Ich finde es schade, dass die heutige Debattenkutlur darin besteht, von der eigentlichen Frage abzulenken, anstatt sich mit ihr auseinanderzusetzen.
Also anstatt auf die Frage: Ist die Nutzung legal? Zu antworten
- Ist mir doch egal
- Habe ich mich noch nicht mit beschäftigt, oder
- Ja, aus diesen und jenem Grund (der Hinweis auf die nicht permanente Installation war zumindest ein Ansatz in diese Richtung)
kommt: Schau mal, was Du machst, und ob das legal ist.
Dabei finde ich das Wissen um die Legalität durchaus wichtig.
Daher habe ich meine Unterlagen zur Vorbereitung meines Vortrages zur Fluglehrerweiterbildung LBW Anfang April nochmal durchforstet und nach Anhaltspunkten gesucht.
Da dieses Thema aufgeworfen wurde zunächst der Punkt Tablet und Software.
Dabei handelt es sich um EFB der Klasse 1. Also laut EASA VO 965/2012 tragbare Geräte, die nicht fest im Cockpit installiert sind, hauptsächlich während nicht-kritischer Flugphasen genutzt werden, außer ggf per WLAN oder Bluetooth keine fest Verbindung zu den Flugzeugsystemen haben und bei Start und Landung sicher verstaut werden sollten.
Jeppesen führt übrigens die Zertifizierung für die Nutzung bis hin zum CAT Bereich durch, was natürlich nicht bedeutet, dass jedes einzelne Gerät zertifiziert wird, sondern das Produkt “Apple iPad” in den jeweiligen Versionen.
Aber was sind diese Geräte überhaupt im Sinne der EASA? Die Antwort findet sich in GM1 NCO.GEN.125 “Portable electronic devices”, kurz PED. Dabei heißt es zunächst einmal:
PEDs are any kind of electronic device, typically but not limited to consumer electronics, brought
on board the aircraft by crew members, passengers, or as part of the cargo and that are not
included in the approved aircraft configuration. All equipment that is able to consume electrical
energy falls under this definition. The electrical energy can be provided from internal sources as
batteries (chargeable or non-rechargeable) or the devices may also be connected to specific
aircraft power sources.
(PEDs sind alle Arten von elektronischen Geräten, typischerweise, aber nicht ausschließlich, Unterhaltungselektronik, die von Besatzungsmitgliedern, Fluggästen oder als Teil der Fracht an Bord des Flugzeugs gebracht werden und die nicht die nicht zur zugelassenen Luftfahrzeugkonfiguration gehören. Alle Geräte, die in der Lage sind, elektrische Energie zu verbrauchen Energie verbrauchen können, fallen unter diese Definition. Die elektrische Energie kann aus internen Quellen bereitgestellt werden wie Batterien (aufladbar oder nicht aufladbar) bereitgestellt werden oder die Geräte können auch an spezielle Stromquellen des Luftfahrzeugs angeschlossen sein.)
Zudem wird zwischen zwei Kategorien von PED unterschieden.
(1) nicht beabsichtigte Sender (also kurz Geräte, die unbeabsichtigt Störsendungen abstrahlen)
(2) Sendende Geräte (T-PED), also Geräte bei denen die Sendefunktion Teil der Funktion ist.
In der zweiten Kategorie sind explizit Mobiltelefone aller Art, Satellitentelefone, Computer mit Mobilfunkdatenverbindung, drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) oder Bluetooth-Fähigkeit aufgeführt. Persönlich würde ich hier auch ein Starlink Mini ansiedeln, womit dieser Teil der Frage geklärt wäre.
Spannend wird es dann aber beim Teil GM2 NCO.GEN.125
Dort findet man Folgendes:
(a) Von PEDs kann die Gefahr ausgehen, dass sie elektronisch betriebene Flugzeugsysteme stören. Diese Systeme können von der elektronischen Triebwerkssteuerung, Instrumenten, Navigations- oder Kommunikationsausrüstung, Autopiloten bis hin zu jeder anderen Art von Avionikausrüstung im Flugzeug reichen. Die Störungen können dazu führen, dass die Bordsysteme nicht mehr richtig funktionieren oder irreführende Informationen liefern und die Kommunikation gestört wird. Dies kann auch zu einer erhöhten Arbeitsbelastung für die Flugbesatzung führen.
Und weiter:
(b) Störungen können durch Sender, die zur Funktionalität des PED gehören, oder durch unbeabsichtigte Übertragungen vom PED verursacht werden. Aufgrund der wahrscheinlichen Nähe des PED zu allen elektronisch betriebenen Flugzeugsystemen und der im Allgemeinen begrenzten Abschirmung in kleinen Flugzeugen ist das Risiko von Interferenzen höher einzuschätzen als bei größeren Flugzeugen mit metallischen Zellen.
(c) Bei der Zulassung des Luftfahrzeugs wurde bei der Qualifizierung der Luftfahrzeugfunktionen möglicherweise nur eine kurzzeitige Exposition gegenüber einem starken Strahlungsfeld berücksichtigt, wobei eine akzeptable Abhilfemaßnahme die Rückkehr zur normalen Funktion nach Beseitigung der Bedrohung ist. Diese Zertifizierungsannahme trifft möglicherweise nicht zu, wenn das sendende PED an Bord des Flugzeugs betrieben wird.
(d) Es hat sich gezeigt, dass die Einhaltung der Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und der damit verbundenen europäischen Normen, wie sie durch die CE-Kennzeichnung angezeigt wird, nicht ausreicht, um das Vorhandensein von Störungen auszuschließen. Eine bekannte Störung ist die Demodulation des Sendesignals von GSM-Mobiltelefonen (Global System for Mobile Communications), die zu Tonstörungen in anderen Systemen führt. Ähnliche Störungen lassen sich bei der Entwicklung von PEDs nur schwer vorhersagen, und es ist praktisch unmöglich, die elektronischen Systeme des Flugzeugs vor allen möglichen Störungen zu schützen. Daher ist der Verzicht auf den Betrieb von PEDs an Bord von Flugzeugen die sicherste Option, zumal die Auswirkungen möglicherweise nicht sofort, sondern erst unter äußerst ungünstigen Umständen erkannt werden.
Dies trifft natürlich auch auf EFB der Klasse 1zu (Tablet, Smartphone), wobei hier die Sendefunktion ja während des Fluges abgeschaltet werden kann (und sollte).
Für mich die Schlussfolgerung, dass der Betrieb eines Starlink Terminals während des Fluges durchaus nicht dem eines Tabklets gleichzusetzen ist.
Während nun bei Part SPO der Pilot in Command letztendlich die Entscheidung über die Nutzung des PED trifft, ist es bei Part NCO oder Part NCC der Betreiber, der dann zumindest Regeln in seinen OPS Manuals festlegen muss.
Noch nicht betrachtet ist hierbei die Stromversorgung, die am besten, so wie bereits durch andere erwähnt, durch zertifizierte genug leistungsstarke USB Steckdosen erfolgt. Zum Betrieb leistungsstarker Lithium Ionen Powerpacks und der damit zusammenhängenden Brandgefahr wurde ja bereits ausführlich früher diskutiert.
Ich hoffe, dass damit ein wenig Licht in die Angelegenheit gebracht wurde und die Enstcheidung über die Nutzung des Starlink Terminals besser informiert getroffen werden kann.
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