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Events | Lande- / Handlinggebühren zur AERO - Rechtsgrundlage? |
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Eine Frage an die Rechtsgelehrten unter euch Foristen:
Zur Aero wurden neben der Slot-Gebühr beträchtliche Gebühren für Landung und Handling erhoben.
Teil 1 der Entgeltverordnung des Bodensee-Airports ist behördlich genehmigt, die weiteren Teile nicht.
Weder in der Präambel noch in den drei Teilen der Entgeltverordnung wird auf die Möglichkeit verwiesen weitere Kosten per AIP oder Veröffentlichung auf einer Website zu erheben.
https://www.bodensee-airport.eu/content/uploads/2023/12/Entgeltordnung-gueltig-ab-15012024.pdf
Die Aero ist eine kommerzielle Veranstaltung welche zwar neben einem Flughafen stattfindet, aber nichts mit dem Betrieb des Flughafens zu tun hat.
Daher die Frage; können die Gebühren welche zeitgleich mit der Slotvergabe einhergehen eigentlich vom Flughafen erhoben werden?
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Die AOPA in AT ist imho sehr gut und aktiv.
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Neue Mitglieder immer willkommen ��
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Sehr gut. Was kostet ein Flug nach LOWS denn dann zukünftig? Sagen wir für eine C172.
Ich habe vor ein paar Tagen mal am GAT von EDDL angefragt weil ich im Juli 2 Tage hin fliegen will. Ca 170 Euro, davon 60 für die unsäglichen Safety Cones. Meine Versuche das über die Aufsichtsbehörde bzw wegen marktbeherrschender Stellung anzugreifen waren leider nicht von Erfolg gekrönt, man fühlt sich bei den Behörden nicht zuständig. Bleibt nur der Zivilrechtsweg.
Ich bin da aber skeptisch. Bei den Streitwerten ist die Chance zu gewinnen recht gering.
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Meinst du? Der Wucher springt ins Auge, das sollte jeder Referendar dir nebenher als Klageschrift erstellen können. Bei Nichtbeweisaufnahme und abweisendem Urteil direkt an den 3. Senat des BVerfG, alleine für den Spaß :-). Beweisaufnahme Ortstermin mit Erfassung, wie lange ein FBO-Scherge zum Aufstellen zweier oder dreier Hütchen braucht.
(hab das mal in anderer Konstellation für einen früheren Chef gemacht, Prozessbetrug kaufmännisches Bestätigungsschreiben eines übereifrigen Vertrieblers, fauler Amtsrichter spart sich die Beweisaufnahme, Karlsruhe hat es ohne Gebühr abgewiesen, Risiko also minimal. Die haben folglich erkannt, dass da was nicht ganz koscher war, aber es wurde dann sozusagen auf dem kleinen Dienstwege abgewiesen. Bei manchem Streitwert wölbt sich halt schon überm Amtsgericht der blaue Himmel, passt ja fliegerisch)
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Mal gucken - ich fliege im Juli hin. Es ist halt ein Witz dass die Mandatory Infrastructure charge 24 kostet und 4 Hütchen 65.
Mal abwarten. Die wollen einen da ja nicht aber so schnell gebe ich nicht auf.
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Nochmal zurück zur eigentlichen Frage:
Darf ein Flughafenbetreiber in Deutschland Gebühren erheben, welche über die genehmigten oder behördlich veröffentlichen Entgelte hinausgehen?
Darf eine Luftaufsicht, in diesem Falle die Luftaufsicht des Flughafens Friedrichshafen, als Teil des öffentlichen Dienstes die Abrechung und Rechnungsstellung einer privatwirtschaftlichen Firma, hier der Fairnamic GmbH, durchführen?
Oder müsste das die Messe machen? Welche wiederum nicht das Recht haben dürfte die Landegebühren zu erheben geschweige denn diese nach eigenem Ermessen anzuheben.
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Kurze Antwort ja. Es gibt genehmigungspflichtige Entgelte und darüber hinaus weitere Leistungen die nicht genehmigungspflichtig sind.
Damit sage ich aber nicht dass das hier darunter fällt.
Wichtig: Unbedingt unter Vorbehalt zahlen.
Nochmal zu Düsseldorf: Du kannst die 4 Hütchen ja mitnehmen - daher "muss" man diese Leistung nicht in Anspruch nehmen.
Das ist in deinem Fall aber anders, dir geht es ja um das Slot System und deren Gebühren. Das ist eher vergleichbar mit einer PPR Gebühr außerhalb der Betriebspflicht.
Da müsste man hier tatsächlich mal schauen auf welcher Basis eigentlich dieses Slot System erfolgt. Vermutlich wird da die Betriebspflicht aufgehoben und dann wird es schwer das anzugreifen.
Müsste ich aber mal nachgucken.
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Kurzfassung: Versuchen könnte man das durchaus dagegen anzugehen. Aber das ist kein Selbstläufer.
Aus meiner Sicht ist der gesetzliche Rahmen wirklich schlecht und lückenhaft. Eigentlich wünschenswert wäre eine deutlich strengere Regulierung die verbindlich vorschreibt dass die Möglichkeit bestehen muss, die öffentliche Infrastruktur ohne Phantasiegebühren nutzen zu können.
Du kannst natürlich immer zivilrechtlich klagen. Wucher, Missbrauch marktbeherrschender Stellung usw. Chancen halt gering.
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Sehr erfreulich, ich dachte schon, die neuen wahnsinnigen Gebühren wären einzementiert.
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Die Gebühren in Friedrichshafen werden vom Verkehrsministerium in Stuttgart genehmigt, nicht vom RP.
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Das Thema Düsseldorf und Safety Cones hatten wir hier ja schon einmal und treibt mich immer noch um - es nervt jedes Mal wieder.
Im Grunde kann man ja an zwei Punkten ansetzen: Den im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen völlig überzogenen Gebühren dafür und der Sinnhaftigkeit der Cones selber.
Zu den Gebühren hast Du ja oben beschrieben, dass man hier wohl nicht wirklich weiter kommt, aus den von Dir genannten Gründen.
Was ist Deine Einschätzung der Erfolgschance, an der Sinnhaftigkeit anzusetzen? Jet Aviation sagt ja im Prinzip, Ihnen sind die Hände gebunden, sie müssen das aufgrund des entsprechenden Paragraphen der Betriebsgenehmigung von EDDL so umsetzen. Natürlich hätte Jet Aviation Spielraum bei der Gestaltung der Gebühren, um die Sache für kleinere Flugzeuge etwas angemessener ausfallen zu lassen. Diesen Spielraum möchte man offensichtlich nicht nutzen.
Nun beruht das Ganze im Grunde doch auf einem Missverständnis. Ich bin mir relativ sicher, dass die Verfasser des entsprechenden Passus iin der Flughafenbenutzungsordnung bei der Ausformulierung nicht unsere kleinen, einmotorigen Flugzeuge auf der Grasfläche beim GAT im Sinn hatten. Sie werden aber halt auch nicht speziell ausgeschlossen. Ein Ausschluss z.B. über die MTOW (z.B: < 2000 kg) und/oder über die Parkposition sollte doch, einen gewissen Pragmatismus bei den Verantwortlicheen vorausgesetzt, machbar sein.
Ich habe auch gerade mal die Formulierung für EDDF verglichen, die entsprechend flexibler gestaltet ist. Ich kann auch nach längerem Nachdenken keinen triftigen Grund finden, warum speziell in Düsseldorf andere Regelungen gelten müssten.
EDDL:
"Die Absicherung eines abgestellten Luftfahrzeuges obliegt dem Luftfahrzeughalter/Betreiber. Zur Absicherung sind mindestens vier Leitkegel (Lübecker Hüte/Gummihüte gemäß BAST-Zulassung mit einer Mindesthöhe von 750 mm, Typ 2, Klasse III, Folientyp B) oder ersatzweise vier Lampen (Mindestlichtstärke 10 Candela [cd/m²]) zu verwenden."
silo.tips_flughafenbenutzungsordnung-fbo-der-flughafen-dsseldorf-gmbh-fdg.pdf Paragraph 2.6.2
EDDF:
"Die Sicherung eines abgestellten oder untergestellten Luftfahrzeuges obliegt dem Luftfahrzeughalter. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht hat er ein abgestelltes Luftfahrzeug durch Lichter zu kennzeichnen, sofern dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Das Flughafenunternehmen darf bei Abwesenheit des Luftfahrzeughalters sowie wenn der Aufforderung durch das Flughafenunternehmen zur Sicherung nicht nachgekommen wird, auch ohne besonderen Auftrag durch den Luftfahrzeughalter Sicherungsmaßnahmen durchführen."
https://www.fraport.com/content/dam/fraport-company/documents/geschaeftsfelder/service/richtlinien-und-zahlungsbedingungen/richtlinien/de/2024/C2.1%20FBO%20Flughafenbenutzungsordnung%20v1.4.pdf/_jcr_content/renditions/original./C2.1%20FBO%20Flughafenbenutzungsordnung%20v1.4.pdf PAragraph 2.6.1 (my bold)
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vielleicht sollte siebert oder friebe mal ein set von 4 bengal-fackeln für sowas anbieten...das sehen die sofort...cones...tztztz - unbeleuchtete hindernisse ums flugzeug...fast so wie LBA...
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Was für Lampen wären das eigentlich? Wo könnte man die her bekommen? Wäre ja auch eine Alternative.
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Vermutlich so etwas, aber die haben nur 4cd, nicht 10 wie gefordert.
https://www.1a-absperrtechnik.de/a/rundstrahler-monolight-led-wl8-bast-geprueft
Aber ob man die einfach auf den Boden stellen darf? Alternativ an Flügeln und Rumpf befestigen?
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Michael...mach mich nicht schwach...sonst gilt bei mir bei der nächsten PuF-sperrung die besondere schwere der sperrschuld....du wolltest es aber....hier
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Was hat diese kleine E - Klasse überhaupt am Flughafen Frankfurt Fraport zu suchen? Dort landen und starten die grossen Verkehrsflugzeuge, wie an der Perlenkette gestaffelt, mit Fluggeschwindigkeiten, welche teilweise oberhalb der Reisegeschwindigkeit eines manchen E Fliegers ist. Diese kleine E Klasse behindert nur den Tagesbetrieb am Fraport.
Egelsbach ist der Flugplatz für die E Klasse, die Gebühren sind sozial, selbst Bürgergeldempfänger können diese Landegebühren bezahlen. https://egelsbach-airport.com/wp-content/uploads/2023/08/Lande-und-Abstellpreise-ab-01.07.2023.pdf
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horst...da täuscht du dich...ich bin letztens mit meinem bd-10 den ils mit 320 kts IAS abgerauscht und hab einen A380 von den emirates höflich ums platzmachen gebeten...
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Was ist das für ein Flugzeugtyp? Ich habe im Internet danach gesucht, mit Abkürzung. https://en.wikipedia.org/wiki/Bede_BD-10
Ich bin gegenüber den hier schreibenden durchschnittlichen Forumteilnehmer nur ein fliegerisch ungebildeter motorloser Segelflieger. Aber mit 320 Knoten Anfluggeschwindigkeit im ILS halte ich für zu hoch.
So wie ich das sehe, ist das kein übliches E Klasse Flugzeug. Ich bezweifle, ob dieser Flugzeugtyp noch zur E Klasse gehört.
Wer so ein Flugzeug bezahlt zu fliegen, dem dürften die Landegebühren und Handlinggebühren der Verkehrsflughäfen in keinster Weise im Geldbeutel bemerkbar machen.
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Es geht nicht um Frankfurt. Eher Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Köln und Berlin. Einige davon haben angemessene Gebühren, andere nicht.
Hier erwartet sicherlich niemand dass man in EDDF Anfänger-Platzrunden auf die 25L fliegen kann.
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am besten mit einem falken ...oder?
der tower lotse bestellt schon mal hier
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Warum sollten nicht auch teutsche Flughäfen die kleine GA können? Selbst KATL kriegt die 172 zwischen das grosse Eisen und macht sich nicht ins Hemd?
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Weil dieser Flughafen https://de.wikipedia.org/wiki/Hartsfield%E2%80%93Jackson_Atlanta_International_Airport in einen Land ist, wo die Denkweise und Arbeitsweise sich deutlich von denen in Deutschland unterscheidet, das ist meine erste Vermutung. Ich lebe nicht vor Ort, und wenn auf diesen Grossflughafen die Verkehrsflugzeuge wie an einer Perlenkette gereiht hintereinander anfliegen, dann weis ich nicht, wie und wo die Cessna 150 noch Platz für einen Anflug bekommen kann, ohne in die Wirbelschleppen zu kommen?
Das eine ist die politische Frage, das andere die technische Frage. Überlebensfähig wird immer derjenige sein, welcher sich schneller den neuen Gegebenheiten anpassen kann. ( Wer hat die meisten OLC Punkte? )
Wenn ich nur die deutsche Flugmedizin mit der tschechischen Flugmedizin vergleiche, dann finde ich grosse Unterschiede in der Vorgehensweise, auch wenn die Vorgaben die EU 1178/2011 beidseitig eingehalten werden. Das eine Land ist weniger flexibel wie das andere Land. Das ist meine erlebte Erfahrung. Ich habe flugmedizinisch das volle Programm durchgemacht, fast alle Facharztabteilungen, vergleichbar mit der Wehrfliegerverwendungsfähigkeitsuntersuchung. Das einzigste was mir noch fehlt ist die Humanzentrifuge und die Unterdruckkammer.
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Zugegeben, mein Beitrag passt ja auch nicht direkt zum Ursprungsthema dieses Threads, aber:
7 zusätzliche Beiträge ohne Mehrwehrt zu dem von mir gewählten Beispiel EDDF? Es geht doch gar nicht darum, ob dort SEP landen oder nicht. Es geht darum, dass andere Verkehrsflughäfen als EDDL deutlich flexiblere Formulierungen in ihren Flughafenbenutzungsordnungen haben, wie eben "sofern dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist."
Mir erschließt sich nicht, warum in der FBO für Düsseldorf dieser Nebensatz nicht auch auftaucht. Er würde in Folge Jet Aviation von der Pflicht, lustige (teure) Hütchen aufzustellen, entbinden. Denn aus Sicherheitsgründen stehen die Dinger ganz sicher nicht um unsere Flugzeuge, sondern aus bürokratischen Gründen.
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