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N-Reg mit deutscher Lizenz innerhalb von Deutschland: 14 CFR 61.3 (1) (vii):
(a) Required pilot certificate for operating a civil aircraft of the United States: [...] (vii) When operating an aircraft within a foreign country, a pilot license issued by that country may be used.
N-Reg außerhalb des Ausstellerstaats der Lizenz: 14 CFR 61.3 (1) (i):
(a) Required pilot certificate for operating a civil aircraft of the United States. No person may serve as a required pilot flight crewmember of a civil aircraft of the United States, unless that person: (1) Has in the person's physical possession or readily accessible in the aircraft when exercising the privileges of that pilot certificate or authorization— (i) A pilot certificate issued under this part and in accordance with § 61.19;
Zusätzlich EASA-Lizenz, wenn der Operator EU-Resident ist: EASA Basic Regulation 2018/1139 Article 2 (1)(b)(ii):
This Regulation shall apply to [...] the [...] operation of aircraft, [...] where the aircraft is [...] (ii) registered in a third country and operated by an aircraft operator established, residing or with a principal place of business in the territory to which the Treaties apply;
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Manchmal könnte man meinen, die EASA-Regelungen wären hinter einer Paywall.
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Die sind hinter ner Schnellwall ;-)
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Die Schnellwall kostet den gemeinen Anwender nix, aber den Schnell wertvolle Lebenszeit (und der hat ja nicht mehr sooooo viel, ist ja fast so alt wie ich).
Bevor ich nicht 33 Minuten selbst gesucht habe, frage ich nicht Tobias. Darum haben wir so wenig Kontakt. Fast alles kann man einfach selbst finden. Man sollte das als zusätzliches PPL-Fach einführen: "EASA-Regulations kennen und verstehen ohne Tobias zu fragen."
Oder ich fütter den Kram mal in einen GPT ;)
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[...] Fast alles kann man einfach selbst finden. Man sollte das als zusätzliches PPL-Fach einführen: "EASA-Regulations kennen und verstehen ohne Tobias zu fragen."
Finde ich nicht. Die Systematik der EASA-Regulation ist furchtbar nerdig, mit schrecklicher Namensgebung und vielen Dokumenten, wo man sich aus zahlreichen Revisionen dann selbst das Delta zusammenbauen muss. Auch die EASA-Websites haben eine grausame Usability, besonders in Hinblick auf die Indexierung durch Suchmaschinen. Oft findet man zunächst erst mal irgendwelche GMs und AMCs, während der eigentliche Verordnungstext irgendwo vergraben ist.
Das ganze Zeug ist ungefähr so userfreundlich wie wenn es in C++ geschrieben wäre ;-). Und bei den inhaltlichen Ungenauigkeiten sind wir da noch gar nicht...
Oder ich fütter den Kram mal in einen GPT ;)
Ich sehe ein Buch: "Die kleine EASA-Fibel" ;-)
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Ja, einfach ist es nicht. Aber so wie man Zeit aufwendet, um das Flugzeug oder das Wetter besser zu verstehen, ist es auch erfüllend, sich in das EASA-Zeugs einzufuchsen. Find ich.
Und was bitte soll an C++ komisch sein?
Aber den Vergleich kann man weitertreiben: Sind dann die GMs so was wie die MISRA Rules?
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"ist es auch erfüllend, sich in das EASA-Zeugs einzufuchsen"
An welch licherloh brennender Hanfplantage muss man denn wohnen, um darin Erfuellung zu finden?
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Man sollte das als zusätzliches PPL-Fach einführen
Dieses Fach gibt es und heisst "Luftrecht".
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Schlag bitte mal das Wort "Ironie" im Duden nach.
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Dieses Fach gibt es und heisst "Luftrecht".
Hast Du da seinerzeit nicht aufgepasst, oder warum sagst Du sonst weiter oben, dass man für Auskünfte aus dem Regelwerk bei der Behörde anrufen soll?
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Doch - aber ich hab den OP gelesen und darum ging es ja explizit nicht um "Auskünfte aus dem Regelwerk" (die man hier im Forum mannigfach nachlesen kann), sondern um eine zitierfähige Quelle für einen Ramp-Check.
Deswegen hab ich auch nix von "Anrufen" geschrieben - wenn man das haben will, dann wird man es schriftlich brauchen.
"Ich hab das mal im Theorie-Unterricht so verstanden" ist halt genauso wenig hilfreich bei so einem Check, wie "ich hab's in einem Forum gelesen"...
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darum ging es ja explizit nicht um "Auskünfte aus dem Regelwerk"
Ah ja? Das steht im OP wo nochmal gleich?
sondern um eine zitierfähige Quelle für einen Ramp-Check
Was genau ist an einem Auszug aus den Regelwerken nicht "zitierfähig"?
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Als zitierfähige Quelle hab ich immer die Ausgabe des Fliegermagazins an Bord, in der ich einen Artikel über das EASA-Regelwerk veröffentlicht hatte. Ich glaube, das ist die Mai-Ausgabe.
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Brennende Hanfplantage? ;))) das ist ein sehr schönes Bild. :)
Ich weiß gar nicht, ob so eine Plantage ohne weiteres brennt. Das Zeug ist ja noch zu feucht. Eigentlich lässt man das erst trocknen und dann noch ein paar Wochen in definiertem Klima fermentieren, damit es nicht so im Hals kratzt. Sagt man.
Aber zum Thema: ich bin halt wissbegierig. Ich lese auch jeden Tag den Wikipedia-Artikel des Tages. Heute geht es übrigens um die fürstliche Grabstätte von Vix. Wenn es aber mal keinen so spannenden Artikel gibt, versuche ich die legalen Rahmen meiner Allwetteroperation und der Flugschülerlizenz*innen zu verstehen. :)
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Dann lern ich heute mal wieder die Op-Codes des 68000er auswendig. Immer noch besser als dieses C++-Gekroese ;-) Aber was weiss die Jugend schon davon ...
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Wenn diese aussage nicht ungünstig sich auf die züp auswirkt....
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Als ob die bei der ZÜP in Java programmieren...
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Den ollen mc68000 von modorolla? Der war schon im transpac drin....letzte steinzeit...
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Würde mich bei diesen deppen nicht wundern...
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Der M68000 war zu seiner Zeit ein echter Quantensprung, und den Intel-Prozessoren um Welten überlegen. Leider haben sich stückzahlmäßig die Intel-Prozessoren durchgesetzt, ein ähnlich großes Problem wie "Windows" statt System-5 Unix. Da kann man nix machen, es ist wie Euro statt der D-Mark.
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Der 68 kam ca 1988 raus...wir wollten den als en und decrypt prozessor b harris gefechtsfeldradios einsetzen...so wie auf den beuteradios aus amipanzern...die ich in moskau im juni gesehen habe
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