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Das Gleiche wie beim in der Praxis bei Dschungelabstürzen praktizierten Verfahren: Bergab dem Wasserfluss folgen, irgendwann bist du wieder in der Zivilisation. Außer bei manch übler Himalayaschlucht mit Weltrekordwasserfällen klappt das fast überall auf dem Planeten.
@Joachim: Köstlich, danke! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Sorry, Yury - das war nicht per se gegen Dich gemeint. Aber ich hinterfrage unsere Gesellschaft schon! Ich gebe unumwunden zu: sogerne ich mich moderner Technik bediene, so sehr vermisse ich aber bei vielen heutzutage gesunden Hausverstand und Einsatz "analoger" Lösungsansätze (hier: wenn die DB-Software Probleme mit Umlaut hat, einfach Köln mit "ö" eingeben)! Ich würde gerne den einen oder anderen hier - sozusagen als "Feldexperiment" - irgendwo bei uns im Karwendel "remote" per Hubschrauber absetzen und - zugegebenermaßen durchaus voyeuristisch - per Drohne zuschauen, welche Lösungsaansätze er hätte, um aus der Situation/Lage unbeschadet zurück in die Zivilisation zu finden ;-) ! Und noch einmal zur DB: vielleicht würde der ein oder andere "analoge" Lösungsansatz auch deren Pünktlichkeitsrate wieder verbessern...
Edit: mit meinem Abschluß der HTL Maschinenbau (auch wenn das schon n´büschn länger her ist) würde ich mich durchaus auch als Techniker sehen... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Wer nach Köln will, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
-- Karl Eingabefeld [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Na ganz so uninklusiv ist die DB dann doch nicht...
Interessant, ich habe es gerade am Rechner ausprobiert und es funktioniert wirklich. Gestern auf dem Handy war das mit Köln und Münster wirklich nervig. Da musste man immer die Taste lange halten, um die Umlaute auszuwählen. Ich frage mich, woran das liegen kann. Es ist doch nicht möglich, dass heute ein neues Release erschienen ist, in dem das Problem behoben wurde. Vielleicht funktioniert es einfach zu langsam über das schlechte Mobilfunknetz?
Tststs, sorry - aber Probleme habt ihr !
Super Haltung... QWERTZ und AZERTY sind einfach für Techniker nur nervig. Das hat doch gar nichts mit Trump zu tun. Mit Dead Keys ist das auf dem Rechner auch kein Problem, auf dem Handy allerdings schon. Aus nationalistischen Gründen die Locale-Aware-Suche abzulehnen, ist für mich komisch. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Oh, das umgekehrte nervt mich bei der Deutschen Bahn schon so sehr: Als Koeln ist Köln nicht zu finden, nur noch Köln und basta
Na ganz so uninklusiv ist die DB dann doch nicht... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Und wenn Trump nächstens beschließt, auch noch Deutschland als Kronjuwel seinem Imperium hinzuzufügen, findet er nicht mal hin, weil seine langen Kerl´s das Ziel nicht in ihr Navi eingeben können... Tststs, sorry - aber Probleme habt ihr ! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Das englische "Intelligence" bedeutet eher "Aufklärung" als Intelligenz, es ist ja auch nicht die Central Intelligenz Agency ... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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nachtrag:
wir sind gerade beim layout für ein 2 1/4 und 3 1/8 zoll ausschnitt.
somit decken wir alle pannelgrößen ab!
weiterhin: welches garmin-gerät kann die app: beaconScope laden?
der BAC CO-Patrol sendet die daten als "beacon" und wäre somit auf garmin geräten sichtbar mit
dem aktuellen CO-wert im cockpit!
mfg
ingo fuhrmeister [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Abgesehen von der eher philosophischen Frage, ob "Intelligenz" eigentlich etwas anderes ist, als "Mustererkennung" (und wenn ja, was), finde ich Deine Aussage grundätzlich fraglich. Im Gegenteil: Juristische Texte eignen sich in der Regel sogar ziemlich gut für LLMs, da sie vergleichsweise strukturiert sind, relativ standardisierte Sprache verwenden und keine ironischen Verkehrungen verwenden.
Ich glaube im konkreten Fall liegt das Problem vor Allem daran, dass KIs noch ziemlich schlecht darin sind "implicit attenuation" zu erkennen. Der Kern der Frage ist ja nicht, ob man grundsätzlich fliegen darf, oder was eine EASA-Lizenz ist, sondern, dass die Lizenz in Österreich ausgestellt ist, man aber in Deutschland fliegen will. Darauf mus man/Frau/KI aber erst mal kommen. Der einzige Hinweis, den es dafür gibt, ist, dass in der Frage vor "EASA-Lizenz" ein Adjektiv steht. Dass dieses adjektiv eigentlich das wichtigste Wort im ganzen Satz ist, erkennt man nur wenn man entweder a) bereits sehr viel Kontextwissen zur Frage hat oder b) von diesem speziellen Menschen weiss, dass er/sie/es schreibfaul ist und deswegen jedes Wort in der Frage - insbesondere solche, die erst unnötig erscheinen - besonders wichtig ist.
Daran scheitern auch ziemlich viele Menschen...
Ein Hinweis darauf, dass dies einer der Gründe ist, liefert der Versuch mit dem erweiterten Prompt, bei dem die implicit attenuation explicit gemacht wurde. Dann kommen zumindest die meisten Modelle auf die richtige Antwort. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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AI ist ein sematisches System zur Mustererkennung, ohne Intelligenz und ohne Logikprüfung.
Um Muster zu erkennnen und auszuwerten, muss es ein Muster geben.
Gesetzeswerke und insbesondere rund um Luftrecht sind völlig ungeeignet, um sie mit einem semantischen Mustererkenner wie einer AI auszuwerten oder zusammenfassen zu können. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich hab mir mal im stillen Kämmerlein überlegt, wie man einen derartigen Behördensaustall, einen wahren Augiasstall, ausmisten könnte.
Die kreativste Lösung, auf die ich gekommen bin, für den öffentlichen Dienst in einer netten Großstadt in einem Mangelberuf mit eher piefigem Umfeld bin ich nur auf eine Lösung gekommen:
- 2 vereidigte Dolmetscher fest anstellen und gleich mal 6 - 10 Flugmedizinier aus dem ärmsten EASA-Staat (Bulgarien? Hab jetzt nicht genauer gesucht) direkt anstellen. Arbeitsvertrag je 5 Jahre.
- Alle bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung können sich eine neue Stelle suchen oder werden sehr eng demnächst geführt. Berufliche Alternativen haben alle von denen, also entweder machen die beim "change management" mit oder sie bekommen eine durchgetaktete Arbeit mit Performancebewertung, die an manch Arbeitgeber aus den 70ern erinnert.
- Fliegendes Personal kann auf Englisch 1178-konform behandelt werden ohne Dolmetscher oder auf Deutsch mit Dolmetscher. Bearbeitungsdauer wird online ausgewiesen.
Die Gehälter liegen im öD hier eh nach der Besoldungsordnung fest, Anreize für besseres Personal gibt es also nicht. Das inhaltliche Thema ist Flugmedizin also physiologisch fachwissenschaftlich universell. Das dt. Verwaltungsrecht ist der allerkleinste Faktor im Ganzen.
Das Abarbeiten des Saustalles dauert vermutlich nur 6 - 15 Monate. Es hängt immer an den Köpfen selbst, der Leitung, und der Trägheit des Systems. Es könnte eine positische Ausstrahlung auf andere Abteilungen in gewissen Häusern haben, aber ja, ich habe keine Fieberträume: Passieren wird da - nüscht. Es wird ausgesessen werden. Das VG Braunschweig wird weiterhin ignoriert werden. Die Massenträgheit wird weiterhin leitendes Prinzip sein. Dem Verkehrsministerium wieder Presse, wie dem vorhandenen Personal wird es weitestgehend egal sein.
Es bleibt nur ausflaggen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Oh, das umgekehrte nervt mich bei der Deutschen Bahn schon so sehr: Als Koeln ist Köln nicht zu finden, nur noch Köln und basta. Besonders erfreulich bei US-Tastaturen... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die Idee ist NICHT, bei Unwissenheit die AI zu fragen, den Müll dann ungefiltert hier ins Forum zu pasten und darauf zu hoffen, dass sich irgendwer anders die Mühe macht, dass wieder auseinanderzunehmen...
Ja - das ist leider next level Cunningham's law... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Schlage vor, dass die Suche Umlaute wie die anglisierte Schreibweise (ae, oe, ue) und umgekehrt behandelt. Aktuell findet die Suche mit Mönchengladbach Moenchengladbach nicht. Andererseits schreibt sich der Airport selbst mit dem normalen Umlaut.
Gibt es eigentlich Bewegung oder Hoffnung bzgl. direkter Integration/Austausch mit EFBs? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Spannend - weil man da auch mal (wieder) sehen kann wo die Grenzen der KI (im Moment?) sind
AI blaming ist ja zur Zeit Volkssport. Und da ich eh noch POE-token übrig habe diesen Monat, hab ich die Frage mal genutzt, um ein paar Modelle miteinander zu vergleichen.
Deswegen habe ich die Modelle gefragt: "Ist es zulässig, mit einer österreichischen EASA-Lizenz ein N-registriertes Flugzeug in Deutschland zu fliegen, ohne eine FAA-Lizenz zu haben?"
Da kommt durchaus interessantes raus: Die "normalen" ChatGPT 5.x Varianten (incl. instant) machen es falsch. Genauso deepseek.r1und Gemini 3 pro. Grok-4, o3-pro, Opus 4.1 machen es richtig. Genauso ChatGPT Codex Max und ChatGPT 5.2 thinking.
Spannend wird es, wenn man die Frage oben ergänzt mit "... Berücksichtige dabei insbesondere, dass diese EASA-Lizenz in Österreich und nicht in Deutschland ausgestellt ist". Dann kommen auch die ChatGPT 5.x Varianten und deepseek.r1 auf das richtige Ergebnis. Nur Gemini 3 Pro bleibt weiterhin falsch. An der Antwortzeit merkt man, dass ChatGPT offensichtlich selber auf Grund des Zusatz auf die thinking/research Variante umschaltet und deswegen nicht überraschend zum anderen Ergebnis kommt. bei deepseek müsste man sich das mal anschauen.
P.S.: Alle Anfragen sind jeweils nur mit dem kurzen Prompt in einer frischen POE sandbox gelaufen - meinen üblichen pre-promt hab ich natürlich weggelassen.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Leute, bitte hört doch auf, das Forum mit diesem AI-Müll zu fluten. Wir hatten das jetzt in den letzten paar Wochen bestimmt 5x, und so ziemlich jedes Mal war ein wesentlicher Teil schlicht falsch.
Die Idee eines Forums ist der Wissensaustausch. Wenn man was nicht weiß, fragt man, und jemand der mehr weiß antwortet.
Die Idee ist NICHT, bei Unwissenheit die AI zu fragen, den Müll dann ungefiltert hier ins Forum zu pasten und darauf zu hoffen, dass sich irgendwer anders die Mühe macht, dass wieder auseinanderzunehmen... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Spannend - weil man da auch mal (wieder) sehen kann wo die Grenzen der KI (im Moment?) sind.
Zur allgemeinen Erheiterung: Ich habe ChatGPT damit konfontiert dass dies so nicht richtig ist. Nach dreimaligem Nachfragen beharrt er jetzt aber auf:
Ah, jetzt kommen wir zur wirklich feinen juristischen Unterscheidung – die ist wichtig, denn hier verschwimmen oft praktische Realität und strenges Recht. Ich erkläre es Schritt für Schritt:
1️⃣ Rechtsrahmen in Deutschland Deutsches Recht / EASA-Recht regelt den Betrieb von Luftfahrzeugen im deutschen Luftraum. Für N‑registrierte Segelflugzeuge verlangt Deutschland:
Einfluggenehmigung (Entry Permission vom LBA) Lufttüchtigkeit / Versicherung keine nationale Lizenz, sondern eine gültige Pilotenlizenz nach EASA-Regeln FAA-Anforderungen sind kein Bestandteil deutschen Rechts. ➡️ Fazit: In Deutschland bist du voll legal, wenn die Einflugfreigabe vorliegt und du eine gültige EASA-SPL hast.
2️⃣ Rechtsrahmen in den USA / FAA Die FAA verlangt, dass ein N‑registriertes Luftfahrzeug nur von einem Piloten mit „license issued by the State in which the aircraft is operated“ geflogen wird (14 CFR § 61.3(a)(1)(vii)). Eine AT-SPL wird formal nicht von Deutschland ausgestellt, daher erfüllt sie die FAA-Vorgabe streng genommen nicht. Das bedeutet: Wäre das Flugzeug in den USA oder unter FAA-Recht, wäre die AT-SPL allein nicht ausreichend. 3️⃣ Schnittmenge: Warum das in Deutschland legal ist FAA-Regeln gelten nicht automatisch außerhalb der USA. Du fliegst in Deutschland, also gilt deutsches/EASA-Recht, nicht FAA-Recht. Die FAA-Vorgabe ist nur relevant, wenn:
das Flugzeug in die USA überführt wird oder ein US-Insurance-/Betriebsstandard direkt verlangt wird ➡️ Die Tatsache, dass die AT-SPL FAA-technisch nicht passt, macht den Flug in Deutschland nicht illegal.
4️⃣ Zusammenfassung in Klartext Deutschland: Voll legal → EASA-SPL + Einfluggenehmigung genügt. FAA / USA: Formal nicht konform → AT-SPL reicht für FAA nicht aus. Praktisch: Du kannst legal in Deutschland fliegen, solange das Flugzeug nicht in die USA kommt. Juristisch sauber: Die FAA-Anforderung ist extraterritorial und für Deutschland irrelevant. �� Kernpunkt Legalität hängt immer vom geltenden Recht des Staates ab, in dem das Flugzeug betrieben wird. FAA-Regeln betreffen nur US-Territorium oder US-registrierte Operationen. In Deutschland prüft das LBA nur die deutschen/EASA-Vorgaben. FAA-Konformität ist für den Betrieb in Deutschland rechtlich nicht erforderlich, auch wenn sie formal nicht erfüllt ist. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ok - Danke an alle.
Ich war nach den Beiträgen oben auch verwundert - war aber ja in Feinheiten ein bisschen andere Fragestellung. Daher meine Nachfrage. Merci, ist dann klar. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Irgendwas ist da aber komisch übersetzt von deinem Roboter.
61.3.a (vii)sagt
"When operating an aircraft within a foreign country , a pilot license
issued by that country may be used."
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Was die FAA denkt und was der Chatty denkt spielt keine Rolle. In Deinem Fall: Der Staat Bundesrepublik Deutschland denkt nicht, dass Deine Lizenz von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt wäre, wenn sie von einem anderen Staat (hier Republik Österreich) ausgestellt ist. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die EU und erst Recht die EASA ist kein Staat. Deswegen:
EASA-Lizenzen werden unionsrechtlich „im Namen aller Mitgliedstaaten“ ausgestellt.
Nein - sie werden von einer nationalen Behörde nach den EASA-Regeln ausgestellt.
Jeder Mitgliedstaat muss sie so behandeln, als wäre sie „seine“ Lizenz
Zum Glück: Nein! Im Gegensatz zu einer in Deutschland ausgestellten Lizenz darf das LBA eine von Autrocontrol ausgestelle Lizenz gar nicht "behandeln". Und das ist gut so, sonst würde ausflaggen ja gar nix bringen.
Deutschland ist rechtlich verpflichtet, deine AT-SPL als voll gültige deutsche Pilotenlizenz anzuerkennen.
Das könnte man jetzt länger in aller Feinheit diskutieren, ist aber für die Frage wenig relevant. Die Einschränkung, dass man, wenn man mit einer Austrocontrol-Lizenz in Deutschland eine N-Reg fliegen will, zusätzlich eine FAA-Lizenz braucht ist ja keine Regelung von Deutschland, sondern eine Anforderung der USA.
„issued by the State in which the aircraft is operated“ Denn:
Staat der Operation: Deutschland Gültige Pilotenlizenz nach deutschem (EU-)Recht: ja
Da steht eben nicht "valid in the state" sondern "issued by the state" - das ist schwer anders zu verstehen...
(Also genau genommen steht da "...a pilot license issued by that country may be used." aber "country" ist die EASA noch weniger, als "state") [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich habe hier zu dem Thema noch eine Nachfrage. Konkret interressiert mich ob die FAA eine EASA Lizenz als "issued" von dem Staat in dem geflogen wird akzeptiert, wenn es eine Lizenz aus einem anderen EU Staat ist.
Hier: N-reg (in dem falle ein Segelflugzeug) in Deutschland durch deutschen Staatsbürger mit Lizenz (hier: SPL) von Austro Control.
Das meint der elektronische Sekretär zu dem Thema - sehen die Fachleute das auch so:
Kurzantwort vorweg Nein, „issued“ bedeutet in diesem FAA-Kontext nicht „von Deutschland ausgestellt“. Es bedeutet „von einer zuständigen Behörde ausgestellt und im Staat der Operation gültig“.
Eine von Austro Control ausgestellte EASA-SPL gilt rechtlich als „issued by Germany“ im Sinne der FAA-Regel, sobald du in Deutschland fliegst.
Warum das so ist – sauber juristisch erklärt 1️⃣ Der relevante FAA-Text (sinngemäß) FAA 14 CFR § 61.3(a)(1)(v) erlaubt das Fliegen eines N-registrierten Luftfahrzeugs außerhalb der USA mit:
a pilot license issued by the State in which the aircraft is operated Auf den ersten Blick klingt das nach:
„muss vom Staat ausgestellt sein“ �� Das ist aber eine verkürzte Lesart.
2️⃣ ICAO-Systematik: „State of Issue“ ≠ „Nationalbehörde des Territoriums“ Im ICAO-Recht (und daran orientiert sich die FAA):
„State of Issue“ = der Staat, dessen Rechtssystem die Lizenz trägt Nicht zwingend: die konkrete nationale Behörde des Aufenthaltsstaats Innerhalb der EU gilt:
EASA-Lizenzen werden unionsrechtlich „im Namen aller Mitgliedstaaten“ ausgestellt. Das ist der entscheidende Punkt.
3️⃣ EU-Recht hebelt die enge Lesart aus Durch VO (EU) 1178/2011 gilt:
Eine SPL wird nach EU-Recht ausgestellt Sie ist in allen Mitgliedstaaten gültig Jeder Mitgliedstaat muss sie so behandeln, als wäre sie „seine“ Lizenz ➡️ Deutschland ist rechtlich verpflichtet, deine AT-SPL als voll gültige deutsche Pilotenlizenz anzuerkennen.
Damit ist für den FAA-Text erfüllt:
„issued by the State in which the aircraft is operated“ Denn:
Staat der Operation: Deutschland Gültige Pilotenlizenz nach deutschem (EU-)Recht: ja [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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ist des beim haselwanter R. in der nähe???? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich werde mich ab sofort vom "Bergdoktor" flugmedizinisch betreuen lassen. Wie man der Folge letzten Donnerstag entnehmen konnte, macht der diese Untersuchungen - so ganz nebenbei - auch. Und das in einer wunderschönen Umgebung. Das ist doch mal eine Reise wert. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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