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Alle Beiträge von: Jan Brill [janbrill]


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Leserreise 2015 Karibik  
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Funkaufzeichnung / Textnachricht aus dem Cockpit
12:48:24 Nachricht: Bei wolkenlosem Himmel in BIRK gestartet. Mustang und TBM vorne weg.
In Island. Die Karibik-Flieger treffen sich in Reykjavik
Einträge im Logbuch: 27
Grönland - Eisbären und Skipisten
2. Mai 2015 Jan Brill

Leserreise: Tag 2

Fotostrecke: Der Weg in die karibische Sonne führt durch das Eis der Arktis

Auf dem Weg in die Karibik sind heute erstmal dicke Handschuhe, Winterjacken und Wollmützen angesagt. Bei -8 bis -12°C am Tagesziel Nuuk bzw. Ilulissat bleiben die für den Karibikstrand eingepackten Badesachen ganz tief unten im Koffer. Nach dem gestrigen Treffen der Nordatlantik-Crews führt der erste gemeinsame Tag der Leserreise 2015 nach Grönland. Die grönlanderfahrene Crew der TBM entschloss sich statt nach Nuuk/BGGH in das 300 NM weiter nördlich gelegene Ilulissat/BGJN zu fliegen, um den weltberühmten Gletscher und die Disco-Bucht zu sehen. Die anderen Teilnehmer flogen in die Hauptstadt Nuuk, wo bei wolkenlosem Himmel und -8°C der Skilift am Flughafen in Betrieb und gut besucht war. Der Karibik-Urlaub beginnt also erst mal mit einer sicher einmaligen Ski-Abfahrt vor dem Panorama der grönländischen Küste mit ihren weißen Gipfeln und dem tiefblauen Wasser der arktischen Davis Straight.
Da Sonntags die Flugplätze in Grönland nur gegen heftige Extra-Gebühren benutzt werden können, haben wir zwei Nächte in Grönland eingeplant. Der flugfreie Tag dient auch als Sicherheitspolster für eventuelle Wetter- oder Technik-Delays, die sich hier immer einstellen können. Tatsächlich war das Wetter heute an unseren Start- und Zielflugplätzen zwar ausgezeichnet, dazwischen aber alles andere als trivial. Ein Tief an der Südspitze Grönlands schaufelte fleissig feuchte Luft die Ostküste hinauf, während der die Davis Straight nach Süden verlaufende Jetstream an den weiter nördlich gelegenen Flugplätzen der Westküste für kontinentale aber kalte Luft sorgte und dort trockene und störungsfreie Bedingungen herrschten.

Der Flug begann also in Island bei strahlendem Sonnenschein. Die schneebedeckten Berge hinter Reykjavik zeigten sich im Postkarten-Look. Auf halbem Weg über die Straße von Dänemark zog sich das Wetter zu und der Undercast blieb bis kurz vor dem Ziel Nuuk geschlossen. Grauenhaftes Wetter in Kulusuk/BGKK (06039G66KT 1000 -SN BLSN VV009 M03/M05) zeigte, dass es diese Wetterzone in sich hatte.

Zum Glück war aber keines der heute aufgebrochenen Flugzeuge auf eine Landung in Kulusuk an der Ostküste angewiesen. Alle Flugzeuge konnten die knapp 800 NM nach Nuuk/BGGH bzw. Ilulissat/BGJN direkt und bequem über dem Wetter zurücklegen.

Morgen ist der erste “Urlaubstag” der Reise. Bei -10° sind die Gestaltungsmöglichkeiten in Grönland allerdings eher eingeschränkt. Eine Mooney wird morgen in Deutschland aufbrechen und in New York zur Gruppe stoßen. Eine weitere Cheyenne ist bereits in den USA und kommt in Florida dazu.

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Ein Go-Around wegen eines in die Piste gerollten Flugzeugs beschert uns eine weitere Foto-Gelegenheit beim Anflug auf Reykjavik am Freitag.


Home Safe: Alle Flugzeuge der Leserreise wieder in der Heimat!

Das Team der Leserreise 2015
Vier Wochen lang waren die Besatzungen in Nordamerika und der Karibik unterwegs. Dabei wuchsen nicht nur die einzelnen Crews zusammen, sondern die gesamte Gruppe entwickelte sich zum Team. Während die Reise bei weitem nicht so fordernd war wie die Weltreise 2013 und durch ein sehr viel einfacheres Fluggebiet führte als der Afrika-Trip 2011, gab es zwischen Grönland und Jamaica doch genug Fragen zu klären und kleine Problemchen zu lösen. Dabei halfen sich die Besatzungen gegenseitig vorbildlich.

Viel Spass hatten die Crews bei den sehr netten gemeinsamen Abenden, die von karibischer Atmosphäre bis Polarlicht reichten. Viel Strand, Natur und praktisch alle Klimazonen der Erde bildeten den Hintergrund, während die Crews mit großem Interesse die Menschen in den bereisten Ländern kennenlernten.

Auf so einer Leserreise erfährt man Menschen und Mentalitäten der Gastländer zwangsläufig etwas intensiver da man ja nicht nur Tourist ist, sondern auch den Betrieb des Flugzeugs vor Ort managed. Dabei können wir mit Freude vermelden, dass wir kein einziges Mal wirklich schlechte Erfahrungen machen mussten. Die Reise war allerdings auch so angelegt, dass wir problematische Gebiete und Staaten vermieden und uns ganz auf die angenehmen Seiten der Region konzentrierten.

Die Piloten flogen sicher und routiniert und arbeiteten ihre Aufgaben vom New Yorker Großstadtverkehr über die Hitze Jamaicas bis zum ewigen Eis Grönlands sicher ab. Dafür uns uns herzlichen Dank und großen Respekt!

Jetzt müssen sich die Crews durch die zuhause angewachsenen Postberge arbeiten und nach vier Wochen Flugreise wieder ins Arbeitsleben einfinden. Und unsere Leser finden den ersten Teil des ausführlichen Reiseberichts in der Juni-Ausgabe von Pilot und Flugzeug.
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Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion In Island. Die Karibik-Flieger treffen sich in Reykjavik
2. Mai 2015: Von Jan Brill an Jan Brill Bewertung: +2.00 [2]
Reykjavik ist der Treffpunkt der Besatzungen. Vier Maschinen hatten heute den Weg über den Atlantik geplant. Zwei Maschinen sind schon in den USA und werden an der Ostküste zur Reise stossen. In letzter Sekunde musste eine Besatzung wegen technischer Probleme an einer Jetprop umdisponieren. Sie schloss sich kurzerhand mit der Crew einer TBM900 zusammen da das eigene Flugzeug nach einer Avionik-Umrüstung nicht einsatzbereit war.

Zu ersten Mal ist auch ein Jet Teil der Gruppe. Eine Cessna Mustang fliegt die Karibik-Reise mit.

Obwohl wir die Reise speziell Avgas-tauglich geplant hatten sind alle Flugzeuge bis auf eine Mooney auch in diesem Jahr Jetfuel-Muster. Auch 2015 geht der Trend zu großen Crews. Vier bis sechs Personen ist inzwischen der Standard für eine Leserreisen-Besatzung.

Im Gegensatz zur Leserreise 2013 rund um die Welt steht in diesem Jahr weniger die fliegerische Herausforderung oder das Abenteuer im Vordergrund. Urlaub und Entspannung sind die Ziele für den Karibik-Rundflug, der uns in den nächsten vier Wochen nach der US-Ostküste zunächst auf de Bahamas, dann nach Puerto Rico und über St. Marteen nach St. Lucia führen wird, bevor es über Jamaica, Chichen-Itza in Mexiko und New Orleans wieder in die Heimat geht.

Morgen fliegen die Crews nach Grönland. Dort werden wir in Nuuk und Ilulissat zwei Nächste verbringen bevor es am Montag weiter geht nach Quebec und dann nach New York. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu IR(SE) wird nicht durch IR(ME) erneuert?
27. April 2015: Von Jan Brill an Werner Butscher
... ja, IR Cross-Credits gibt's leider nur bei Prof-Checks, nicht für Skill-Tests. Obwohl jeder Skill-Test immer das volle Programm des Prof-Checks beinhaltet.

Macht absolut keinen Sinn, steht aber wirklich so im Annex. Siehe dazu auch Pilot und Flugzeug 2015/04 zum neuen NPA 2014/29. Wenn Sie das auch widersinnig finden, bitte bis 17. Mai den NPA 2014/29 entsprechend kommentieren.

viele Grüße
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel
14. April 2015 Jan Brill

Luftrecht: NPA 2014-29


The Good, the Bad and the Missing: An analysis of EASAs proposed changes to flight crew licensing regulations

Since the memorable EASA Safety Conference in Rome back in October 2014, the agency is publicly implementing a policy of “lighter simpler rules for General Aviation”. After some smaller but nevertheless laudable improvements have been enacted through EU VO 2015/445, on April 8 2015, the NPA 2014-29 represents the first major change under the new paradigm. We have analyzed some of the most important aspects of the NPA and found it to be a mixed bag. While undoubtedly some improvements are forthcoming, the NPA also contains several severe increases in complexity and regulatory burden, especially for type- and class rating instructors. What’s even more worrying is the fact that these are sometimes labelled as corrections for “text standardization and correction of grammatical errors”. So while we can hold out some hope that EASA wasn’t quite aware of the consequences, stakeholders have to use the Comment-Response-Process until May 17 to make the agency consider the results.

Note: An extended version of this article is available in German in the April issue of Pilot und Flugzeug Magazine.

Let's start with some good news: The Notice of Proposed Amendment (NPA) 2014-29 does contain significant improvements and some long overdue clarifications. EASA is taking on some of the most silly interpretations issued by several national CAAs and clarifies areas of contention we have reported on for years. But there are also some serious increases in the regulatory burden on GA, chiefly for instructors and examiners.

The NPA is – compared to previous works – written in a rather user friendly way. EASA has not, as before, just issued a series of changes to the Part FCL that you have to mentally tie into the original text only to get completely lost on references and meaning.
The agency has instead produced a new consolidated version of Part FCL with all changes clearly marked that allows the reader to grasp location and content of the proposed changes quickly. EASA has also produced an overview of the proposed amendments that lists all changes and provides some sort of explanation on the reasoning behind the change.

This explanatory section is very informative, especially since it gives an insight into the depth of misinterpretation of the original rule by some european CAAs, that EASA is now painstakingly trying to mend.

But the reader has to be careful. If you glance at the explanatory section and conclude “nothing to worry about” you are missing some serious trip wires. Not all changes are listed here for what they are. Some of the most burdensome changes are listed as “text standardization and correction of grammatical errors”. So you have to plough through the entire 253 pages in order to know what’s coming.

In our analysis we have focused on motor powered General Aviation. So ATPL, MPL, Ballons or Gliders are not considered as this is not the focus of our publication and not the core of our daily GA experience.

Also, if you expect to participate in the EUs democratic process in your mother tongue, you will be disappointed. The NPA and the explanations are only available in English. As a result, to exercise our franchise in the Union most of us will have to do so in a foreign language, with all the disadvantages and limitations this entails.


The Good

While not exactly earth shattering, the NPA provides some serious improvements and alleviations.

In the new AMC to FCL.050 EASA is finally allowing electronic pilot logbooks for all pilots regardless if they are private or commercial. So you’ll have at least a fair chance of calculating your totals correctly and use one of the many convenient products for electronic flight time keeping available to US-pilots for decades!

EASA changes the structure of the text allowing IRs to be issued to pilots with no night rating. The text now also allows this for holders of a CPL, while before it could be interpreted as a PPL only option.

In the section covering the flight experience required for the revalidation of the LAPL, EASA clarifies that the required hours can also be flown with an instructor or under supervision of an instructor.
Some CAAs have interpreted this as mandating solo flight time, or flight time without another pilot being in the cockpit. An almost mind boggling interpretation in terms of safety, especially for low time pilots that EASA has now decisively ruled out.

For differences and familiarization training under FCL.710 EASA clarifies, that familiarization training may but does not have to include an instructor. It can be done alone or with another experienced pilot.

Also, and very importantly, differences training within the SEP and MEP classes can be done freely by any qualified instructor and does not have to be conducted in an ATO. However, within other classes or types differences training has to be held in an ATO with an approved program, so if you’re moving from a Cessna 208 to a 207 you have to take the differences training in an approved flight school. This will mean a significant burden for GA, as not only all the variants have to be present in the ATO, but also approved training programs have to be written. EASA should at least include SET-classes in the free differences training.

Class- and type ratings can now be revalidated before the three months window. This will be greeted with some interest by German LBA, which moved back and forth on this more often than we were able to count.

Also in view of another particularly cunning German authority, EASA has clarified that instructors holding a PPL or CPL can – of course – instruct holders of higher licenses such as the ATPL for the purpose of a class or type rating. In what is known to insiders as the "Krapp Rule" EASA explicitly restates that a TRI holding a PPL can of course instruct a rating to the holder of a CPL or ATPL and the same goes for examiners.
That EASA even had to wast time on this is testament to the profound problems some authorities have with implementing Part FCL. And EASA makes a point that this is a private lesson and not a change. Quote:

In FCL.915 General prerequisites and requirements for instructors, the text in (b) is amended to clarify it and make it better understandable. The separation of licence and class or type rating training is considered necessary to allow also holders of a PPL to train holders of a CPL or ATPL for class or type ratings they are qualified for. The text is amended to lift unnecessary burden from General Aviation pilots and to achieve harmonised implementation in all Member States


In FCL.740.A EASA has restated the experience requirements for typeratings in single-pilot high performance complex aeroplanes. The result is that applicants for a single engine jet no longer have to fulfill the requirements for a multi-engine IR(A). EASA also clarified, that only the requirements for Subpart G have to be fulfilled, the applicant for e.g. a type rating in a King Air doesn't have to hold a multi engine IR when applying for the rating. As a result, the first multiengine IR can be obtained in a single-pilot high performance complex aeroplane.
Through was the case before, some european CAA interpreted this differently.

For the FI-course EASA states, that holders of another EASA instructors certificate (e.g. CRI) obtaining the FI, don't have to undergo the 25 hrs teaching and learning module, a credit that was already given in the other direction.

A TRI who has had his assessment of competence in a simulator is now unrestricted and not limited to SIM instruction as before.

For the revalidation of the FI EASA now explicitly allows to credit recurrent training to be counted towards the hour requirement of the FI.

For examiners, EASA is removing the limitation due to conflict of interest for persons the examiner was responsible for recommending to the skill test. So for example the Head of Training at an ATO who is in an organizational capacity responsible for the recommendation of the student may now conduct the skill test. This helps smaller schools and rare type- or class ratings.

Also EASA clarifies, that as far as examiner privileges are concerned the FI IR is equal to an IRI(A) and that an FI with integrated CRI-rights is equal to a CRI when it comes to obtaining e.g. a class rating examiner (CRE).

When changing categories on the CPL or ATPL level, EASA now allows for some more crediting between fixed wing and helicopters.

Generally EASA states that with regard to flight time requirements for the revalidation of the LAPL or SEP class ratings all flight time anywhere in any applicable aircraft should be counted. Quote:

All hours flown on any aircraft registered in an ICAO Contracting State shall count in full towards fulfilling the hourly requirements of this Part as long as the aircraft matches the definition and criteria.

This was actually necessary, because some authorities came up with the concoction that flight time in e.g. a US-registered C172 in America does not count towards the revalidation of an EASA SEP-rating or that Annex-II aircraft somehow don't count. Again, at times we don't envy EASA for their job of herding this bunch of competent authorities...


In the annexes, EASA allows some in-aircraft training for typeratings to be conducted under AOC, and not only under ATO-approval. Before, operators had to put their A320 into an ATO in order to conduct the required landings after the SIM-training. Many airlines will be delighted!

Annex 8 for the crediting of the IR-part of a check ride was rewritten. While containing no major changes the new version is supposed to be human legible, a laudable goal EASA only partially succeeds in as we still have to read sentences like:

Credits shall be granted only when the holder is revalidating IR privileges for single-engine and single-pilot multi-engine aeroplanes except single-pilot high-performance complex aeroplanes, as appropriate.

Do you understand what is meant here? We don't. Does the limitations to revalidation apply to the check performed or to the rating that the credits shall be applied to?
And generally: Why are credits only applied from proficiency checks and not from skill tests? Why does the holder of an MEP IR gain credits after a prof check for let's say a King Air but not after a skill test in the exact same aircraft, which inevitably contains the entire prof check? Is there any plausible safety case for this?

In AMC2 FCL.140 EASA now stipulates what should be done during the 1 hr training flight required for the revalidation of the SEP and TMG class rating or LAPL. The paragraph is sufficiently flexible and hopefully inhibits homegrown interpretations by the CAAs:

Training flight items should be based on the exercise items of the proficiency check as deemed relevant by the instructor and depending on the experience of the candidate. The briefing should include for aeroplanes and helicopters a discussion on threat-and-error management with special emphasis on decision-making when encountering adverse meteorological conditions, unintentional Instrument Meteorological Conditions (IMCs) and navigation flight capabilities, and for sailplanes and balloons a discussion with special emphasis on principal occurrence categories of the activity covered by the licence.


The Bad

Let's turn our attention to the less pleasant parts of the proposal. Especially instructors and examiners are affected.

Until now, TRIs and CRIs were able to revalidate their instructor ratings by doing one of three things: Proving some recent experience as instructors, attending a refresher seminar or taking an assessment of competence. Every other revalidation hat to be done through the assessment of competence, so you had to at least get a check ride every 6 years.

Rather stealthy labeled as "text standardization", EASA is increasing the number of required conditions to two. No safety reason is given for this significant increase.
CRIs and TRIs have been lower grade instructor certificates compared to the FI, and deal exclusively with experienced pilots. So a reduced requirement for the revalidation compared to the FI made a lot of sense. Also, CRIs and TRIs in the GA world are often part time instructors as teaching MEP-ratings or SET-aircraft rarely is a full time job by itself. So experienced pilots in the GA world frequently work as CRIs or TRIs on the side. They are now faced with increased requirements for the revalidation. Unfortunately EASA leaves us in the dark as to why this has been done.

But even if it was the intend of EASA so raise the bar, there is no method of cross crediting. So an FI(A) also holding one or two CRI and TRI ratings will have to attend no less that three seminars and undergo three assessments of competence.

The rules for the renewal of the FI are also tightened. Until now, a lapsed FI only had to attend a refresher seminar and have an assessment of competence to regain his privileges. EASA now limits this to three years. If the FI has lapsed for longer, some parts of the initial FI-course have to be repeated. However, this is at least explained and properly labelled by EASA.

In another subject area concerning TRIs, EASA is relapsing into the old habit of blindly applying airline rules to GA. In the new version of FCL.910.TRI Restricted privileges, we read:

The privileges of the TRI shall be extended to further variants in accordance with the operational suitability data established in accordance with Part-21 when the TRI has complied with the applicable parts of the technical training and flight instruction parts of the applicable TRI course.

Variants are listed in the EASA Type Rating and License Endorsement List. So for example within the Citation Jet type, the straight CJ (C525) and the CJ1 are one variant, while CJ1+, CJ2+ and CJ3+ are another.

The above sentence will be inevitably interpreted by some CAAs in a way, that any TRI is initially only valid on the variant the instructor received his training and check ride in. If a TRI has obtained his instructor rating on the CJ1+, he may not instruct in the straight CJ C525.

This may make sense in airline types, but it is utterly unworkable in the GA-world. Because to be able to instruct on other variants the TRI would have to receive training at an ATO, which will also mean that all variants of a type have to be present in the ATO.

A TRI on King Air 90 for example would need to undergo an additional 5 hrs of practical and 10 hrs of theoretical ATO-training to instruct in the BE99, BE100 and BE200 variants. Each! This will mean enormous costs for no discernible safety benefit.

We do hold out some hope, that this sentence is a misunderstanding, as it actually appears in a paragraph dealing with the movement of a TRI between types, not variants. It is however abundantly clear, that some competent authorities will interpret this in the most restrictive manner possible, so EASA is setting itself up for another train wreck and will severely limit training possibilities on High-Performance-Complex-Aeroplanes in the GA sector.

But maybe EASA is merely jumping the gun on a proposed change to the Basic Regulation with which CS23-aircraft such as CJs or Twin Turboprops might be removed from the complex definition and thus moved out of the TRI-world back to the CRI, where they belong. However, this change is only loosely proposed in Opinion 2015/01. In the meantime the above rule has the potential to really cause some (more) damage to GA.

For the CRI, an ominous sentence can be found in the new version of FCL.905.CFI (d), dealing with the privileges of the CRI to instruct for multi pilot operations (MP ops):

(d) The privileges of the CRI may be extended to flight instruction for the issue, revalidation or renewal of a class or type rating for single-pilot aeroplanes, except for single-pilot high-performance complex aeroplanes in multi-pilot operations, provided that the CRI:
(1) holds an MCCI certificate; or
(2) holds or has held a TRI certificate for multi-pilot-aeroplanes.

First off, the paragraph doesn't make any sense, since it only allows something once again that the CRI is already allowed to do anyway. We suspect a missing comma so the text might read correctly:

except for single-pilot high-performance complex aeroplanes, in multi-pilot operations, ...

Read like this the paragraph might be another hint about the mentioned change in the Basic Regulation and the return of some or all twin turboprops and light jets to the class rating world.

However, in reality, some CAAs will interpret this as they have done with similar wording for the TRI. That the whole circus of dual MP ops and SP ops type ratings shall be extended into the world of class ratings. So we can look forward to "MEP(land) MP ops" class ratings, with all burdensome consequences for instructors and examiners.

It will also mandate another round of changes in ATO- and training-manuals, and we can be excited to learn about multi pilot operations in a C172.

But even if this is the agencies intention: The paragraph puts any FI with CRI-rights at a disadvantage, as he has no rights to train for MP ops. And it leaves out the TRI(SPA) holding MP ops rights as he is not listed in paragraph (d). As a result, one and the same person would be allowed to instruct multi pilot operations as TRI(SPA) for type ratings, but not as CRI for class ratings. This is is the poster child of rushed lawmaking that gives too little consideration to the actual consequences of the new regulation.

EASA would be well advised to reconsider the entire area of MP ops for single pilot aeroplanes. Do we really need dual ratings for MP ops and SP ops throughout the entire scale? Is a "TMG MP ops", so in effect a copilot rating for a motor glider, really in the best interest of "lighter simpler rules for general aviation"?

Or do we draw a line according to established aircraft certification and limit multi pilot ratings to CS25 aircraft where they belong? If some sort of multi pilot training and certification is required where CS23-aircraft are used commercially, this should be an operator-specific qualification, not a license endorsement.


For the type rating examiner, EASA has another "text standardization" in store: Until now, any TRE with more than three years experience as a TRE was allowed to administer assessments of competence for the issue of a TRI. Now EASA proposes:

[The privileges of a TRE for aeroplanes are to conduct:] assessments of competence for the issue, revalidation or renewal of a TRI or SFI certificate in the applicable aircraft category, provided that the examiner has completed at least 3 years as a TRE(A) and has undergone specific training for the assessment of competence in accordance with FCL.1015(b).

In reality, this means that a TRE has to conduct two TRI assessments of competence under supervision before being allowed to do so by himself. This is simply over the top. Imagine for a moment such a setup in a Cessna Mustang: There will be the student, the TRI-candidate, the TRE-candidate and the TRE already holding rights to administer the assessment. No less than four people in the or near the cockpit! The TRE is checking the junior TRE, which is checking the TRI-candidate, which is checking or teaching the student.

We don't know if an A380 provides enough jump seats to make this work in a meaningful way, but most GA-types don't.

Apart from the considerable organizational burden to simply coordinate four pilots in an actual airplane check ride, this setup is quite unworkable. No affected small GA-aeroplane provides sufficient observer positions to make this anything but an expensive and troublesome fake.

EASA should drop this requirement altogether and return to the regulation as it was. A TRE with three year of practical experience as an examiner will most likely be able to assess the competence of a new TRI.



The Missing

Notably missing from the proposal is one subject area already touched upon in Rome. The ability for instructors to provide refresher training for lapsed class and type ratings outside an ATO. This would be a huge relief for General Aviation pilots as obtaining ATO-training is laborious at best and impossible in cases where the airplane required is not at all available at an ATO.

Allowing refresher training outside an ATO will not only alleviate this burden, it will also greatly enhance access to training for pilots currently allowing their ratings to lapse or remain lapsed due to the inability to get the required training.

With regard to Annex 8, EASA should consider giving the applicable IR credits also after a skill test and not only after a proficiency check. Any skill test inevitably contains all elements of the corresponding proficiency check, so the difference is semantic at best.

Also EASA should consider extending some credits beyond the mere IR part of the prof check, especially from light twin turboprops to light twin piston aircraft, where the financial burden on the pilot is significant. If a pilot has just passed a prof check in let's say a King Air it is absurd to put him through another VFR-only check in a Duke or Baron, as long as he can proof recent flight experience in the piston twin class.

Most young commercial pilots having just landed their first turboprop job are well advised to maintain their MEP-rating current, but not exactly being at the top of the pay scale spending north of 500 Euros per hour for the required airplane is needless and wasteful.


The NPA can be commented upon until May 17, 2015.


Bewertung: +3.00 [3]  
 
 






Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Flug/Einsatzleiter auf unkontrolliertem Flugplatz
7. April 2015: Von Jan Brill an Lutz D. Bewertung: +5.00 [5]
Hallo Lutz,

wir hatten um 2005 sogar mal eine eigene Seite mit Informationen zu Fliegen ohne Flugleiter inkl. Argumentationshilfen für Platzhalter gegenüber den Behörden. Und sehr viel Berichterstattung in P&F. Als ich 2004 nach Jahren aus USA zurückkam dachte ich FoF sei ein "no-brainer" und man müsse es einfach nur mal anpacken ... "oh boy!"

Vor ca. zehn Jahren gab es also ein nicht unerhebliches Moment in diese Richtung. In EDMS wurde FoF auch praktiziert. Auch an anderen Plätzen. Manche RPs waren geneigter als andere.

Dann hat der famose "Bund-Länder-Fachausschuss" das pauschal gekillt. Das muss Ende 2007 gewesen sein. Wir haben daraufhin einen Flugplatz gesucht, der das durchklagt. Gefunden haben wir: Null (0).
Argument der Flugplätze war immer das gleiche: "Wir wollen nicht auf Konfrontation zur Behörde gehen, sonst nimmt man uns auch noch x und y".

Um es kurz zu machen: So lange kein Flugplatz mitmacht und sich traut zu klagen wird das nix. Sobald ein Flugplatz den Mumm findet das durchzuziehen haben wir wieder eine Chance.

Querschüsse aus der Pilotenszene und auch vom DAeC gibt es bei FoF immer. Die sind lästig und intellektuell besorgniserregend (was machen diese Piloten eigentlich im Ausland ?!?). Sie sind aber nicht entscheidend. Das ganze wird entweder juristisch zwischen Flugplatzhaltern und Behörde ausgetragen oder es kommt eine EU VO die das Problem löst, aber da sehe ich im Moment nix am Horizont.

Sorry, dass ich keine optimistischere Einschätzung habe.

viele Grüße
Jan
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Der Nordatlantik-Guide in der 6. Auflage – jetzt auch online für Ihr Tablet!
30. März 2015: Von Jan Brill an Guido Warnecke
... kannst schon downloaden und Dich überzeugen ;-)

viele Grüße
Jan
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel
29. März 2015 Jan Brill

Infrastruktur: Entgelte EDFH


Gewehrt und gewonnen!

Besonders empfindlich sollte man nicht sein, wenn man in Europa mit dem GA-Flugzeug unterwegs ist und die erhobenen Entgelte – vor allem für „Handling“ – mit den erbrachten Leistungen vergleicht. Deutschland war im Unterschied zu Spanien, Italien oder Großbritannien hier bislang eher moderat. Ausgerechnet der chronisch defizitäre Flughafen Hahn/EDFH hat nun aber den Bogen überspannt und verlangt für einen schlichten Motorsegler sage und schreibe 150 Euro „Abfertigungsentgelt“. Ein Pilot aus Wiesbaden wollte sich das nicht bieten lassen, zog vor Gericht – und gewann!


Halt Stopp! Das Amtsgericht Wiesbaden bot dem Gebühren-Wildwuchs in Hahn Einhalt.
© Thomas Frey / Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH 
Verkehrsflughäfen in Deutschland erfüllen einen öffentlichen Versorgungsauftrag. Sie können also – auch beim Thema Gebühren – nicht einfach schalten und walten, wie sie wollen. Entgeltordnungen müssen deshalb durch die zuständige Behörde genehmigt werden. Das ist auch gut so, denn dadurch sollen Auswüchse bei den Gebühren verhindert werden.

Es gibt nur wenige deutsche Verkehrsflughäfen mit absoluten Abschreckungs-Entgelten – Frankfurt Main ist einer davon – den Rest der deutschen Infrastruktur kann man auch mit dem Privatflugzeug meist noch zu erträglichen Preisen nutzen.

Deutschland und auch Frankreich – wo dies ähnlich gelagert ist – sind damit Inseln der Vernunft in Europa, während andere Länder die GA von ihren Flughäfen aussperren (wie in Italien oder Spanien) oder durch wildgewordene Handling-Unternehmen aussperren lassen (wie in Großbritannien).

Die schönste genehmigte Gebührenordnung nützt aber nichts, wenn dem Piloten durch seine schiere Anwesenheit weitere hohe und nicht genehmigungspflichtige Kosten auferlegt werden, wie z. B. Handlinggebühren oder Abfertigungsentgelte.

Und genau das hat der Flughafen Hahn getan. Hinter wichtigen Abkürz­ungen und Verordnungen – z. B. „Boden­ab­fertigungs­dienst-Verordnung (BADV)“ – verschanzt, drückte man den Flugzeugbetreibern hier eine Mindestgebühr von 150 Euro zzgl. Mehrwertsteuer für Flugzeuge bis 5,7 Tonnen rein. Wohlgemerkt, in der genehmigten Entgeltordnung steht davon nichts, lediglich in einer separaten Veröffentlichung mit dem Titel „General Aviation Terminal Nutzungsbedingungen und Entgelte“ sind diese Kosten aufgeführt. Darin enthalten sind nach Angaben des Flughafens:
  • Annehmen des Flugzeugs [...]
  • Vorlegen/Entfernen von Bremsklötzen,
  • Ent- und Beladen von Gepäck,
  • einmaliger Transport des Gepäcks vom Flugzeug zum Geb. 417 und vv.,
  • einmaliger Transport von Passagieren vom Flugzeug zum Geb. 417 und vv.,
  • einmaliger Transport von Flugzeugbesatzung vom Flugzeug zum Geb. 417 und vv.,
  • Unterstützung beim Anlassen der Triebwerke (keine ASU),
  • Kommunikation mit dem Flugzeug über Company Frequency (VHF 131.640 MHz, Callsign „HAHN OPERATIONS“ gemäß BADV,
  • Anlage 1, Punkt 5.3,
  • Meldung der Flugdaten gemäß BADV, Anlage 1, Punkt 1.1,
  • Vermittlung der Flugzeugbetankung.

Wenn Sie sich jetzt fragen, was zum Teufel genau das „Annehmen des Flugzeugs“ ist – das fragen wir uns auch.
Fertig sind Sie damit natürlich noch nicht. Denn zum Schnäppchenpreis von nur 98 Euro zzgl. MwSt. bietet Ihnen der Flughafen noch das „Servicepaket“ an. Darin enthalten sind dann:
  • Vermittlung von Service und Drittleis­tungen wie Catering, Hotelzimmer, Konferenzräumlichkeiten, landseitiger Transport oder Limousinenservice,
  • Bereitstellung von Wetter- und Flugsicherungsinformationen,
  • Bereitstellung von Kaffee und heißem Wasser je 1 Liter) auf Anfrage durch die Besatzung,
  • W-LAN Internetzugang,
  • Kopien (max. 20).

Wenn Sie also mit einer bescheidenen C152 in EDFH landen, dort aufs Klo gehen und sich beim Rausgehen vorschriftsmäßig auch noch kurz nach dem Wetter erkundigen, dann schulden Sie nach Auffassung des Flug­hafens für:

Annahme des Flugzeugs: 178,50 €
Servicepaket : 116,62 €
zusammen also flotte 295,12 €

Und darin enthalten sind noch nicht einmal die Lande- und Abstellgebühren.


Markus Bunk, Geschäftsführer der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH muss wohl die Mond-Gebühren am GAT überdenken. Sein Finanzchef ging vor dem Amtsgericht Wiesbaden mit den Forderungen gegen einen Piloten baden.
© Thomas Frey / Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH 
Es wäre also durchaus möglich, dass der ein oder andere hier der Meinung ist, das sei ein wenig viel, zumal das GAT in Hahn, untergebracht in einer alten Baracke, zwar sauber und zweckmäßig ist, aber keinesfalls dem Standard eines VIP-Terminals an einem internationalen Verkehrsflughafen entspricht. Und selbst da würde man in den allermeisten Fällen deutlich weniger Geld lassen ...

Ein Pilot aus Wiesbaden, der letztes Jahr in Hahn landete, wehrte sich. Er bestritt die Forderungen des Flughafens und zahlte lediglich die Lande- und Abstellgebühren.

Statt das Ganze jetzt stillschweigend unter „Forderungen uneinbringlich“ versanden zu lassen, agierte der Finanzchef, Sven Kort­mann, stur. Nicht nur, dass er die Forder­ung beim Piloten durch die Credit­reform einzutreiben versuchte, die wiederum mit der Schufa drohte, was bei bestrittenen Forderungen ausdrücklich nicht zulässig ist, wie der Bundesgerichtshof erst kürzlich wieder bestätigte (Aktenzeichen I ZR 157/13), er klagte auch noch vor dem Amtsgericht Wiesbaden und tat der Allgemeinen Luftfahrt damit den nicht unerheblichen Gefallen, für solche unangekündigten Wucher-Gebühren endlich mal eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.

Dass sich der beklagte Pilot hier seiner Sache recht sicher war, kann man auch der eher launigen Klageerwiderung seines Anwalts entnehmen. Der schreibt:

Weiter ist festzuhalten, dass auch die Klägerin eine juristische Person des Privatrechtes ist, also nicht nach Gutsherrenart hier irgendwelche Gebührenordnungen festlegen kann etc. Wenn die Klägerin für die Inanspruchnahme bestimmter Leistungen Entgelte vereinnahmen will, so müssen bezüglich dieser Leistungen letztendlich entsprechende Vereinbarungen getroffen sein oder entsprechende Entgelte müssen zumindest üblich sein.

Hier meint die Klägerin, ihre GAT-Entgelte seien dadurch [vereinbart], dass sie im GAT Terminal Gebäude 417 ausgehängt seien und auch auf der Flughafen Frankfurt-Hahn Homepage aufgeführt seien.

Der Aushang im Terminal kann wohl für den ersten Gebäudebesuch keine vertragliche Regelung abgeben. Wenn in ein Stockwerk nur eine Rolltreppe führt und am Ende dieser Rolltreppe die Benutzung als gebührenpflichtig dargestellt wird, so kann wohl nicht von einer wirksamen Vereinbarung für die allererste zwangsläufige Rolltreppenbenutzung ausgegangen werden.

[...]

Hier ist nicht bekannt, was das Annehmen eines Flugzeugs sein soll. Es wurden keine Bremsklötze angeboten oder entfernt. Ent- und Beladen von Gepäck wurden weder angeboten noch wurde der Service angefordert. Es wurde weder ein Gepäcktransport angefordert noch erfolgte er. Der 80-jährige Passagier trug sein Gepäck selbst zum Ausgang. Beide Passagiere wurden nicht transportiert, sondern mussten laufen. Auch die Flugzeugbesatzung, also der Beklagte, wurde weder irgendwohin transportiert noch wurde es angeboten. Eine Unterstützung beim Triebwerkanlassen erfolgte ebenfalls nicht. Irgendeine Kommunikation blieb auch aus. Irgendwelche Meldungen erfolgten nicht. Eine Betankung des Flugzeuges war auch nicht erforderlich und erfolgte natürlich auch nicht. [...]

In Düsseldorf etwa wird das GAT von einem fremden Dienstleister betrieben. Es handelt sich um ein aufwendiges Gebäude. Die Kosten dort betragen € 19,00.

Das GAT in Köln ist ebenfalls eine Sehens­würdigkeit. Die Kosten für die Benutzung betrieben durch einen fremden Dienstleister betragen € 21,00.

Tatsächlich brauchte das Amtsgericht Wies­baden denn auch nicht mal eine ganze Seite, um die Klage abzuweisen:

Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg.

Die Klägerseite hat keinen Anspruch gegen die Beklagte auf Zahlung aus §§ 311 II, 241 BGB. Es ist nicht ersichtlich, dass die Parteien die Leistungen, auf die sich die Klägerin beruft, vereinbart haben sollen. Insbesondere ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass der Beklagte – sei es ausdrücklich oder konkludent – seine Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen, so wie klägerseits in der Anlage K1 vorgelegt, erklärt hätte. Es fehlt insbesondere ein Vortrag zu §305 II BGB.

Der Flughafen Hahn trägt übrigens die Kosten des Verfahrens. Aber das Land Rheinland Pfalz hat ja gerade einen Nachtragshaushalt von 120 Mio. Euro beschlossen, um den Flughafen zu subventionieren. Da kann man sich den einen oder anderen Prozess um idiotische und komplett überzogene Entgelte natürlich locker leisten.

Aktenzeichen: AZ 93 C 4600/14


Bewertung: +24.67 [25]  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel
29. März 2015 Jan Brill

Routing: Oshkosh-Flug 2015


Wer kommt mit nach Oshkosh?

Auch in diesem Jahr fliegen wir mit unserer Cheyenne nach Oshkosh, und Sie sollen die Arbeit im Cockpit machen! Der Flug mit der Twin Turboprop nach Nordamerika bringt Sie nicht nur zum größten Luftfahrt-Event der Welt, Sie erleben auf der Reise auch den Nordatlantik als Pilot Flying aus dem Cockpit heraus, sehen Island und Grönland und lernen die Flug- und Funkverfahren in Kanada und den USA kennen.


Der Weg ist das Ziel. Auf der Reise vom oder zum AirVenture erleben Sie den Nordatlantik und das Fliegen in Amerika als Pilot Flying aus dem Cockpit heraus. Und natürlich sehen Sie Grönland von seiner schönsten Seite!
Die Reise eignet sich für drei bis vier Piloten. Sie wechseln sich im Cockpit der Cheyenne als Pilot Flying ab, angeleitet durch unsere erfahrenen Safety-Piloten und Fluglehrer. Wenn Sie gerade mal nicht fliegen, sitzen Sie bequem und ohne lästige Rettungsanzüge in der Kabine der Cheyenne und genießen den Kabinenservice (nunja, da übertreiben wir vielleicht ein bisschen, aber wenigstens gibt‘s frischen Kaffee) oder verfolgen das Geschehen im Cockpit.

Der Abflug nach Oshkosh ist für Mittwoch den 15. Juli angesetzt. Nach dem Flug über Island, Grönland und Kanada kommen Sie am 20. Juli in Oshkosh an, gerade rechtzeitig für den ersten Tag des Mega-Events und die große Eröffnungsfeier mit Live-Konzert.

Der Rückflug über die gleiche Route beginnt am 26. Juli und kommt am 1. August in Deutschland an.

Für einen Weg sind ungefähr 19 bis 20 Flugstunden zu rechnen. Die Flugkosten (ohne Hotels und ATC-Gebühren) betragen bei vier Teilnehmern rund 3.950 Euro pro Person.

Gerne können Sie die Route natürlich in Absprache mit den anderen Teilnehmern anpassen oder verlängern, weitere Ziele ansteuern und noch etwas in den USA herumfliegen. Das ist kein Problem.

Und natürlich können Sie den Flug mit einem Ausbildungsvorhaben kombinieren. Egal, ob EASA-Typerating, US-MEL oder US-CPL, unsere Safety-Piloten sind dual lizenziert und machen das gerne im Rahmen der Reise möglich.

Wenn Sie Interesse an unserem Oshkosh-Trip 2015 haben, dann melden Sie sich doch einfach per E-Mail oder besuchen Sie uns auf der AERO in Friedrichshafen. Wir besprechen dann den Rest ...


  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel
29. März 2015 Jan Brill

Magazin: Nordatlantik-Guide


Der Nordatlantik-Guide in der 6. Auflage – jetzt auch online für Ihr Tablet!

Unser Guide "Flying Across the North Atlantic" ist seit seiner Erstauflage 2002 der ultimative fliegerische Praxis-Guide für alle die mit dem eigenen Flugzeug die Reise über den Nordatlantik antreten wollen. Mit der sechsten überarbeiteten Auflage haben wir nicht nur die üblichen inhaltlichen Aktualisierungen vorgenommen, sondern bieten den Guide auch als PDF zum Herunterladen an, komplett mit interaktivem Inhaltsverzeichnis und aktiven Links. Ideal für Ihr iPad oder Tablet!

Den Guide können Sie hier bestellen und herunterladen. Natürlich gibt es ihn auch weiterhin als gebundenes Heft, die PDF-Online-Version ist aber natürlich etwas günstiger.

Der Guide liefert Ihnen konzentriert in sieben Kapiteln die wichtigsten Informationen für die Vorbereitung eines Fluges über den Nordatlantik. Von allgemeinen Erwägungen zum geeigneten Flugzeug, über Einreise-Verfahren in Kanada und USA über Luftraumstruktur, IFR im unkontrollierten Luftraum, Position Reports, Flugplanung und Wetter ist das Heft seit 13 Jahren eine konzentrierte Packung Praxis. Wir besprechend die üblichen Flugplätze und ihre Anflugverfahren, erörtern auch die Südroute über die Azoren und geben Tipps für die erforderliche Rettungsausrüstung.

Bedanken möchten wir uns bei den vielen Piloten, die ebenfalls Ihre Praxiserfahrungen beisteuern und und helfen den Guide aktuell und interessant zu halten.



  
 
 






Unfälle und Zwischenfälle | Beitrag zu Germanwings A320 down
26. März 2015: Von Jan Brill an Aristidis Sissios Bewertung: +5.00 [5]
Hallo ... "aviation-business-gazette" ist keine Nachrichtenseite im eigentlichen Sinne, sondern ein automatisch generierter Bullshit-Haufen. Einen gleichlautenden Artikel findet man zu jeder einzelnen stinknormalen Lizenz-Validation. Siehe:


Soll wahrscheinlich Clicks oder google-Platzierungen erzeugen oder die Domain irgendwie parken. Disregard.

Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Unfälle und Zwischenfälle | Beitrag zu Germanwings A320 down
26. März 2015: Von Jan Brill an Harald Schröter Bewertung: +28.00 [30]

Also, ich würde mich da auf die offiziellen Stellen nicht so sehr verlassen.

Das war ein moslemischer/islamischer Selbstmord-/Terroranschlag.

Den Multikultideologen sei gesagt: es tut natürlich sehr weh, wenn ein verlogenes Weltbild zusammenbricht. Das Weltbild muss natürlich mit allen Mitteln verteidigt werden.


Sehr geehrter Herr Schröter,

Abstrakt gesagt: Ich finde Ihre Kommentare unpassend und im höchsten Maße beschämend für dieses Forum und die Fliegerei.

Menschlich gesprochen: Können Sie sich auch nur für eine Sekunde vorstellen was solche Kommentare in den Köpfen der Angehörigen der Besatzung bewirken? Stellen Sie Ihre eigene Ideologie wirklich über jede menschliche Regung?

MfG
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Wartung | Beitrag zu Motorüberholung Dachsel -- ungültig?
26. März 2015: Von Jan Brill an Alexander Callidus Bewertung: +2.00 [2]
... [gewünschtes Adjektiv hier einsetzen]. Ja.

Man kann die Arbeit der Behörden kritisieren, was wir auch gerne tun, aber man muss sich halt an die Vorgaben halten, ganz besonders, wenn man für andere Leute und mit deren Geld arbeitet/prüft.

Achim hat aber auch Recht, wenn er sagt, dass das Endgame komplett widersinnig ist. Technisch ist niemandem geholfen wenn die Motoren nochmal aufgemacht werden. Im Gegenteil.

Richtig wäre den fahrlässig oder grob fahrlässig handelnden Personen die Prüferanerkennung zu entziehen oder für eine Weile zu suspendieren und für die Motoren und Komponenten eine angemessene möglichst nicht invasive Nachprüfung zu erlauben.


Wenn man allerdings darauf pocht aus dieser Miesere Geld damit zu machen, wird es diese Butze wohl nicht mehr lange geben.

Naja, ich hätte schon Verständnis, wenn ein Halter hier nicht nur auf Nachbesserung sondern auch auf Schadensersatz geht. Es wäre dann zu prüfen ob G. Ansprüche gegen D. hat. Außerdem: Was wäre so schlimm wenn einer oder beide insolvent gehen? Dann trifft es wenigstens die Verantwortlichen und der Betrieb kann unter neuer Leitung weitergeführt werden.

viele Grüße
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Spanien: TypeRating für mehr als 1500kg MTOM - wie soll das gehen?
25. März 2015: Von Jan Brill an TH0MAS N02N
In der spanischen AIP steht viel Müll. Solange man unter Teil-FCL fällt (EU VO 1178/2011) würde ich das überlesen. Es ist möglich, dass diese Regel für Verkehrsarten gilt die nicht unter Teil-FCL fallen (Staatsluftfahrzeuge z.B.), oder früher mal ins nationale Lizenzwesen gehörte.

EU VO 1178/2011 bricht aber auf jeden Fall eine nationale Regel wie diese.

viele Grüße
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Wartung | Beitrag zu Motorüberholung Dachsel -- ungültig?
24. März 2015: Von Jan Brill an Achim H. Bewertung: +3.00 [3]
Nach den Informationen, die mir vorliegen, ist der Fall leider alles andere als schwarzweiss (böse Behörde/armer Betrieb).

Offenbar hat der nach dem Todesfall dann auswärts tätige Prüfer/Betrieb das für die Durchführung der mit dem LBA getroffenen Betriebsabsprache notwendige Paperwork nicht oder nicht vollständig übermittelt. Irgendwann hat's dem LBA dann eben gelangt.

viele Grüße
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Verlängerung CR SEP, TMG
23. März 2015: Von Jan Brill an Willi Fundermann
Zum Glück gibt es konsolidierte Versionen der EU-Verordnung, die 2015/445 ist da jedoch noch nicht eingearbeitet:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/LKD/?uri=CELEX:32011R1178&qid=1426804302034

In der Aprilausgabe haben wir auch einen ausführlichen Artikel zu den
- Änderungen die sich aus der 2015/445 ergeben,
- Änderungen die im NPA 2014-29 vorgeschlagen sind,
- Konsequenzen aus Opinion 01/2015 und 10/2013

viele Grüße
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Ein Unterrichtsplan für IFR Rating
14. März 2015: Von Jan Brill an Mich.ael Brün.ing
Hallo Michael,

danke für Deine Anregung (und den MMR-Link!). Ist natürlich die entscheidende Frage, ob's am Ende was bringt. Ich kann das nur mit dem US-System vergleichen, wo es solche Anrechnungsmöglichkeiten schon lange gibt. Eine große Rolle spielen sie in der Praxis dort jedoch nicht.

Wenn jemand in 40 Stunden von Null auf IR geht, klappt das eigentlich nur, wenn er von der ersten Stunde an zielgerichtet auf die Prüfung hinarbeitet und mit IR-Lehrer fliegt. Jeder Umweg oder Lehrerwechsel oder auch nur eine Serie von nicht 100% effektiven Flügen verlängern die Ausbildungszeit über die 40 h hinaus.

Genutzt wird das in den USA nur, wo CFIIs knapp sind und ein CFI günstig zur Verfügung steht (z.B. zwischen Kumpels, in der Familie, in Clubs).

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das aber für beide Seiten nützlich sein.

Zurück nach Europa: 200 Stunden IFR sind ein Haufen Holz, wenn man nicht gewerblich oder privat fliegt. Dazu kommt: Die EASA sieht den FI als Karriere für sich. Fälle wie wir beide (die gewerblich oder im Werksverkehr viel fliegen und nebenher als Lehrer arbeiten) sind in der EASA-Welt eigentlich nicht vorgesehen. Die EASA sieht den FI als Hauptberuf, das hat sie immer wieder klar gemacht und das zeigt sich auch bei den Eingangsanforderungen und Kosten.

Dass jemand nebenher und aus Spass eine Lehrberechtigung erwirbt ohne dies zu seinem Hauptberuf machen zu wollen (was in Deutschland eine lange und wie ich meine gute Tradition ist – Praxiserfahrung weitergeben, wenn auch nur teilzeit), sorgt bei EASA-Leuten, vor allem aus UK, immer wieder für Kopfschütteln.

Das Bild der EASA ist etwa so, dass ein FI mit IR an die Schule kommt und dort hauptberuflich arbeitet (wie in UK). An der Schule gibt's ein par FI-IRs und eine Menge junger FIs, die hungrig nach IR-Zeit sind. Die profitieren davon auf diese Art etwas IR-Zeit zu bekommen und können auf die Erfahrung der FI-IRs zurückgreifen.

Warten wir mal ab, wie sich das in der Praxis entwickelt bei uns...

viele Grüße
Jan

Um den Unterschied im Fluglehrer-Bild etwas zu illustrieren: Hier die beiden Top-Bilder wenn man bei Google nach "Flight Instructor UK" und "Fluglehrer Deutschland" sucht. Welches Bild gehört wohl zu welcher Suche?
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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Ein Unterrichtsplan für IFR Rating
14. März 2015: Von Jan Brill an Richard Georg
in den sechziger Jahren war für die Fluglehrerausbildung die Kunstflugberechtigung erforderlich. Diese wurde dann durch die CVFR Berechtigung als Voraussetztung für die Lehrberechtigung ersetzt.

Wusste ich gar nicht! Was ein Super-Tausch ;-)
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Ein Unterrichtsplan für IFR Rating
13. März 2015: Von Jan Brill an Tobias Schnell
Ja, muss aber mit einem Lehrberechtigten sein
Aber der braucht nicht mal zwingend ein IR - interpretierst Du das auch so?


Das weiss ich ehrlich gesagt nicht. Im US-System wäre es möglich, dass der rechts sitzende Pilot (nicht CFI, denn CFIs haben alle IR), mit reiner VFR-Lizenz als Safety fungiert während links unter der Hood schwitzt. Die Zeit wäre für das CB-IR aber nicht anrechenbar, da kein Lehrberechtigter.

Ob es im EASA-System möglich ist? Dass ein FI(A) ohne IR rechts sitzt während links in VMC unter der Hood geflogen wird? Wahrscheinlich schon – für die PPL-Grundausbildung. In der Situation war ich aber noch nicht als Lehrer. Habe mich mit Schülern immer bemüht mit Plan usw. echtes IMC zu finden. Ist viel eindrücklicher als simulated...

In VMC mit Hood und FI(A) ohne IR ist in der Praxis aber m.E. nicht empfehlenswert, da man gerade am Anfang (und das ist zwangsläufig der Anfang) wirklich jemanden braucht, der einen vernünftig zum Scan und zum Fliegen nach Instrumenten anleitet. Ein guter FI(A) mit IR kann das. Sicher so gut wie ein IRI. Ein FI(A) ohne IR eher nicht.
Ist eine entscheidende Schwäche in unserem System, vs. FAA, dass FIs kein IR haben müssen. Die so wichtige Instrumentenflug-Grundausbildung beim PPL bleibt damit oftmals erfolglos.

viele Grüße
Jan
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Ein Unterrichtsplan für IFR Rating
13. März 2015: Von Jan Brill an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]
Der US-CFI mit IR wird über den AMC6 (c) explizit erwähnt
Könntest Du da mal bitte einen Link posten? Ich finde das partout nicht.

Es geht um den Buchstaben (c) im AMC6, ED Decision 2014/022/R: "instrument flight time completed for the issue of [] an instrument rating in compliance with the requirements of Annex 1 to the Chicago Convention by a third country;" Siehe Link

Das schliesst einen US-CFI ausdrücklich ein, denn der darf das, siehe FAR 61.65.

D.h. die Zeit muss nicht (aber kann) unter IFR stattfinden.

Tja, das eröffnet in der Tat neue Möglichkeiten...

Ja, muss aber mit einem Lehrberechtigten sein. Also nicht ganz so frei wie in USA, wo's auch ein Safety-Pilot tut, während man sich unter der Hood müht. Aber immerhin...


Allgemein muss man bei den Zeiten für das CB-IR natürlich höllisch aufpassen und ich denke hier wird es auch noch jede Menge Zoff mit den Behörden geben. Fliegt man außerhalb einer ATO mit einem IRI oder FI-IR ist beispielsweise "Instrumentenflugausbildung" anrechenbar 6 a) i) A). Das heisst für mich Blockzeit, wenn die Ausbildungsinhalte entsprechend sind. Schließlich findet bei einem echten IFR-Flug die Hauptarbeit vor dem Start statt.

Fliegt man mit einem FI(A) ohne IR-Lehrberechtigung oder CFI ist "Instrumentenflugzeit" anrechenbar 6 a) ii). Das kann also maximal Flugzeit sein.

All das bedeutet natürlich kein "free-for-all". Der US-CFI z.B. ist durch die reine Anrechnungsmöglichkeit im Teil-FCL nicht plötzlich von den Anforderungen des §5 LuftVG befreit. Er darf also nicht einfach in Deutschland drauflos-schulen. Findet aber legale IFR-Flugzeit mit Lehrer statt, egal wann und wo, ist diese anrechenbar. Nicht mehr und auch nicht weniger.

viele Grüße,
Jan [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Ein Unterrichtsplan für IFR Rating
13. März 2015: Von Jan Brill an Maciej Nowaczyk Bewertung: +2.00 [2]
vielleicht wäre der Jan Brill so freundlich uns ein wenig diese Sichtweise aus seinem Artikel genauer zu erklären ?

Hallo,

dass dem FI(A) ohne Instrumentenfluglehrberechtigung aber mit IR die Rechte zur Ausbildung zum IR in FCL.905 fehlen steht dem nur auf den ersten Blick im Wege.

Denn bei den in Rede stehenden 15 Stunden handelt es sich ja genau nicht um Instrumentenflugausbildung sondern um Instrumentenflugzeit wie Tobias Schnell richtig ausgeführt hat.

Es ist ja auch ein "Competency-based" IR und kein "Ausbildungs-based" IR. Im US-System ist das übrigens genauso, auch da wird von den 40 Stunden nur ein Teil richtige IR-Ausbildung mit CFII gefordert, der Rest ist IR-Zeit, die man auf unterschiedlichen Wegen erwerben kann.

Das ist für uns und für die Behörden natürlich alles ziemlich wild und neu. Aber ich kann aus meinen Gesprächen mit den Autoren der FCL.008 bestätigen, dass genau das die Absicht war (nicht wild ... sondern flexibel ;-).

Ob's dann die Behörden auch kapieren ist eine andere Frage.

Aber stellen wir uns einfach mal die Frage: Wollte die EASA einen FI(A) mit IR schlechter stellen als einen US-CFI mit IR? Sicher nicht. Und beides sind keine IFR-Lehrer...

Der US-CFI mit IR wird über den AMC6 (c) explizit erwähnt, der FI(A) mit IR nicht. Heisst das, dass der FI(A) rausfällt? Nein. AMCs wie dieser sind eben keine abschließenden Aufstellungen sondern Positiv-Listen. Und da hat man im AMC6 nur die Nicht-Standard-FCL-Fälle aufgeführt.

Mir würde zusätzlich z.B. auch noch die Ausbildung mit Lehrer zur Wolkenflugberechtigung mit Segelflugzeugen einfallen. Auch die zählt. Warum auch nicht?


Die Möglichkeit, dass reguläre FI(A) mit IR aber ohne IR-Lehrberechtigung hier Instrumentenflugzeit für den Erwerb der eigenen IR-Lehrberechtigung sammeln können (wie in USA) ist eine der besten Ideen in dem ganzen Regelwerk. Wo kriegt ein normaler FI(A) der nicht gewerblich fliegt denn sonst bitte 200 Stunden IR-Zeit für die Lehrberechtigung her? Hilft den FIs und macht die IR-Ausbildung für den Schüler erschwinglicher.


viele Grüße
Jan
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Ein Unterrichtsplan für IFR Rating
13. März 2015: Von Jan Brill an Mich.ael Brün.ing
Hallo Michael,

im Prinzip lese ich das genauso wie Du. Nur dass die Liste im AMC6 m.E. keine abschliessende oder ausschließliche Aufstellung ist. Daher auch die Formulierung "may be" im AMC und nicht etwa "is limited to".

Ein AMC stellt immer nur einen möglichen und abgesicherten Weg der Erfüllung der Hard-Law (hier VO 245/2014) dar. Daher auch immer der Sprachgebrauch "should" im AMC im Unterschied zu "shall" in der VO.

Es ist unstrittig, dass ein FI (ohne IR-Lehrberechtigung, aber mit IR-Berechtigung) z.B. zur Erfüllung der Anforderungen gem. AMC1 FCL.210.A (b) (1) (viii) in actual IMC unterrichten darf. Sowohl für den Lizenzerwerb, wie auch für die Inübunghaltung. Und wenn die EASA sogar ausdrücklich Flugzeit mit einem US-CFI (kein CFII !!) gem. AMC6 anerkennt, sehe ich im Wortlaut des sehr allgemein gefassten Abschnitts (6)(a)(ii) keinerlei Hinweis auf eine Einschränkung, dass das mit einem FI(A) nicht gehen soll.

Wichtig ist vielmehr, dass der FI(A) hier im Logbuch des Schülers deutlich macht in welcher Rolle – FI oder FI-IR– er tätig war, damit es hinterher beim Zusammenzählen keine Diskussionen gibt.

Aber: Es ist alles Neuland und abweichende Behördeninterpretationen sind immer möglich...

viele Grüße
Jan Brill
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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Die Zuverlässigkeitsprüfung: War da nicht mal was mit Terrorismus?
6. März 2015: Von Jan Brill an Matthias Schwarz
Im Rahmen der folgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen machte ich umfassende Aussagen zu den von mir erlebten Verstößen, welche laut mehrfacher Nachfrage auch an die zuständige Behörde weitergeleitet wurden. Bis heute reagiert das Ministerium in Meck-Pomm nicht auf meine Anfragen und zeigt scheinbar kein Interesse daran, dem Fall auch nur Nachzugehen.


Hallo Herr Schwarz,

das könnte daran liegen, dass es im letzten Sommer keine entsprechenden Strafvorschriften gegen derartige Verstöße gab. Wir hatten darüber in P&F mal berichtet.

Bis zur Neufassung der LuftPersV und LuftVO im Dezember 2014 konnten Sie in Deutschland munter gegen die EU-Verordnungen 1178/2011 und 800/2013 verstoßen und kein Richter konnte Ihnen dafür eine Geldstrafe oder auch nur eine OWI aufdrücken, da es keine entsprechende Strafandrohung gab.

Da sind gerade unter AOC (oder halt auch ohne!) wirklich wilde Sachen passiert...

Noch Fragen?

viele Grüße
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Die Zuverlässigkeitsprüfung: War da nicht mal was mit Terrorismus?
4. März 2015: Von Jan Brill an Erik N. Bewertung: +10.00 [10]
Andererseits: ich möchte jetzt nicht spießig klingen, aber die Kiste mit den 1,9 Promille und dem Unfall und der Fahrerflucht ist schon auch hart [...] Aber es ist halt auch so, dass wenn man so eine Bescheinigung als Grundlage für den Job unbedingt braucht, dass man da halt a bisserl besser drauf aufpassen muss, und sich nicht in die Hände von solchen Bürokraten begeben darf.

Niemand sagt dass die Tat ein Kavaliersdelikt war.

Man kann seine ZUP aber auch sehr viel weniger spektakulär loswerden. Ein paar Fehler in der Bilanz, ein schlechter Steuer-Tipp oder einfach eine Insolvenz als angestellter Gf mit dem dabei üblichen Mist (einer zeigt Sie wegen Insolvenzverschleppung an, die Gesellschafter wegen Untreue weil Sie zu früh angemeldet haben) ... BINGO.

Gemeinsam ist diesen Beispielen nur, dass sie nichts, aber auch gar nichts mit Terrorismus zu tun haben.

Die meisten betroffenen Piloten entziehen sich der Problematik, indem sie bei Zeiten die Lizenz ins Ausland verlegen. Zum Glück gibt es diese Möglichkeit. Im vorliegenden Fall geht das zwar auch, löst aber das Hauptproblem nicht.

In Österreich brauchen Sie einen Auszug aus dem Strafregister. Das ist OK und mit unserer Superschnüffel-Verdachts-Zweifel-ZUP nicht zu vergleichen.


Wenn der Staat der Meinung ist, dass die Tat bestraft gehört (und das meine ich auch), dann soll er strafen. Mit dem entsprechenden Prozess und den damit verbundenen Rechten des Beschuldigten.

Was hier passiert ist aber eine Strafe auf dem Verwaltungsweg. Ohne die dazugehörigen Rechte. Und ohne die im Strafprozess übliche Abwägung der Folgen und der bisherigen Führung des Beschuldigten.

Für mich eindrücklich war, dass hier ein kleiner Sachbearbeiter beim RP den Richter mit seinem Kompromissvorschlag voll auflaufen lassen konnte. Das gibt's nicht allzu oft und zeigt wie zahnlos die gerichtliche Überprüfung in diesem Fall ist.

viele Grüße
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Die Zuverlässigkeitsprüfung: War da nicht mal was mit Terrorismus?
4. März 2015: Von Jan Brill an Stefan Jaudas Bewertung: +3.00 [3]
... man könnte fast meinen, die Ausbildung zum Beamten und Verwaltungswirt schließt manchmal automatisch auch noch eine Ausbildung zum Hellseher und zum vereidigten Amtspsychologen mit ein ...


Das Schlimme ist, dass sie eben gar nicht hellsehen müssen. Sie müssen nur "gering zweifeln". Und das kriegt jeder hin.

Formal gibt's da kaum was zu rütteln. Was natürlich nicht davon ablenken soll, dass auch die schlimmste Vorschrift immer jemanden braucht der sie umsetzt. Aber das findet sich bei uns schnell.

Es gab ja auch schon vor der ZUP die Möglichkeit einem Piloten wegen fehlender charakterlicher Eignung die Lizenz zu entziehen. Nur da waren eben die Hürden höher.

Die Frage ist: Was tun? Die ZUP ist eine konsequente Weiterentwicklung von Rechtsnormen die es im Waffen- oder Lebensmittelrecht bei uns schon lange gab. Die dem entgegenstehenden Rechtsgüter genießen – wie Lutz richtig sagt – in Deutschland keinen hohen Stellenwert. Und Lobbyarbeit ist hier eher aussichtslos. Welcher Bundesminister will schon was für "Privatpiloten und Waffenbesitzer" tun?!? Das ist die klassische "third rail of politics".

Wir können also nur die Vorschriften auf europäischer Ebene aushebeln wo dies möglich ist und/oder uns Gedanken machen wie wir im Wahlvolk den Stellenwert der Abwehrrechte gegen den Staat erhöhen.

viele Grüße
Jan
[Beitrag im Zusammenhang lesen]

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