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3. Dezember 2025 17:00 Uhr Jan Brill

Technik: Halon Feuerlöscher


Halon-Verbot für Feuerlöscher – und jetzt? Update zum Heft-Artikel...

Ende dieses Jahres tritt das Halon-Verbot für Feuerlöscher in Flugzeugen in Kraft. Genauer gesagt tritt die Ausnahme, die Flugzeug-Feuerlöscher bislang vom Halon-Verbot befreite, außer Kraft. Der Umstand stellt Flugzeughalter vor einige Probleme, denn hier stehen Luftfahrt- und Umweltgesetzgebung in der EU im offenen Widerspruch zueinander. Halon ist ein Gas, das unstrittig die Ozonschicht schädigt und daher schon seit 1988 in Produktion und Verkauf stark eingeschränkt ist. Es ist als Edelgas aber auch ein Löschmittel, das für die Luftfahrt den großen Vorteil hat, dass es beim Einsatz in räumlich engen Kabinen nicht giftig ist. Und nach einer informativen Leserzuschrift können wir nun auch die Frage beantworten warum Halon-Alternativen in den USA so viel preisgünstiger sind als bei uns.


Es brennt in der EU-Gesetzgebung! Vernünftige und bezahlbare Feuerlöscher für GA-Flugzeuge dürfen nicht mehr eingesetzt werden.
Wer schon mal einen Brand oder auch nur Rauchentwicklung in der Kabine erlebt – oder besser gesagt überlebt hat, der weiß, dass selbst lange nach dem Löschen des Brandes Rückstände aller Art in der Kabine zurückbleiben und das Atmen in der engen Alu-Röhre zur Qual wird. Das Letzte, was man in dieser eingeschlossenen Umgebung dann noch braucht, ist ein Löschmittel, das weitere Gesundheitsgefährdungen mit ins Spiel bringt. Und man kann auch nicht mal schnell rechts ranfahren, aussteigen und frische Luft schnappen.
Aufgrund dieser sehr besonderen Umstände waren Kabinenfeuerlöscher in Flugzeugen bislang meist mit Halon befüllt. Es funktioniert und es ist ungiftig. Man handelt sich bei der Benutzung selbst in winzigen Cockpits also keine weiteren Probleme ein.

Wer braucht einen Feuerlöscher?

Verpflichtend ist ein Feuerlöscher gemäß den Betriebsvorschriften von NCO für Flugzeuge mit mehr als 1.200 kg MTOM. Hat man keinen an Bord, kann man ab 1.200 kg beim Ramp-Check ein Finding bekommen.

Nach dem Willen der Europäischen Umweltgesetzgebung müssen sämtliche noch im Umlauf befindliche Halon-Löscher am 31. Dezember 2025 ausgebaut und entsorgt werden. Man darf existierende Feuerlöscher also auch nicht weiterverwenden.

Nach dem Willen der Europäischen Luftfahrtgesetzgebung müssen Flugzeuge über 1.200 kg MTOM aber auch nach dem 31. Dezember 2025 mit Feuerlöschern ausgerüstet sein.

Der optimale und luftfahrtzugelassene Ersatz wäre ein Halotron BrX Extinguisher, wie z.B. der Amerex A337TS. Das Problem dabei: Der ist in Europa mit über 2.000 Euro rund viermal so teuer wie ein Halon-Löscher und außerdem – wenn überhaupt – nur mit monatelangen Lieferzeiten erhältlich.

Ersatzlöschmittel Halotron 1 in der EU auch verboten!


Feuerlöscher mit Halon-Ersatz sind in den USA deutlich günstiger, weil sie mit Halotron-1 ein deutlich günstigeres Löschmittel nutzen. Dieses ist in der EU aber auch schon wieder verboten, obwohl viel weniger schädlich. Der Gesetzgeber sorgt mit seinem Perfektionismus also dafür dass alte Halon-Löscher weiter betrieben werden oder ganz ohne Feuerlöscher geflogen wird.
In den USA, wo kein Zwang zur Umrüstung herrscht, kosten vergleichbare Löscher deutlich weniger. Einen Halotron A384T bekommt man dort für 325 US-Dollar. Warum?
Diese Feuerlöscher beinhaltet als Wirkstoff Halotron 1, auch als HCFC-123 bezeichnet (Dichlortrifluorethan). Diese Substanz ist zwar um 96 % weniger Ozon-schädigend als das bekannte Halon 1211 und immer noch im großen Stil in Kälteanlagen anzutreffen, aber auch bereits vom Montreal-Protokoll als abgekündigte Substanz eingeordnet.

Grund dürfte das immer noch hohe Treibhaus-Potenzial sein. Die EU greift in der EU-VO 2024/590 diesem Verbot vorweg und ordnet auch Halotron 1 alias HCFC-123 unter den verbotenen Substanzen nach Anhang I ein. Ein solcher Löscher darf nicht mehr eingeführt werden. Ihn also einfach bei aircraftspruce.com zu bestellen geht nicht, er würde im Zoll beschlagnahmt werden.

Man müsste schon einen Löscher mit Halotron BrX bestellen, der nur geringfügig günstiger ist als bei uns, also in der Praxis keinen Preisvorteil mehr bringt, auch weil es sich um Gefahrgut handelt und der Versand eines einzelnen Löschers ein Vermögen kosten würde. Die deutsche AOPA erwägt eine Sammelbestellung. Einzelheiten gibt es noch keine.

In jedem Fall wird ein neuer Halotron BrX Löscher aber nicht bis Jahresende da sein.

Zulassung

Je nach Flugzeugzulassung muss für den Einbau eines anderen Löschers aber auch erstmal eine Zulassung erwirkt werden. Dabei kann der Hersteller durch eine pauschale Zulassung mithelfen – muss es aber nicht. Piper z. B. macht es sich ganz besonders einfach und gibt schlicht den Service Letter No. 1355 heraus:

„Starting December 31, 2025, some civil aviation authorities will be mandating the removal of all Halon fire extinguishers from use in aircraft under their jurisdiction. For aircraft that will be operating under this requirement, Piper Aircraft, Inc. recommends replacing any existing UL rated fire extinguisher with a Halotron BrX clean agent fire extinguisher of the same UL fire classification rating (2B:C, 5B:C, etc.) as the existing fire extinguisher.“

Von dieser „Empfehlung“ kann sich der Halter allerdings nichts kaufen. Gar nichts. Denn Piper schreibt weiter:

„Piper Aircraft, Inc. recommends owners/operators contact their local civil aviation authority for installation approval in their aircraft.“

Eine Zulassung ist das nämlich nicht. Die darf man selbst anstrengen und bezahlen. Für kleinere Flugzeuge geht das vielleicht noch als CT-STAN, wo man dann die Kosten auf viele Halter umlegen könnte; größere Komplex-HPA-Flugzeuge müssen einen kompletten Minor-Change durchlaufen. Nichts davon wird bis Ende des Jahres erledigt sein.

Und ob irgendein anderer Löscher aus dem Baumarkt geeignet und zulässig ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. Die AOPA sagt ja, sagt aber auch selbst, dass es dazu auch andere Auslegungen gibt.

Was tun?

Die einzige rechtlich sichere Option besteht nach dem 31. Dezember 2025 für Halter von Flugzeugen unter 1.200 kg darin, Feuerlöscher ersatzlos ausbauen.


Selbst ein kleiner Handy-Akku kann mächtig Ärger machen. Ein solcher Brand stellt im winzigen Kabinen-Volumen eines GA-Flugzeugs eine tödliche Bedrohung dar. Die EU verbietet aber zwei günstige und ungiftige Löschmittel für den Einsatz im GA-Flugzeug.
© South China Morning Post 
Wenn Sie dann einen harmlosen Lüfterbrand unter dem Panel nicht mehr unter Kontrolle bekommen, haben Sie wenigstens das gute Gefühl, Ozon-freundlich und im vollen Einklang mit der EU-Umweltgesetzgebung aus dem Leben zu scheiden. Davon würde ich also abraten, gerade in Zeiten, in denen praktisch bei jedem Flug zig Lithium-Akkus im Gepäck mit an Bord sind. Einen Akkubrand kriegen sie zwar auch mit einem Halonlöscher nicht aus, aber wenigstens können Sie Brandherde bekämpfen, die vom wild gewordenen Akku angesteckt wurden.

Also – einen existierenden Feuerlöscher ersatzlos auszubauen halte ich für die schlechteste Option.

Einen Haushalts-Löscher einzusetzen halte ich für die zweitschlechteste Wahl. Man ist dann immer noch nicht wirklich legal, läuft aber Gefahr, dass dieser Haushaltslöscher in der kleinen Flugzeugkabine bei Benutzung mehr Schaden als Nutzen anrichtet.

Meine Empfehlung wäre: Mittelfristig einen Halotron BrX bestellen oder bei nächster Gelegenheit aus den USA mitbringen halt einen günstigen Halotron-1-Löscher mitbringen und bis dahin den Halon-Löscher schön brav und griffbereit im Cockpit belassen.

Was passiert dann beim Ramp-Check?

Ein Verstoß gegen Luftfahrtgesetzgebung ist das ganz ausdrücklich nicht. Es kann Ihnen auch nicht das ARC verwehrt werden. Das macht die AustroControl in einer sehr pragmatischen Veröffentlichung klar. Nachdem der Sachverhalt darin erstmal geklärt wurde (Ausbau bis 31. Dezember 2025, anderer Feuerlöscher nur mit Zulassung, also SB, STC, Minor Change oder CS-STAN) kommt die ACG zur entscheidenden Frage:

„Wie wird das Halonverbot seitens der Austro Control GmbH als Registerbehörde gehandhabt?
Etwaige Prüfungen durch die Austro Control beschränken sich unverändert auf die Einhaltung von luftfahrtrechtlichen Vorgaben (Instandhaltung bzw. Einbaugenehmigungen von Handfeuerlöschern) bzw. die Einhaltung der jeweiligen Betriebsvorschriften (Mindestausrüstung))“

Und weiter:

„Darf ein ARC oder eine NABE ausgestellt werden, wenn sich ein halonhaltiger
Handfeuerlöscher an Bord befindet?
Ja, sofern die Einbaugenehmigung des bestehenden halonhaltigen Handfeuerlöschers weiterhin gültig ist und seitens der zuständigen Zulassungsbehörde (EASA für EASA-LFZ, Austro Control für
Annex I-LFZ) nicht aufgehoben wurde. Die Einhaltung der Vorgaben aus der EU-Ozon-Verordnung (EU) 2024/590 ist nicht Teil der Anforderungen an eine Lufttüchtigkeitsprüfung.“

Bedeutet im Klartext: Wir (Luftfahrtbehörde) werden euch nicht aufhängen, wenn ihr weiter mit dem Halon-Löscher fliegt. Im Bereich der ACG hat man also auch bei einem Ramp-Check nichts zu befürchten.

Es wäre erfreulich, wenn sich deutsche Behörden zu einer ähnlich pragmatischen Veröffentlichung durchringen könnten. Vor allem in Bezug auf die Ramp-Checks, denn hier droht den Haltern das eigentliche rechtliche Risiko.

Bis dahin muss man festhalten, dass Rechtssicherheit im Luftverkehr ein immer knapper werdendes Gut ist. Man muss inzwischen schon auswählen, welcher EU-Gesetzgebung man genügt. Umweltrecht oder Luftrecht?

Dass in Europa auch kostengünstige Halotron-1-Löscher nicht mehr importiert werden dürfen, obwohl 96% weniger schädlich, kommt in unsere Gallerie von "Perfect is the Enemy of the Good"-Aberwitz. Eine passable Lösung wird zugunsten einer gar nicht verfügbaren perfekten Lösung blockiert. Von der Bezahlbarkeit ganz zu schweigen.

Und ja ... Triebwerks-Löscher in größeren Luftfahrzeugen dürften selbstverständlich weiter mit Halon betrieben werden. An diese gewichtigen wirtschaftlichen Interessen traut sich die EU dann noch nicht ran. Da zeit man lieber Aktionismus auf dem Rücken der kleinen GA!

Anmerkung der Redaktion: In dem im Heft 2025/12 erschienenen Artikel zu diesem Thema haben wir nicht zwischen Halotron-1 und Halotron BrX differenziert. Herzlichen Dank an Leser Peter Schott., der uns hierzu hilfreiche Informationen geschrieben hat.



Bewertung: +11.00 [11]  
 
 




3. Dezember 2025 17:58 Uhr: Von F. S. an Jan Brill Bewertung: +3.00 [3]

Es ist sogar noch komplizierter:
Gibt es denn überhaupt Halotron BrX Feuerlöscher, die für die typischen SEP Muster geeignet und zulässig sind?

Beim durchaus verbreiteten Hersteller Amerex in den USA hat der kleinste für die Luftfahrt verfügbare Typ (A337TS) laut Datenblatt ein minimum confined space requirement von 12,09m^3. Die Kabinen der meisten SEP Muster dürften unter diesem Volumen liegen und somit ist dieser Löscher nicht für den Einsatz in diesen Mustern geeignet.
Das ist auch der Grund, warum Polen (glaube ich) eine Derogation bei der EASA beantragt hat: Die Regelung ist nach Aussage der Polnischen CAA mit am Markt verfügbaren Produkten schlicht nicht erfüllbar.

4. Dezember 2025 11:58 Uhr: Von Norbert Rading an F. S.

Ich kenne keinen BrX-Löscher, der geeignet ist. Allerdings kann man als Hersteller natürlich über diesen Hinweis hinwegsehen, um wenigstens erst einmal eine Alternative anbieten zu können, mit der man legal weiterfliegen darf. Grob hat das wohl so für die G115-G120TP gemacht.

Bezüglich des Artikels ist es übrigens nicht nur ACG, die hier "pragmatisch" - also eigentlich ja nur rechtskonform - agieren. Die EASA stellt das selbst auf ihrer Webseite so dar:

Regulation (EU) 2024/590 is not airworthiness-related legislation. An infringement of Regulation (EU) 2024/590 with regard to halon fire extinguishers on aircraft beyond the envisaged end-date would not have an impact on the aircraft’s airworthiness. There are also no grounds under Regulation (EU) 2018/1139 that would oblige Member States to ground an aircraft for non-compliance with the end-date referred to in Regulation (EU) 2024/590. Please note in this respect, that in accordance with Part-26 of Annex I to Regulation (EU) 2015/640, operators of large helicopters and large aeroplanes shall ensure that portable fire extinguishers do not use halon as an extinguishing agent where the individual certificate of airworthiness is first issued on or after May 18, 2019.

https://www.easa.europa.eu/en/newsroom-and-events/news/end-year-milestone-phase-out-halon-extinguishers

Halotron-BrX hat übrigens auch ein paar umwelttechnische Probleme: 2-BTP ist PFAS und wird damit bei der anstehenden PFAS-Regulierung auch wieder eine Ausnahme benötigen.

Ich finde die Regulierung ja grundsätzlich gut, aber die Umsetzung ist natürlich fragwürdig. Allerdings ist das eben wieder eine Regulierung, bei der man die kleine GA komplett vergessen hat und so ganz unschuldig ist letztere daran auch nicht: Das Proposal zur 2024/590 ist von 2022, beschlossen wurde es im Februar 2024. Die zwei Jahre dazwischen wären der richtige Moment zum Agieren gewesen, nicht die zwei Monate bis zum Enddatum. Aber ich kann mich nicht entsinnen, dass das Thema damals größer thematisiert wurde.

10. Dezember 2025 22:26 Uhr: Von Alexander Wipf an Jan Brill Bewertung: +24.00 [24]

EASA veröffentlicht lang erwartete Fortsetzung von Kafkas "Der Prozess" – Ein Meisterwerk absurder Rechtskunst

Eine literarische Würdigung des Regulierungsromans "Die Halon-Verordnung oder: Wie ich lernte, das Unmögliche zu lieben"

Mit ihrer neuesten Veröffentlichung hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) ein Werk vorgelegt, das selbst Franz Kafka vor Neid erblassen ließe – hätte er nicht das Pech gehabt, bereits 1924 zu sterben, also lange bevor er die volle Blüte bürokratischer Absurdität hätte erleben können.

Während Kafkas Josef K. noch den bescheidenen Luxus genoss, nicht zu wissen, wessen er angeklagt war, gönnt uns die EASA in ihrem Regulierungs-Thriller eine Volte, die den Meister selbst übertrifft: Unsere Protagonisten – nennen wir sie stellvertretend "Die Flugzeughalter" – wissen exakt, was verboten ist. Sie dürfen es nur nicht ändern. Eine narrative Innovation von geradezu diabolischer Eleganz.

Die Handlung – oder: Der Triumph der Unmöglichkeit

Im ersten Akt unseres Dramas wird eine Substanz namens Halon zum Staatsfeind erklärt. Ozonschädlich! Verboten! Die Feuerlöscher, in denen diese teuflische Chemikalie ihr Unwesen treibt, müssen aus den Flugzeugen verbannt werden. Soweit, so klassisch dramaturgisch. Man erkennt noch die aristotelische Einheit von Handlung, Ort und Zeit.

Doch dann – und hier erhebt sich das Werk ins Geniale – folgt der Plot-Twist: Das Halon selbst bleibt legal. Nur die Feuerlöscher sind verboten. Es ist, als würde man Messer verbieten, aber Klingen erlauben. Oder Kafkas Türhüter würde sagen: "Das Tor ist nur für dich bestimmt, aber der Eingang ist verboten."

Stilistische Meisterschaft: Die Kunst des administrativen Paradoxons

Kafka ließ seinen Josef K. noch durch dunkle Dachkammern und verschachtelte Gerichtshöfe irren. Die EASA, in ihrer postmodernen Radikalität, verzichtet auf solche räumlichen Metaphern. Die Unmöglichkeit ist hier nicht topographisch, sondern ontologisch. Man muss nirgendwo hingehen, um zu scheitern – das Scheitern ist bereits im Sein selbst angelegt.

Besonders brillant: die implizite Charakterisierung der namenlosen Beamten. Sie treten nie in Erscheinung, hinterlassen aber ihre kafkaesken Spuren in Form von Verordnungen, die das Unmögliche fordern. "Ersetzen Sie die Feuerlöscher!" – "Womit?" – "Das ist nicht unser Problem." Ein Dialog, den Kafka selbst nicht besser hätte schreiben können, hätte er ihn geschrieben.

Die Türhüter-Parabel 2.0

Erinnern wir uns an Kafkas berühmte Parabel: Ein Mann vom Lande bittet um Einlass ins Gesetz. Der Türhüter sagt: "Jetzt kann ich dir den Eintritt nicht gewähren." Der Mann wartet sein ganzes Leben.

Die EASA aktualisiert diese Fabel für das 21. Jahrhundert: Die Flugzeughalter bitten um eine Lösung. Die Behörde antwortet: "Es gibt keine zugelassenen Alternativen." Die Halter warten. Und warten. Und während sie warten, sind sie bereits illegal. Eine erzählerische Beschleunigung, die Kafka in seiner Tuberkulose-geplagten Langsamkeit nie erreichen konnte.

Intertextuelle Verweise und literarische Anspielungen

Kenner werden in der Halon-Verordnung zahlreiche Anspielungen an die Weltliteratur entdecken:

Catch-22 (Heller): Du musst legal sein, aber du kannst nicht legal sein.
Warten auf Godot (Beckett): Die zugelassenen Alternativen kommen bestimmt. Irgendwann. Vielleicht.
1984 (Orwell): Freiheit ist Verbot. Verbot ist Erlaubnis. Halon ist legal und illegal zugleich.
Doch anders als Orwells Neusprech, das noch erkennbar perfide war, erreicht die EASA eine Form der bürokratischen Lyrik, die so rein ist, dass sie bereits wieder unschuldig wirkt. Es ist nicht Böswilligkeit – es ist Kunst.

Die Pointe: Das existenzielle Dilemma

In Kafkas "Prozess" endet Josef K. bekanntlich mit den Worten "Wie ein Hund!" – eine letzte Erkenntnis seiner vollständigen Entmenschlichung durch das System.

Die EASA verzichtet auf solch theatralische Gesten. Ihre Protagonisten enden nicht tragisch, sondern – und hier liegt die eigentliche Innovation – in einem Schwebezustand permanenter Illegalität bei gleichzeitiger Unmöglichkeit der Legalität. Sie sind nicht tot, nicht lebendig, nicht schuldig, nicht unschuldig. Sie sind... in Compliance-Limbo.

Fazit: ★★★★★ (5 von 5 verbotenen Feuerlöschern)

Die EASA hat mit der Halon-Verordnung ein Werk geschaffen, das in seiner absurden Konsequenz alles übertrifft, was die Literaturgeschichte bisher hervorgebracht hat. Kafka schrieb: "Es ist nicht notwendig, dass du aus dem Haus gehst. Bleib bei deinem Tisch und horche."

Die EASA hat verstanden: Es ist nicht einmal notwendig, dass ein Ausweg existiert. Die reine Form der Unmöglichkeit ist bereits das Ziel.

Absolute Leseempfehlung für alle Freunde absurder Literatur, existenzieller Verzweiflung und praktizierter Dekonstruktion des Rechtsbegriffs.

"Die Lüge wird zur Weltordnung gemacht." – Josef K., der offenbar bei der EASA hospitiert hat.


P.S.: Gerüchten zufolge arbeitet die EASA bereits am Sequel: "Die Verwandlung – Wie aus Luftfahrzeugen Bodenhaftung wurde." Wir warten gespannt.

11. Dezember 2025 07:17 Uhr: Von Roland Schmidt an Alexander Wipf Bewertung: +1.00 [1]

Super - selten so gelacht!!!

Wenn's nicht so traurig wäre....

11. Dezember 2025 09:17 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Alexander Wipf Bewertung: +1.00 [1]

rule-making halt....gemacht von reglern, die außerhalb jeder kalibrierung regeln...

schopenhauer hätte gesagt: gerechtigkeit wohnt in einer etage, zu der die justiz keinen zutritt hat...das paßt gut zum ausspruch über das für dich bestimmte tor...

13. Dezember 2025 12:14 Uhr: Von Sven Walter an Alexander Wipf Bewertung: +2.00 [2]

Weltklasse, gehört in den Hausverteiler von EASA, LBA, europäischen Rat und Kommission.

13. Dezember 2025 15:14 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Hast du wahnsinn getankt? Dann verbietet die easa das fliegen

< 2000 kg

13. Dezember 2025 15:35 Uhr: Von Sven Walter an ingo fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

Im Gegenteil, wäre für einige ein Weckruf.

14. Dezember 2025 16:13 Uhr: Von Alexander Wipf an Sven Walter

Könnte gefährlich werden. Josef K stribt schliesslich in einem Steinbruch mit den letzten Worten "Wie ein Hund". :)

14. Dezember 2025 23:07 Uhr: Von Bernd Mann an Jan Brill
Beitrag vom Autor gelöscht
15. Dezember 2025 21:43 Uhr: Von Malte Höltken an Sven Walter

Damit Kritik wirkt, muss sie aber erstmal den richtigen treffen - so gut die Formulierung auch ist, der Adressat muss sich den Schuh wahrlich nicht anziehen und der Rant geht irr.

16. Dezember 2025 14:13 Uhr: Von Sven Walter an Malte Höltken

Steter Tropfen höhlt den Stein... und man muss sich Sysiphus als glücklichen Menschen vorstellen.

16. Dezember 2025 14:23 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter Bewertung: -1.00 [1]

svensphipus? der glückliche faktenschlepper....

21. Januar 2026 10:06 Uhr: Von Sebastian L. an Jan Brill Bewertung: +2.00 [2]

Büscher hat einen anderen Hersteller für die Halotron-Löscher aufgetan welcher etwas günstiger ist. Lt. telefonischer Aussage wurde dieser wohl bisher überwiegend in Hubschraubern eingesetzt.

https://www.flugversand.de/Notausruestung/Feuerloescher/NA-038-1-Feuerloescher-M-900-Halotron-BRX-2-BTP::5123.html

https://www.protectionrt.com/shop/m-900/

21. Januar 2026 12:15 Uhr: Von ch ess an Sebastian L.

Danke - sehr guter Tipp, Compliance um halben Preis ;-)

Aber auch dieser Löscher hat ein nicht unerhebliches Problem - mein Flieger zumindestens hat keine 13 m3, nicht mal mit dem Totraum Tail & Wings...

"Mindestanforderung an den begrenzten Raum: (Kubikfuß/Kubikmeter): 374/13,34"

21. Januar 2026 15:22 Uhr: Von Sebastian L. an ch ess

Der Amerex hat die gleiche Beschränkung auf dem Label (12 kubikmeter), würde ich mal als nicht-relevant beurteilen.

21. Januar 2026 15:34 Uhr: Von F. S. an Sebastian L. Bewertung: +2.00 [2]

Ich sehe das als sehr relevant an. Wir sind leider immer noch in der Situation, dass es faktisch unmöglich ist, sich an alle Vorschriften und Vorgaben zu halten. Man muss zwingend gegen irgendetwas verstossen und kann derzeit schlicht nicht mit einem zulässigen Feuerlöscher fliegen. Deswegen hat man als Pilot nur die Wahl, gegen welche Vorgabe man verstößt.

Jetzt könnte man argumentieren, dass dass rechtliche Vorgaben ein höheres Gewicht haben, als die Anwendugsvorschriften und Produktlimitationen auf dem Datenblatt. Aber ist das so? Hierzu müsste man wissen, wie diese Angaben auf den Datenblättern (hier zum Mindestvolumen des Einsatzraumes) zustande kommen. Im schlimmsten Fall kann es sein, dass man zwar den neuen Umweltschutzanforderungen genüge leistet, die Sicherheit aber massiv beeinträchtigt.

Das ist sehr unbefriedigend...

21. Januar 2026 21:27 Uhr: Von T. Magin an F. S.

Man kann sich so ne neue Feuerspritze zusaetzlich in's Cockpit legen um den Gesetzen Genuege zu tun und den alten Halon-Loescher nutzen wenn es ernst wird um seine Gesundheit zu schuetzen. Und falls man das Ganze ueberlebt, vernebelt man den Halotron-Loescher ausserhalb des Flugzeugs, um dummen Fragen aus dem Weg zu gehen.

Ich bitte das als reinen Sarkasmus zu verstehen; mehr bleibt mir bei der Thematik nicht uebrig.

22. Januar 2026 14:58 Uhr: Von Manni Fold an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

in der Tat unbefriedigend. Gestern beim ARC erfahren, daß ein ELA1 Lfz <1200kg MTOW gar keinen Feuerlöscher mehr braucht. Was ist aber nun, wenn ich meinen "alten" Feuerlöscher im Flugzeug lasse, statt der Sondermülldeponie zuzuführen? Im echten Leben würde ich ohnehin schnell weglaufen, wenn mein (Holz)-Oldtimer zu brennen beginnt, statt nach hinten zu krabbeln um den kleinen Löscher zu holen.

22. Januar 2026 15:52 Uhr: Von Chris _____ an F. S.

Man muss überhaupt nicht gegen eine Vorschrift verstoßen. Es bleibt eine Option, nämlich das Fliegen aufzugeben.

22. Januar 2026 17:23 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Nur wegen eines feuerlöschers?

22. Januar 2026 18:59 Uhr: Von Viktor Molnar an ingo fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

Mir fehlt wohl die Phantasie, mir ein Szenario vorzustellen, wie ein Feuer im Flug mit Feuerlöscher zu ersticken ginge . Bei richtigen Fliegern hats Innenverkleidungen , die den Zugriff z.B. auf Kabelbrände per Löscher verhindern, genauso bei Benzinbränden bei undichten Schläuchen im Untergrund. Wir haben immer Nichtraucher-Flüge, da gibts auch keinen Brand durch Zigaretten - kann ja auch garnicht sein bei vorgeschrieben unbrennbaren Materialien im Innenraum ?? Also wo hat ein Löscher einen Nutzen - außer wenns unterm Motor beim unmäßigen Primern einen Benzinpfütze gibt. Und da ist man wohl besser dran, flott den großen Löscher aus dem Hangar zu holen .

Vic

23. Januar 2026 15:04 Uhr: Von Chris _____ an ingo fuhrmeister

Ja, das scheint ja nun die Absicht hinter der multiplen Behördenschikane betreffend unserer Fliegerei zu sein

24. Januar 2026 00:05 Uhr: Von Uwe Kaffka an Viktor Molnar

Das ist ja der Vorteil von Halon gewesen. Es unterbricht im gewissen Maße die chemische Kettenreaktion. Halon wirkt katalytisch auf die Verbrennungsreaktion. Man braucht ihn theoretisch nur in die Richtung bzw. hinter das Cockpit (vielleicht von unten) entleeren. Zudem wird bei Halon Sauerstoff nicht so verdrängt wie bei einem CO2 Löscher. Fraglich ist aber schon, ob man als "ungeübter" das in einem Flug hinbekommt. Sinnvoller erscheint eine sofortige Sicherheits-/Notlandung nach dem abarbeiten der Checklisten (Strom aus)


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