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32 Beiträge Seite 1 von 2

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IFR & ATC | Anfluggebühr (FSAAKV)  
1. November 2025 16:29 Uhr: Von Andreas Scheerer 

Moin an die IFR-Profis,

vorgestern bin ich mit Z-Flugplan von ETHS Faßberg (VFR-Abflug, IFR Pickup CEL) nach EDQC Coburg-Brandensteinsebene. Im Flugplan hatte ich bei BAMKI (südlich von Erfurt) den Wechsel zu VFR angegeben und im Flug auch rechtzeitig vor BAMKI IFR gecancelt. Anflug dann ganz simpel VFR. Trotzdem berechnet der Flugplatz die IFR-Anfluggebühr "gemäß Bescheid FSAAKV". Landegebühr und Abstellen sind völlig o.k., aber die zusätzlichen EUR 40,77 finde ich nicht so lustig. Ist das rechtlich o.k. und fallen diese IFR-Anfluggebühren grundsätzlich an, sobald man einen IFR-Streckenteil gefiled hat? Ein kurzer Tipp, ob das alles in Ordnung ist und wie man sowas am besten vermeidet, wäre klasse. Besten Dank.

1. November 2025 16:59 Uhr: Von Philipp Tiemann an Andreas Scheerer

Krass, zumal du ja nicht mal per Flugplan angezeigt hattest, dort IFR landen zu wollen.

Das handhaben die Flugplätze leider sehr unterschiedlich. Schönhagen erhebt diese nicht, insofern spätestens direkt vor dem Frequenzwechsel zum Platz gecancelt wurde.

Ich würde dem widersprechen.

1. November 2025 17:06 Uhr: Von Joachim P. an Andreas Scheerer

Ich kenn das schon so, von den Landeplätzen mit IFR-Betrieb wie z.B. Straubing, dass man die aufgezwungenen AFISO-Kosten von den Vereinen fernhält und den Nutzern die Kosten berechnet, auch wenn gecancelt wird. Im konkreten Fall ist es jedoch ein wenig speziell, weil im Gegensatz zum restlichen IFR-Verkehr kein Anflug beabsichtigt war. Also mal nachfragen könnte man in dem Fall ggf schon.

1. November 2025 17:29 Uhr: Von Christian Vohl an Joachim P.

Die FSAAKV-Gebühren müssen die AFIS-Flugplätze im Auftrag der DFS bei jeder Landung, unabhängig von den Flugregeln, erheben.

Flugzeuge mit einem MTOW von weniger als 2 to sind davon ausgenommen.

Die Landung müsste also mit einem Flugzeug mit einem MTOW von größer als 2 to durchgeführt worden sein.

1. November 2025 17:55 Uhr: Von Joachim P. an Christian Vohl Bewertung: +1.00 [1]

Kannst es ja mal mit dieser Theorie in Straubing versuchen.

1. November 2025 17:57 Uhr: Von Joachim P. an Christian Vohl

Ich denke es geht hier nicht um DFS-Gebühren sondern um Platzgebühren um die Spezialisten bezahlen zu können.

1. November 2025 19:48 Uhr: Von Andreas Scheerer an Christian Vohl

MTOW war 1.633 kg

2. November 2025 10:37 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Andreas Scheerer

Ich habe das in Straubing heuer auch schon so erlebt. Lapidare Auskunft: Wir machen das so, und es ist zu zahlen. Ich hab´ mich hinterher ein wenig geärgert, weil ich mir gedacht hab´: dann hätte ich (allein schon zur in Übung-Haltung) den Anflug auch fliegen können und nicht IFR canceln müssen... Aber ich bin auch der Meinung, dass die Einhebung nicht korrekt ist, wenn man VFR ankommt und die Infrastruktur also gar nicht in Anspruch nimmt.

2. November 2025 10:48 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Reinhard Haselwanter

gibt es denn dafür einen gesetzestext oder DVO??? in edms-AGBs?

2. November 2025 10:55 Uhr: Von Joachim P. an Reinhard Haselwanter Bewertung: +2.00 [2]

Also irgendwie müssen die VLPs das blöde Konstrukt finanzieren. Die machen wohl als Kriterium "IFR-Plan zu uns". Sie könnten auch machen "echter IFR-Anflug" und das dann drei Mal so teuer machen. Da ist mir die aktuelle Regelung ehrlich gesagt lieber. Wenn ich dort hin will, wegen Urlaub oder Geschäftstermin, und für Reisemittel Flugzeug 1.000-3.000 Euro in die Hand nehme, ist es mir grad wurst, ob die Landung 40 oder 80 EUR kostet. Wichtiger ist, dass alles problemlos läuft und ich online bezahlen kann... da fehlts leider in ganz Niederbayern. Und neben all dem: wenn ich schon IFR daherkomme und alles Slotgedöns überstanden habe: warum auf aller Welt sollte ich dann IFR canceln und all den damit verbundenen Komfort aufgeben? Um Anfluggebühren in Höhe von 4 Flugminuten zu sparen?

2. November 2025 10:56 Uhr: Von Manni Fold an Andreas Scheerer

Lese ich das richtig: ein 1.6to schweres (high end?)-Flugzeug, dessen jährlich Betriebskosten, gar Abschreibung, fünstellig ist, mokiert sich über 40,-€ Landegebühren?

Erinnert mich an eine TBM700 auf einer Nordseeinsel gelandet, soll 35,-€ Landegebühr zahlen. "Das ist nicht angemessen! In Litauen zahle ich die Hälfte!" Der schüchterne sehr junge C-Türmer_ "Ich bitte Sie das verbrennen Sie doch in 5 min Warmlaufen!". Dahinter in der Schlange der Zahlungswilligen: "Mensch hau doch ab und flieg nach Litauen! " Darauf pfeffert der Sparsame wütend einen Fuffi auf den Tresen.

2. November 2025 12:18 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Joachim P.

Hast schon Recht, drum habe ich auch nicht weiter nachgehakt. Ich hab´mir nur gedacht, dass ich dann hinkäünftig auch IFR zu Ende fleigen werde ;-) !

2. November 2025 12:20 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Reinhard Haselwanter

auf sicht mit CAT 3 C?

2. November 2025 13:28 Uhr: Von Norbert Rading an Christian Vohl

Die FSAAKV-Gebühren müssen die AFIS-Flugplätze im Auftrag der DFS bei jeder Landung, unabhängig von den Flugregeln, erheben.

Flugzeuge mit einem MTOW von weniger als 2 to sind davon ausgenommen.

Genauer gesagt gibt die Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beauftragung von Flugsicherungsorganisationen (Flugsicherungsbeauftragungsverordnung - FSBV) (es lebe Copy-and-Paste) in §9 Absatz 7 lediglich die Möglichkeit, auf Gebühren in "geringer Höhe" zu verzichten.

Das haben in der Vergangenheit einige Regionalplätze mit der Grenze 2.000kg MTOM gemacht, aber ein Recht darauf gibt es nicht. Die DFS-kontrollierten Plätze hatten ja Anfang des Jahres den Spaß mit den NfL, nach denen ab sofort für alle Gebühren erhoben werden, aber die wurden ja zurückgezogen. Weiß eigentlich jemand, was daraus geworden ist, ist das Thema jetzt komplett vom Tisch?

2. November 2025 13:38 Uhr: Von ch ess an Manni Fold Bewertung: +11.00 [11]

Die Idee, dass man sich ab einem bestimmten Einkommens/Ausgaben/Lifestyle-Niveau nicht mehr ueber moeglicherweise ungerechtfertigt erhobene Gebuehren beklagen darf, halte ich fuer abwegig.

(Und in der hoechsten Liga wird auf so was auch noch ganz genau geschaut - nur in der oft selbstueberschaetzenden unteren Regionalliga gibt es das "kommt nicht mehr drauf an" Denken; oder bei denen, die erst frisch selbiger entkommen sind)

Selbsttest: Wenn es auf die 40€ ungerechtfertigter Gebuehren nicht ankommt, wuerdest Du dann auch einen 40€ Kreditkartenbetrug durchgehen lassen ? Oder 40€ zu wenig herausgegebenes Wechselgeld akzeptieren ? Wenn nein, warum nicht ? (Hinweis - kognitive Verzerrung vom Feinsten)

PS : Ergaenzung. Die Gebuehr in Straubing ist transparent in der Gebuehrenliste dargestellt und zwar unueblich, aber rechtlich sauber. Mir ging es um den Denkansatz hinter dem Kommentar.

2. November 2025 14:45 Uhr: Von Manni Fold an ch ess Bewertung: -0.33 [3]

iaaaaa--- die alte Rechtfertigung. Genau dieses Volk jault hier rum, warum ein Flugplatz nach dem anderen zumacht und "der Staat doch was machen soll". Genau dieses Pack empört sich über die Schließung Tempelhofs, aber sich weigerte für die jährlichen laufenden Betriebskosten ( nicht den Geländeunterhalt) von kleinen 13 Mio € aufzukommen.

1981 bei der Fürst von Thurn & Taxis-Bank im Schloß Prüfening zu Gast. Die Neger-Schnaksel-Gloria war Gastgeberin einer mehr als pompösen Veranstaltung. Der Schampus floß in Strömen. Die Servicekräfte, alles auffallende schöne Knaben in weißer Livree, bekamen coram publico jeder ein 50 Pfennigstück Trinkgeld zugesteckt mit der kecken Aufforderung nicht alles sofort rauszuhauen. Einer lieft aus der Reihe: "Pardon Durchlaucht, muss grad kotzen,"

2. November 2025 15:00 Uhr: Von ch ess an Manni Fold Bewertung: +4.00 [4]

Die emprische Kraft dieser persoenlich ausgewaehlten Stichprobe von 1 aus dem letzten Jahrhundert erschliesst sich mir nicht. Schoenen Sonntag.

2. November 2025 16:41 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Manni Fold

wieviel hast du zugesteckt? a zehnerl?

2. November 2025 18:02 Uhr: Von Manni Fold an ch ess

yau! genauso wenig wie Du einen Kreditkartenbetrug mit der Gebührenordnung eines Verkehrslandeplatzes vergleichst.

3. November 2025 09:58 Uhr: Von Markus S. an Manni Fold Bewertung: +1.00 [1]

(An den letzten in der Liste)

...und dass bei einem Kanzler, der einen Pilotenschein hat. Wer hätte das gedacht?

Flugsicherung

Bund übernimmt keine Kosten für kleinere Flughäfen

– niedersächsischer Verkehrsminister warnt vor Schließungen
Der niedersächsische Verkehrsminister Tonne hat die Entscheidung des Bundes kritisiert, die Kosten für die Flugsicherung nicht mehr zu übernehmen.

03.11.2025

https://www.deutschlandfunk.de/bund-uebernimmt-keine-kosten-fuer-kleinere-flughaefen-niedersaechsischer-verkehrsminister-warnt-vor--100.html

3. November 2025 11:02 Uhr: Von Manni Fold an Markus S.

Naheliegend und logisch, wenngleich für uns Piloten nicht. Bin ( war) mal tief in der Materie verwurzelt. Stellt Euch mal einen Gemeinderat, im Osten Stadtverordnetenversammlung, vor. Es ist kein Geld da. Die Unternehmen rings rum tun alles um die Gewerbesteuer zu senken, gar zu vermeiden. Die Schulen brauchen neue Toiletten. Ein Bademeister ist nur für A13 Sold zu bekommen. Der Zuschuß für die Tafel steht zur Disposition. Dann ist ein TOP Zuschuss für den VLP.

3. November 2025 11:26 Uhr: Von Guido Frey an Markus S. Bewertung: +9.00 [9]

"...und dass bei einem Kanzler, der einen Pilotenschein hat. Wer hätte das gedacht?"

Ich glaube, ein Kanzler mit Pilotenschein weiß sehr genau, dass außerhalb von Deutschland auch ein IFR-Betrieb ohne Flugsicherung am Platz möglich ist... Vielleicht wäre es hier sinnvoller, sich für eine solche Kostensenkung zu engagieren anstatt Subventionen hinterherzutrauern?

3. November 2025 13:01 Uhr: Von Johannes König an Markus S. Bewertung: +5.00 [5]

Danach müssten die Betreiber selbst für die Kosten aufkommen, was die Wirtschaftlichkeit kleinerer Flughäfen in Frage stelle, erklärte Tonne.

Ein Kernproblem ist sicherlich, dass man Flughäfen als Wirtschaftsbetrieb und nicht als Infrastruktur sieht. Die Wirtschaftlichkeit der Landstraße L1001 von Besenhausen nach Arenshausen (zufällig gewähltes Beispiel) könnte man auch in Frage stellen. Macht man aber nicht, obwohl die Straße gar keine Einnahmen erwirtschaftet, weil man diese Straße als Infrastruktur sieht.

Davon abgesehen gäbe es natürlich mannigfaltige Möglichkeiten, durch Anpassung der Rechtslage mit einem Bruchteil des Budgets die gleiche oder sogar eine bessere Nutzbarkeit zu ermöglichen. Dazu muss man nicht mal ins übliche In-den-USA-ist-alles-besser-Bashing einsteigen, ein Blick ins Nachbarland Frankreich reicht völlig. Einfach durch ein paar simple Maßnahmen wie Platz 24h unbesetzt offen lassen, Beleuchtung per PCL und GPS-basierten Approach einführen.

3. November 2025 15:16 Uhr: Von Chris _____ an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]

Für Baustellen auf Autobahnen scheint das Geld hingegen schier unbegrenzt vorhanden zu sein...

(ich weiß, Stammtischniveau, aber der Eindruck drängt sich auf. Und Ersparnisse ließen sich ja leicht durch Deregulierung erzielen, ich sach nur AFISO fürs Durchgeben eines QNH)

3. November 2025 17:03 Uhr: Von Markus S. an Guido Frey

Mein Post war durchwegs etwas sarkastisch gemeint. ;-)

Das Ausland zeigt natürlich, wie es auch gehen könnte.


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