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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Alle Beiträge von: Jan Brill [janbrill]


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Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Handling-Disaster in Kenia
21. Februar 2017: Von Jan Brill an Jan Brill

Wir hatten Julius von Trade Wind Aviation nämlich gebeten das zusätzliche Leg zur Abholung der Jet-Crew, die ja nicht auf die unbefestigte Piste von Kichwa Tembo fliegen konnte, mit den kenianischen Behörden abzuklären und genehmigen zu lassen (ausländische Flugzeuge brauchen in Kenia für jeden Flug eine Genehmigung). Am Sonntag schrieb er die erfreuliche Nachricht:

"I have confirmed with the briefing unit and all is fine.you will pay nav charges and for the landings."

Wir planten also zwei Legs mit der D-INFO von Kichwa Tembo zum Ausreise-Flughafen von Kisumi. Zuerst mit der Jet-Crew, dann unser regulärer Flug mit der Max-Crew. Hätte uns Julius diese Anfrage nicht positiv beschieden, hätten wir die “Jetties” auf andere Crews verteilt. Da viele andere Crews aber nahe am oder über dem MTOM operierten und der Platz von Kichwa über 5.000 ft hoch liegt und nur 950 Meter lang ist, war ein zweimaliger Flug mit der Cheyenne nicht nur die bequemere, sondern auch die sicherste Variante.

Der kurze Hüpfer dauert schließlich nur 20 Minuten. Nach dem ersten Flug in Kisumi jedoch großes Entsetzen: Niemand hatte irgendwas mit dem Briefing-Office geregelt. Ein erneuter Flug wurde uns auch nicht gestattet. Julius zog sich mit diesem Disaster konfrontiert zunächst darauf zurück, der CAA-Officer gestern hätte das gestattet, dann aber seine Meinung geändert. Diese Behauptung erwies sich dann im Gespräch mit der zuständigen CAA-Mitarbeiterin als wenig glaubwürdig. Dann schob er alles auf einen seiner Leute. Der hätte das falsch gemacht. Schlussendlich, und aller Ausreden beraubt, verdünnisierte sich Julius zu einem “Meeting” in der Stadt.

Für diese komplette Nicht-Leistung durften wir dann auch noch 300 Dollar Handling bezahlen.

Viel schlimmer aber: Jetzt noch eine geänderte Permission zu erwirken war zeitlich nicht mehr machbar. Jedenfalls nicht, wenn wir heute oder morgen fliegen wollten. Und alle Maschinen mit wenigstens etwas übriger Zuladung waren auch schon in Kichwa abgeflogen. Unsere Crew saß also in Kichwa fest. Richtig fest. Die Weiterreise und damit das Gorilla-Trekking in Ruanda waren in ernster Gefahr.


Müde, aber am Ziel. Nach einem ereignisreichen Tag hat die Gruppe Kigali/HRYR erreicht und beginnt die zweieinhalbstündige Busfahrt in den Norden des Landes ins Gorilla-Gebiet an der Ugandischen Grenze.
Einzige Möglichkeit: Ein Ad-Hoc-Charter bei einer lokalen Fluggesellschaft für das Mini-Leg von Kichwa nach Kisumi. Das Hotel versäumte es jedoch die Crew darauf hinzuweisen dass in den nächsten Stunden ohnehin noch einige kommerzielle Maschinen nach Kisumi flogen, die unsere unfreiwilligen Piloten-Passagiere mitnehmen konnten. Stattdessen buchte das Hotel einen Exklusiv-Charter für sage und schreibe 4.000 Dollar.

Als die Crew dann selber am Flugplatz von den ohnehin zwischen Kichwa und Kisumi verkehrenden Maschinen erfuhr, hieß es seitens des Hotels der Sonder-Charter sei schon in der Luft und würde in 45 Minuten landen. Über zwei Stunden später traf er dann tatsächlich ein. Go figure…

Zu auf diese Weise leider astronomischen Kosten traf die Crew dann aber doch noch in Kisumi ein und wir konnten den Flug nach Kigali mit der Cheyenne rechtzeitig antreten, sodass auch am 20. Februar alle dort ankamen wo sie hinwollten.

Unsere Meinung zur Leistung von Trade-Wind-Aviation brauche ich hier sicher nicht mehr im Detail auszuführen. Aber auch von der “Beratung” des Hotels “and Beyond Kichwa Tembo” waren wir in diesem Punkt nicht gerade begeistert. Ein kleiner Hinweis, dass heute sowieso noch Flugzeuge mit ausreichender Kapazität verkehren, hätte uns mehrere Tausend Dollar gespart.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Mit der Drohne auf Flugzeugsafari
20. Februar 2017: Von Jan Brill an Jan Brill

Die Drohnen-Aufnahme enthüllt - wir haben uns zwar platzsparend, aber nicht gerade ordentlich geschachtelt.]
Highlights waren die Landung einer viermotorigen Dash 7 auf dem 950 Meter langen Strip im Maasai Mara und der Flug einer mitgebrachten Fotodrohne, die das erste Gruppenbild der Leserreisen-Flugzeuge schoss (allerdings ohne den Mustang-Jet der in Kisumi geparkt hatte).

Die Drohnenaufnahme enthüllte: Wir müssen beim Abstellen noch deutlich ordentlicher werden!

Natürlich gab es auch wieder zahlreiche Tiere zu sehen. Eine Löwengruppe die in gemeinschaftlicher Arbeit ein Zebra riss und unmittelbar in Sichtweite verspeiste, zeigte den Teilnehmern: Die Natur hier hat nichts mit einem Disney-Klischee zu tun. Überleben in diesem System ist knallhart.

Für morgen machen sich die Teilnehmer bereit an unterschiedliche Ziele zu fliegen. Die Gruppe wird sich für drei Tage aufteilen: 11 Flugzeuge und 30 Teilnehmer fliegen nach Kigali/HRYR zum Gorilla-Trekking in Ruanda. Die restlichen Besatzungen, die das schon kennen, fliegen entweder in den Ngorongoro-Krater oder nach Sansibar. Am 23. Februar vereinigen sich die Crews dann wieder in Seronera in Tansania. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
Leserreise 2017 Serengeti Live-Tracker: Keine Flüge heute
Weitere Fotos und Videos der Leserreise auch auf Instragram!
Im Maasai Mara
Einträge im Logbuch: 15
Mit der Drohne auf Flugzeugsafari
18. Februar 2017 Jan Brill

Leserreise: Tag 6

Fotostrecke: Maasai Mara

Am Samstag verbrachten die Crews ihren ersten vollen Urlaubstag im Maasai Mara. Die extrem reichhaltige Tierwelt in unmittelbarer Nähe der Kichwa Tembo Lodge begeisterte die Teilnehmer. Praktisch alle bekannten Tierarten der Region waren zu sehen.
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Maasai-Krieger stellt Bräuchte, Tänze und natürlich Souvenirs vor.


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Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Im Maasai Mara
18. Februar 2017: Von Jan Brill an Jan Brill Bewertung: +2.00 [2]


Nicht unbedingt ordentlich, aber platzsparend. Flugzeuge der Leserreise in Kichwa Tembo.
Unsere Flugzeuge sind nur rund einen Kilometer entfernt von der Kichwa Tembo Lodge in Sichtweite abgestellt, der kurze Weg zur Lodge wurde allerdings für einige Crews schon zur Safari. Elefanten, Giraffen und sogar eine Gepardendame, die gekonnt und lässig vor den Fahrzeugen der Lodge posierte, waren nur einige der Tiere, die wir schon auf dem Weg zwischen Airstrip und Unterkunft zu sehen bekamen. Morgen werden die Crews noch sehr viel mehr von der Tierwelt im Maasai Mara erleben.

Für das Redaktionsflugzeug war der Tag auch fliegerisch ereignisreich. Da die Crew des Mustang-Jets nicht auf der unbefestigten Piste von Kichwa Tembo landen konnte, brachten wir diese Besatzung mit unserem Afrika-erfahrenen BigMax in die Lodge, machten den Weg also zweimal (zum mehrmaligen Flug über diese landschaftlich wunderschöne Region musste die Jet-Crew den Autor nicht allzu lange überreden ;-)

Damit war der Tag aber noch nicht vorbei: Die Besatzung der vierten TBM, die leider mit einem technischen Problem nicht über Kroatien hinauskam, war inzwischen mit Linie in Nairobi angekommen. Da der Parkraum tagsüber am Freitag in Kichwa ohnehin sehr begrenzt war, entschloss sich der Autor diese Relief-Crew in Nairobi Wilson abzuholen.


Auf dem Weg vom Airstrip zur Lodge....
Die dafür locally geänderte Permission war aber offenbar nicht bis nach Nairobi durchgedrungen, weshalb uns nun ein Handling-Agent in Wilson hohe Strafen und einen langen Aufenthalt androhte. Er quartierte uns sogar schon in einem Hotel ein, und erklärte, wir kämen hier sicher tagelang nicht mehr weg.

Der Autor entschloss sich die aufgebaute Drohkulisse zu hinterfragen und fuhr direkt zum nahegelegenen Hauptquartier der kenianischen CAA, wo das Problem mit den freundlichen Mitarbeitern dort schnell gelöst werden konnte (übrigens ohne auch nur eine zusätzliche Gebühr zu entrichten). Lessons learned: Kenia CAA ist gut organisiert und Handlingagenten sind nicht immer auf Deiner Seite.

Mit ordentlich Verspätung konnten wir also in Nairobi Wilson aufbrechen, was uns dann einen Flug rund um die nachmittäglichen Gewitter bescherte. Inzwischen waren die Flugzeuge in Kichwa aber wenigstens ordentlich geschachtelt und somit noch genügend Platz für die Cheyenne verfügbar.


… auch eine Gepardendame wirft sich in Pose. Im Hintergrund ein paar Elefanten! Wir sind definitiv in Afrika gelandet!
Am Abend kurz vor Sonnenuntergang traf dann auch die aus gesundheitlichen Gründen einen Tag länger in Assuan gebliebene Crew der C182RG ein, die in einem langen Flugtag heute von Ägypten bis nach Kichwa Tembo gekommen war. Damit sind nun alle Crews die in Europa aufgebrochen waren dort wo sie hinwollten!

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Über Sudan nach Kenia
17. Februar 2017: Von Jan Brill an Jan Brill

Der Steigflug von Assuan nach Abu Simbel geht im starken Westwind eher langsam vonstatten. Nach Abu Simbel drehen zumindest die unter FL300 fliegenden Maschinen aber auf einen sehr viel günstigeren Track.
Denn ohne Avgas im Sudan wäre die Leserreise für die Besatzungen dieser Flugzeuge recht früh zu Ende gewesen. Sudan zeigte sich wie eigentlich immer in den letzten Jahren zuverlässig: Das Avgas stand bereit! Sehr zur Erleichterung des Organisators und Autors. Auch die Jetfuel-Crews erlebten einen schnellen Stopp sowohl in Khartoum wie auch in El Obeid. Sudan ist diesbezüglich wirklich ein einfacher und verlässlicher Tankstopp auf dem Weg nach Ostafrika – viel besser als Äthiopien auf der letzten Afrika-Leserreise 2011.

Der extrem starke Westwind mit bis zu 120 Knoten sorgte für Stimmung in der Gruppe. Denn Ob man dessen Komponente als Gegen- oder Rückenwind abbekam entschied sich vor allem abhängig von der Höhe. In den üblichen Turboprop-Levels über FL200 wies der Wind mit zunehmender Höhe nämlich eine immer stärkere Südkomponente auf. Das hatte zur Folge, dass die Turboprops bis ca. FL280 recht flott voran kamen, während der eigentlich viel schnellere Mustang-Jet über FL350 im Gegenwind beinahe stecken blieb. So konnte eine TBM700 auf einer Strecke von 700 NM (fast) eine Mustang abhängen, was für die ein oder andere humorvolle Bemerkung auf der Company-Frequenz sorgte...

Die Cheyenne IIIa in der Gruppe konnte die Strecke sogar in einem Leg durchfliegen, ein langsameres Avgas-Flugzeug machte wie geplant in Lokichogio einen Übernachtungs-Stopp. Die C182RG konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht in Assuan aufbrechen und wird morgen zur Gruppe aufschließen. Bis auf diese Crew erreichten alle Besatzungen sicher das geplante Tagesziel in Ostafrika. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
Den Nil hinauf nach Assuan
Einträge im Logbuch: 15
Über Sudan nach Kenia
15. Februar 2017 Jan Brill

Leserreise: Tag 3

Fotostrecke: Ein Tag Aufenthalt in Assuan

Den Mittwoch verbrachten die Crews in Assuan. Einige Besatzungen nahem das Angebot unsers Handlers für eine Führung zum Assuan Staudamm dem Obelisk und dem Philae Temple an, andere verbrachten den Tag im Hotel. Besonders die historische Obelisken-Fabrik mit einem noch unfertigen Werkstück beeindruckte die Crews. Am Abend war ausnahmsweise frühe Bettruhe angesagt, denn morgen werden die Teams je nach Planung bis zu 1.500 NM Flugstrecke in zwei Etappen zurücklegen. Um die Schließzeit in Kisumi/HKKI am Viktoriasee zu schaffen werden daher die ersten Flugzeuge schon um 02.30 Uhr am Morgen im Hotel aufbrechen.
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Dank Rückenwind: 300 Knoten Groundspeed auf dem Weg zur Ägyptischen Küste


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Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Den Nil hinauf nach Assuan
15. Februar 2017: Von Jan Brill an Jan Brill

Dieses Panorama bietet sich den Crews beim Blick aus dem Hotelfenster dar.
Ein kräftiger Nordwestwind blies alle Flugzeuge der Leserreise je nach Höhe und Track mal stärker mal weniger stark in Richtung Assuan. Im Süden Ägyptens wurden die Flugzeuge dann zügig abgefertigt. Klare Luft, blauer Himmel und im Vergleich zu Kreta und Europa sehr angenehme Temperaturen ließen auf der Reise Urlaubsstimmung aufkommen.

Der heutige Flugtag verlief noch weitgehend in vertrauten Verfahren, da die Radarabdeckung in Ägypten inzwischen bis nach Assuan reicht. Am Donnerstag, wenn sich die Teilnehmer auf den Weg über den Sudan nach Kenia machen, wird die Arbeit mit der radarlosen ATC dann sicher anspruchsvoller.

Das Hotel Old Cataract verwöhnte die Crews dann mit wunderschönen Zimmern und einer Aussicht auf den Nil und die benachbarten Ruinen und Tempel. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Die Serengeti-Flieger treffen sich auf Kreta
14. Februar 2017: Von Jan Brill an Jan Brill


Bestens vorbereitet auf das Leg über das Mittelmeer. Eine der vier TBM-Crews.
Die Gruppe ist wie schon in den letzten Jahren recht Jetfuel-lastig und das obwohl wir dank der Unterstützung von General Aviation Support Egypt (G.A.S.E.) eine durchgehende Avgas-Versorgung bis nach Tansania sicherstellen konnten. Schnelle und leistungsfähige Turboprops dominieren. Mit von der Partie sind aber auch zwei Jets. Die Gruppe setzt sich zusammen aus:

- 2 Cessna Mustang
- 2 Piper Cheyenne
- 1 Cessna C425 Conquest
- 4 TBM 700/850/900
- 2 Piper Malibu Jetprop
- 1 Piper Malibu
- 1 Seneca IV
- 1 Mooney Ovation
- 1 Beech F33A
- 1 Cessna 182RG

Eine der TBMs ist auf der Anreise vom Fehlerteufel heimgesucht worden. Sie steht mit einem Instrumentierungsproblem in Dubrovnik und wartet auf ein Ersatzteil um noch zur Gruppe aufschließen zu können. Wann und wie diese äußerst Leserreise-Refahrene Crew weiterkommt wird sich Laufe des Dienstags entscheiden.

Der Montagabend war dann vor allem vom Wiedersehen geprägt. Viele Crews kennen sich ja von den Reisen der letzten Jahre und sind gut befreundet. Die Ersttäter wurden herzlich in die Gruppe und die Gepflogenheiten der Leserreise eingeführt. Morgen – am Dienstag – werden die Crews je nach Reichweite in ein oder zwei Legs die rund 900 NM von Kreta nach Assuan/HESN in Ägypten zurücklegen.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]
Home Safe – Alle Flugzeuge der Leserreise wieder in der Heimat


Stimmungsvoller Sonnenuntergang über dem Nil nahe Luxor.
© A. Stief 
Fliegerisch waren die Aufgaben bei dieser ab Kreta “nur” rund 6.000 NM langen Leserreise eher gemäßigt, logistisch aber war die Reise alles andere als einfach. 16 Maschinen, darunter fünf Avgas-Flugzeuge, termingenau durch diese Weltregion zu schleusen ist nicht ganz trivial. Geklappt hat das auch dank der ausgezeichneten Arbeit von General Aviation Support Egypt (G.A.S.E.), das wir für die Länder Ägypten, Sudan, Kenia, Äthiopien, Uganda und Tansania mit der Beschaffung der nötigen Überflug- und Landegenehmigungen beauftragt hatten.

Geklappt hat das auch, da die Gruppe ihre Flugpläne soweit abstimmte, dass allzu großer Andrang an einem Ort zur gleichen Zeit vermieden wurde. So warteten selten mehr als zwei oder drei Flugzeuge gleichzeitig auf Treibstoff und es kam nicht zu den befürchteten “Level Blocks” durch vorausfliegende Flugzeuge in der radarlosen ATC-Umgebung südlich von Ägypten.

Die Crews teilten aber nicht nur fliegerische Erlebnisse. Es bleiben bei den Teilnehmern tiefe Eindrücke von der Tierwelt in der Serengeti und viele Erinnerungen an die Menschen die wir auf dieser Reise nach Ostafrika kennengelernt haben. Den ersten Teil eines ausführlichen Reiseberichts können Sie ab 6.3. in der Märzausgabe von Pilot und Flugzeug lesen.


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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu EASA CB-IR/EIR auf "eigenem" Flugzeug
3. Februar 2017: Von Jan Brill an Mich.ael Brün.ing

Hi, bin mir nicht sicher, ob das Assessment auf einem ATO-Flugzeug gemacht werden muss. Halte ich auch nicht für sinnvoll. Wenn ich sehen will, was der Kandidat bislang gelernt hat, dann würde ich ihn in dem Flugzeug fliegen lassen das er kennt.

Und wenn das Assessment nicht zu den 10 Stunden ATO-Training zählt, dann muss es auch nicht auf einem ATO-Flugzeug sein. Entweder oder. Das wäre jedenfalls logisch gedacht ... was hier vielleicht der falsche Ansatz ist.

Frage: Sind das Regeln die sich die deutschen ATOs bislang selbst gegeben haben, oder ist sowas schon mal bei einem Audit als Finding hochgekommen?

Viele Grüße
Jan



P.S.: Das ganze ist nur deshalb so problematisch, weil es in D so unendlich komplex ist ein Flugzeug in eine ATO reinzubekommen. Hier ist die Lage komplett verfahren. Zumal es sich ja, wenn es ein Kundenflugzeug ist, das nur vom Kunden genutzt wird, auch nicht um gewerblichen Betrieb handelt (das sieht die EASA inzwischen auch so).

Schaut man sich hier die Gegebenheiten in den Nachbarländern an, muss man erkennen, dass von einem Level-Playing-Field absolut keine Rede sein kann.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu EASA-Schulung auf N-Reg
1. Februar 2017: Von Jan Brill an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

zu 2) In manchen Ländern ja (AT, UK, FR), in anderen nein (D). Wir haben auch eine n-reg in der ATO. Ich kenne bislang in der Praxis allerdings nur Fälle wo dies für Klassen- und Musterberechtigungen gemacht wurde. Nicht für Lizenzausbildung.

zu 3) Ist eh nur Deutschland, das hier Aufhebens macht wegen TBOs, und da gehen third country airplanes in der ATO eh nicht. Also kein Thema.

viele Grüße
Jan

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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Wie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung das Fliegen unsicherer macht
23. Januar 2017: Von Jan Brill an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +9.00 [9]

Dem Artikel entnehme ich, dass die Bussgelder nicht völlig weltfremd dimensioniert waren [...] eine mittelmoderate Strafe würde meine Aufmerksamkeit weiter erhöhen, und für das, was ich verbockt habe, hätte ich ggf. auch 500 Euro bezahlt.

Für einen freiberuflichen Kapitän in einem Bedarfsflugbetrieb, der nebenher als Lehrer tätig ist, beläuft sich das Bußgeld auf ein Viertel des Netto-Monatsgehalts.

Unsäglich wäre es, wenn Lotsen gehalten oder überwacht sind oder wären, eine "Quote" zu erfüllen.

Das habe ich im Artikel nicht behauptet. Ich behaupte allerdings, dass das BAF gehanlten ist aus den gemeldeten Vorfällen eine gewisse Quote Heu zu machen. Das ist etwas anderes.

Ich kann nur von mir selber aus schließen: Ich habe zwar noch nie "Lining up" und "Cleared for Takeoff" verwechselt

Ich schon. Gerade als Lehrer wenn man x-mal bespricht was gleich passieren wird und der Schüler fliegt ist das ein nicht ganz untypischer Fehler.

Hingegen ist für mich der Nutzwert begrenzt, wenn anonyme Safety-Reports besagen, dass tatsächlich ab und zu Leute auch ohne Freigabe starten.

Das sehe ich ganz anders. Und die letzten 40 Jahre Human Factors Forschung auch. Ich muss jedes Jahr auf zig Fortbildungen. CRM, DGR, FF, Security, FI(A)-Refresher etc. Wenn ich irgendeine Erwartungshaltung an diese Seminare habe, dann die, dass ich mit Informationen aus der Praxis versorgt werde. Und da gehören Fehlerhäufungen (und ggf. sogar Ursachen) mit dazu.
Auch als Kollege wäre ich sehr froh, wenn solche Vorfälle im Flugbetrieb geteilt werden. Denn das allermeiste was den Kollegen passiert kann mir auch passieren.

@ Tee Jay: So eine Stellungnahme des BAF vermisse ich auch.

viele Grüße
Jan Brill

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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Wie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung das Fliegen unsicherer macht
23. Januar 2017: Von Jan Brill an  Bewertung: +13.33 [15]

Liebe Foristen,

ich finde es bedauerlich, dass sich die Diskussion in die Richtung entwickelt: Wie schlimm war jeder einzelne Fall. Natürlich liegt jedem Fall irgendein Versäumnis oder ein Fehler zugrunde. Mal mehr mal weniger gravierend. Mal mehr oder weniger alltäglich. Wir behaupten ja nicht, dass das BAF vollkommen grundlos tätig wird.

Worum es mir in dem Artikel aber geht, ist der hauptsächlich strafbasierte Umgang mit solchen Vorfällen. Da hat es ATC übrigens deutlich leichter, hier wird bei Fehlern des Lotsen "Just Culture" ganz groß geschrieben...

Ich gehe davon aus, dass für jeden Fehler in unserem Flugbetrieb, der beim BAF aktenkundig wird, ein vielfaches an Fehlern vorkommt, die keine Behörde mitkriegt.

Kein Mensch wird mir etwas, das unerkannt geblieben ist, reporten, wenn er in jedem Fall BAF & Bußgeld & Eintrag in die Akte befürchten muss. Da kann ich mein tolles Sicherheits-Management- und Reporting-System in der ATO und im AOC auch gleich komplett in die Tonne treten.

viele Grüße
Jan Brill

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Wie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung das Fliegen unsicherer macht
23. Januar 2017: Von Jan Brill  Bewertung: +25.67 [26]


Nicht nur die Geldbuße ist für die Piloten ein Problem, sondern auch der Eintrag in die Akte, denn dieser kann sich angesichts der Kreativität mancher Luftsicherheitsbehörden schnell zum ZÜP-Problem ausweiten.
Betrachten wir einmal drei Pilotenfehler, die in den letzten Monaten von Flugbesatzungen begangen wurden und die beim für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Regel­verstößen im Luftverkehr zuständigen Referat LFR beim BAF aktenkundig wurden.


1) Die Freigabe im Kopf

Ein Verkehrs­flughafen in Süddeutschland und ein Aus­bildungsflug auf einem neuen Muster. Der erste Flug für den Piloten, der auf das neue Muster wechselt. Nach einem naturgemäß sehr intensiven Briefing vor dem Flug und am Rollhalt, in dem das anstehende Takeoff-Verfahren mehrmals und gründlicher als sonst in allen Einzelheiten durchgesprochen wurde, erhält die Besatzung die Freigabe zum Aufrollen auf die Piste.

Und dann passiert ein Fehler. Völlig auf das Takeoff-Verfahren fokussiert, beginnt der Schüler den Startlauf und der Lehrer greift nicht ein. Das Flugzeug hebt ohne Freigabe von der Piste ab.

Es folgt eine kurze Diskussion im Funk, in der der Lehrer den Fehler sofort zugibt und um Entschuldigung bittet: „Sorry for this.“ So wie das lange zwischen Profis üblich war. Es entstand keine Gefährdung und keine Staffelungsunterschreitung. Der Fall wäre dem Lehrer bestimmt im Gedächtnis geblieben und es wäre ein klassisches Ereignis für das Safety-Reporting-System der Flugschule, aus dem die Kollegen auch noch etwas lernen könnten (sofern es ihnen nicht schon selber mal passiert ist).

Dabei bleibt es für den Lehrer aber nicht. Es folgt Monate später ein Ordnungs­widrig­keitsverfahren durch das BAF. Voraus­sichtliches Bußgeld: Zwischen 500 und 1.500 Euro.


2) Zwei vergessene Worte

Auch im zweiten Fall sind ein paar fehlende Worte ausschlaggebend. Diesmal allerdings die des Piloten. Ein PPL-Pilot führt mit einem SEP-Muster einen längeren IFR-Flug durch. Der Rückflug führt über die Alpen. Oder sollte es zumindest. Denn aufgrund von wechselnden Wetterbedingungen muss der Pilot mehrere Wetter-Deviations fliegen und oftmals die Flughöhe wechseln, was die vor dem Flug sorgfältig angestellte Treibstoffberechnung zunichte macht.

Der Pilot koppelt die neuen Verbräuche und Winde mit, aber nach dem dritten oder vierten Level-Change ist die Treibstoffsituation unklar. Eineinhalb Stunden vor dem Ziel beginnt er, sich nach Alter­nativen und Ausweichflugplätzen umzusehen und die Optionen für eine Diversion auch mit ATC zu prüfen. Die Heimat lockt, aber die Treibstoffsituation ist einfach unsafe. Es wird bald dunkel und das Wetter wird zum Ziel hin eher schlechter.

Mitten in dieser Phase zuckt auch noch die Kraftstoffdruckanzeige. Der Pilot hat seine Frau und seine zwei kleinen Kinder an Bord. Kein Raum für Experimente oder Unsicherheit! Er fliegt im Luftraum Echo und in VMC und trifft eine Entscheidung: Genug! Er teilt dem Lotsen, mit dem er vorher schon eventuelle Ausweichflugplätze diskutiert hat, mit, dass er einen geeigneten Flugplatz direkt querab sieht und dort landen wird. Sechs Minuten später ist er am Boden. In einem Telefonat mit dem Lotsen erläutert er nochmals seine Entscheidung.

Über ein Jahr später eröffnet das BAF ein Ord­nungs­widrig­keitsverfahren gegen den Piloten. Er sei von seiner Freigabe abgewichen. Er hatte nämlich als er ankündigte zu landen nicht gesagt „Cancelling IFR“. Strafe: 500 Euro und ein Eintrag in die Pilotenakte.

Sicher, der Funk war in der Endphase auf­grund von Stress nicht mehr unbedingt Apollo-13-mäßig. Die Treibstoffsituation war unklar und der Pilot hatte vorher auch eine andere Möglichkeit zum Tanken verstreichen lassen. Aber: Der Pilot hatte klar gesagt, dass er aufgrund von Treib­stoffmangel auf dem direkt vor ihm gelegenen Ausweichflugplatz landen würde. Er flog im Luftraum E und in VMC. VFR war also zulässig und der Flugregelwechsel eine legitime Entscheidung des Piloten, auch wenn er die zwei Worte „cancelling IFR“ nicht gesagt hat.

Hätte der Pilot der Saratoga in unserem Unfallbericht am Ende dieser Ausgabe mit einer unklaren Treibstofflage konfrontiert auch nur irgendwann eine ähnlich beherzte Entscheidung getroffen, wären drei Erwachsene und zwei Kinder noch am Leben und drei weiteren Kindern wären schwere Verletzungen erspart geblieben.
Ich kann mir unter Flugsicherheits­gesichts­punkten beim besten Willen kein kontraproduktiveres Ver­halten einer Behörde vorstellen, als diese Diversion zu bestrafen.


3) Touchy beim Touch and Go

Unser drittes Beispiel befasst sich mit einer eher alltäglichen Situation. Ein nicht so verkehrsreicher Flughafen im schönen Nordhessen. Lehrer und zwei Schüler drehen in einem MEP-Flugzeug ihre Runden für die MEP IFR MPL Ausbildung. Bei der x-ten Runde ist das Flugzeug zur Landung freigegeben. Die Crew brieft aber einen Touch-and-Go und führt diesen auch aus.
Der Fehler wird später bemerkt, man entschuldigt sich, eine Gefährdung von irgendwem entstand selbstverständlich nicht. Der Fluglehrer war übrigens früher selber Lotse und ist absoluter Profi.

Nach Wochen kommt die Abrechnung vom BAF: Ordnungswidrigkeit und eine voraussichtliche Strafe von mehreren Hundert Euro!

Wir hätten noch zahlreiche weitere Beispiele. Im Approach zu früh gesunken oder im schlechten VFR-Wetter ein ED-R angekratzt. Jeden dieser Fehler habe ich in den letzten 28 Jahren schon mindestens einmal begangen. Bei vielen erinnere ich mich noch genau, wie es zu der Situation kam, was die beitragenden Faktoren waren. Und ich meine, ich hätte etwas daraus gelernt.
Früher konnte so etwas mit einem Gespräch unmittelbar nach dem Flug geklärt werden. Heute beginnt Monate später eine langwierige und hässliche formaljuristische Auseinandersetzung. Aus der lernt man auch, aber eben andere Dinge ...


Wer reportet sowas?

Vor allem in unserem ersten und letzten Beispiel muss man sich fragen: Um Himmels Willen – welcher Lotse reportet sowas? Sind Lotsen alle zu 100 % fehlerfrei? Meine persönliche Erfahrung sagt: Eher Unwahrscheinlich.

Stellen Sie sich vor, so was passiert an einem amerikanischen Trainingsplatz. Touch-and-Go statt Landung. Das hätte wahrscheinlich gar keine Folgen gehabt. Außerdem wird man dort sinnvoller Weise für alle drei Varianten auf einmal freigegeben: „Cleared for the option“ erlaubt Landung, Go-Around oder Touch-and-Go.

Wie soll man auch einen halbwegs sinnvollen Trainings- oder Prüfungsflug zusammenstellen, wenn man nicht ggf. mal einen Go-Around oder Touch-and-Go überraschend einstreuen kann? Ein geplanter Touch and Go ist im SEP eine eher fade Angelegenheit. Als Lehrer oder Prüfer möchte ich sehen, ob der Kandidat das auch überraschend kann. Denn darin liegt die Schwierigkeit.

Auch der verfrühte Takeoff aus Beispiel eins hätte nicht unbedingt aktenkundig werden müssen. Genau der gleiche Fehler ist mir auch schon passiert. Damals hatte der Lotse beim Anrollen aber geistesgegenwärtig noch eine Freigabe hinterhergeschickt (Danke!).

Das BAF hat allerdings strikte Anweisung an die DFS und die anderen in Deutschland tätigen Flugsicherungsunternehmen herausgegeben, nach der alle, wirklich alle Verstöße zu melden seien. Sonst drohen dem Lotsen Konsequenzen. Und was einmal beim BAF gemeldet ist, führt fast immer zu einem OWI-Verfahren. Das Referat Luftraum, Flugverfahren, Recht (LFR) unter der Leitung von Wolfgang Ruths ist ganz und gar nicht dafür bekannt, Verfahren einzustellen.

Unter der Hand berichten uns auch Mit­arbeiter, dass bei den OWIs eine bestimmte Quo­te zu erfüllen sei. Erfolgskriterium ist nicht Flugsicherheit, sondern eine gut gefüllte Kasse!


Strafen oder aufdecken?

Grundsätzlich möchten wir hier nicht der Anarchie das Wort reden. Wirkliche Verstöße müssen geahndet werden. Ahndung kann im Luftverkehr aber nicht das einzige und höchste Interesse der Aufsichtsbehörde sein.

In der Wissenschaft vom menschlichen Leistungsvermögen unterscheidet man zwischen vier Arten von Fehlern in der Luftfahrt (Strauch, 2004: Reason, 1990):

  • Slips: Einfache manuelle Fehler, z. B. falscher Schalter.
  • Lapses: Aufgaben werden nicht zu Ende oder unvollständig ausgeführt, z. B. unterbrochene Checkliste.
  • Mistakes: Ein fehlerhafter Plan wird ausgeführt.
  • Violations: Handlungen weichen von den gesetzten Standards oder Vorschriften ab, sei es mit Absicht oder versehentlich.

Violations können auch das Ergebnis von Slips, Lapses oder Mistakes sein. Oder sie können absichtlich begangen werden.

Im Fall einer absichtlichen Violation ist die Frage der Ahndung unstrittig. Doch in keinem der drei vorangegangenen Beispiele handelt es sich um einen absichtlichen Verstoß.

Nun fragt im Straßenverkehr natürlich auch niemand, ob ein Geschwindigkeitsverstoß absichtlich begangen wurde oder weil der Fahrer nicht aufgepasst hat. Spielt keine Rolle. Der Fahrer ist verantwortlich.

Auch der Pilot ist verantwortlich, Slips und Lapses passieren aber nun mal. Und im Luftverkehr sollte das Interesse der zukünftigen Fehlervermeidung dem Interesse an der Strafverfolgung übergeordnet sein.

Den beides zusammen geht nicht. Grund: Die Mehrzahl der Fehler bleibt unentdeckt. Und wenn ein Fehler aufgedeckt wird, ist eine ehrliche und offene Mitarbeit der Beteiligten notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Aufarbeitung. Wer das OWI-Verfahren im Blick hat, der reportet entweder gar nicht oder mit Blick auf das Verfahren.

Erfolgreiche Luftfahrtnationen haben das kapiert. Die USA bieten mit dem Aviation Safety Reporting System der NASA eine Möglichkeit, die es Piloten erlaubt, einen Fehler oder Verstoß selber zu melden. Der Anreiz: Tut man dies und ist der Fehler nicht absichtlich passiert, wird dies als kooperatives Verhalten gewertet und man kommt um eine Strafe herum. Jedenfalls einmal alle fünf Jahre.

Der Ertrag: Eine weltweit einmalige Datenbasis ehr­licher Safety-Reports. Die anonymisierten Reports sind jedem Forschungsprojekt im Bereich der Luftfahrt zugänglich. Und die über 1,3 Mio. Berichte seit 1981 haben sicherlich einen Anteil daran, dass das US-GA-System messbar sicherer ist als die Allgemeine Luftfahrt in Europa.
Auch die EASA hat sich diesem wissenschaftlichen Konsens angeschlossen. In zahlreichen Workshops und Präsentationen der Agentur wird dieses Prinzip der Just Culture als wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Sicherheitskultur behandelt.

Und auch die Industrie hat das schon lange begriffen und setzt die extrem umfangreichen Überwachungsmöglichkeiten moderner Flight-Data-Monitoring-Systeme in einem Konzept der Just Culture um. Denn ohne die Akzeptanz und Mitarbeit der Besatzungen sind diese Daten wertlos. In einer Deklaration stellten sich im Oktober 2015 nahezu alle Verbände der gewerblichen Luftfahrt hinter das Konzept.


Safety-Management und Reporting-Systeme wertlos

Das Vorgehen des BAF bringt die Allgemeine Luftfahrt in Deutschland aber nicht nur um die Chancen und Erträge einer Just Culture. Das Amt torpediert auch bestehende Strukturen. Denn Safety-Management und Re­porting-Systeme kann man in diesem Umfeld auch sein lassen.

Als ATO und gewerblicher Flugbetrieb sind wir verpflichtet, Berichte über Vorkommnisse und Fehler zu sammeln und auszuwerten. Das ist der Kern des EASA Safety Management Systems (SMS). Kein Mensch wird mir im Flugbetrieb aber auch nur irgendetwas reporten, wenn nur der Hauch einer Chance besteht, dass das BAF den Report zu Gesicht bekommt.

Das SMS wird eines unverzichtbaren Be­stand­teils beraubt. Hinzu kommt, dass es mit dem Bußgeld ja auch nicht getan ist. In aller Regel erfolgt bei diesen Verfahren eine Eintragung in die Pilotenakte. Das stellt für Lizenzinhaber ein unkalkulierbares Risiko dar. Denn damit sind bei der ZUP der Willkür Tür und Tor geöffnet. Über Beispiele, bei denen auch Ordnungswidrigkeiten schon zu Problemen mit der Zuverlässigkeitsprüfung führten, haben wir bei Pilot und Flugzeug mehrfach berichtet. Bei einer OWI im Luftfahrtbereich liegt dieser Kunstgriff für eifrige Zuverlässigkeitsprüfer noch näher.
Piloten sind schon deshalb gut beraten, eine BAF-OWI mit allen Mitteln zu bekämpfen. Mit Sicherheit im Luftverkehr hat das alles dann wirklich nichts mehr zu tun.


Fazit

Just Culture bedeutet keinesfalls „anything goes“. Wer absichtlich Vorschriften verletzt, keine NOTAMS liest oder zum dritten Mal mit mieser Planung auffällig wird, der hat die ungeteilte Aufmerksamkeit des BAF zweifellos verdient.

Einfache handwerkliche Fehler sind aber kein Fall für die OWI-Mühle. Das rabiate Vorgehen der Behörde würgt jedes freiwillige Reporting-System unmittelbar ab. Die Ausein­andersetzung mit Fehlern im Flug­betrieb wird so unmöglich, ein Lernen aus den offen berichteten Vorkommnissen anderer Besatzungen findet nicht mehr statt.

Das BAF muss von der Möglichkeit Verfahren auch einzustellen Gebrauch machen und Lotsen brauchen dringend wieder einen Ermessensspielraum wenn es um die Frage geht was man dem Amt meldet und was nicht. Andere europäische Behörden wie das BAZL machen diesen Kompromiss aus Strafverfolgung und Safety-Interessen vor, ohne das in ihrem Regelungsbereich das Chaos ausbricht.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Bundestag hält an der ZÜP für Privatpiloten fest
21. Dezember 2016: Von Jan Brill an Thore L.

... sorry, aber ich finde das idiotisch. Sie machen ein scherzhaftes Heiratsangebot an die (noch unbekannte) Tochter und legen dann aber seine Reaktion auf die Goldwaage??!?

Ist nicht böse gemeint und irgendwie auch unwichtig, so wie die ganze Situation.

Hatte gehofft ich könnte mich inhaltlich aus dem neuen Thema des Threads heraushalten. Vielleicht ärgere ich mich mehr darüber, dass mir das nicht gelungen ist.

Aber wenn gewichtige Begriffe wie Diskriminierung derart verbogen werden ... anyway. Ich glaube das beste ist ... Schwamm drüber. Ich vermute mal der hätte auch so reagiert wenn Sie Yankees-Fan gewesen wären und er für die Mets.

viele Grüße
Jan Brill

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Bundestag hält an der ZÜP für Privatpiloten fest
21. Dezember 2016: Von Jan Brill an Thore L. Bewertung: +8.00 [8]

Ich vermute, Georg, Dir fehlt, mal selbst nur aufgrund Deiner Herkunft diskriminiert worden zu sein. Das öffnet die Augen!
[...]
Daraufhin wurde der bis dahin freundliche Mann richtig ungehalten, was mir eigentlich einfiele, als Ausländer um die Hand seiner Tochter bitten zu wollen.


... oje. Das soll ein Beispiel von Diskriminierung sein?!??? In den USA? Ich lach mich schlapp... das ist eine überzogene Reaktion auf einen nicht sonderlich taktvollen Spruch. Das ist alltäglich. Diskriminierung geht anders. Ganz anders.

viele Grüße
Jan Brill

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Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Jetzt Pilot und Flugzeug abonnieren oder verschenken und eine von drei Jeppesen VFR-Subscriptions für Europa gewinnen!
14. Dezember 2016: Von Jan Brill 

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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu RP Karlsruhe erschwert den IFR-Betrieb in Mannheim
7. Dezember 2016: Von Jan Brill an Flieger Max L.oitfelder

Das Erfordernis eines Anflugs bei Nacht bzw. Erfahrung bei Tag bevor nachts geflogen werden darf gibt es auch woanders

Steht aber leider nicht so da. Um EDFM bei Tag anzufliegen muss man mindestens "eine Flugdurchführung bei Nacht innerhalb von 12 Monaten" vorweisen. Ich denke nicht, dass der RP das ernst meint, hat er aber so aufgeschrieben...

viele Grüße
Jan Brill

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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu RP Karlsruhe erschwert den IFR-Betrieb in Mannheim
6. Dezember 2016: Von Jan Brill an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +1.00 [1]

Vielleicht will ein Beamter "alles Menschenmögliche" tun, um einen Flughafen, der gerne von den Berufspiloten von "Cockpit" an die Spitze der Mängelliste gestellt wird, zu entschärfen (z.B. Artikel in der Süddeutschen )?

Flughäfen haben nunmal unterschiedliche Sicherheitsstufen. Das ist notwendig um Luftverkehr bezahlbar zu halten. Dies flugbetrieblich z.B. durch Training zu mitigieren ist Aufgabe des OM (Betriebshandbuchs). Die Maßnahmen des RP treffen aber alle, sind untauglich und unverständlich.

Wenn es um das "Menschenmögliche" in Mannheim geht würden mir vor dem Pfusch des RP noch ein paar andere Sachen einfallen. Ein LPV-Anflug z.B. Vertikale Führung im Endanflug ist dann auch für die Flugplatz-Tester von Cockpit deutlich bequemer.

viele Grüße
Jan Brill

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Sonstiges | Beitrag zu Regeln im Forum / Klarnamen
6. Dezember 2016: Von Jan Brill an Christian Schuett Bewertung: +5.00 [5]

Nochmal: Ich kann mich Herbert Meier nennen und niemand wird wissen koennen, ob ich wirklich so heisse. Von keinem der Poster mit "Klarnamen" hier kann jemand wissen, ob der Name auch wirklich stimmt

... naja, ganz so dusselig sind wir auch nicht. E-Mail, IP und Google bei Erstanmeldung lassen eine Plausibilitätskontrolle zu. Sabine Behrle wurde ja auch enttarnt ;-)

Was soll also eine Regel, die man prinzipiell eh nicht durchsetzen kann?

Das ist eine rechtphilosophische Frage, die zu Ende gedacht jede Regel zu Fall bringt. Warum Tempolimits oder § 211 BGB wenn ich Rasen oder Mord eh nicht verhindern kann?
Solche Fragen kommen immer dann hoch wenn man sich selber an die Regeln hält andere aber nicht. Verständlich. Aber nicht praktikabel.

Was ist Ihr Lösungsvorschlag? Pass-Kopien in die Redaktion faxen? Please don't ... ist doch wirklich nur ein Forum!

Die Klarnamen-Pflicht im P&F-Forum ist kein Gesetz und keine Verordnung. Sie ist eine Anstands- oder Höflichkeits-Regel, wie es sie im Alltag zuhauf gibt, deren Durchsetzung aber nicht garantiert werden kann. Ist das Konzept irgendwie altmodisch?

viele Grüße
Jan Brill

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Sonstiges | Beitrag zu Regeln im Forum / Klarnamen
6. Dezember 2016: Von Jan Brill an Alfred Obermaier Bewertung: +19.00 [19]

Liebe Foristen,

ich möchte kurz unsere Position als Betreiber des Forums darlegen.

Prinzipiell: Klarnamen-Pflicht ist eine konzeptionelle Entscheidung aus dem Jahr 2003, die den Zweck hat die inhaltliche Qualität und vor allem die Sachbezogenheit des unmoderierten Forums zu erhöhen. Genau 142.699 Beiträge später bin ich der Ansicht, dass sich diese Entscheidung bewährt hat.

Alternativ wäre ein moderiertes Forum mit anonymen Nutzern. Wer meint das kostendeckend hinzukriegen kann uns den Betrieb des Forums samt der Werbeeinnahmen gerne abkaufen. No problem.

Ein unmoderiertes Forum mit anonymen Nutzern kommt für mich nicht in Frage. Wer wissen will wie das ausgeht kann ja mal einen Abend youtube-Kommentare lesen.


Praktisch: Die Klarnamen-Pflicht wird von uns nicht konsequent durchgesetzt. Das weiss jeder, der hier liest. Es gibt eine Reihe von Nutzern die uns explizit um eine Ausnahme gebeten haben. Bei anderen wird es toleriert. Bedauerlich finde ich das in jedem Fall, denn ich und die meisten Nutzer stehen hier mit Namen und Reputation für das ein was wir schreiben. Das erwarte ich von anderen i.d.R. auch.

Die Klarnamen-Pflicht gibt uns aber wenigstens die Möglichkeit Nutzer sofort zu entfernen wenn die gewährte (Teil)-Anonymität missbraucht wird. Und zwar ohne lange Diskussionen um Netikette o.ä. Davon machen wir im Jahr auch ein paar mal Gebrauch.


Also: Wie in der Fliegerei üblich wird ein dolles aber undurchführbares abstraktes Konzept in der Praxis auf arbeitsfähige Verfahren zurechtgestutzt. Wenn's einer aber übertreibt kommt der Holzhammer. Prinzipienreiterei ist in diesem Fall nicht unsere Sache.

Viele Grüße
Jan Brill

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Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion RP Karlsruhe erschwert den IFR-Betrieb in Mannheim
6. Dezember 2016: Von Jan Brill  Bewertung: +10.00 [10]


Mannheim/EDFM war eigentlich immer ein prima GA-Platz. Freundliche und kompetente ATC und pragmatische Lösungen im Bereich Security kennzeichnen den City-Flughafen. Mit der vom RP-Karlsruhe erlassenen Verfügung zur Einschränkung des IFR-Betriebs hat die Behörde dem Flughafen ein paar große Steine in den Weg gelegt.
© Rudolf Stricker 
Schon seit vielen Jahren gelten in Mannheim gewisse Sonderregeln. So mussten Piloten, die den Platz nach IFR anflogen (und auch VFR-Piloten von Multiengine-Flugzeugen), eine Selbsterklärung unterschreiben, dass sie sich mit den Gegebenheiten in EDFM vertraut gemacht haben und die für die Hindernisfreiheit erforderlichen Flug­leistungen realisieren können. Sie sollten also schriftlich bestätigen, dass sie sich an ohne­hin geltende Luftverkehrsregeln halten. Nunja – wenn‘s der Wahrheitsfindung dient, gerne.

Die Erklärung war alle zwölf Monate zu erneuern, sofern in dieser Zeit keine Anflüge gemacht wurden. Offenbar scheint Regeltreue in den Augen des RP-Karlsruhe eine Frage der Currency zu sein. Aber egal.

Mit der jetzt veröffentlichten NfL-I-831-16 hebt der RP Karlsruhe aber endgültig ab. Zusätzlich zu der genannten Selbsterklärung, deren Intervall jetzt auf sechs Monate verkürzt wurde, fordert die Behörde nun auch noch einen Übungsflug. Und sofern man nicht innerhalb von sechs Monaten Mannheim angeflogen ist, ist dieser zu wiederholen. Damit schießt die Behörde weit über das Ziel hinaus.


Schwer zugänglicher Inhalt der Allgemeinverfügung

Der erste Teil der Allgemeinverfügung „Allge­meine Betriebsbedingungen“ ist noch halbwegs verständlich formuliert. Hier wird festgelegt, in welcher Höhe die Straßen an den Enden der Piste jeweils zu überfliegen sind.

Es wird eine minimale Bodensicht von 1.500 Metern für IFR-Abflüge festgelegt, die im Falle eines Motorausfalls die geforderten Mindesthöhen über den Straßen nicht einhalten können. Nun gut, damit kann man leben. Im Falle einer erzwungenen Landung jenseits der Piste isses sicher besser, man sieht etwas.

Dann folgt ein Satz, den wir uns schlichtweg nicht erklären können:

Für alle Startvorgänge nach Instru­menten­flugregeln (IFR) für mehrmotorige Luftfahrzeuge ist nach Durch­führungsverordnung (EU) Nr. 965/2012, SPA.LVO.115 eine Mindestbodensicht von 800 m erforderlich.

Das ist einfach Quark. SPA.LVO.115 unterscheidet gar nicht zwischen ein- und mehrmotorigen Flugzeugen. Er besagt nur, dass unterhalb von 800 m Sicht für den Flugplatz Low Visibility Operations zugelassen sein müssen. Und das gilt für Operator-Approvals, was wiederum erst unterhalb von einer RVR von 400 Metern erforderlich wird. Was soll der Satz also jetzt bedeuten? Dass für Einmots LVO in Mannheim zugelassen sind, für Zweimots aber nicht? Selbst wenn, wäre das gem. SPA.LVO.115 nur unterhalb von 400 m RVR anwendbar, und da gehen in EDFM sowieso alle zu Fuß.

Es geht holprig weiter:

Für alle Landevorgänge unter IFR-Bedingungen in Betriebsrichtung 27 von Luftfahrzeugen ist eine Mindestbodensichtweite von 1800 m erforderlich.

Bleibt die Frage, woher ein Pilot das wissen soll. Sowohl Jeppesen wie auch die DFS-Karten bei EAD weisen am 20. November 2016, also knapp zwei Monate nach Inkraft­treten der NfL, 1.500 m meteorologische Bodensicht als Mindestbedingung für den Straight-In Localizer-Approach RWY 27 aus. Vielleicht sollte man in Karlsruhe die Flugsicherung irgendwie einbeziehen, wenn man in den Anflugverfahren herumpfuscht.

Ab Teil zwei der NfL „Besondere Betriebs­be­dingungen“ wird‘s dann aber wirklich unüber­sichtlich. Zunächst einmal wird in diesem Teil wieder die bereits bekannte Selbsterklärung gefordert. Nur jetzt im Intervall von sechs Monaten.

Dann wird allerdings ein „Routinenachweis“ für alle Piloten gefordert, die EDFM IFR anfliegen. Da steht dann:

Als Routinenachweis für Luftfahrzeug­führer, die den VLP Mannheim im IFR- Betrieb als PIC nutzen wollen, sind nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen:

a) Es sind drei Starts und Landungen unter Aufsicht eines zertifizierten Prü­fers/Ausbilders (Type Rating ln­structor/Examiner – TRI/TRE) durchzuführen (davon eine Flugdurchführung bei Nacht innerhalb von 12 Monaten nach dem ersten Einweisungsflug).

b) Alternativ ist ein entsprechender Nachweis in einem behördlich zertifizierten Simulator, welcher über eine detailgetreue Szenerie für den Verkehrslandeplatz Mannheim verfügt, möglich.


c) Es ist mindestens 1 Flug halbjährlich auf dem VLP Mannheim durchzuführen, ansonsten erlischt die Berechtigung und ist zur Wiederaufnahme der Flugberech­tigung anhand a) oder b) erneut durchzuführen.

Uns fallen bei dieser Vorgabe gleich ein paar Fragen ein.

Wenn ich mit SEP oder MEP Mannheim anfliege – was nützt mir dann ein Type Rating Instructor/Examier (TRI/TRE)? Kann der mir dann während des Anflugs Aben­teuer­geschichten aus dem A320 erzählen? Erhöht das die Sicherheit?

Mal angenommen, ich fliege mit einem Type-Rated-Aircraft, und der TRI/TRE ist damit nicht nur Passagier: Brauche ich dann einen TRI oder einen TRE? Oder beides? Ist der Schrägstrich als „und“ oder als „oder“ zu lesen?

Und schließlich, warum um alles in der Welt soll ich EDFM bei Nacht „unter Aufsicht“ anfliegen, wenn ich selber nur bei Tag dorthin will? Wie soll das gehen, wenn ich z. B. IFR, aber keine Nachtflugberechtigung habe?

Weiterhin: Müssen diese Anflüge in derselben Klasse oder auf demselben Muster sein wie meine späteren Anflüge als PIC? Kann ich also heute mit der C172 üben und morgen mit meiner Citation kommen?


Selbst wenn wir uns mit viel Fantasie denken, was der RP-Karlsruhe hier eventuell gemeint haben könnte, bleiben doch ein paar sehr handfeste Probleme aus Sicht eines solchen TRI/TRE (z. B. dem Autor) übrig.

Möglicherweise ist dem RP Karlsruhe entgangen, dass ich als TRI/TRE in einer C172 oder DA-42 unter IFR genau nix zu melden habe, falls ich nicht zufällig auch noch FI-IR oder IRI bin. Wenn mich also jemand fragt, ob ich mit ihm diese Flüge machen kann, müsste meine Antwort nein lauten.

Denn: Die NfL verlangt, dass der Kandidat die Flüge „unter Aufsicht“ eines TRI/TRE durchführt. Wer ist bei der Aktion also PIC? Der Kandidat ja wohl sicher nicht, denn er erfüllt die Voraussetzungen ja noch nicht. Ich kann‘s aber auch nicht sein, denn wenn ich nicht zufällig noch ein paar weitere PIC- und Lehrberechtigungen in der Tasche habe, bin ich als TRI/TRE in einem solchen Flugzeug ganz einfach Passagier.

Die einzig logische Folgerung: Die An­for­derung kann nicht für Flugzeuge gelten, die mit Klassen­berechtigung geflogen werden. Also nicht für MEP, SEP und SET.

Aber selbst wenn wir in einem Type-Rated-Flugzeug fliegen und ich als TRI/TRE tätig werden könnte: Entweder isses Schulung, dann bin ich als TRI tätig und brauche keinen TRE, oder es ist eine Prüfung. Dann bin ich auf Basis meiner Prüferberechtigung im Cockpit. Meine Prüferberechtigung gibt das aber nicht her, denn die berechtigt mich nach FCL.1005.TRE a) nur zur Durchführung von

  • praktischen Prüfungen für die erstmalige Erteilung von Musterberechti­gungen für Flugzeuge bzw. Luftfahr­zeuge mit vertikaler Start- und Lan­defähigkeit; [und]
  • Befähigungsüberprüfungen für die Verlängerung oder Erneuerung von Muster-, EIR- und IR-Berechtigungen; [...]

Nichts davon findet hier statt.

Es folgen in der NfL noch ein paar weitere Vorgaben zum Funk im IFR-Anflug auf die Piste 27, deren Behandlung wir uns hier aber ersparen wollen.


Fazit

Die NfL ist so grottenschlecht und wenig durchdacht, dass einem die Tränen kommen. Irgendwie kann man die Absicht des RP im Nebel erahnen: Es soll wohl dreimal mit Lehrer angeflogen werden, wenn man sechs Monate nicht in EDFM war.

Wer das wie und auf welcher Klasse/Muster machen darf, muss man erraten. Rechts­vorschriften müssen aber bestimmt sein. Ich muss also in der Lage sein, sie zu befolgen, ohne einen Astrologen zu konsultieren. Für die NfL-I-836-16 ist das nicht der Fall.

Am besten wäre es, die ganze Forderung nach IFR-Einweisungsflügen zumindest im nichtgewerblichen Verkehr komplett fallen zu lassen. Es gibt für die Notwendigkeit im Unfallgeschehen der letzten Jahre auch keinen Anhaltspunkt.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Leserflugzeug | Diskussion Lisa-Kalender für 2017 offen
6. November 2016: Von Jan Brill 

Liebe Lisa-Piloten,

der Reservierungskalender für das Jahr 2017 ist offen.

happy landings!
Jan Brill

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Diskussion Los geht's! Termine und Planung für die Leserreise 2017 in die Serengeti
19. Oktober 2016: Von Jan Brill  Bewertung: +2.00 [2]


Muss man einfach aus der Luft erleben: Die Serengeti!
Die Reise führt uns in ein Gebiet, das man von Europa aus schnell erreichen kann: Kenia und Tansania. Im Februar findet dort die Migration der Gnus, Zebras und Gazellen statt, die eine Wanderschaft unzähliger anderer Tierarten mit sich bringt. Die Wanderung beginnt im Ngorongoro-Krater und führt die Tiere auf das höher gelegene Grasland im Norden und Osten der Region.

Genau zu diesem Zeitpunkt wollen wir die Serengeti besuchen. Wir haben dazu mehrere ausgezeichnete Lodges in Kenia und Tansania ausgesucht und gebucht, darunter auch das Four-Seasons Serengeti (ehem. Bilila-Lodge) das die Teilnehmer der Leserreise 2011 bereits beeindruckte.

Auf eine weitere Tour durch Afrika wollen wie dieses Mal verzichten und die Reise damit einfacher, entspannter und kostengünstiger halten. Für Crews die noch nie bei den Gorillas in Ruanda waren, organisieren wir im Rahmen der Leserreise jedoch einen Ausflug dorthin.


Hautnah bei der Wildtier-Migration dabei: Unser Reisetermin Ende Februar ist die optimale Zeit für einen Trip nach Ostafrika.
Von der Flugstrecke her nicht weiter entfernt als die US-Ostküste war das größte Hindernis beim Flug in die Serengeti bislang die Verfügbarkeit von Avgas und sicher fliegbarer Strecken etwa von Ägypten bis nach Kenia. Hier haben wir auf dem Ferry-Flug mit unserer Cheyenne im August wichtige Kontakte knüpfen können und eine direkte Route ausgearbeitet, die Avgas-Versorgung und hinreichend kurze Flugstrecken gewährleistet.

Wer also ein Avgas-Flugzeug mit 150 Knoten Reisegeschwindigkeit hat, IFR fliegen kann und darf und mindestens 700 NM Reichweite mitbringt kann an dieser Tour teilnehmen.

Die Reise beginnt am Montag den 13. Februar mit dem Treffen der Crews in Heraklion/LGIR auf Kreta. Sie haben also das Wochenende Zeit in Ruhe zu packen und nach Kreta zu fliegen. Am nächsten Tag fliegen wir dann in zwei Legs: zunächst 262 NM nach Mersa/HEMM an der Ägyptischen Mittelmeerküste um dort die Einreise zu absolvieren und Avgas zu tanken und dann nochmal 532 NM den Nil hinab nach Assuan/HESN im Süden des Landes. Auch dort gibt es Avgas für uns. Wer ausreichend Reichweite mitbringt kann natürlich auch direkt von Heraklion nach Assuan fliegen, auch dort ist eine Einreise möglich.


Die Reise bietet aber nicht nur Tiere und Aussicht. In der Serengeti bekommen wir auch Einblicke in das Leben der Menschen in dieser weltweit einmaligen Naturlandschaft.
In Assuan bleiben wir zwei Nächte. Und zwar im Hotel Old Cataract. Dieses hatte uns schon bei früheren Leserreisen und auch im Rahmen des Ferry-Flugs begeistert. Mit Blick auf den Nil und die antiken Bauwerke am alten "Tor zur Zivilisation" kommt hier hoffentlich schon früh Urlaubsstimmung auf.

Am 16. Februar ist dann Fliegen angesagt. Uns zwar reichlich. Wir fliegen 665 NM nach El Obeid/HSOB im Sudan. Entgegen der landläufigen Meinung haben wir in den vergangenen Jahren und zuletzt auch im August im Sudan immer ausgezeichnete Erfahrungen mit einem schnellen Tankstopp gemacht. Sicher, flott und zu erträglichen Preisen. Übernachten wollen wir im Sudan aber trotzdem lieber nicht. Schnell tanken reicht. Für El Obeid haben wir eine verlässliche Zusage für Avgas in Fässern. Jetfuel gibt es sowieso.

Das etwas weiter südlich von Khartoum gelegene El Obeid hat den großen Vorteil, dass wir von dort ohne weiteren Stopp nach Kenia kommen. 590 NM fliegen wir also nochmals am selben Tag nach Lokichogio/HKLK wo uns wieder Avgas und Jetfuel erwarten.

Wer hier nach dem längsten Flugtag der Reise schon genug hat kann in Lokichogio in einem einfachen aber tauglichen Hotel übernachten. Wer schnell genug unterwegs ist oder über ausreichend Reichweite verfügt, der kann auf Lokichogio verzichten und noch 258 NM weiterfliegen nach Kisumi/HKKI am Ufer des Viktoriasees. Dort sind die Übernachtungsmöglichkeiten maßgeblich attraktiver als in Lokichogio!


Wunderschöne Flugerlebnisse im Osten Afrikas gehören neben viel Zeit für Urlaub natürlich dazu. Wer gerade kein passendes Flugzeug parat hat: In unserer neuen Cheyenne D-INFO sind noch Plätze im Cockpit vorne links frei!
Nachdem die Crews die in Lokichogio übernachtet hatten am nächsten Tag nach Kisumi aufgeschlossen haben, fliegen wir am Nachmittag das kurze Stück von 89 NM nach Narok/HKNO (Gras) oder Keekorok/HKKE (Gravel). Beide Plätze bringen uns nah an die beiden Lodges die wir ausgesucht haben. Wir befinden uns hier schon im Massai-Mara-Reservat in der nördlichen Serengeti.

Hier gibt es eine Anzahl wunderschöner Camps wo man in sehr luxuriösen Zelten (eigentlich eher Bungalows) die Natur und Weite dieser Region erleben kann. Keines dieser Luxus-Camps hat ausreichend viele Zimmer für die gesamte Gruppe. Wir wollen Ihnen dieses typische und einmalige Afrika-Erlebnis aber nicht vorenthalten, weshalb wir die Crews hier auf zwei verschiedene nahegelegene Lodges aufteilen. Mehr dazu beim Briefing am 3. Dezember.

Nach zwei Nächten im Massai-Mara-Reservat fliegen wir am 19. Februar rund 160 NM weiter nach Tansania. Allein diese Flüge über die Naturlandschaft und vorbei am Kilimandscharo wären die Reise wert. Aber wir fangen erst an! Die Einreise erledigen wir auf dem Kilimandscharo-Airport/HTKJ. Hier können wir auch nochmal Avgas und Jetfuel tanken. Dann geht es nur 75 NM nach Lake Manyara/HTLM am Rande des Ngorongoro-Kraters.

Wir werden vier Nächte entweder auf der Gibbs Farm oder in der Crater-Lodge im Ngorongoro-Krater verbringen. Beide Lodges sind erstklassig, welche wir wählen verhandeln wir zurzeit noch.


Frühstück in der Savanne? Die von uns ausgewählten Lodges bieten eine Vielzahl von Aktivitäten!
Crews, die zu den Gorillas nach Ruanda wollen, fliegen am 19. Februar von Kenia aus 300 NM direkt nach Kigali/HRYR und stoßen nach zwei Nächten am 21. Februar über die Einreise in Mwanza/HTMW wieder zur Gruppe in Tansania. Dank kurzer Flugstrecken und problemloser Avgas-Versorgung in Mwanza ist dieser Ausflug leicht machbar.

Am 23. Februar fliegen wir dann gemeinsam das kurze Stück (82 NM) von Lake Manyara nach Seronera/HTSN mitten in der Serengeti. Dort haben wir die wirklich einmalige Four Seasons Serengeti Lodge, für fünf Nächte sichern können! Und das zur Migrations-Zeit!
Hier werden nicht nur viele Aktivitäten angeboten, vom Ballonfahren bis zum Picknick mit Wildtier-Begleitung, hier kann man auch einfach nur am Pool oder auf der Terrasse sitzen und die Weite und Schönheit dieser Landschaft genießen. Die Tiere kommen dank einer geschickt angelegten Wasserstelle direkt vor die Haustür.

Am 28. Februar müssen wir dann leider Abschied nehmen und fliegen auf dem bekannten Weg über Lokichogio und El Obeid wieder zurück nach Ägypten, wobei wir diesmal statt in Assuan in Luxor zwei Nächte verweilen werden.

Ein Tag ist sicher nicht genug Zeit um die Tempel, das Tel der Könige und die unzähligen anderen Attraktionen zu bewundern, aber am 3. März fliegen wir weiter, wieder über Mersa/HEMM (falls nötig), diesmal jedoch nach Santorini/LGSR wo wir den Abschluss der Reise in einem würdigen Rahmen mit Blick auf die Ägäis feiern werden.


Fazit

Die Reise bietet drei unterschiedliche und sehr vielfältige Destinationen in der Serengeti: Die eher karge und recht trockene Savanne im Süden Kenias, die wir als erstes besuchen, die reiche Vegetation im Ngorongoro-Krater und die typische Akazien-Landschaft im Herzen der Serengeti, die wir zum krönenden Abschluss sechs Tage lang von der Bilila-Lodge aus genießen können!


Für Frühaufsteher und Genießer: Ballonfahren am Morgen über der Savanne ist eigentlich nicht mehr zu toppen.
Aber auch die Anreise ist nicht ohne Reiz: Assuan auf dem Hinweg und Luxor auf dem Rückweg bieten uns einmalige Kulturdenkmäler und historische Stätten von Weltruhm.

Durch die Bereitstellung von Avgas in El Obeid ist die Strecke durch Nordostafrika direkt und ohne Umwege machbar. Crews schnellerer Flugzeuge mit größerer Reichweite können eine Anzahl von Tankstopps auch auslassen und ggf. auf die Übernachtungen in Lokichogio verzichten (was ich wenn flugbetrieblich möglich empfehlen würde).

Wer mit seinem Flugzeug auf Gravel, Gras oder "Compacted Earth" operieren kann, der hat die Möglichkeit in unmittelbarer Nähe der Lodges zu landen und erlebt mit den kurzen Legs innerhalb der Serengeti auch ein paar wirliche fliegerische Highlights.
Über den aktuellen Zustand der Pisten werden wir die Crews tagesaktuell informieren. Es handelt sich jedoch nicht um Busch-Pisten wie in Botswana 2011, sondern um regulär zugelassene Flugplätze die auch von Linien und Charterflugzeugen (Caravan, King Air) regelmäßig angeflogen werden.

Wer trotzdem eher nicht auf diesen drei Pisten operieren möchte, der kann von Kisumi und Kilimandscharo aus mit lokalen Air-Taxi-Betreibern den kurzen Sprung zu den Lodges machen. Diese werden mit C208 und anderem Fluggerät mehrfach täglich angeflogen.


BigMax D-INFO


Gerade kein passendes Flugzeug für die Reise? Warum nicht ganz entspannt mit modernem Cockpit und Twin-Turboprop-Sicherheit nach Afrika?
Falls Sie gerade nicht das passende Fluggerät zur Hand haben oder die Reise nicht allein im Cockpit absolvieren wollen: Im Cockpit unserer neuen Cheyenne sind noch Plätze frei! Sie teilen sich dann die Legs mit den anderen Piloten in der Crew und fliegen optimal unterstützt durch einen in der Region erfahrenen Fluglehrer entspannt, mit Turboprop-Sicherheit und Druckkabinen-Komfort die Reise.

Natürlich können Sie die Legs für Ausbildungsvorhaben wie Musterberechtigung oder CB-IR nutzen. Sie können die wunderschönen Flüge in einer modern ausgestatteten Turboprop aber auch einfach genießen.

Und falls Sie gerade nicht fliegen, genießen Sie den Flug mit viel Platz (und Kaffeemaschine!) in der 60 cm längeren Kabine der neuen Cheyenne II XL.

Wenn Sie Interesse haben zur Max-Crew dazuzugehören, dann schreiben Sie mir bitte eine Mail, wir klären alles weitere dann individuell: jan.brill@pilotundflugzeug.de



Briefing am 3. Dezember in Grenchen/LSZG


Der Flugbetrieb auf den trockenen und ebenen Pisten in der Savanne bereitete während der Leserreise 2011 keine Probleme.
Wie immer werden wir die Crews im Rahmen eines ausführlichen Briefings auf die flugbetrieblichen Aspekte der Route vorbereiten. Das Briefing findet am Samstag den 3. Dezember im Airport-Hotel Grenchen statt. Wir haben diesmal eine eher zweckmäßige Location gewählt, die auch mit Linie (via Zürich) oder Auto gut zu erreichen ist und in der Vorweihnachtszeit nicht allzu viel Zeit in Anspruch nimmt.

Am Abend des 3. Dezember würden wir uns sehr freuen die Interessenten zu einem gemeinsamen Essen begrüßen zu dürfen.

Sie haben dann über die Weihnachtsfeiertage bis zum 5. Januar Zeit das Reisefieber und die Vorfreude zu kultivieren, denn am 5. Januar ist Anmeldeschluss!

Interesse? Dann melden Sie sich doch erst einmal zum Briefing an. Sie lernen in Grenchen Ihre Mitreisenden kennen und erfahren alles nötige über die Hotels, die Reiseroute und den Flugbetrieb auf dem Weg in die Serengeti!


Wie geht's weiter?

Reiseplan (vorläufig) mit Karte

Anmeldung Briefing
.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Lisa-Jahresbericht 2015 - Zwei Leserflugzeuge in Egelsbach
19. Oktober 2016: Von Jan Brill an Sven Ulbrich

Die HFG hat uns am 20. Juni folgendes geschickt:

wir haben vorletzte Woche bzgl. der Prüfung unseres Vertragsentwurfs bei
der Rechtsabteilung unseres Hauptgesellschafters nachgefragt und bisher
noch keine Rückmeldung erhalten.
Wir werden Sie umgehend informieren, sobald wir Neuigkeiten haben.

Scheint nicht die schnellste Abteilung zu sein.

viele Grüße
Jan Brill

[Beitrag im Zusammenhang lesen]

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