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Das neue Heft erscheint am 1. September
Beurteilung der kardiovaskulären Risikofaktoren
Air India 171 – mehr Fragen als Antworten
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. Juli 2025 13:53 Uhr: Von Night Flight an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]

Das ist eine Frage der Verjährung. Hier greift das Bundesgebührengesetz (BGebG). Das BGebG regelt die Verjährung von Bundesgebühren, und da die LuftkostV eine Verordnung des Bundes ist, gilt es hier. Die Verjährungsfrist für Gebühren (hier erstmalige Festsetzung) beträgt vier Jahre, s. § 13 BGebG. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gebührenanspruch entstanden ist, hier also mit Ablauf des Jahres 2021. Du wirst daher zahlen müssen, da die vier Jahre noch nicht abgelaufen sind.


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