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Wartung | Beitrag zu Luftfahrzeug für UL 91 Kraftstoff anhand EASA CS-STAN 202c freigeben und andere neue Kraftstoffe
25. Juli 2026 13:25 Uhr: Von Norbert Rading an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]

Bei UL91 sieht es ja auch eher duster aus. Das wäre eigentlich der richtige Kraftstoff für die ganzen Rotaxe... aber die fliegen lieber mit Ethanol Super+ und riskieren Ausfälle wegen ein paar Cent.

Die Rotaxe sind allerdings für Super Plus und sogar für E10 freigegeben, da kommen etwaige Probleme dann eher aus dem restlichen Kraftstoffsystem.

Es ist aber schon etwas absurd, ausgerechnet den Rotax-Fliegern die Schuld für die geringe Verbreitung von UL91 in die Schuhe zu schieben. Ich sehe da jedenfalls mehr Verantwortung bei den Lycosaurier-Fahrern, die schon aus Prinzip verbleiten Sprit in ihre 80 Jahre alten Hochleistungstraktormotoren schütten, weil Waldemar am Stammtisch mal erzählt hat, dass die Ventilsitze sonst explodieren und die Kolbenrückholfedern rausfallen. Außerdem hat man ja immer schon 100LL getankt, die Farbe ist so schön, der CS-STAN-Prozess viel zu kompliziert und überhaupt würde man ja nur 10-15ct. pro Liter sparen, das lohnt sich also garnicht.

UL91 ist nicht der Ersatz für Autosuper. Es ist der Ersatz für 100LL, der ohne Probleme in einem großen Teil der GA-Kolbenmotoren verwendet werden kann. Könnte. Naja, man wird dann sicher auch Argumente gegen 100R finden...

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Wartung | Beitrag zu Luftfahrzeug für UL 91 Kraftstoff anhand EASA CS-STAN 202c freigeben und andere neue Kraftstoffe
25. Juli 2026 10:09 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter

aber das mit dem alkohol in der ipanema gibts schon vor 1998...was müßte man machen, um das bei allen flugmotoren zu machen? dichtungsproblem...kolbenringe...das edm hat immer temperaturen im grünen bereich angezeigt bei CHT und im EGT bereich selten mehr als 1600 F - leistungsverlust vielleicht ein paar % - aber mehr nicht. die ipanema wird halt als sprühflugzeug eingesetzt und selten auf langen wegen. arbeitshöhe 100 ft GND...wenn hopper vorne leer...besser wieder vollmachen....das COG ist dann grausam...

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Wartung | Beitrag zu Luftfahrzeug für UL 91 Kraftstoff anhand EASA CS-STAN 202c freigeben und andere neue Kraftstoffe
25. Juli 2026 09:44 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter

oh...herr sven redet schon wie JC in der 3ten person singular...mal sehen - wann er plural verwendet...

wer will schon mit ihm da unten verwandt sein...höchstens bucklige buckelwale oder patagonische pinguine, die nicht flegen können, außer man steckt sie in eine gegossene schiffskanone und feuert sie ab....:-)))

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Wartung | Beitrag zu Luftfahrzeug für UL 91 Kraftstoff anhand EASA CS-STAN 202c freigeben und andere neue Kraftstoffe
25. Juli 2026 00:42 Uhr: Von Sven Walter an ingo fuhrmeister

Wusste er schon lange. Hat Verwandschaft unten.

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Wartung | Beitrag zu Luftfahrzeug für UL 91 Kraftstoff anhand EASA CS-STAN 202c freigeben und andere neue Kraftstoffe
24. Juli 2026 19:49 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Viktor Molnar

Genauso wie b der ipanema v neiva...fördermenge erhöht..gut ists..man konnte sogar leanen bei 100 % pitu

Damit svenhttps://de.wikipedia.org/wiki/Embraer_EMB_200

Mir glaubt

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Wartung | Beitrag zu Luftfahrzeug für UL 91 Kraftstoff anhand EASA CS-STAN 202c freigeben und andere neue Kraftstoffe
24. Juli 2026 18:56 Uhr: Von Viktor Molnar an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]

Ethanol in Super + 98 - eher unwahrscheinlich ! Man muß nicht , aber darf bis 5 Prozent zufügen - tun die Benzin-Mixer eher nicht, wär teurer als ohne . Also drum kaum Probleme von Alkohol zu erwarten, hatten wir in 20 Jahren im 360 PS Sternmotor auch nicht. Allerdings kommts drauf an, ob die Benzinpumpe aufwärts saugen muß - Risiko in heißem Wetter , da hilft eine Vorförderpumpe im Rumpf an tiefer Stelle.

Vic

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Wartung | Beitrag zu Luftfahrzeug für UL 91 Kraftstoff anhand EASA CS-STAN 202c freigeben und andere neue Kraftstoffe
24. Juli 2026 17:38 Uhr: Von Markus S. an Michael Söchtig

Ist ja ätzend wie Säure das Zeug. Vielleicht haben ja mal die Deutschen die Nase vorne. Aber drei Tankstellen in D machen das Kraut nicht fett. Bei UL91 sieht es ja auch eher duster aus. Das wäre eigentlich der richtige Kraftstoff für die ganzen Rotaxe... aber die fliegen lieber mit Ethanol Super+ und riskieren Ausfälle wegen ein paar Cent.

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Wartung | Beitrag zu Luftfahrzeug für UL 91 Kraftstoff anhand EASA CS-STAN 202c freigeben und andere neue Kraftstoffe
24. Juli 2026 17:02 Uhr: Von Michael Söchtig an Markus S.

Was ist eigentlich mit Gami? Da hört man irgendwie auch nichts mehr.

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Wartung | Beitrag zu Luftfahrzeug für UL 91 Kraftstoff anhand EASA CS-STAN 202c freigeben und andere neue Kraftstoffe
24. Juli 2026 15:36 Uhr: Von Markus S. an ingo fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

FAA und Swift Fuels planen Tests für Hochleistungsmotoren
Parallel zur Erweiterung der Zulassung intensiviert Swift Fuels die Zusammenarbeit mit dem FAA Technical Center in Atlantic City. Dort sollen künftig sieben leistungsstarke Kolbenmotoren nach den standardisierten Prüfverfahren der FAA getestet werden. Zu den Testkandidaten gehören: Continental IO-550D, Continental TSIO-520-VB sowie die Lycoming IO-540- und TIO-540-Baureihen.

Das Foto des Fliegermagazin Artikel zeigt einen Prüfstand. Sieht wohl so aus, dass die ausführliche Tests machen. Am Ende wird es wohl ein STC ähnlich dem Petersen geben, dass man erwerben kann. https://autofuelstc.com/de

P.S. hier stehts:

Swift 100R STC
European and UK approvals are in progress Swift 100R has received extensive FAA approval for use in a broad range of aircraft and engines. We are now working to validate these approvals for aircraft registered in EASA Member States and in the United Kingdom. Due to the large number of aircraft and engine models covered by the FAA approvals, the validation process will take some time. Once issued, the applicable EASA and UK CAA STCs will be available for purchase directly through this page. Please check back for updates or contact us for further information. https://www.swiftfuel.eu/100r-stc/

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Wartung | Beitrag zu Luftfahrzeug für UL 91 Kraftstoff anhand EASA CS-STAN 202c freigeben und andere neue Kraftstoffe
24. Juli 2026 15:29 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Markus S.

muß dann die zulassung für die anderen motoren die selbe prozedur durchlaufen oder geht das mit sog. analyse? eine art CS-Stan oder minor change....??? ich frage für die motoren eines kunden....

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Unfälle und Zwischenfälle | Beitrag zu zwischenfall: neuer golfkrieg, treibstoffpreise und allgemeine entwicklung
24. Juli 2026 15:05 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Manni Fold

am fliegen sollt ihr sie erkennen!

HIER SEHE ich hubärt beschrieben

bezug zur luftfahrt: technische änderung, so daß sie sich vom boden ohne geschwindigkeit erheben können!

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Wartung | Beitrag zu Luftfahrzeug für UL 91 Kraftstoff anhand EASA CS-STAN 202c freigeben und andere neue Kraftstoffe
24. Juli 2026 14:59 Uhr: Von Markus S. an Matthias Reinacher Bewertung: +1.00 [1]

Zu den Testkandidaten gehören: Continental IO-550D, Continental TSIO-520-VB sowie die Lycoming IO-540- und TIO-540-Baureihen.

Ja, es geht in die richtige Richtung.

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Unfälle und Zwischenfälle | Beitrag zu zwischenfall: neuer golfkrieg, treibstoffpreise und allgemeine entwicklung
24. Juli 2026 14:04 Uhr: Von Manni Fold an Michael Huber Bewertung: +1.00 [1]

Könntest du die Zuordnung der Forum-Nutzer bereits einmal nach den von dir genannten Kriterien vornehmen...

Den Teufel werde ich tun.. :-))))) Ist ausserdem gar nicht nötig. Jeder mit Hirn erkennt die Schweinchen am Gang.

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Wartung | Beitrag zu Luftfahrzeug für UL 91 Kraftstoff anhand EASA CS-STAN 202c freigeben und andere neue Kraftstoffe
24. Juli 2026 13:40 Uhr: Von Matthias Reinacher an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]

Ein Schritt in die richtige Richtung -- leider sind weiterhin die leistungsfähigeren Varianten der Motoren (Lyco IO-360-A, IO-540-K/L/M, TIO-, Conti IO-520, 550, TSIO-) nicht mit dabei.

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Wartung | Beitrag zu Luftfahrzeug für UL 91 Kraftstoff anhand EASA CS-STAN 202c freigeben und andere neue Kraftstoffe
24. Juli 2026 12:34 Uhr: Von Markus S. an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]

Swift Fuels: FAA erteilt Zulassung für bleifreies Avgas 100R für 1600 Muster

Die US-Luftfahrtbehörde gibt den bleifreien Kraftstoff von Swift Fuels für 1600 Flugzeugtypen frei. Weitere Tests für Hochleistungsmotoren sind geplant.

https://www.fliegermagazin.de/news/swift-fuels-faa-erteilt-zulassung-fuer-bleifreies-avgas-100r-fuer-1600-muster/

Tankstellen in Deutschland sind:

EDML Landshut 2,80 € statt AVGAS 2,98 € / Liter, Stand: 24.07.2026

EDLN Flughafen Mönchengladbach und EDWQ Ganderkesee

mehr Informationen https://www.swiftfuel.eu

Get your STC https://www.bollinger-aviation.de/swift-100r.html

Gleiche Leistung. Kein Blei. Volle Kompatibilität.
Swift 100R ist ein Benzin mit einer Oktanzahl von 100 MON, das in der Kolbenluftfahrt als Ersatz für das verbleite Flugbenzin AVGAS 100LL in Kolbenflugzeugen verwendet werden kann.

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Sonstiges | Beitrag zu Aircraft Cost Manager - Testnutzer gesucht
24. Juli 2026 11:30 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Michael Huber

soweit bin ich noch nicht...ich denk mich grad rein in deine gedanken...

idee: wenn die sw gut ist...solltest du mal mit elster.de kontakt aufnehmen und es zertifizieren lassen und in elster für solche fälle verwenden lassen....du wirst berühmter als hubärt!

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Sonstiges | Beitrag zu Aircraft Cost Manager - Testnutzer gesucht
24. Juli 2026 11:28 Uhr: Von Michael Huber an ingo fuhrmeister

Wenn du dir das Tool anschaust kannst du den DEMO Bestand öffnen.

Unter Flugauswertungen kannst du dann deine Auswertung erstellen lassen, siehe BEISPIEL unten.

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kundenterminstuttgartFlugkosten-Auswertung.pdf
Adobe PDF | 126.0 kb | Details






Sonstiges | Beitrag zu Aircraft Cost Manager - Testnutzer gesucht
24. Juli 2026 11:17 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Michael Huber

ok...wenn du jetzt noch eine generelle aufstellung über den inhalt...wie ein menü erstellst mit allen funktionen, und tabellen bzw deren ableitungen, kannst du einen quotienten zw. privat use and business use in % errechnen, mit querverweisen auf die jeweiligen flüge, meintwegen mit datum, D-E..., G = geschäftlich mit allen anlagen und P = privat ohne anlagen?

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Sonstiges | Beitrag zu Aircraft Cost Manager - Testnutzer gesucht
24. Juli 2026 10:53 Uhr: Von Michael Huber an ingo fuhrmeister

In der NEUESTEN VERSION ist das schon eingebaut, schicke ich dir gleich zu.

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Sonstiges | Beitrag zu Aircraft Cost Manager - Testnutzer gesucht
24. Juli 2026 10:31 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Michael Huber

jetzt nach dem ersten view...gibt es eine möglichkeit, ein protokoll in pdf zu den geschäftsterminen zu zuordnen, mit angaben über teilnehmer, uhrzeit, thema, etc. also alle angaben, die es dem prüfer unmöglich machen, diese ausgaben nicht als geschäftlich zu sehen? das haben wir bei der eads anfang 2000 immer so gemacht, wenn wir m tb21 oder HE111 und 2 me109 im verband nach UK-gatwick geflogen sind um die jungs auf kurs zu bringen. alles schön dokumentiert für die erbsenzähler.

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Unfälle und Zwischenfälle | Beitrag zu zwischenfall: neuer golfkrieg, treibstoffpreise und allgemeine entwicklung
24. Juli 2026 10:17 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Michael Huber Bewertung: +2.00 [2]

mehrfachnennungen sind möglich....

so - neue entwicklungen...contra opa donald: die meerenge von djibuti wird geschlossen...der suezkanal kann keine megatanker aufnehmen...ohne daß er überläuft...senilopa donald schafft es tatsächlich, die weltwirtschaft westlich davon in den arsch zu fahren und sich selbst mit. von den folgen eines getroffenen supertankers in der gegend möchte ich garnicht reden..obwohl öl ein fossiles eiweis ist, das entweder abgebaut wird oder den strand asphaltiert...

anstatt sich mal hinzusetzen und so lange zu reden, bis eine haltbare einigung wie beim conclavieren in rom rauskommt...sind die idioten damit beschäftigt, lachend zu zusehen, wie alles kaputt geht...wenn die sog. amerikanische elite glaubt, daß die arabs unwichtige teilnehmer im weltgeschehen sind...erinnert mich das szenario an die diskussion der menschlichen organe im körper, wer das wichtigste organ im körper ist....das herz...sagte das herz...ich pumpe leben, der magen...sagte der magen, ich verdaue...die leber...sagte die leber...ich helfe euch nach dem saufen....die nieren...sagten die nieren...wir reinigen das blut, die lunge..sagte die lunge...ich atme leben, die ohren....riefen die ohren...wir hören die gefahr...die augen...sagten die augen...wir sehen die gefahr....die haut...sagte die haut...ich spüre nähe, das hirn...sagte das hirn...ich verarbeite eure sensordaten....zum schluß...man glaubt es kaum...kam der after....und beanspruchte diesen titel für sich....alle organe begannen hysterisch zu lachen...waaaas duuuu??? und kamen aus dem lachen nicht mehr raus...darauf hin war dieses organ sehr beleidigt und beschloß, daß es in einen unbefristeten streik gehen wird. das ging mehrere tage gut...alles wurde langsamer, dem hirn wurde schlecht...die nieren liefen langsamer, die augen sahen verschwommen, die ohren rauschten, die leber jammerte...schließlich beschlossen die organe in einer clausur, dem after die position als wichtigstes körperorgan zu überlassen und alles nahm wieder fahrt auf in den grünen betriebsbereich....was lernen wir draus? nur mal so am rande...genauso läuft es auf der welt...

schönes wochenende...

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Sonstiges | Beitrag zu Aircraft Cost Manager - Testnutzer gesucht
24. Juli 2026 10:13 Uhr: Von Michael Huber an ingo fuhrmeister Bewertung: +2.00 [2]

Hier mal OHNE auf den EINZELFALL abgestellte Beratung und OHNE Gewähr...

Man muss zwei Fragen voneinander trennen:

1. War der konkrete Flug tatsächlich betrieblich veranlasst?
2. Welche Kosten sind diesem Flug wirtschaftlich zuzurechnen?

Ein betrieblicher Anlass liegt zum Beispiel vor, wenn man zu einem Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner oder zu einer betrieblich veranlassten Besprechung fliegt. Der Termin und der Reisezweck sollten nachweisbar sein. Ein Eintrag wie „geschäftlich“ im Flugbuch wäre dafür eher dünn. Besser sind Angaben wie Datum, Strecke, Flugzeit, besuchtes Unternehmen beziehungsweise Ansprechpartner und Anlass des Termins.

Dass man das eigene Flugzeug nutzt und selbst gerne fliegt, macht einen nachweislich betrieblichen Flug nicht automatisch zu einer Privatreise. Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich entschieden, dass es bei einer beruflich veranlassten Reise grundsätzlich nicht darauf ankommt, welches Verkehrsmittel gewählt wird. Das kann also auch ein selbst geflogenes Privatflugzeug sein. BFH, Urteil vom 19. Januar 2017, VI R 37/15. (Bundesfinanzhof)

Wie können die Kosten aufgeteilt werden?

Eine Aufteilung nach Flugstunden ist grundsätzlich nachvollziehbar. Ich würde aber zwischen direkt zurechenbaren Kosten und jährlichen Fixkosten unterscheiden.

Direkt zurechenbar sind beispielsweise:

  • Kraftstoff und Öl für den betrieblichen Flug
  • Landegebühren
  • Handling- und Abstellgebühren
  • sonstige Kosten, die ausschließlich wegen dieses Fluges entstanden sind.

Diese Kosten können dem betrieblichen Flug unmittelbar zugeordnet werden.

Daneben gibt es jährliche Kosten, die unabhängig vom einzelnen Flug anfallen, zum Beispiel:

  • Hangarmiete
  • Versicherung
  • Jahresnachprüfung
  • kalenderabhängige Wartung
  • Navigationsdaten und sonstige Abonnements
  • gegebenenfalls Finanzierungskosten
  • gegebenfalls auch ein anteiliger Abschreibungsbetrag

Auch bei einem Flugzeug, das steuerlich im Privatvermögen bleibt, können die durch die betriebliche Nutzung verursachten Aufwendungen einschließlich eines anteiligen Abschreibungsbetrags als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

Für diese Fixkosten kann das Verhältnis der betrieblichen Flugzeit zur gesamten Flugzeit des Jahres ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab sein.

Einfaches Beispiel

Das Flugzeug wird im Jahr insgesamt 100 Stunden geflogen.

Davon entfallen 20 Stunden auf nachweislich betriebliche Flüge.

Der betriebliche Nutzungsanteil beträgt damit:

20 Stunden ÷ 100 Stunden = 20 Prozent

Die jährlichen Fixkosten des Flugzeugs betragen insgesamt 20.000 Euro.

Davon entfallen rechnerisch auf die betriebliche Nutzung:

20.000 Euro × 20 Prozent = 4.000 Euro

Zusätzlich sind für die betrieblichen Flüge folgende unmittelbar zurechenbare Kosten entstanden:

Kraftstoff und Öl: 1.500 Euro
Lande- und Handlinggebühren: 500 Euro
Damit ergeben sich insgesamt:

Anteilige Fixkosten
4.000 Euro
Direkte Kosten der betrieblichen Flüge
2.000 Euro
Mögliche Betriebsausgaben
6.000 Euro

Wichtig ist lediglich, dass die direkten Kosten nicht doppelt berücksichtigt werden. Wenn also sämtliche Kraftstoff- und Landegebühren bereits in den jährlichen Gesamtkosten von 20.000 Euro enthalten sind, dürfen sie nicht anschließend noch einmal zusätzlich angesetzt werden.

Man könnte alternativ auch einen durchschnittlichen Vollkostensatz je Flugstunde ermitteln:

Gesamtkosten des Jahres ÷ Gesamtflugstunden = Kosten je Flugstunde

Diesen Stundensatz multipliziert man dann mit den betrieblichen Flugstunden. Auch das kann funktionieren. Die Trennung zwischen direkten Kosten und Fixkosten ist meines Erachtens aber häufig transparenter, weil einzelne betriebliche Flüge unterschiedliche Lande-, Handling- oder Kraftstoffkosten verursachen können.

Der mögliche Haken: Angemessenheit der Kosten

Die betriebliche Veranlassung des Fluges bedeutet noch nicht automatisch, dass das Finanzamt jede beliebige Kostenhöhe akzeptieren muss.

Bei einem Privatflugzeug kann geprüft werden, ob der Aufwand im Verhältnis zum betrieblichen Nutzen noch angemessen ist. Dabei können unter anderem folgende Punkte eine Rolle spielen:

Welche Zeitersparnis wurde durch den Flug erreicht?
Welche anderen Reisemöglichkeiten gab es?
Welche Kosten wären bei Bahn, Pkw oder Linienflug entstanden?
Welche wirtschaftliche Bedeutung hatte der Termin?
Passen die Flugzeugkosten zur Größe, zum Umsatz und zum Gewinn des Betriebs?
Ist die Nutzung eines Flugzeugs in dieser Art von Unternehmen nachvollziehbar?


Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Flugzeugkosten nicht allein wegen der Wahl des Verkehrsmittels abgelehnt werden dürfen. Bei deutlich überhöhten Kosten kann der Betriebsausgabenabzug aber auf einen angemessenen Betrag begrenzt werden. Als Vergleich können beispielsweise die Kosten einer üblichen Reise mit Bahn, Pkw oder Linienflug herangezogen werden. (Bundesfinanzhof)

Deshalb würde ich neben dem Flugbuch auch kurz dokumentieren, warum das Flugzeug für die jeweilige Reise sinnvoll war. Eine nachvollziehbare Zeit- und Kostenbetrachtung kann bei einer späteren Prüfung sehr hilfreich sein.

Noch ein wichtiger Punkt


Die vorstehende Berechnung unterstellt, dass das Flugzeug steuerlich im Privatvermögen bleibt.

Wird das Flugzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt, gehört es grundsätzlich zum notwendigen Betriebsvermögen. Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent kann eine Zuordnung zum Betriebsvermögen möglich sein. Dann verändert sich die steuerliche Behandlung: Die gesamten Kosten werden zunächst betrieblich erfasst und die private Nutzung muss anschließend als Entnahme berücksichtigt werden. (Bundesministerium der Finanzen)

Abschließend noch ein wichtiger Hinweis

Das Thema sollte immer vorab mit dem eigenen Steuerberater besprochen werden, da jeder Einzelfall anders zu beurteilen ist. Man sollte außerdem damit rechnen, dass das Finanzamt die Kosten im Rahmen einer späteren Betriebsprüfung kritisch hinterfragt. In der laufenden Gewinnermittlung oder Steuererklärung fallen die Aufwendungen häufig zunächst lediglich als Reisekosten auf – dass diese mit dem eigenen Flugzeug entstanden sind, wird dabei oftmals gar nicht ersichtlich. Erst wenn das Finanzamt die Belege oder die Zusammensetzung der Reisekosten genauer prüft, kann das Thema aufkommen. Ob man eine abweichende Auffassung des Finanzamts anschließend akzeptiert oder gegebenenfalls den Rechtsweg beschreitet, hängt letztlich von den Erfolgsaussichten und der wirtschaftlichen Bedeutung des Einzelfalls ab.

Fazit

Ein nachweislich betrieblicher Flug mit dem eigenen Privatflugzeug kann grundsätzlich steuerlich berücksichtigt werden. Eine Aufteilung der jährlichen Fixkosten nach dem Verhältnis

betriebliche Flugstunden ÷ gesamte Flugstunden

ist ein plausibler und gut nachvollziehbarer Ansatz. Die unmittelbar durch den betrieblichen Flug entstandenen Kosten können zusätzlich direkt zugeordnet werden.

Voraussetzung sind eine saubere Dokumentation, eine vollständige Kostenaufstellung und eine nachvollziehbare Begründung, weshalb der Flug betrieblich veranlasst und der Aufwand wirtschaftlich angemessen war.

Das betrifft zunächst die Einkommensteuer beziehungsweise die Gewinnermittlung. Die umsatzsteuerliche Behandlung und Flüge für eine eigene GmbH müssen gesondert beurteilt werden.

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Unfälle und Zwischenfälle | Beitrag zu zwischenfall: neuer golfkrieg, treibstoffpreise und allgemeine entwicklung
24. Juli 2026 09:55 Uhr: Von Michael Huber an Manni Fold

Könntest du die Zuordnung der Forum-Nutzer bereits einmal nach den von dir genannten Kriterien vornehmen... Das wäre ein Spass :-)

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Aircraft Cost Manager - Testnutzer gesucht
24. Juli 2026 09:53 Uhr: Von Michael Huber an ingo fuhrmeister

Diese Detailfrage solltest du mir dem Steuerberater deines Vertrauens besprechen ;-)

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Unfälle und Zwischenfälle | Beitrag zu zwischenfall: neuer golfkrieg, treibstoffpreise und allgemeine entwicklung
24. Juli 2026 09:45 Uhr: Von ingo fuhrmeister an M. St. Bewertung: +1.00 [1]

alle die in PuF schreiben, sind irgendwie fliegerisch...also bitte keine ressentiments gg andere meinungen und weltanschauungen...das macht den interessanten mix aus...

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