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Das wundert mich allerdings auch, und zwar sehr. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Wenn man aber berücksichtigt, wie viele tausende Piloten die ZÜP sang und klanglos akzeptieren, dann wundert mich die sehr wenigen ZÜP Nörgler hier im Forum, welche im Verhältnis zur gesamten Pilotenschaft im ppm Bereich liegt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Tja - wieder mal ein Fall, der zeigt, daß man sich von deutschen Luftfahrerscheinen schnellstmöglich verabschieden sollte. Wenn völlig überzogene gesetzliche Bestimmungen zum Schaden des Bürgers ohne Ansehen seiner Person gnadenlos durchgezogen werden, ist das eigentlich verfassungswidrig. Aus einem Beschluß des BVerfG: Behörden dürfen nicht so agieren, daß sie "den Bürger zum bloßen Objekt staatlichen Handelns herabwürdigen". [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Von mir wollte noch nie jemand Gebühren. Aber ich residiere ja auch in der Pfalz wo mit Riesling bezahlt wird, während man es vom gemeinen Badenser ruhig in bar nehmen darf ;-) [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hat bei mir auch problemlos funktioniert. Das Einzige, was etwas genervt hat, war, dass die Deutsche Post für die kostenlosen Sample Kits von Blackstone immer irgendwelche Fantasie-Zoll-Gebühren erfunden hat, obwohl "Free sample: Customs value 1$" draufsteht.
Die muss man dann recht umständlich beim Hauptzollamt FFM (per Fax und so) zurückfordern. Scheint System zu haben... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich geh zum DHL Shop, fülle deren Formular aus, kreuze "sample" an (Warenwert 0€) und gut ist. Funktioniert seit vielen Jahren ohne Probleme. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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gleiches hier. Mit der Zollerklärung kam es immer problemlos an, wobei seit 2 Jahren mein Wartungsbetrieb (N-reg.) mehre Samples gesammelt zu Blackstone schickt.
Sonst - einfach Kontakt aufnehmen: https://www.blackstone-labs.com/contact-us/
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die Frage kommt wahrscheinlich nur daher, dass sich sehr lange das Gerücht gehalten hat (und vielleicht noch irgendwo hält), dass man die ZÜP immer nur dann brauche, wenn man von einer Behörde was will (also neue Lizenz, Verlängerung, ...). [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ist ein ehemaliger LBA Mitarbeiter nach ZA ausgewandert und hat dort jetzt einen neuen Job?
Die Diskussion über diese Regel ist wahrscheinlich so alt wie der Begriff GA ... ;-). [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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...kommen aus Südafrika.
https://avweb.com/aviation-news/south-africa-rule-could-decimate-ga-with-mandatory-overhauls/ [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die letzten drei Jahre (2x p.a.) kam es ohne gut an.
Beschreibung: oil sample.
Ich meine Blackstone hatte dazu früher auch mal was auf der Webseite. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich lege den Blackstone Sendungen in die USA ausser des CN22 nur den Post Office Letter von Blackstone dazu - in dem TSCA verneint wird - und hatte noch nie Nachfragen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich bin jetzt weder Jurist, noch habe ich recherchiert wie die aktuelle Rechtslage ausschaut, aber wenn ich mir die einschlägigen "Checkliste für jeden Flug", zum Beispiel mal die Version vom BWLV, und die Checklisten für Überprüfungsflüge betrachte, dann finde ich für den Deutschen Raum dort Einträge: vor jedem Flug checken ob ZÜP gültig. So exotisch scheint die Auffassung die müsste gültig sein nicht zu sein ... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo zusammen,
wer hat schon mal Öl-Samples zur Analyse in die USA geschickt und kann etwas dazu sagen, ob man ein "TSCA" Formular beilegen muss, und wie das im Detail funktioniert.
Hintergrund: Natürlich gibt es auch Labore im Lande, aber nicht zuletzt aufgrund vielfacher Empfehlungen hier im Forum und aufgrund folgender Überlegung würde ich es gern zu Blackstone senden:
Blackstone liefert im Report Motorspezifische Durchschnitte als Vergleichswerte, die auf hunderten oder tausenden von Flugmotor-Samples basieren. Das sehe ich so bei deutschen Laboren nicht.
Gerade wenn man "bei null" anfängt, stelle ich mir vor, das die Referenzwerte eine wichtige Orientierung darstellen. Und der Versand kostet mit DHL auch nur 12€-max.18€ (Analyse 40$). Da warte ich gern ein paar Tage länger.
Also meine Frage: Wer kann sagen, ob ich außer einer CN22 Erklärung und einer Proforma Rechnung (beides Zoll) noch was brauche, da "Öl" ja ein "Gefahrgut" sein könnte. (TSCA = toxic substances control act).
Danke Joachim [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Kannst Du mal die PM-Funktion freischalten? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich würde nicht so sweit gehen, der Behörde so viel Logik zu unterstellen. Viel einfacher: Papier muss da sein, Papier ist nicht da, nächster Fall.
Wenn das Medical abgelaufen ist, passiert ja genau das gleiche - und die Behörde unterstellt Dir auch nicht, dass Du am Tag nach Ablauf des Medical auf einmal schwer krank geworden bist. Der einzige Unterschied ist, dass man ein neues Medical im Zweifellsfall schneller bekommt, als eine neue ZÜP. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Im Zweifel gegen den Bürger....
na, entbehrt doch nicht einer gewissen Logik: wer seine ZÜP nicht (rechtzeitig) beantragt hat, muss - nach Behördensicht - einfach unzuverlässig sein... (Argumentationskette: haben wir schon immer so gemacht - da könnt' ja sonst jeder kommen - hamm wa noch nie gemacht...) [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Am Pfingstmontag flogen wir nach Namur in Belgien, um den sprichwörtlichen 100-Dollar-Burger zu essen (heute natürlich ein paar hundert Dollar mehr). Auf dem Rückweg kamen wir am Löwenhügel auf dem Schlachtfeld von Waterloo südlich von Brüssel vorbei.
Hier kann ein Reisebericht mit Bildern gefunden werden (Englisch)
-o-o-
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Im Zweifel gegen den Bürger.... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Weit gefehlt mit deser Annahme, ich dürfe ohne gülitiges ZUP gar nicht in die Luft gehen, also auch noch nicht einmal einen Check machen
Das ist die gängige Interpretation der Behörden. Auch als Prüfling bei einer Befähigungsüberprüfung ist man als "Luftfahrer" tätig, der gem. §7(1)(4) LuftSiG eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung braucht. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Weit gefehlt mit deser Annahme, ich dürfe ohne gülitiges ZUP gar nicht in die Luft gehen, also auch noch nicht einmal einen Check machen.
ohne dass das eine juristische Beratung wäre und auch nur meine Meinung: bei einem "Checkflug" (Befähigungsüberprüfung) bist nicht Du der verantwortliche Pilot, sondern der Examiner.
Aus diesem Grund sollte die ZÜP - entsprechend den Bestimmungen aus LuftVG und LuftPersV - schon möglich sein. Würde ich aber vorab klären. Die Frage ist nur, ob du bei der zuständigen Behörde (LBA) so schnell eine Antwort bekommst; ggf. kann der Examiner - oder ein Fachanwalt für Luftrecht - mehr dazu sagen...
Im schlechtesten Fall machst Du die Befähigungsüberprüfung, reichst die Dokumente dazu beim LBA ein und bekommst dann die Nachricht, dass diese nicht anerkannt werden kann, wegen fehlender ZÜP.
Dann kann man ggf. nur dazu raten: mit dem Checkflug warten, bis die ZÜP wieder current ist... und anschließend den Ablauf der ZÜP dick im Kalender - mit 3 Monaten Vorlauf - eintragen.
Nachtrag: der Hinweis von Tobias Schnell - unten - dürfte hier korrekt sein, da nach Luftsicherheitsgesetz die Definition des LuftVG § 4 gemeint ist: (1) Wer ein Luftfahrzeug führt oder bedient (Luftfahrer) ...
Alternative: ausflaggen zu einer anderen lizenzführenden Behörde, aber Achtung: der Prozess kann auch recht lange dauern... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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hallo, habe wieder was zu meickern..
diiesmal geht es um ZUP. Ich hatte versäumt diese termingerecht zu verlängern... muss jetzt also alles wieder neu machen, Ausweis uwsw. usw. alles dann per Post an die Behörde. Aber, die - sehr freundliche Dame - von der der LBV hier in Berlin teilte mir mit, dass die "Bearbeitung" dieses Neuantrages 14-Tage oder länger dauern könnte, ich müsste den Antrag dann also neu aufüllen und per Post (!!) senden..
Ok, da mein ifr-check sehr kurzfristig angesetzt werden soll war ich der Meinung, dass man das Ding ja nachreichen könne, ich würde also den Check machen und dann könnte iich das Ding an die Flugschule ja nachreichen.... Weit gefehlt mit deser Annahme, ich dürfe ohne gülitiges ZUP gar nicht in die Luft gehen, also auch noch nicht einmal einen Check machen.. In der - meiner - Lizenz finde ich keinen Eintrag bzgl. des Vorhandenseins von einer ZUP... Hab ich da jetzt irgendwie irgend etwas übersehen ? Vielleicht darf ja auch der Prüfer gar keinen Check abnehmen, wenn kein gültiges ZUP vorhanden ist? Wer weiß mehr?
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Cool, schau ich mir an, danke! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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