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6. November 2017: Von Jan Brill an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]

aber wie geht's jetzt weiter?

Sorry, ich dachte das wäre im Text klar geworden:

Die ausländische EASA-Behörde darf dem LBA gegenüber nochmal bestätigen, dass sie wirklich genehmigt hat, was sie genehmigt hat.

Denn natürlich musste das LBA am Ende die Musterberechtigungen ausstellen.

... nach vier Wochen Eiertanz in denen die drei Kollegen nicht arbeiten konnten.

viele Grüße
Jan Brill


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