|
|
|
|
|
Ich halte das ganze für einen Eulenspiegel...eben weil es sämtliche Klischees bedient und immer noch einen oben drauf setzt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Puh, ihr habt mir erst echt Angst gemacht. Aber ich habe meine Lizenz rausgesucht und: Entwarnung. Da steht nichts zu der Frau meines Chefs drin und zu unserer Freizeitgestaltung, wenn er auf Dienstreise ist. Aber es ist ja ein CPL. Wie Du sagst, da stehen dann manche Sachen nicht mehr drin. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
alles ist erlaubt was nicht verboten ist
Das ist ja auch so. Aber es ist nicht alles erlaubt, was nicht in einer Fluglizenz explizit als "verboten" eingetragen ist. Und das suggeriert das eine oder andere Posting hier... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Nein, das geht leider nicht. Die FAA-Regelung (14 CFR 61.3 (a)(1)(vii), die ausländische Lizenzen für N-Reg erlaubt, bezieht sich auf Länder, die Dual-Qual-Regelung der EASA bezieht sich auf das EU-Gebiet insgesamt. Sobald Du irgendwo in der EU wohnst, brauchst Du beide Lizenzen. Ausnahme: Im Ausstellerstaat Deiner EASA-Lizenz (und nur dort) genügt diese, um ein N-Reg-Flugzeug zu fliegen. Eine FAA-Lizenz alleine ist nirgendwo in der EU ausreichend. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Den Artikel N-Reg und FCL-Lizenz: License must match tail number im Aerokurier von Frank Dörner, lese ich so, dass ich N-reg Flugzeuge mit Part-FCL nur noch im Part-FCL-Land meiner Lizenz betreiben darf. Sonst benötige ich Part-FCL und FAA.
Jetzt die Frage/Behauptung: Dann darf ich doch im Umkehrschluss mit FAA Lizenz (standalone) ohne Part-FCL Lizenz und mit Wohnsitz in Deutschland mit einem N-REG Flugzeug in ganz Europa herumfliegen, bis auf Deutschland oder wo immer ich in Europa meinen Wohnsitz habe. Ziehe ich demnach nach Liechtenstein, dürfte ich mit meiner "standalone FAA" nur nicht in Liechtenstein fliegen? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
nunja Cum-Ex baute genau drauf auf.. Cum-Cum sowieso [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Naja, grundsätzlich ist das eine Kernbotschaft unserer freiheitlichen Ordnung: Art 2 Abs. 1 GG sagt es explizit, alles ist erlaubt was nicht verboten ist (aber der Staat darf vieles verbieten und regeln, das kommt gleich danach unter "verfassungsmäßige Ordnung").
Ob allerdings Raum für Gesetzeslücken im Lizenzrecht ist, das ist eine ganz andere Frage. Gut formulierte, übersichtliche Regelungen helfen da, es wird meistens nicht besser wenn es immer länger wird. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Hallo, Leute.
Meine Mooney muß mehr von zuverlässigen Piloten geflogen werden. Ich selbst bin dazu aufgrund medizinischer Einschränkungen zu wenig in der Lage. Ich suche also Piloten, die sich ab einer jährlichen Stundenzahl von 5 hier einbringen können. Ich tendiere derzeit zu einer Mindesteinlage von 2,5 T€, die dann natürlich verflogen werden kann/soll.
Seht bitte auch die Seite 'mooneycharter-muenchen.de. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Nennt man wohl Arbitrage? ;-)))) Suche im Internet, verhökere am Flohmarkt. Bauernschläue wurde so etwas weiland genannt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Stimmt, sehr gut! Diese "Was nicht verboten ist erlaubt" befeuert die so verhasste Bürokratie. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Da steht deswegen nichts von "Tag" oder "Nacht", weil es ein CPL/ATPL ist. Und die gibt es nicht ohne Night Rating, deswegen wird das da nicht mehr extra aufgeführt.
Ich bin im Übrigen der Meinung, dass das Konzept, man dürfe alles tun, was in der Lizenz nicht explizit verboten ist, einer gewissen Schaudelichkeit nicht entbehrt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Das stimmt so nicht, es hängt davon ab, WANN man das IFR gemacht hat. Bei mir war das im Jahr 2000 und da war Nachtflug noch zwingenden Voraussetzung für IFR - und darum wurde es auch nicht mehr eingetragen. Ich darf trotzdem nachts fliegen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Auf meiner anderen Lizenz steht aber auch nix von Tag oder Nacht.
Da steht deswegen nichts von "Tag" oder "Nacht", weil es ein CPL/ATPL ist. Und die gibt es nicht ohne Night Rating, deswegen wird das da nicht mehr extra aufgeführt.
In PPL's bleibt die Nachtflugberechtigung auch eingetragen, wenn man ein IR erwirbt. Ohne diesen EIntrag darf man auch mit IR nicht nachts fliegen.
Dein IR gilt natürlich auch in LR G, der Grund, weshalb du es in D aber dort nicht nutzen kannst, ist nicht die Höhe des LR...
Sondern? :-) [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Nee Flo, ganz so stimmt das nicht. Auf meinem Luftsportgeräteführerschein steht natürlich nichts von Tag oder Nacht, wofür auch? §36 LuftVO verbietet es grundsätzlich, muss man dann nicht noch zusätzlich auf den Lappen schreiben.
Auf meiner anderen Lizenz steht aber auch nix von Tag oder Nacht. Hättest du dein IR ohne NVFR Berechtigung erworben, dann würde da "day only" stehen, tuts aber nicht. Der SEP (Land) PIC berechtigt per se erstmal nur zum Fliegen bei Tag, solange man keine NAchtflugberechtigung erworben hat, das wird auch nicht separat vermerkt.
Dein IR gilt natürlich auch in LR G, der Grund, weshalb du es in D aber dort nicht nutzen kannst, ist nicht die Höhe des LR... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
So gesehen ist man vielleicht doch lieber eher etwas zurückhaltender, um den entsprechenden Untersuchungen nicht allzusehr vorzugreifen ;-)
Du sagst es. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es Empfehlungen der Untersuchungskommission zur zukünftigen Gestaltung des Luftraums geben wird. Ob diese Empfehlungen den Paragleitern gefallen werden, steht auf einem anderen Blatt. Im Lichte dieser Beinahe-Katastrophe erscheint das Standard-Routing der Betreiberfirma vielen vielleicht unverständlich. Hier spielen aber viele Aspekte hinein, die für Außenstehende nicht auf Anhieb erkennbar sind, z.B.: - Kundenwünsche - Anwohnerwünsche - begrenzte Steigleistung => erwünschte Mitnahme von Thermik-Effekten - wirtschaftliche Interessen des Betreibers: möglichst viele Sehenswürdigkeiten in möglichst kurzer Zeit - Interessen des Flugplatzbetreibers: An- und Abflugwege für auswärtige Gäste möglichst wenig zu behindern - Konfliktvermeidung mit den (ebenfalls nicht veröffentlichten) Standard-Routen anderer gewerblicher Betreiber in LOWZ (zwei ortsansässige Helikopter-Firmen, ÖAMTC, Alpin-Polizei, gewerbliche Flugschule etc.)
Die Betreiberfirma gibt's in Zell am See seit 1965, d.h. deutlich länger, als es Paragleiter gibt. Das ändert selbstverständlich nichts am Vorflugrecht des Paragleiters, macht aber vielleicht das historisch entstandene Routing verständlicher. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Als ob das der lächerlichste Thread hier wäre. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Was postings betrifft: Völlig richtig. Aber hier war es "im echten Leben" vorgetragen, wenn auch wetterbedingt vor wenig Publikum [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Wo in Deinem UL-Schein steht, dass er nur am Tag gilt. Faktisch kann man damit in Deutschland in der Nacht nicht fliegen, weil Nachtflüge verboten sind - aber das ist kein Problem der Fluglizenz. Meine IFR-Berechtigung gilt auch im Luftraum Golf, obwohl ich faktisch in Deutschland auf Grund des tiefen LR Golf dort gar nicht IFR fliegen kann.
Wenn wir diesen Laden schon kritisieren (und nicht einfach in der Bedeutungslosigkeit vrschwinden lassen), dann sollten wir es mit den richtigen Argumenten tun.... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Excellent auf den Punkt gebracht Tobias. gratulation �� [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Das enthaltene W-LAN-Modul AirConnect funktioniert wieder, ich habe von AirAvionics den PIN erhalten ! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Was versprecht Ihr Euch eigentlich von diesem permanenten Abarbeiten an ATE und neuerlichen Entrüstungs-Postings, jedesmal wenn der Knabberbusch mal wieder eine seiner Schoten raushaut?
Dass das alles eine Mischung aus Investoren-Scam, unlauterem Wettbewerb, unseriöser Außendarstellung, Realsatire, ... - aber eben kein ernstzunehmendes Luftfahrtunternehmen ist, wissen wir ja schon längst. Und es wird auch nie eines werden. Aber jede öffentliche Reaktion, jede Gegendarstellung spielt denen voll in die Karten, indem Reichweite erzeugt wird - ein sehr hohes Gut in dem "Business".
Warum sagt jeder gute Influencer am Ende seines Videos "schreibt mir in die Kommentare, was Ihr denkt"? Doch nicht weil der an Eurer Meinung interessiert ist - sondern weil Beiträge mit vielen Reaktionen vom Algorithmus gepushed werden.
Und bevor jetzt jemand kommt und sagt, man müsse unwissende Paxe vor den gefährlichen UL-Mitflügen schützen: "Point taken". Aber bitte auch hier die Kirche im Dorf lassen: Bisher habe ich noch keinen einzigen Hinweis darauf gesehen, dass ATE tatsächlich Flüge durchführt, die gegen luftrechtliche Vorgaben verstoßen (lasse mich aber auch "gerne" eines besseren belehren). Dass man Nachtflüge mit ULs zu geschlossenen Grasplätzen anfragen kann - siehe oben. Realsatire halt. Beim ersten belastbaren Indiz auf illegale Operationen darf und sollte man gerne laut und öffentlich darauf hinweisen. Aber so lange wertet man den ganzen Quatsch mit dieser Rezeption nur (ungewollt) auf.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Schwer vorstellbar. Nachtflug ist in D mit UL grundsätzlich nicht erlaubt. Auch gibt es für den UL-Schein keine NVFR Berechtigung. Diese gibts erst ab LAPL/PPL, mit dieser Lizenz wiederum darfst du aber kein UL fliegen. Dürfte ein weiterer Auswuchs dieser Unternehmung sein... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Am Wochenende beteuerte ein Vertreter von AirTaxiExpress vollmundig und coram publico, daß es ihnen gelungen sie ihr UL nachtflugtauglich im gewerblichen Betrieb zuzulassen. Offengesagt verunsichert mich das, war es doch in einem Brustton der Überzeugung vorgetragen. Hier sind ja UL-Kreuzritter im Forum, gibt es das? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
|