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28. April 2025 10:47 Uhr: Von Guido Frey an Martin S.

Begeistert bin ich von der Situation auch nicht... Ich habe aber den Eindruck, dass hier die Verfahren mit den Umbrüchen in der Regulierung nicht Schritt gehalten haben:

Bisher brauchte ja jeder Flug aus dem Nicht-EU-Zollgebiet eine Zollabfertigung. Damit war auch jeder Flug anmeldepflichtig, um genau diese Abfertigung im Zweifel sicherzustellen.

Nun sind nur noch Flüge abfertigungspflichtig, die die Reisefreimengen überschreiten. Daher könnte m. E. für diese die Anmeldung auch entfallen. Das ist aber noch nicht bis zu jedem Zollamt durchgedrungen...

Vielleicht lohnt es sich, in dem Zuge mal den ganzen Prozess überdenken. Ich könnte mir da z. B. folgendes vorstellen:

Für Flüge aus EU- oder Non-Schengen-Staaten gibt es eine Flugplanpflicht. Über ein standardisierten Remark im Flugplan wird dem Zoll und der Bundespolizei mitgeteilt, ob eine Abfertigung (Freimengen überschritten oder visumspflichtige Einreise) erforderlich ist. Für die abfertigungspflichtigen Flüge könnte auch eine "Mindestvorlaufzeit" für die Flugplanaufgabe vor Ankunft definiert werden. So wären die Behörden in der Lage rechtzeitig eine Kontrolle sicherzustelllen.

Duch dieses Verfahren hätten beide Behörden einen Überblick über die Flüge. Sie könnten jederzeit Stichprobenkontrollen vornehmen. Die Nutzer haben hingegen nur noch einen einzigen Meldeweg. Der Umweg über die Luftaufsicht entfiele.

Ich habe keine Ahnung, ob sowas sinnvoll und effizient wäre. Daher würden mich Gegenargumente sehr interessieren.


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