Moin zusammen,
zum Thema Zoll und Anmeldung steht ja schon einiges hier im Forum, aber nichts explizit zu Helgoland. Zumindest habe ich nichts gefunden.
Letztens flog ich über's Wochenende mal wieder dorthin und füllte, brav wie ich nunmal bin, die gewünschte Zollanmeldung auf der homepage meines Heimatplatzes (EDLA) aus. Und zwar für beide Flüge, Hinflug am Samstag, Rückflug am Sonntag. Eine Zollkontrolle fand nicht statt, allerdings wurden mir vom Flugplatz für jeden Vorgang 39€ berechnet. Vom Flugplatzpersonal muss hierfür ein Formular ausgefüllt & ausgedruckt werden, das wird dann per Fax (!) zum Zoll weiter geleitet.
Daraufhin habe ich recherchiert:
AIP 2-44: Bei Flügen VON Helgoland muss mit Kontrollen gerechnet werden. Es folgt der link: www.helgoland.de/service/zollbestimmungen
Dort werden die Freimengen genannt (300€/Person) und folgender Text steht dort:
Eine Anmeldung von Mehrmengen (Einkäufe über die Freigrenzen hinaus) kann ausschließlich NUR auf Helgoland erfolgen. Eine zollrechtliche Abfertigung auf dem Festland ist nicht mehr möglich. Es werden Kontrollen auf dem Festland durchgeführt. Nicht verzollte Waren müssen dann nachträglich VOLL verzollt werden!
Unter zoll.de steht irgendwo dass das persönliche Reisegepäck und eingabefreie Reisemitbringsel als angemeldet gelten.
Daher schlussfolgere ich: Zollanmeldung ja, aber nur wenn die Freimengen überschritten werden.
Nach inzwischen mehreren Wochen und mehreren emails ist vom zuständigen Zollamt nur folgendes zu hören: die Pflicht zur Zollanmeldung besteht weiterhin. Die mehrfach nachgefragte Begründung hierfür wird nicht geliefert.
Parallel läuft jetzt eine Anfrage über info.privat@zoll.de, die Adresse hatte ich hier im Forum gefunden.
Ich warte noch ein paar Tage ab, aber bevor ich die dann fällige Dienstaufsichtsbeschwerde los jage, wollte ich mal hier fragen, wie das Thema an anderen Flugplätzen gehandelt wird?