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Luftrecht und Behörden | Verlängerung CR SEP, TMG  
23. März 2015: Von Willi Fundermann  Bewertung: +1.00 [1]
Möglicherweise gute Nachrichten für Fluglehrer und Betroffene: Ich habe eben die

„VERORDNUNG (EU) 2015/445 DER KOMMISSION vom 17. März 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zur Festlegung von technischen Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt"

gelesen. Neu eingefügt wurde hier:

„FCL.945 Pflichten der Lehrberechtigten Nach Abschluss des Schulungsflugs für die Verlängerung einer SEP- oder TMG-Klassenberechtigung gemäß FCL.740.A Buchstabe b Nummer 1 und nur bei Erfüllung aller anderen Kriterien für eine Verlängerung gemäß FCL.740.A Buchstabe b Nummer 1 trägt der Lehrberechtigte das neue Ablaufdatum der Berechtigung bzw. des Zeugnisses in die Lizenz des Bewerbers ein, wenn er von der für die Lizenz des Bewerbers zuständigen Behörde ausdrücklich hierzu ermächtigt wurde.“

Danach dürfen FIs zukünftig, wie früher, SEP- und TMG-Verlängerungen in die Lizenz eintragen, wenn die Behörden hierzu ermächtigen. Mal sehen, ob LBA und die Landesbehörden das bald machen. Die VO tritt am 08.04.2015 in Kraft und "...gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat".

23. März 2015: Von Johannes König an Willi Fundermann
Hallo,
mal eine allgemeine Frage zu diesen ganzen EU-Verordnungen samt Änderungen:
Gibt es eigentlich irgendwo ein offizielles Dokument, in dem die Änderungen, die über die letzten Jahre an der EU 1178/2011 durchgeführt wurden, eingepflegt sind? Quasi eine "letzte Revision"?
23. März 2015: Von Wolfgang Lamminger an Johannes König
ja, und zwar (leider etwas unübersichtlich) auf der Seite der EASA:

https://www.easa.europa.eu/regulations

Dort den entsprechenden Part suchen und "aufklappen", dort sind dann "amendments" aufgeführt, falls vorhanden.

Zb. unter "Part-FCL"
  • 15/12/2011 Part-FCL / AMC / GM --> die "ursprüngliche" Veröffentlichung
  • 02/04/2014 Part-FCL / AMC Amendment 1 /GM Amendment 1 --> das erste Amendment
    (hier: die Einführung ER-IR und CB-IR)

die ursprünglichen Dokumente werden hier nicht "nachgearbeitet", d. h. erst "Basisdokument" und dann alle "Amendments" durchlesen um den vollständigen Inhalt zu kennen.

23. März 2015: Von  an Johannes König
Nein, eine Zusammenführung von Änderungen und Original zu einer neuer Fassung, die dann als ein Dokument Verordnungs- oder Rechtscharakter bekommt, gibt es nicht.
23. März 2015: Von Werner Kraus an Wolfgang Lamminger
Nicht ganz richtig, es gibt auf der von Dir genannten Seite unter den jeweiligen Reitern schon konsolidierte Fassungen. Steht sogar dahinter bis zu welchem Amendment bereits zusammengefasst wurde.
23. März 2015: Von Jan Brill an Willi Fundermann
Zum Glück gibt es konsolidierte Versionen der EU-Verordnung, die 2015/445 ist da jedoch noch nicht eingearbeitet:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/LKD/?uri=CELEX:32011R1178&qid=1426804302034

In der Aprilausgabe haben wir auch einen ausführlichen Artikel zu den
- Änderungen die sich aus der 2015/445 ergeben,
- Änderungen die im NPA 2014-29 vorgeschlagen sind,
- Konsequenzen aus Opinion 01/2015 und 10/2013

viele Grüße
Jan Brill
23. März 2015: Von Wolfgang Lamminger an Jan Brill
@ Jan
@ Werner Kraus

OK - Danke für die Info - "again what learned"


Schade nur, dass die Konsolidierungen auf der Seite der EASA nicht den gleichen Stand der Aktualität haben, wie die Konsolidierungen auf der Seite eur-lex.europa.eu - wäre auch zu schön gewesen

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