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6. März 2015: Von Jan Brill an Matthias Schwarz
Im Rahmen der folgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen machte ich umfassende Aussagen zu den von mir erlebten Verstößen, welche laut mehrfacher Nachfrage auch an die zuständige Behörde weitergeleitet wurden. Bis heute reagiert das Ministerium in Meck-Pomm nicht auf meine Anfragen und zeigt scheinbar kein Interesse daran, dem Fall auch nur Nachzugehen.


Hallo Herr Schwarz,

das könnte daran liegen, dass es im letzten Sommer keine entsprechenden Strafvorschriften gegen derartige Verstöße gab. Wir hatten darüber in P&F mal berichtet.

Bis zur Neufassung der LuftPersV und LuftVO im Dezember 2014 konnten Sie in Deutschland munter gegen die EU-Verordnungen 1178/2011 und 800/2013 verstoßen und kein Richter konnte Ihnen dafür eine Geldstrafe oder auch nur eine OWI aufdrücken, da es keine entsprechende Strafandrohung gab.

Da sind gerade unter AOC (oder halt auch ohne!) wirklich wilde Sachen passiert...

Noch Fragen?

viele Grüße
Jan Brill
7. März 2015: Von Matthias Schwarz an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

danke für die Antwort. Das ist natürlich Schade - aber kommerzielles Fliegen ohne AOC? Eine Firma aus Nähe Mainz musste (unter nicht ganz vergleichbaren Bedingungen) erst im letzten oder vorletzten Jahr einige hundertausend Euro Strafe zahlen, da diese ihre Maschinen ohne AOC zur gewerblichen Beförderung benutzt hatte. Wie gesagt, es ist doch Schade, mit welcher Willkür die dt. Behörden schalten und walten können.
7. März 2015: Von Horst Metzig an Matthias Schwarz

Jeder Fluglotse hat eine psychologische Eignungsüberprüfung gemacht, darunter wird auch geprüft, ob der Kandidat unter Stress und Zeitdruck arbeiten kann. Das ganze jetzt in Frage zu stellen ist zweifelhaft. Auch das Flugsicherungsunternehmen hat sich für den Verbleibt des Kandidaten ausgesprochen.

Ich habe die ZÜP bei der EASA in deren Rechtsabteilung prüfen lassen, die Antwort zusammengefasst:" Allerdings muss sichergestellt sein, das die Vorschrift der ZÜP keine zusätzlichen, über die in der Verordnung EU Nr. 1178/2011festgelegten Anforderungen an die Erteilung von Pilotenlizenzen über diesen Mass weiter beschränken."




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