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Das neue Heft erscheint am 1. März
LBA Medical: Runder Tisch mit einer Ecke
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Kleiner Reiseführer für Oshkosh
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. Februar 2026 07:54 Uhr: Von Stefan Jaudas an Carsten Ritter Bewertung: +2.00 [4]

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier legalsitische Schlupflöcher für persönliche (möglicherweise) Nachlässigkeiten gesucht werden.

Wenn es dermaßen knapp wird, hat der Inhaber der Rechte schon lange vorher einiges versäumt. Es ist ja nicht so, dass ein Datum ganz plötzlich und überraschend vom Himmel fällt. Meistens steht das in jedem handelsüblichen Kalender.

Zum "was passiert wenn" - die Überprüfung der Gültigkeit der Rechte gehört zur Flugvorbereitung.

Sich dann an "UTC" oder "Ortszeit" zu klammern, hilft da auch nur, wenn das westlich des ausstellenden Landes ist, oder man gen Westen fliegt. Östlich davon siehts dann duster aus ...

Und wer hat schon Bock darauf, im Einzelfall behördlich oder höchstrichterlich feststellen zu lassen, was denn nun "korrekt" gewesen wäre. In der Luftfahrt geht man nie bis haarscharf an die Grenze, sondern hält einen respektvollen Abstand. Dazu gibt es z.B. ja auch noch die 45 Tage vor Ablauf beim Medical.

22. Februar 2026 09:49 Uhr: Von Carsten Ritter an Stefan Jaudas Bewertung: +3.00 [3]

Zum "was passiert wenn" - die Überprüfung der Gültigkeit der Rechte gehört zur Flugvorbereitung.

ICH würde es auch nie auf die Stunde ankommen lassen sondern für mich immer die konservativste Annahme ansetzen, bzw. es gar nicht erst knapp werden zu lassen und mich rechtzeitig um Verlängerungen zu kümmern.

Die Ausgangsfrage war ja aber für eine Softwareimplementierung. Da verstehe ich schon den Wunsch es da ganz korrekt implementieren zu wollen. Wenn du das einem Auditor erklären willst, was du da fabriziert hast, nützt es ja nicht zu sagen "Ja, aber wenn ..., dann hat der Pilot aber ... Und außerdem sollte es niemand soweit kommen lassen" sondern der Entwickler muss belegen können, was er da gemacht hat.

Sobald man die Software anderen zur Verfügung stellt, sollte man vom DAU ausgehen - es ist immer anzunehmen, dass jemand die Grenzen aufs Äußerste ausreizt.

22. Februar 2026 10:03 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Carsten Ritter

und manchmal sind die grenzen befestigt -

und nicht durchlässig....

dann entweder bußgeld oder

andere bestrafung - nach ermessen...

innerhalb der dann zuständigen grenzen...

22. Februar 2026 11:15 Uhr: Von Stefan Jaudas an Carsten Ritter

... in dem Fall wäre das dann ein Fall von bzw. für:

"Vorsicht, Gültigkeit der Berechtigung kann über den xx.xx.xxxx hinaus nicht eindeutig festgestellt werden - kontaktieren Sie Ihre zuständige Behörde/ Anwalt/ ..."

Selbst die allerkleinsten Details und Sonderfälle in Gesetze und Vorschriften gießen zu wollen ist nicht hilfreich. Seien wir doch froh, dass es noch Details gibt, die noch nicht zu Tode reguliert worden sind, und gehen damit selbst verantwortungsvoll um.

Aber da alle einschlägigen Aufzeichnungen in UTC geführt werden sollen ... AMC1 FCL.050 Recording of flight time: "... column 2 or 3: enter the place of departure and destination either in full or the internationally recognised three or four letter designator. All times should be in UTC; ..." wäre das mal ein Anhaltspunkt.

Die allermeisten Menschen werden auch nie in die Lage kommen, dass die Zeitzone oder die Flugrichtung über eine Gültigkeit eines Scheins entscheiden.


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