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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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24. Juni 2025 08:38 Uhr: Von Tom Kurzbach an Mark Juhrig

Nach meinem Wissen - ich gehe davon aus, dass beide LTAs nach wie vor gültig sind - leider JA. Habe auch schon mal die LTA 96 Maßnahme d) vor ein paar Jahren bei einem Kunden durchführen müssen. War OE-Reg und von österreichischer CAMO beauftragt.

24. Juni 2025 08:43 Uhr: Von Pat Lean hard an Tom Kurzbach

Am besten direkt bei Austro Control nachfragen. Die rechtliche Grundlage dafür sehe ich nicht.

24. Juni 2025 08:47 Uhr: Von Pat Lean hard an Tom Kurzbach

Ist Austro Control zuständige Musterbehörde für einen zertifizierten Lycoming? Wohl nur bei nationalen Produkten...

24. Juni 2025 09:16 Uhr: Von Tom Kurzbach an Pat Lean hard

Ich glaube, dass es da ein Missverständnis hinsichtlich der Gültigkeit von ADs gibt. In erster Linie sind alle ADs anwendbar, die von der zuständigen nationalen Behörde dazu erklärt werden. In der Regel bezieht diese sich auf die EASA bis zu einem gewissen Grad, hängt von den nationalen Regelungen ab. Deswegen kann sie (die NAA) trotzdem für beliebige Produkte, die ihr Lfz-Register betreffen zusätzliche nationale ADs herausgeben. Die Vorgaben der "Musterbehörde" stehen erst an dritter Stelle hinter NAA und EASA. Ich empfehle mal das EASA FAQ zu ADs. Da steht u.a. sogar, dass eine FAA Emergency AD erst gültig ist, wenn sie als EASA EAD ausgegeben wird.

24. Juni 2025 10:07 Uhr: Von F. S. an Pat Lean hard

DIe Rechtliche Grundlage ist sehr simpel: Alle nationalen ADs/LTAs beleiben vollumfänglich so lange gültig, bis sie aufgehoben sind - ganz egal, was die Kommision für Europa beschliesst.

Wenn eine nationale CAA oder auch sonst jemand der Meinung ist, dass eine alte LTA gegen neues Europarecht verstösst, dann bleibt sie dennoch so lange gültig, bis die CAA sie entweder von selber aufgehoben hat (was sie ja jederzeit könnte), oder ein nationales Gericht die CAA dazu verpflichtet hat, diese aufzuheben.

Da schwer vorstellbar ist, dass noch niemand bei Austrocontrol wegen diesen beiden LTA nachgefragt hat, bleibt einem wahrscheinlich nur der Rechtsweg, wenn man der Meinung ist, nach Part-ML darf sie dieses Thema gar nicht in einer LTA regeln.

24. Juni 2025 11:27 Uhr: Von Alexis von Croy an F. S.

Ich glaube das ist eher eine der möglichen Interpretationen des Rechts als eine verbindliche Aussage .., Oder hast Du dafür einen Beleg?

Betrifft ja einige Themen der GA ...

24. Juni 2025 13:23 Uhr: Von Pat Lean hard an Tom Kurzbach Bewertung: +2.00 [2]

Ich glaube, dass es da ein Missverständnis hinsichtlich der Gültigkeit von ADs gibt.

In erster Linie sind alle ADs anwendbar, die von der zuständigen nationalen Behörde dazu erklärt werden. In der Regel bezieht diese sich auf die EASA bis zu einem gewissen Grad, hängt von den nationalen Regelungen ab.

Deswegen kann sie (die NAA) trotzdem für beliebige Produkte, die ihr Lfz-Register betreffen zusätzliche nationale ADs herausgeben. Die Vorgaben der "Musterbehörde" stehen erst an dritter Stelle hinter NAA und EASA. Ich empfehle mal das EASA FAQ zu ADs. Da steht u.a. sogar, dass eine FAA Emergency AD erst gültig ist, wenn sie als EASA EAD ausgegeben wird.


Ich gebs auf...

24. Juni 2025 14:08 Uhr: Von Justus SJ an Pat Lean hard

Ich sehe das wie Tom.

Woran machst du denn fest, dass die LTA nicht mehr gültig ist? In der Liste von Austrocontrol sind beide auch noch als "gültig" aufgelistet.

24. Juni 2025 14:19 Uhr: Von F. S. an Justus SJ

Die Diskussion ist sinnlos, weil sie zu keinem Ergebnis kommen wird. Und noch dazu ist sie auch nicht notwendig: Es steht jedem Betreiber eines OE-registrierten Luftfahrzeugs frei, diese AD zu ignorieren!
Er muss halt nur jemanden finden, der ihm jährich "den Nachprüfschein abzeichnet".
Wenn er das hat ist das so lange prima, bis Austrocontrol ihm den Flieger still legen will (oder bei einem Unfall die Versicherung nicht bezahlt). Dann kann er seine Rechtsauffassung vor Gericht durchsetzen.

Genau so wie es jedem Autofahrer frei steht, ein Schild mit Geschwindigkeitsbegrenzung zu ignorieren, wenn er der Meinung ist, dass an dieser Stelle eine Geschwindigkeitsbegrenzung rechtswidrig ist. Kann man machen - muss halt nur wissen, ob man das will.

24. Juni 2025 16:04 Uhr: Von Tom Kurzbach an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

Hier mal die Antwort von Austrocontrol.

"LTA96 und 71a waren von jeher schon mögliche Optionen und wären daher vom Charakter eher LTHs als LTAs.

Sie können im IHP/AMP als Vorgehensweisen (zeitlich/inhaltliches Verfahren) referenziert werden und werden mit Genehmigung/Deklaration des IHP verbindlich, müssen aber nicht referenziert werden.

Von diesen LTAs abweichende Inspektionsinhalte/-zeiten sind sowohl durch CAMO/CAO (mit Risikoanalyse) oder durch Halterdeklaration (einfach so) möglich. Die Verantwortung für den technischen Inhalt liegt in beiden Fällen bei den Genehmigern/Deklaranten.

Für Annex I LFZ sind derzeit Deklarationen nicht möglich und alle IHPs genehmigungspflichtig. Dort wird die ACG bei etwaigen IHP-Genehmigungen für beantragte Kalenderzeitdeviationen nicht wesentlich von den Vorgaben der beiden LTAs abgehen."

Also kurz: kann man machen, aber muss man nicht. Man kann auch bei EASA-Flugzeugen mit anderen Maßnahmen arbeiten. Bei Annex I-Flugzeugen setzt ACG die LTAs allerdings durch.

Vor diesem Hintergrund +1 für Österreich. Aber nur wenn man keinen Annex I-Flieger hat.

Macht was draus. :)

24. Juni 2025 18:11 Uhr: Von Alexander Wolf an Tom Kurzbach

Schön, wie schnell man von AustroControl eine Antwort bekommt!

(Satz 2 entfällt, aber kann sich jeder selber dazu denken).

25. Juni 2025 09:41 Uhr: Von Timo Cz an Tom Kurzbach

Vielleicht eine blöde Frage, aber was ist ein "Annex I-Flieger"?

25. Juni 2025 09:51 Uhr: Von Alexis von Croy an Timo Cz Bewertung: +2.00 [2]

Ein „Annex-I“-Flugzeug ist ein Luftfahrzeug, das nicht unter die zentrale EU-Zulassungspflicht fällt, sondern nach nationalem Luftrecht betrieben und zugelassen wird. Der Begriff stammt aus Anhang I (Annex I) der EU-Verordnung (EU) 2018/1139 (vormals Teil der EASA-Basisverordnung), die regelt, welche Luftfahrzeuge nicht in den Zuständigkeitsbereich der EASA (European Union Aviation Safety Agency) fallen.

25. Juni 2025 21:29 Uhr: Von Markus S. an Alexis von Croy Bewertung: +1.00 [1]

Gerade diese Flugzeuge benötigen Eigner und Behörde mit technischen Sachverstand da die Hersteller meist verwaist sind und es nur noch wenig know how und Ersatzteile gibt.

26. Juni 2025 07:13 Uhr: Von Roland Schmidt an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]

Gerade diese Flugzeuge benötigen Eigner und Behörde mit technischen Sachverstand da die Hersteller meist verwaist sind und es nur noch wenig know how und Ersatzteile gibt.

Ich kenne die Aufteilung in Europa nicht und es fallen sicher auch "Exoten" unter Annex 1, allerdings auch populäre Kitflugzeuge wie Sling und Vans in relativ großer Anzahl. Das sind in der Regel ziemlich einfache Flugzeuge aktueller Herstellung bzw. Amateurbau mit gängigen Motoren, Propellern etc.. In den USA wären die Hersteller zertifizierter Flugzeuge froh über solche Stückzahlen, wie Vans sie erreicht.

26. Juni 2025 16:12 Uhr: Von Markus S. an Roland Schmidt Bewertung: +1.00 [1]

Vans ist aber Experimental. Da gelten wieder andere Regeln, so wie für die Europa, etc... siehe Oscar-Ursinus-Vereinigung. www.ouv.de

27. Juni 2025 11:14 Uhr: Von Roland Schmidt an Markus S.

Vans ist aber Experimental.

Das hängt vom Zulassungsland ab. In Deutschland werden Selbstbauflugzeuge in der sog. "Beschränkten Sonderklasse" zugelassen und fliegen nicht auf einem jährlichen Permit to fly als Experimental. Annex 1 sind diese LFZ sowieso. Meine Anmerkung bezog sich aber lediglich darauf, dass es nicht nur bzw. wahrscheinlich sogar eher weniger Exoten, sondern oft recht einfache Flugzeuge (Sling, Vans, Europa...) sind, die weder die CAA, noch deren Halter vor sonderliche Herausforderungen stellen.


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