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36 Beiträge Seite 1 von 2

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7. Dezember 2024: Von Tobias Schnell an Gerd Schönborn Bewertung: +8.00 [8]

N-Reg mit deutscher Lizenz innerhalb von Deutschland: 14 CFR 61.3 (1) (vii):

(a) Required pilot certificate for operating a civil aircraft of the United States: [...]
(vii) When operating an aircraft within a foreign country, a pilot license issued by that country may be used.

N-Reg außerhalb des Ausstellerstaats der Lizenz: 14 CFR 61.3 (1) (i):

(a) Required pilot certificate for operating a civil aircraft of the United States. No person may serve as a required pilot flight crewmember of a civil aircraft of the United States, unless that person:
(1) Has in the person's physical possession or readily accessible in the aircraft when exercising the privileges of that pilot certificate or authorization—
(i) A pilot certificate issued under this part and in accordance with § 61.19;

Zusätzlich EASA-Lizenz, wenn der Operator EU-Resident ist: EASA Basic Regulation 2018/1139 Article 2 (1)(b)(ii):

This Regulation shall apply to [...]
the [...] operation of aircraft, [...] where the aircraft is [...]
(ii) registered in a third country and operated by an aircraft operator established, residing or with a principal place of business in the territory to which the Treaties apply;

7. Dezember 2024: Von Joachim P. an Tobias Schnell

Manchmal könnte man meinen, die EASA-Regelungen wären hinter einer Paywall.

7. Dezember 2024: Von Thomas R. an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

Die sind hinter ner Schnellwall ;-)

7. Dezember 2024: Von Joachim P. an Thomas R. Bewertung: +2.00 [2]

Die Schnellwall kostet den gemeinen Anwender nix, aber den Schnell wertvolle Lebenszeit (und der hat ja nicht mehr sooooo viel, ist ja fast so alt wie ich).

Bevor ich nicht 33 Minuten selbst gesucht habe, frage ich nicht Tobias. Darum haben wir so wenig Kontakt. Fast alles kann man einfach selbst finden. Man sollte das als zusätzliches PPL-Fach einführen: "EASA-Regulations kennen und verstehen ohne Tobias zu fragen."

Oder ich fütter den Kram mal in einen GPT ;)

8. Dezember 2024: Von Thomas R. an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

[...] Fast alles kann man einfach selbst finden. Man sollte das als zusätzliches PPL-Fach einführen: "EASA-Regulations kennen und verstehen ohne Tobias zu fragen."

Finde ich nicht. Die Systematik der EASA-Regulation ist furchtbar nerdig, mit schrecklicher Namensgebung und vielen Dokumenten, wo man sich aus zahlreichen Revisionen dann selbst das Delta zusammenbauen muss. Auch die EASA-Websites haben eine grausame Usability, besonders in Hinblick auf die Indexierung durch Suchmaschinen. Oft findet man zunächst erst mal irgendwelche GMs und AMCs, während der eigentliche Verordnungstext irgendwo vergraben ist.

Das ganze Zeug ist ungefähr so userfreundlich wie wenn es in C++ geschrieben wäre ;-). Und bei den inhaltlichen Ungenauigkeiten sind wir da noch gar nicht...

Oder ich fütter den Kram mal in einen GPT ;)

Ich sehe ein Buch: "Die kleine EASA-Fibel" ;-)

8. Dezember 2024: Von Joachim P. an Thomas R.

Ja, einfach ist es nicht. Aber so wie man Zeit aufwendet, um das Flugzeug oder das Wetter besser zu verstehen, ist es auch erfüllend, sich in das EASA-Zeugs einzufuchsen. Find ich.

Und was bitte soll an C++ komisch sein?

Aber den Vergleich kann man weitertreiben: Sind dann die GMs so was wie die MISRA Rules?

8. Dezember 2024: Von T. Magin an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

"ist es auch erfüllend, sich in das EASA-Zeugs einzufuchsen"

An welch licherloh brennender Hanfplantage muss man denn wohnen, um darin Erfuellung zu finden?

8. Dezember 2024: Von F. S. an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Man sollte das als zusätzliches PPL-Fach einführen

Dieses Fach gibt es und heisst "Luftrecht".

8. Dezember 2024: Von Sven Walter an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

Schlag bitte mal das Wort "Ironie" im Duden nach.

8. Dezember 2024: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter Bewertung: +0.00 [2]

Ironie Walter?

8. Dezember 2024: Von Tobias Schnell an F. S. Bewertung: +9.00 [9]

Dieses Fach gibt es und heisst "Luftrecht".

Hast Du da seinerzeit nicht aufgepasst, oder warum sagst Du sonst weiter oben, dass man für Auskünfte aus dem Regelwerk bei der Behörde anrufen soll?

8. Dezember 2024: Von F. S. an Tobias Schnell

Doch - aber ich hab den OP gelesen und darum ging es ja explizit nicht um "Auskünfte aus dem Regelwerk" (die man hier im Forum mannigfach nachlesen kann), sondern um eine zitierfähige Quelle für einen Ramp-Check.

Deswegen hab ich auch nix von "Anrufen" geschrieben - wenn man das haben will, dann wird man es schriftlich brauchen.

"Ich hab das mal im Theorie-Unterricht so verstanden" ist halt genauso wenig hilfreich bei so einem Check, wie "ich hab's in einem Forum gelesen"...

8. Dezember 2024: Von ingo fuhrmeister an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

I

8. Dezember 2024: Von Tobias Schnell an F. S. Bewertung: +4.00 [4]

darum ging es ja explizit nicht um "Auskünfte aus dem Regelwerk"

Ah ja? Das steht im OP wo nochmal gleich?

sondern um eine zitierfähige Quelle für einen Ramp-Check

Was genau ist an einem Auszug aus den Regelwerken nicht "zitierfähig"?

8. Dezember 2024: Von Joachim P. an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

Als zitierfähige Quelle hab ich immer die Ausgabe des Fliegermagazins an Bord, in der ich einen Artikel über das EASA-Regelwerk veröffentlicht hatte. Ich glaube, das ist die Mai-Ausgabe.

8. Dezember 2024: Von Joachim P. an T. Magin

Brennende Hanfplantage? ;))) das ist ein sehr schönes Bild. :)

Ich weiß gar nicht, ob so eine Plantage ohne weiteres brennt. Das Zeug ist ja noch zu feucht. Eigentlich lässt man das erst trocknen und dann noch ein paar Wochen in definiertem Klima fermentieren, damit es nicht so im Hals kratzt. Sagt man.

Aber zum Thema: ich bin halt wissbegierig. Ich lese auch jeden Tag den Wikipedia-Artikel des Tages. Heute geht es übrigens um die fürstliche Grabstätte von Vix. Wenn es aber mal keinen so spannenden Artikel gibt, versuche ich die legalen Rahmen meiner Allwetteroperation und der Flugschülerlizenz*innen zu verstehen. :)

8. Dezember 2024: Von T. Magin an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Dann lern ich heute mal wieder die Op-Codes des 68000er auswendig. Immer noch besser als dieses C++-Gekroese ;-) Aber was weiss die Jugend schon davon ...

8. Dezember 2024: Von ingo fuhrmeister an Joachim P. Bewertung: -1.00 [1]

Wenn diese aussage nicht ungünstig sich auf die züp auswirkt....

8. Dezember 2024: Von Joachim P. an ingo fuhrmeister

Als ob die bei der ZÜP in Java programmieren...

8. Dezember 2024: Von ingo fuhrmeister an T. Magin Bewertung: -1.00 [1]

Den ollen mc68000 von modorolla? Der war schon im transpac drin....letzte steinzeit...

8. Dezember 2024: Von ingo fuhrmeister an Joachim P. Bewertung: -1.00 [1]

Würde mich bei diesen deppen nicht wundern...

8. Dezember 2024: Von Michael Stock an ingo fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

Der M68000 war zu seiner Zeit ein echter Quantensprung, und den Intel-Prozessoren um Welten überlegen. Leider haben sich stückzahlmäßig die Intel-Prozessoren durchgesetzt, ein ähnlich großes Problem wie "Windows" statt System-5 Unix. Da kann man nix machen, es ist wie Euro statt der D-Mark.

8. Dezember 2024: Von ingo fuhrmeister an Michael Stock Bewertung: -1.00 [1]

Der 68 kam ca 1988 raus...wir wollten den als en und decrypt prozessor b harris gefechtsfeldradios einsetzen...so wie auf den beuteradios aus amipanzern...die ich in moskau im juni gesehen habe



19. Januar 2026 20:38 Uhr: Von Frank Schmitz an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe hier zu dem Thema noch eine Nachfrage. Konkret interressiert mich ob die FAA eine EASA Lizenz als "issued" von dem Staat in dem geflogen wird akzeptiert, wenn es eine Lizenz aus einem anderen EU Staat ist.

Hier: N-reg (in dem falle ein Segelflugzeug) in Deutschland durch deutschen Staatsbürger mit Lizenz (hier: SPL) von Austro Control.

Das meint der elektronische Sekretär zu dem Thema - sehen die Fachleute das auch so:

Kurzantwort vorweg
Nein, „issued“ bedeutet in diesem FAA-Kontext nicht „von Deutschland ausgestellt“.
Es bedeutet „von einer zuständigen Behörde ausgestellt und im Staat der Operation gültig“.

Eine von Austro Control ausgestellte EASA-SPL gilt rechtlich als „issued by Germany“ im Sinne der FAA-Regel, sobald du in Deutschland fliegst.


Warum das so ist – sauber juristisch erklärt
1️⃣ Der relevante FAA-Text (sinngemäß)
FAA 14 CFR § 61.3(a)(1)(v) erlaubt das Fliegen eines N-registrierten Luftfahrzeugs außerhalb der USA mit:

a pilot license issued by the State in which the aircraft is operated
Auf den ersten Blick klingt das nach:

„muss vom Staat ausgestellt sein“
�� Das ist aber eine verkürzte Lesart.


2️⃣ ICAO-Systematik: „State of Issue“ ≠ „Nationalbehörde des Territoriums“
Im ICAO-Recht (und daran orientiert sich die FAA):

„State of Issue“ = der Staat, dessen Rechtssystem die Lizenz trägt
Nicht zwingend: die konkrete nationale Behörde des Aufenthaltsstaats
Innerhalb der EU gilt:

EASA-Lizenzen werden unionsrechtlich „im Namen aller Mitgliedstaaten“ ausgestellt.
Das ist der entscheidende Punkt.


3️⃣ EU-Recht hebelt die enge Lesart aus
Durch VO (EU) 1178/2011 gilt:

Eine SPL wird nach EU-Recht ausgestellt
Sie ist in allen Mitgliedstaaten gültig
Jeder Mitgliedstaat muss sie so behandeln, als wäre sie „seine“ Lizenz
➡️ Deutschland ist rechtlich verpflichtet, deine AT-SPL als voll gültige deutsche Pilotenlizenz anzuerkennen.

Damit ist für den FAA-Text erfüllt:

„issued by the State in which the aircraft is operated“
Denn:

Staat der Operation: Deutschland
Gültige Pilotenlizenz nach deutschem (EU-)Recht: ja

19. Januar 2026 21:16 Uhr: Von F. S. an Frank Schmitz Bewertung: +1.00 [1]

Die EU und erst Recht die EASA ist kein Staat. Deswegen:

EASA-Lizenzen werden unionsrechtlich „im Namen aller Mitgliedstaaten“ ausgestellt.

Nein - sie werden von einer nationalen Behörde nach den EASA-Regeln ausgestellt.

Jeder Mitgliedstaat muss sie so behandeln, als wäre sie „seine“ Lizenz

Zum Glück: Nein! Im Gegensatz zu einer in Deutschland ausgestellten Lizenz darf das LBA eine von Autrocontrol ausgestelle Lizenz gar nicht "behandeln". Und das ist gut so, sonst würde ausflaggen ja gar nix bringen.

Deutschland ist rechtlich verpflichtet, deine AT-SPL als voll gültige deutsche Pilotenlizenz anzuerkennen.

Das könnte man jetzt länger in aller Feinheit diskutieren, ist aber für die Frage wenig relevant. Die Einschränkung, dass man, wenn man mit einer Austrocontrol-Lizenz in Deutschland eine N-Reg fliegen will, zusätzlich eine FAA-Lizenz braucht ist ja keine Regelung von Deutschland, sondern eine Anforderung der USA.

„issued by the State in which the aircraft is operated“
Denn:

Staat der Operation: Deutschland
Gültige Pilotenlizenz nach deutschem (EU-)Recht: ja

Da steht eben nicht "valid in the state" sondern "issued by the state" - das ist schwer anders zu verstehen...

(Also genau genommen steht da "...a pilot license issued by that country may be used." aber "country" ist die EASA noch weniger, als "state")


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