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24. Februar 2026 15:47 Uhr: Von Philipp G'air'stkamp an Sebastian G____

Das sind ja immer spannende Fragestellungen hier... in einem Detailgrad, wie es anscheinend nicht mal EASA oder FAA regeln.

Es gilt immer Tagesende bei den Gültigkeiten (soweit waren wir ja schon). Eine Uhrzeit ist nicht geregelt. Meine Meinung: Alle Logik spricht dafür, dass es sich um Local Time handeln muss. Sonst bräuchte man ja auch keine Nachtflugberechtigung, weil ja immer irgendwo auf der Welt die Sonne scheint. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich beim Ramp Check auf den australischen Sunset beziehen dürfte ;-)


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