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37 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | In welchem EASA-Staat betreibt man am stressfreisten seinen Flieger?  
22. Juni 2025 19:05 Uhr: Von Andreas Ruth  Bewertung: +1.00 [1]

Hallo,

ich betreibe seit vielen Jahren verschiedene D-Regs - nun interesseiere ich mich für einen N-Reg Flieger < 2 to.
Ich möchte ihn aus verschiedenen Gründen nicht N-Reg belassen - Lizenz und Medical habe ich vor einigen Jahren vom LBA in ein anderes EASA-Land transferiert. Mit meinen D-Reg Fliegern beim LBA habe ich eigentlich immer gute Erfahrungen gemacht, wenn ich allerdings höre, was beim Thema Medical los ist, bin ich mir nicht so sicher, wohin diese Behörde steuert.

Also, wie lautet eure Empfehlung, wenn man maximale Freiheit bez. On-Condition Betrieb von wenigstens Motor, Prop etc. haben möchte und das Ganze eben unkompliziert in der Kommunikation ist - eine Behörde, die zügig und kundenorientiert arbeitet, was gerne "etwas" kosten darf und bei der eine Ummeldung eher ganz wenige Wochen, als ganz wenige Monate dauert. Lieber lege ich im Jahr ein paar Hunderter hin und die Dinge funktionieren reibungslos, als dieser Krampf, der sich mittlerweile in vielen deutschen Behörden abspielt..

22. Juni 2025 19:21 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Andreas Ruth

felix austria

da ist sogar der max flieger glücklich!

22. Juni 2025 19:41 Uhr: Von Nico Hege an Andreas Ruth

Ich kann von der schwedischen Behörde bis jetzt nur positives berichten.

Oft locker "per du" und antworten direkt.

Ummeldung etc. lief schnell, problemlos und günstig.

22. Juni 2025 20:10 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Andreas Ruth Bewertung: +2.00 [2]

möchte ihn aus verschiedenen Gründen nicht N-Reg belassen

Du erläuterst die "verschiedenen Gründe" nicht, dennoch wäre die Empfehlung "N-reg lassen" und das Lizenztechnische drumrum regeln...

22. Juni 2025 20:15 Uhr: Von Mich.ael Brün.ing an Andreas Ruth
Beitrag vom Autor gelöscht
22. Juni 2025 20:44 Uhr: Von Markus S. an Andreas Ruth

Schweden, nicht ganz billig aber wie vom Vorposter geschrieben.

22. Juni 2025 20:55 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an ingo fuhrmeister

"Braunschweiger" ist bei uns eine Wurstsorte. Schmackhaft!

22. Juni 2025 21:40 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Flieger Max Loitfelder

Besonders, wenn sie geräuchert, und als "Dürre" verkauft wird ;-))) !

22. Juni 2025 22:25 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Reinhard Haselwanter Bewertung: +0.00 [2]

Lieber eine dürre im bett als eine runde im lokal...

22. Juni 2025 22:50 Uhr: Von Theo Voss an Andreas Ruth

ACG/AT sehr zu empfehlen, kundenorientiert und schnell.

23. Juni 2025 09:06 Uhr: Von Thorsten Wolfshohl an Andreas Ruth

Moin,

m.W.n. müssen Lyconosaurus Triebwerke in Östereich nach 24 Jahren überholt/ausgetauscht werden.

Egal welcher Zustand, Stunden, Wartungsprogram, etc...

23. Juni 2025 16:40 Uhr: Von Pat Lean hard an Thorsten Wolfshohl

Woher ist diese Information? Das wäre EU-rechtswidrig seit 24.03.2020. Solange kein Lufttüchtigkeits-Limit anliegt gibt es keine Verpflichtung dazu. Ein Hersteller SB mit TBO Angaben (auch wenn mit "mandatory" oder "safety critical" betitelt) ist keine solche "Airworthiness Limitation".

EU Recht -> Part-ML -> AMP (Halter IHP)

Mein laienhafter Part-ML Artikel hierzu.

23. Juni 2025 16:45 Uhr: Von Pat Lean hard an Andreas Ruth Bewertung: +2.00 [2]

D- ist gut und günstig und sprachlich einfacher :)

Österreich ist auch gut.

23. Juni 2025 18:08 Uhr: Von Alexis von Croy an Pat Lean hard

Ich habe auch keine Probleme mit D-reg ... und seit ich ein individuelles Maintenance-Programm unter PArt-ML habe ist die Wartung ebenso "günstig" wie bei einer N-reg ... ich sehe eher Vorteile für D-reg.

23. Juni 2025 18:17 Uhr: Von Justus SJ an Pat Lean hard

Vor vielen Monden hat Austrocontrol LTA 70a herausgegeben, die sich allerdings nur auf Lycoming Kolbentriebwerke bezieht und Sonderkontrollen ab dem Zeitraum von 12J bis zum Erreichen von 24J vorsieht.

23. Juni 2025 22:10 Uhr: Von Thorsten Wolfshohl an Pat Lean hard
23. Juni 2025 22:33 Uhr: Von Pat Lean hard an Thorsten Wolfshohl Bewertung: +2.00 [2]

Von 1999 und somit längst (durch Part-ML) überholt (das Gesetz... nicht das Triebwerk).

24. Juni 2025 07:47 Uhr: Von Tom Kurzbach an Pat Lean hard

Gibts da irgendwas Offizielles seitens Austro Control, dass LTA 71a und 96 aufgehoben sind? Hab nichts so richtig finden können. Und beide erscheinen auch noch in der AD-Liste von ACG. Also doch noch gültig? Und in wie fern hat Part-ML Einfluss auf die Gültigkeit von ADs? Oder hab ich den Post einfach falsch verstanden?

24. Juni 2025 07:53 Uhr: Von Tom Kurzbach an Theo Voss

Kleiner Datenpunkt dazu: kenne 5 österreichische Halter, die auf D umregistriert haben bzw. für die OE-Reg keine Option ist. Vor allem Wegen der Motor-Überholung nach 24 Jahren. Die Problemkinder sind LTA 71a (Lycoming) und LTA 96 (Continental).

24. Juni 2025 08:22 Uhr: Von Mark Juhrig an Tom Kurzbach

Frage: ist aufgrund der LTA 96 auch bei Contis eine Überholung nach 24 Jahren (in Ö) fällig?

24. Juni 2025 08:38 Uhr: Von Tom Kurzbach an Mark Juhrig

Nach meinem Wissen - ich gehe davon aus, dass beide LTAs nach wie vor gültig sind - leider JA. Habe auch schon mal die LTA 96 Maßnahme d) vor ein paar Jahren bei einem Kunden durchführen müssen. War OE-Reg und von österreichischer CAMO beauftragt.

24. Juni 2025 08:43 Uhr: Von Pat Lean hard an Tom Kurzbach

Am besten direkt bei Austro Control nachfragen. Die rechtliche Grundlage dafür sehe ich nicht.

24. Juni 2025 08:47 Uhr: Von Pat Lean hard an Tom Kurzbach

Ist Austro Control zuständige Musterbehörde für einen zertifizierten Lycoming? Wohl nur bei nationalen Produkten...

24. Juni 2025 09:16 Uhr: Von Tom Kurzbach an Pat Lean hard

Ich glaube, dass es da ein Missverständnis hinsichtlich der Gültigkeit von ADs gibt. In erster Linie sind alle ADs anwendbar, die von der zuständigen nationalen Behörde dazu erklärt werden. In der Regel bezieht diese sich auf die EASA bis zu einem gewissen Grad, hängt von den nationalen Regelungen ab. Deswegen kann sie (die NAA) trotzdem für beliebige Produkte, die ihr Lfz-Register betreffen zusätzliche nationale ADs herausgeben. Die Vorgaben der "Musterbehörde" stehen erst an dritter Stelle hinter NAA und EASA. Ich empfehle mal das EASA FAQ zu ADs. Da steht u.a. sogar, dass eine FAA Emergency AD erst gültig ist, wenn sie als EASA EAD ausgegeben wird.

24. Juni 2025 10:07 Uhr: Von F. S. an Pat Lean hard

DIe Rechtliche Grundlage ist sehr simpel: Alle nationalen ADs/LTAs beleiben vollumfänglich so lange gültig, bis sie aufgehoben sind - ganz egal, was die Kommision für Europa beschliesst.

Wenn eine nationale CAA oder auch sonst jemand der Meinung ist, dass eine alte LTA gegen neues Europarecht verstösst, dann bleibt sie dennoch so lange gültig, bis die CAA sie entweder von selber aufgehoben hat (was sie ja jederzeit könnte), oder ein nationales Gericht die CAA dazu verpflichtet hat, diese aufzuheben.

Da schwer vorstellbar ist, dass noch niemand bei Austrocontrol wegen diesen beiden LTA nachgefragt hat, bleibt einem wahrscheinlich nur der Rechtsweg, wenn man der Meinung ist, nach Part-ML darf sie dieses Thema gar nicht in einer LTA regeln.


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