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2. November 2025 13:28 Uhr: Von Norbert Rading an Christian Vohl

Die FSAAKV-Gebühren müssen die AFIS-Flugplätze im Auftrag der DFS bei jeder Landung, unabhängig von den Flugregeln, erheben.

Flugzeuge mit einem MTOW von weniger als 2 to sind davon ausgenommen.

Genauer gesagt gibt die Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beauftragung von Flugsicherungsorganisationen (Flugsicherungsbeauftragungsverordnung - FSBV) (es lebe Copy-and-Paste) in §9 Absatz 7 lediglich die Möglichkeit, auf Gebühren in "geringer Höhe" zu verzichten.

Das haben in der Vergangenheit einige Regionalplätze mit der Grenze 2.000kg MTOM gemacht, aber ein Recht darauf gibt es nicht. Die DFS-kontrollierten Plätze hatten ja Anfang des Jahres den Spaß mit den NfL, nach denen ab sofort für alle Gebühren erhoben werden, aber die wurden ja zurückgezogen. Weiß eigentlich jemand, was daraus geworden ist, ist das Thema jetzt komplett vom Tisch?


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