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Guten Morgen !
Ich hoffe auf Euere Hilfe ... weil ich auch nach Stunden im Internet keine Informationen von einer vertrauenswürdigen Quelle gefunden hab.
Meine Vermutung ist, daß man als Pilot mit deutschem Wohnsitz, der sein eigenes N-Regstriertes Flugzeug fliegt, innerhalb Deutschlands eine von Deutschland ausgestellte Lizenz braucht. Fliegt man ins europäische Ausland, benötigt man eine US-Lizenz.
Kennt jemand eine Website / Publikation einer vertrauenswürdigen Quelle (LBA / AOPA / Fachzeitschrift), die diese Vermutung bestätigt / widerlegt ?
Die Frage wurde zwar hier im Forum schon diskutiert, aber es ist mir rechtlich viel zu wage mich auf einen Forumseintrag zu verlassen (bitte nicht falsch verstehen: ich schätze das Forum hier sehr, aber bei einem Ramp-Check zu sagen: "hab ich so im Internet-Forum gelesen" geht ja nun auch nicht).
Wäre echt toll, wenn jemand einen Link für mich hätte.
Ganz lieben Dank schon mal !
Gerd
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Vertrauenswürdig:
https://www.fliegermagazin.de/news/neues-gesetz-faa-lizenzinhaber-brauchen-us-adresse
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Du hast es doch selber geschrieben: Die einzigen für Deine Zwecke vertrauensfürdigen Quellen sind das LBA, die FAA und die entsprechenden CAAs der Länder in denen Du fliegen willst.
"Aber es stand im xx-Magazin" oder "Aber eine private Lobby-Organisation hat geschrieben..." ist beim Ramp-Check auch nicht verbindlicher, als "Aber im Forum stand...".
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N-Reg mit deutscher Lizenz innerhalb von Deutschland: 14 CFR 61.3 (1) (vii):
(a) Required pilot certificate for operating a civil aircraft of the United States: [...] (vii) When operating an aircraft within a foreign country, a pilot license issued by that country may be used.
N-Reg außerhalb des Ausstellerstaats der Lizenz: 14 CFR 61.3 (1) (i):
(a) Required pilot certificate for operating a civil aircraft of the United States. No person may serve as a required pilot flight crewmember of a civil aircraft of the United States, unless that person: (1) Has in the person's physical possession or readily accessible in the aircraft when exercising the privileges of that pilot certificate or authorization— (i) A pilot certificate issued under this part and in accordance with § 61.19;
Zusätzlich EASA-Lizenz, wenn der Operator EU-Resident ist: EASA Basic Regulation 2018/1139 Article 2 (1)(b)(ii):
This Regulation shall apply to [...] the [...] operation of aircraft, [...] where the aircraft is [...] (ii) registered in a third country and operated by an aircraft operator established, residing or with a principal place of business in the territory to which the Treaties apply;
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Manchmal könnte man meinen, die EASA-Regelungen wären hinter einer Paywall.
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Die sind hinter ner Schnellwall ;-)
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Die Schnellwall kostet den gemeinen Anwender nix, aber den Schnell wertvolle Lebenszeit (und der hat ja nicht mehr sooooo viel, ist ja fast so alt wie ich).
Bevor ich nicht 33 Minuten selbst gesucht habe, frage ich nicht Tobias. Darum haben wir so wenig Kontakt. Fast alles kann man einfach selbst finden. Man sollte das als zusätzliches PPL-Fach einführen: "EASA-Regulations kennen und verstehen ohne Tobias zu fragen."
Oder ich fütter den Kram mal in einen GPT ;)
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[...] Fast alles kann man einfach selbst finden. Man sollte das als zusätzliches PPL-Fach einführen: "EASA-Regulations kennen und verstehen ohne Tobias zu fragen."
Finde ich nicht. Die Systematik der EASA-Regulation ist furchtbar nerdig, mit schrecklicher Namensgebung und vielen Dokumenten, wo man sich aus zahlreichen Revisionen dann selbst das Delta zusammenbauen muss. Auch die EASA-Websites haben eine grausame Usability, besonders in Hinblick auf die Indexierung durch Suchmaschinen. Oft findet man zunächst erst mal irgendwelche GMs und AMCs, während der eigentliche Verordnungstext irgendwo vergraben ist.
Das ganze Zeug ist ungefähr so userfreundlich wie wenn es in C++ geschrieben wäre ;-). Und bei den inhaltlichen Ungenauigkeiten sind wir da noch gar nicht...
Oder ich fütter den Kram mal in einen GPT ;)
Ich sehe ein Buch: "Die kleine EASA-Fibel" ;-)
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Ja, einfach ist es nicht. Aber so wie man Zeit aufwendet, um das Flugzeug oder das Wetter besser zu verstehen, ist es auch erfüllend, sich in das EASA-Zeugs einzufuchsen. Find ich.
Und was bitte soll an C++ komisch sein?
Aber den Vergleich kann man weitertreiben: Sind dann die GMs so was wie die MISRA Rules?
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- Wenn du NUR in DE fliegst brauchst du keine FAA Lizenz, nur eine deutsche EASA-Lizenz.
- Im Rest der EASA-Mitgliedsstaaten brauchst du FAA + äquivalente EASA Lizenz
- In allen anderen Staaten brauchst du nur die FAA Lizenz
Referenzen wie genannt. Diese (bescheuerte) Änderung für 2) ist originär in der 2011/1178 Verordnung, da gab es aber noch einen opt out.
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"ist es auch erfüllend, sich in das EASA-Zeugs einzufuchsen"
An welch licherloh brennender Hanfplantage muss man denn wohnen, um darin Erfuellung zu finden?
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Man sollte das als zusätzliches PPL-Fach einführen
Dieses Fach gibt es und heisst "Luftrecht".
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Schlag bitte mal das Wort "Ironie" im Duden nach.
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Dieses Fach gibt es und heisst "Luftrecht".
Hast Du da seinerzeit nicht aufgepasst, oder warum sagst Du sonst weiter oben, dass man für Auskünfte aus dem Regelwerk bei der Behörde anrufen soll?
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Doch - aber ich hab den OP gelesen und darum ging es ja explizit nicht um "Auskünfte aus dem Regelwerk" (die man hier im Forum mannigfach nachlesen kann), sondern um eine zitierfähige Quelle für einen Ramp-Check.
Deswegen hab ich auch nix von "Anrufen" geschrieben - wenn man das haben will, dann wird man es schriftlich brauchen.
"Ich hab das mal im Theorie-Unterricht so verstanden" ist halt genauso wenig hilfreich bei so einem Check, wie "ich hab's in einem Forum gelesen"...
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darum ging es ja explizit nicht um "Auskünfte aus dem Regelwerk"
Ah ja? Das steht im OP wo nochmal gleich?
sondern um eine zitierfähige Quelle für einen Ramp-Check
Was genau ist an einem Auszug aus den Regelwerken nicht "zitierfähig"?
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Als zitierfähige Quelle hab ich immer die Ausgabe des Fliegermagazins an Bord, in der ich einen Artikel über das EASA-Regelwerk veröffentlicht hatte. Ich glaube, das ist die Mai-Ausgabe.
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Brennende Hanfplantage? ;))) das ist ein sehr schönes Bild. :)
Ich weiß gar nicht, ob so eine Plantage ohne weiteres brennt. Das Zeug ist ja noch zu feucht. Eigentlich lässt man das erst trocknen und dann noch ein paar Wochen in definiertem Klima fermentieren, damit es nicht so im Hals kratzt. Sagt man.
Aber zum Thema: ich bin halt wissbegierig. Ich lese auch jeden Tag den Wikipedia-Artikel des Tages. Heute geht es übrigens um die fürstliche Grabstätte von Vix. Wenn es aber mal keinen so spannenden Artikel gibt, versuche ich die legalen Rahmen meiner Allwetteroperation und der Flugschülerlizenz*innen zu verstehen. :)
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Dann lern ich heute mal wieder die Op-Codes des 68000er auswendig. Immer noch besser als dieses C++-Gekroese ;-) Aber was weiss die Jugend schon davon ...
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Wenn diese aussage nicht ungünstig sich auf die züp auswirkt....
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Als ob die bei der ZÜP in Java programmieren...
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Den ollen mc68000 von modorolla? Der war schon im transpac drin....letzte steinzeit...
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Würde mich bei diesen deppen nicht wundern...
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