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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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31. Oktober 2025 15:14 Uhr: Von Tobias Schnell an Alfred Obermeier Bewertung: +3.00 [3]

[Alfred:] LAPL FI können / dürfen kein IR erwerben

Natürlich darf ein "LAPL-FI" ein IR erwerben. Denn auch er muss mindestens einen PPL haben - mit einem LAPL kann man kein Fluglehrer werden.

Aber da er nur für den LAPL ausbilden darf, wird er nie FI-IR werden können.

[Oliver:] Da es aber eine LAPL Lizenz ist, welche "beschult" wird, kann dies nach unserem Verständnis (BWLV ATO) dann auch ein FI(A)-LAPL ONLY Lehrer durchführen

Das entscheidet ja nicht die BWLV-ATO :-). Wenn der LAPL-only-FI Nachflug schulen wollte, müsste die Berechtigung zur "Night"-Schulung in der Lizenz eingetragen sein. Also lautet die Frage: Trägt eine Behörde diese Berechtigung bei einem LAPL-only-FI ein? Ich weiß es nicht...

31. Oktober 2025 20:40 Uhr: Von Oliver Bucher an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Macht die Behörde :-)

Habe auch nicht geschrieben das wir das entschieden haben, sondern das es nach unserem Verständnis geht. Wird auch so gemacht :-)

Oliver


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