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Luftrecht und Behörden | LBA-Gebührenexzess; mal was anderes zum Amtsschimmelgewieher  
30. Juli 2025 02:45 Uhr: Von Sven Walter  Bewertung: +4.00 [4]

https://www.youtube.com/watch?v=9M7Eke4J5VQ

Agrardrohne für 25 k €, 100 kg, 7 min Flugzeug bis Akkuwechsel, wissenschaftlich begleiteter Versuch, Wartezeit bis zur Genehmigung durchs LBA: 6 Monate, Kosten der Genehmigung: 10 k €.

Kann Merz da mal bitte die obersten 3 - 5 Leitungsebenen in Braunschweig grillen und anteilig nach Nürnberg wegloben? Wegen kompletten Versagens?

30. Juli 2025 07:05 Uhr: Von Stefan Jaudas an Sven Walter

Alleine, es stellt sich hier die Frage, was soll da anders sein als sonst?

30. Juli 2025 08:40 Uhr: Von Sven Walter an Stefan Jaudas

Was anderes = Drohnen.

30. Juli 2025 09:10 Uhr: Von Markus S. an Sven Walter Bewertung: +7.00 [8]

Deutschland steckt durch seine Bürokratie und Regulierungswut in einer Falle. Technischer Fortschritt und Innovation wird auf diese Weise behindert. Ich frage mich, was es hier überhaupt zu regulieren gibt, würde man die Drone z.B. auf eine Flughöhe von Baumwipfelhöhe beschränken.

30. Juli 2025 09:25 Uhr: Von F. S. an Markus S. Bewertung: +7.00 [9]

Es ist einfach, dass auf "die Bürokratie" zu schieben. Aber es sind schon wir selber schuld daran: Wir leben in einer Zeit, in der Bürgermeister von kleinen Gemeinden verklagt werden, weil der Weiher am Ort nicht eingezäunt ist und ein Kind drin ertrunken ist.
Was denkst Du ist dann los, wenn ein Wanderer von einer 100kg Drohne erschlagen wird und nachher "rauskommt", dass die Genehmigungsbehörde ohne Prüfung gesagt hat "ja, passt scho - so lange die nicht höher als Baumwipfel fliegt, trifft es ja höchstens einzelne Fußgänger...".

Jede Gesellschaft bekommt die Bürokratie, die sie verdient...

30. Juli 2025 10:16 Uhr: Von Christoph Winter an F. S.
30. Juli 2025 10:57 Uhr: Von Markus S. an Christoph Winter Bewertung: +3.00 [3]

Ja, das Arbeiten auf dem Bauernhof kann gefährlich sein. Wie hätte eine Behörde diesen Unfall verhindern können?

30. Juli 2025 13:45 Uhr: Von Thomas R. an Markus S. Bewertung: +8.00 [8]

Ja, das Arbeiten auf dem Bauernhof kann gefährlich sein. Wie hätte eine Behörde diesen Unfall verhindern können?

Das sollte relativ einfach sein. Jeder Bauernhof muss dazu lediglich ein zertifizierter Drone Operator nach PART.DRORO werden. Der bürokratische Aufwand dazu hält sich in Grenzen:

  • Erstellung eines Drone Operating Manuals (DROM) mit den bekannten Teilen A bis D
  • Erstellung eines DCMM (Drone Compliance Management Manual), das überwacht, ob die anderen Manuals auch schön brav eingehalten werden
  • Drone Safety Management Manual (DSMM) -> hier steht dann drin, dass man in die Rotoren nicht reinfassen darf.
  • Und natürlich ein eigenes DTM für jede Art von Operation

Natürlich braucht man dann auch die entsprechenden Personen dazu (z.B. Accountable Drone Operations Manager (ADOM), Head of Dronic Training (HDT), Certified Drone Instructor (CDI, bitte nicht verwechseln mit HSI oder gar RMI), Drone Safety Management Manager (DSMM), etc.). Aber da es sich bei den meisten Bauernhöfen ja eh um Großfamilien handelt, sollte das kein Problem sein.

Und die Kosten für die jährlichen Audits durch das DBA hat man ja mit den richtigen Pestiziden schnell wieder reingesprüht.

30. Juli 2025 14:39 Uhr: Von P.B. S. an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]

Wie? Bauernhöfe sind nicht sofort völlig verboten worden?

30. Juli 2025 14:50 Uhr: Von Sven Walter an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Die verdienen wir anteilig durch Menschen wie dich...

Auch wenn du hierbei

Es ist einfach, dass auf "die Bürokratie" zu schieben. Aber es sind schon wir selber schuld daran: Wir leben in einer Zeit, in der Bürgermeister von kleinen Gemeinden verklagt werden, weil der Weiher am Ort nicht eingezäunt ist und ein Kind drin ertrunken ist.

volle Zustimmung verdienst, ist der Rest natürlich Unfug. Für einen Unfall mit einem Sprühfahrzeug bzw. Treckeraufsatz mit weiten Auslegern, dass beim Wenden einen Jäger, Hund oder Passantin auf dem Wirtschaftsweg neben dem Feld erwischt, ist natürlich der Bediener zuständig. Und die bearbeitete Fläche selbst ist nicht öffentlich. Also allgemeines Lebensrisiko, Selbstschutz, Garantenstellung des die Fläche bearbeitenden Agrarwirts. Auf jeden Fall aus der Sicht des Luftfahrtbehinderungsamtes komplett irrelevant, solange das ein zugelassenes Fluggerät ist. (Selbst eine Auflage, dass die Drohne öffentliche Verkehrswege nur dann überqueren kann von Feld zu Feld, wenn die Landstraße leer ist, könnte man hinzufügen. Nur - bei 7 min Flugdauer bis zum Batteriewechsel ist das wumpe).

Sonst noch was, was du gerne verzögern, verbieten, erschweren, mit größeren Auflagen versehen möchtest?

(Danke Thomas für die Glosse!)

30. Juli 2025 15:05 Uhr: Von Christoph Winter an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

eine vernünftige Schulung der Dame, Risk Management, usw. hilft aber, solche Risiken zu verringern.

Obs stattgefunden hat bzw. vorhanden war, wird der Untersuchungsbericht der BFU zeigen. Die Verletzungen jedenfalls waren nicht lustig.

30. Juli 2025 15:50 Uhr: Von Horst Metzig an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Ich bin der Ansicht, niemand sollte gegrillt werden.

Der Drohnenhersteller kommt aus China: https://ag.dji.com/de?site=brandsite&from=nav

Interessant ist, wie die Chinesen eine Marketingstrategie entwickeln. So informiert diese chinesische Firma bei deutschen Internetanbieter in deutscher Sprache. Hier schreibt der chinesische Hersteller über Sicherheitsverhalten des Drohnenpiloten.: https://fly-safe.dji.com/home

Wer Interesse an dieser Drohne hat, hier der chinesische Hersteller: https://www.dji.com/de/terms?site=brandsite&from=footer

Ich möchte diesen Hersteller vorschlagen, für Europa eine EASA Zertifizierung ab Herstellerwerk zu erarbeiten. Dabei sollte das EU Land gewählt werden, wo die Zulassungspreise am tiefsten sind. 10 000 Euro dürfte nicht in jeden EU Land berechnet werden.

Ich möchte noch die chinesische Zivilluftfahrtbehörde hier angeben. https://www.caac.gov.cn/English/Home/

Wer Zeit und Lust hat, kann die Zulassungsbedingungen dieser Landwirtschaftsdrohnezwischen der chinesischen Zulassungsbehörde und der deutschen Zulassungsbehörde mal vergleichen.

Meine Zielsetzung ist, dass diese Landwirtschaftsdrohne mit chinesischer Zulassung auch in der EU Gültigkeit hat.

30. Juli 2025 18:21 Uhr: Von Ernst-Peter Nawothnig an Sven Walter

Wir diskutieren hier im Vakuum, denn man müsste wissen was tatsächlich in der LBA-Genehmigung steht. Erstmal geht jeder aufgrund langjähriger Erfahrungen von einer Plattitüden-Sammlung aus, die LBA-Juristen in monatelanger Fleißarbeit zusammengetragen haben. Aber nix Genaues weiß man nicht, auch nicht ob man nun lachen oder weinen soll.

Liebes LBA, wenn ihr hier mitlest, lasst den Text doch bitte irgendwie rüberwachsen.

30. Juli 2025 19:36 Uhr: Von Horst Metzig an Ernst-Peter Nawothnig

Mich interessiert, wie welche technisch - inhaltlichen Unterschiede zwischen einer chinesischen Luftverkehrszulassung und einer deutscchen Luftverkehrszulassung dieser landwirtschaftlich geeignet nutzbaren Drohne bestehen.

Innerhalb der EASA Mitgliedstaaten dürften zu Luftverkehrszulassungen gleich sein. Hierbei frage ich, gibt es Preisunterschiede bei Luftverkehrszulassungen innerhalb der EU?

31. Juli 2025 08:01 Uhr: Von P.B. S. an Christoph Winter Bewertung: +1.00 [1]

Ich weiss ja nicht, das wird doch wieder so eine endlose deutsche Bürokratiewurst. Wer hat denn hier schon seinen Freiluft-Spaziergänger-Führerschein mit Feldwege-Rating und Hundebegleit-Vertrautmachung gemacht?

31. Juli 2025 08:17 Uhr: Von F. S. an P.B. S.

Der Sachkunde-Nachweis den Du für den Hund brauchst, wenn dieser als potentiell gefährlich eingestuft wird, ist je nach Bundesland deutlich schwieriger zu bekommen, als ein Drohnenführerschein ... Wilkommen in Deutschland!

31. Juli 2025 09:28 Uhr: Von Christoph Winter an P.B. S. Bewertung: +1.00 [1]

natürlich soll es mit Maß und Ziel sein, und daran scheitern wir. Wir sind uns also einig.


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