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Luftrecht und Behörden | Gebührenbescheid des LBA für Drohnenführerschein vom 22.07.2021  
11. Juli 2025 11:20 Uhr: Von TH0MAS N02N 

Ich möchte

a) der Anekdotensammlung über das LBA ein weiteres Kapitel hinzufügen und

b) die Verwaltungsrechtexperten fragen ob sich ein Widerspruch lohnt.

Gestern eine Email im Posteingang, die ich zunächst bei Scam-Verdacht nicht weiter angeklickt und bearbeitet habe. Anlage 1

Heute dann mal über die im Passwort-Manager gespeicherten Wege nachgeschaut: Die meinen das Ernst. Es ist ein Kostenbescheid vorhanden über eine Leistung von 07/2021. Bei der war die kostenpflichtigkeit damals auch nicht erkennbar. Habe ordentlich wie ich bin für die damals beschaffte MavicAir2 mit 570g Startgewicht einen EU-Kompetenznachweis erworben.

Die 45,-- Euro bringen mich jetzt nicht um, etwas strange ist es aber m.E. schon.




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12. Juli 2025 13:53 Uhr: Von Night Flight an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]

Das ist eine Frage der Verjährung. Hier greift das Bundesgebührengesetz (BGebG). Das BGebG regelt die Verjährung von Bundesgebühren, und da die LuftkostV eine Verordnung des Bundes ist, gilt es hier. Die Verjährungsfrist für Gebühren (hier erstmalige Festsetzung) beträgt vier Jahre, s. § 13 BGebG. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gebührenanspruch entstanden ist, hier also mit Ablauf des Jahres 2021. Du wirst daher zahlen müssen, da die vier Jahre noch nicht abgelaufen sind.

12. Juli 2025 18:53 Uhr: Von Phil vonUll an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe auch damals um den Dreh einen Drohnenführerschein gemacht, erinnere mich aber durchaus, dass genau dies damals dabeistand. Nach dem Motto, das Kostet so und soviel, wir können aufgrund technischer blabla allerdings erst in ein paar Jahren die Gebühr erheben. (Tatsächlich stand dort wirklich in ein paar Jahren bzw. ein Equivalent).

Hab aber noch keinen Gebührenbescheid erhalten.

Edit: Hab sogar noch die Mail gefunden... gut ist jetzt 2025 und nicht 2023 aber ok - es ist ja auch das LBA :-)



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14. Juli 2025 11:51 Uhr: Von Nicolas Nickisch an Phil vonUll

Auch vor Urzeiten durchgeklickert. Bisher kein Gebührenbescheid.

ich erinnere mich aber damals dass das konstenlos sein sollte.

18. Juli 2025 15:24 Uhr: Von Dierk Unterbrink an TH0MAS N02N
Beitrag vom Autor gelöscht
11. Oktober 2025 10:56 Uhr: Von Alexander Wolf an TH0MAS N02N

Erste Bescheide wurden wohl zurückgezogen (Quelle: heise.de)

11. Oktober 2025 12:42 Uhr: Von Alexis von Croy an Alexander Wolf

Ich habe auch nie einen bekommen ...

11. Oktober 2025 17:01 Uhr: Von Alexander Wolf an Alexis von Croy

Kommt auf den Zeitpunkt an, wann Du die Prüfung abgelegt hast... bei mir war es auch noch kostenlos, und umsonst!

12. Oktober 2025 09:30 Uhr: Von P.B. S. an Night Flight

Wenn das LBA seine Bescheide mit der Deutschen Bahn schickt, gibt es sicherlich eine unendlich Ausnahme für jegliche Fristenregelung ...


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