Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

12. Juli 2025 13:53 Uhr: Von Night Flight an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]

Das ist eine Frage der Verjährung. Hier greift das Bundesgebührengesetz (BGebG). Das BGebG regelt die Verjährung von Bundesgebühren, und da die LuftkostV eine Verordnung des Bundes ist, gilt es hier. Die Verjährungsfrist für Gebühren (hier erstmalige Festsetzung) beträgt vier Jahre, s. § 13 BGebG. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gebührenanspruch entstanden ist, hier also mit Ablauf des Jahres 2021. Du wirst daher zahlen müssen, da die vier Jahre noch nicht abgelaufen sind.

12. Oktober 2025 09:30 Uhr: Von P.B. S. an Night Flight

Wenn das LBA seine Bescheide mit der Deutschen Bahn schickt, gibt es sicherlich eine unendlich Ausnahme für jegliche Fristenregelung ...


2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.06
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang