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31. Oktober 2025 18:42 Uhr: Von Johannes König an Joachim P.

Also da gibt es günstigere Methoden :-)

Part-FCL wird doch, genau wie alle anderen Parts, auf dem EUR-LEX-Server kostenfrei veröffentlicht, sogar mit allen Änderungen konsolidiert und in der für uns in Deutschland rechtlich bindenden deutschen Version: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02011R1178-20250501

Für AMCs und GMs muss man dann halt wieder die EARs der EASA bemühen (auch kostenlos).

@Norbert:

Würde man den Satzteil "training for the LAPL(A) only" wörtlich auslegen und "LAPL(A)" hier als Lizenz ansehen, dürfte ein LAPL-only-FI ja nicht mal eine Auffrischungsschulung für einen LAPL-Piloten durchführen. Gemeint ist hier mit LAPL(A) vermutlich "Pilot, der LAPL(A)-Inhaber ist oder sich in der Ausbildung dahin befindet". So interpretieren das zumindest die Luftämter Bayern Süd und BaWü, bei denen man das "night" als LAPL-only-FI eingetragen bekommen. PPL-Inhaber darf man dann natürlich nicht zur Nachtflugberechtigung ausbilden, sondern nur LAPL-Inhaber. Ist einigermaßen widersinnig, denn die Ausbildung ist die gleiche bzw. bei LAPL wegen dem BIFM sogar noch länger, aber da greift dann die LAPL-Beschränkung.

31. Oktober 2025 18:53 Uhr: Von Thomas R. an Johannes König Bewertung: +2.00 [2]

Part-FCL wird doch, genau wie alle anderen Parts, auf dem EUR-LEX-Server kostenfrei veröffentlicht, sogar mit allen Änderungen konsolidiert und in der für uns in Deutschland rechtlich bindenden deutschen Version: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02011R1178-20250501

Für AMCs und GMs muss man dann halt wieder die EARs der EASA bemühen (auch kostenlos).

Johannes, bitte. Wenn das so wäre, dann würden die zahlreichen hier versammelten FIs ja nicht ausdauernd völligen Stuss schreiben, oder?


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