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Hallo zusammen,
Ich habe ein Problem mit der Revalidierung meines IR(SE) und hoffe
dass mir jemand helfen oder einen guten Tipp geben kann. Ich habe meinen
Schein (EASA-CPL) bei der slowenischen CAA, aber die EU Grundlagen
sollten ja gleich sein.
Ich habe mein IR(SE) seit letztem Februar, im Frühjahr diesen
Jahres habe ich MEP und ME(IR) nachgelegt, zum Zeitpunkt des ME(IR)
Skill Tests war das IR(SE) noch gültig.
Mein Lehrer dort sagte mir, dass durch die erfolgreiche ME(IR)
Prüfung automatisch auch mein IR(SE) verlängert wird. Dummerweise
scheint das die Behörde dort nicht so zu sehen. Meine neu ausgestellte
Lizenz enthält jetzt ME(IR), aber das SE(IR) ist noch
auf dem alten Datum - und somit mittlerweile abgelaufen.
Seitens der Behörde bekam ich die Begründung, dass man nur bei
einer *Re*-Validierung des ME(IR) (also nicht bei der ME(IR)
Erstprüfung) das IR(SE) automatisch mitverlängern kann:
"Cross-crediting of IFR is part of Appendix 8. Cross-credit is
applicable when the revalidation requirements are met. But in your case
you have been issued IR/ME (skill test) and it's not credited
automatically. Appendix 8 will be then applicable next
year (next revalidation of IR/ME).
Page: L 311/114 "
Das Zitat stimmt soweit, dort steht tatsächlich etwas in der Art,
aber eigentlich entbehrt es jeder Logik und läuft auch der Meinung des
Fluglehrers zuwider. Er meint, dass ein IR durch jeden Skill-Test eines
höheren IR-Ratings verlängert wird.
In welcher EU-Verordnung könnte ich solch einen Passus finden? Hatte das Problem schonmal jemand?
Die Behörde dort ist leider nicht so wahnsinnig kommunikativ, ich
denke ohne einen Hinweis auf konkrete Gesetzgebung komme ich dort nicht
weiter.
Vielen Dank Werner
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... ja, IR Cross-Credits gibt's leider nur bei Prof-Checks, nicht für Skill-Tests. Obwohl jeder Skill-Test immer das volle Programm des Prof-Checks beinhaltet.
Macht absolut keinen Sinn, steht aber wirklich so im Annex. Siehe dazu auch Pilot und Flugzeug 2015/04 zum neuen NPA 2014/29. Wenn Sie das auch widersinnig finden, bitte bis 17. Mai den NPA 2014/29 entsprechend kommentieren.
viele Grüße
Jan Brill
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Das gleiche Problem hatte ich vor ein paar Jahren auch mit dem LBA. Liess sich nur durch zusätzlichen IR(SE)-Checkflug lösen.
Im Rahmen der Diskussion mit dem LBA habe ich auch länger mit der zuständigen Abteilung darüber diskutiert, wie JAR.FCL 1.180 (a)(1) zu verstehen ist: "Vorbehaltlich [...] weiterer, in Deutschland anwendbarer Vorschriften, ist der Inhaber einer IR(A) für mehrmotorige Flugzeuge berechtigt, ein- oder mehrmotorige Flugzeuge bis zu einer Entscheidungsmindesthöht von 200 Fuss nach Instrumentenflugregeln zu führen". Ich war der Meinung, demnach sein ein IR(SE) nicht erforderlich um Einmotorige Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln zu betreiben, sofern die Klassenberechtigung (SE) vorhanden ist. Das LBA war da anderer Meinung.
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Dann sieht es wohl so aus als dürfte ich den Skill Test wiederholen, grummel... Danke zusammen Werner
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Einen "Skill Test" ("Prüfung") gibt es nur beim Ersterwerb. Bei einer Verlängerung oder Erneuerung heißt das "Proficiency Check" ("Befähigungsüberprüfung"). - Und leider ist das so, nur bei einer Verlängerung gibt es Cross Credits. Bei Lehrberechtigungen heißt es jetzt übrigens "Kompetenzbeurteilung".
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Hallo zusammen,
ich möchte das Thema an dieser Stelle nochmals hervorbringen.
Ich habe einen ATPL (A) und bin auf der Boeing Familie gerated.
Mein SEP Class Rating habe ich privat stets verlängert und auch mit Freude genutzt, jedoch ist der SEP-IR Teil schon seit 2011 abgelaufen.
Zwecks des richtigen Fluggerätes möchte ich diesen nun wieder erneuern.
Ist dies innerhalb einer Class Rating Verlängerung mit IR-Prüfer möglich?
Liebe Grüße
Jan
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Ja, Kein Problem. Ich muss nur eine Bescheinigung der ATO ausstellen, dass keine Auffrischungsschulung erforderlich ist.
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Hm, die Bescheinigung verstehe ich nicht. Er hat ja ME IR, IR war also nicht abgelaufen. Er hat auch SEP. Also geht es nur um den Lizenzeintrag bzw. den Nachweis, dass er IR auch in SEP fliegen kann. Da keine Berechtigung abgelaufen war, ist meiner Ansicht nach auch keine Bescheinigung erforderlich.
Ich hatte âhnliches kurz vor der Erweiterung meines FI auf FI IR gemacht. Nur Prof Check, keine ATO Bestätigung. LBA hat den Eintrag gemacht. War etwa 2013.
Michael
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Hieße also ich könnte in meinem kommendem SEP Checkride noch den IR Teil inkludieren und gut ist. Wäre in meinem Sinne und etwas in Richung "common sense".
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Das SE-IR ist abgelaufen, daher die Bescheinigung. Die Erweiterung FI-IR verstehe ich nicht, dazu müsstest Du nicht nur eine Befähigungsüberprüfung, sondern eine Kompetenzbeurteilung machen und die anderen Voraussetzungen nach FCL.905.FI (g) nachweisen, unter anderem den IRI Kurs.
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Das war auch VOR der Erweiterung auf FI IR, damit ich SEP IR in der Lizenz habe, um dann die praktische Ausbildung und die Kompetenzbeurteilung durchlaufen zu können.
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In meiner Lesart der FCL war die IR-Berechtigung nicht abgelaufen, denn IR-ME beinhaltet IR-SE, daher kann z.B. auch der Lizenzeintrag SEP IR im Rahmen eines Prof Checks auf A380 verlängert werden. Wie gesagt, ich kann aus eigener Erfahrung bestätigen, dass das LBA (im Jahr 2013) hierfür keine ATO-Bescheinigung sehen wollte, da mein IR-ME ununterbrochen gültig war.
Michael
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Unabhängig von der Rechtslage (bei der man Berücksichtigen muss, dass es ein "IR-SE" und "IR-ME" nicht gibt, sondern "SEP-IR", "MEP-IR" und "A3xx-IR" ...) kann man hier auch über praktische sinnhaftigkeit diskutieren:
Jemand der im Mehrpersonencockpit einen A380 IFR fliegen kann, kann deswegen noch lange nicht eine C-182 Single Pilot IFR fliegen - selbst wenn er ein CR-SEP hat. Die Herausforderungen, Arbeitsabläufe, etc. sind einfach ganz andere. In so fern würde es wahrscheinlich Sinn machen, ein Single Pilot IR und ein Multipilot IR zu haben - wie viele Treiber dann das Flugzeug hat, ist relativ egal (denn der Unterschied zwischen einem und mehreren Motoren ist IFR nicht anders, als VFR so dass hier das CR/TR hinreichend ausbildet).
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unabhängig von de Logik gilt:
ist ein IR zu einem Class- oder Typerating abgelaufen, ist eine "Erneuerung" fällig, diese ist nicht durch einen anderen ("höherwertigen") Checkflug ersetzbar.
Einzig bei einer Befähigungsüberprüfung zur Verlängerung eines MEP-PIC und MEP-IR kann ein SEP-PIC und SEP-IR mitverlängert werden.
Hier zu sagt Part FCL:
FCL.625 IR - Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung
(...)
c) Erneuerung. Wenn eine IR abgelaufen ist, müssen Bewerber um eine Erneuerung ihrer Rechte
(1) eine Auffrischungsschulung bei einer ATO absolvieren, um den Befähigungsstand für das Bestehen des Instrumententeils der praktischen Prüfung gemäß Anlage 9 dieses Teils zu erreichen, und
(2) eine Befähigungsüberprüfung gemäß Anlage 9 dieses Teils in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie absolvieren.
Musste das leider selbst dummerweise durchexerzieren, da meine MEP und SEP-Rechte blöderweise abgelaufen waren; Peter Luthaus stellte als Repräsentatn seiner ATO die Bescheinigung zu c) (1) aus, dass eben diese Auffrischungsschulung nicht erforderlich ist...
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Unabhängig von der Rechtslage (bei der man Berücksichtigen muss, dass es ein "IR-SE" und "IR-ME" nicht gibt, sondern "SEP-IR", "MEP-IR" und "A3xx-IR" ...) kann man hier auch über praktische sinnhaftigkeit diskutieren:
Jemand der im Mehrpersonencockpit einen A380 IFR fliegen kann, kann deswegen noch lange nicht eine C-182 Single Pilot IFR fliegen - selbst wenn er ein CR-SEP hat. Die Herausforderungen, Arbeitsabläufe, etc. sind einfach ganz andere. In so fern würde es wahrscheinlich Sinn machen, ein Single Pilot IR und ein Multipilot IR zu haben - wie viele Treiber dann das Flugzeug hat, ist relativ egal (denn der Unterschied zwischen einem und mehreren Motoren ist IFR nicht anders, als VFR so dass hier das CR/TR hinreichend ausbildet).
Klar, und Musterberechtigungen für Einmots wären auch dringend angezeigt, eine Katana segelt nun mal viel viel weiter als eine 150er. Schön mal was vom Prinzip Eigenverantwortung gehört? FCL sind 200 Seiten, AMCs dazu 550 Seiten (aus dem Kopf). Am besten gerne noch eine Lex Florian S., damit die anderen auch schön compliant sind. Der Pilot aus dem A380 und C182 - Beispiel kann es, laut Gesetzgeber, und darf seine Rechte im eigenen Ermessen und dem des Operators sowie Versicherers ausüben. Der Unterschied zwischen IFR und VFR ist hier wurscht, ob er sich mit der eingebauten Avionik und den Leistungsparametern des Luftfahrzeuges wohl fühlt, darauf kommt es an. Denkenden Menschen ist das klar, wenn man für andere noch feinziseliertere Gesetze braucht, fass ich mir nur noch an den Kopf.
Deine Einschränkung würde ich nur für MPLer gelten lassen, die außer in den ersten 70 h fast nie alleine geflogen sind mit irgendwas unter MTOM Schmalrumpfpassagierflugzeug. Aber auch die können denken. Und deren Vercharterer. Und - ach ja, da sieh mal einer guck, die dürfen gar nicht SEP fliegen ohne CR. Manche Piloten möchten sich einfach nur gerne totregulieren.
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“Jemand der im Mehrpersonencockpit einen A380 IFR fliegen kann, kann deswegen noch lange nicht eine C-182 Single Pilot IFR fliegen - selbst wenn er ein CR-SEP hat. Die Herausforderungen, Arbeitsabläufe, etc. sind einfach ganz andere. In so fern würde es wahrscheinlich Sinn machen, ein Single Pilot IR und ein Multipilot IR zu haben - wie viele Treiber dann das Flugzeug hat, ist relativ egal (denn der Unterschied zwischen einem und mehreren Motoren ist IFR nicht anders, als VFR so dass hier das CR/TR hinreichend ausbildet).“
Ich bin mir ziemlich sicher, dass jemand mit A380 Type Rating und SEP Class Rating eine C182 weit überdurchschnittlich souverän IFR fliegt.
Dagegen ist meines Erachtens der Unterschied groß, eine SEP oder eine MEP sicher IFR zu bewegen. Das fängt bei OEI Procedures an, die IFR doch anders als nach VFR verlaufen. Minimum Climb Gradients bei SIDs (Annahme immer OEI) und Briefings für OEI in verschiedenen Flugphasen haben IFR einfach eine andere Tiefe und höhere Bedeutung. Es ist auch etwas völlig anderes, ein Engine Failure in IMC zu haben als in VMC. IFR mit MEP ist in dieser Kombination für manchen Piloten zu viel. Ich halte es daher schon für sinnvoll, dass man Prüfungen und Checkflüge auf MEP nach IFR ablegen muss, wenn man diese Flugzeuge auch nachher nach IFR bewegen will.
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Jan,
um ganz sicher zu gehen, kannst Du auch eine Email an aircrew (at) lba.de schicken und nachfragen. Für solche Fälle ist diese "Hotline" auch da. Wenn Du Antwort erhältst, bitte auch hier über das Ergebnis berichten.
Grüße,
Michael
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Hi Michael,
erstmal danke dür diese Diskussion hier. Werde mich dort dann auch nochmal final schlau machen und berichten.
Liebe Grüße
Jan
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