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Luftrecht und Behörden | Darf ein FI-LAPL-only NIGHT schulen oder nicht? Darf er nach 200h FI-IR werden oder nicht?  
Heute 11:06 Uhr: Von Dom P.  Bewertung: +1.00 [1]

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich habe aktuell eine ziemlich heiße Diskussion mit einer europäischen CAA am Laufen und jetzt würden mich mal eure Erfahrungen hinsichtlich folgender Fragen interessieren?

  • Darf ein FI, der eine Einschränkung auf die LAPL-Lizenz (mangels CPL-Theorieprüfung) hat, für PPL-Inhaber NIGHT schulen?

Die erste Aussage der Behörde war, ja, weil es sich dabei um ein Rating und um keine Lizenz handelt. Jetzt, nach ein paar Monaten, kam ein Mail wo ein anderer Mitarbeiter der Behörde diesen Umstand negiert und die Ausbildung untersagt.

  • Darf ein FI, widerum mit LAPL-Lizenz-Einschränkung und IFR-Lizenz, nach 200h IFR die FI-IR-Lizenz beantragen?

Die Aussage der Behörde war, nein, weil das nicht geht. Eine sinnvolle Begründung gab es nicht.

Mich würde jetzt mal interessieren was ihr darüber denkt? Gibt es hier LAPL-FI die NIGHT für PPL schulen bzw. gibt es hier LAPL-FIs die FI-IR nach 200h IR bekommen haben? Aber tretet bitte keine LAPL-Diskussion vom Zaun - ob der LAPL sinnvoll ist oder nicht, steht in einem anderen Buch :) Meine ATO in CZ sagt, dass das sämtliche CAAs in Europa anders handhaben.

Lg aus Österreich und vielen Dank

Dom

Heute 12:25 Uhr: Von Alfred Obermeier an Dom P.

Fi LAPL Only, kein NVFR weil LAPL keinen Nachtflug enthält. Verschiedene RP in DEU sehen das unterschiedlich und tragen bei LAPL FI dennoch NVFR ein.
LAPL FI können / dürfen kein IR erwerben.
einfach mal so aus dem täglichen Leben ohne Juristische Quellen.

Heute 12:37 Uhr: Von Joachim P. an Dom P.

Wie meinst Du, dass NVFR geht? für LAPL oder für PPL? Vermutlich haben die CAAs die Position, dass Du keine PPL-Ratings schulen darfst. Also NVFR nur für LAPL und nix IR.

Heute 12:55 Uhr: Von Thomas R. an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

(Antwort an den AIP-Karten-Tüftler.)

Darf ein FI, widerum mit LAPL-Lizenz-Einschränkung und IFR-Lizenz, nach 200h IFR die FI-IR-Lizenz beantragen?

Klar darf er das beantragen. Der Antrag wird nur zu nix führen, weil

  • Es keine "IFR-Lizenz" gibt
  • Es keine "FI-IR-Lizenz" gibt
  • Er nur für LAPL(A) unterrichten darf...
  • ...und für das FI-IR-Rating eine Ausbildung machen müsste...wenn er dürfte

Fi LAPL Only, kein NVFR weil LAPL keinen Nachtflug enthält

Come again?

Heute 13:41 Uhr: Von Oliver Bucher an Alfred Obermeier

Hallo,

der LAPL(A) darf auch mit einer Nachtflugberechtigung versehen werden. Es sind nur mehr Inhalte zu schulen, da er den "Instrumentenflug" der PPL und die Funknav Qualifikation der PPL zusätlich schulen muss. Da es aber eine LAPL Lizenz ist, welche "beschult" wird, kann dies nach unserem Verständnis (BWLV ATO) dann auch ein FI(A)-LAPL ONLY Lehrer durchführen.

In der FI(A) Ausbildung unterscheidet sich der FI(A) und FI(A)-LAPL ONLY auch nicht. Daher kann ein FI(A)-LAPL ONLY Lehrer diese Inhalte einem LAPL(A) Scheininhaber auch beibringen.

Fazit: EIn FI(A)-LAPL ONLY darf nur LAPL Lizenzen "beschulen". Er darf also einen LAPL(A) Inhaber die Nachtflugberechtigung angedeihen.

Gruß Oliver

Heute 13:57 Uhr: Von Joachim P. an Oliver Bucher Bewertung: +3.00 [3]

Wir haben dann einen Unterschied zwischen dem normal sich verhaltenden FI, dem Schad-FI und dem Problem-FI.

-- Edmund Stoiber

Heute 14:03 Uhr: Von Thomas R. an Joachim P. Bewertung: +5.00 [5]

„Wenn Sie zur LAPL-Schulung ... vom GAT in Stuttgart ... mit zehn Minuten, ohne, dass Sie am Flughafen noch einchecken müssen, dann starten Sie die Schulung im Grunde genommen am Flughafen ... am ... am GAT in Stuttgart starten Sie Ihre NVFR-Berechtigung.

Dann starten Sie praktisch hier am GAT in Stuttgart. Das bedeutet natürlich, dass das GAT im Grunde genommen näher an Baden-Württemberg ...an die baden-württembergischen Flughäfen heranwächst, weil das ja klar ist, weil ja im GAT viele LAPL-NVFR-Schulungen zusammenlaufen."

Heute 15:00 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Thomas R.

diese adaption...ist die zufällig von hier?

Heute 15:14 Uhr: Von Tobias Schnell an Alfred Obermeier Bewertung: +2.00 [2]

[Alfred:] LAPL FI können / dürfen kein IR erwerben

Natürlich darf ein "LAPL-FI" ein IR erwerben. Denn auch er muss mindestens einen PPL haben - mit einem LAPL kann man kein Fluglehrer werden.

Aber da er nur für den LAPL ausbilden darf, wird er nie FI-IR werden können.

[Oliver:] Da es aber eine LAPL Lizenz ist, welche "beschult" wird, kann dies nach unserem Verständnis (BWLV ATO) dann auch ein FI(A)-LAPL ONLY Lehrer durchführen

Das entscheidet ja nicht die BWLV-ATO :-). Wenn der LAPL-only-FI Nachflug schulen wollte, müsste die Berechtigung zur "Night"-Schulung in der Lizenz eingetragen sein. Also lautet die Frage: Trägt eine Behörde diese Berechtigung bei einem LAPL-only-FI ein? Ich weiß es nicht...

Heute 15:26 Uhr: Von Joachim P. an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

Also für alle FIs in Thread: NVFR gibts auch beim LAPL, das mit dem LAPL-IRI hingegen nicht. Weil das ja klar ist.

Heute 15:59 Uhr: Von Mich.ael Brün.ing an Dom P.

Gehen wir das mal strukturiert an.

Ein FI ist (im Gegensatz zu einem CRI/TRI) jemand, der Nicht-Piloten ausbilden darf, siehe FCL.905.FI (a). Mit der Einschränkung "LAPL only" darf der FI nur Fußgänger bis zum LAPL, nicht jedoch PPL ausbilden.

Ein FI kann darüber hinaus auch die Rechte eines CRI/TRI ausüben, siehe FCL.905.FI (b) und für Nachtflug (f) und Instrumentenflug (h) ausbilden.

Jetzt stellt sich die Frage, ob die Einschränkung "LAPL only" nur für die "Grund-Asubildung nach (a) gilt oder auch für die ergänzenden Ausbildungen nach (f) und (h).

Diese Frage ist (auf den ersten Blick) nicht konkret im Part FCL geregelt und somit (leider!) Auslegungssache der Behörde.

Wenn man eine andere Auslegung argumentieren will, könnte es schwer werden. Grund: Der FI ohne CPL ist nicht wirklich ICAO-konform. Da ist es durchaus verständlich, dass die Behörde sagt, der FI ohne CPL darf auch nur für die nicht ICAO-konformen Lizenzen/Berechtigungen ausbilden. Das auch nicht ICAO-konforme BIR könnte daher einen Versuch Wert sein.

Heute 16:38 Uhr: Von Norbert Rading an Dom P.

Darf ein FI, der eine Einschränkung auf die LAPL-Lizenz (mangels CPL-Theorieprüfung) hat, für PPL-Inhaber NIGHT schulen?
[...]Darf ein FI, widerum mit LAPL-Lizenz-Einschränkung und IFR-Lizenz, nach 200h IFR die FI-IR-Lizenz beantragen?

Zweimal nein. Die Formulierung aus FCL.915.FI ist:

except for an FI(A) providing training for the LAPL(A) only, passed the CPL theoretical knowledge examination

Das heißt, du kannst absolut nichts für einen PPLer schulen, nicht einmal das refresher training. Ob du Nachtflug für LAPL schulen kannst, liegt in der Interpretation der Formulierung, aber ich würde davon ausgehen. Da es kein IR für LAPL gibt, hat sich der Punkt dann auch erledigt. Okay, man könnte vielleicht spitzfindig sein und argumentieren, dass nichts dagegen spricht, den IRI ausgestellt zu bekommen, aber machen könnte man damit eben nichts.

Heute 18:03 Uhr: Von Joachim P. an Norbert Rading Bewertung: +3.00 [3]

Okay, man könnte vielleicht spitzfindig sein und argumentieren, dass nichts dagegen spricht, den IRI ausgestellt zu bekommen, aber machen könnte man damit eben nichts.

Ähm... der erste Teil des Statements hat nichts mit "spitzfindig" zu tun und der zweit ist schlicht falsch. Klar kann der OP einen IRI machen und diesen nutzen. Vom Pfad her IRI ist komplett unabhängig von FI, es gibt nur FI-Credits für die Ausbildung. Also egal ob "PPL-IR" oder "PPL-IR mit FI(LAPL):" 800h IFR, IRI-Kurs, Skill-Test, fertig ist die Laube.

Heute 18:36 Uhr: Von Joachim P. an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

Nachtrag: Also wenn man das hier so liest, sollten zumindest die Fluglehrer neben den 700 EUR für die Jeppesen Charts auch die 1.950 EUR jährlich für das EASA-FCL-Abo investieren um die Grundzüge von Lizenzen und Berechtigungen zu kenn... ach sagen wir: nachschlagen zu können. Ja, ich finde das auch unverschämt viel Geld und finde es der Sicherheit nicht zuträglich, dass das nicht frei zur Verfügung gestellt wird (vgl. AIP), aber das ist es mir echt wert, um Kund*innen gut beraten zu können.

Heute 18:42 Uhr: Von Johannes König an Joachim P.

Also da gibt es günstigere Methoden :-)

Part-FCL wird doch, genau wie alle anderen Parts, auf dem EUR-LEX-Server kostenfrei veröffentlicht, sogar mit allen Änderungen konsolidiert und in der für uns in Deutschland rechtlich bindenden deutschen Version: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02011R1178-20250501

Für AMCs und GMs muss man dann halt wieder die EARs der EASA bemühen (auch kostenlos).

@Norbert:

Würde man den Satzteil "training for the LAPL(A) only" wörtlich auslegen und "LAPL(A)" hier als Lizenz ansehen, dürfte ein LAPL-only-FI ja nicht mal eine Auffrischungsschulung für einen LAPL-Piloten durchführen. Gemeint ist hier mit LAPL(A) vermutlich "Pilot, der LAPL(A)-Inhaber ist oder sich in der Ausbildung dahin befindet". So interpretieren das zumindest die Luftämter Bayern Süd und BaWü, bei denen man das "night" als LAPL-only-FI eingetragen bekommen. PPL-Inhaber darf man dann natürlich nicht zur Nachtflugberechtigung ausbilden, sondern nur LAPL-Inhaber. Ist einigermaßen widersinnig, denn die Ausbildung ist die gleiche bzw. bei LAPL wegen dem BIFM sogar noch länger, aber da greift dann die LAPL-Beschränkung.

Heute 18:47 Uhr: Von Thomas R. an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

Ach Jockel. Deine rhetorische Gewalt ist doch nur ein stummer Schrei nach FCL-Kompetenz.

Heute 18:53 Uhr: Von Thomas R. an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]

Part-FCL wird doch, genau wie alle anderen Parts, auf dem EUR-LEX-Server kostenfrei veröffentlicht, sogar mit allen Änderungen konsolidiert und in der für uns in Deutschland rechtlich bindenden deutschen Version: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02011R1178-20250501

Für AMCs und GMs muss man dann halt wieder die EARs der EASA bemühen (auch kostenlos).

Johannes, bitte. Wenn das so wäre, dann würden die zahlreichen hier versammelten FIs ja nicht ausdauernd völligen Stuss schreiben, oder?

Heute 19:38 Uhr: Von Norbert Rading an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Ähm... der erste Teil des Statements hat nichts mit "spitzfindig" zu tun und der zweit ist schlicht falsch. Klar kann der OP einen IRI machen und diesen nutzen. Vom Pfad her IRI ist komplett unabhängig von FI, es gibt nur FI-Credits für die Ausbildung. Also egal ob "PPL-IR" oder "PPL-IR mit FI(LAPL):" 800h IFR, IRI-Kurs, Skill-Test, fertig ist die Laube.

Okay, der geht natürlich auf meine Kappe, falsch formuliert. Gemeint war der Pfad des IR-FI durch Absolvieren des IRI-training course und 200h IFR so wie im OP angedeutet und nicht der standalone-IRI. Letzteren kann er natürlich machen, wahrscheinlich hat er aber dann schneller die CPL-Theorie als 800h IFR.

@Johannes: Sehe ich genauso, aber ich würde mich zumindest nicht wundern, wenn irgendein lokaler Luftamt-Fürst erst überzeugt werden müsste. Alles andere macht natürlich auch gar keinen Sinn. Aber dem OP ging es ja eh um PPL-Schulung.

Heute 20:40 Uhr: Von Oliver Bucher an Tobias Schnell

Macht die Behörde :-)

Habe auch nicht geschrieben das wir das entschieden haben, sondern das es nach unserem Verständnis geht. Wird auch so gemacht :-)

Oliver


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