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27 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Erfahrung mit Registrierung von GA-Flugzeugen in San Marino (T7)  
3. März 2021: Von Peter Weiss 

Guten Tag

Hat jemand Erfahrung mit der Registrierung einer GA-Maschine dieser Grösse im Luftfahrzeug-Register von San Marino? (T7)

Meine Ausgangslage:

  • Socata Trinidad TB20, in Frankreich registriert, aber in St. Gallen Altenrhein in der Schweiz stationiert
  • Wartungsprogramm und Aufsicht einer CAMO
  • Wartung alternierend in der Schweiz und in Frankreich, bei den gleichen EASA-zertifizierten Wartungsbetrieben

San Marino anerkennt Zertifizierungen aller Art (Wartung, Prüfer, aber auch STCs) sowohl der FAA, wei auch der EASA.

Aus folgenden Gründen überlege ich mir jetzt ernsthaft, die Maschine nach San Marino auszuflaggen:

  • Moderne Avionik mit STCs von der FAA ist verfügbar, aber nach wie vor sind keine STCs der EASA vorhanden
  • Verlängerung des Airworthynes Review Certificates (Certificat de Navigabilité) ist erheblich aufwendiger geworden, weil die Maschine jetzt trotz CAMO jährlich nach Frankreich überfolgen werden muss, für die visuelle Prüfung (früher nur alle drei Jahre)

Die Schwelle scheint tief, die Administration weitgehend digitalisiert, fix und kundenfreundlich. Kann das jemand bestätigen?

Beste Grüsse

Peter Weiss

3. März 2021: Von Thomas Dietrich an Peter Weiss

Naja, schau die mal die San Marino Gebühren an, die der Prüfer jedes Jahr verlangt incl Reisekosten Hotel und Nu....en. Dann noch die zollrechtliche Seite.

Das lohnt sich vielleicht erst ab einer Gulfstream wenn Du eine gendergerechte zweite und dritte Toilette einbauen willst. Aber nie bei einer TB 20.

VG

3. März 2021: Von Justus SJ an Thomas Dietrich

Peter kann doch einfach eine CAMO / Prüfer aus CH oder F nehmen, der muss gar nicht so weit reisen und kann sogar im eigenen Bett bei der eigenen Frau liegen?

3. März 2021: Von Achim H. an Thomas Dietrich

Dann noch die zollrechtliche Seite.

Die Registrierung ist völlig unabhängig vom zollrechtlichen Status zu sehen.

4. März 2021: Von Marcel Hofmann an Peter Weiss
Hoi Peter

Versuchs mal bei der Historic Flight Maintenance, beide PC7 vom Museum sind ja T7-Registriert.

Gruss Marcel
4. März 2021: Von Thomas Dietrich an Justus SJ

So hat mir die freundliche Dame in SM das aber nicht erklärt. Sondern erst Prüfer deiner Wahl, dann der SM Prüfer.

4. März 2021: Von Udo R. an Peter Weiss

Wird das im EASA-Land so unterschiedlich gehandhabt?

Mein D-reg Flugzeug muss alle drei Jahre zur physikalischen Nachprüfung, dazwischen auf Papierbasis. Gibt es da besondere Gründe, warum in diesem Fall trotz CAMO eine jährliche vor-Ort-Prüfung verlangt wird? Wird das in Frankreich derzeit so anders umgesetzt als in Deutschland?

Die Begründung für die Avionik ist natürlich ein Punkt, aber darüber habe ich hier im Forum auch anderes gelesen. Ohne eigene Erfahrung zu haben, könnte das STC bei einer zugehörigen Stelle der EASA vorgelegt werden und (gegen Gebühr) eine Bestätigung erhalten werden, dass das US-STC für das eigene (EASA-reg) Flugzeug auch anwendbar ist. Der Fall, der da besprochen wurde, war ein Autopilot, ich meine der Trio für eine PA28.

Vielleicht ist es ja eher eine Frage des richtigen Ansprechpartners als des Ausflaggens aus EASA-Land. Im Moment bessert sich hier doch gerade eine Menge..

Grüße, Udo

4. März 2021: Von Malte Höltken an Udo R.

Gibt es da besondere Gründe, warum in diesem Fall trotz CAMO eine jährliche vor-Ort-Prüfung verlangt wird? Wird das in Frankreich derzeit so anders umgesetzt als in Deutschland?

Nein.

4. März 2021: Von Peter Weiss an Udo R.

Hallo Udo

Die Begründung für die jährlichen Kontrollen vor Ort ist:

> l'inspecteur veut voir l'avion parce que ce n'est pas un ELA1 mais un ELA 2 (sup à 1.2 tonne)

Weil wir als ELA2 klassifiziert sind, wäre eine jährliche visuelle Kontrolle erforderlich. Den zwingenden Zusammenhang kann ich nicht nachvollziehen, aber die Regulatorien sind auch etwas unübersichtlich. ;-)

LG Peter

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4. März 2021: Von Achim H. an Peter Weiss

Frage doch einmal nach der Rechtsgrundlage. Der deutsche Prüfer muss eigentlich alles tun dürfen, so dass kein Franzose notwendig ist.

4. März 2021: Von Udo R. an Peter Weiss

Ne das geht jetzt auch mit ELA2. Mein Flieger ist ELA2, über 1,2 Tonnen. Das ist doch gerade eine der tollen Neuerungen an Part ML.

Dein Prüfer hat wohl keine Lust auf die neuen Regelungen ;-)

Wenn Du wissen willst, was geht und was die Bestimmungen tatsächlich sind, wende dich vertrauensvoll an Malte Höltken, er hat Deinen Thread auch schon gelesen und kurz geantwortet. Ich war bei ihm schon im Seminar zur Pilot/Owner Wartung, da haben wir genau die Fragen auch "durchgekaut".

Es gibt CAMOs, die schon die neuen Regularien umsetzen...

Also: Wenn die Betreuung durch eine CAMO sichergestellt ist, brauchst Du nur alle 3 Jahre eine physikalische Prüfung des Flugzeugs (solange nichts augenscheinlich dagegen spricht). Das gilt so in ganz Europa. Du kannst Dir jederzeit eine tschechische oder italienische (oder sonstige) CAMO suchen und Dir alle 3 Jahre einen spanischen oder polnischen Prüfer einfliegen lassen.

Grüße, Udo

4. März 2021: Von Erik N. an Udo R.
die CAMOs werden zu CAOs und können bis 2,7 to.
Dafür brauchen sie keine unabhängigen und räumlich getrennten Mitarbeiter
mehr für die Prüfung. Kann dann (wie früher) einer machen. Macht die RWL in EDLN zB so.
9. Juni 2024: Von Christoph Möhrle an Peter Weiss

Hallo Peter,

frag mal nach bei Walter Adam. Der hat seine Columbia 400 auf T7 registrieren lassen mit dem Kennzeichen T7-ADAM.

Der hat nur postivie Erfahrungen gemacht und kann Dir sicher auch die Kostenseite erklären.

Viele Grüße

Christoph

9. Juni 2024: Von Thomas Dietrich an Christoph Möhrle

San Marino nimmt keine Kolbenschüttler mehr an. Turbines only!

10. Juni 2024: Von weissgehrer an Thomas Dietrich

Hallo Christoph

Vielen Dank für Deinen Hinweis.

San Marino behält sich vor, die Zulassungsfähigkeit für jedes Flugzeug einzeln zu prüfen. Das geschieht ziemlich unkompliziert per E-Mail und braucht Angaben über Jahrgang, Hersteller, Typ, aktuelle Immatrikulation und die zu Grunde liegende Typen-Zulassung.

In meinem Fall wurde die Socata Trinidad zurückgewiesen, weil sie älter als 30 Jahre ist.

Darüber muss man dann nicht weiter diskutieren. (Gut gewartet und kontrolliertes Wartungsprogramm, Motor 2y alt, Propeller 6y alt, kann mit UL91 geflogen werden und hat mehr Zukunft als eine Cirrus, die nur AVGAS 100LL fliegen kann, ....)

Bleiben wir halt in Frankreich. ;-)

Liebe Grüsse

Peter

11. Juni 2024: Von Hubert Eckl an Peter Weiss Bewertung: +1.00 [1]
Ohne Schwarzgeld tut sich San Marino schwer. Der Ministaat galt als einer der schmutzigsten Finanzplätze. Dann zwang Italien San Marino, das Schwarzgeld auszukehren. Die Folgen für die Wirtschaft waren dramatisch, und der Neustart ist schwer.
San Marino hat den money laundry act noch (?) nicht unterschrieben
Ein deutscher Staatsbürger der sein Flugzeug T registriert fleht die Steuerprüfer geradezu um eine Betriebsprüfung an.
11. Juni 2024: Von TH0MAS N02N an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Ein Bekannter wurde mit einer T7-Registration aus Venedig kommend vom Zoll am VLP empfangen und so (stellt es Euch noch schlimmer vor!) gefilzt, daß er danach freiwillig umregistriert hat.

12. Juni 2024: Von Hubert Eckl an TH0MAS N02N

Lass uns doch mal fragen warum Eigner auf San Marino umflaggen? Schon klar weniger Bürokratie.... Wie das Spielkasino wegen des kostenlosen Kaffee besucht wird.

Gestern 07:32 Uhr: Von Pat Lean hard an Hubert Eckl

Hole den Faden mal wieder hoch. Hat jemand aktuelle Erfahrungsberichte? PN sind an!

Danke LG

~ Pat

Gestern 13:00 Uhr: Von Manni Fold an Pat Lean hard Bewertung: +1.00 [1]

"Gewöhnlich aussgewöhnlich gut informierte Kreise", bestätigen mir, daß jedes Dokument mit irgendeinem San Marino Bezug einen Trigger für AMLA und FIU auslöst. Du wirst vermutlich, gar wahrscheinlich, eine Steuerprüfung bekommen und musst erklären: Wieso San Marino? Woher das Geld für das Flugzeug? u.v.a.m. Angeblich gäbe es teuflische Fangfragen, über die Dich aber ein guter Steuerberater/anwalt sicher aufklärt.

Gestern 13:51 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Manni Fold Bewertung: +0.00 [2]

Hast auch versucht...deine bölkow in san marino anzumelden...besser im vatikan..als heiliger hubertus v loyola...mit heiligenschein...spart landegebühren...bekommst bonuspunkte für die klimaanlage in der hölle...

Gestern 17:34 Uhr: Von Pat Lean hard an Manni Fold Bewertung: +1.00 [1]

Sprichst Du von T7-reg und Flugzeug Bezug? Das Flugzeug steht ja unabhängig von T7-reg im Eigentum einer EU Entität und ist ordnungsgemäß importiert/versteuert usw... Ähnlich zu N-reg. Die steuerliche Lage ist also klar und nachrangig.

Leider sind nationale "kompetente" EASA Luftfahrt-Behörden fallweise unberechenbar langsam und wenn als Konsequenz Wirtschaftsgüter im 6, 7 und 8 stelligen €-Bereich über Wochen, bis hin zu Monaten, zu Briefbeschwerern werden weil Sachbearbeiter auf Urlaub sind usw... ist man gezwungen intensiv über Alternativen nachdenken.

Gestern 17:45 Uhr: Von Rockhopper Flyer an Pat Lean hard Bewertung: +2.00 [2]

Ich hab Dir ja schon den Kontakt zu einer Person geschickt, die einen Jet auf T7 betreibt. Meines Wissens nach ist der Vorteil hierbei vor allem, dass man das Gerät sowohl mit einer EASA als auch einer FAA Lizenz betreiben kann, was ggf. den Einsatzspielraum von Safety Pilots erweitert.

Gestern 18:35 Uhr: Von Manni Fold an Pat Lean hard

Die steuerliche Lage ist also klar und nachrangig.

Da magst Du formell recht haben. Du scheuchst dennoch die Hühner auf. Einfach zu offenkundig. Was ist eigentlich mit Andorra oder viel besser Vatikan Stadt, hat die money laundry acts auch nicht unterschrieben?

Gestern 22:57 Uhr: Von Pat Lean hard an Manni Fold

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