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Luftrecht und Behörden | Ein Unterrichtsplan für IFR Rating  
7. März 2015: Von Maciej Nowaczyk 

Hallo an alle :-)

eine Frage zum Artikel im letzten PuF: ein Unterrichtsplan für das Instrument Rating

Im punkt 3. sagen Sie Herr Brill, dass:

"... Schließlich kann man bis zu 15 Stunden mit einem „anderen Lehrberechtigten" (also ein Lehrer, der kein EASA-IR-Lehrer ist) fliegen und anrechnen lassen. Das kann ein US-CFI sein, aber auch ein normaler EASA FI oder CRI, der selber eine IR-Berechtigung, aber keine IR-Lehrberechtigung hat."

Meine oberflächliche Suche hat keine Regelung gefunden, die das Thema aufgreift. Ein Hinweis wo man darüber etwas nachlesen kann, wird also gerne entgegen genommen.

Es wäre dann für diejenigen, die eine Lehr- und IFR-Berechtigung besitzen eine sehr interessante Möglichkeit das fliegerische Horizont zu erweitern.

Wer mehr darüber in Erfahrung gebracht hat, ist hier zum Austausch herzlichst eingeladen.

Grüße, Maciej Nowaczyk

7. März 2015: Von Tobias Schnell an Maciej Nowaczyk
Also die Stelle in Part-FCL, auf die sich das bezieht ist im Anhang 6 zu Basic Regulation unter "IR(A) - Kompetenzbasierter modularer Flugausbildungslehrgang" zu finden.
Abschnitt 6 a ii) lautet:

  1. ii) Wenn der Bewerber bereits andere Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten als in Buchstabe a Ziffer i angegeben absolviert hat, kann diese Zeit mit bis zu 15 Stunden auf die erforderlichen 40 Stunden angerechnet werden.

Das kann man so lesen, als ob das ein beliebiger Lehrberechtigter sein darf, denn es ist hier ausdrücklich von Instrumentenflugzeit die Rede. Die Instrumentenflugausbildung muss nur 25 Stunden betragen, davon 10 in einer ATO. Ingesamt werden 40 Stunden Instrumentenflugzeit mit Lehrer gefordert.

Tobias



7. März 2015: Von Maciej Nowaczyk an Tobias Schnell

Hallo Tobias,

danke für Deine Antwort, in FCL.905 habe ich einen Passus gefunden, der die Sache eigentlich eindeutig erklärt:

Die Rechte eines FI bestehen in der Durchführung von Flugunterricht für die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung des

Folgenden: ....

... einem gemäß nachfolgender Ziffer i qualifizierten FI die Fähigkeit nachgewiesen hat, Ausbildung für diese Berechtigung

zu erteilen;

g) einer IR in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie, sofern der FI:

(1) mindestens 200 Flugstunden unter IFR absolviert hat, wovon bis zu 50 Stunden Instrumentenbodenzeit in einem

FFS, einem FTD 2/3 oder einem FNPT II sein können;

(2) als Flugschüler den IRI-Ausbildungslehrgang absolviert hat und eine Kompetenzbeurteilung für das IRI-Zeugnis

bestanden hat, und

(3) zusätzlich:
i) für mehrmotorige Flugzeuge die Anforderungen für die Erteilung eines CRI-Zeugnisses erfüllt hat; ...
Also tatsächlich ein FI mit IFR Berechtigung darf den IFR Unterricht erteilen, nur wenn er/sie ein IRI Lehrgang absolviert hat, genauso CRI für mehrmotorige Flugzeuge, also nicht ohne eine Schulung und eine anschließende Kompetenzüberprüfung mit einem Eintrag in die Lizenz.
Das Fliegen mit einem FI ohne diese Kompetenznachweise würde also dem Flugschüler, der IFR erwerben möchte, nichts in der Ausbildung bringen. Oder habe ich etwas übersehen ?
Grüße, Maciej
13. März 2015: Von Maciej Nowaczyk an Maciej Nowaczyk

Hallo,

vielleicht wäre der Jan Brill so freundlich uns ein wenig diese Sichtweise aus seinem Artikel genauer zu erklären ?

Falls es möglich wäre als FI(A) mit IFR Berechtigung an der Schulung teilzunehmen, wäre es eine sehr willkommene Erweiterung in der Fluglehrertätigkeit. :-) Ganz abgesehen von einer Möglichkeit die IFR Stunden und die Instrumentenflugerfahrung zu sammeln.

Grüße, Maciej

13. März 2015: Von Mich.ael Brün.ing an Tobias Schnell
Hallo Tobias,

in 6a(ii) könnte man den Satz "When the applicant has prior instrument flight time under instruction other than specified in point (a)(i), these hours may be credited towards the required 40 hours up to a maximum of 15 hours." tatsächlich so verstehen.

Aber für Verständnisprobleme gibt es die AMC und da heißt es unter AMC6 zum Appendix 6:

PRIOR INSTRUMENT FLIGHT TIME UNDER INSTRUCTION
Prior instrument flight time under instruction on aeroplanes, as referred in (6)(a)(ii) and (6)(b)(ii), may be instrument flight time completed for the issue of:
(a) an EIR rating issued by a competent authority of a Member State; or
(b) a national instrument rating prior to the application of Commission Regulation (EU) No 1178/2011; or
(c) an instrument rating in compliance with the requirements of Annex 1 to the Chicago Convention by a third country; or
(d) an authorisation issued by a Member State under Article 4(8) of Commission Regulation (EU) No 1178/2011.

Darin lese ich eindeutig NICHT einen VFR-FI, der als PIC unter IFR fliegt und dabei eine Art von Instruction gibt (EDIT:) oder der in VFR fliegt und den Schüler Instrumentenflugübungen absolvieren läßt. Es muss sich schon um eine irgendwie authorisierte Instrumentenflugausbildung handeln, nationaler Art oder ICAO-konform.

@Jan,
das wäre tatsächlich bitte nochmal zu konkretisieren, woher Du diese Annahme nimmst, sonst fangen hier "wilde" Ausbildungstätigkeiten an, die beiden Seiten nur Probleme bringen.

Grüße,
Michael
13. März 2015: Von Jan Brill an Mich.ael Brün.ing
Hallo Michael,

im Prinzip lese ich das genauso wie Du. Nur dass die Liste im AMC6 m.E. keine abschliessende oder ausschließliche Aufstellung ist. Daher auch die Formulierung "may be" im AMC und nicht etwa "is limited to".

Ein AMC stellt immer nur einen möglichen und abgesicherten Weg der Erfüllung der Hard-Law (hier VO 245/2014) dar. Daher auch immer der Sprachgebrauch "should" im AMC im Unterschied zu "shall" in der VO.

Es ist unstrittig, dass ein FI (ohne IR-Lehrberechtigung, aber mit IR-Berechtigung) z.B. zur Erfüllung der Anforderungen gem. AMC1 FCL.210.A (b) (1) (viii) in actual IMC unterrichten darf. Sowohl für den Lizenzerwerb, wie auch für die Inübunghaltung. Und wenn die EASA sogar ausdrücklich Flugzeit mit einem US-CFI (kein CFII !!) gem. AMC6 anerkennt, sehe ich im Wortlaut des sehr allgemein gefassten Abschnitts (6)(a)(ii) keinerlei Hinweis auf eine Einschränkung, dass das mit einem FI(A) nicht gehen soll.

Wichtig ist vielmehr, dass der FI(A) hier im Logbuch des Schülers deutlich macht in welcher Rolle – FI oder FI-IR– er tätig war, damit es hinterher beim Zusammenzählen keine Diskussionen gibt.

Aber: Es ist alles Neuland und abweichende Behördeninterpretationen sind immer möglich...

viele Grüße
Jan Brill
13. März 2015: Von Jan Brill an Maciej Nowaczyk Bewertung: +2.00 [2]
vielleicht wäre der Jan Brill so freundlich uns ein wenig diese Sichtweise aus seinem Artikel genauer zu erklären ?

Hallo,

dass dem FI(A) ohne Instrumentenfluglehrberechtigung aber mit IR die Rechte zur Ausbildung zum IR in FCL.905 fehlen steht dem nur auf den ersten Blick im Wege.

Denn bei den in Rede stehenden 15 Stunden handelt es sich ja genau nicht um Instrumentenflugausbildung sondern um Instrumentenflugzeit wie Tobias Schnell richtig ausgeführt hat.

Es ist ja auch ein "Competency-based" IR und kein "Ausbildungs-based" IR. Im US-System ist das übrigens genauso, auch da wird von den 40 Stunden nur ein Teil richtige IR-Ausbildung mit CFII gefordert, der Rest ist IR-Zeit, die man auf unterschiedlichen Wegen erwerben kann.

Das ist für uns und für die Behörden natürlich alles ziemlich wild und neu. Aber ich kann aus meinen Gesprächen mit den Autoren der FCL.008 bestätigen, dass genau das die Absicht war (nicht wild ... sondern flexibel ;-).

Ob's dann die Behörden auch kapieren ist eine andere Frage.

Aber stellen wir uns einfach mal die Frage: Wollte die EASA einen FI(A) mit IR schlechter stellen als einen US-CFI mit IR? Sicher nicht. Und beides sind keine IFR-Lehrer...

Der US-CFI mit IR wird über den AMC6 (c) explizit erwähnt, der FI(A) mit IR nicht. Heisst das, dass der FI(A) rausfällt? Nein. AMCs wie dieser sind eben keine abschließenden Aufstellungen sondern Positiv-Listen. Und da hat man im AMC6 nur die Nicht-Standard-FCL-Fälle aufgeführt.

Mir würde zusätzlich z.B. auch noch die Ausbildung mit Lehrer zur Wolkenflugberechtigung mit Segelflugzeugen einfallen. Auch die zählt. Warum auch nicht?


Die Möglichkeit, dass reguläre FI(A) mit IR aber ohne IR-Lehrberechtigung hier Instrumentenflugzeit für den Erwerb der eigenen IR-Lehrberechtigung sammeln können (wie in USA) ist eine der besten Ideen in dem ganzen Regelwerk. Wo kriegt ein normaler FI(A) der nicht gewerblich fliegt denn sonst bitte 200 Stunden IR-Zeit für die Lehrberechtigung her? Hilft den FIs und macht die IR-Ausbildung für den Schüler erschwinglicher.


viele Grüße
Jan
13. März 2015: Von Tobias Schnell an Jan Brill
Hallo Jan,
Der US-CFI mit IR wird über den AMC6 (c) explizit erwähnt
Könntest Du da mal bitte einen Link posten? Ich finde das partout nicht.

Und noch was: Instrumentenflugzeit ist nach FCL.010

die Zeit, während der ein Pilot ein fliegendes Luftfahrzeug ausschließlich unter Verwendung von Instrumenten steuert

D.h. die Zeit muss nicht (aber kann) unter IFR stattfinden.

Tja, das eröffnet in der Tat neue Möglichkeiten...

Tobias

13. März 2015: Von Jan Brill an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]
Der US-CFI mit IR wird über den AMC6 (c) explizit erwähnt
Könntest Du da mal bitte einen Link posten? Ich finde das partout nicht.

Es geht um den Buchstaben (c) im AMC6, ED Decision 2014/022/R: "instrument flight time completed for the issue of [] an instrument rating in compliance with the requirements of Annex 1 to the Chicago Convention by a third country;" Siehe Link

Das schliesst einen US-CFI ausdrücklich ein, denn der darf das, siehe FAR 61.65.

D.h. die Zeit muss nicht (aber kann) unter IFR stattfinden.

Tja, das eröffnet in der Tat neue Möglichkeiten...

Ja, muss aber mit einem Lehrberechtigten sein. Also nicht ganz so frei wie in USA, wo's auch ein Safety-Pilot tut, während man sich unter der Hood müht. Aber immerhin...


Allgemein muss man bei den Zeiten für das CB-IR natürlich höllisch aufpassen und ich denke hier wird es auch noch jede Menge Zoff mit den Behörden geben. Fliegt man außerhalb einer ATO mit einem IRI oder FI-IR ist beispielsweise "Instrumentenflugausbildung" anrechenbar 6 a) i) A). Das heisst für mich Blockzeit, wenn die Ausbildungsinhalte entsprechend sind. Schließlich findet bei einem echten IFR-Flug die Hauptarbeit vor dem Start statt.

Fliegt man mit einem FI(A) ohne IR-Lehrberechtigung oder CFI ist "Instrumentenflugzeit" anrechenbar 6 a) ii). Das kann also maximal Flugzeit sein.

All das bedeutet natürlich kein "free-for-all". Der US-CFI z.B. ist durch die reine Anrechnungsmöglichkeit im Teil-FCL nicht plötzlich von den Anforderungen des §5 LuftVG befreit. Er darf also nicht einfach in Deutschland drauflos-schulen. Findet aber legale IFR-Flugzeit mit Lehrer statt, egal wann und wo, ist diese anrechenbar. Nicht mehr und auch nicht weniger.

viele Grüße,
Jan
13. März 2015: Von Tobias Schnell an Jan Brill
Jan,
Danke. Also zwar eher eine implizite Erwähnung, aber trotzdem absolut eindeutig.
Ja, muss aber mit einem Lehrberechtigten sein
Aber der braucht nicht mal zwingend ein IR - interpretierst Du das auch so?
[Logging von Instrumentenflugausbildung mit IRI/IR-FI vs. Instrumentenflugzeit mit nur-FI]
Sehe ich exakt genauso.

Viele Grüße
Tobias
13. März 2015: Von Jan Brill an Tobias Schnell
Ja, muss aber mit einem Lehrberechtigten sein
Aber der braucht nicht mal zwingend ein IR - interpretierst Du das auch so?


Das weiss ich ehrlich gesagt nicht. Im US-System wäre es möglich, dass der rechts sitzende Pilot (nicht CFI, denn CFIs haben alle IR), mit reiner VFR-Lizenz als Safety fungiert während links unter der Hood schwitzt. Die Zeit wäre für das CB-IR aber nicht anrechenbar, da kein Lehrberechtigter.

Ob es im EASA-System möglich ist? Dass ein FI(A) ohne IR rechts sitzt während links in VMC unter der Hood geflogen wird? Wahrscheinlich schon – für die PPL-Grundausbildung. In der Situation war ich aber noch nicht als Lehrer. Habe mich mit Schülern immer bemüht mit Plan usw. echtes IMC zu finden. Ist viel eindrücklicher als simulated...

In VMC mit Hood und FI(A) ohne IR ist in der Praxis aber m.E. nicht empfehlenswert, da man gerade am Anfang (und das ist zwangsläufig der Anfang) wirklich jemanden braucht, der einen vernünftig zum Scan und zum Fliegen nach Instrumenten anleitet. Ein guter FI(A) mit IR kann das. Sicher so gut wie ein IRI. Ein FI(A) ohne IR eher nicht.
Ist eine entscheidende Schwäche in unserem System, vs. FAA, dass FIs kein IR haben müssen. Die so wichtige Instrumentenflug-Grundausbildung beim PPL bleibt damit oftmals erfolglos.

viele Grüße
Jan
14. März 2015: Von Tobias Schnell an Jan Brill
Jan,
Ist eine entscheidende Schwäche in unserem System, vs. FAA, dass FIs kein IR haben müssen. Die so wichtige Instrumenten-Grundausbildung beim PPL bleibt damit oftmals erfolglos.
Immerhin werden jetzt 10 Stunden Instrumentenflugausbildung für angehende FIs gefordert. Wie viele FIs sind noch "grandfathered" und schulen nun Umkehrkurven & Co. ohne das selbst mal gelernt zu haben? Spätestens mit den aktuellen Ausbildungserleichterungen wäre es ja keine unzumutbare Hürde, ein IR für (neue) FIs zu verlagen.

Jetzt rufen wir schon selber nach "Regelverschärfungen". Aber vielleicht könnte man ja im Tausch dafür die ZÜP abschaffen ;-)?

Tobias
14. März 2015: Von Richard Georg an Tobias Schnell
in den sechziger Jahren war für die Fluglehrerausbildung die Kunstflugberechtigung erforderlich. Diese wurde dann durch die CVFR Berechtigung als Voraussetztung für die Lehrberechtigung ersetzt.
14. März 2015: Von Joachim P. an Tobias Schnell
Gilt die Diskussion nur einem FI mit IR oder gilt die auch für einen CRI mit IR?
14. März 2015: Von Jan Brill an Richard Georg
in den sechziger Jahren war für die Fluglehrerausbildung die Kunstflugberechtigung erforderlich. Diese wurde dann durch die CVFR Berechtigung als Voraussetztung für die Lehrberechtigung ersetzt.

Wusste ich gar nicht! Was ein Super-Tausch ;-)
14. März 2015: Von Lutz D. an Jan Brill
Der Anfang vom Ende! ;)
14. März 2015: Von Mich.ael Brün.ing an Jan Brill

JB:
In VMC mit Hood und FI(A) ohne IR ist in der Praxis aber m.E. nicht empfehlenswert, da man gerade am Anfang (und das ist zwangsläufig der Anfang) wirklich jemanden braucht, der einen vernünftig zum Scan und zum Fliegen nach Instrumenten anleitet. Ein guter FI(A) mit IR kann das. Sicher so gut wie ein IRI. Ein FI(A) ohne IR eher nicht.

Möglichkeiten zur Anerkennung hin oder her, das sollte man vor allem im Hinterkopf behalten:

Ist es wirklich sinnvoll auf diese Weise "Ausbildungs"-Stunden zu sammeln?

Ein FI kann "relativ einfach" seine Lehrberechtigung auf IR erweitern, wenn er "ein gewisses Mass" (200h) an IR-Erfahrung besitzt. Es sind dann lediglich ein wenig Theorie speziell für die IR-Ausbildung, z.B. wie vermittelt man einen vernünftigen Scan nach Instrumenten, und 5h praktischer Ausbildungstätigkeit mit anschließendem Prüfungsflug mit einem Prüfer eigener Wahl. Im Gesamtkontext dessen was man vorher ausgegeben hat, ein eher geringes Investment.

Im Umkehrschluss liegt die Vermutung nahe, dass jemand ohne FI-IR relativ wenig eigene Erfahrung im Instrumentenflug besitzt. Als Schüler würde ich mir die Frage stellen, ob das der beste Lehrer ist, um mir das Fliegen nach Instrumenten so zu vermitteln, dass meine ATO-Zeit verkürzt wird? Denn das ist doch offensichtlich das Ziel.

Kosten zu sparen ist einer der beiden Hauptgründe, warum man vorher schon Stunden fliegt. Wenn ich am Ende aber fast genauso viele Stunden in der ATO fliege, wie ohne Vorausbildung, dann war das die schöne Milchmädchen-Rechnung, denn die Einsparung wurde "verschüttet". (Wikipedia MMR - Sorry, OT)

Der andere Hauptgrund der Fliegerei außerhalb der ATO ist die Nutzung des eigenen Flugzeugs. Aber auch da wäre es sinnvoller einen Lehrer der ATO zu nehmen, der dann einen fließenden (kosteneffizienten) Übergang ermöglicht und kostentechnisch im Vergleich zum non-IRI bzw. non-FI-IR vermutlich auch kaum ins Gewicht fällt, wenn er diese Stunden direkt abrechnet und nicht über die ATO.

My 2 Cents,
Michael

14. März 2015: Von Tobias Schnell an Mich.ael Brün.ing
Ist es wirklich sinnvoll auf diese Weise "Ausbildungs"-Stunden zu sammeln?
Bei den Gründen, die für eine Schulung durch nicht-IRI/FI-IR sprechen, hast Du m.E. einen wichtigen vergessen: "Nur-FI mit IR" sind wesentlich zahlreicher vorhanden und dem Kandidaten wird so der Zugang zur Ausbildung deutlich erleichtert, wenn er nicht für jede Stunde an die u.U. weit entfernte ATO fahren muss.

Ausserdem ist das natürlich eine tolle Möglichkeit, die Leute in Sachen IFR "anzufixen", ohne dass man gleich das volle Programm mit ATO-Anmeldung etc. machen muss. Siehe die Schnuppertage auf den Lisas neulich (Jan, wie war da eigentlich die Resonanz?).

Wie oben schon geschrieben ist diese Art der "Ausbildung" in den USA lange geübte Praxis. Dort sind die Regeln nochmal etwas laxer (nach Part 61 nur 15 Stunden CFII nötig, der Rest kann sogar mit einem reinen Safety-Pilotwn gemacht werden, der nicht mal ein IR haben muss). Ich habe selber mein FAA-IR z.T. mit einem nur-CFI erworben und, Jahre später, einem Freund auf diese Weise zum FAA-IR verholfen, da unser Rückflugtermin näher rückte und die FI-Verfügbarkeit in der Schule eher mager war. Tagsüber habe ich mein "commercial" gemacht, abends habe ich ihm IFR beigebracht. War eine coole Woche - und er hat den Checkride mit Bravour bestanden.

Von daher finde ich den Mittelweg, den die EASA nun gewählt hat, sehr pragmatisch. Natürlich hast Du recht, dass die Qualität dieser "Vorausbildung" sehr unterschiedlich sein wird und der Schüler das im Vorfeld nur bedingt beurteilen kann. Ich hätte auch kein Problem damit, wenn man z.B. eine Art "frozen IRI" verlangen würde: Der FI muss den IRI-Kurs machen und darf danach auf diese Weise die 200 Stunden sammeln, bis er dann richtig IR schulen darf.


Tobias
14. März 2015: Von Tobias Schnell an Joachim P.
Gilt die Diskussion nur einem FI mit IR oder gilt die auch für einen CRI mit IR?
M.E. letzteres. CRIs werden genauso unter dem Subpart J "instructors" geführt wie FIs. Und im Annex 6 zur kompetenzbasierten IR-Ausbildung ist bzgl. der 15 anrechenbaren Stunden nur von "instructor" die Rede. Hätte man das auf FI einschränken wollen, müsste da "flight instructor" stehen.

Tobias


14. März 2015: Von Jan Brill an Mich.ael Brün.ing
Hallo Michael,

danke für Deine Anregung (und den MMR-Link!). Ist natürlich die entscheidende Frage, ob's am Ende was bringt. Ich kann das nur mit dem US-System vergleichen, wo es solche Anrechnungsmöglichkeiten schon lange gibt. Eine große Rolle spielen sie in der Praxis dort jedoch nicht.

Wenn jemand in 40 Stunden von Null auf IR geht, klappt das eigentlich nur, wenn er von der ersten Stunde an zielgerichtet auf die Prüfung hinarbeitet und mit IR-Lehrer fliegt. Jeder Umweg oder Lehrerwechsel oder auch nur eine Serie von nicht 100% effektiven Flügen verlängern die Ausbildungszeit über die 40 h hinaus.

Genutzt wird das in den USA nur, wo CFIIs knapp sind und ein CFI günstig zur Verfügung steht (z.B. zwischen Kumpels, in der Familie, in Clubs).

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das aber für beide Seiten nützlich sein.

Zurück nach Europa: 200 Stunden IFR sind ein Haufen Holz, wenn man nicht gewerblich oder privat fliegt. Dazu kommt: Die EASA sieht den FI als Karriere für sich. Fälle wie wir beide (die gewerblich oder im Werksverkehr viel fliegen und nebenher als Lehrer arbeiten) sind in der EASA-Welt eigentlich nicht vorgesehen. Die EASA sieht den FI als Hauptberuf, das hat sie immer wieder klar gemacht und das zeigt sich auch bei den Eingangsanforderungen und Kosten.

Dass jemand nebenher und aus Spass eine Lehrberechtigung erwirbt ohne dies zu seinem Hauptberuf machen zu wollen (was in Deutschland eine lange und wie ich meine gute Tradition ist – Praxiserfahrung weitergeben, wenn auch nur teilzeit), sorgt bei EASA-Leuten, vor allem aus UK, immer wieder für Kopfschütteln.

Das Bild der EASA ist etwa so, dass ein FI mit IR an die Schule kommt und dort hauptberuflich arbeitet (wie in UK). An der Schule gibt's ein par FI-IRs und eine Menge junger FIs, die hungrig nach IR-Zeit sind. Die profitieren davon auf diese Art etwas IR-Zeit zu bekommen und können auf die Erfahrung der FI-IRs zurückgreifen.

Warten wir mal ab, wie sich das in der Praxis entwickelt bei uns...

viele Grüße
Jan

Um den Unterschied im Fluglehrer-Bild etwas zu illustrieren: Hier die beiden Top-Bilder wenn man bei Google nach "Flight Instructor UK" und "Fluglehrer Deutschland" sucht. Welches Bild gehört wohl zu welcher Suche?



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21. März 2015: Von Maciej Nowaczyk an Jan Brill

Vielen Dank an Jan und allen anderen Gesprächspartnern,

ich gehe jetzt nochmal alle Gesetzestexte durch und warte auf die Entwicklung in der Praxis. Auf alle Fälle haben wir FI(A) Lehrer mit IFR Berechtigung neue Möglichkeiten dazugewonnen :-)

Eine unfallfreie Saison und Frohe Ostern, Grüße an alle,

Maciej

23. April 2015: Von Tobias Schnell an Jan Brill
A propos "abweichende Behördeninterpretation" - da kann ich eine bieten. Ein Kollege hat beim LBA nachgefragt, zunächst eine positive Antwort bekommen, die dann aber einen Tag später zurückgenommen wurde:

Sehr geehrter Herr xxx,

die gestern getroffene Aussage bezüglich der Interpretation des Vorschriftentextes der Verordnung (EU) 1178/2011, Teil-FCL, Anlage 6, Aa, Ziffer 6 a) ii) nehmen wir hiermit zurück.

Aus dem AMC-Material (AMC 6 to Appendix 6) ergibt sich, dass aus der Formulierung des

Teil-FCL, Anlage 6, Kapitel Aa, Ziffer 6, Buchstabe a, Ziffer ii):

"Im Falle, wenn der Bewerber bereits andere Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten als in Buchstabe a Ziffer i angegeben absolviert hat, kann diese Zeit mit bis zu 15 Stunden auf die erforderlichen 40 Stunden angerechnet werden."

sehr wohl hervorgeht, dass eine „andere“ Instrumentenflugausbildung mit einem dazu berechtigten Fluglehrer gemeint ist.

AMC 6 to Appendix 6-Text:

"Prior instrument flight time under instruction on aeroplanes, as referred in

(6)(a)(ii) and (6)(b)(ii), may be instrument flight time completed for the issue of:

(a) an EIR rating issued by a competent authority of a Member State; or

(b) a national instrument rating prior to the application of Commission

Regulation (EU) No 1178/2011; or

(c) an instrument rating in compliance with the requirements of Annex 1 to the

Chicago Convention by a third country; or

(d) an authorisation issued by a Member State under Article 4(8) of

Commission Regulation (EU) No 1178/2011."

Es geht also keineswegs um Instrumentenflugzeit mit einem FI(A) ohne IR-Lehrberechtigung, sondern um Instrumentenflugausbildung, die nach anderen Vorschriften absolviert wurde.

Wir bedauern, dass wir zunächst eine falsche Auskunft gegeben haben und möchten uns dafür entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Tja - so einfach wird's wohl nicht. Auch wenn man natürlich interpretieren könnte, dass der Buchstabe (c) aus den AMCs zutrifft, denn die Flugzeit könnte ja "completed for the issue of an instrument rating ... by a third country" sein, wo z.B. für das Part 61-IR 25 h mit einem derartigen Lehrberechtigten geflogen sein können.

Tobias
7. Mai 2015: Von Lars Vater an Tobias Schnell
Darf ich als FI(A) mit IR aber ohne IFR Lehrberechtigung denn mit meinem PPL Schüler legal IFR fliegen z.B. für die CVFR Ausbildung. Oder mit jemandem der schon den PPL hat und einfach mal IFR ausprobieren will? Immer angenommen der Schüler sitzt links, ich rechts.

Der letzte Post bezog der sich auf die Instrumentenflugzeit die mit einem FI ohne IR geflogen wurde (sprich unter der Haube) oder auf einen FI mit IR ?


Ich selbst bin genau in der Situation, dass ich gerne den FI-IR machen möchte, aber mir fehlen noch ein paar Stunden. Die jetzt sinnlos voll zu fliegen ist quatsch, aber wenn man es z.B. für die CVFR Schulung nutzen kann oder ggf. sogar für die CB-IFR Ausbildung würde das die Sache denkbar angenehm machen.


Vielen Dank für eure Hilfe,

Lars
8. Mai 2015: Von RotorHead an Lars Vater
FCL.600 IR — Allgemeines

Sofern FCL.825 nicht Anderes bestimmt, ist Betrieb unter IFR in einem Flugzeug, Hubschrauber, Luftschiff oder einem Luftfahrzeug mit vertikaler Start- und Landefähigkeit nur Inhabern einer PPL, CPL, MPL und ATPL mit einer der Luftfahrzeugkategorie angemessenen IR erlaubt, oder wenn eine praktische Prüfung oder eine Schulung mit einem Lehrberechtigten durchgeführt wird.

FCL.825 Strecken-Instrumentenflugberechtigung (EIR)

a) Rechte und Bedingungen

(1) Die Rechte des Inhabers einer Strecken-Instrumentenflugberechtigung (Route Instrument Rating, EIR) bestehen in der Durchführung von Flügen am Tage nach Instrumentenflugregeln in der Streckenphase des Fluges mit einem Flugzeug, für das eine Klassen- oder Musterberechtigung vorhanden ist. Das Recht kann um die Durchführung von Nachtflügen nach Phoca PDF Instrumentenflugregeln in der Streckenphase des Fluges erweitert werden, wenn der Pilot Inhaber einer Nachtflugberechtigung gemäß FCL.810 ist.

(2) Der Inhaber der EIR darf einen Flug, bei dem er beabsichtigt, die Rechte seiner Berechtigung auszuüben, nur beginnen oder fortsetzen, wenn die aktuellen verfügbaren meteorologischen Informationen erkennen lassen, dass:

i) die Wetterbedingungen beim Abflug so sind, dass der Abschnitt des Fluges vom Start bis zu einem geplanten Übergang von Sicht- auf Instrumentenflug nach Sichtflugregeln geflogen werden kann, und

ii) die Wetterbedingungen am planmäßigen Bestimmungsflugplatz zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Ankunft so sind, dass der Abschnitt des Fluges vom Übergang von Instrumentenauf Sichtflug bis zur Landung nach Sichtflugregeln durchgeführt werden kann.
...

FCL.905.FI FI — Rechte und Bedingungen

Die Rechte eines FI bestehen in der Durchführung von Flugunterricht für die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung des Folgenden:
...
g) einer EIR oder IR in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie, sofern der FI:

(1) mindestens 200 Flugstunden unter IFR absolviert hat, wovon bis zu 50 Stunden Instrumentenbodenzeit in einem FFS, einem FTD 2/3 oder einem FNPT II sein können;

(2) als Flugschüler den IRI-Ausbildungslehrgang absolviert hat und eine Kompetenzbeurteilung für das IRI-Zeugnis bestanden hat, und

(3) zusätzlich:

i) für mehrmotorige Flugzeuge die Anforderungen für die Erteilung eines CRI-Zeugnisses für mehrmotorige Flugzeuge erfüllt hat;

ii) für mehrmotorige Hubschrauber die Anforderungen für die Erteilung eines TRI-Zeugnisses erfüllt hat;
...

FCL.905.TRI TRI — Rechte und Bedingungen

Die Rechte eines TRI umfassen die Ausbildung für:

a) die Verlängerung und Erneuerung einer EIR oder IR, sofern der TRI Inhaber einer gültigen IR ist;
...

FCL.905.IRI IRI — Rechte und Bedingungen

a) Die Rechte eines IRI bestehen in der Ausbildung für die Erteilung, Verlängerung und Erneuerung einer EIR oder IR auf der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie.
...
9. Mai 2015: Von Lars Vater an RotorHead
Dieser Teil ist mir bekannt, aber wie ist der obrige Abschnitt zu verstehen:

@Jan Brill:

Es ist unstrittig, dass ein FI (ohne IR-Lehrberechtigung, aber mit IR-Berechtigung) z.B. zur Erfüllung der Anforderungen gem. AMC1 FCL.210.A (b) (1) (viii) in actual IMC unterrichten darf.


Gruß Lars



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