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10. Mai 2018: Von Jan T. an RotorHead

Hallo zusammen,

ich möchte das Thema an dieser Stelle nochmals hervorbringen.

Ich habe einen ATPL (A) und bin auf der Boeing Familie gerated.

Mein SEP Class Rating habe ich privat stets verlängert und auch mit Freude genutzt, jedoch ist der SEP-IR Teil schon seit 2011 abgelaufen.

Zwecks des richtigen Fluggerätes möchte ich diesen nun wieder erneuern.

Ist dies innerhalb einer Class Rating Verlängerung mit IR-Prüfer möglich?

Liebe Grüße

Jan

10. Mai 2018: Von Peter Luthaus an Jan T.

Ja, Kein Problem. Ich muss nur eine Bescheinigung der ATO ausstellen, dass keine Auffrischungsschulung erforderlich ist.

10. Mai 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Peter Luthaus

Hm, die Bescheinigung verstehe ich nicht. Er hat ja ME IR, IR war also nicht abgelaufen. Er hat auch SEP. Also geht es nur um den Lizenzeintrag bzw. den Nachweis, dass er IR auch in SEP fliegen kann. Da keine Berechtigung abgelaufen war, ist meiner Ansicht nach auch keine Bescheinigung erforderlich.

Ich hatte âhnliches kurz vor der Erweiterung meines FI auf FI IR gemacht. Nur Prof Check, keine ATO Bestätigung. LBA hat den Eintrag gemacht. War etwa 2013.

Michael

10. Mai 2018: Von Jan T. an Peter Luthaus

Hieße also ich könnte in meinem kommendem SEP Checkride noch den IR Teil inkludieren und gut ist. Wäre in meinem Sinne und etwas in Richung "common sense".

11. Mai 2018: Von Peter Luthaus an Mich.ael Brün.ing

Das SE-IR ist abgelaufen, daher die Bescheinigung. Die Erweiterung FI-IR verstehe ich nicht, dazu müsstest Du nicht nur eine Befähigungsüberprüfung, sondern eine Kompetenzbeurteilung machen und die anderen Voraussetzungen nach FCL.905.FI (g) nachweisen, unter anderem den IRI Kurs.

11. Mai 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Peter Luthaus

Das war auch VOR der Erweiterung auf FI IR, damit ich SEP IR in der Lizenz habe, um dann die praktische Ausbildung und die Kompetenzbeurteilung durchlaufen zu können.

11. Mai 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Peter Luthaus

In meiner Lesart der FCL war die IR-Berechtigung nicht abgelaufen, denn IR-ME beinhaltet IR-SE, daher kann z.B. auch der Lizenzeintrag SEP IR im Rahmen eines Prof Checks auf A380 verlängert werden. Wie gesagt, ich kann aus eigener Erfahrung bestätigen, dass das LBA (im Jahr 2013) hierfür keine ATO-Bescheinigung sehen wollte, da mein IR-ME ununterbrochen gültig war.

Michael

11. Mai 2018: Von Florian S. an Mich.ael Brün.ing

Unabhängig von der Rechtslage (bei der man Berücksichtigen muss, dass es ein "IR-SE" und "IR-ME" nicht gibt, sondern "SEP-IR", "MEP-IR" und "A3xx-IR" ...) kann man hier auch über praktische sinnhaftigkeit diskutieren:

Jemand der im Mehrpersonencockpit einen A380 IFR fliegen kann, kann deswegen noch lange nicht eine C-182 Single Pilot IFR fliegen - selbst wenn er ein CR-SEP hat. Die Herausforderungen, Arbeitsabläufe, etc. sind einfach ganz andere.
In so fern würde es wahrscheinlich Sinn machen, ein Single Pilot IR und ein Multipilot IR zu haben - wie viele Treiber dann das Flugzeug hat, ist relativ egal (denn der Unterschied zwischen einem und mehreren Motoren ist IFR nicht anders, als VFR so dass hier das CR/TR hinreichend ausbildet).

11. Mai 2018: Von Wolfgang Lamminger an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

unabhängig von de Logik gilt:

ist ein IR zu einem Class- oder Typerating abgelaufen, ist eine "Erneuerung" fällig, diese ist nicht durch einen anderen ("höherwertigen") Checkflug ersetzbar.

Einzig bei einer Befähigungsüberprüfung zur Verlängerung eines MEP-PIC und MEP-IR kann ein SEP-PIC und SEP-IR mitverlängert werden.

Hier zu sagt Part FCL:

FCL.625 IR - Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung

(...)

c) Erneuerung. Wenn eine IR abgelaufen ist, müssen Bewerber um eine Erneuerung ihrer Rechte

(1) eine Auffrischungsschulung bei einer ATO absolvieren, um den Befähigungsstand für das Bestehen des Instrumententeils der praktischen Prüfung gemäß Anlage 9 dieses Teils zu erreichen, und

(2) eine Befähigungsüberprüfung gemäß Anlage 9 dieses Teils in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie absolvieren.

Musste das leider selbst dummerweise durchexerzieren, da meine MEP und SEP-Rechte blöderweise abgelaufen waren; Peter Luthaus stellte als Repräsentatn seiner ATO die Bescheinigung zu c) (1) aus, dass eben diese Auffrischungsschulung nicht erforderlich ist...

11. Mai 2018: Von Sven Walter an Florian S. Bewertung: +5.00 [5]

Unabhängig von der Rechtslage (bei der man Berücksichtigen muss, dass es ein "IR-SE" und "IR-ME" nicht gibt, sondern "SEP-IR", "MEP-IR" und "A3xx-IR" ...) kann man hier auch über praktische sinnhaftigkeit diskutieren:

Jemand der im Mehrpersonencockpit einen A380 IFR fliegen kann, kann deswegen noch lange nicht eine C-182 Single Pilot IFR fliegen - selbst wenn er ein CR-SEP hat. Die Herausforderungen, Arbeitsabläufe, etc. sind einfach ganz andere.
In so fern würde es wahrscheinlich Sinn machen, ein Single Pilot IR und ein Multipilot IR zu haben - wie viele Treiber dann das Flugzeug hat, ist relativ egal (denn der Unterschied zwischen einem und mehreren Motoren ist IFR nicht anders, als VFR so dass hier das CR/TR hinreichend ausbildet).

Klar, und Musterberechtigungen für Einmots wären auch dringend angezeigt, eine Katana segelt nun mal viel viel weiter als eine 150er. Schön mal was vom Prinzip Eigenverantwortung gehört? FCL sind 200 Seiten, AMCs dazu 550 Seiten (aus dem Kopf). Am besten gerne noch eine Lex Florian S., damit die anderen auch schön compliant sind. Der Pilot aus dem A380 und C182 - Beispiel kann es, laut Gesetzgeber, und darf seine Rechte im eigenen Ermessen und dem des Operators sowie Versicherers ausüben. Der Unterschied zwischen IFR und VFR ist hier wurscht, ob er sich mit der eingebauten Avionik und den Leistungsparametern des Luftfahrzeuges wohl fühlt, darauf kommt es an. Denkenden Menschen ist das klar, wenn man für andere noch feinziseliertere Gesetze braucht, fass ich mir nur noch an den Kopf.

Deine Einschränkung würde ich nur für MPLer gelten lassen, die außer in den ersten 70 h fast nie alleine geflogen sind mit irgendwas unter MTOM Schmalrumpfpassagierflugzeug. Aber auch die können denken. Und deren Vercharterer. Und - ach ja, da sieh mal einer guck, die dürfen gar nicht SEP fliegen ohne CR. Manche Piloten möchten sich einfach nur gerne totregulieren.

11. Mai 2018: Von Andreas KuNovemberZi an Florian S. Bewertung: +2.00 [2]

“Jemand der im Mehrpersonencockpit einen A380 IFR fliegen kann, kann deswegen noch lange nicht eine C-182 Single Pilot IFR fliegen - selbst wenn er ein CR-SEP hat. Die Herausforderungen, Arbeitsabläufe, etc. sind einfach ganz andere.
In so fern würde es wahrscheinlich Sinn machen, ein Single Pilot IR und ein Multipilot IR zu haben - wie viele Treiber dann das Flugzeug hat, ist relativ egal (denn der Unterschied zwischen einem und mehreren Motoren ist IFR nicht anders, als VFR so dass hier das CR/TR hinreichend ausbildet).“

Ich bin mir ziemlich sicher, dass jemand mit A380 Type Rating und SEP Class Rating eine C182 weit überdurchschnittlich souverän IFR fliegt.

Dagegen ist meines Erachtens der Unterschied groß, eine SEP oder eine MEP sicher IFR zu bewegen. Das fängt bei OEI Procedures an, die IFR doch anders als nach VFR verlaufen. Minimum Climb Gradients bei SIDs (Annahme immer OEI) und Briefings für OEI in verschiedenen Flugphasen haben IFR einfach eine andere Tiefe und höhere Bedeutung. Es ist auch etwas völlig anderes, ein Engine Failure in IMC zu haben als in VMC. IFR mit MEP ist in dieser Kombination für manchen Piloten zu viel. Ich halte es daher schon für sinnvoll, dass man Prüfungen und Checkflüge auf MEP nach IFR ablegen muss, wenn man diese Flugzeuge auch nachher nach IFR bewegen will.

12. Mai 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Jan T. Bewertung: +1.00 [1]

Jan,

um ganz sicher zu gehen, kannst Du auch eine Email an aircrew (at) lba.de schicken und nachfragen. Für solche Fälle ist diese "Hotline" auch da. Wenn Du Antwort erhältst, bitte auch hier über das Ergebnis berichten.

Grüße,

Michael

12. Mai 2018: Von Jan T. an Mich.ael Brün.ing

Hi Michael,

erstmal danke dür diese Diskussion hier. Werde mich dort dann auch nochmal final schlau machen und berichten.


Liebe Grüße

Jan


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