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Jobs und Berufserfahrung | Beitrag zu Mit Anfang 40 noch in die komm. Luftfahrt starten?
11. April 2026 11:43 Uhr: Von Tobias Schnell an Thomas Pil Bewertung: +4.00 [4]

Dabei wäre mir wichtig zu erfahren, wie die Jobchancen (speziell im Raum NRW) für die Business Aviation aussehen [...] Ein type rating würde ich nicht selbst zahlen

Das wird die Jobchancen in der Business Aviation ganz erheblich einschränken... Gesponsorte Typeratings gibt es in dem Segment kaum, und für "Anfänger" schon gar nicht.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Wechsel vom LBA zu Austrocontrol
11. April 2026 11:25 Uhr: Von Horst Metzig an Johannes König

medical Transfer nach Österreich?

Warum nicht gleich zu einen österreichischen Fliegerarzt gehen? Dann braucht man kein Transfer nach Österreich.

Nach mein Verständnis beginnt der Knackpunkt wenn der ( österrechische ) Fliegerarzt wegen einer gesundheitlichen normabweichung nicht mehr selber entscheiden darf. In diesen geschilderten Fall befindet sich der Bewerber noch in der Pilotenausbildung, somit besitzt der Bewerber noch keine Pilotenlizenz. Für mich stellt sich dann die Frage, welcher Lizenzstaat ist dann für die Konsultation zuständig?

Ich unterscheide ob bereits eine Pilotenlizenz in einen Staat geführt wird, oder nicht im Fall des Ausbildungsstadium.

Fallbeispiel: Bei einen in Deutschland registrierten Fliegerarzt wird die Konsultation an das LBA weitergegeben, die sollen entscheiden.

Bei einen in Österreich registrierten Fliegerarzt wird in Fall einer Konsultation die austrocontroll entscheiden müssen.

Wenn aber bereits eine Pilotenlizenz in einen Staat geführt wird, dann muss genau dieser lizenzführende Staat bei einer Konsultation entscheiden, egal ob die Konsultation von einen französischen, einen belgischen,- usw. Fliegerarzt eingeleitet wird.

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An- und Verkauf | Diskussion B: Bendix/King KC-191 Autopilot Flight Computer
11. April 2026 11:18 Uhr: Von Anton Fellner 

Aus einer Mooney:

Bendix/King KC-191 Autopilot Flight Computer - 2200€

Standort LOLU

Bei Interesse bitte per Nachricht melden!

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Wechsel vom LBA zu Austrocontrol
11. April 2026 10:27 Uhr: Von Johannes König an Christian Bischoff Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Christian,

der PPL wird da gemacht und ausgestellt, wo du den PPL machen willst :-)

Die EASA-Regeln geben uns da durchaus einige Freiheiten. Die folgenden 5 Schritte sind für sich isoliert und können bei verschiedenen Behörden (in verschiedenen Ländern/Staaten) gemacht werden:

  • Theortische Ausbildung (Behörde der ATO)
  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Ausbildung (Behörde der ATO)
  • Praktische Prüfung
  • Lizenz- und Medical-führende Behörde

Ein Extrem-Beispiel:Du machst die Theorie per Online-Kurs bei einer Tschechischen ATO. Die Theorieprüfung schreibst du in Frankreich. Die praktische Ausbildung machst du bei einer deutschen ATO, wobei der Flugunterricht in Spanien stattfindet. Der Prüfer kommt dann aus Italien. Deine Lizenz führst du nachher in Österreich.

In der Realität wäre das sicher verwaltungstechnischer Overkill, aber die Idee eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens lässt das grundsätzlich zu.

Was heißt das in deinem Fall? Deine Ausbildung an der (deutschen?) ATO kannst du fortsetzen. Die ATO bescheinigt dir nachher die Prüfungsreife. Wenn dein Medical-Transfer nach Österreich durch ist, meldest du dich bei AustroContol bzgl. Zuteilung eines Prüfers für den PPL(H).

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Jobs und Berufserfahrung | Diskussion Mit Anfang 40 noch in die komm. Luftfahrt starten?
11. April 2026 10:15 Uhr: Von Thomas Pil 

Hallo an alle,

ich bin Inhaber einer PPL-A Lizenz (inkl. NFQ, ca. 100 h PIC) und prüfe gerade die Machbarkeit mit Anfang 40 noch in die kommerzielle Luftfahrt zu starten. Dabei wäre mir wichtig zu erfahren, wie die Jobchancen (speziell im Raum NRW) für die Business Aviation aussehen. Eine Airliner Karriere habe ich nicht im Blick, würde also einem Operator auch länger die Treue schwören.

Von Berufswegen her bin ich Ingenieur, vor der Lernerei habe ich keine Angst. Auch finanziell könnte ich die Hürde hin zum CPL MEP IR inkl. frozen ATPL nehmen, aber das würde ich nur tun, wenn deutlich wird, dass es auch Angebote für non-rated Piloten gibt. (Ein type rating würde ich nicht selbst zahlen. Da hört's dann auf.) Das ganze ist nicht zeitkritisch, ich kann auch 1 - 2 Jahre warten, bis der erste Job da ist. Und ja: ich wäre bereit, unregelmäßige Arbeitszeiten in Kauf zu nehmen. ;)

Eure Meinung wäre mir sehr wichtig und eine große Hilfe bei der Entscheidung.

Danke & Gruß
Thomas

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Wechsel vom LBA zu Austrocontrol
11. April 2026 09:43 Uhr: Von Horst Metzig an Christian Bischoff

Der Grund, warum überhaupt ausgeflaggt wird, und es in diesen Forum auch vorgeschlagen wird, ergibt sich aus der Reihenfolge, das medical folgt der lizenzausstellenden Behörde. Wenn die lizenzausstellende Behörde in Deutschland ist, dann muss jeder ausländische Fliegerarzt im Fall einer Konsultation bei Privatpiloten, und Verweis bei Berufspiloten, die lizenzausstellende Behörde mit dieser Konsultation oder Verweisung beauftragen.

Solange der jeweilige ausländische Fliegerarzt selber über die Ausstellung eines Medical entscheiden darf, spielt es keine Rolle, das der lizenzausstellende Staat beauftragt werden muss, über die weitere Vorgehensweise zur Fliegertauglichkeit zu entscheiden.

Daher ist es taktisch sehr klug, bei Beginn einer Luftfahrtpilotenausbildung darauf bedacht zu sein, die praktische und theoretische Pilotenprüfung nicht im Geltungsbereich unseres deutschen Grundgesetz zu machen, also bei einer deutschen Behörde. Jeder vorausschauender Luftfahrzeugführer sollte bei Beginn seiner Pilotenausbildung zumindest darauf achten, dass bei einer Pilotenausbildung in Deutschland die jeweiligen Prüfungen duch einen, im jeweiligen gewünschten Ausland registrierten Prüfer durchgeführt werden. Also österreichischen Prüfer beispielsweise selbst wenn die Flugschule in Deutschland ansässig ist. Dann wird eine beispielsweise österreichische Pilotenlizenz ausgestellt. Sollte später im Verlauf eines Pilotenlebens jemals ein europäischer Fliegerarzt feststellen müssen, mittels Verweisung oder Konsultation die lizenzausstellende Behörde über das weitere Vorgehen zur Fliegertauglichkeitfeststellung beauftragen zu müssen, dann ist der Bewerber um eine Fliegertauglichkeit aufgrund vieler Feststellungen hier im Forum in Österreich oder einen anderen EASA Mitgliedstaat besser aufgehoben.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Wechsel vom LBA zu Austrocontrol
11. April 2026 09:17 Uhr: Von Christian Bischoff an Horst Metzig

Hallo,

die PPL wird ja über die Landesluftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes gemacht. Da bin ich jetzt nicht im Bilde, ob das dann letztendlich auch über die AUSTRO läuft in dem Fall.

Geplant ist aber die CPL über die AUSTRO zu machen, da meine Flugschule mit der Rotorsky in Österreich zusammenarbeitet.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Wechsel vom LBA zu Austrocontrol
10. April 2026 23:40 Uhr: Von Horst Metzig an Markus S.

Das wissen die Wenigsten, der Staat, welcher die Pilotenlizenz ausstellt, ist auch für Verweisungen oder Konsultationen zuständig.

Wenn jemand noch ganz am Anfang seiner Pilotenausbildung ist, sollte dieser die Ausbildung und Prüfung in dem Staat machen, wo er das medical anstrebt. Bitte prüfen, ob bei einer deutschen Flugschule die Pilotenprüfung in diesen Fall in Österreich abgelegt werden kann.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Wechsel vom LBA zu Austrocontrol
10. April 2026 22:36 Uhr: Von Markus S. an Christian Bischoff

Hast Du schon mal geprüft ob Du nicht die Prüfung bei Austrocontrol machen kannst?

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An- und Verkauf | Beitrag zu Relais zur Ansteuerung von Cirrus Landeklappen
10. April 2026 21:06 Uhr: Von Alexis von Croy an T. Magin

Das sind Relais wie sie auch in vielen Lastwagen verwendet werden. Darf man auf keinen Fall beiu Cirrus kaufen :-)
Ich habe meine schon vor Jahren gegen die "Solid State"-Variante ausgetauscht.

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An- und Verkauf | Beitrag zu FS: Garmin GTX330 Transponder
10. April 2026 19:20 Uhr: Von Alexis von Croy an Stefan T.

Müsste gehen!
Der Transponder wurde letzten Monat von Avionik Straubing ausgebaut. Auf das F1 warte ich aber noch!

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An- und Verkauf | Beitrag zu FS: Garmin GTX330 Transponder
10. April 2026 18:57 Uhr: Von Stefan T. an Alexis von Croy

Servus Alexis,

ich hätte Interesse an den Transponder. Kannst du evtl deine PM freischalten.

Beste Grüße

Stefan

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Wechsel vom LBA zu Austrocontrol
10. April 2026 18:41 Uhr: Von Christian Bischoff an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Grüße in die Runde,

frisch hier angemeldet wollte auch meine Erfahrungen teilen. Aktuell läuft ebenfalls der Wechsel nach Östereich bei mir, angeschoben Mitte Oktober. Anfang November bekam ich eine Mail vom LBA über fehlende Unterlagen. In meinem Fall nicht der Mental Health Bogen, sondern die Laborwerte meiner letzten beiden TU´s. Anfang Dezember bekam ich die Mail, dass die Akte vollständig ist und lediglich durch einen Sachverständigen freigegeben werden muss. Seitdem warte ich.

Kurz noch zu meiner Vorgeschichte: Ich hatte im August 2022 meine Erstuntersuchung Klasse 1. Aufgrund meiner Unterschenkelprothese, musste der Fliegerarzt des Aeromedicalcenters eben eine Verweisung einleiten. Das Verweisungsverfahren dauerte bis März 2024. Alle Forderungen vom LBA (Medical Flight Test, Externer Gutachter) während dieser Zeit wurden positiv erbracht. Dennoch befand man mich untauglich Klasse 1, tauglich Klasse 2 mit den Auflagen TML, APL, AHL, OAL, SSL und RXO. Die Auflage AHL sagt aus, dass nur mit zugelassener Handsteuerung geflogen werden darf. Da ich Hubschrauber fliegen möchte, ist das 1. absolut nicht umsetzbar im Hubi und 2. in meinem Fall auch gar nicht notwendig.

Im März 2024 startete ich die PPL(H)-Ausbildung auf der R44 und im April 24 ging ich mit anwaltlicher Hilfe in Widerspruch. Hier wurde mein Fall dem Fliegerärztlichen Ausschuss vorgelegt und im März 2025, ein Jahr später, wurde mittgeteilt, dass der Fall zwar besprochen wurde, die erste Entscheidung aber bestehen bleibt. Hier wurde dann ein weiterer Medical Flight Test mit einem Sachverständigen des LBA vereinbart, welcher ebenfalls positiv erbracht wurde. Aussage war sinngemäß, wenn das passt, wird die Auflage AHL gestrichen. Dennoch war dies nicht der Fall. Letztendlich habe ich mich dann im Juli 2025 dazu entschieden den Widerspruch zurückzunehmen und die erste Entscheidung zu akzeptieren, um ausflaggen zu können. Es dauerte bis Mitte Oktober, bis ich das Medical erhielt und den Transfer anstoßen konnte.

Bis zu heutigen Zeitpunkt habe ich bereits 120h mit Fluglehrern ohne Probleme in einer herkömmlichen R44 absolviert ohne eine Lizenz zu besitzen. Ich strebe nach wie vor an, die CPL zu machen, deswegen auch die höhe der geflogenen Stunden.

Man darf gespannt sein, wohin die Reise geht.

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An- und Verkauf | Beitrag zu Relais zur Ansteuerung von Cirrus Landeklappen
10. April 2026 16:41 Uhr: Von T. Magin an Carmine B. Bewertung: +1.00 [1]

3 - 2 - 1 ... Deins :-)

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An- und Verkauf | Beitrag zu Relais zur Ansteuerung von Cirrus Landeklappen
10. April 2026 16:32 Uhr: Von Carmine B. an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]


An- und Verkauf | Beitrag zu Relais zur Ansteuerung von Cirrus Landeklappen
10. April 2026 16:16 Uhr: Von Manni Fold an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

40,-€? Cirrus? ausgeschlossen.. fehlen da zwei Nullen. ;-)))

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An- und Verkauf | Diskussion Relais zur Ansteuerung von Cirrus Landeklappen
10. April 2026 15:13 Uhr: Von T. Magin 

Fuer alle die, welche immer noch Spass am Austausch jener Relais haben, die regelmaessig abbrennen, hab ich hier noch ein paar auf Lager, in der Original Tyco-Verpackung. Wenn ich den Date-Code richtig interpretiere sind sie von 2020.

3Stk. fuer zusammen 40€ inkl. Versand in Deutschland.

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IFR & ATC | Beitrag zu FMC Probetrieb startet in 4 Sektoren 2026
10. April 2026 12:32 Uhr: Von Thomas Mueller an TH0MAS N02N

@Thomas leider ist deine Auffassung vom FMC falsch. Im AIC ist ganz klar geregelt, dass mit der Teilnahme am FMC Verfahren "kein Anspruch auf die Erbringung von Diensten durch den Fluginformationsdienst verbunden" ist. Zudem steht im nächsten Satz auch: "Insbesondere darf nicht erwartet werden, dass Verkehrsinformationen oder Kollisionswarnungen bereitgestellt werden. Auf der Frequenz hat die Erbringung des regulären Fluginformationsdienstes stets Vorrang."

Dementsprechend ist FMC NICHT das gleich wie sich bei FIS anmelden nur ohne sich anzumelden. Ich habe auch mit einigen bei FIS gesprochen und die haben es mir auch so bestätigt, dass der FMC nicht der gleiche Service ist wie sich bei FIS anzumelden.

Man sollte es demnach gerne ausprobieren, aber nicht die falsche Erwartung an den Service haben.

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An- und Verkauf | Diskussion Suche Platz in Haltergemeinschaft im Rhein-Main-Gebiet
10. April 2026 12:11 Uhr: Von Max Kranl 

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und suche einen Platz/Anteil in einer Haltergemeinschaft für ein modernes(modernisiertes, reisetaugliches Flugzeug (sowohl Eco-Klasse als auch UL) im Rhein-Main-Gebiet. Ich schließe gerade meine PPL in EDFE Egelsbach ab und habe vor, relativ viel zu fliegen. Dafür ist mir die C172 auf Dauer etwas zu behäbig. Als Standort käme für mich der Großraum FFM infrage, also natürlich auch Plätze wie Mainz-Finthen, Aschaffenburg, Gießen, usw.

Alles Weitere am besten im direkten Austausch, ich freue mich über Nachrichten unter maxkranl@gmx.net.

Danke und viele Grüße

Max

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Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Anmeldung zum Leserflyout 2026 nach Skandinavien
10. April 2026 10:58 Uhr: Von Jan Brill 


Die Route des Flyouts ist moderat und auch für Hubschrauber, ULs, Motorsegler und kleinere Echoklasse-Maschinen bestens geeignet.
Die Gruppe trifft sich am Samstag den 8. August im Maryhill bei Landskrona/ESML in Südschweden. Wer schon am Freitag anreisen möchte kann das gerne machen, die Destination ist wunderschön und auch zwei Nächte wert. Am Sonntag, den 9. August fliegen wir nach Stockholm Bromma/ESSB, wo wir zwei Nächte die skandinavische Metropole genießen.

Am Dienstag führt uns die Route direkt weiter ins Pihlas Resort/EFVR (oder EFMI zum Tanken). Dort machen wir wirklich mal Urlaub und verbringen drei Nächte in dieser wunderschönen Landschaft und Anlage. Wichtig für die Buchung: Das Philas bietet Villas mit einem und mit zwei Schlafzimmern an. Wer also in einer größeren Crew gerne zusammen bleiben möchte dem empfehlen wir die "Garden Villa" mit zwei Schlafzimmern. Das ist nicht nur günstiger, sondern auch sehr nett, da diese Villas einen großen und schönen gemeinsamen Wohnbereich für die beiden Schlafzimmer haben.

Am Freitag, den 14. August, machen wir dann den Flug über das Turku Archipel nach Mariehamn/EFMA, wo die Reise am Sonntag endet.

Für den Rückweg am Sonntag kann ich einen Stopp in Heringsdorf/EHAH empfehlen, wo uns Matthias Meyers vom Hangar 10 ganz herzlich zu einer Besichtigung der historischen Flugzeuge eingeladen hat.

Die Gesamtstrecke beträgt von Frankfurt aus 1.922 NM, ist also eher moderat. Hubschraubende Teilnehmer können in Maryhill und natürlich im Pihlas direkt im Resort landen.

Die längste Überwasserstrecke beträgt gerade mal 25 NM zwischen Mariehamn und dem schwedischen Festland.

Alles, was fliegt, ist uns herzlichst willkommen! Egal, ob TBM, Hubi, Einmot, Motorsegler oder UL! Wer in sechs Tagen 1.900 NM schafft, kann mitmachen. Ich würde mich riesig freuen, ein auch technisch sehr vielfältiges Teilnehmerfeld begrüßen zu dürfen.

Wie auch im letzten Jahr bieten wir für den kleinen Flyout ein Online-Briefing an und werden natürlich wieder ein umfassendes Handout erstellen. Die wichtigsten Daten sind:

  • Ankündigung der Reise: 1. April 2026
  • Anmeldung ab: 10. April
  • Briefing (online): 3. Mai, 19.00 Uhr
  • Anmeldeschluss: 10. Mai
  • Abflug: 8. August

Wie immer gilt: Wenn Sie Rückfragen oder Spezialwünsche haben – wenden Sie sich einfach an unser Verlagsbüro. Und natürlich stehen wir während der AERO 2026 (Halle A6 Stand 224) gerne für Fragen und Anregungen zum Flyout zur Verfügung.

Låt oss gå!

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Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion LBA Medical: Auch am Runden Tisch kann man in der Ecke sitzen
10. April 2026 09:58 Uhr: Von Jan Brill  Bewertung: +18.00 [18]

Der „Runde Tisch Flugmedizin“ fand am 9. Februar 2026 im Ministerium statt. Drei Stunden Zeit inklusive Kaffeepausen und Networking waren für das Treffen vorgesehen. Also sicher keine endlose Seminarveranstaltung.
Das Treffen wurde mit insgesamt sechs Impulsvorträgen eröffnet:

  • Dr. Karsten Baumann, Direktor Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung: „Flugmedizinische Aufgabenwahrnehmung im BAF“;
  • Dr. Karsten Kämpf, Deutsche Lufthansa;
  • Dr. Thorsten Onno Bender, Deutscher Fliegerarztverband e.V.: „Flugmedizin und demographischer Wandel“;
  • Dr. Michael Erb, Geschäftsführer, AOPA-Germany – Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.V.: „Aufarbeitung und Blick nach vorn“;
  • Yvonne Dams, Leiterin der Abteilung L, Luftfahrt-Bundesamt;
  • Raimund Kamp, Leiter des Referates LF 18, Bundesministerium für Verkehr.

Außerdem anwesend waren Vertreter des DAeC und der EASA. In den Vorträgen wurde im Wesentlichen die bekannte Situation im Bereich Flugmedizin rekapituliert: unzumutbar lange Bearbeitungszeiten, willkürliche Untersuchungs- und Prüfungsaufträge, fehlende Kommunikation mit den Betroffenen.


Kein Hexenwerk: Andere Bundesbehörden, wie z.B. das BAF, schaffen es medizinische Tauglichkeitszeugnisse sehr viel effizienter zu verwalten.
Interessant und für viele Teilnehmer neu war die von Dr. Karsten Baumann vorgetragene Situation zur flugmedizinischen Aufgabenwahrnehmung im BAF (Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung). Dieses verwaltet nämlich die Medicals für die in Deutschland lizenzierten Fluglotsen. Und obwohl sich die konkreten medizinischen Anforderungen von Lotsen und Piloten natürlich unterscheiden, sind die verwaltungstechnischen Aufgaben sehr ähnlich.
Das BAF erzielt aber sehr viel bessere Ergebnisse. Es lässt Verweisungen durch motivierte externe Fliegerärzte abarbeiten und trifft Entscheidungen spätestens innerhalb einer Woche, oft sogar in weniger als drei Arbeitstagen.

Das – in anderem Zusammenhang – durch Pilot und Flugzeug viel gescholtene BAF zeigt also, dass auch in der deutschen Verwaltung geht, was in anderen EASA-Ländern ohnehin üblich ist: zügige Entscheidungen innerhalb von Tagen anstatt von Monaten oder Jahren.

Denn niemand verlangt vom LBA, einfach alles durchzuwinken. Aber das Amt muss Arbeitsabläufe etablieren, nicht Verwaltungsverfahren.

Das hat auch eine vom Verkehrsministerium beauftragte Aufgaben- und Strukturanalyse der Unter­nehmens­beratung PwC gezeigt. Wenn jede Rückfrage, jede Abklärung und jede Information immer wieder als Einzelvorgang zwischen Ärzten, Ämtern und Gutachtern hin- und hergeschoben und jeweils immer „nach Posteingang“ behandelt wird, dann kommt man eben auf Entscheidungszeiträume von Monaten und Jahren.
Dass man eine Unternehmensberatung braucht, die einem sagt: „Nehmt doch einfach mal das Telefon in die Hand und redet miteinander“, das ist die Bankrotterklärung der Abteilung L6 und der Aufsicht über diese Abteilung durch die Leitungsebene des LBA.
Es hätte genügt, einfach mal beim BAF, bei der AustroControl, beim BAZL oder in irgendeinem anderen EASA-Land nachzufragen. Der völlige Unwillen der Behörde, strukturelle Probleme einzuräumen und von anderen Behörden zu lernen, strahlt inzwischen weit über die Grenzen der Abteilung L6 hinaus.

Das LBA-Handeln steht den EASA-Vorgaben entgegen und zerstört Vertrauen

Deutschland ist das einsame Schlusslicht in Europa, was die Bearbeitungszeiten für Medicals angeht. Das Problem ist inzwischen deutlich größer als die Abteilung L6.
Aber die steht nicht nur organisatorisch, sondern auch fachlich mit dem Rücken zur Wand. Ziemlich deutlich fiel die Äußerung eines EASA-Vertreters am Runden Tisch aus. Dieser bemerkte, die vom LBA immer wieder gepflegte Praxis, längst geprüfte Sachverhalte und Befunde weiteren sinnbefreiten Prüfungsschleifen zu unterziehen, entspreche gerade nicht den europarechtlichen oder von der EASA entwickelten Vorgaben, sondern widerspreche diesen.
Er bot sogar an, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LBA, die nur selten an von der EASA diesbezüglich angebotenen Schulungen teilnehmen, kostenlos nachzuschulen.

Die deutsche AOPA konstatiert in einem Bericht vom 11. Februar 2026 zu dem Treffen vor allem einen massiven Vertrauensverlust auf allen Ebenen der Flugmedizin.
Mangelnde Verlässlichkeit und uneinheitliche Vorgaben beeinträchtigen schon seit Langem die Meldebereitschaft der Piloten. Dies stellt ein erhebliches Risiko für die Flugsicherheit dar, denn das System kann nur mit gegenseitigem Vertrauen funktionieren.

Fliegerärzte in Deutschland sterben aus

Wer als Medical-Inhaber glaubt, vom LBA nicht gut behandelt zu werden, der kann mal Fliegerärzte fragen, welchen Aufsichts-Orgien sie unterworfen sind. Erzwungene Beschaffung von sinnloser Ausrüstung, extrem kurze Fristen, kaum Support durch das Amt und sogar offenkundige Gängelung durch die Behörde, wenn z.B. aufgrund von Formfehlern Unterlagen zurückgeworfen werden, ohne jedoch spezifisch zu erläutern, worin der Fehler liegt. All das gehört zum Alltag von Fliegerärzten.
Die Folge beschreibt der Deutsche Fliegerarztverband: „Die Zahl der Fliegerärzte ist seit den 1990er-Jahren um 50 % gesunken, rund die Hälfte der derzeit tätigen AMEs ist älter als 60 Jahre.“ Diese Entwicklung bezeichnet der Dachverband zu Recht als alarmierend.

Beispiele

Neben der mangelhaften Arbeitsorganisation (Stichwort: Einfach mal das Telefon in die Hand nehmen) bekräftigten die meisten Vortragenden die Forderung nach klaren Richtlinien, Checklisten und Flow-Charts nach internationalem Vorbild sowie einer stärkeren Nutzung der fachlichen Kompetenz von externen Gutachtern.

Verweisungen müssen auf den konkreten Anlass beschränkt werden. Der Fall einer Linienpilotin, die eine schwere Krebserkrankung durchlitten hatte, verdeutlicht im Extrem, zu welchen Auswüchsen die Nichteinhaltung dieses Prinzips führen kann.

Die Erkrankung ging für die Betroffene glimpflich aus und eine Rückkehr ins Berufsleben im Cockpit erschien medizinisch möglich.

Wer aber Krebserkrankungen erlebt oder miterlebt hat, der weiß, dass ein Behandlungsverlauf extreme Höhen und Tiefen aufweist. Der Patient muss durch eine Menge tiefer Täler gehen bevor es besser wird. In einem solchen Moment äußerte die Pilotin wohl auch die Sorge um ihre Kinder und ihre Familie für den Fall, dass sie die Erkrankung nicht überlebt.
Diese Sorge nahmen die Mediziner des LBA dann zum Anlass, nachdem die Pilotin den Krebs geschlagen hatte, eine psychologische Begutachtung zu beauftragen und damit die Rückkehr ins Cockpit erneut auf unbestimmte Zeit zu verhindern.

Man kann dieses Vorgehen als abgrundtief gemein bezeichnen. Es zerstört nachhaltig und endgültig jegliches Vertrauen, das in der Kette aus Fachärzten, Fliegerärzten, Amt und Bürger noch bestanden haben könnte.
Und es widerspricht dem von der EASA vorgesehenen Ablauf, eben keine sinnfreien weiteren Prüfungsschleifen zu veranlassen.

Eine besonders unverständliche Spielart dieses regelwidrigen Verhaltens des LBA ist auch die Praxis, die tieferen Medical-Klassen zu kassieren, wenn z.B. Voraussetzungen, die ausschließlich für eine höhere Medical-Klasse bestehen, nicht oder nicht eindeutig gegeben sind.
Der Redaktion von Pilot und Flugzeug liegen diverse Fallbeispiele vor, bei denen ein Pilot, der z. B. von Klasse 2 auf Klasse 1 upgraden wollte, und für die Klasse 1 erst noch weitere Nachweise erbringen musste, im Verweisverfahren auch für Klasse 2 und sogar LAPL gegroundet wurde, obwohl die in Rede stehenden Anforderungen nichts mit diesen Klassen zu tun haben und das Klasse 2 Medical seit Jahren problemlos erteilt wurde.

Rechtsanwältin Nina Coppik, die früher selbst in der Abteilung L6 arbeitete und als Whistleblowerin zahlreiche Missstände ans Tageslicht brachte, vertritt einen solchen Fall gegenüber der Behörde.
Sie zerfetzt diese gängige LBA-Praxis in der Luft und schreibt an die Behörde:

„In der Sache ist festzustellen, dass Ihre Ausführungen nicht nur rechtlich unzutreffend sind, sondern auch logische Fehler aufweisen.
Ein Tauglichkeitszeugnis lässt sich nicht auf Grundlage von MED.A.046 einziehen. Diese Norm besagt lediglich, dass Aussetzung und Widerruf möglich sind, nennt aber keine Tatbestandsvoraussetzungen. Diese müssen sich mithin aus anderweitigen Regelungen ergeben. Unabhängig davon, ob man in der Ausstellung des aktuellen Tauglichkeitszeugnisses meines Mandanten, die durch den AME erfolgte, einen Verwaltungsakt sieht oder dies ablehnt, kann jedenfalls nach der Logik sämtlicher behördlicher Entscheidungen, die als Gefahrenabwehrmaßnahme darauf abzielen, einem Bürger eine einmal erteilte Berechtigung, Genehmigung etc. wieder zu nehmen, eine Einziehung des Tauglichkeitszeugnisses nur dann erfolgen, wenn man ihm dieses ursprünglich nicht hätte ausstellen dürfen.

Das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 war meinem Mandanten aber auszustellen, denn dieser war und ist flugmedizinisch tauglich für die Klasse 2.“

Weiterhin führt sie aus:

„Es ist im Übrigen sachlich falsch, zu schreiben, dass ‚eine Beurteilung‘ der Klasse 1 die Klassen 2 und LAPL beinhaltet. Es steht nicht einmal in dem von Ihnen so gern zitierten AMC. Diesem ist lediglich zu entnehmen, dass die Privilegien und die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 jene der niedrigeren Tauglichkeitsklassen einschließen. AMC1 lit. a) zu MED.A.030 lautet: A class 1 medical certificate includes the privileges and validities of class 2 and LAPL medical certificates. Wo hier nun bitte von einer Beurteilung die Rede sein soll, wäre von Ihnen darzulegen. Dass Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 auch für die Klassen 2 und LAPL flugmedizinisch tauglich sind, ergibt sich wiederum denklogisch schon daraus, dass diese Tauglichkeitsklasse bekanntermaßen die höchsten Anforderungen hat.“

All das hat Nina Coppik nicht erst seit ihrem Ausscheiden aus dem LBA erfahren. Diese simplen Rechtsgrundlagen sind dem LBA seit Langem bekannt und als interne Kompetenz abrufbar. Sie werden bewusst ignoriert bzw. verletzt. Und bei bewusstem – also vorsätzlichem – Handeln kann es auch persönlich eng werden für die verantwortlichen LBA-Mitarbeiter.

Ob das BMV auch das meinte, als der Vertreter des Ministeriums in seinen Schlussworten am Runden Tisch sagte, dass „Folterwerkzeuge“ zur Verfügung stünden, sollte das LBA als untergeordnete Behörde sich nicht weisungsgemäß verhalten?

Welche irren Auswüchse die Sachverhalts-fernen Extra-Schleifen des LBA annehmen können, zeigt, dass die Abteilung L6 im Fall der für das Upgrade von Klasse 2 auf Klasse 1 erforderlichen augenärztlichen Verweisung nicht nur einen, sondern sogar zwei Alkoholtests (!) anordnete.

Dazu schreibt Coppik süffisant:

„Die Nachforderung eines weiteren Alkoholtests zur Überprüfung des Konsums über einen längeren Zeitraum hinweg wird von Ihnen bedauerlicherweise nicht mit einer Rechtsgrundlage verziert – was allerdings auch nicht möglich wäre, da weder der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 noch dem in Ihrem Hause regelmäßig fälschlicherweise in den Gesetzesrang erhobenen AMC-Material Entsprechendes zu entnehmen ist.

Ansonsten zeigt sich auch hier wieder einmal, dass die medizinischen Sachverständigen des LBA nicht willens oder in der Lage sind, organisiert zu arbeiten. Andernfalls wäre der Test ja bereits mit der Nachforderung des Kontrastsehens angefordert worden, hätte man ihn tatsächlich für so wichtig gehalten. Es dürfte sich bei der jetzigen Nachforderung vielmehr um eine – mehr als leicht zu durchschauende, weil wenig kreative – Retourkutsche dafür handeln, dass sich mein Mandant rechtswidrigen Aufforderungen Ihres Hauses nicht beugt.

Mein Mandant hat den Test ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dennoch absolviert, selbstverständlich mit negativem Ergebnis, stellt sich mittlerweile allerdings die berechtigte Frage, ob er als nächstes von Ihren geschätzten medizinischen Sachverständigen zu gynäkologischen Untersuchungen entsandt werden soll.“

Und schließlich noch der Knaller, mit dem sich das LBA selbst entlarvt. Denn die Behörde erklärte der Anwältin gegenüber, ihr Mandant könnte sich der Verweisung, die ihm das Klasse 2 Medical im Moment versperrt, ja jederzeit entziehen, wenn er den Antrag auf Klasse 1 zurückzöge. Coppik beschreibt dieses Vorgehen in deutlichen Worten:

„Die Tatsache, dass Sie sinngemäß schreiben, mein Mandant sei ja selbst schuld, wenn er die Unverschämtheit besitze, sich einer Tauglichkeitsuntersuchung für die Klasse 1 zu unterziehen und die Tauglichkeit für Klasse 2 käme umgehend zurück, wenn er diese Untersuchung abbrechen lasse, zeigt die Absurdität Ihres Vorgehens in einer Art und Weise, die deutlicher kaum sein könnte. Sie entlarvt, dass es Ihrer Behörde an keiner Stelle tatsächlich darum geht, festzustellen, ob mein Mandant irgendwelchen gesundheitlichen Einschränkungen unterliegt.“

Halten wir also fest:

  • Ein Pilot bekommt über Jahre problemlos das Medical der Klasse 2.
  • Dann beantragt er die Klasse 1, die u.a. für das Sehvermögen höhere Anforderungen beinhaltet als die Klasse 2. Für die Erfüllung dieser Anforderungen ist ein Verweisverfahren notwendig.
  • Für die Dauer dieses Verweisverfahrens wird ihm auch das Medical Klasse 2 und sogar LAPL gesperrt, natürlich mit der Begründung der Flugsicherheit!
  • Zöge er allerdings den Antrag auf Klasse 1 zurück, bekäme er das Medical Klasse 2 sofort wieder, da die reine Rücknahme des Antrags medizin-magisch jegliche zuvor bestehenden Zweifel an seiner Tauglichkeit Klasse 2 sofort beseitigt!

Da muss man tatsächlich erst einmal draufkommen! Das Angebot des EASA-Vertreters, die LBA-Mitarbeiter kostenlos zu den geltenden Regeln nachzuschulen, ist ehrenhaft – ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob der EASA-Vertreter weiß, welchen Arbeitsumfang er sich damit möglicherweise eingehandelt hat …

Fazit

Dass der Vertreter eines Ministeriums in offener Runde einer untergeordneten Behörde mit „Folterwerkzeugen“ droht, wenn diese nicht endlich weisungsgemäß arbeitet, ist sicher nicht alltäglich.
Ebenso wenig normal dürfte es sein, dass eine Bundesbehörde gerichtlichen Aufforderungen zur Stellungnahme nicht nachkommt und Richter zu Bittstellern degradiert (siehe Pilot und Flugzeug 2024/09, S. 6 ff).

Das LBA hat die Skala des üblichen Behördenfrusts schon lange verlassen und bewegt sich tief im Bereich Staatsversagen.

Die AOPA schreibt: „Der Runde Tisch war ein dringend notwendiger Auftakt.“ Die Frage ist, was das Ministerium tut, wenn – wie nach den letzten Treffen und Gesprächen – mal wieder nichts passiert.

Das Treffen liegt nun zwei Monate zurück. Es kommt nicht oft vor, dass wir in Pilot und Flugzeug auf die Bergpredigt zurückgreifen müssen. Aber selten war das Mt 7,16–20 angebrachter:

„Nicht an ihren Worten, sondern ihren Taten sollt ihr sie erkennen.“

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An- und Verkauf | Diskussion Bose ProFlight Series 2 zu verkaufen
9. April 2026 10:33 Uhr: Von Philipp Hayder 

Liebe Fliegerkollegen,


Verkaufe mein Bose ProFlight Series 2 (GA Stecker, Blutetooth) ... nur wenige Stunden getragen, keine Gebrauchsspuren ... VP EUR 950.-

Inserat:

https://www.willhaben.at/iad/kaufen-und-verkaufen/d/bose-proflight-series-2-aviation-headset-ga-bluetooth-774062520/

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IFR & ATC | Beitrag zu FMC Probetrieb startet in 4 Sektoren 2026
8. April 2026 18:54 Uhr: Von Wotan Haux an F. S.

Da könnt man ja glatt auf die Idee kommen, ohne Lizenz mit einem nicht zugelassenen Learjet inneuropäisch ohne Treibstoffreserve unterwegs zu sein!

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An- und Verkauf | Beitrag zu FS: Garmin GTX330 Transponder
8. April 2026 15:43 Uhr: Von Bernd M___ an Peter Hoebel

Peter habe dir am 3.4. per Mail geantwortet. Evtl. im Spam-Filter..

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Sonstiges | Beitrag zu Sauerstoffkonzentratoren als O2-Quelle
8. April 2026 15:29 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Alexis von Croy Bewertung: +1.00 [1]

Das steht aber auch ziemlich eindeutig NACH:

"(b) In any other case when the pilot-in-command cannot determine how the lack of oxygen might affect all occupants on board, he/she shall ensure that:

(1) all crew members ..."

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