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Luftrecht: Neuerungen Teil-FCL
Erneute Änderungen beim Teil-FCL
Mit der EU-Verordnung 2019/1747 hat die Kommission mit Wirkung zum 11. November 2019 die EASA Opinion 05/2017 umgesetzt. Allerdings nur teilweise. Während es einige kleinere Entlastungen gibt, bringt die Neuerung vor allem für Type-Rating-Instruktoren (TRIs) erhebliche Verschärfungen. Einige wichtige Erleichterungen, die in die AMCs verschoben wurden, fehlen bislang ganz, da es noch keine EASA-Decision zu AMCs dieser Verordnung gibt. Besonders ärgerlich: Obwohl sich die Änderungen durch den gesamten Teil-FCL ziehen, sieht sich die Kommission nicht zu einer neuen konsolidierten Fassung der Verordnung veranlasst. Rechtssuche wird so zur echten Geschicklichkeitsarbeit für FCL-Nerds.
Zusammengefasst enthält die Verordnung einige echte Erleichterungen, viele Klarstellungen und wenige, aber erhebliche Verschärfungen. Leider sind die Änderungen aufgrund der Form, in der sie zurzeit vorliegen, außer für Leute, die täglich mit dem Regelwerk arbeiten, kaum durchschaubar. [weiter]
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9. Dezember 2019, Jan Brill
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Luftrecht: CPL mit Medical Klasse 2
Endlich in Kraft: CPL mit Klasse II Medical erhalten
Europa lernt von den USA ein ganz klein bisschen. Am 30. Januar ist mit der EU-Verordnung 2019/27 endlich eine lang verzögerte Änderung des Teils-MED in Kraft getreten, die es Inhabern eines CPL oder ATPL erlaubt, auch nach einem Wechsel zum Klasse II oder LAPL-Medical die Berufspilotenlizenz zu behalten. Leider geht die Änderung aber nicht so weit wie erhofft und gilt nicht für Ersterwerbe einer solchen Lizenz. [weiter]
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Luftrecht: Ausbildungsorganisationen
Entkernt neue DTO-Regelung in Kraft
Am 3. September traten die neuen Regeln zu den Declared Training Organisations (DTOs) in Kraft. Leider ist der Europäische Gesetzgeber den Vorschlägen der EASA in wesentlichen Punkten nicht gefolgt und hat den Gesetzentwurf überraschenderweise in wesentlichen Punkten verschärft. Das wesentliche Merkmal aus der EASA-Opinion Training kann ohne behördliche Genehmigung beginnen ist ins Gegenteil verkehrt worden. [weiter]
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17. Oktober 2018, Jan Brill
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Luftrecht: Die Zustände am Amtsgericht Langen
Justiz nach Behördenart
Behördliches Handeln gerichtlich überprüfen zu lassen gehört zu den wichtigsten Rechten, die der Bürger gegenüber einer immer umfangreicheren Verwaltung hat. Das gilt insbesondere dann, wenn die Verwaltung Bußgelder und Sanktionen verhängt, wie z.B. das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung BAF. Wer die Amtshandlungen dieser Behörde gerichtlich prüfen lassen möchte, der landet vor dem Amtsgericht Langen. Und da hat sich in den letzten Jahren unter dem Direktor Volker Horn eine ausgesprochen interessante Rechtsprechung etabliert. [weiter]
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10. September 2018, Jan Brill
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| © Greycap Audiovisual Mediadesign | Luftrecht: Prüfer ohne IFR-Lehrer
LBA beendet Übergangsregelung für Prüfer (CREs) ohne IR-Lehrberechtigung
Das Luftfahrtbundesamt verringert seit Frühjahr die Anzahl der Class Rating Examiner (CREs) die eine IFR-Verlängerungsprüfung abnehmen dürfen. Und des in erheblichem Umfang. Eine seit fünf Jahren geltende Regelung zur Bestandschutzwahrung dieser Prüfer wird offenbar von der Behörde nicht mehr erneuert. CREs die nicht über eine IFR-Lehrberechtigung sowie 2.000 Stunden Gesamtflugerfahrung und 250 Stunden IFR-Lehrerfahrung verfügen müssen damit rechnen bei der nächsten Verlängerung der Prüferberechtigung eine deutlich reduzierte Anerkennung zurückzubekommen. [weiter]
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25. Juni 2018, Jan Brill
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| © Alan D R Brown / GNU Free Documentation License, Version 1.2 | Luftrecht: Annex II Flugzeiten
Planet EASA – Anerkennung von Annex II Flugzeiten [aktualisiert]
Mit einer im Comment Response Document zum NPA 2014/29 geäußerten rechtlichen Ansicht zur Nicht-Anrechenbarkeit von Flugzeiten auf Annex II-Flugzeugen für den Erhalt von Teil-FCL-Lizenzen hat die EASA ihr Ziel von „lighter simpler rules for General Aviation“ vollständig ad absurdum geführt und einen Rückfall in die dunkelste Zeit der Agentur erlitten. Auch wenn nicht anzunehmen ist, dass sich diese EASA-Ansicht schlussendlich durchsetzt, zeigt der Fall, wie brüchig die neue GA-orientierte Gangart in Köln nach wie vor ist. [weiter]
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3. März 2018, Jan Brill
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Luftrecht: Third Country Lizenzen
Frist für Third-Country-Lizenzen bis 2017 verlängert
EASA und EU-Kommission haben die Übergangsfrist für Inhaber einer Lizenz aus einem Nicht-EASA-Staat nochmals bis April 2017 verlängert. Das erfuhr Pilot und Flugzeug am Rande der EBASCON am 23. Februar. [weiter]
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24. Februar 2016, Jan Brill
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| © rvanews.com | Luftrecht: Flugschule ATO BTO
EASA: Wiederbelebung der Registered Facilities als Basic Training Organisation (BTO)
Mit dem NPA 2015-20 erweckt die EASA de facto die Registered Facilities für nicht kommerzielle Lizenzen, wie PPL, SPL, BPL, und einige Berechtigungen wieder zum Leben. Der Ansatz ist begrüßenswert und holt innerhalb des Rahmens der Basic Regulation so ziemlich das Maximum für die einfachen Trainingsorganisationen heraus. Besonders belämmert stehen mal wieder die Deutschen da, denn nachdem der famose Bund-Länder-Fachausschuss die Fristverlängerung für die Registered Facilities bis 2018 nicht mitgemacht hatte (Begründung: Zwei parallele Regelwerke seien administrativ zu aufwendig), wurden die deutschen RFs entweder mit viel Aufwand zu ATOs gemacht oder zur Aufgabe gezwungen. Für deutsche RFs kommt der Entwurf aufgrund der Faulheit der Verwaltung also zu spät. Eine Auseinandersetzung mit dem NPA, der bis 29. Februar kommentiert werden kann, lohnt aber trotzdem, denn er enthält für neue Trainings-Organisationen einige interessante Ansätze. [weiter]
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1. Februar 2016, Jan Brill
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Luftrecht: EASA Regulation Application
Four Things EASA Has to Fix Now Part 4: The Answer is Not 42
No subject, no interpretation of any EASA-rule is responsible for more arguments and more pub brawls than FCL.055. The rather short paragraph could keep linguists and lawyers employed for years. The heart of the matter is: When flying in a foreign country where english cant be used but Im capable of using another language sufficiently (e.g. French), do I need a language proficiency (LP) for that language or is my English LP enough? That is the holy grail, question of questions in Part-FCL. And the answer is not 42! [weiter]
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23. November 2015, Jan Brill
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Luftrecht: EASA Regulation Application
Four Things EASA Has to Fix Now Part 3: Why Don't You Try a Different Airplane?
For our third installment we would like to briefly let the German LBA off the hook (because they implement it correctly, albeit rather longwindedly), and cite an example of misinterpretation and misapplication from another European CAA. We dont want anyone to feel passed over. This one is about the experience and prerequisites a pilot has to bring before getting his first rating for a high performance complex motor powered airplane (HPCMPA). [weiter]
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| © guidance.aero | Luftrecht: EASA Regulation Application
Four Things EASA Has to Fix Now Part 2: Let's Make Things Up! A Bad End For a Long Career
While our first example of deficient implementation at least had a veritable contradiction between two parts of the licensing regulation at its core, the second example is one nobody could have seen coming. It is however a particularly nasty one as it grounds accomplished and experienced pilots towards the end of their career in aviation. It cuts shot professional careers and exhibits discriminatory treatment of a particular group of pilots. Were talking about Type Rating Instructors (TRIs) that after quitting their regular duties in commercial air transport go back to a class two medical and are after a truly bizarre set of misinterpretation, concoction and ignorance stripped of their instructor- and examiner-privileges. [weiter]
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9. November 2015, Jan Brill
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| © joncooke.net | Luftrecht: EASA Regulation Application
Four Things EASA Has to Fix Now Part 1: A Practical Joke on European Flight Instructors
During the remarkable EASA safety conference in Rome in October 2014, agency officers implored participants to keep up the pressure on the national CAAs to implement the European rules quickly and correctly and come on board the new (GA friendly) thinking. On the one hand, we were stunned by the implicit admission of powerlessness by the agency, on the other hand: Nobody can claim that this magazine hasnt tried. This may be one of the very few things our editorial staff and the more than 20 (!) German federal and state-level civil aviation authorities can readily agree upon. Before or after October 2014.
There are however numerous cases, in which the national implementation of European aviation regulation does not conform to EASAs declared intend or in which one national authority deviates from all or most other authorities in its application. In some cases this has even been upheld by lower national courts, because lets face it implementing rules such as 800/2013 or 1178/2011 can be read in a very different way, when the reader comes from a different cultural or jurisprudential background. [weiter]
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2. November 2015, Jan Brill
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Luftrecht: NPA 2014-29
The Good, the Bad and the Missing: An analysis of EASAs proposed changes to flight crew licensing regulations
Since the memorable EASA Safety Conference in Rome back in October 2014, the agency is publicly implementing a policy of lighter simpler rules for General Aviation. After some smaller but nevertheless laudable improvements have been enacted through EU VO 2015/445, on April 8 2015, the NPA 2014-29 represents the first major change under the new paradigm. We have analyzed some of the most important aspects of the NPA and found it to be a mixed bag. While undoubtedly some improvements are forthcoming, the NPA also contains several severe increases in complexity and regulatory burden, especially for type- and class rating instructors. Whats even more worrying is the fact that these are sometimes labelled as corrections for text standardization and correction of grammatical errors. So while we can hold out some hope that EASA wasnt quite aware of the consequences, stakeholders have to use the Comment-Response-Process until May 17 to make the agency consider the results. [weiter]
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14. April 2015, Jan Brill
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| © Paderborn-Lippstadt Airport | Luftrecht: ZUP in Deutschland
Die Zuverlässigkeitsprüfung: War da nicht mal was mit Terrorismus?
Die bei Piloten und anderen Betroffenen aus gutem Grund wenig geschätzte Zuverlässigkeitsprüfung (ZUP) sollte uns bei Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes am 15. Januar 2005 einmal vor terroristischen Eingriffen in den Luftverkehr schützen. Terroristen hat man erwartungsgemäß keine gefunden. Dafür hat sich die ZUP aber in den letzten zehn Jahren zum Universalwerkzeug entwickelt, mit dem Behörden die Bürger gängeln und unter Druck setzen können und das nach höchst willkürlichen Kriterien. [weiter]
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3. März 2015, Jan Brill
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| © AOPA | Luftrecht: IFR ohne Nachtflugberechtigung
Pilot und Flugzeug. Wirkt. Z.B. beim IFR ohne Nachtflugberechtigung Und das LBA lernt etwas dazu
Mit großer Freude dürfen wir feststellen, dass unser Januar-Editorial bereits veraltet ist, noch bevor das Heft überhaupt erscheint. Wir hatten darin nämlich recht heftig das LBA kritisiert, da es auch neun Monate nach Inkrafttreten der entsprechenden Regelung keine IR-Ratings ausstellt, wenn der Pilot z.B. wegen eines VCL-Eintrags im Medical keine Nachtflugberechtigung erwerben kann. Wir suchten das Gespräch mit dem LBA und kündigten unseren kritischen Artikel an und zu spät für unseren Redaktionsschluss, aber doch erfreulich das Amt lenkte ein. Man hat sich offenbar die Mühe gemacht die seit März 2014 geltende Verordnung einfach mal zu lesen... [weiter]
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18. Dezember 2014, Jan Brill
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Luftrecht
Was wird aus SERA?
Single European Rules of the Air (SERA) ist das nächste Harmonisierungs-Projekt, das uns nach der Lizenzierung blüht. SERA kann jedoch auch Verbesserungen bringen vor allem für IFR-Piloten in Deutschland. Es kommt ganz darauf an, was die einzelnen Länder daraus machen. [weiter]
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4. Februar 2014, Jan Brill
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Luftrecht: FAA-Lizenzen in der EU
Mögliche Fristverlängerung für Drittstaaten-Lizenzinhaber in der EU
Für in der EU angesiedelte Inhaber und Nutzer einer Lizenz aus einem Nicht-EASA-Land (also vor allem FAA-Lizenzen) war bislang der 8. April 2014 die längstmögliche Frist, bis zu der diese Lizenzen allein also ohne parallele äquivalente EU-Lizenz genutzt werden konnten. Nun gestattet die EU den Nationalstaaten eine Verlängerung dieser Frist bis zum 8. April 2015. [weiter]
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| © Cessna | Luftrecht: LBA Multicrew Probleme
EASA-FCL im Beta-Test: Jet-Piloten ohne Multicrew gegroundet und FIs in der Föderalismusfalle
"Herzlichen Glückwunsch! Sie wurden ausgewählt, ein brandneues Regelwerk an der Bleeding-Edge der europäischen Luftfahrt-Gesetzgebung zu testen. Sie sind Beta-Tester für den EASA Teil-FCL. Bitte teilen Sie uns Bugs, die Sie im Betrieb finden, unverzüglich auf dem beigefügten Formular mit ...
So oder so ähnlich sollte eigentlich das Anschreiben lauten, welches das LBA den in den letzten Wochen ausgegebenen neuen Europäischen Teil-FCL-Pilotenlizenzen beilegt. Denn vor allem Piloten mit Lehr- und Prüfberechtigungen kommen sich im Moment so vor, als ob sie ein höchst fehlerbehaftetes neues Betriebssystem im frühen Beta-Stadium testen. Beinahe täglich landen neue ungeklärte und für die Betroffenen höchst hinderliche lizenztechnische Blue-Screens auf unserem Schreibtisch. Dabei wissen die wenigsten Lizenzinhaber noch sicher, was sie dürfen und was nicht. Nur leider handelt es sich eben nicht um eine Software, die man auch wieder deinstallieren kann, sondern bei den meisten betroffenen Piloten schlicht um die berufliche Existenz, mit der hier fleißig herumgetestet wird. Nun hat es Jet-Piloten, -Lehrer und -Prüfer ohne MCC bzw. MCCI erwischt. [weiter]
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| © ACN | Luftrecht: Gastfluege gegen Entgelt
Gastflüge: Verkehrsministerium setzt sich bei der EU-Kommission für die Allgemeine Luftfahrt ein Jubelfeiern jedoch verfrüht
Manchmal liegen wir richtig gern falsch. Noch im Editorial unserer Maiausgabe hatten wir die prekäre Situation bei den Gastflügen zusammengefasst und es als unwahrscheinlich eingeschätzt, dass das BMVBS sich vergleichbar mit dem Schweizer BAZL für die Interessen der AL in Deutschland stark macht.
Nun hat das BMVBS zumindest einen kleinen Schritt in diese Richtung unternommen, der zwar nicht so weit geht wie die definitorische Rückendeckung der Schweizer für ihre AL, aber doch eindeutig in die richtige Richtung weist. In einem Schreiben an die EU-Kommission fasst das Ministerium die Gastflug-Problematik zusammen und gestattet einige Arten der "Flüge gegen Entgelt" die nach dem 8. April unzulässig geworden waren einseitig in Deutschland wieder. Bei der so wichtigen Frage der Gastflüge herrscht nach unserer Auffassung aber weiterhin Klärungsbedarf. [weiter]
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Luftrecht: EASA FCL Lizenzen
EASA-Lizenz-Einführung Die aktuellen Entwicklungen: Gastflüge, CPL-Piloten über 60, Prüfer, CRIs, Fluglehrer nach LuftPersV und vieles mehr
In den letzten Wochen hat sich einiges getan bei den offenen Fragen im Zusammenhang mit der EASA-Lizenz-Einführung und den deutschen Umwandlungsberichten. Und wie man auf nebenstehendem Foto sehen kann war unsere "Hitliste" der fünf größten Probleme auch Gegenstand eines Vortrags beim LBA! Wir spielen in der Redaktion von Pilot und Flugzeug natürlich gern den Minensucher, hätten uns aber gefreut diese Diskussion mit den Behörden drei bis fünf Jahre früher führen zu können.
Einige Fragen konnten zumindest teilweise geklärt werden, andere sind nach wie vor offen und stellen die Betroffenen vor erhebliche Probleme. Andere lange bekannte Änderungen z.B. das Ende der Gast- und Rundflüge in Vereinen scheinen jetzt erst ins Bewusstsein zu dringen. Leider informierte ausgerechnet in diesem kritischen Punkt der Aerokurier seine Leser falsch oder zumindest unvollständig, was betroffene Piloten auf rechtlich sehr dünnes Eis führen kann. Wir machen uns daher die Mühe dies richtig zu stellen. [weiter]
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Luftrecht: EASA Lizenzen
Trainwreck: Die Einführung der EASA-Lizenzen droht wegen mangelhafter Umwandlungsberichte zum Desaster zu werden / Update 13. Februar
Mit der Einführung der Lizenzen nach EASA Teil-FCL stehen die europäischen Länder vor einer nicht ganz einfachen Aufgabe. Insbesondere da, wo sich die Rechte einer Lizenz verändern oder wo nationale Lizenzen in EASA-Lizenzen übertragen werden müssen, gilt es mit Sachkunde und Sorgfalt vorzugehen, damit Lizenzinhaber ihre jahrelang ausgeübte Tätigkeit fortführen können.
In Deutschland lassen die in NfL 16/13 veröffentlichten Umwandlungsberichte des BMVBS jedoch viele Fragen offen. Manche Vorgaben des Ministeriums verkehren die EASA-Vorschriften gar ins Gegenteil zum Nachteil vor allem von CRI- und CRE-Lizenzinhabern.
Treten die Umwandlungsberichte in ihrer jetzigen Fassung zum 8.4.2013 in Kraft, droht vielen CRIs und CREs das Ende ihrer Tätigkeit. Dabei zeigen andere Länder wie z.B. die Schweiz, dass dies absolut nicht notwendig und auch nicht im Sinne der EASA-Vorschriften ist. Wir haben die fünf größten Probleme im Flächenbereich in einer Übersicht zusammengestellt. [weiter]
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7. Februar 2013, Jan Brill
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Luftrecht: EASA Neuregelung der GA
Die EASA bittet um Vorschläge für eine Neuregelung der privaten Allgemeinen Luftfahrt
Wenn wir nicht bald etwas tun, wird die Freiheit des privaten Fliegens für unsere Kinder unerreichbar, unerschwinglich und unergiebig sein. Das ist nicht etwa unser persönlicher Doomsday-Tick, sondern inzwischen die offizielle Meinung des EASA-Verwaltungsrats. Nachdem nun das EASA-Management-Board, also das Aufsichtsgremium der Behörde, auch offiziell festgestellt hat, das der bisherige Ansatz für die Regulierung der privaten Luftfahrt nämlich Vorschriften und Verfahren aus der Großluftfahrt ein wenig abgespeckt einfach zu übertragen vor allem den wirtschaftlichen Niedergang der Branche zur Folge hat, bittet die EASA nun um Vorschläge wie man es besser machen könnte. Nun, wir hätten da einige ganz konkrete Maßnahmen, die sich auch ohne den angekündigten "großen Wurf" sofort umsetzen liessen. [weiter]
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Luftrecht: FCL008 EASA NPA 2011-16
Vereinfachung des EASA-IFR ist eine Stufe weiter
Am 26. Oktober erschien das lange erwartete Comment Response Document (CRD) zum EASA NPA 2011-16. Dieser Gesetzesentwurf, den wir bei Pilot und Flugzeug voll und ganz unterstützen, soll das Fliegen nach Instrumentenflugregeln in Europa für Privatpersonen und PPL-Inhaber wieder erreichbar und erschwinglich machen. Dabei bietet der NPA 2011-16 nicht nur lange geforderte Vereinfachungen bei der Theorieausbildung, er eröffnet auch die Möglichkeit, einen Großteil der Praxis-Ausbildung ganz unbürokratisch einfach mit einem Lehrer im eigenen Flugzeug zu absolvieren, und bietet einen gangbaren Weg, mit einem ICAO-IFR (z.B. US-IFR) ins EASA-Lizenzsystem zu wechseln.
Nun hat dieser Entwurf die Kommentierungsphase hinter sich. Wir haben uns durch das Dokument durchgearbeitet und erörtern hier die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Original-Entwurf. Die gute Nachricht vorab: Gegenüber dem ersten Entwurf ist keine der wesentlichen Erleichterungen gefallen im Gegenteil, es hat sogar noch einige Verbesserungen gegeben! [weiter]
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Luftrecht: EASA Pilotenlizenzen
EASA-FCL: Was wird aus nationalen und ICAO-Pilotenlizenzen in Deutschland?
Eine der wirklich spannenden und ungelösten Fragen bei der Einführung der EASA-Pilotenlizenzen (EASA Part-FCL) ist die, was aus den nationalen Pilotenlizenzen wird. PPL (national, nach §1 LuftPersV), Lehrberechtigung (national, nach § 88a LuftPersV) und natürlich der nach den Richtlinien der ICAO ausgestellte PPL passen ja nicht so recht in die schöne neue Welt der EU-Pilotenlizenzen. Ob und unter welchen Bedingungen weitergeflogen werden darf dazu scheint sich das Bundesministerium für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung nun, immerhin vier Monate nach Einführung der EU-Pilotenlizenzen, erste Gedanken gemacht zu haben.
Hart trifft es die ICAO-Lizenzinhaber: Inhaber eines ICAO-PPL müssen um ihre Rechte weiterhin ausüben zu dürfen u.a. eine neue praktische Prüfung ablegen oder sich mit einem international wertlosen LAPL begnügen. Außerdem müssen sie theoretische Kenntnisse nachweisen. [weiter]
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Luftrecht: EASA FCL.055
Sprachlos - EASA-FCL erschwert Auslandsflüge und wir gehen zum Deutschtest
Können Sie nachweisen, dass Sie im deutschsprachigen Raum aufgewachsen sind? Nein, nicht behaupten nachweisen! Können Sie lückenlos dokumentieren, wo Sie die ersten zwölf Jahre Ihres Lebens zugebracht haben? Haben Sie Unterlagen aus Ihrer Kindergartenzeit? Grundschulzeugnisse? Oder haben Sie noch Verwandte, die Ihre deutsche Herkunft an Eides statt bezeugen können?
Was sich anhört wie die schlechte Parodie auf den unsäglichen Ariernachweis, ist geltendes Recht. Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) hat in einem Rundschreiben vom 24. Mai 2012 Richtlinien und Verfahren für den Sprachnachweis Deutsch aufgestellt. Dieses weist nicht nur auf eine Rechtslage gemäß FCL.055 hin, die Flüge ins Ausland erheblich erschweren wird, sondern sie zeigt auch, was wir einer üblen Vorschrift noch an Schaden abgewinnen können. Falls Sie also nicht zum Deutschtest gehen wollen, sollten Sie besser Ihren Dachboden durchsuchen und schleunigst Kontakt zu Ihren Verwandten aufnehmen. [weiter]
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18. Juli 2012, Jan Brill
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