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Luftrecht und Behörden | Zollanmeldung Helgoland  
27. April 2025 14:03 Uhr: Von Martin S. 

Moin zusammen,

zum Thema Zoll und Anmeldung steht ja schon einiges hier im Forum, aber nichts explizit zu Helgoland. Zumindest habe ich nichts gefunden.

Letztens flog ich über's Wochenende mal wieder dorthin und füllte, brav wie ich nunmal bin, die gewünschte Zollanmeldung auf der homepage meines Heimatplatzes (EDLA) aus. Und zwar für beide Flüge, Hinflug am Samstag, Rückflug am Sonntag. Eine Zollkontrolle fand nicht statt, allerdings wurden mir vom Flugplatz für jeden Vorgang 39€ berechnet. Vom Flugplatzpersonal muss hierfür ein Formular ausgefüllt & ausgedruckt werden, das wird dann per Fax (!) zum Zoll weiter geleitet.

Daraufhin habe ich recherchiert:

AIP 2-44: Bei Flügen VON Helgoland muss mit Kontrollen gerechnet werden. Es folgt der link: www.helgoland.de/service/zollbestimmungen

Dort werden die Freimengen genannt (300€/Person) und folgender Text steht dort:

Eine Anmeldung von Mehrmengen (Einkäufe über die Freigrenzen hinaus) kann ausschließlich NUR auf Helgoland erfolgen. Eine zollrechtliche Abfertigung auf dem Festland ist nicht mehr möglich. Es werden Kontrollen auf dem Festland durchgeführt. Nicht verzollte Waren müssen dann nachträglich VOLL verzollt werden!

Unter zoll.de steht irgendwo dass das persönliche Reisegepäck und eingabefreie Reisemitbringsel als angemeldet gelten.

Daher schlussfolgere ich: Zollanmeldung ja, aber nur wenn die Freimengen überschritten werden.

Nach inzwischen mehreren Wochen und mehreren emails ist vom zuständigen Zollamt nur folgendes zu hören: die Pflicht zur Zollanmeldung besteht weiterhin. Die mehrfach nachgefragte Begründung hierfür wird nicht geliefert.

Parallel läuft jetzt eine Anfrage über info.privat@zoll.de, die Adresse hatte ich hier im Forum gefunden.

Ich warte noch ein paar Tage ab, aber bevor ich die dann fällige Dienstaufsichtsbeschwerde los jage, wollte ich mal hier fragen, wie das Thema an anderen Flugplätzen gehandelt wird?

27. April 2025 17:35 Uhr: Von Guido Frey an Martin S. Bewertung: +2.00 [2]

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber m. W. ist der Zollflugplatzzwang entfallen, sofern die Reisefreimengen eingehalten werden und das Flugzeug zum freien Verkehr vorher bereits in die EU eingeführt wurde. Siehe: https://www.aerokurier.de/praxis/zollabfertigung-kein-zollflugplatzzwang-mehr-auf-eu-gebiet/

Somit sollte ein Flug von Helgoland zu einem Flugplatz ohne Zollabfertigung ohne Anmeldung möglich sein.

Etwas anders kann die Sache sein, wenn das Ziel ein Zollflugplatz oder ein sogenannter "besonderer Landeplatz" (siehe Liste hier: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Befoerderungspflicht/Zollstrassenzwang/liste_andere_verkehrsrechtlich_zugelassene_flugplaetze.html?searchResult=true ) ist:

Dort ist in vielen Fällen eine Anmeldung für sämtliche Flüge aus dem Nicht-EU-Zollgebiet erforderlich. Das ist jeweils von den Hauptzollämtern lokal unterschiedlich gestaltet. Ich weiß, dass es hier mal den Versuch einer Vereinheitlichung gab, allerdings kenne ich da keine aktuellen Details...

Vorgestern 10:32 Uhr: Von Martin S. an Guido Frey

naja, dass also offensichtlich jedes Zollamt tun und lassen kann, was es will, kann eigentlich nicht Sinn der Sache sein....

Vorgestern 10:47 Uhr: Von Guido Frey an Martin S.

Begeistert bin ich von der Situation auch nicht... Ich habe aber den Eindruck, dass hier die Verfahren mit den Umbrüchen in der Regulierung nicht Schritt gehalten haben:

Bisher brauchte ja jeder Flug aus dem Nicht-EU-Zollgebiet eine Zollabfertigung. Damit war auch jeder Flug anmeldepflichtig, um genau diese Abfertigung im Zweifel sicherzustellen.

Nun sind nur noch Flüge abfertigungspflichtig, die die Reisefreimengen überschreiten. Daher könnte m. E. für diese die Anmeldung auch entfallen. Das ist aber noch nicht bis zu jedem Zollamt durchgedrungen...

Vielleicht lohnt es sich, in dem Zuge mal den ganzen Prozess überdenken. Ich könnte mir da z. B. folgendes vorstellen:

Für Flüge aus EU- oder Non-Schengen-Staaten gibt es eine Flugplanpflicht. Über ein standardisierten Remark im Flugplan wird dem Zoll und der Bundespolizei mitgeteilt, ob eine Abfertigung (Freimengen überschritten oder visumspflichtige Einreise) erforderlich ist. Für die abfertigungspflichtigen Flüge könnte auch eine "Mindestvorlaufzeit" für die Flugplanaufgabe vor Ankunft definiert werden. So wären die Behörden in der Lage rechtzeitig eine Kontrolle sicherzustelllen.

Duch dieses Verfahren hätten beide Behörden einen Überblick über die Flüge. Sie könnten jederzeit Stichprobenkontrollen vornehmen. Die Nutzer haben hingegen nur noch einen einzigen Meldeweg. Der Umweg über die Luftaufsicht entfiele.

Ich habe keine Ahnung, ob sowas sinnvoll und effizient wäre. Daher würden mich Gegenargumente sehr interessieren.

Vorgestern 10:48 Uhr: Von P.B. S. an Martin S.

Es mag nicht mit dem gesunden Menschenverstand kompatibel sein, ist aber so ...

Vorgestern 10:51 Uhr: Von Martin S. an P.B. S. Bewertung: +2.00 [2]

auf jeden Fall frage ich mich, warum ich mich an etwas halten soll, dessen Grundlage/Begründung mir von der zuständigen Stelle offensichtlich verweigert wird. Gegen "Willkür" und einiges andere auch bin ich allergisch...


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