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Luftrecht und Behörden | Final Decision der IMY - Schwedische Datenschutzbehörde  
28. Juli 2025 11:19 Uhr: Von Peter Schneider  Bewertung: +6.00 [6]

Beschwerdeführern wurde eine Entscheidung der schwedischen Datenschutzaufsichtsbehörde von ihrem zustandigen Landesamt für Datenschutzaufsicht zugestell - mit Übersetzung ins Deutsche. (IMY Nr. DI-2021-3397)

Die Beschwerdeführer (ich war Nr.2) erhielten volles Recht. Die Firma Flightradar24 muß die Daten der Beschwerdeführer löschen. Insbesondere war es nicht angängig, dass ein Beschwerdeführer nach Zahlung von 500USD an die Firma die Löschung seiner Daten bewirken soll. Das grenzte an Nötigung.

28. Juli 2025 12:50 Uhr: Von Lui ____ an Peter Schneider Bewertung: +4.00 [4]

Ja - aber: FR24 muss keine Strafe zahlen und die schwedische Behörde ist der Ansicht, dass das sammeln der Daten auch "ohne Zustimmung" weiterhin möglich ist und "das gesellschaftliche Interesse an der Nachverfolgung" hier wichtiger ist als der "Schutz persönlicher Daten". Man kann da an sich nur fassungslos sein.

29. Juli 2025 06:28 Uhr: Von Stefan Jaudas an Lui ____ Bewertung: +1.00 [1]

Die Schweden sind da ja insgesamt etwas robuster (siehe z.B. quasi öffentliche Steuereklärung in Schweden). Die haben halt andere historische rfahrungen mit ihrem Staat.

Aber ob selbst die Schweden mit einem "OpenStreetnetwork" oder einem StreetRadar24 (Webcam an die Straße stellen und der Server macht Nummernschilderkennung) "cool" wären?

29. Juli 2025 07:02 Uhr: Von P.B. S. an Stefan Jaudas

Die Schweden haben einen unschlagbaren Vorteil gegenüber den Deutschen in diesen Fragen: da wohnen Schweden, keine Deutschen ...

29. Juli 2025 07:10 Uhr: Von Markus S. an Peter Schneider

Hi Peter,

ich gehöre auch zu den Beschwerdeführern habe aber nichts bekommen. Wo kann man die Entscheidung der schwedischen Datenschutzaufsichtsbehörde finden?

Müssen die die getrackten ADS-B Daten wirklich löschen oder nur "nicht mehr anzeigen"?

29. Juli 2025 08:36 Uhr: Von Lui ____ an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

Ja gut, Krankenhäuser, Kindergärten und Co werden von der gleichen Behörde zu zehntausenden EUR Strafen verurteilt. Und ob der Schwede jetzt eine andere und robustere Auffassung hat als der deutsche ist in der EU egal - da steht EU Recht über dem eigenen. Ich meine, ich muss es akzeptieren, es hat aber einen faden Beigeschmack wenn sich die IMY gegenüber dem Parlament hinsichtlich meiner Beschwerde auf Untätigkeit rausreden will vonwegen "der Fall ist viele Jahre alt und wir wollten den gar nicht abschliessen weil er ja schon so alt war...". Ein For-Profit Unternehmen aus Schweden verkauft Bewegungsprofile von EU Bürger und die Schweden tun nix.

29. Juli 2025 10:29 Uhr: Von Markus S. an Lui ____

Ein Armutszeugnis für ein Land das als Vorreiter in Sachen Datenschutz in der EU gelten möchte. Aber wer weis, für was die Bewegungsprofile alles genutzt werden?

29. Juli 2025 12:25 Uhr: Von Stefan Jaudas an Lui ____

Tja, der Drops ist leider gelutscht, was die ganzen Flugzeugbewegungsdatensauger und -veröffentlicher angeht. Auch meine Beschwerden beim deutschen Datenschutz sind alle im Sand verlaufen.

"Flieger" sind halt real gesehen eine gesellschaftlich komplett irrelevante Randgruppe.

30. Juli 2025 15:45 Uhr: Von Peter Schneider an Markus S.

Hi Markus,

mein Bescheid kam per Post vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht mit der IMY Nr. wie gezeigt in englischer Sprache sowie einer inoffiziellen Übersetzung, zusammen über 40 Seiten. Wo das evtl. elektronisch zu finden wäre, habe ich nicht nachgeforscht. Im Bescheid der IMY gegen FR24 steht, dass FR24 Einträge und Kennzeichen der Antragsteller binnen 4 Wochen zu löschen hat. Mein Flieger ist schon länger von deren "Radarschirm" verschwunden. Ist schon merkwürdig, dass die Fälle als Einzelfallentscheidungen gehandhabt werden.

Gleichwohl und unabhängig davon geht es bei ADSB-Exchange einfach weiter mit dem Verstoß gegen den Datenschutz und mit der Aufforderung an Dritte, sich illegal mit Trackern daran zu beteiligen...

30. Juli 2025 16:53 Uhr: Von Markus S. an Peter Schneider

Danke, interessant zu wissen. Ich bezweifle jedoch, dass Deine Tracking-Daten wirklich gelöscht wurden. Ich vermute sie werden nur nicht mehr über die Suche angezeigt aber nach meiner Kenntnis weiter erhoben / getrackt. Das merkst Du daran, da Du auf Deinem live Flugweg über FR24 sichtbar bist. Check das mal in der Luft oder von jemand am Boden wenn Du gerade fliegst.

ADS-B Exchange sind ja die Amerikaner, die können scheinbar komplett machen was sie wollen.

31. Juli 2025 14:23 Uhr: Von Peter Schneider an Markus S.

wie gesagt, bin bei FR24 nicht mehr sichtbar, ist mehrfach geckeckt. Bei ADSBexchange aber schon.

31. Juli 2025 15:04 Uhr: Von F. S. an Markus S.

Das liesse sich auch über eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO rausfinden ...

31. Juli 2025 15:43 Uhr: Von Markus S. an F. S.

Was meinst Du mit herausfinden?

31. Juli 2025 15:43 Uhr: Von Markus S. an Peter Schneider

Bist Du Dir sicher? Ich glaube live bist Du noch verfolgbar.

31. Juli 2025 17:10 Uhr: Von F. S. an Markus S.

Ob sie die Daten gelöscht haben oder nur nicht mehr darstellen

31. Juli 2025 18:21 Uhr: Von P.B. S. an F. S.

Du fragst auch Einbrecher, ob sie hinter sich die Tür wieder geschlossen haben? Und glaubst das dann?

2. August 2025 12:38 Uhr: Von Stefan Jaudas an Peter Schneider

... auch in den USA gibt es kritische Stimmen zur Datensaugerei.

Z.B. EAA Sport Aviation Magazine, August 2025, Seite 10, "Privacy Matters".

"... ADS-B was never meant as a tool for public consumption of your personal data, ..."

Lesenswert.


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