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Ich denke über die Anschaffung einer Mooney nach.
Folgende 2 Fragen dazu:
. Kann mir jemand Wartungsbetriebe (FAA-zertifiziert) in Süddeutschland oder Österreich empfehlen?
. Wie ist die Ersatzteilsituation ffür die Mooneys (Bj. ab ca. 2000)?
Auch sonstige Tipps und Hinweise - gern!
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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meister!
ich schreib ja auch nicht haselhard reinwanter...:-)) [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Warum nicht das bayerische vom Fuhrmann ? Das gibt´s sogar neu um das Geld... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Part NCC musst Du bei einem Jet trotzdem erfüllen, wenn der Flieger in einem EU Staat stationiert ist (base of operator / principal place of business). Es ist dabei völlig egal, ob das Flugzeug in DE, UK, USA oder in Kiribati registriert ist.
Wenn der Flieger aber wirklich regelmäßig und überwiegend in Guernsey in der Halle steht, eine Firma dort als Operator eingetragen ist und auch tatsächlich für alles verantwortlich ist und auch von dort aus alles bezahlt wird und Du in der Regel von dort aus zu Deinen Missionen losfliegst, wäre das völlig OK... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die Infos von Guido sind absolut korrekt.
Habe dies im letzten Jahr so machen müssen und flog in die USA. Siehe mein Reisebericht im aktuellen P+F.
Passagiere nicht vergessen oder auf dem Landweg einreisen lassen.
Nicht vergessen, das Flugzeug mit einer USA Zollmarke auszustatten. Kann online beantragt werden und kostet so um die 30 Euro.
viel spass beim Tollen Erlebnis. Bei Frage. Gebe ich gerne Auskunft.
Timo [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich könnt jemand wissen. Gibt's Details zum Flieger? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Bezüglich einer Änderung der EU Regeln habe ich vor etwa 2 Stunden den Präsidenten des Deutschen Aeroclub angeschrieben, und auch bereits eine positive Antwort bekommen. Also, meine Interessenvertreter, für die bezahle ich nicht zu geringe Mitgliedsgebühren, habe ich gebeten, bei der EU vorstellig zu werden. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Suche für Paxe ein gebrauchtes ANR-Headset. Funktionsfähig, akzeptabler Zustand, idealerweise Lightspeed Zulu. Bis 500 Euro. Gerne PN [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Danke für die Information. Ich lerne halt immer wieder etwas dazu, was ich so nicht gewusst hatte. Ein Grossteil meines Wissens bekomme ich aus Foren, und wenn dort nicht richtig berichtet wird, wird ein Halbwissen übermittelt.
Zu meiner Situation, ich hätte 2005 in Deutschland nach den JAR-FCL Regularien kein Medical bekommen. Es waren die Aktivisten des JAR-CONTRA Forum, wo mir gleich am Anfang geraten wurde, nach Tschechien auszuflaggen. Zuvor hatte ich eine deutsche Segelfluglizenz, welche ich aber seit 1982 verfallen liess.
2005 bewarb ich bei einen tschechischen Fliegerarzt für ein tschechisches ICAO Medical, welches ich auch ausgestellt bekam. Mit Hilfe der JAR-CONTRA organisierte Ausflagg Aktion nahm ich 2006 an eine komplette Segelflugausbildung in Tschechien Teil, und bestand auch die Prüfungen. Somit war ich Inhaber einer tschechischen Segelfluglizenz mit tschechischen ICAO Medical. Diese alte ICAO Pilotenlizenz liess ich später in Prag in die neue europäische Flight Crew Lizenz austauschen. Übrigens, ich kam unangemeldet in die tschechische Behörde, innerhalb von 20 Minuten hatte ich den Umtausch kostenlos Eureopean Flight Crew Lizenz.
Schlussendlich muss jeder Einzelne seine eigene Entscheidungen treffen wollen, und auch durchführen können. ( Aktivierung des Sympathikus Nerv )
Es gibt bei mir im Verein einige Mitglieder, welche mich kritisieren, weil ich keine deutsche "Papiere" haben möchte.
Es hält niemanden davon ab, in Tschechien beispielsweise bei einer Flugschule gleich die PPL A zu machen, zuvor gibt er seine deutsche " Papiere " bei seiner Behörde ab. Das wäre in dem Fall, wenn in Deutschland eine Konsultation oder Verweis durchgeführt wurde, und der Kandidat muss auf das Medical in Deutschland lange warten.
Entweder man ist fliegertauglich, oder nicht. Die Regelungen EU 1178/2011 gelten in allen Mitgliedstaaten. Man sollte seinen Sympaticus Nerv schon etwas aktivieren, um in solcher Sache schnell Handlungsfähig zu werden, um nicht sehr lange zu waren.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Das Problem ist m.E., daß Entscheidungen juristisch und nicht medizinisch determiniert werden. Was es bedeutet auf NULL Risiko zu wollen kann sich jeder ausmalen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Aufgrund der zahlreichen Anfragen. VHB 74.000 Euro. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Daher macht es keinen Sinn, sich in Tschechien, oder einen anderen Staat, fliegerärztlich untersuchen zu lassen, wenn die lizenzausstellende Behörde in Deutschland ist."
Man kann das Medical bei jeden Fliegerarzt im In- und Ausland (EASA-Land) verlängern, auch wenn die lizenzausstellende Behörde das LBA ist und bleiben soll.
Bei einen beabsichtigtem Transfer ist zu beachten, dass ein Transfer in ein anderes EASA-Land nur mit gültigem Tauglichkeitszeugnis möglich ist. Leider wabern in der "Szene" überall halbseidene Aussagen wie auch im Artikel herum, die suggerieren, man könne bei Problemen mit dem LBA einfach auslagern. Stimmt aber leider so nicht.
Wenn, dann müsste das in der Tat die EASA ermöglichen durch eine Änderung bzw. Ergänzung der EU VO 1178/2011. Dann empfiehlt sich aber generell jede Begrenzung aufzuheben, so wie das bisher im "gesunden" Falle möglich ist (also dass man sein Medical jederzeit auch im Ausland erneuern kann). D.h. in dem Moment, wo eine Verweisung angebracht ist, kann der Bewerber bereits ein anderes Land wählen. Schwierig wird es außerhalb des deutschsprachigen Raumes, denn dann müssten alle Befunde, Arztbriefe etc., die bis dahin erstellt wurden, erst einmal beglaubigt übersetzt werden. Aber immerhin hätte man Österreich, Schweiz und Luxembourg zur Auswahl, und von allen Dreien habe ich noch nie von Probleme wie beim LBA gehört. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Flight Stream hat nichts mit WAAS zu tun, sondern es wird der entsprechende Softwarestand im G1000 benötigt und wenn der OEM keine Lust dazu hat, hier ein update bereits zu stellen, kommt man da nicht weiter.... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Zum Beitrag vom 30 Dezember 2023 20:01 Uhr:
Die Genehmigungsbehörde haftet bei Fehler der angegliederten Fliegerärzte. Berühmtes Beispiel ist Andreas Lubitz von Germanwings. Hier waren die Luftfahrtrechtsanwälte überzeugt, die Flugschule der Lufthansa zu verklagen. Das Landgericht Köln sagte aber diesen Luftfahrtjuristen, nicht die Flugschule ist zu verklagen, sondern die Bundesrepublik Deutschland aus der Staatshaftung. Also die Genehmigungsbehörde. Wegen dieser Gesetzgebung muss man dieser Genehmigungsbehörde auch die Entscheidungen bei gesundheitliche Normabweichungen zugestehen. Das ist die eine Seite. Daher macht es keinen Sinn, sich in Tschechien, oder einen anderen Staat, fliegerärztlich untersuchen zu lassen, wenn die lizenzausstellende Behörde in Deutschland ist.
Ich hatte letzten Mittwoch meine fliegerärztliche Untersuchung in Prag. Dort traf ich per Zufall auch den obersten Fliegerarzt der Tschechei, vergleichbar mit der Position von Dr. Kirklies. Ich habe mich etwas länger mit ihn unterhalten. Unter anderen sagte er mir auch, dass er beispielsweise aus Befangenheitsgründen selber keine fliegerärztliche Medicals als Arzt stempeln darf. Ich habe ihn auch auf die katastrophalen Zustände beim LBA unterrichtet, auch ihm ist bewusst, dass manche Bewerber um eine Fliegertauglichkeit warten beim LBA, und warten, und warten. Sowas gibt es in Tschechien in dieser deutschen Reinstform nicht.
Ich habe mir inzwischen auch schon überlegt, wenn ein Verweis oder Konsultation durch einen deutschen Fliegerarzt unumgänglich ist, ob durch qualifizierte Änderung der EU Gesetze, vorab das fliegerärztliche Haftungsrecht, nicht auch auf eine andere lizenzausstellende Behörde übertragen werden kann?
Beispiel, ein Pilot hat eine Pilotenlizenz der Europäischen UNION, ausgestellt von der Civil Aviation Authority of Germany, der deutsche Fliegerarzt muss diesen Piloten verweisen, oder konsultieren an die lizenzausstellende Behörde. Zur Zeit haftet nur diese für den Fall, dass dieser Pilot ähnlich reagiert wie Andreas Lubitz. Ich könnte mir aber vorstellen, dass auch dieser Verweis an die Civil Aviation Authority of Czech Republik, oder Poland gerichtet werden könnte, weil die Deutschen unfähig sind, schneller und speditiver in der Behörde zu arbeiten. Dann geht die Haftung auch zu diesen Staaten über.
Es handelt sich schliesslich um eine Flight Crew Lizenz der European UNION. Folglich sollte die Haftungsfrage auch innerhalb dieser European UNION zu Lasten der Behörde übertragen werden, welche diesen Piloten konsultiert.
Also, lizenzausstellende Behörde ist in Deutschland, Konsultationen sollten demnach alle anderen EU Mitgliedstaaten auch durchführen können, allerdings dafür auch die Haftung vollumfänglich übernehmen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Für z.B. diverse DJI Produkte gibt es alternative Firmware/Hacks die das senden der Remote ID abschalten sowie das fliegen in NFZ erlauben.
Teilweise wird das installieren solcher Hacks sogar auf eBay Kleinanzeigen verkauft. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Danke.
Sehr freundlich und unkompliziert war für Klebe-Kennzeichen auch
www.segelflug.name [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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1800€ oder 1400$ plus tax würde ich akuell auch sehen.
"Leider" brauch das GTX330ES ein TSO zertifiziertes GPS, da es nicht kleiner wie SIL1 gestellt werden kann. Da suche ich gerade noch nach einer schönen Lösung. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hier ein Artikel aus der Wirtschaftswoche (WiWo), leider schon 1 Monat alt. Die mangelhafte Vernetzung unter den Betroffenen sowie das Desinteresse, von welchem das LBA profitiert führt dazu, dass Artikel, die die aktuelle Problematik beleuchten, unbemerkt bleiben, daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die WiWo jetzt nicht gerade die auflagenstärkste Zeitschrift und großem Bekanntheitsgrad und Reichweite ist.
https://www.wiwo.de/my/unternehmen/industrie/bearbeitungsstau-piloten-fuerchten-um-ihre-existenz-weil-das-luftfahrtbundesamt-voellig-ueberfordert-ist/29614282.html
Ohne Abo:
https://archive.is/NP1u2
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Falls jemand einen braucht und ein wenig Importformalitäten nicht scheut: Bei Beechtalk gerade für $1400 inkl. Tray, Backplate, Connectors. Form 1 wie erwähnt bei Straubing oder anderem Avionikbetrieb. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Habe gerade auch nochmal geschaut. Ich nutze 2GByte SD (nicht SDHC!). Hatte vorher eine 8GByte SDHC, die hat nur in einem G1000 in einer DA40NG funktioniert, aber nicht in einer C172 SP. Hatte irgendwo gelesen, dass diese nur SD ohne HC unterstützt - ob die 2GByte vs. 8GByte einen Unterschied machen, habe ich nicht geprüft. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Eine Änderung, Freigabe nach Reparatur etc. Es gibt einige Fälle, in denen 2-reg die Inspektion durch einen Behördenvertreter erfordert und das ist schwierig. Ich kenne üble Fälle. Bei EASA gibt es das so nicht. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Okay, danke. Gut zu wissen.
An was für Freigaben denkst du da?
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hab´ ja eine deitsche Lieferadresse....extra deswegen... also nicht wegen der Headset´s, sondern Deiner Bayrischen Sutte... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Gem. BayExpDVO-AT darf nicht nach Osterreich exportiert werden.... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Schau´ma mal, ob man Deine Sutte sauf´n kann ;-) ! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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