Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. April
Liebe EASA, das System ist im Eimer!
Vorbereitung Leserflyout: Skandinavien
Pilot Training: Umkehrschub
Wettermanöver – die Auflösung
Net-Zero-Klimaziel der kommerziellen Luftfahrt
Der Diesel-Umbau unseres Leserflugzeugs
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Gestern 17:30 Uhr: Von Kain Kirchhof an TH0MAS N02N Bewertung: +2.00 [2]

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

DIe Forderung gem. LuftPersV war auch schon vor dem LuftsiG so wie Sie ist.

Für die Verlängerung einer Klassenberechtigung war §7 LuftSiG noch nie ausschlaggebend.

..Das waren schon immer zwei getrennte rechtliche Regelungen, die allerdings miteinander teilweise konkurieren.

So richtig übel wird es für das RP wenn jemand weder Punkte im FAER hat, noch nach LuftpersV Einträge im Führungszeugnis, aber die Luftsicherheitsbehörde dennoch keine ZüP erteilt..

Also nochmal: Wir reden hier von ZWEI komplett getrennten Rechtslagen die im "gleichen" Teich fischen..

Wer nicht unbedingt auf eine in der BRD ausgestellte Lizenz angewiesen ist, dem kann man nur raten den "Ausstellungsstaat" der Lizenz in einen anderen EU Memberstaat zu verlagern. Österreich so sagt man nimmt EU Recht so hin wie es auf dem Papier steht ohne wenn und aber.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.06
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang