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Nicht alles, was man darf, ergibt ein fliegerisch akzeptables Risiko. Es gibt daher die Empfehlung, dass Gleitschirmflieger die nähere Umgebung von Flugplätzen meiden sollten.
Falls hier Gleitschirmpiloten mitlesen- genau das ist das Problem.
Ich arbeite an einem Flugplatz im südlichen Oberrheingraben. Gleitschirmflieger im Schwarzwald interessieren keinen. Wenn aber einer in Platzrundenhöhe gegen die aktuelle Anflugrichtung durch die Platzrunde eines Verkehrslandeplatzes mit ordentlich Schulungsbetrieb & vielen Rettungshelis fliegt und da auch noch kurbelt, weil er unbedingt daheim neben dem eigenen Haus landen will/muss, finde ich sowas schon fahrlässig. Und das kam bereits mehr als einmal vor... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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In der Salzburger Presse steht "oberhalb der Pinzgauer Hütte bei Piesendorf", und die Cessna soll über das Glemmtal gekommen sein. Am Ende "dumm gelaufen, irres Glück gehabt" (beide, im Internet gibt's ein Foto der Cessna nach der Landung mit dem halben Schirm um die linke Fläche gewickelt).
Für mich ein reminder, LOWZ aus der Richtung weiterhin nur über November und Lake anzufliegen. Und FLARM und ADS-B (in und out) schadet keinem.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Nehm' den Aktenvernichter! Du scheinst ein Attitüde Problem zu haben...
Luftrecht ist wohl nur was für Deppen, oder? Bei so viel Arroganz schwillt mir echt der Kamm..."
Irgendwie scheint Deine Reizschwelle aber auch grenzwertig. Thomas hat doch gar nicht behauptet, dass die C172 ein Vorflugrecht hatte. Er machte einen Vorschlag: FLARM. Und teilte einen Gedanken: vielleicht sollte man dort nicht Gleitschirm fliegen. Daraus konstruierst Du eine mentale Untauglichkeit (Lizenz -> Aktenvernichter). Ich habe eine Tendenz, wessen Attitüde ich da gerade schwieriger sehe...
Was eigentlich selbstverständlich sein soll: wir sollten darüber nachdenken, wie so ein Risiko reduziert werden kann - möglichst ohne dass einzelne Forumsmitglieder dabei Bluthochdruck entwickeln. Ich hatte selbst eine Begegnung, die zwischen überraschend und moderat erschreckend war: vor etwa 13 Jahren in den Alpen in FL115 mit einem Motorschirm. Ich flog mit 170 KTAS in einer Seneca. Das ist wirklich nicht immer leicht zu sehen, je nach Sonnenstand.
Nicht alles, was man darf, ergibt ein fliegerisch akzeptables Risiko. Es gibt daher die Empfehlung, dass Gleitschirmflieger die nähere Umgebung von Flugplätzen meiden sollten. Wo dieser Unfall jetzt genau passiert ist und in welcher Höhe, ist noch nicht ganz klar. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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und nicht der Cessna den Rücken zudrehen
Genau, man sollte anderen Luftfahrzeugen, die man nicht sieht, auf gar keinen Fall "den Rücken zudrehen". Das ist ein wirklich ganz wertvoller Hinweis.
Im Übrigen hat Tobias Recht: Die Cessna ist das deutlich wendigere Luftfahrzeug und selbstverständlich ausweichpflichtig gewesen. Ich versuche Paraglidern und Drachenfliegern immer so weiträumig wie möglich auszuweichen und bringe das auch bei Alpeneinweisungen so bei. Die haben keine Zelle um sich herum, die sie schützt... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Heiko, so sehr ich deiner Argumentation in Teilen Recht gebe und folge: Mit Deiner "Attitüde" könnte ich genauso in einem Atemzug verlangen, dass ich jederzeit in EDDM mit einem UL (und damit meine ich nicht die Hochleistungs-UL, welche es heute gibt, sondern jene, die tatsächlich als ultraleichtes LuftSPORTgerät erdacht wurden) in der Kontrollzone herumturnen und auch noch am Platz landen darf. Es geht hier wie so oft um Interssensabwägung. Man könnte (und ich will nicht sagen, dass dies meine Geisteshaltung hierzu ist !) auf grund dieses Falles und der Verkehrszahlen von LOWZ durchaus auch andenken, um diesen Platz herum (der auch ein IFR-cloudbreaking-Verfahren hat !) eine großzügige TMZ oder ATZ oder ähnliches zu legen. Da hat dann einer ohne Transponder nix mehr zu suchen ... Aber wie schon andere erwähnt haben: das Luftrecht ist hier ziemlich eindeutig, und von da her bin ich froh, dass alle Beteiligten ohne größere Blessuren aus der Sache herausgekommen sind. Der Pilot der Cessna wird wahrscheinlich noch viele Nächte lang aufschrecken und sich überlegen: "was hätte ich anders machen sollen ?" - allein aus der Rechtslage heraus. Ich hoffe aber, dass auch die Gleitschirmfliegerin - sollte sie tatsächlich ohne FLARM oder Ähnlichem unterwegs gewesen sein - dies zum Anlass nimmt, ihre Haltung zum Thema Kollissionsvermeidung in Hinkunft zu überdenken. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Und noch was ganz Anderes zum Thema: Wenn man an den Rechten der Teebeutel-Flieger rumschnippeln möchte (sowas geht nur politisch), sollte man sich mal ernsthaft über die Zahlen Gedanken machen. Ca. 30.000 Gleitschirmpiloten (mit eigenem Fluggerät) gibt's aktuell in Deutschland und zwischen 8.000 und 10.000 Flügzeuge der GA. "Die" sind mehr, machen keinen Lärm und verbrauchen keinen Sprit. Auch fallen "die" keinem auf den Kopf. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Genau so ist das!
Mich regt nur dieses arrogante Verhalten einiger Luftfahrt-Teilnehmer auf. Wir haben alle Rechte & Pflichten, niemand ist etwas Besseres nur weil sein Prop von einer Turbine angetrieben wird, nur weil er zwei Turbinen hat, nur weil er den Prop oben quer hat, weil er überhaupt einen Prop hat...
Fehler machen wir alle! Immer und immer wieder. Das liegt uns Menschen so im Blut. Aber Arroganz ist kein Fehler, sondern ein Fehlverhalten, daran kann man was ändern (wenn man möchte). [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich habe heute eine Mail an die Austro zwecks nachzureichender Unterlagen geschrieben. Laut automatischer Email sind die Bearbeitungszeiten aktuell auch bei der Austro ca. 6 Monate. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Klar...sehen un d gesehen werden,
Da steckts im detail
Der kleine punkt unter der cowling wird schnell größer,
Zu schnell...wie ksnn der arme cessna pilot das sehen?
Aber gleich über strafverfahren reden...wie soll ein eurofighter
zb einen segler sehen? M. E. Genau das gleiche.. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Woher weißt Du, dass die Cessna FLARM hat? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die sehr engen Grenzen des Prinzips "Sehen und gesehen werden"
... sind unbestritten, aber SERA.3210 ist halt schon recht eindeutig, weswegen ich nicht unbedingt in der Haut des Cessna-Piloten stecken möchte. Den wird ziemlich sicher ein Strafverfahren erwarten.
Beide Protagonisten dieses Unfalls sind eindrückliche Beispiele dafür, dass die Fliegerei leider richtig schnell "beißen" kann, auch wenn man eigentlich nicht so recht etwas falsch gemacht hat. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Diese Bereiche sind eine hilfreiche Information für die Motorflieger, nicht der Gefängnis-Bereich der Gleitschirmflieger!!! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Nehm' den Aktenvernichter! Du scheinst ein Attitüde Problem zu haben...
Luftrecht ist wohl nur was für Deppen, oder? Bei so viel Arroganz schwillt mir echt der Kamm... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Es geht nicht um das Vorflugrechtrecht. Die sehr engen Grenzen des Prinzips "Sehen und gesehen werden" wurden schon in mehreren Unfallberichten aufgezeigt, bei denen die äußeren Bedingungen und die Grenzen des menschlichen Sehens (scharf nur innerhalb eines Bereichs von 15°) dazu geführt haben, dass ein Unfall doch nicht mal eben so verhindert werden konnte, wenn der oder die Piloten nur besser den Luftraum beobachtet hätten.
Die Paragleiterin muss ich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie nichts dazu beigetragen hat, elektronisch sichtbar zu sein.
Bevor du weiter ausfällig wirst, würde mich interessieren, welchen Sinn deiner Meinung nach die eingezeichneten Paragliding Areas auf der ICAO Karte machen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Junge, Junge, Junge!!! Selbt wenn die Pilotin in der Platzrunde gewesen wäre (was sie offensichtlich nicht war), hätte die Cessna kein Vorflugrecht gehabt! Wenn Du den Quatsch, den Du oben geschrieben hast ernsthaft glaubst, empfehle ich Dir dringend eine Nachschulung oder einen Aktenvernichter für Deine Lizenz! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die Cessna hatte FLARM, die Paragleiterin nicht. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Nachdem die KAF nicht einmal den Transponder eingeschaltet hatte bezweifle ich ob FLARM etwas genutzt hätte - falls überhaupt vorhanden.
Ich bleibe dabei, Piloten mit Ortskenntnis vermeiden bei diesem tollen Wetter lieber die Schmittenhöhe, genau wie den Wildkogel weiter westlich bei Neunkirchen.
Das Cockpitvideo in der Platzrunde ist übrigens deutlich mit "Symbolbild" markiert, der Zusammenstoß dürfte in mindestens 2000m MSL passiert sein laut Video. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die großen fische haben tcas...oder besser fcas... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Nächstes Mal bitte das FLARM mitnehmen und nicht der Cessna den Rücken zudrehen. Macht man ja beim Tauchen mit großen Fischen auch nicht ;-) [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Passierte gegen 1315h Sommerzeit.. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Langsam...das Video das aus einem Flugzeug gefilmt kurz die Platzrunde über der Arbeitbahn zeigt hat mit dem Vorfall nichts zu tun, wurde wohl zur Veranschaulichung der Perspektive gezeigt.
Das Video von der Paragleiterin zeigt eindeutig, dass es in großer Höhe über der Schmittenhöhe passiert ist. Genau dort starten die Paragleiter in Zell. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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oje...gerade habe ich von pilotenkollegen erfahren, wer in der t28 verunfallt ist....martin h. kannte ich seit ca 1989... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Im Video heisst es der Gleitschirm wäre von der Schmittenhöhe gestartet und das Video schaut aus, als ob die 182 aus Norden über die Bergkette kam und ins Tal wollte? Gibt es zu dem Flug einen öffentlich zugänglichen Track? Ich bin mal gespannt was die Untersuchung bringt, ausser einem Shit happens und der Einsicht, dass der Mischverkehr in dem Tal manchmal herausfordernd ist. Zum Glück ist ja erstmal keinem was gravierendes passiert. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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