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19. April 2026 17:30 Uhr: Von Kain Kirchhof an TH0MAS N02N Bewertung: +3.00 [3]

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

DIe Forderung gem. LuftPersV war auch schon vor dem LuftsiG so wie Sie ist.

Für die Verlängerung einer Klassenberechtigung war §7 LuftSiG noch nie ausschlaggebend.

..Das waren schon immer zwei getrennte rechtliche Regelungen, die allerdings miteinander teilweise konkurieren.

So richtig übel wird es für das RP wenn jemand weder Punkte im FAER hat, noch nach LuftpersV Einträge im Führungszeugnis, aber die Luftsicherheitsbehörde dennoch keine ZüP erteilt..

Also nochmal: Wir reden hier von ZWEI komplett getrennten Rechtslagen die im "gleichen" Teich fischen..

Wer nicht unbedingt auf eine in der BRD ausgestellte Lizenz angewiesen ist, dem kann man nur raten den "Ausstellungsstaat" der Lizenz in einen anderen EU Memberstaat zu verlagern. Österreich so sagt man nimmt EU Recht so hin wie es auf dem Papier steht ohne wenn und aber.

20. April 2026 17:27 Uhr: Von Hakan Tandogan an Kain Kirchhof

Doofe Frage - welcher Staat ist in diesem Zusammenhang der "Ausstellerstaat"? Diejenige in dem die erfolgreiche Prüfung stattfand und die erstmalig die Lizenz ausgestellt hat (Deutschland) oder diejenige zu der ausgeflaggt werden wird (Österreich mit Austrocontrol)?

Tante Google gibt da etwas wiedersprüchliche Antworten...

20. April 2026 19:37 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Hakan Tandogan Bewertung: +1.00 [1]

"Ausstellerstaat" - neudeutsch SOLI (State of license issue) - ist der Staat, der Deine aktuell gültige Lizenz ausgestellt hat, steht übrigens ganz oben in Feld I. Deiner Lizenz.

Ob Du eine ZÜP benötigst, hängt aber u. U. auch davon ab, ob Du im Luftfahrtunternehmen tätig bist, einen Flughafenausweis für Zugang zum Sicherheitsbereich benötigst, etc.

Nebenbei: auf dem Antragsformular für die ZÜP (Verlängerung) gibt es keine Möglichkeit mehr "Berufspilot" anzukreuzen. Dies würde jetzt über die Unternehmen beantragt. Da hat aber scheinbar wieder einer nicht zu Ende gedacht. Es soll Berufspiloten geben, die keinem Unternehmen zugeordnet sind, oder die für mehrere Unternehmen tätig sind. Da gibt es dann so eine "Wischi-waschi-Lösung", dass man selbst angibt, wo man tätig war, tätig ist oder tätig sein wird.

20. April 2026 19:38 Uhr: Von F. S. an Hakan Tandogan

Der Staat, der der die Lizenz die Du gerade hast ausgestellt hat.
Wenn Du die Lizenz nach Österreich "umziehst", dann stellt Dir Österreich eine neue Lizenz aus und ist ab dann der Ausstellerstaat Deiner Lizenz.

21. April 2026 11:18 Uhr: Von F. S. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Die ZÜP soll uns ja davor schützen, dass ein Terrorist so etwas wie 9/11 wiederholt.

Gibt es bei Berufspiloten andere Kriterien nach denen beurteilt wird, ob jemand ein Terrorist ist, als bei Privatpiloten?
Ist "Ein bisschen Terrorist" als Privatpilot ok, als Berufspilot aber nicht? Oder umgekehrt?!?


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