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18. Dezember 2014 Jan Brill

Luftrecht: IFR ohne Nachtflugberechtigung


Pilot und Flugzeug. Wirkt. Z.B. beim IFR ohne Nachtflugberechtigung – Und das LBA lernt etwas dazu

Mit großer Freude dürfen wir feststellen, dass unser Januar-Editorial bereits veraltet ist, noch bevor das Heft überhaupt erscheint. Wir hatten darin nämlich recht heftig das LBA kritisiert, da es auch neun Monate nach Inkrafttreten der entsprechenden Regelung keine IR-Ratings ausstellt, wenn der Pilot z.B. wegen eines VCL-Eintrags im Medical keine Nachtflugberechtigung erwerben kann. Wir suchten das Gespräch mit dem LBA und kündigten unseren kritischen Artikel an und – zu spät für unseren Redaktionsschluss, aber doch erfreulich – das Amt lenkte ein. Man hat sich offenbar die Mühe gemacht die seit März 2014 geltende Verordnung einfach mal zu lesen...


In Schieflage geraten: Seit März liess das LBA die Lizenzinhaber in Deutschland auf ein nach VO 245/2014 endlich mögliches IR ohne Night-Rating warten. Erst nach einigem Druck dieses Magazins informierte man sich in Braunschweig über die neue Rechtslage.
© AOPA 
Nun ist es nicht so, dass reihenweise Pi­loten die IR-Berechtigung erwerben wollen, ohne vorher die paar Stunden für das Night-Rating geflogen zu sein. Der Fall ist viel dringlicher. Betroffen sind vor allem Piloten, die aufgrund einer Farbseh-Schwäche (rot/grün) einen sogenannten VCL-Eintrag im Medical haben. Dieser besagt, dass das Medical nur bei Tag gültig ist.

Die meisten dieser Piloten haben eine jahrelange und nervtötende Behördenodyssee hinter sich. Früher, also zu LuftPersV-Zeiten, konnte man mit einer solchen Sehschwäche in vielen Fällen noch ein reguläres Medical und damit ein IR erwerben. Denn in einem hat das LBA recht: Früher war das Night-Rating zwingend für die Erteilung einer Instrumentenflugberechtigung vorgeschrieben.

Mit JAR war's mit dem unrestricted Medical allerdings vorbei. Zahlreiche Piloten konnten sich aber noch eine Zeitlang mittels ICAO-Lizenz oder Medical-Exemption retten. Wohlgemerkt, es handelt sich hier flächig um Piloten, die vorher seit Jahren oder Jahrzehnten als PPL- oder Berufspiloten ohne Beanstandung am Luftverkehr teilnahmen.

Seitdem der Bundesrat 2010 aber beschlossen hatte, keine solchen Lizenzen mehr auszustellen, war endgültig der Ofen aus. Vereinfacht gesagt führt die gerade bei Männern verbreitete Rot-grün-Schwäche seitdem zwingend zum VCL-Eintrag – und der schloss das IR aus. Alles schön nach den Regeln. Aber ohne Sinn und Verstand.

Die Frustration bei den Piloten, die nun sämtlich IFR gegroundet waren, ist leicht vorstellbar. Entsprechend groß war die Freude bei den Betroffenen, mit Inkrafttreten der VO 245/2014 das IR wiederzuerlangen.

Die EASA hatte eine der vielen Baustellen und Fälle von versehentlichem „administrative roadkill“ tatsächlich beseitigt und repariert. Nun läuft für viele dieser Piloten aber auch die Uhr. Denn nach Ablauf von sieben Jahren wird es deutlich schwieriger, das IR wiederzuerlangen, und je nachdem, wie intensiv die Piloten gekämpft hatten, läuft für die ersten Betroffenen diese Frist nun langsam aus.

Nach den ersten Anfragen in Braunschweig kam jedoch die große Enttäuschung. Offenbar hatte das LBA davon nichts mitbekommen. Dabei hatten die Betroffenen das LBA selber auf die neue Rechtslage hingewiesen. Aber das Amt – man muss es leider so drastisch ausdrücken – stellte sich entweder doof oder es war doof.

Noch am 1. Juli 2014 antwortete z.B. eine Mitarbeiterin einem Betroffenen:

(...) die Eintragung der Einschränkung „VCL“ schließt den Erwerb einer Instrumentenflugberechtigung aus, auch nach dem April diesen Jahres (...)

Dabei konnte die betreffende Mitarbeiterin in der E-Mail-Korrespondenz, die Pilot und Flugzeug vorliegt, den präzisen Hinweis auf die genaue Stelle der Gesetzesänderung finden.

Und selbst am 14. November antwortete eine andere Mitarbeiterin des Amtes einem Betroffenen noch:

(...) der Eintrag VCL schließt den Erwerb der Instrumentenflug­berechtigung aus, da eine Instrumentenflug­berechtigung grundsätzlich auch Nachtflüge einschließt. Es gibt keine Instrumentenflug­berechtigung nur für Flüge bei Tag. Da VCL „valid bei day only“ bedeutet, schließt das eine das andere aus.

Und das, nachdem der Pilot die Mitarbeiterin genauestens über die geänderte Passage des Teil FCL informiert hatte. Niemand würde schließlich vom LBA verlangen, selbstständig bei Gesetzesänderungen am Ball zu bleiben ...
Man kannte beim LBA offenbar die geltende Rechtslage nicht und hielt es auf Ansinnen der Betroffenen auch nicht für nötig diese nachzulesen.

Dabei hätte es schon gereicht einfach nur die Zusammenfassung der EASA Opinion No 03/2013 zu lesen. Denn da steht für die Lesefaulen nochmal ganz deutlich und auf der ersten Seite:

an IFR-by-day restricted IR for PPL holders was enabled by making the night rating prerequisite flexible

Kann man es noch deutlicher sagen? Und selbst wenn man in Braunschweig einfach nicht glauben kann, dass sich wirklich einmal etwas zugunsten des Bürgers verändert hat: Einfach nachfragen bei der EASA. Die stellt eben diese Änderung nämlich seit geraumer Zeit als Musterbeispiel für den neuen sachbezogenen Approach in der Luftfahrtgesetzgebung dar.

Übrigens ist auch der Gesetzestext selbst nicht schwer zu verstehen. Bis März 2014 war eine Nachtlfugberechtigung Voraussetzung für das IR. Das ist unstrittig. Nach der VO 245/2014 sah die entsprechende Textstelle dann aber anders aus. Nämlich so:

Bewerber um eine IR müssen
a) Inhaber folgender Lizenzen sein:
(1) mindestens einer PPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie und
i) der Nachtflugberechtigung gemäß FCL.810, wenn die IR-Rechte nachts ausgeübt werden, [...]

Wir haben diverse Fälle recherchiert, in denen das LBA falsche und sehr entmutigende Auskünfte erteilte.
Können Sie sich vorstellen: Sie haben seit fünf Jahren kein IR mehr, weil fünf Vor­schriften und der Bundesrat leider in einer ungünstigen Konstellation am Himmel standen. Sie können Ihrer Fliegerei damit kaum noch nachgehen. Dann wird dieser Murks endlich repariert – ganz offiziell, durch eine Gesetzesänderung. Und die Behörde schläft einfach?

Wir hatten in mehreren Anfragen an das LBA um eine Stellungnahme zur offensichtlich fehlerhaften Rechtsauffassung gebeten. Kurz nach Redaktionsschluss erreichte uns folgendes Schreiben:

[...] Zu Ihrer Frage können wir Ihnen nunmehr aus rechtlicher Sicht folgendes mitteilen:

Neben weiteren zu erfüllenden Voraussetzungen für eine IR müssen
Bewerber um eine IR gemäß FCL.610 a) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
1178/2011 Inhaber mindestens einer PPL in der entsprechenden
Luftfahrzeugkategorie und der Nachtflugberechtigung gemäß FCL.810 sein,
wenn die IR-Rechte nachts ausgeübt werden.

Erfüllt der Bewerber die erforderlichen Voraussetzungen, besitzt jedoch
keine Nachtflugberechtigung, dürfen die IR-Rechte nur tagsüber ausgeübt
werden.
In der Lizenz wird diese Einschränkung unter "Bemerkungen und
Einschränkungen" eingetragen.


Immerhin. Das LBA hat dazugelernt. Passiert uns übrigens täglich, dass wir von einer Neuregelung überrascht werden. Und ist auch keine Schande. Ärgerlich nur, dass man auf die präzisen Eingaben der Betroffenen hin nicht einfach mal nachgelesen hat. Das muss man heutzutage nämlich auch täglich – um nicht zu sagen stündlich – wenn's um Europäische Luftfahrtregeln geht.

Das LBA hat damit auch eine Lösung für das zweite Problem gefunden, das wir im Januar-Editorial angeschnitten haben. Denn aus einem aktuellen Teil-FCL PPL mit IR geht gar nicht hervor, ob der Inhaber ein Night-Rating hat oder nicht. Denn das LBA hatte dieses bei Vorliegen eines IR schon seit geraumer Zeit nicht mehr eingetragen. War ja implizit.

Andere EASA-Staaten hatten auch beim PPL/IR das Night-Rating weiterhin eingetragen. Das LBA löst dies nun durch eine Einschränkung, das ist zwar nicht EASA-einheitlich aber pragmatisch und beseitigt die bestehende Unklarheit über die Lizenzrechte.


Die betroffenen Piloten mit VCL-Eintrag können nun über Weihnachten Pläne machen wie sie schnellstmöglich das IFR wieder zum Leben erwecken. Üblicherweise reicht eine Auffrischungsschulung an einer ATO und ein Checkflug.

Und wir können uns zum Jahresende über einen klitzekleinen aber wenigstens greifbaren Erfolg unserer Redaktionsarbeit freuen!


Bewertung: +14.00 [14]  
 
 




18. Dezember 2014: Von  an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]
Danke für diesen Bericht. Er wird sicher wieder mehr IFR Piloten das Fliegen ermöglichen.

Eine weitere Besonderheit am Rande:

IFR Piloten benötigen im Medical bescheinigte Audiometrie. Die ist beim VFR nicht erforderlich und wird von vielen Fliegerärzten nicht gemacht oder vom VFR Aspiranten (manchmal aus Kostengründen) nicht als erforderlich angesehen.

Geht es jetzt in die IFR Ausbildung, ist Audiometrie erforderlich.
Also Augen auf! Das gilt für angehende IFR Piloten genauso, wie für Flugschulen (die haben es meistens drauf) und für ausserhalb einer ATO ausbildende IFR Fluglehrer.

Happy Landings!
Reinhard

18. Dezember 2014: Von Wolfgang Lamminger an 

Reinhard,

interessanter Hinweis, wobei:

[...] ist Audiometrie erforderlich. Also Augen auf! [...]

und ich dachte immer, das hätte was mit den Ohren zu tun... ;-)

18. Dezember 2014: Von Markus Doerr an Wolfgang Lamminger
Wenn du Gebärdensprache brauchst nicht mehr.
18. Dezember 2014: Von Olaf Musch an Markus Doerr
Dann wird's aber mit dem Flugfunk eng.
Schon mal auf dem Vorfeld gestanden und 'ne Clearance per Gebärdensprache zurückgelesen? ;-)

Olaf
18. Dezember 2014: Von  an Wolfgang Lamminger
Richtig. Wenn ich aber den Eintrag Audiometrie im Medical nicht sehen kann, habe ich dann was an der Ohren? 8-)
18. Dezember 2014: Von  an 
dann heisst das nur das beim letzten Medical Audiometrie noch nicht wieder dran war ...
18. Dezember 2014: Von Matthias Klein an Jan Brill
Meine Juristenfreunde sagen immer: ein Blick in's Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung ungemein - oder einfacher formuliert: wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Das gilt auch und insbesondere für die Schreibtischflieger vom LBA ...Und meinen Flugschülern sage ich immer: Romeo Tango Foxtrott Juliett - Read The Fucking Manual
18. Dezember 2014: Von Markus Doerr an Matthias Klein Bewertung: +2.00 [2]
M ist Mike nicht Juliett.
18. Dezember 2014: Von Norbert S. an Matthias Klein Bewertung: +1.00 [1]
oder FTRJ ...
19. Dezember 2014: Von Frank Naumann an Jan Brill Bewertung: +4.00 [4]
Eine Ergänzung zur Rot-Grün-Problematik:


Viele AME's kennen nur den Ishihara-Test. Wer den nicht besteht, bekommt meist ohne weitere Tests seinen VCL-Eintrag und hat damit keine Chance auf ein vollwertiges IR oder eine berufliche Tätigkeit in der Fliegerei. Dabei ist der Ishihara-Test (der mit den vielen Farbkreisen und den darin versteckten Zahlen) nur ein Screening-Verfahren. Als solches ist es auf eine hohe Sensitivität, aber nicht unbedingt auf eine hohe Spezifität ausgelegt. Soll heißen: so ziemlich jeder mit einer Rot-Grün-Schwäche fällt durch den Screening-Test, umgekehrt hat aber nicht jeder, der durchfällt, deshalb auch eine Farbschwäche. Aus medizinischer Sicht wäre der korrekte Ablauf eigentlich der folgende:

1. Screening-Test (Ishihara-Tafeln)
wenn bestanden ==> keine weiteren Tests erforderlich, Proband farbnormal
wenn nicht bestanden ==> weiter zu 2.

2. Bestätigungs-Tests (Anomaloskopie nach NAGEL, Test nach FARNSWORTH, Laternen-Tests etc.)
wenn bestanden ==> keine weiteren Tests erforderlich, Proband farbnormal oder farbensicher, je nach AQ
wenn nicht bestanden ==> Proband nicht farbensicher ==> VCL-Eintrag

Das steht übrigens auch genauso in den Acceptable Means of Compliance unter Punkt MED B.075:

(b) The Ishihara test (24 plate version) is considered passed if the first 15 plates, presented
in a random order, are identified without error.

(c) Those failing the Ishihara test should be examined either by:

(1) anomaloscopy (Nagel or equivalent). This test is considered passed if the colour
match is trichromatic and the matching range is 4 scale units or less; or by
(2) lantern testing with a Spectrolux, Beynes or Holmes-Wright lantern. This test is
considered passed if the applicant passes without error a test with accepted
lanterns.


Gerade die Anomaloskopie nach NAGEL bietet vielen Rot-Grün-Geplagten die Möglichkeit, zu einem Class-1-Medical zu kommen. Bei dem Test geht es nämlich im Unterschied zu den Laternentests nicht darum, eine bestimmte Farbe zu benennen (was ohnehin sehr subjektiv ist), sondern darum, eine bestimmte Farbe reproduzierbar immer wiederzuerkennen ("matching range 4 scale units or less"). Ob man die angebotene Farbe subjektiv als eher gelb oder eher grün wahrnimmt, ist dabei vollkommen unerheblich!

Fazit: Ein nichtbestandener Ishihara-Test ist noch lange kein Grund für ein Berufsverbot als Pilot.

Frohe Weihnachten!
20. Dezember 2014: Von Matthias Klein an Jan Brill
Ihr habt natürlich alle Recht: ich habe mich verschrieben ... MIKE war gemeint - nicht JULIETT ...

Merry Christmas and Happy Landings! MK
22. Januar 2015: Von Gerald Heinig an 
Reinhard,

steht das Ergebnis der Audiometrie explizit im Medical drin bzw. sollte es drin stehen?
Ich habe nämlich beim letzten Medical extra danach gefragt und bekam die Antwort, "es wird bei uns standardmäßig gemacht" (wurde es auch). Ich konnte das auf meinem Medical jedoch nicht sehen; die Bescheinigung sah (außer Datumsangaben) exakt so aus wie mein erstes Medical, bei dem ich definitiv *nicht* eine Audiometrie gemacht habe.
Ich habe nachgefragt, ob das so richtig wäre, daß die Audiometrie nicht eingetragen wird und bekam die Antwort, daß das normal wäre.

Stimmt das so?
22. Januar 2015: Von Swen G. an Gerald Heinig
Servus Gerald,

es gibt eine Zeile "Datum des letzten Audiogramms". Wenn da ein Datum drinsteht: Audiometrie absolviert. Ist die Zeile nicht ausgefüllt: Keine Audiometrie.

Musste meins genau deswegen neu ausstellen lassen, Audiometrie für IR. Bin dafür allerdings zum HNO-Arzt. Mal sehen wie das bei den Verlängerungen dann läuft.
22. Januar 2015: Von Achim H. an Gerald Heinig
Mein Medical ist noch ein JAR-Formular aber da gibt es die Box mit den einzelnen Komponenten mit Ablaufdatum und da ist die Audiometrie separat aufgeführt.

Wäre auch unlogisch anders, könntest ja mit einem normalen PPL-Class-2 IFR fliegen ohne Audiometrie und es wäre nur sehr schwer nachzuprüfen.
2. Dezember 2022: Von Hardy Diptmar an Achim H.

Hallo!

Ich hol den Thread mal nach oben, eben wegen der Thematik Farbsehschwäche und CB-IR.

Zu mir haben zwei Fliegerärzte gesagt CB-IR und Farbsehschwäche ginge nicht, obwohl

ich darauf hingewiesen habe, dass ich mit dem Eintrag "bei Tag" zufrieden wäre...

Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?

Ciao, Hardy

2. Dezember 2022: Von Maik Toth an Hardy Diptmar

Geht auch ohne NFQ, siehe 1178/2011.

FCL.610 IR — Voraussetzungen und Anrechnung

Bewerber um eine IR müssen

a)
Inhaber folgender Lizenzen sein:

(1)
mindestens einer PPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie und

i)
der Nachtflugberechtigung gemäß FCL.810, wenn die IR-Rechte nachts ausgeübt werden, oder

ii)
einer ATPL in einer anderen Luftfahrzeugkategorie oder
(2)
einer CPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie.

2. Dezember 2022: Von Hardy Diptmar an Maik Toth

1178/2011 gefunden, vielen Dank!

Ciao, Hardy

2. Dezember 2022: Von Tobias Schnell an Hardy Diptmar Bewertung: +1.00 [1]

Zu mir haben zwei Fliegerärzte gesagt CB-IR und Farbsehschwäche ginge nicht

Hast Du heute ein Klasse-2-Medical? Dann sollte das kein Problem sein. Zusätzliche Anforderungen ans Medical beim Instrument Rating gibt es nur im Bereich "Hören". Nur mit einem LAPL-Medical kann man allerdings kein IR erwerben.

Wie bereits von Maik geschrieben, haben Nachtflug und Instrumentenflugberechtigung nichts mehr miteinander zu tun.

3. Dezember 2022: Von Maik Toth an Hardy Diptmar

Da sich das LBA wirklich schwer tut den Vorgaben aus 1178/2011 zu folgen, im speziellen Part-MED, solltest Du dir ernsthaft überlegen vor dem CB-IR zu einer fähigeren Behörde / Organisation zu wechseln.

Ich will gar nicht dran denken was es da sonst noch für Diskussionen gibt wenn Du mit VCL die IR Berechtigung beantragst.

CAD Test wäre evtl. auch noch eine Option für dich. Hast du den schonmal versucht?

3. Dezember 2022: Von Jochen Wilhe an Hardy Diptmar

1. Sag dem Fliegerarzte einfach nur dass du ein Klasse 2 Medical machen möchtest und wegen der Farbsehschwäche soll er dann ruhig VCL eintragen. Dann ist der Fliegerarzt beruhigt.

2. Du kannst völlig problemlos deine CB-IR Ausbildung machen und tagsüber IFR fliegen. Weder LBA noch irgendeine Flugschule werden da ein Problem sehen, weil es völlig legal und rechtskonform ist.

3. Dezember 2022: Von Tobias Schnell an Jochen Wilhe

Sag dem Fliegerarzte einfach nur dass du ein Klasse 2 Medical machen möchtest

Nur aufpassen, dass auch eine Reintonaudiometrie gemacht und eingetragen wird. Sonst ist's nix mit IFR...

3. Dezember 2022: Von Hardy Diptmar an Tobias Schnell

Danke für die Antworten...

Ich habe momentan kein Medical Klasse 2...

Vor vielen Jahren mal als Einstieg PPL-B gemacht, aber dann kam das übliche: Beruf, Kind etc..

Trotz widriger Umstände (Grund und Augenzeuge beim Absturz eines Freundes, Verwandtenkurve)

habe ich aber nie das Interesse an der Fliegerei verloren.

Hab noch ewig PuF weitergelesen und kann heute noch die meisten Ausdrücke mit Leben füllen.

Tja, und jetzt hätte ich Zeit :-) und auch die Lust am Lernen nicht verloren...

Ein Test in der DASSU vor ein paar Jahren ob der alten Fähigkeiten war recht positiv :-)

BTT: Ich hatte den -m.E. nicht unbekannten- Doc in Muc mit der Gesetzeslage konfrontiert,

trotzdem kam die Antwort: "Nix geht!", dito bei einem Anruf in Fursty !!

Entweder die sind noch nicht mit den neuen Verordungen vertraut, oder ...idknow

Ich hätte halt gehofft, dass sich jemand meldet, der das schon in ähnlicher Weise

durchgezogen hat, kann ja noch kommen..

Blue skies, Hardy

3. Dezember 2022: Von Hardy Diptmar an Maik Toth

Maik,

ich habs wirklich mit der Rot-Grün-Schwäche, da brauch ich mir nix vormachen.

Meine family lacht immer über meine "Farbnennungen": Nix grau, das ist Rosa!

In Stuttgart haben sie angeblich den Goldstandard für solche Tests, mal schauen...

Was meinst mit anderer Organisation, Schein bei den Ösis machen?

Bin aus Südostbayern, da wäre das nicht so abwegig, in Salzburg

bin ich schneller als z.B. in Landshut...

Ciao, Hardy

3. Dezember 2022: Von Tobias Schnell an Hardy Diptmar Bewertung: +1.00 [1]

Ich hätte halt gehofft, dass sich jemand meldet, der das schon in ähnlicher Weise
durchgezogen hat, kann ja noch kommen..

Das hier ist ein Medical von jemandem, dem ich dieses Jahr einen IR-Check abgenommen habe. Lebendes Beispiel dafür, dass das geht.



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