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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 14:52 Uhr: Von Alexis von Croy an Thomas R.

"ein von der BNA ausgestelltes", richtig.

Macht bei Euch die Reisepässe ausstellende Behörde auch die Gesetze dazu? Das ist echt praktisch:-)

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 14:48 Uhr: Von Alexis von Croy an Thomas R.

Das ist, nach Deinen eigenen Maßstäben, eine "aggressive Form"?

:-)

Da musst Du mal ein paar Beiträge von ThomasR, deinem zweiten Ich, lesen!

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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Ehemalige LBA-Juristin informiert über Hintergründe zum Versagen im Referat Flugmedizin
2. Dezember 2025 14:42 Uhr: Von Peter Meier an Horst Metzig

"Dieses flugmedizinische Problem ist ein rein deutsches, da würden andere EU Staaten einspringen."

Nur können die deutschsprachigen Länder das kaum aufnehmen - A, CH und LUX. In allen anderen Ländern müsste man bei tiefergehenden Befundsituationen diese erst einmal alle übersetzen.

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Wartung | Beitrag zu Öl-Analyse von US-Labor
2. Dezember 2025 14:40 Uhr: Von Sascha P. an Alexis von Croy Bewertung: +0.00 [1]

Danke, das habe ich nicht gesehen. Mach Du das gerne für mich!

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 14:33 Uhr: Von Thomas R. an Sascha P. Bewertung: +3.00 [3]

Die BUNDESNETZAGENTUR stellt keine "Flugfunkzeugnisse" aus, willst Du das nicht verstehen?

Diesen Satz in der aggressiven Form in einem Forum rauszuhauen, in dem mindestens jeder Zweite ein von der BNA ausgestelltes AZF in der Tasche hat, und dann auch noch beleidigt zu sein, wenn es Gegenwind gibt...

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 14:32 Uhr: Von Alexis von Croy an Sascha P.

Na ja, dass LLM mehr davon versteht als Du, die Idee hat sich aufgedrängt. Ich wollte Dich nicht beleidigen, sorry!

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 14:28 Uhr: Von Sascha P. an Alexis von Croy Bewertung: +1.00 [1]

> "PS: So ganz ohne persönliche Beleidigung kriegst Du das nicht hin, was?"

Du bist ja nun wahrlich kein Kind von Traurigkeit diesbezüglich... "Willst Du das nicht verstehen?" - "LLM hat es besser verstanden als OP"

Nett geht anders.

OP hätte nicht gefragt, wenn er es wüsste. OP bleibt weiterhin verwundert, dass Fliglehrer, LBA und Bundesnetzagentur ihm gesagt haben, das er kein BZF braucht.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 14:27 Uhr: Von Rolf _PA46 an Alexis von Croy Bewertung: +1.00 [1]

Rückmeldung aus der Praxis, beim Umschreiben meines FAA PPL musste ich u.a. das BZF einreichen, das bereits aus dem Segelflugschein (1990) vorlag. Das Luftamt Süd in Bayern hat das als Grundlage für die Umschreibung verlangt. Daher würde ich davon ausgehen, dass bei der Erteilung einer DE Lizenz das ebenfalls der Fall sein sollte.

PPL wird nicht beim LBA geführt, kann die Aussage des LBA daher rühren, nicht beteiligt zu sein?

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 14:24 Uhr: Von Alexis von Croy an Thomas R.

Hallo Thomas,

ja echt sorry, dass du so leiden musst :-)

Der zitierte §125 LuftPersV war ein offensichtlicher Zahlendreher – dort geht es tatsächlich nur um Language Proficiency. Das habe ich inzwischen auch klargestellt.

Das ändert aber nichts am Kernpunkt:
LP regelt Sprachkenntnisse, nicht die Berechtigung zum Betrieb einer Luftfunkstelle.
Und genau das war meine Aussage.

MEINE, nicht die der LLM.

PS: So ganz ohne persönliche Beleidigung kriegst Du das nicht hin, was?

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 14:22 Uhr: Von Alexis von Croy an Norbert Rading

Falsch.

Der von dir zitierte § 125 LuftPersV behandelt ausschließlich Language Proficiency.
Er sagt nichts über die Berechtigung zum Durchführen des Flugfunks.

LP und BZF/AZF sind zwei getrennte Anforderungen:

LP = Sprachnachweis für die Lizenz
BZF/AZF = Berechtigung, überhaupt funken zu dürfen

Der LP-Paragraph ersetzt das Funkzeugnis nicht und regelt dessen Erforderlichkeit auch nicht.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 14:21 Uhr: Von Johannes König an Alexis von Croy Bewertung: +3.00 [3]

Ich gebs auf...

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 14:17 Uhr: Von Thomas R. an Alexis von Croy Bewertung: +4.00 [4]

Alexis, das Ausmaß an Schwachsinn, das Du hier verbreitest, ist inzwischen selbst für Deine Verhältnisse echt peinlich. Bitte hör auf, das Forum damit (und mit irgendwelchlem LLM-Müll, den Du offenbar selbst nicht verstanden hast) zuzumüllen.

Nur ein Beispiel:

" §125 LuftPersV (1):
Der Flugfunk darf nur von Personen durchgeführt werden, die ein gültiges Sprechfunkzeugnis besitzen.
Es gibt wirklich keine weichere Formulierung."

In §125 geht es um ausschließlich um Sprachkenntnisse, und um sonst gar nichts. Das Wort "Sprechfunkzeugnis" kommt in dem ganzen Paragraphen überhaupt nicht vor!

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 14:16 Uhr: Von Alexis von Croy an Johannes König

Okay, dann halt so:

Die BNetzA stellt die Sprechfunkzeugnisse aus (formal als Behörde im Auftrag). Die LuftPersV regelt die Voraussetzungen zur Durchführung des Flugfunks.

Ob eine Funkstelle zugelassen werden muss, regelt separat die FlugfunkV. Die BNetzA ist für die Ausstellung der Zeugnisse zuständig – nicht für deren Notwendigkeit.

Analogie:
Die Stadt/Gemeinde stellt dir den Führerschein aus. Aber die Stadt entscheidet nicht, ob man ohne Führerschein fahren darf. Das regelt die Straßenverkehrsordnung.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 14:13 Uhr: Von Alexis von Croy an Johannes König

Also bis auf den Passus mit Segelflugzeugen oder Ballonen scheint wohl zu stimmen, was ich geschrieben habe ...

Die LLM hat zumindest mehr davon verstanden als der OP :-) Vielleicht hat sie ein BZF.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 14:11 Uhr: Von Johannes König an Alexis von Croy Bewertung: +6.00 [6]

Die BUNDESNETZAGENTUR stellt keine "Flugfunkzeugnisse" aus, willst Du das nicht verstehen?

Doch, tut sie, siehe Anhang.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 14:10 Uhr: Von Norbert Rading an Alexis von Croy Bewertung: +2.00 [2]

Kannst du nicht wenigstens nach dem Hinweis die Gesetze selbst anschauen anstatt auf ChatGPT zu vertrauen? In der FlugfunkV geht es NICHT um Funkstellen, sondern um die Ausübung des Flugfunks, um Flugfunkzeugnisse und wie man diese bekommt:

https://www.gesetze-im-internet.de/flugfunkv_2008/BJNR174200008.html

Der von dir (bzw ChatGPT) falsch zitierte §125 LuftPersV heißt "Nachweis von Sprachkenntnissen" und handelt auch davon:

https://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/__125.html

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 14:09 Uhr: Von Alexis von Croy an Sascha P. Bewertung: -1.00 [1]

Die BUNDESNETZAGENTUR stellt keine "Flugfunkzeugnisse" (BZF, AZF) aus, willst Du das nicht verstehen?

Edit: das ist so falsch, sie stellt sie - im Aufrag - aus.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 14:09 Uhr: Von Johannes König an Alexis von Croy Bewertung: +3.00 [5]

Meine Güte, wie kann man nur in so kurzer Zeit so viel Stuss generieren und dabei sogar beim Thema bleiben (ganz untypisch fürs PuF-Forum)...

Also:

  • Die Language Proficiency hat nichts mit dem Flugfunk zu tun. Das erste ist eine ICAO-Regel, zuständig hierfür sind die Luftfahrtbehörden (EASA, LBA, RPs). Das zweite fußt auf Regeln der ITU, zuständig hierfür ist daher die BNetzA.
  • Die EASA kennt kein AZF/BZF, das ist richtig. Das deutsche Recht kennt es aber. Daher brauchen wir es, §1 Abs. 1 FlugFunkV.
  • Die FlugFunkV regelt nicht die Zulassung von Funkgeräten, sondern die Erlaubnis zur Teilnahme am Flugfunkdienst.
  • Als Führer eines Segelflugzeugs, eines Ballons oder eines ULs darf ich außerhalb der Lufträume B, C und D funken, siehe §1 Abs. 2 Pkt. 1 FlugFunkV. Als Führer eines Motorflugzeugs brauche ich auf jeden Fall ein Flugfunkzeugnis, um zu funken.
  • Als Flugschüler brauche ich bei einem Überlandflug kein Flugfunkzeugnis, siehe §1 Abs. 2 Pkt. 2 FlugFunkV. Sollte die Schule/der Verein eines verlangen, dann ist das eine interne Regelung.
  • §133 LuftPersV besagt lediglich, dass ich mein Funkzeugnis in die Lizenz eintragen lassen kann und es dann nicht mehr mitführen muss. Machen und haben muss ich es trotzdem.
  • Im Rahmen der LAPL/PPL-Prüfung wird "Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle: Einhaltung der Flugverkehrs- und Sprechfunkverfahren" geprüft (Beim PPL unter 1h, 2a, 3h 4g, 6e).
  • Das Flugfunkzeugnis ist erst bei der Ausstellung des PPL/LAPL vorzulegen. Man kann sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung absolvieren, ohne dass man ein BZF/AZF hat. Den PPL/LAPL ausgehändigt bekommt man vom Amt aber erst dann, wenn man dieses vorlegt. (Quelle: Eigene Erfahrung mit dem RP Stuttgart).
  • Die Aussage der BNetzA, dass die praktische Prüfung die Flugfunkprüfung ersetzt, wäre mir neu und entspricht nicht der gelebten Praxis. Die Aussage, dass man in der praktischen Prüfung in "deutsch und englisch" geprüft wird, ist so nicht korrekt. Die Prüfung findet einsprachig statt.

Weniger ChatGPT, mehr Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung :-)

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 14:08 Uhr: Von Alexis von Croy an Sascha P.

Also beim LBA würde mich eher das Gegenteil wundern!

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 14:04 Uhr: Von Sascha P. an Alexis von Croy Bewertung: -1.00 [1]

Also haben BNetzA und LBA mir beide falsche Aussagen erteilt?

Nachtrag: Nein, FlugfunkV sagt:

Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen wird grundsätzlich ein von der Bundesnetzagentur ausgestelltes Flugfunkzeugnis benötigt.

Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind:

  • Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in den Lufträumen B, C und D betrieben werden
  • Luftfunkstellen an Bord von Luftfahrzeugen, die bei der Ausbildung von Luftfahrtpersonal verwendet werden
  • Funkstellen in Kraftfahrzeugen, die ausschließlich für die Verbindung mit Luftfunkstellen in Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen betrieben werden
  • Bodenfunkstellen, die ausschließlich für die Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen eingesetzt oder die ausschließlich zu Ausbildungszwecken verwendet werden
  • Berechtigte, die Wartungs- und Reparaturarbeiten an Funkgeräten durchführen und im Rahmen dieser Tätigkeit zu Überprüfungszwecken am Flugfunk teilnehmen
  • Berechtigte, die sich mit Kraftfahrzeugen auf den Betriebsflächen eines Flughafens bewegen
  • Inhaber entsprechender gültiger Militärerlaubnisse und Inhaber von Lizenzscheinen für den Flugverkehrkontrolldienst
  • Einsatzkräfte der Feuerwehren von Flughafenunternehmen auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle unter Verwendung der Feuerwehrfrequenz gemäß § 45 Absatz 5 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der jeweils geltenden Fassung

  • da geht es überhaupt nicht um die Zulassung
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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 14:03 Uhr: Von Alexis von Croy an Norbert Rading

Na, dann mal OHNE LLM ... ich nehme mir die Zeit

Die FlugfunkV regelt ausschließlich die Zulassung von Funkstellen.
Dass UL/Segler außerhalb B/C/D keine Funkstellenzulassung benötigen, heisst lediglich: Das Funkgerät muss dort nicht genehmigt werden.

Mehr regelt die FlugfunkV zu diesem Thema nicht. Keinerlei Aussagen zu Flugpersonal, Lizenzen oder Sprechfunkzeugnissen!

Die Berechtigung zur Durchführung des Flugfunks ist dagegen in der LuftPersV angesiedelt. Diese trennt klar zwischen
– Zulassung/Technik (FlugfunkV/BNetzA)
– Berechtigung der Person (LuftPersV/Luftfahrtbehörde)

Der Denkfehler liegt auf der Hand:
Aus „Funkstelle braucht keine Zulassung“ wird der Schluss „Pilot braucht kein BZF“. Das eine betrifft aber das Gerät, das andere die Person – zwei völlig verschiedene Ebenen.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 13:57 Uhr: Von Alexis von Croy an Sascha P. Bewertung: +1.00 [1]

Du vermischst hier zwei völlig unterschiedliche Gesetze.

FlugfunkV (Bundesnetzagentur)
Regelt nur die Zulassung der Funkstelle.
Dein zitierter Satz bedeutet ausschließlich:
Das Funkgerät braucht in UL/Segler in G/E keine Zulassung.
Mehr nicht.

LuftPersV (Luftfahrtbehörde)
Regelt die Berechtigung der Person, die funkt.
Und dort steht in §125 ganz ohne jede Ausnahme:
Der Flugfunk darf nur von Personen durchgeführt werden, die ein gültiges Sprechfunkzeugnis besitzen.“

Die FlugfunkV hebt die LuftPersV nicht auf.
Das eine betrifft das Gerät, das andere die Berechtigung des Piloten.

Deshalb ist der Schluss „darf ohne BZF funken“ einfach falsch.
Erlaubt ist nur: „darf ohne Zulassung funken“.
Aber nicht: „darf ohne Sprechfunkzeugnis funken“.

Das sind zwei vollkommen verschiedene Sachen.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 13:55 Uhr: Von Norbert Rading an Alexis von Croy Bewertung: +3.00 [3]

Ich weiß nicht, was dieses LLM-Gewürge demonstrieren soll außer die Unzulänglichkeiten von ChatGPT. Weder §2(2) FlugfunkV noch §125 LuftPersV existieren in der hier zitierten Form.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 13:52 Uhr: Von Sascha P. an Alexis von Croy

Stimmt halt nicht... lies halt selbst die Ausnahmen zum BZF anstatt ChatGPT zu befragen... und die fragwürdigen Antworten hier zu posten - das hilft nicht.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu BZF Pflicht - ja oder nein?
2. Dezember 2025 13:52 Uhr: Von Alexis von Croy an Sascha P.

Zu Deinem Zitat der Bundesnetzagentur habe ich jetzt mal ohne ChatGPT recherchiert:

Hier gehen viele Sachen durcheinander:

Die Bundesnetzagentur regelt nur die Funkstelle (Zulassung/Frequenz).
Deshalb sagen die manchmal: „UL/Segelflug brauchen keine Funkstellenzulassung außerhalb B/C/D.“
Das ist richtig – betrifft aber nur das Gerät, nicht die Person, die funkt.

Die Berechtigung zum Senden steht komplett woanders, nämlich in der LuftPersV unter §125:

„Der Flugfunk darf nur von Personen durchgeführt werden, die ein gültiges Sprechfunkzeugnis besitzen.“
Da gibt es keine Ausnahme für Luftfahrzeugarten oder für Luftraum G/E.
Die FlugfunkV (BNetzA) kann das auch gar nicht außer Kraft setzen, weil sie sich nur auf die technische Seite bezieht.

Kurz:

UL/Segler brauchen keine Funkstellenzulassung, wenn sie in G/E unterwegs sind.
Aber wer sendet, braucht ein Sprechfunkzeugnis. Egal ob PPL, UL, Segelflug oder sonstwas.
Language Proficiency ersetzt das BZF übrigens nicht – das ist nur der Sprachnachweis, kein Funkbetriebszeugnis.

Ich denke der Fall ist klar.

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