Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. März
LBA Medical: Runder Tisch mit einer Ecke
Ein Jahr TwinCo
Landung neben der Landebahn
Hebrideninseln Coll und Colonsay
Kleiner Reiseführer für Oshkosh
Unfallschwerpunkt PC-12: Loss of Control
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Luftrecht und Behörden | Exakte Gültigkeit von Berechtigungen?  
20. Februar 2026 21:31 Uhr: Von Dirk Bergner 

Hallo zusammen,

ich stehe vor einer Frage, zu deren Beantwortung meine Recherche keine vernünftigen Quellen geliefert hat, vielleicht hilft ja Schwarmintelligenz der international tätigen Piloten weiter.

Wie lange ist z.B. mein Medical und/oder mein Class Rating gültig? Also nicht bis zu welchem Datum, sondern bis zu exakt welcher Uhrzeit?

In den Dokumenten steht ja nur ein Datum drin, z.B. der 31.12.2025. Legal fliegen also bis 31.12.2025 23:59. Aber welches 23:59? lokal zu meinem Aufenthaltsort? UTC? lokal zur lizenzführenden Stelle?

Wäre es UTC, dürfte ich auf Hawaii nur bis 13:59 local legal fliegen, in D aber noch bis 00:59 local. Gilt local time, wären Einträge mit 01.01.2026 09:30z auf Hawaii noch legal, aber 31.12.2025 14:00z Uhr in Adelaid schon illegal. puh.

Weiß jemand, wie das geregelt ist und wo ich es nachlesen kann?

Ist nicht ganz so theoretisch wie es sich anhört, ich muss das korrekt in einer Software implementieren, aber niemand, den ich gefragt habe, weiß mit Sicherheit wie dieses 'korrekt' aussieht. Ich höre immer nur 'Ich glaube, ..'

Merci schonmal vorab!

Dirk

20. Februar 2026 22:05 Uhr: Von Horst Metzig an Dirk Bergner

Mit meiner bescheidenen Logik würde ich festlegen, die örtliche Uhrzeit des geographischen Ort, wo die Berechtigung/medical ausgestellt wurde.

Wenn eine Berechtigung/medical in ferner Zukunft auf dem Mond oder dem Mars ausgestellt wird, so gilt aus meiner bescheidenen Logik die jeweilige Datumszeit vom Mond oder dem Mars.

20. Februar 2026 22:33 Uhr: Von Johannes König an Dirk Bergner

Wir hatten die Diskussion vor ein paar Jahren schon einmal, ich finde gerade den Thread nicht mehr. Wie sind aber, wenn ich mich recht entsinne, auch damals schon zu keiner belastbaren Antwort gekommen :-)


Zumindest in Deutschland ist MEZ/MESZ als allgemeine gesetzliche Zeit festgelegt.

21. Februar 2026 06:14 Uhr: Von Carsten Ritter an Dirk Bergner

Belastbares gibt es dazu nicht, aber es müsste das völkerrechtliche Prinzip der Souveränität gelten. Die Ausstellung ist ein Verwaltungsakt eines Staates und damit richtet sich die Auslegung nach der Auslegung des ausstellenden Staates - sprich: deutsche Lizenz, also legt Deutschland den Ablaufzeitpunkt / die Zeitzone fest.

Für EU Verordnungen (ist der EASA Kram ja) legt Verordnung 1182/71 Art. 3 den Zeitpunkt fest: "Eine nach Tagen bemessene Frist beginnt am Anfang der ersten Stunde des ersten Tages und endet mit Ablauf der letzten Stunde des letzten Tages der Frist." - Gültig ist Lizenz, Rating, Medical also bis 23:59:59.

Also, exakte Ablaufzeit ergibt sich aus 1182/71 und die Zeitzone MEZ/MESZ aus der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands.

Die Frage ist natürlich, was daraus gemacht wird in unterschiedlichen Situationen. Ich vermute mal, dass du beim Ramp Check in Adelaide dich am 1.1. schon erklären müsstest während in Hawaii um 17:00 wahrscheinlich keiner was sagt.

21. Februar 2026 07:44 Uhr: Von Joachim P. an Dirk Bergner Bewertung: +6.00 [6]

Wenn wir darauf Antworten finden, ist der Horror noch nicht vorbei. Die nächste Frage ist dann: Wo ist geregelt, was man tun muss, wenn das Rating im Flug abläuft. Weiterfliegen? CAPS ziehen? Aus der Wolke trudeln? Oder gar eine Umkehrkurve fliegen? Ok, letzeres funktioniert nur, wenn das Rating durch das Überfliegen einer Zeitzonengrenze abgelaufen ist.

21. Februar 2026 09:23 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

caps+umkehrkurve+autoland

21. Februar 2026 09:44 Uhr: Von Manni Fold an ingo fuhrmeister

Ingo spinnt. Ingo ist klug. Ich mag Ingo. Mag Zeitgenossen wie ihn. Nur Macht darf man ihnen nicht verleihen. "Verleihen" vielleicht schon, wenn sie wieder wegnehmen kann.

21. Februar 2026 09:53 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Manni Fold Bewertung: +2.00 [2]

glaub ja nicht, daß ich dich heirate!

aber das beamtenthema...ablaufuhrzeit einer berechtigung....ist das nicht eine frage für die barthaarspalterinnung?

21. Februar 2026 10:17 Uhr: Von Manni Fold an ingo fuhrmeister

ja klar.. lese das auch amüsiert. Man spürt formlich, daß IMC in der Republk herrscht. " Bei Info brauche ich nicht mehr zu reagieren. Das heißt jetzt Radio.." :-))))

Dich heiraten? Käme ganz auf Deinen Körpergeruch und Dein Fellatiogeschick an.

21. Februar 2026 10:22 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Manni Fold

ich mags aber nur pitot!

21. Februar 2026 11:58 Uhr: Von F. S. an Joachim P. Bewertung: +3.00 [3]

Naja, ein paar dieser schwierigen Fragen kann man ja durch einfaches Mitdenken lösen...

Wenn im (IFR-)Flug das IR abläuft, aber das Class-/Typerating noch gültig ist, dann einfach die Avionik abschalten und weiter fliegen.

Wenn das Class 1 Medical im Flug abläuft, aber LAPL noch gültig ist, kann man ja ganz legal weiter fliegen - nur halt nicht mit mehr als 3 Passagieren. Dann wird von vorne durchgezählt und wer ne Nummer höher als 4 hat steig halt (im Flug) aus.
Ok, wenn man als B747-Captain unterwegs ist, kann es an der Tür ein bisschen ne Drugete geben, aber wenn die Paxe ein bisschen speditiv sind, ist man spätestens nach 5 Minuten wieder legal.

21. Februar 2026 13:48 Uhr: Von Michael Huber an Dirk Bergner Bewertung: +1.00 [1]

WICHTIGSTE Frage:

Hast du eine Nachtflugberechtigung? Denn nur so kann das Thena ja überhaupt im Flug praxisrelevant werden :-)

21. Februar 2026 16:42 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Dirk Bergner Bewertung: +4.00 [4]

kein Wissen, nur "meine" Interpretation:

  • Du fliegst mit EASA-Lizenz und -Medical mit Deinem D-registrierten Flugzeug in ... Adelaide
  • Dein Medical, IR, Class-Rating, what ever, ist gültig bis/valid until/Ablaufdatum 31.12.
  • der CAA-Beamte dort kontolliert Deine Papiere am 01.01. morgens weil du früh los willst.
  • meinst Du, der lässt sich davon überzeugen, dass es in Deutschland noch den 31.12. hat und somit Dein Medical noch gültig ist? weil, Du landest ja dann in 2 Std. in Sydney - da ist es in Deutschland immer noch der 31.12., und fliegst per Airline nach Hause um Deinen Fliegerarzt aufzusuchen...

Ich würde sagen: es gilt die Lokalzeit des Ortes an dem Du Deine Rechte ausübst...

Innerhalb der Zuständigkeit der EASA (nach SERA 3401) ist jedoch eindeutig "UTC" als die gültige Zeit definiert...

22. Februar 2026 07:54 Uhr: Von Stefan Jaudas an Carsten Ritter Bewertung: +2.00 [4]

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier legalsitische Schlupflöcher für persönliche (möglicherweise) Nachlässigkeiten gesucht werden.

Wenn es dermaßen knapp wird, hat der Inhaber der Rechte schon lange vorher einiges versäumt. Es ist ja nicht so, dass ein Datum ganz plötzlich und überraschend vom Himmel fällt. Meistens steht das in jedem handelsüblichen Kalender.

Zum "was passiert wenn" - die Überprüfung der Gültigkeit der Rechte gehört zur Flugvorbereitung.

Sich dann an "UTC" oder "Ortszeit" zu klammern, hilft da auch nur, wenn das westlich des ausstellenden Landes ist, oder man gen Westen fliegt. Östlich davon siehts dann duster aus ...

Und wer hat schon Bock darauf, im Einzelfall behördlich oder höchstrichterlich feststellen zu lassen, was denn nun "korrekt" gewesen wäre. In der Luftfahrt geht man nie bis haarscharf an die Grenze, sondern hält einen respektvollen Abstand. Dazu gibt es z.B. ja auch noch die 45 Tage vor Ablauf beim Medical.

22. Februar 2026 09:49 Uhr: Von Carsten Ritter an Stefan Jaudas Bewertung: +3.00 [3]

Zum "was passiert wenn" - die Überprüfung der Gültigkeit der Rechte gehört zur Flugvorbereitung.

ICH würde es auch nie auf die Stunde ankommen lassen sondern für mich immer die konservativste Annahme ansetzen, bzw. es gar nicht erst knapp werden zu lassen und mich rechtzeitig um Verlängerungen zu kümmern.

Die Ausgangsfrage war ja aber für eine Softwareimplementierung. Da verstehe ich schon den Wunsch es da ganz korrekt implementieren zu wollen. Wenn du das einem Auditor erklären willst, was du da fabriziert hast, nützt es ja nicht zu sagen "Ja, aber wenn ..., dann hat der Pilot aber ... Und außerdem sollte es niemand soweit kommen lassen" sondern der Entwickler muss belegen können, was er da gemacht hat.

Sobald man die Software anderen zur Verfügung stellt, sollte man vom DAU ausgehen - es ist immer anzunehmen, dass jemand die Grenzen aufs Äußerste ausreizt.

22. Februar 2026 10:03 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Carsten Ritter

und manchmal sind die grenzen befestigt -

und nicht durchlässig....

dann entweder bußgeld oder

andere bestrafung - nach ermessen...

innerhalb der dann zuständigen grenzen...

22. Februar 2026 11:15 Uhr: Von Stefan Jaudas an Carsten Ritter

... in dem Fall wäre das dann ein Fall von bzw. für:

"Vorsicht, Gültigkeit der Berechtigung kann über den xx.xx.xxxx hinaus nicht eindeutig festgestellt werden - kontaktieren Sie Ihre zuständige Behörde/ Anwalt/ ..."

Selbst die allerkleinsten Details und Sonderfälle in Gesetze und Vorschriften gießen zu wollen ist nicht hilfreich. Seien wir doch froh, dass es noch Details gibt, die noch nicht zu Tode reguliert worden sind, und gehen damit selbst verantwortungsvoll um.

Aber da alle einschlägigen Aufzeichnungen in UTC geführt werden sollen ... AMC1 FCL.050 Recording of flight time: "... column 2 or 3: enter the place of departure and destination either in full or the internationally recognised three or four letter designator. All times should be in UTC; ..." wäre das mal ein Anhaltspunkt.

Die allermeisten Menschen werden auch nie in die Lage kommen, dass die Zeitzone oder die Flugrichtung über eine Gültigkeit eines Scheins entscheiden.

23. Februar 2026 07:15 Uhr: Von Timo Cz an Dirk Bergner

Bevor hier noch mehr sarkastische "Umkehrkruven" in dem Thread erörtert werden (wobei einige wirklich erheiternd waren)...

Bin zwar kein Software Entwickler, aber komme ebenfalls aus der IT und kann die Fragestellung nachempfinden.

Ich würde es in UTC in der Softwate etablieren und die derzeitige Zeitzone, auf dem die Software/Gerätz genutzt wird abgleichen. Gegebenenfalls dann einen Warnhinweis, dass das Ablaufdatum in UTC angegeben ist und legislativ je nach Region nicht eindeutig geklärt ist, wann genau die Frist für xxx abläuft.

23. Februar 2026 10:56 Uhr: Von Sebastian G____ an Dirk Bergner Bewertung: +1.00 [1]

Ist nicht ganz so theoretisch wie es sich anhört, ich muss das korrekt in einer Software implementieren, aber niemand, den ich gefragt habe, weiß mit Sicherheit wie dieses 'korrekt' aussieht.

Desto genauer man hinschaut, desto interessanter werden solche Fragen. Man kommt mal wieder zum Ergebnis, dass unsere Art die Zeit zu berechnen in einer globalisierten Welt nicht besonders gut funktioniert. Nicht ohne Grund rechnet der Informatiker oft in Millisekunden seit dem 1.1.1970 UTC. Das funktioniert besser...

Lustig sind immer Fragen im Studium wie viele Sekunden sind seit dem 1. Februar 1500 an Ort XY vergangen. Erscheint einfach aber dann stellt sich heraus, dass das Jahr mal mit dem 1. März anfing, der Papst mal ca. 2 Wochen hat ausfallen lassen, es immer wieder Ausgleichssekunden gab, dann kam Sommerzeit dazu, Länder haben die Zeitzonen ganz gewechselt, wann wurden Zeitzonen eigentlich überhaupt eingeführt etc. und schon ist man mitten drin...

Bei juristischen Fristen gilt zumindest bei uns wohl immer Ortszeit. Im BGB scheint sich nichts zu Zeitzonen etc. zu finden. Für einen Flug muss man vermutlich so denken:

Die Berechtigung sollte für den ganzen Flug gültig sein, also an jedem überflogenen Ort nach Ortszeit in der First liegen. Ich würde das etwas vereinfachen und es so programmieren, dass für Start und Landung geprüft wird. Den Sonderfall wenn im Flug eine Zeitzonengrenze hin und zurück überflogen wird, kann man vermutlich weg lassen.

24. Februar 2026 15:47 Uhr: Von Philipp G'air'stkamp an Sebastian G____

Das sind ja immer spannende Fragestellungen hier... in einem Detailgrad, wie es anscheinend nicht mal EASA oder FAA regeln.

Es gilt immer Tagesende bei den Gültigkeiten (soweit waren wir ja schon). Eine Uhrzeit ist nicht geregelt. Meine Meinung: Alle Logik spricht dafür, dass es sich um Local Time handeln muss. Sonst bräuchte man ja auch keine Nachtflugberechtigung, weil ja immer irgendwo auf der Welt die Sonne scheint. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich beim Ramp Check auf den australischen Sunset beziehen dürfte ;-)

25. Februar 2026 13:05 Uhr: Von F. S. an Dirk Bergner Bewertung: +2.00 [2]

Nimm einfach die gleiche Regel wie beim Reisepass - da steht auch nur der Ablauftag drin und von dem "Problem" sind Größenordnungen mehr Menschen betroffen.

Der pragmatische Programmierer nimmt das Systemdatum - etwas anderes hat er eh nicht garantiert zur Verfügung - es sei denn, Du entwickelst das Kontrollsystem für eine Behörde: Dann fragst Du natürlich Deinen Vorgesetzten und schreibst eine Aktennotiz, dass Du so lange nicht weiter arbeiten kannst, bis es eine Durchführungsverordnung gibt, wo das explizit drin steht.


21 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.06
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang