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Luftrecht und Behörden | ZÜP - der schleichende Abschied ?  
17. April 2026 13:06 Uhr: Von TH0MAS N02N 

Hallo zusammen,

auf dem neuen und zu verwendenden Formular "Bericht Verlängerung Klassenberechtigung" ist im Gegensatz zu bisher (zumindest war das so im Bericht BaWü/RPS) keine Checkbox "Auf die Erforderlichkeit einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §11 LuftPersV wurde hingewiesen" mehr:

§ 11 Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis

1) Die Rechte aus einer Erlaubnis dürfen nur ausgeübt werden, wenn die zur Erteilung der Erlaubnis geforderten Zeugnisse und Nachweise jeweils gültig sind und die fortlaufende Flugerfahrung auf Verlangen der zuständigen Stelle nach § 5 oder der Luftaufsicht durch entsprechende Einträge im Flugbuch nachgewiesen werden kann. In den Fällen des § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Luftsicherheitsgesetzes muss eine gültige Bescheinigung über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegen

Benötigt man die ZüP also in Zukunft nur noch für den Ersterwerb der Lizenz und kann man sich ab sofort den Antrag alle 5 Jahre schenken? Oder gilt lt. §11 : Ohne ZÜP dürfen die Rechte aus der Lizenz nicht ausgeübt werden. Nur der Hinweis des FI entfällt.

Danke für Eure Meinung!

17. April 2026 14:16 Uhr: Von Thomas R. an TH0MAS N02N Bewertung: +5.00 [5]

Hallo Thomas,

da nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung unsere Gesetze und Verordnungen nur dann gelten, wenn sie auf amtlichen Formularen lückenlos durch Checkboxen bestätigt werden, kannst Du vermutlich davon ausgehen, dass die ZÜP damit de facto (oder genauer: de capsa electionis) abgeschafft ist.

Viele Grüße!

17. April 2026 14:26 Uhr: Von Johannes König an TH0MAS N02N

Ich fürchte da interpretierst du zuviel in das Formular. Es gibt ja auch noch andere Dinge, die du mitführen musst, z.B. einen amtlichen Ausweis (§ 8 LuftPersV), ohne dass man darauf extra hingewiesen wurde bzw. werden musste.

18. April 2026 18:10 Uhr: Von P.B. S. an TH0MAS N02N Bewertung: +3.00 [3]

Ich befürchte es hat sich an den Anforderungen nichts geändert und sie werden versuchen uns die eingesparte Checkbox als "Bürokratieabbau" zu verkaufen ...

18. April 2026 18:15 Uhr: Von ingo fuhrmeister an P.B. S.

Du optimist....

19. April 2026 17:30 Uhr: Von Kain Kirchhof an TH0MAS N02N Bewertung: +3.00 [3]

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

DIe Forderung gem. LuftPersV war auch schon vor dem LuftsiG so wie Sie ist.

Für die Verlängerung einer Klassenberechtigung war §7 LuftSiG noch nie ausschlaggebend.

..Das waren schon immer zwei getrennte rechtliche Regelungen, die allerdings miteinander teilweise konkurieren.

So richtig übel wird es für das RP wenn jemand weder Punkte im FAER hat, noch nach LuftpersV Einträge im Führungszeugnis, aber die Luftsicherheitsbehörde dennoch keine ZüP erteilt..

Also nochmal: Wir reden hier von ZWEI komplett getrennten Rechtslagen die im "gleichen" Teich fischen..

Wer nicht unbedingt auf eine in der BRD ausgestellte Lizenz angewiesen ist, dem kann man nur raten den "Ausstellungsstaat" der Lizenz in einen anderen EU Memberstaat zu verlagern. Österreich so sagt man nimmt EU Recht so hin wie es auf dem Papier steht ohne wenn und aber.

20. April 2026 17:27 Uhr: Von Hakan Tandogan an Kain Kirchhof

Doofe Frage - welcher Staat ist in diesem Zusammenhang der "Ausstellerstaat"? Diejenige in dem die erfolgreiche Prüfung stattfand und die erstmalig die Lizenz ausgestellt hat (Deutschland) oder diejenige zu der ausgeflaggt werden wird (Österreich mit Austrocontrol)?

Tante Google gibt da etwas wiedersprüchliche Antworten...

20. April 2026 19:37 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Hakan Tandogan Bewertung: +1.00 [1]

"Ausstellerstaat" - neudeutsch SOLI (State of license issue) - ist der Staat, der Deine aktuell gültige Lizenz ausgestellt hat, steht übrigens ganz oben in Feld I. Deiner Lizenz.

Ob Du eine ZÜP benötigst, hängt aber u. U. auch davon ab, ob Du im Luftfahrtunternehmen tätig bist, einen Flughafenausweis für Zugang zum Sicherheitsbereich benötigst, etc.

Nebenbei: auf dem Antragsformular für die ZÜP (Verlängerung) gibt es keine Möglichkeit mehr "Berufspilot" anzukreuzen. Dies würde jetzt über die Unternehmen beantragt. Da hat aber scheinbar wieder einer nicht zu Ende gedacht. Es soll Berufspiloten geben, die keinem Unternehmen zugeordnet sind, oder die für mehrere Unternehmen tätig sind. Da gibt es dann so eine "Wischi-waschi-Lösung", dass man selbst angibt, wo man tätig war, tätig ist oder tätig sein wird.

20. April 2026 19:38 Uhr: Von F. S. an Hakan Tandogan

Der Staat, der der die Lizenz die Du gerade hast ausgestellt hat.
Wenn Du die Lizenz nach Österreich "umziehst", dann stellt Dir Österreich eine neue Lizenz aus und ist ab dann der Ausstellerstaat Deiner Lizenz.

21. April 2026 11:18 Uhr: Von F. S. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Die ZÜP soll uns ja davor schützen, dass ein Terrorist so etwas wie 9/11 wiederholt.

Gibt es bei Berufspiloten andere Kriterien nach denen beurteilt wird, ob jemand ein Terrorist ist, als bei Privatpiloten?
Ist "Ein bisschen Terrorist" als Privatpilot ok, als Berufspilot aber nicht? Oder umgekehrt?!?

25. April 2026 11:54 Uhr: Von Stefan Jaudas an TH0MAS N02N Bewertung: +2.00 [2]

Die ZÜP in der aktuellen Form ist so sinnlos, nutzlos, wirkungslos und überflüssig wie eh und je.

Leider wird diese reale Ressourcenverschwendung unserer Sicherheitsbehörden auf ewig bleiben. So ähnlich wie die Schaumweinsteuer - wobei bei der wenigstens sogar was rumkommt. 330 bis 450 Millionen Euro im Jahr.

Besonders prickelnd, dass diese ZÜP 2005 durch einen ausgesprochenen Freiheitsfreund und Rechtsstaatsverteidiger betrieben wurde ...

Heutzutage hat man sogar auf einer Veranstaltung wie der AERO Taschenkontrollen und hochnotpeinliche Abtatschungen. Was ist da nur schief gelaufen?

25. April 2026 13:40 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Stefan Jaudas Bewertung: -3.00 [3]

Einer wurde sogar zur koloskopie gebeten...

Nach der faktenlage könnte es sven gewesen sein...

29. April 2026 22:03 Uhr: Von TH0MAS N02N an Thomas R.

da nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung unsere Gesetze und Verordnungen nur dann gelten, wenn sie auf amtlichen Formularen lückenlos durch Checkboxen bestätigt werden, kannst Du vermutlich davon ausgehen, dass die ZÜP damit de facto (oder genauer: de capsa electionis) abgeschafft ist.

Danke! Das ist die potenzierte Ironie, die ich mit meinem Input eh.. meiner Anregung.. erhofft hatte....


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