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Pilot und Flugzeug Artikel
14. Juni 2012 Jan Brill

Luftrecht: US-Lizenzen in Europa


Österreich sagt: Yes, we can! Fliegen mit US-Lizenzen trotz EASA-Regeln in ganz Europa möglich

Dass die EASA Basic Regulation und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen des EASA Part-FCL nach VO (EU) 1178/2011 die Übereinkünfte der ICAO mit Füßen treten, indem US-Lizenzinhaber nach Artikel 4(1)(c) vom EU-Luftraum ausgeschlossen werden kritisieren wir bei Pilot und Flugzeug seit Jahren vehement. Jetzt hat sich mit Österreich zum ersten Mal ein EASA-Land offiziell zu der heiklen Frage geäußert, wie man den Artikel 4(1)(c) denn gedenkt mit den Regeln der ICAO in Einklang zu bringen. Die Antwort: Gar nicht! Die ICAO steht über der EU-Verordnung! Und noch besser: Das gilt für ganz Europa!

Ein Leser von Pilot und Flugzeug stellte anlässlich einer Veranstaltung der AustroControl eben die Frage, mit der sich viele US-Lizenzinhaber seit Jahren beschäftigen. Darf ich eigentlich noch fliegen in Europa? Der bekannte und hinreichend verfluchte Artikel 4(1)(c) der Basic Regulation 216/2008 sagt ja:

[Aircraft] registered in a third country and used by an operator for which any Member State ensures oversight of operations or used into, within or out of the Community by an operator established or residing in the Community; [...] shall comply with this Regulation.

Und weiter:

Personnel involved in the operations of aircraft referred to in paragraph 1(b), (c) or (d) shall comply with this Regulation.

Was einem in den USA ordentlich ICAO-lizensierten Piloten mit einem ordentlich nach ICAO zugelassenen Flugzeug de facto auferlegt zusätzlich eine europäische Lizenz zu erwerben sobald der Operator (whoever that may be) in der EU ansässig ist. Und damit steht die EU-Verordnung in krassem Gegensatz zu jeglichen Grundsätzen der ICAO.

Die AustroControl schrieb nun dazu:

Datum: 14. Juni 2012 18:15:43 GMT+02:00
An: [...]
Betreff: Ihre Frage vom Season Opener 2012

Sehr geehrter Herr [...],
Sie haben sich beim vergangenen Season Opener mit einer Frage zum Thema “Fliegen auf N-registrierten LFZ mit einer FAA-Lizenz nach Einführung von Part-FCL“ an die Austro Control GmbH gewandt, welche notiert und am mich zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Aufgrund des Arbeitsanfalles komme ich erst nun dazu, Ihnen zu antworten, und bitte um dafür um Verständnis.
Auf Ihre Frage hin teilen wir Ihnen mit, dass gemäß den Bestimmungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Regelungen der ICAO) ein Pilot weltweit (grenzüberschreitend) am Luftverkehr teilnehmen darf, solange der Staat, in welchem das Luftfahrzeug registriert wurde, auch die Pilotenlizenz ausgestellt hat. Registerstaat des Luftfahrzeuges und Lizenzausstellerstaat müssen also ident sein. Selbstverständlich gilt dies nur, wenn sowohl die Lizenz als auch das Luftfahrzeug allen Vorschriften der ICAO entsprechen.
Mit einer von den USA ausgestellten Pilotenlizenz können Sie also ein in den USA registriertes LFZ in Europa fliegen. Daran ändert sich auch nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen der VO (EU) 1178/2011 nichts.
Wir hoffen, damit Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen,
Mag. [...]
Ausbildungsorganisationen / Flight Training Organisations
Austro Control GmbH


Damit ist Österreich das nach unserer Kenntnis erste Land, das den gesunden Menschenverstand gebraucht und die seit 65 Jahren existierenden und bewährten Grundlagen des internationalen Luftverkehrs über eine verkorkste, widersprüchliche und unausgegorene EU-Verordnung stellt.

Die Interpretation der Österreicher läuft darauf hinaus, dass zumindest alle nicht genehmigungspflichtigen – also privaten – Betreiber den 4(1)(c) in der Pfeiffe rauchen können, da dessen Vorschriften gegen die Regelungen der ICAO verstoßen.

Es stellt sich damit die Frage, ob der europäische Gesetzgeber – um eine amerikanische Redensart zu gebrauchen – nicht "to clever by half" war. Denn in der Basic Regulation selber steht unter Artkel 6:

This Regulation shall not affect the rights of third countries as specified in international conventions, in particular the Chicago Convention.

Man räumt also selbst die Nachrangigkeit hinter den ICAO-Bestimmungen ein. Das eine derart widersprüchliche Gesetzgebung nun nicht gerade zur Rechtssicherheit beiträgt ist evident. Der Bürger wird zwischen die Fronten ins Risiko gestellt und darf sich im Schadensfall mit Staatsanwälten und Versicherungen auf dem allerhöchst dünnen Eis von Völker- und Gemeinschaftsrecht herumstreiten. Aber so ist das eben im harmonisierten Europa 2012 ...

Wir nehmen mal an, man nimmt diese Interpretation der Österreicher in England, Deutschland und anderen europäischen Ländern mit Interesse zur Kenntnis.


  
 
 






Sonstiges | Beitrag zu Verspäteter Aprilscherz?
5. Juni 2012: Von Jan Brill an Dirk Beerbohm
Ich erinnere mich noch gut an eine Presseorientierung beim LBA – ich glaube im Jahr 2008 – zum Thema der ICAO-Sprachanforderungen. Kernsatz: "Wir wollen das alles ganz unbürokratisch machen."

Welch ein Glück! Was käme erst auf uns zu, wenn die Behörden es mit dem ganzen Kram genau nehmen würden...


Angefangen hat das bei der ICAO, weil chinesische Linien-Piloten und argentinische Controller sich nicht verstehen (oder umgekehrt). Vier Jahre später machen wir uns jetzt Gedanken, ob ein Segelflugpilot, der ohnehin kaum mehr funkt als "zwo drei zur Landung" und "laaaaangsaaaammeeeeeer!" dafür einen Sprachnachweis in Deutsch braucht. Für diesen Unfug haben die Behörden offenbar Zeit, aber für die Frage ob

- Berufspiloten über 60 Jahre weiterhin fliegen können oder
- man mit einem ICAO-Schein noch ins Ausland darf

nicht.

Auf der anderen Seite: Wer hätte gedacht, dass man Jahrzehnte nach der Volljährigkeit nochmal eine Bescheinigung der Eltern über die Reinheit des deutschen (Sprach-)Blutes in Berlin vorlegen muss? Ganz großes Tennis!!

viele Grüße,
Jan Brill

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Lisa Berlin ist im Dienst! Günstig Glascockpit und nach IFR fliegen – das geht jetzt auch in Berlin Schönhagen
1. Juni 2012: Von Jan Brill an Uwe Kaffka
Lieber Herr Kaffka,

freut mich, dass der Checkout Spass gemacht hat.

Einen Bericht zur Generalüberholung der Zelle werden wir in den nächsten Monaten bringen. Den Ausdruck, "versteckte Mängel", den Herr Fuhrmeister in die Diskussion gebracht hat, möchte ich allerdings nicht verwenden.

Ich glaube vielmehr, wir hatten die Zelle nicht gründlich genug geprüft. Bis auf ein paar Ausnahmen (z.B. war ein ELT eingetragen, zugelassen und registriert – aber nicht vorhanden!!!), war das auch zu erwarten bei einem Flugzeug diesen Alters und dieser Nutzung. Schade war, dass der vorherige Halter wenig zum Werterhalt der Zelle beigetragen hat. Mit Baustellen muss man aber m.E. beim Kauf eines 35 Jahre alten Flugzeugs rechnen. Immer.

Zudem haben wir gesagt: Wenn der Flieger schon mal so weit zerlegt ist, dann bitte ALLES machen, was man findet. Wir wollten eben all das vorab machen lassen, was bei Lisa Frankfurt so im Laufe der letzten drei Jahre kam. Bis auf ein paar Details, für die die Teile nicht rechzeitig kamen (z.B. Radschuhe) haben wir das auch durchgehalten. War aber eben leider teurer als geschätzt.

Die restlichen Arbeiten und die Lackierung machen wir dann im Herbst/Winter.

viele Grüße,
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel
29. Mai 2012 Jan Brill

Leserflugzeug-Lisa: Lisa Berlin


Lisa Berlin ist im Dienst! Günstig Glascockpit und nach IFR fliegen – das geht jetzt auch in Berlin Schönhagen

Für 129 Euro pro Stunde (nass!) und 49 Euro am Tag einen IFR-Viersitzer mit Glascockpit, Zweiachs-Autopilot, RNAV und Moving Map fliegen? Das geht jetzt auch in Berlin! Am Freitag hatte Lisa Berlin ihre ersten Kunden-Checkouts und war am Pfingswochenende bereits kräftig unterwegs. Nach Lisa Frankfurt im Jahr 2009 geht damit das zweite Pilot und Flugzeug Leserflugzeug in Betrieb. Getreu unserem Grundsatz: Fliegen muss bezahlbar bleiben, haben wir Lisa Berlin genau wie Lisa Frankfurt mit modernster IFR-Avionik ausgerüstet und ihr eine Mogas-STC spendiert. Der kleine, leichte Viersitzer kann damit für Schönwetter-IFR wie auch für VFR-Flüge in ganz Europa genutzt werden. Und das für kleines Geld. Ohne Mindestcharter und ohne Zusatzgebühren – ganz wie das eigene Flugzeug auch. Nach einer umfangreichen Grundüberholung, in der Avionik, Interieur, Scheiben, Kabelbaum, Auspuff, Bremsen, Schläuche und vieles mehr erneuert wurde ist das Flugzeug damit endlich einsatzbereit. Allerdings blieb keine Zeit mehr für die Lackierung. Diese wird erst im Winter erfolgen. Lisa Berlin ist also zurzeit noch "cosmetically challenged".


Lisa-Berlin bei Dienstantritt am Freitag. In Schönhagen wird Lisa Berlin von Klaus Jürgen Schwahn und seinem Team betreut.
Nachdem wir uns angesichts des großen Erfolgs unseres Frankfurter Leserflugzeugs Lisa (450 bis 500 Flugstunden, und das jedes Jahr, seit drei Jahren!) im Herbst 2011 entschieden hatten, unseren Lesern eine zweite Lisa, diesmal in Berlin Schönhagen, zur Verfügung zu stellen, stellte sich zunächst die Frage nach dem Muster.

Es sollte wieder eine Grumman Cheetah AA5A sein. Der Mogas-taugliche Schönwetter-IFR-Reiseviersitzer bietet neben einer C172P nach unserer Recherche nach wie vor das beste Preis-Leistungsverhältnis, wenn man möglichst günstig in der Echo-Klasse IFR und VFR fliegen möchte.

Und der Anklang, den unsere Frankfurter Lisa bei den Piloten findet, zeigt, dass 129 Euro pro Stunde (nass) für einen voll IFR-ausgerüsteten Viersitzer mit Glascockpit, Approachkarten, MFD, Zweiachs-Autopilot, Becker-Funkgeräten und bester Ausrüstung natürlich ein attraktives Angebot sind. Dafür nehmen unsere Kunden auch gern in Kauf, dass es sich nicht mehr um ein neues Flugzeug handelt – und dass man das auch sieht!

Außerdem muss man für einen Ausflug mit Lisa keinen Großeinkauf im Pilot Shop machen. Alles, was man zum Fliegen braucht ist ganz einfach schon drin:
  • Vier hochwertige beyerdanymic-Headsets (vorn zwei HS800, hinten zwei HS200).
  • Kompletter Satz Jeppesen VFR+GPS Karten von Deutschland
  • Komplette Europa-ICAO-Karte im Moving Terrain MFD
  • Komplette VFR- und IFR-Anflugkarten im Moving Terrain MFD
  • Aktuelle NAV-Datenbank
  • Vier Schwimmwesten
Ein Flugzeug sollte schließlich betriebsbereit sein wenn man es aus der Halle zieht.

Und wir wollen bürokratiearm fliegen. Ein Checkout auf Lisa Frankfurt muss auch auf Lisa Berlin gültig sein und umgekehrt. Dazu sollte Lisa Berlin sehr ähnlich ausgerüstet sein. Daher bekam Lisa Berlin auch ein Honeywell KFD-840 eingebaut, ein ähnliches GPS, ein Moving Terrain Vision Air, und das Layout des Panels wurde soweit wie möglich gleich gehalten.

Betreut wird Lisa Berlin in Schönhagen von Flugplatzgeschäftsführer Klaus Jürgen Schwahn und seinem Team sowie von Carsten Scholz (Motorflug Baden Baden, Außenstelle Berlin).
Schönhagen (EDAZ) ist der GA-Platz der Hauptstadt: Firmen, Hersteller und Flugzeughalter siedeln sich hier an. Der Flugplatz lebt von der kleinen GA und entsprechend freundlich und effizient ist der Service. Das haben wie bei unserem Besuch am Freitag wieder sehr deutlich gesehen.


Vercharterung

Lisa Berlin wird zu den gleichen Bedingungen wie Lisa Frankfurt verchartert. Einfach und übersichtlich. Sie reservieren das Flugzeug immer tageweise. Der Tag mit Lisa kostet 49,- Euro. Dafür gibt es keinen Mindestcharter und wirklich niemand ist sauer, wenn Sie über's lange Wochenende 40 Minuten an die Ostsee und zurück fliegen. Das ist ganz ausdrücklich OK! Lisa soll ja so genutzt werden, wie die Kunden es wünschen.
Die 49,- Euro werden sofort bei Abschluss der Reservierung fällig. Sie können eine Reservierung zwar zurückgeben, erhalten die 49,- Euro aber nur zurück, wenn ein andere Kunde den Tag bucht. Wenn Sie sich bezüglich des Wetters unsicher sind, können Sie selbstverständlich auch erst am Morgen oder kurz vor Ihrem Flug reservieren.

Pro Stunde Motorlaufzeit kostet Lisa 129,- Euro nass. Wenn Sie auswärts tanken, wird Ihnen der Mogas-Preis in EDAZ erstattet.

Die wichtigsten Fragen zum Flugzeug und zur Vercharterung finden Sie verständlich erklärt hier.
Alle Dokumente, Manuals und Informationen zur Logistik in EDAZ finden Sie hier.
Und wann Sie wie einen Checkout machen können erfahren Sie hier.

Alle Infos und den Buchungskalender finden Sie unter www.flylisa.de. Der Buchungskalender ist auch ohne Registrierung einsehbar, Lisa und ihre Nutzung sollen offen und transparent sein.



Schwierige Suche nach einem Kandidaten


In flugfähigem, aber insgesamt sehr pflegebedürftigem Zustand kam „Lisa Berlin“ dann im Februar nach Aschaffenburg, wo das Flugzeug weitgehend zerlegt und großteils überholt wurde: Auspuff, Bremsen, Schläuche, Kabelbaum, Scheiben, Interieur, Avionik – alles neu. Unendlich viele Kleinteile wurden repariert, getauscht und geprüft. Es wurden Risse repariert, Lager gewechselt und Dichtungen erneuert. Das Panel wurde genau wie Lisa Frankfurt mit IFR-Avionik, Moving-Terrain, Honeywell-Glascockpit, und Zweiachs-Autopilot ausgerüstet. Leider fehlt jetzt noch der Lack, um die viele Arbeit ins rechte Licht zu rücken. Das werden wir im Winter nachholen. Wichtiger war jetzt, Lisa Berlin endlich in die Luft zu bringen!
Die Suche nach einem geeigneten Kandidaten, die wir im November 2011 in den USA begannen, verlief jedoch nicht sonderlich erfolgreich. Es gibt nicht viele Cheetahs und wir sind nicht die einzigen, die rechnen können. Nach mehr als zehn angeschauten Flugzeugen war die Ausbeute dünn. Lediglich ein Flugzeug kam in die engere Wahl, bis wir uns hier aber entschieden hatten, ein Angebot abzugeben, war die Maschine bereits verkauft.

Auf dem noch dünner gesäten europäischen Markt fand sich eine Cheetah in Belgien. Diese wurde bisher ebenfalls zur Vercharterung genutzt und war bereits n-registriert. Schnell war aber klar, dass dieses Projekt ganz andere Ausmaße annehmen würde, als Lisa Frankfurt, die wir 2009 in sehr gutem Allgemeinzustand erworben hatten. Lisa Berlin würde eine Generalüberholung benötigen: Neue Avionik, neue Scheiben, Schläuche, Kabelbaum, Schal­ter viele neue Verschleißteile und ein komplett neues Interieur. Der Kaufpreis von knapp 20.000 Euro reflektierte den Gesamtzustand – dachten wir jedenfalls.

Bei der Durchführung der Grundüberholung half uns vor allem die Erfahrung mit Lisa Frankfurt. Was bei Lisa Frankfurt im Laufe der Zeit kaputt ging, sollte bei Lisa Berlin präventiv getauscht oder repariert werden. Im Laufe der Arbeiten erwies sich jedoch, dass wir wohl zu viel gezahlt hatten. Einmal zerlegt, zeigten sich eine Reihe von Baustellen, die Spessart Air zusätzlich bearbeiten musste. Wahrscheinlich hatten wir 5.000 bis 7.000 Euro zu viel für den Flieger ausgegeben. Das Projekt wurde aber dennoch durchgezogen, dauerte nun aber deutlich länger als geplant.

Daher konnte Lisa Berlin auch erst am 26. Mai ihren Dienst in Schönhagen (EDAZ) antreten. Allerdings bis zum November noch „cosmetically challenged“, also im alten stumpfen Lack. Lackiert wird erst im Winter, jetzt wird erst einmal geflogen!


Wir wünschen allen Lisa-Piloten viel Spass und Happy Landings mit Lisa Berlin!



  
 
 






Wartung | Beitrag zu Cessna SIDs für alle Single Engine
23. Mai 2012: Von Jan Brill an Achim H.

Lieber Herr Hasenmüller,

vielen Dank für die exzellente Verknüpfung zu den SID-Dokumenten. Bitte den Post so stehen lassen, ich erlaube mir in der Juni-Ausgabe darauf zu verweisen.

danke, MfG
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Briefing zum Norwegen-Flyout am Samstag, den 12 Mai
11. Mai 2012: Von Jan Brill an Philipp Tiemann

Ja, die Parkgebühren sind happing und offiziell seit dem 15.3. in Kraft. Allerdings nur auf den Avinor-Abstellflächen. In Trondheim stehen wir auf einem privaten Vorfeld, und Kjeller ist nicht Avinor. Würde also empfehlen eine Card ohne Parkgebühren zu nehmen und dann in ENBR und ENSH hinterher per Rechnung zu zahlen, wenn man überhaupt betroffen ist.

Die Mitteilung zu den Parkgebühren hat nämlich ein paar interessante Ausnahmen:

All aircraft are subject to these parking charges, exept aircraft operated by flight schools and flying club members. These aircraft are exempted provided they are operated on a non-commercial basis and have MTOW 2730 Kg.

Man beachte: "[aircraft] operated by flying club members". Hmm ... sind wir nicht alle im DAeC??
Über 2.730 kg gibt's dann aber leider kein Pardon...


viele Grüße
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


IFR & ATC | Beitrag zu 396NM anstelle 221 für EDDS-EDDG ??
10. Mai 2012: Von Jan Brill an Peter Luthaus
Aber auch (zugegebermaßen...):
7.3.7 d) Für Flüge innerhalb Deutschlands ist die Bezeichnung
eines Punktes einer Flugstrecke nach geographischer
Breite und Länge nicht zulässig.


Stimmt. Das hatte ich vergessen. Danke. Lässt aber noch die Möglichkeit einen WPT über Radial/Distance anzugeben, also z.B. KPT350080 für "80 NM auf dem 350er Radial von Kempten VOR".

7.3.6. (c):

8 oder 9 alphanumerische Zeichen für die Kennung eines DME-Punktes, wobei die ersten zwei oder drei Buchstaben die Kennung einer Funknavigationsanlage angeben, gefolgt von zwei dreistelligen Zahlengruppen, die die missweisende Richtung und die Entfernung in Seemeilen von dieser Funknavigationsanlage kennzeichnen. Die ersten Stellen der Zahlengruppen sind gegebenenfalls durch die Ziffer “0” aufzufüllen;

viele Grüße,
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel
10. Mai 2012 Jan Brill

Flyout: Briefing Flyout 2012


Briefing zum Norwegen-Flyout am Samstag, den 12 Mai

Interessenten am Pilot und Flugzeug-Flyout 2012 nach Norwegen haben an diesem Samstag die Gelegenheit sich im Rahmen eines kurzen Briefings auf die Reise in der ersten Juli-Woche vorzubereiten. Ab 11:00 Uhr stellen wir im Konferenzraum des Schuhbecks am Flugplatz Egelsbach die Route und die wichtigsten Informationen insbesondere zum VFR-Fliegen in Norwegen vor. Auch wer sich noch nicht sicher ist, ob er mitfliegen soll oder nicht, ist am Samstag herzlich willkommen. Bislang haben sich ca. 15 Crews zum Flyout angemeldet. Angesichts der begrenzten Parkmöglichkeiten in Bergen und Svolvaer müssen wir in diesem Jahr die Teilnehmerzahl auf 20 Maschinen begrenzen. Bis zu fünf Crews könnten also noch mitfliegen.

Ein Team von Pilot und Flugzeug hatte in der Woche vor Ostern die Stopps der Reise abgeflogen und die Flugplätze und Hotels in Augenschein genommen. Unsere Erfahrungen stellen wir am Samstag ebenfalls vor. Das Briefing ist nicht verpflichtend, stellt aber besonders für VFR-Piloten einen guten Beginn der Vorbereitung dar. Die Kosten inkl. Kaffee und Imbiss betragen 55 Euro pro Person.

Beginn: 11:00 Uhr
Ende: Zwischen 15:00 und 16:00 Uhr
Ort: Konferenzraum im 1. Stock, Schuhbecks, Egelsbach EDFE

Wenn Sie Interesse haben zu kommen, schreiben Sie einfach eine kurze formlose E-Mail an:


Anmeldeschluss für den Flyout ist der 17. Mai.



Reiseplan und Einzelstrecken (Großkreisentfernung, 125 KTAS):








  
 
 






IFR & ATC | Beitrag zu 396NM anstelle 221 für EDDS-EDDG ??
7. Mai 2012: Von Jan Brill an Uwe Kaffka
Ich hatte einst mal einen netten Rückruf von AIS-C bekommen wo mir mitgeteilt wurde das Geokoordinaten über D. nicht angenommen werden können. (war allerdings nur ein VFR-Night Plan)

... dann sollte die DFS mal in ihre eigene NfL 70/08 schauen:

"Bekanntmachung von Einzelheiten über Arten, Inhalt, Form, Abgabe, Annahme, Aufhebung und Änderung von Flugplänen"

7.3.6. [...]
Bei der aus 11 Zeichen bestehenden Buchstaben- und Zahlenzusammensetzung bezeichnen die ersten vier Ziffern die geographische Breite in Graden und Minuten, gefolgt von dem Buchstaben “N” für NORD oder “S” für SÜD, und die nächsten fünf Ziffern die geographische Länge in Graden und Minuten, gefolgt von dem Buchstaben “E” für OST oder “W” für WEST.
Die ersten Stellen der Zahlenangaben für die Grade und Minuten sind gege- benenfalls durch die Ziffer “0” aufzufüllen.

Was in Deutschland im FPL geht und was nicht steht in dieser NfL. Dachte ich jedenfalls.

Viele Grüße,
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel
4. Mai 2012 Jan Brill

Routing: Luxussteuer auf Flugzeuge in Italien


Good News (2): Italienische No-Go-Steuer für Besucher wieder abgeschafft

Gute Nachrichten auch für Italien-Flieger. Die Horror-Steuer, die denen drohte, die mit dem Flugzeug länger als 48 Stunden in Italien bleiben wollten, ist vom Tisch. Wer sich aber länger als 45 Tage mit dem Flugzeug im Land aufhält, muss weiterhin damit rechnen Steuerpflichtig zu werden.

Die italienische Luxussteuer war Teil des im Herbst verabschiedeten Steuerpakets „zur Rettung Italiens.“ Tatsächlich war sie jedoch an blanker Dummheit kaum mehr zu überbieten. Private Flugzeuge – auch ausländische –, die länger als 48 Stunden in Italien sind, sollten mit einer jährlichen Steuer belegt werden. Selbst für einen kleinen Viersitzer würden dabei weit über 2.000 Euro anfallen, für ein größeres Flugzeug wie unsere Cheyenne deutlich über 15.000 Euro. Reihenweise sagten private Piloten ihre Italien-Urlaube ab, selbst Tankstopps und Überflüge wurden zum unkalkulierbaren Risiko. Ein geplatzter Reifen oder eine unplanmäßige Landung könnten richtig teuer werden.

Italien machte sich mit dieser weltweit wohl einmaligen Steuer de facto zur No-Go-Area, von der blanken Verhöhnung der ICAO und der europäischen Reisefreiheit einmal ganz abgesehen. Selbst Wartungsaufenthalte wären dem Gesetz nach abgabenpflichtig gewesen und damit unmöglich. Es hagelte Proteste von Piloten und Betroffenen an die Botschaften Italiens in ganz Europa. Auch die europäischen AOPA-Organisationen intervenierten direkt und indirekt durch einen Aufruf zu Protestschreiben.

Nun ist die Steuer in dieser Form vom Tisch. Der Zeitrahmen für die Steuerpflicht wurde von 48 Stunden auf 45 Tage erhöht, Wartungsaufenthalte sind gar nicht mehr betroffen. Entlastung gibt es auch für private italienische Flugzeughalter (es sind sowieso nur noch ein paar Hundert). Für Flugzeuge unter 4 Tonnen soll die Steuer halbiert werden.

Diese Änderungen traten am 29.4.2012 in Kraft, wie Italien-Kenner Philip Tiemann auf seiner Website meldet.

Das mag eine Linderung sein, eine Heilung ist es jedoch nicht. Wäre unsere Cheyenne in Italien stationiert, müssten wir nach wie vor mehr als 8.000 Euro „Luxussteuer“ zahlen – und das jedes Jahr! Das ist mehr, als die gesamte Versicherung der kleinen Turboprop kostet.


  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel
4. Mai 2012 Jan Brill

Behörden: N-registrierte Experimentals in Deutschland


Good News (1): Wieder Einflug­genehmigungen für US-Experimentals in Deutschland

Am 12. März 2012 mussten wir über einen weiteren Rückschlag für die GA in Deutschland berichten. Das LBA hatte aufgehört, die vorher weitgehend routinemäßig ausgestellten Einfluggenehmigungen für nicht ICAO-konform zugelassene US-Flugzeuge (Experimentals und Homebuilts) zu erteilen. Auch dieses Problem scheint nun überwunden.

Flugzeuge, die nicht über eine ICAO-kon­forme Zulassung verfügen, benötigen in der Bundesrepublik (wie in fast allen anderen Ländern der Welt auch) eine spezifische Einfluggenehmigung im Einzelfall. Diese wurde für in Deutschland stationierte Experimentals und Homebuilts bislang durch das LBA auch problemlos erteilt.

Fehlende oder missverständliche Kommu­nikation zwischen den deutschen und US-amerikanischen Be­hör­den scheint hier für die Verunsicherung der Halter gesorgt zu haben. Die FAA konnte dem LBA nicht in der bisherigen Form bestätigen, dass sie über die US-Experimentals in Deutschland eine Aufsicht ausübt. Die für ein Jahr ausgestellten Einfluggenehmigungen wurden daraufhin seit Jahresbeginn 2012 durch das LBA nicht mehr verlängert, die Flugzeuge waren gegroundet.

Nun scheint eine Lösung gefunden zu sein. Das LBA stellt die Einfluggenehmigungen aus, wenn die Bescheinigung über die Nachprüfung eines FAA-Inspektors (IA) beigelegt wird. Das entspricht dem ganz normalen Verfahren für den Nachweis der Lufttüchtigkeit bei US-Flugzeugen.

Zahlreiche Halter, die ein solches Flugzeug in Deutschland betreiben und deren Antrag auf Einfluggenehmigung zu Jahresbeginn abgelehnt wurde, bestätigten gegenüber Pilot und Flugzeug, dass die Genehmigungen nun erteilt seien.

US-AOPA und deutsche AOPA haben in diesem Fall gemeinsam mit dem LBA eine vernünftige und praxisorientierte Lösung gefunden.


  
 
 






Sonstiges | Beitrag zu Der Eu Steuerspuk fängt jetzt erst richtig an
24. April 2012: Von Jan Brill an Jens Kröger
... danke für die Info, können Sie mir sagen ob dies bereits rechtskräftig verabschiedet ist?

MfG
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Captain's Log | Diskussion Norway Exploration for 2012 Flyout
15. April 2012: Von Jan Brill 

Some fotos taken by Alexander Wipf during the scouting expedition to prepare for the Pilot und Flugzeug Flyout 2012.

Also see video of the approach and holding in Svolvaer ENSH.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]



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19_ensh_max_beautyshot_hdr-crossprocessed.jpg

Cheyenne N191MA "Max" in Svolvaer, Helle, ENSH.




Pilot und Flugzeug Artikel
15. April 2012 Jan Brill

Leserreise: Flyout 2012 nach Norwegen


Reiseplan und Anmeldung zum Leserflyout 2012 nach Norwegen

In einer Blitz-Erkundung haben wir in der Woche vor Ostern die wichtigsten Stopps und Hotels des Leserflyouts 2012 in Norwegen auskundschaftet. 2.300 NM, 14 Hotels und drei Flughäfen in 33 Stunden! Das geht nur mit GA. Um das Ergebnis zusammenzufassen: Wir sind begeistert von Norwegen! Wir freuen uns riesig auf den eigentlichen Flyout im Hochsommer, wo wir das alles dann noch einmal ganz in Ruhe und ohne Zeitraffer erleben dürfen. Bis weit jenseits des Polarkreises auf die Lofoten hat uns der Erkundungsflug geführt. Und der Weg auf 68° Nord hat sich gelohnt. Ein wunderschönes modernes Hotel, die umwerfende Natur und jede Menge freundlicher Kontakte. Inzwischen sind auch die Preisverhandlungen mit den ausgewählten Hotels abgeschlossen und wir freuen uns – trotz des in Norwegen insgesamt hohen Preisniveaus – diesen Leserflyout deutlich günstiger anbieten zu können als den Britannia-Flug 2010.


Direkt zu: Anmeldeformular | Kosten

Exploration an den Polarkreis


Überblick Bergen, Flughafen Flesland und Umgebung.
Der Express-Explorationsflug führte uns, nachdem der Jetfuel-Durst der Cheyenne in Luxembourg/ELLX gestillt war, direkt nach Bergen/ENBR. Dort wird sich die Gruppe am Samstag, den 30. Juni 2012 treffen. Für Crews, die etwas langsamer oder geruhsamer anreisen wollen, oder für Teilnehmer aus Österreich und der Schweiz für die der Weg nach Norwegen natürlich etwas länger wird, empfehlen wir bereits am Freitag los zu fliegen und z.B. im dänischen Aalborg/EKYT zu übernachten.

Norwegen ist Schengen, aber nicht EU. Es ist bei einem Abflug direkt von der Bundesrepublik nach Norwegen und umgekehrt also eine Zollkontrolle nötig. Eine Zwischenlandung in Dänemark löst das Problem, da zwischen den skandinavischen Ländern wiederum freier Grenzverkehr herrscht. Auf die Einzelheiten werden wir beim Vorbereitungsbriefing am 12. Mai 2012 in Egelsbach noch eingehen.

Bergen/ENBR präsentierte sich uns zwar mit traumhaftem Wetter und fantastischen Sichten auf das Hochland der Telemark, aber nicht unbedingt als optimaler GA-Flugplatz. Das lag zunächst einmal daran, dass momentan dort kräftig gebaut wird (ist im Juni abgeschlossen), aber auch an der Größe des Flughafens und am regen Helikopter-Verkehr auf die nahe liegenden Ölplattformen.


Hansestadt Bergen.
In Bergen gibt es kein richtiges GAT. Man kann also nirgendwo die Gebühren bezahlen. Das macht aber nichts, in Norwegen sollte man soweiso mit einem Weekly-Season-Pass (im Internet erhältlich) fliegen, dann spart man sich die Gebühren-Rennerei nämlich komplett. Man wird also vom Vorfeldbus vor dem Terminal abgeholt und zur etwas abgelegenen Parkposition gefahren. Eine wirkliche Alternative zu ENBR gibt es in der Region aber nicht. Im Gespräch mit dem Traffic-Koordinator zeigte sich dieser jedoch sehr freundlich und bemüht für uns ausreichend viele Busse und Fahrer bereitzustellen. "Keine Sorge", meinte der Norweger gelassen, "ihr seit nicht die erste große Gruppe hier!".

Die alte Hansestadt Bergen präsentierte sich dann bei klarem Postkarten-Wetter, worüber sich vor allem Copilot und Fotograf Alexander Wipf sehr freute. Insgesamt sechs Hotels nahmen wir im Laufe des Nachmittags in Augenschein und wählten schließlich das direkt am historischen Hanse-Hafen gelegene First Marin für die Gruppe aus. Das in einer alten Bücherfabrik mit teils sehr originell gestalteten Zimmern entstandene Hotel bietet aus Komfort, Größe und Lage nach unserer Ansicht die beste Schnittmenge in Bergen. Praktisch alles, was die Stadt selbst zu bieten hat kann von dort aus zu Fuß erreicht werden, und man befindet sich nur wenige Schritte weg von einer Anzahl schöner Restaurants und Kneipen.


Stadtpanorama Bergen.
Am Abend flogen wir dann noch 250 NM weiter nach Trondheim/ENVA. Falls sich im Sommer das Wetter nicht ganz so kooperativ zeigen sollte, kann man diese Strecke auch prima entlang der Küste zurücklegen. Wir wollen auf dem Flyout nämlich keine fliegerischen Höchstleistungen provozieren, sondern ganz entspannt eine Woche unterwegs sein, und vor allem auch kleinen Flugzeugen und vielleicht weniger erfahrenen Crews die Chance zur Teilnahme bieten. Daher verzichten wir auch auf einen Flug ins gebirgige Landesinnere und bleiben schön brav an der Küste.

Der Flugplatz in Trondheim ist deutlich kleiner als der in Bergen und es geht dort auch sehr viel ruhiger zu. Es gibt ein richtiges GA-Terminal und alles läuft wie am Schnürchen. Allerdings sollte man vor der ca. 25 Minuten langen Taxifahrt in die Stadt noch mal tief Luft holen. Ca. 90 Euro kostet diese nämlich. Wer dieses Geld lieber anders anlegt, kann aber auch mit dem "Flybussn" direkt vom Flugplatz in die Stadt fahren. Das dauert nur ca. 15 Minuten länger und kostet 10 Euro.

Insgesamt ist Norwegen ein recht teures Land, vor allem z.B. bei Taxi oder an der Bar. Jetfuel ist zu unserer Freude aber mit 1,20 bis 1,50 Euro pro Liter recht erträglich und auch Avgas ist mit 2,00 Euro pro Liter nicht so teuer wie bei uns. Außerdem sind die Gebühren recht moderat, gerade mal 50 Euro lassen wir für unsere 4-Tonnen-Cheyenne in Trondheim inkl. ILS und Parken. Ein kleinerer Flieger ist natürlich auch noch deutlich günstiger.


Das Hotel Rica Nidelven in Trondheim. Trotz grauem Schneesturm angenehm Hell und sicher ein Ort, an dem sich die Gruppe sehr wohl fühlen wird.
Auch in Trondheim begutachten wir mehrere Hotels und entscheiden uns schließlich für das Rica Nidelven. Das erst kürzlich eröffnete Hotel direkt am Wasser ist in seiner Architektur und Gestaltung so einladend und hell, dass es selbst bei dem herrschenden trüben Schneesturm freundlich und einladend wirkt! Nach einem Ausflug ins Studentenviertel der Stadt und einem üppigen Frühstück fliegen wir am nächsten Morgen weiter 315 NM nach Norden auf die Lofoten nach Svolvaer/ENSH.

Wegen des Feiertags (Gründonnerstag) hatte man dort den unkontrollierten Platz leider bis auf einen Linien-Arrival geschlossen, jedoch weder ein NOTAM herausgegeben noch Bodö-Approach informiert. Macht aber nix, wir sind ja in Skandinavien "land on your own discretion" gibt uns der Radarlotse von Bodö mit und verabschiedet sich.

Der Platz liegt in einer Bucht auf der Südseite der Inselgruppe und ist an drei Seiten von 4.000 bis 5.000 ft hohen steilen Felsen umgeben. Nichts für Leute, die mit dem Missed-Approach lange zögern. Als wir dann allerdings nach dem recht komplexen Offsett-Localizer ankommen und eigentlich bereits visual sind, stellt sich noch ein Schneeschauer zwischen uns und den Platz.

Wir fliegen also in 500 ft bei recht miesen Sichten über das Wasser und just in dem Moment, indem wir aus dem Schauer wieder ins Freie kommen, meldet sich doch noch jemand auf der AFIS und teilt mit, die Piste sei wegen Schneeräumens noch gute 10 Minuten geschlossen. Wir befinden uns unmittelbar im Short Final, an drei Seiten Fels und an einer Seite Schnee mit Nebel, der vom leichten Südwind wohl auch noch in die Bucht und zum Platz hin gedrückt wird.

Zwar kämen wir mit der Steigleistung der Cheyenne da leicht wieder raus, aber wenn der Schauer, der gerade einmal 2 NM weg vom Platz steht, ganz hereinzieht, ist an eine Landung in Svolvaer nicht mehr zu denken und der Trip für die Katz. Das nennt man ein "closing window of opportunity." Ich mache der Norwegerin am AFIS-Radio also klar, dass es mir egal ist ob auf der ca. 800 Meter langen Piste Schnee liegt oder nicht, ich aber zügig dort landen müsste "due to fog closing in from the south". "Roger" kommt zur Antwort und zwei Vollkreise später hat sich das Räumfahrzeug verzogen und wir können landen.


Das Suite Hotel Lofoten. Direkt am kleinen Hafen von Svolvaer gelegen ist dieses modern und schön eingerichtete Hotel der optimale Ausgangspunkt für die Erkundung der Inseln. Selbst in der verschneiten Vorosterwoche, macht dieser Ort richtig Lust zu bleiben.
Sich mit einer Twin-Turboprop unter derart eingeengten Bedingungen ein VFR-Warteverfahren selbst zu stricken und dieses zu fliegen gehört nicht unbedingt zu den ganz lockeren Dingen, weshalb wir in diesem Moment auch wenig Begeisterung für die wirklich umwerfende Natur vor den Fenstern der Cheyenne aufbringen können. Zum Glück läuft aber Alex' Kamera mit und man kann sich die gesamte Nummer später in Ruhe daheim auf dem Sofa ansehen ...

Für das Hotel in Svolvaer hatte sich der Trip jedoch mehr als gelohnt. Das nur 5 Minuten vom Flugplatz entfernt gelegene Lofoten Suite-Hotel ist ein modernes und sehr geschmackvoll eingerichtetes Hotel, direkt am kleinen Hafen, von dessen Terrasse man nicht nur die Fischerboote im Hafen, sondern auch den Flugverkehr bequem beobachten kann. Wir haben sämtliche der großen und hellen Suiten für die Gruppe geblockt, es wird jedoch voraussichtlich nicht die gesamte Gruppe dort Platz finden, weshalb wir im nur 30 Meter entfernt gelegenen Thon-Hotel, welches ebenfalls schön und etwas günstiger ist, ein weiteres Zimmerkontingent reserviert haben.

Die Location auf den Lofoten hat uns so gut gefallen, dass wir den Reiseplan nochmals geändert und eine Nacht in Bergen gestrichen haben und dafür volle drei Nächte auf den Lofoten verbringen möchten. Dies ermöglicht es den Crews dann von dort aus auch längere Ausflüge mit Boot, Fahrrad oder Mietwagen zu unternehmen, das Inselinnere zu erkunden und vor allem bei taghellen Nächten auf 68° Nord einfach mal auszuspannen.

Die letzte Nacht des Flyouts verbringen wir dann in Oslo, wo wir mitten in der Stadt im Grand-Hotel absteigen. Abhängig vom Wetter kann auch hier entlang der Küste geflogen werden oder im Osten der Berge auf der schwedischen Seite. Auf eine Erkundung des unproblematischen kleinen GA-Platzes Kjeller/ENKJ haben wir jedoch verzichtet und sind von Svolvaer auf den Lofoten über 1.150 NM direkt nach Mainz/EDFZ zurückgeflogen.


Fazit

Wer sich unter Norwegen lediglich Trolle und Stabkirchen vorstellt, der wird auf dieser Reise eine Überraschung erleben. Mit Bergen und Trondheim besuchen wir zwei sehr spannende Städte mit viel Atmosphäre und wunderschöner Umgebung.

Umso deutlicher ist dann der Kontrast zu den Lofoten, jener Inselgruppe, die wie ein riesiges Walfischgerippe aus dem Atlantik ragt. Trotz der nördlichen Lage werden wir dort im Juli dank des Golfstroms milde Temperaturen und fast durchgehend Tageslicht erleben und die beiden ausgewählten Hotels in Svolvaer bieten die optimalen Voraussetzungen diese Atmosphäre zu genießen. Entsprechend werden wir auch den letzten Abend auf den Lofoten mit einem Dinner für die gesamte Gruppe feiern.

Der Rückweg führt uns dann noch über Oslo, wo die Freunde der Großstadt wieder auf Ihre Kosten kommen.

Die Hotels in Norwegen sind insgesamt etwas kleiner und einfacher als z.B. das für die Leserreise 2010 ausgewählte Turnberry in Schottland. Dafür sind die Kosten auch etwas moderater. Insbesondere Svolvaer auf den Lofoten verspricht zu einem Highlight zu werden! Das Team von Pilot und Flugzeug freut sich sehr auf eine Woche entspanntes Fliegen, interessante Städte und lange Abende am Polarkreis mit Blick auf die Weite des Nordatlantiks ...



Wer sich in Svolvaer auf den Lofoten statt dem Suite-Hotel für das Hotel Thon entscheidet, spart:

Pro Person im Doppelzimmer: -75 Euro
Pro Person im Einzelzimmer: -220 Euro

Das Hotel Thon lohnt sich also vor allem für Einzelzimmer-Buchungen, da das Suite-Hotel wegen der sehr großzügigen Zimmer für Einzelzimmer kaum günstiger ist als für Doppelzimmer.

In den Hotelkosten enthalten sind:
  • 2 Übernachtungen First Hotel Marin, Bergen
  • 2 Übernachtungen Rica Nidelven, Trondheim
  • 3 Übernachtungen Lofoten Suite Hotel oder Hotel Thon
  • 1 Übernachtung Grand Hotel, Oslo
  • Gemeinsames Dinner am 6. Juli auf den Lofoten (exkl. Getränke)

Gebucht ist jeweils ein Standard-Zimmer. Wer gerne ein größeres Zimmer oder eine Suite hätte kann uns das einfach auf dem Anmeldebogen mitteilen, wir versuchen das dann möglich zu machen. Nach unserer Einschätzung würde sich ein größeres Zimmer vor allem in Bergen und Oslo lohnen.

Und wie immer noch zwei wichtige Hinweise:
  1. Die Hotels werden uns in Norwegischen Kronen berechnet. Momentan rechnen wir mit einem Kurs von 1/7,5. Sollte sich dieser drastisch verschlechtern, müssen wir eine Nachzahlung verlangen, da wir das Währungsrisiko natürlich nicht tragen können.

  2. Es besteht Klarheit darüber, dass insbesondere bei kurzfristiger Stornierung keine Aussicht auf Rückzahlung der geleisteten Beträge durch die Hotels besteht. Deshalb geben wir die dringende Empfehlung, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.

Zur Anmeldung schicken Sie uns einfach dieses PDF-Formular per Fax oder E-Mail. Sie erhalten dann von uns eine Abrechnung und Anmeldebestätigung. 25% Anzahlung werden bei Anmeldung fällig, die restlichen 75% am 17. Mai, was dann auch der Anmeldeschluss ist. Falls die Gruppengroße auf über 20 anwächst gilt "first come first serve" nach Datum des Zahlungseingangs.


Briefing am 12. Mai in Egelsbach

Am 12. Mai bieten wir in Egelsbach ein freiwilliges Vorbereitungsbriefing an. Dabei wird es vor allem um die fliegerischen Aspekte, mit Schwerpunkt VFR gehen. Wer noch nicht in Skandinavien geflogen ist, dem empfehlen wir die Teilnahme. Das Briefing beginnt um 11:00 Uhr im Konferenzraum des Schubecks direkt am Flugplatz, die Kosten für Raum, Getränke und Imbiss werden wir auf die Teilnehmer am Briefing umlegen, diese werden aber 65 Euro pro Person in keinem Fall überschreiten.

Am 1. Juni erhalten Sie dann das Crew-Handout mit allen wichtigen Informationen zum Reiseablauf und wie immer halten wir Sie in den Wochen und Monaten vor der Reise mit Crewbriefen per E-Mail über den Stand der Dinge auf dem Laufenden und bieten Ihnen einen Gruppeneinkauf für das VFR-Kartenmaterial an.


Wir würden uns sehr freuen auch in diesem Jahr wieder eine lustige und vor allem vielseitige Truppe für den Flyout begrüßen zu dürfen. Die Strecke ist auch mit kleinen Flugzeugen um 100 Knoten Reisegeschwindigkeit und VFR machbar und für größere und schnellere Maschinen sollten die gut ausgebauten IFR-Plätze von Bergen, Trondheim und Svolvaer sowieso kein Problem darstellen.


Die schönsten Bilder der Express-Vorbereitung finden Sie hier im Captains Log!



Reiseplan und Einzelstrecken (Großkreisentfernung, 125 KTAS):


Längste Überwasserstrecke zwischen Aalborg und Kristiansand: 76 NM






  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Dear International Pilots, You Are Not Welcome In Europe
11. April 2012: Von Jan Brill an Markus Jolas

Hallo Herr Jolas,

zu 1) die Beispiele sind so beschrieben, da es sich um tatsächliche Fälle existierender Personen handelt, bei denen die Lizenssituation eben so war/ist.

zu 2) Für IPC oder BFR sind keinerlei TSA-Formalitäten notwendig. Zum einfachen Vertrautmachen mit dem US Luftraum auch nicht. Siehe http://www.aopa.org/tsa_rule/.

viele Grüße
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Dear International Pilots, You Are Not Welcome In Europe
11. April 2012: Von Jan Brill an Gerd Wengler

Hallo,

richtig, der Form nach verlangt die EASA nichts, was in anderen Luftfahrtnationen nicht auch verlangt wird. Hiesige Piloten sollen hiesige Lizenzen haben.

Betrachtet man sich aber den Inhalt der Vorschriften, bedeutet das aber eben keine einfache Validierung oder simple Umschreibung mit einer LR-Prüfung, sondern den beschriebenen $10k-Gong mit 9 Fächern Written in einer FTO.

Deshalb fordere ich im Artikel ja auch nichts radikales, sondern lediglich die Rückführung von Validation und Conversion auf einen schaffbaren Umfang. So wie's in anderen Ländern eben auch gehandhabt wird.

viele Grüße,
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich – Verschiebung von EASA Part FCL veröffentlicht
9. April 2012: Von Jan Brill an Emmet F.

LBA stellt weiterhin JAR-Lizenzen aus. Die am 5.4. veröffentlichte Änderungsverordnung zu Part FCL, Nr. 290/2012 enthält folgenden Satz, der das von Ihnen angesprochene Problem wohl lösen soll.
In Artikel 4 Absatz 1

— wird das Datum „8. April 2012“ ersetzt durch „Zeitpunkt der Anwendung dieser Verordnung“;


MfG
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel
7. April 2012 Jan Brill

Politik: EASA Part FCL and foreign pilots


Dear International Pilots, You Are Not Welcome In Europe

For many decades, European pilots have ventured out into the world, enjoyed the beauty of private flying from Queensland to Alaska, have undergone training in all parts of the English speaking world, have validated and converted their licenses and gained valuable flying-experience in some of the most wonderful parts of the globe. We were welcomed with open arms by our international flying-friends, instructors, flight schools and authorities.
Now, as of April 8, 2012, we have decided to repay that hospitality and opportunity by effectively slamming shut our own doors and borders to all non EU pilots. By implementing new licensing regulations, that in cumbersomeness and plain old viciousness may only be surpassed by traditionally freedom-loving countries such as China or North Korea, we‘re telling our flying-friends all over the world: Stay away! You‘re not welcome in the EU!

Viele Jahrzehnte lang haben europäische Piloten von der Offenheit und Flexibilität der Luft­fahrt­gesetz­gebung anderer Länder profitiert. Wir haben die schönsten Plätze der Erde, von Queensland bis nach Alaska, aus der Luft bewundern dürfen, konnten in Kanada Wasserflug machen oder in Australien das Buschfliegen erlernen. Wir wurden im englischsprachigen Ausland mit offenen Armen von Flieger-Freunden, Lehrern, Flugschulen und Behörden empfangen.
Jetzt, seit dem 8. April 2012, haben wir uns entschieden, die Gastfreundschaft und die Möglichkeiten, die uns im Aus­land geboten wurden und werden, mit Füßen zu treten. Wir haben unsere eigenen Gren­zen für Nicht-EU-Piloten dicht gemacht. Verantwortlich dafür ist ein Regel­werk, das an bürokratischem Irrsinn und schlichter Niedertracht seines Gleichen sucht. Ausländische Piloten sind damit vom EU-Luftraum praktisch ausgeschlossen.



You might have guessed it at one time or another. You may have had a feeling, that beneath our friendly and cheerful ways we Europeans are a bit arrogant in nature. Fortunately, it didn‘t matter to you. Whether you were an Australian Licensing Officer, validating our PPL effortlessly into a CASA Special Pilot Licence to allow us to see the beauty of your country from above, whether you were a Transport Canada Employee converting our SEP-Classrating in order to enable us to fulfil that livelong dream of getting seaplane-training or whether you were a US flight instructor, doing the grunt work of teaching us how to fly straight and level in the smouldering heat of the Arizona desert, you welcomed us with open arms and there was always a way to make it happen. Vielleicht haben Sie es ab und zu ja schon vermutet. Vielleicht hatten Sie schon lange ein Bauchgefühl, das Ihnen sagte, dass wir Europäer hinter unserer Freundlichkeit und Aufgeschlossenheit ein wenig arrogant sind. Freundlicherweise haben Sie uns das nie spüren lassen. Egal, ob Sie ein australischer Lizenzsachbearbeiter waren, der unseren PPL schnell und unbürokratisch in eine Validierung überführt, ob Sie ein Angestellter der kanadischen Zivilluftfahrtbehörde waren, der unser SEP-Rating konvertierte, damit wir das Wasserfliegen in Ihrem Land erlernen konnten, oder ob Sie ein US-Fluglehrer waren, der uns in der Hitze Arizonas mühevoll das Flughandwerk beibrachte. Sie haben uns immer freundlich und hilfsbereit empfangen und Sie haben immer versucht, möglich zu machen, was nur möglich war.

Yes, our Euros, our Deutschmarks, our Francs or our Guldens may have helped, but at the very core you have welcomed us into your licensing systems, training schools and aircraft cockpits and if there ever was a nagging feeling, that the guy from Germany might be some sort of a know-it-all or that the chick from the Netherlands should really lighten up a bit, you never did let us know.

Ja, unsere Euros, Deutschen Mark und Gul­den haben bestimmt geholfen, aber vor allem haben Sie uns gastfreundlich empfangen und uns Ihre Flugzeuge und Ihren Luftraum anvertraut. Und wenn Sie jemals das Gefühl hatten, dass der Kerl aus Deutschland vielleicht eine Spur besserwisserisch ist, dann haben Sie uns das nie spüren lassen.

However, now you have proof that we are in fact a bunch of arrogant pricks. Because after taking in your training, enjoying your country and using your aviation-system to the fullest, we have made it all too clear how much we really value your skills and your experience: Not at all. The same instructor, who patiently taught us patterns and crosswind landings in Florida will not even be allowed to fly a Cessna 152 under VFR here in Europe, thanks to our brave new licensing-system. Not without a ridiculous amount of training, exams and bureaucratic red tape.

Jetzt aber haben Sie den Beweis, dass wir Europäer tatsächlich arrogante Deppen sind. Nachdem wir nämlich von Ihrem Flug­training profitiert und Ihr Lizenzsystem voll genutzt haben, zeigen wir nun in aller Deut­lichkeit, was wir von Ihrem Land, Ihrer Lizenz und Ihrer Erfahrung halten: Nämlich gar nichts! Derselbe Fluglehrer, der uns geduldig Seiten­windlandungen und Platzrunden beigebracht hat, wäre hier in Europa noch nicht einmal berechtigt, eine C152 VFR durch die Luft zu bewegen. Nicht ohne einen aberwitzigen Lern- und Prüfungsaufwand.

The same flight-examiner-god who gave us our ATP checkride and typerating in the CJ or the 737 will not even be allowed to convert his certificate into a lowly PPL/IR in my country, not without writing at least 9 written exams, proving his English language skills, undergoing at least 15 hours of practical training and passing a checkride plus another barrage of bureaucratic bs.

Derselbe Prüfer-Gott, der uns den ATPL und das erste Typerating gab, könnte seine Lizenz hier in der EU noch nicht einmal in einen einfachen PPL/IR umschreiben. Nicht ohne dass er neun (9) Theorieprüfungen schreibt, seine Englischkenntnisse beweist, mindestens 15 Stunden Flugunterricht nimmt und sich mit einer Anzahl weiterer bürokratischer Hindernisse befasst.

This is how much we value your skills.
This is how much we value your certificates.
This is how much we value ICAO.

So viel halten wir von Euren Fähigkeiten.
So viel halten wir von Euren Lizenzen.
So viel halten wir von der ICAO.

To really appreciate just what kind of tremendous clever dicks we really are, let‘s look at an example from the real world:

Um eingehend zu würdigen, was für unfassbare Klugscheißer wir tatsächlich sind, hier ein Beispiel aus der Praxis:

Take John C. He is an American Airline Transport rated Pilot with more than 20 years and many thousands of hours experience in everything from a Cessna 172 to a King Air 350. He is also an experienced and highly skilled Air Traffic Controller who worked in many of the busiest US Air Traffic Control Centers. On the invitation of a large European Air Traffic Control Agency he has come to our shores to help us out with our ATC staff shortage and train future European Air Traffic Controllers. His contract is for three years. It might not be unreasonable for someone in his profession and his position to keep up with his flying-proficiency during his time here in Europe. Any sane country or licensing system would probably trust John C. with a small General Aviation aircraft after a minimum of due process for validation or conversion.

Nehmen wir John C. Er ist ein amerikanischer ATPL-Pilot mit mehr als 20 Jahren und vielen tausend Stunden Erfahrung im gesamten Spektrum der GA von einer 172er bis zur King Air 350. Er ist außerdem ein äußerst fähiger Fluglotse und Lotsenausbilder, der in einigen der komplexesten US-ATC-Zentren gearbeitet hat. Auf Einladung einer großen europäischen Flugsicherungsorganisation ist John C. nach Deutschland gekommen, um hier dringend benötigte Fluglosten auszubilden. Sein Vertrag läuft über drei Jahre. Es mag den Leser nicht überraschen, dass John C. während seiner Tätigkeit in Deutschland gerne auch fliegerisch tätig werden würde. Privat versteht sich. Rein mit PPL. Jedes vernünftige Lizenzierungssystem würde John C. wahrscheinlich nach einem Minimum an For­malitäten mit einem kleinen SEP-Flieger losziehen lassen.

Nevertheless, here is what John C. would have to do to fly any C172 or SR20 under IFR in his host country of Germany (no, not just a German registered rental, but even his very own US-registered aircraft if he had decided to bring it along for the three years):

Nicht so bei uns. Es folgt eine Aufstellung dessen, was John C. nach EASA Part FCL tun müsste, um auch nur eine C172 in seinem Gastland zu fliegen. Übrigens gilt dies genauso auch für sein eigenes Flugzeug, wenn er es mit über den Teich gebracht hätte:

  • Pass two written PPL exams in Air Law and Human Performance (study-time about 10 hrs each), which have to be done at one of the very few test-centers run by the authority and at certain predetermined times.
  • Zwei schriftliche Prüfungen in Luftrecht und HPL für die PPL-Umschreibung ablegen (mind. 10 Stunden Lernaufwand pro Fach). Diese lassen sich nur zu bestimmten Zeiten bei der Behörde erledigen.
  • Pass a PPL Checkride (preparation time about 1 hr, but you can‘t use your own aircraft, it has to be an aircraft registered to a flight school!)
  • Einen PPL-Checkflug bestehen (Vorbereitungszeit ca. 1 Stunde, kann aber nicht im eigenen Flugzeug erledigt werden, es muss das Flugzeug einer Flugschule sein!)
  • Prove your English language skills in a separate exam or assessment.
  • Englischkenntnisse in einer Prüfung nachweisen.
  • Obtain an EU medical.
  • Ein EU-Medical besorgen.
  • Pass another 7 written exams for the Instrument Rating, where you learn everything from the precise anatomy of the inner ear to the details of DME pulse-pair timing (study-time about 70-100 hrs), again only at the authority on certain dates.
  • Weitere sieben (7) schriftliche Prüfungen für das IFR ablegen, für die (Lernaufwand 70 bis 100 Stunden) vom Innenohr bis zum DME Puls-Time-Pairing jeglicher noch so praxisferne Stoff verlangt wird.
  • Register at a flight school and undergo about 15 to 20 hours of practical IFR-training depending on the whim of the authority and the flight school.
  • Sich bei einer Flugschule einschreiben und 15 bis 20 Stunden Flugausbildung zum IFR ablegen, je nach Festlegung durch Schule und Behörde.
  • Pass the IFR Checkride (again, you can‘t use your own aircraft neither for training nor checkride, it has to be an aircraft registered to a flight school!)
  • Den IFR-Prüfungsflug ablegen. Auch das kann John C. leider nicht in seinem eigenen Flugzeug machen, er muss ein teures Schulflugzeug mieten!
  • Work around a lot of red tape, starting from obtaining a security check (all German) to producing your motor vehicle drivers history file (which will be challenging without a local drivers license).
  • Zahlreiche bürokratische Hindernisse umschiffen und Rätsel lösen. So z.B. die ZUP oder den Auszug aus dem Ver­kehrszentralregister (was ohne hiesigen Führerschein nicht ganz leicht werden dürfte).
  • Pay the bill for all of the above, which will amount to at least 7.000 Euros ($ 10.000), depending on the amount of practical training the school and the authority deem necessary.
  • Die genannten Maßnahmen bezahlen. Überschlägig dürften sich die Kosten für die Umschreibung ATPL -> PPL/IR auf 7.000 Euro ($ 10.000) belaufen, je nach festgelegtem Schulungsumfang.
And please note: John C. has to do all of the above, no matter whether he wants to rent an aircraft or just fly his own US-registered aeroplane here in Europe. Why? Because as soon as you‘re a resident of this beautiful part of the world, you have to comply with all European licensing regs, regardless of the registration of your aircraft! And you can only get a validation for 12 months. Once. Thereafter you have to obtain a complete EU-license including ATP-level written tests and a significant amount of training in a flight school.

Und bitte beachten Sie: John C. muss all das durchlaufen, egal ob er in Deutschland einen Flieger mieten möchte oder ob er mit seinem eigenen Flugzeug in Europa fliegen will. Warum? Sobald man in der EU angesiedelt oder niedergelassen ist, muss man allen Lizenzregeln der EASA genügen. Unabhängig davon, wo das Flugzeug registriert ist. Eine Anerkennung der ausländischen Lizenz ist nur für maximal zwölf Monate möglich. Danach muss man eine vollständige EU-Lizenz erwerben, inkusive aller Prüfungen und Auflagen.

Now let‘s look at Peter S. Peter is an ATC colleague of John who will be sent to the US to gain experience there. He is also an avid GA pilot with a European PPL and an instrument rating. He as well would like to keep up with flying while overseas. Let‘s see what‘s required for the same end on the other side of the pond:

Schauen wir nun seinen Kollegen Peter S. an. Auch Peter S. arbeitet für die Flugsicherung. Er soll für drei Jahre in die USA geschickt werden, um dort Erfahrung zu sammeln. Auch er ist ein begeisterter GA-Pilot und verfügt über einen europäischen PPL mit IR. Was muss er tun, um auf der anderen Seite des Atlantiks weiterfliegen zu dürfen?

To continue GA-flying in his own aircraft (if he brought it along to the US) Peter has to do something we all do very well: Nothing. Just keep it airworthy according to the rules of the country of registration and that‘s it.

Sofern er sein eigenes Flugzeug mitgebracht hat, muss er etwas tun, was wir alle bestens beherrschen: Gar nichts! Einfach z.B. die mitgebrachte D-registrierte Mooney nach deutschen Regeln lufttüchtig halten. Das war’s.

When flying local aircraft, Peter has the option of using a validation for his multiyear stay. The FAA doesn‘t restrict license-validations to just one year as EASA does. If Peter would like to rent a US-registered aircraft and fly IFR he’d had to:

Wenn Peter S. lokale n-registrierte Flugzeuge in den USA mieten will, kann er eine An­erkennung nutzen. Im Gegensatz zur EASA beschränkt die FAA diese nicht auf ein Jahr! Um also in Amerika n-registrierte Flugzeuge nach IFR fliegen zu dürfen, müsste Peter:

  • Write a 40 question IR written test (study time about 1-2 days) at any of the many approved flight school in the US at any time he whishes.
  • Einen 40 Fragen umfassenden Theorietest ablegen (Lernaufwand 1 bis 2 Tage). Das ist an jeder größeren Flugschule und zu jeder Zeit möglich.
  • Pick up his validation including his IFR rating at the next convenient FAA Office (FSDO).
  • Seine Lizenz-Anerkennung samt IFR-Rating bei einem lokalen FAA-Büro (FSDO) abholen.
  • Pay $150 for the written test.
  • 150 US-Dollar für den Test zahlen.
Any questions?


Noch Fragen?


Why we did what we did

Warum?

We could add a multitude of similar comparisons ranging from New Zealand to Canada to Chile on all certificate levels. Simple and user friendly validation- or conversion-procedures overseas compared to a multi-thousand-euro time consuming bureaucratic nightmare over here.

Wir könnten hier eine Anzahl weiterer Beispiele von Neuseeland über Kanada bis nach Chile aufführen. Einfache und unbürokratische Konvertierung oder Anerkennung im Ausland und ein bürokratischer und viele tausend Euro teurer Lizenz-Alptraum hier bei uns.

Some of the European requirements are understandable and reasonable. There is nothing wrong with requiring a checkride for example, provided that it can be done quickly and in the aircraft the candidate it familiar with.

Einige der europäischen Anforderungen sind dabei durchaus nachvollziehbar. Gegen einen Checkflug ist sicher nichts einzuwenden, jedenfalls dann, wenn er schnell, flexibel und auf dem eigenen Flugzeug absolviert werden kann.

Other requirements are onerous to the extreme: Requiring 9 written exams totalling more than 100 hours of study time just to convert a PPL/IR is so much over the top, that it defies explanation.

Andere Anforderungen sind extrem lästig: Neun schriftliche Prüfungen für die Umschreibung eines PPL mit IFR zu verlangen ist absurd und derart übertrieben, dass einem die Worte fehlen.

Then there’re requirements that are just plain vicious in adding insult to injury: Requiring a foreign pilot who just flew his SR22 over the North Atlantic to undergo the required IR-training in some arbitrary and expensive flight school aircraft instead of his own Cirrus is not only counter-productive from a training point of view but serves no other purpose except making a license conversion expensive and unattainable.

Und schließlich gibt es Anforderungen, die schlichtweg bösartig sind. Jemanden der gerade seine private SR22 über den Nordatlantik nach Europa geflogen hat, dazu zu verdonnern, sein nun verlangtes IFR-Training auf irgendeinem sündteuren Flugzeug irgendeiner Schule zu absolvieren, ist nicht nur didaktisch kontraproduktiv, es verfolgt auch keinerlei anderen Zweck, als die Umschreibung teuer und unerreichbar zu machen.

The neutral observer might ask himself: Why? Why did we Europeans – after decades of enjoying the openness and opportunity of other aviation nations – decide to take the piss?

Der Beobachter mag sich fragen: Warum? Warum sind wir Europäer, nachdem wir so lange die Flieger-Gastfreundschaft anderer genossen haben, offensichtlich ausgeflippt?

Why have we allowed your democratically elected governments to hand aviation legis­lation over to a deeply undemocratic and unaccountable bureaucracy that is largely uninterested and uneducated in the needs and requirements of private flying?

Warum haben wir unseren Regierungen erlaubt, die Luftfahrt­gesetz­gebung in die Hand einer zutiefst undemokratischen und niemandem Rechenschaft schuldigen Bürokratie zu legen, die zudem auch noch so gut wie keine Kenntnisse über die private Luftfahrt hat?

Why have we aligned our licensing system towards countries and practices most frequently found in underdeveloped command-economies instead of following the time tested example of countries such as Australia, Canada or the US?

Warum haben wir unser Lizenzierungsystem eher an Ländern wie Nordkorea oder China ausgerichtet, anstatt dem bewährten Beispiel erfolgreicher Luftfahrtnationen wie Australien, Kanada oder den USA zu folgen?

I don‘t know.

Ich weiß es nicht.

If the intention behind pulling up the drawbridge was to protect European cockpit jobs from overseas competition, this could have easily been done by the application of labour laws, without suffocating General Aviation.

Falls es die Absicht des Gesetzgebers war, mit dem Errichten unüberwindlicher Lizenzierungs-Mauern den europäischen Arbeitsmarkt abzuschotten – warum nutzt man dazu keine Arbeitsmarkgesetze?

If we wanted to protect European flight schools from American competitors, why not enabling our schools to compete on the cost base by reducing bureaucratic burdens and infrastructure costs instead of raising enormous de facto tariffs on the import of a pilot‘s license?

Wenn es die Absicht war, europäische Flug­­schulen vor Konkurrenz aus den USA zu schützen, warum versetzt man unsere Flug­schulen dann nicht in die Lage, auch bei den Kosten wettbewerbsfähig zu sein, indem man z.B. unnötige bürokratische Auflagen streicht und Infrastrukturkosten senkt?

One reason for the giant middle finger the EU shows to the aviation-world is certainly the popularity of operating US-registered aircraft under FARs here in Europe. Between 12 and 18 percent of our GA fleet has been operated on the US-register and with US-licenses. These are mostly very old aircraft that were never certified in Europe, as well as very new aircraft that are not yet certified by EASA and private IFR-operations, due to the hideous cost of obtaining a European IFR-rating.

Ein Grund für den gigantischen Stinkefinger, den die EU der Luftfahrt-Welt mit dem EASA Part-FCL zeigt, ist sicher die Popularität und Verbreitung von N-registrierten Flugzeugen in Europa. Zwischen 12 und 18 Prozent der GA-Flotte fliegt in Europa mit US-Zulassung und mit US-Lizenzen. Häufig sind das sehr alte Flugzeuge, die bei uns nie zugelassen waren, sehr neue Flugzeuge, die noch nicht EASA-zugelassen sind, sowie private IFR-Piloten, die das nahezu unbezahlbare europäische IFR scheuen.

There is not the slightest safety case to be made that US-pilots in US-aircraft in Europe are any less safe than their JAR-licensed counterparts. Not the slightest.

Es gibt übrigens nicht den geringsten Hinweis darauf, dass US-Piloten mit US-Flugzeugen in Europa irgendwie unsicherer unterwegs wären als ihre JAR-Kollegen.

Nevertheless, such operations of foreign registered aircraft have been annoying European aviation authorities for years. And rightfully so. Because these aircraft, and their impeccable safety-record, are incontrovertible evidence that all the multitudes of special and expensive rules we Europeans have added to the already strict ICAO-standards do nothing in the way of increasing safety, but go a long way in imposing unnecessary costs and keeping people out of General Aviation.


Trotzdem ist der Betrieb VP-, M- und N-regis­trierter Flugzeuge den europäischen Luftfahrt­behörden seit Jahren ein Dorn um Auge. Und das zu Recht! Denn diese Flugzeuge, und der tadellose Sicherheitsstandard den sie täglich unter Beweis stellen, zeigt allzu deutlich und unwiderlegbar, dass europäische Regelungswut eben nicht mehr Sicherheit produziert, sondern lediglich höhere Kosten verursacht und so zahlreiche Menschen von der Allgemeinen Luftfahrt fernhält.


To throw out the baby with the bath

Das Kind mit dem Bade ausschütten

So behind the chauvinistic impulse of „European skies for European aircraft under European rules“, these foreign registered aircraft had to go. That was a political certainty.

Hinter dem chauvinistischen Reflex „europäischer Himmel für europäische Flugzeuge unter europäischen Regeln“ mussten diese Maschinen also verschwinden. Das war politisch gewollt.

But instead of alleviating the underlying concerns and addressing the reasons why people choose the US-flag as a flag of safety, reason and economic sense, we killed almost all non EU flight-operations in Europe. We effectively closed our borders to everyone except commercial airlines and transient aircraft.

Aber anstatt jene Gründe anzugehen, die europäische Piloten und Flugzeughalter in Scharen in die ausländischen Register trieb, entschied man sich, die europäischen Grenzen für ausländische Lizenzen praktisch dicht zu machen. Ausgenommen sind lediglich kommerzielle Fluglinien und Flugzeuge auf der Durchreise.

We insult our aviation-friends all over the world by rendering their certificates worthless, we repay the openness extended by nations such as Canada, Australia or the United States by pettiness and arrogance.

Wir verhöhnen also unsere Flieger-Freunde und Pilotenkollegen in aller Welt, indem wir ihre Lizenzen bei uns als wertlos ansehen. Wir erwidern Gastfreundschaft und Offenheit anderer Luftfahrt-Nationen mit Kleinlichkeit und maßloser Arroganz.

To anyone who knows how to fly an aircraft, we‘re presenting Europe at it‘s very, very worst.

Wir präsentieren damit Europa von seiner wahrhaft scheußlichsten Seite.

There are proposals circulating in the world of agencies and committees that would alleviate at least a few of the grievances pointed out here. Currently these proposals are buried deep in the bureaucracy and the situation described here is the law of the land at the time of this writing.

Es gibt Vorschläge in er unübersehbaren Euro-Bürokratie, die wenigstens einige der hier beschriebenen Missstände abstellen würden. Zurzeit sind diese Vorschläge aber festgefahren im bürokratischen Dschungel und die beschriebene Situation entspricht den herrschenden Gesetzen.

We can only hope that the EU will come to their senses and allow free and simple conversions or validations between our realm and the other great GA-nations of the world. At least on the Private Pilot and IR level.

Wir können nur hoffen, dass die EU zur Besinnung kommt und sich für erreichbare Lizenz-Anerkennungen oder -Umschrei­bungen zwischen Europa und den anderen großen Luftfahrt-Nationen entscheidet.

As a commercial pilot and flight instructor, licensed in Europe as well as in the US, having undergone training in many parts of the world and having enjoyed General Aviation on all continents of the globe, this blinkered vulgarity of my people towards my international pilot-friends and colleagues is a source of deep personal shame.

Für mich als sowohl in Europa wie auch in den USA lizenzierter Berufspilot und Flug­lehrer, der Training in zahlreichen Ländern der Welt durchlaufen hat und das Privi­leg hatte, Allgemeine Luftfahrt auf allen Kon­tinenten erleben und ausüben zu dürfen, ist die Engstirnigkeit und An­stöß­ig­keit, mit der sich mein Heimatland meinen ausländischen Pilotenkollegen gegen­über verhält, zutiefst beschämend.



  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich – Verschiebung von EASA Part FCL veröffentlicht
28. März 2012: Von Jan Brill an 

... ich bin ja immer gerne bereit auf dem LBA zumzuhacken, aber in diesem Fall sehe ich vordringlich das Ministerium unter Peter Ramsauer in der Pflicht.

Aufgaben und Ausstattung des LBA sind mit der britischen CAA nicht zu vergleichen. Solche "Policy"-Sachen wären bei uns ganz klar im Ministerium zu erledigen und dann auf dem üblichen Gesetzgebungswege zu verabschieden.

Wir reden hier nämlich nicht über irgendeine DV zur 99. Teilvorschrift der Lärmschutzverordnung, sondern über ein Gesetz (Basic Regulation), das über dem LuftVG und der LuftPersV steht (meint jedenfalls die EU). Und wenn die absurd engen Fristen der EU-Kommission solche gesetzlich vorgeschriebenen Abläufe nicht erlauben, dann darf man den Mist eben nicht mitmachen.

Das Endergebnis der Pflichtvergessenheit unseres Verkehrsministers ist, wie RotorHead und Frau Behrle richtig sagen, ein handfester Skandal. Weder darf das BMVBS Gesetze machen, noch dürfen diese auf der Homepage einer nachgeordneten Behörde veröffentlicht werden. Und dass es für die Generalverschiebung noch gar keine Grundlage gibt, ist sowieso der Hit in Tüten.

Wer sich mit einem toten Pax oder einem verbogenen Flieger auf diese Art der Zettelwirtschaft stützen muss, wird dem Richter wohl nicht mehr als ein müdes Lächeln entlocken.

MfG
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich – Verschiebung von EASA Part FCL veröffentlicht
27. März 2012: Von Jan Brill an RotorHead
Noch eine Frage: Wurde denn zumindest die Zustimmung des Bundesrates wie in § 32 LuftVG vorgesehen eingeholt. - In § 32 LuftVG geht es allerdings um die Durchführung von u.a. EU-Verordnungen. Für die Aussetzung von EU-Verordnungen gibt es wohl gar keine Legitimation, dass ein Bundesministerium bzw. eine Bundesbehörde ohne Weiteres gesetzgebend tätig werden.

... ach, lieber RotorHead ... Sie immer mit Ihren Fragen nach Rechtsgrundlagen, demokratischer Legitimation und Rechtssicherheit! Es geht um Europa und ums Große Ganze. Da darf man nicht so kleinlich sein. „Recht ist, was dem Volke nützt“ hat ja schon ein früherer großer Luftfahrtgesetzgeber immer gesagt ...


[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel
26. März 2012 Jan Brill

Luftrecht: Verschiebung EASA Part FCL


Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich – Verschiebung von EASA Part FCL veröffentlicht

Wichtige gesetzliche Regelungen, die direkt festlegen wer in Deutschland fliegen darf und wer nicht, werden nicht etwa per NfL, Bundesgesetzblatt oder im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, sondern ganz flott auf der Homepage des LBA. Willkommen in der neuen Lässigkeit europäischer Gesetzgebung. Auf der Internetseite des LBA steht heute Abend zu lesen, dass die Bundesrepublik von allen nach EU-Verordnung Nr. 1178/2011 möglichen Fristaufschüben bei der Einführung des EASA Part FCL Gebrauch macht und außerdem weitere Aufschübe beantragt, für die es noch gar keine Rechtsgrundlage gibt. Was das genau bedeutet, haben wir versucht für Sie zu entschlüsseln.


Die europäischen Regeln zur Lizenzierung von Luftfahrtpersonal treten am 8. April 2012 in ganz Europa in Kraft. Da fährt leider die Eisenbahn drüber, das haben wir bei Pilot und Flugzeug oft genug geschrieben und kritisiert. Nun, immerhin 12 Tage vor dem Stichtag, scheint auch das zuständige deutsche Ministerium unter Verkehrsminister Ramsauer aufgewacht zu sein und erkannt zu haben, dass das gar nicht geht.

Teilte man dem gesetzestreuen Bürger bislang mit, dass die Regelungen "wahrscheinlich" erst 2013 oder später in Kraft treten, hat man sich nun sogar bemüht das ganze zu Papier zu bringen und so wenigstens den Anschein der Rechtssicherheit für die Luftfahrer in Deutschland zu erwecken.


Aufschub ist nicht gleich Aufschub

Zunächst einmal müssen wir ergründen welche Art von Aufschub ("Opt-Out") die Bundesrepublik hier nutzt. Sie nutzt die in der existierenden Verordnung Nr. 1178/2011 unter Artikel 12 gewährten Aufschübe bestimmter Teilbereiche. Wie wir gleich sehen werden, betrifft das nur einen kleinen Teil der Piloten und löst bei Weitem nicht alle Probleme oder Widersprüche die sich aus der Einführung des restlichen Regelwerks zum 8. April 2012 ergeben.

Mit dem in den letzten Wochen immer wieder kolportierten Gesamt-Aufschub der EASA-Regeln, für den es nach wie vor keinerlei Gesetzesgrundlage gibt, hat dieser Teilaufschub nichts zu tun. Zum Gesamtaufschub später mehr.

Auf einem Schmierzettel, den man einem griechischen Haushaltspolitiker zweifellos um die Ohren gehauen hätte, schreibt die Oberste Bundesbehörde für Verkehr, Bauwesen, Städtebau und Raumordnung sowie das Wohnungswesen (BMVBS):

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, der Kommission und der Agentur mitzuteilen, dass Deutschland von der Bestimmung des Artikels 12, Absatz 2 und 5 bis zum 08. April 2015 sowie des Artikels 12, Absatz 3,4 und 6 bis zum 08. April 2014 Gebrauch machen wird.

Damit versucht man offenbar in letzter Sekunde einen Aufschub nach Artikel 12 zu erhalten. Artikel 12, Absatz (7) legt für das Opt-Out-Verfahren fest:

Wendet ein Mitgliedstaat die Bestimmungen der Absätze 2 bis 6 an, ist dies der Kommission und der Agentur mitzutei­len. Bei der Mitteilung sind die Gründe für die Abweichung sowie das Programm zur Durchführung mit geplanten Maßnah­men und zugehörigem Zeitplan mitzuteilen.

Dass der Zettel aus dem Bundesministerium keiner der hier gemachten Formvorschriften auch nur versucht zu genügen, lassen wir einfach mal durchgehen. Die 1.600 Mitarbeiter des Ministeriums unter Bundesminister Peter Ramsauer hatten ja auch nur gut zwei Jahre Zeit sich mit dem Thema zu befassen.


Was ist verschoben?

Betrachten wir vielmehr was die Verschiebung konkret bewirkt und welche Bereiche des Lizenzwesens betroffen sind. Dazu muss man nur die Unterabschnitte des Artikels 12 mit den Anhängen, Abschnitten und Kapiteln der Verordnung Nr. 1178/2011 querreferenzieren und schon hat man Klarheit. Der Einfachheit halber fassen wir hier die Teilbereiche sinnvoll nach Themen gegliedert zusammen:
  • Die Bestimmungen für Senkrechtstarter, Luftschiffe, Segelflugzeuge und Ballone sind bis 2015 aufgeschoben. Bis zum 8. April 2015 bleibt für diese also alles beim Alten.

  • Der LAPL (eine nicht ICAO-konforme Lizenz unter dem PPL) und das zugehörige Medical beim Hausarzt ist bis 2015 verschoben. Vorher kann man in Deutschland keinen LAPL erwerben.

  • Testflug-, Schlepp-, Bergflug- und Kunstflug-Berechtigungen sind in Deutschland bis 2015 verschoben. Ebenso die zugehörigen Lehrberechtigungen. Für diese Lizenzen bleibt also bis zum 8. April 2015 ebenfalls alles beim Alten.

  • Hubschrauber Multicrew Bestimmungen ebenfalls auf 2015 verschoben.

  • Die Pflicht für Piloten von Betreibern aus Drittländern, die in der EU niedergelassen oder angesiedelt sind, eine EASA-Lizenz zu besitzen ist auf 2014 verschoben. Zumindest innerhalb Deutschlands kann also bis zum 8. April 2014 mit FAA-Lizenzen wie bisher weitergeflogen werden.

  • Die Pflicht JAR-Lizenzen in Part-FCL-Lizenzen umzuwandeln ist bis zum 8. April 2014 verschoben.

  • Cabin Crew Medicals sind auf 2014 verschoben.

Das war’s!

Mehr ist bislang nicht aufgeschoben worden. Richtet man sich nach der veröffentlichten Gesetzgebung sind Piloten über 60 Jahren am 8. April 2012 nach wie vor arbeitslos, ordentlich in Deutschland lizenzierte Inhaber einer ICAO-Lizenz ab dem 8. April 2012 durch die EU-Verordnung möglicherweise gegroundet. Und Flüge ins Ausland bleiben sowieso ein gemeinschaftsrechtliches Ratespiel ohne Telefonjoker (siehe hier).

Unser Ministerium und unsere fürsorgliche EU-Kommission versäumt es auch 12 Tage vor dem Inkrafttreten der EASA-Regeln für Rechtssicherheit bei CPL-Piloten über 60 und bei Piloten mit ICAO-Lizenz zu sorgen.


Generelle Verschiebung offenbar zusätzlich geplant

Auf einem weiteren Zettel, den das LBA freundlicherweise online stellte, teilt die Bundesrepublik allerdings mit, dass sie sich beehrt die Einführung des Part FCL generell um ein Jahr zu verschieben. Das wäre, was Berufspiloten über 60 Jahren und ICAO-Scheininhabern erstmal das Weiterfliegen ermöglichen würde.

Als Rechtsgrundlage für den Aufschub wird der Artikel 11c des "Entwurfes der Durchführungsverordnung (EU) zur EU Verordnung Nr. 1178/2011" genannt. Einziges Problem: Diese Verordnung, auf die sich der Bürger dann ab dem Ostersonntag bei all seinen fliegerischen Aktivitäten stützen muss, ist nirgendwo veröffentlicht.

Das gelinde gesagt etwas hastig und hobbyhafte Gewerkel der europäischen Gesetzgebung verschlägt einem die Sprache. Wen interessiert’s schon ob Piloten lizenziert sind oder nicht? Der Anwalt der Versicherung wird’s im Schadensfall schon erörtern. Auch so kann man den Bürgern die Gesetzestreue austreiben.

Dafür kümmert man sich im heutigen Amtsblatt aber rührend um die "festgesetzten repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle für bestimmte Erzeugnisse des Zuckersektors im Wirtschaftsjahr 2011/12".





  
 
 






Sonstiges | Beitrag zu EASA am Scheideweg? Keine Regulierung für die GA?
25. März 2012: Von Jan Brill an Stefan Jaudas

Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube

oder etwas einfacher ausgedrückt mit Sitting Bull:

Mein Herz glaubt nur, was mein Auge sieht.


Danke Herr Dörr für den Link zu dem wirklich erfreulichen AOPA-Bericht. Wir sollten das rundheraus unterstützen, den Sekt habe ich aber im Kühlschrank gelassen. Aus meinen sechs Jahren bei einer großen Investmentbank (in vielem einer Behörde nicht unähnlich) weiss ich nämlich noch zu gut, dass wenn von "broad thinking" und "outside the box" die Rede ist, man sich ziemlich sicher sein kann, dass genau gar nichts passiert.

Unser schlampiges und pflichtvergessenes Verkehrsministerium hat es 14 Tage vor dem Inkrafttreten des Part-FCL noch nicht einmal geschafft ein paar simple Opt-Out-Klauseln bei der Kommission und der EASA zu beantragen, geschweige denn diese fristgerecht den Lizenzinhabern zur Kenntnis zu bringen.


Wir hätten bei Pilot und Flugzeug ein paar ganz praktische Vorschläge, welche die EASA ohne jegliches "Breitdenken" morgen umsetzen könnte, die keinerlei bürokratischen oder legislativen Mut erfordern und die GA direkt weiterbringen.

Vielleicht haben die anderen Forumsteilnehmer ja Lust die Liste weiterzuführen:


1. Lizenzierung: Umsetzung des EASA NPA 2011-16 SOFORT.

2. Lizenzierung: Umschreibung und/oder Validierung nichtgewerblicher Lizenzen (PPL und IR) anderer ICAO-Staaten mit minimalem Aufwand (z.B. wie in USA, Kanada oder Australien).

3. Lizenzierung: Ausbildung nicht nur auf FTO/RF/TRTO-Flugzeugen sondern auch auf dem eigenen Flugzeug erlauben. Das ist so simpel, und so hilfreich, dass man sich wirklich an den Kopf greift!

4. Lizenzierung: Ein Zweijahrescheck für alle Lizenzen, kein ProfCheck/Übungsflug-Mosaik mehr. Höchstwertiger Check erschlägt alle anderen Berechtigungen. Handeintrag für alle Verlängerungen, IR-Check durch jeden IRI, VFR-Check durch jeden CRI oder FI, auch bei verfallenem Classrating.

5. Lizenzierung: Rechte der RF auf Ausbildung zum IR gemäß NPA 2011-16 erweitern.

6. Zulassung: Anerkennung aller US-STCs und 337. Dies sind ICAO-konforme Zulassungen. Was bildet sich Europa eigentlich ein?

7. Zulassung: Anerkennung aller Avionik AML. Damit Europa den Anschluss an den Rest der Welt nicht noch weiter verliert. AMLs sind vom Hersteller festgelegte Modelllisten für die der Einbau von Geräten (z.B. Glascockpit) zulässig ist. Mit der hirnverbrannten Pflicht in Europa nochmals eine zusätzliche STC für jede Baureihe zu erwirken erzeugt die EU ausschließlich Kosten und verhindert den Einbau moderner Instrumente.

8. Instandhaltung: IHPs werden für nichtgewerblich betriebene Flugzeuge vom Halter oder von der Werft geschrieben und vom 145er-Betrieb genehmigt. Maßgeblich sind Herstelleranweisungen, Empfehlungen werden als das behandelt was sie sind: Empfehlungen. Airworthines Review wird durch den 145er-Betrieb abgezeichnet (wie beim TÜV), Fristen wieder auf Monatsende, damit es ein normaler Mensch auch noch versteht.

9. Instandhaltung: Nichtgewerbliche Flugzeuge, egal welcher Klasse von der CAMO befreien. Die Verantwortung für die Lufttüchtigkeit hat der Halter, so wie in den USA oder im Strassenverkehr auch.

10. Instandhaltung: Ausweitung der Owner-Maintenance auf den üblichen Umfang einer 100er/JNP. Damit Fliegen bezahlbar bleibt. Nachprüfung durch 145er-Betrieb, damit die Lügerei aufhört und die L-Akte wieder was mit der Maintenance zu tun hat. Verantwortung zurück in die Hände der Prüfer, die machen das seit vielen Jahrzehnten.

11. Flugbetrieb: Part OPS für nichtgewerbliche Flugzeuge komplett streichen. Simple Betriebsregeln, die man sich auch merken kann, am besten einfach vom FAA Part 91 abschreiben, der funktioniert seit 30 Jahren.

12. Medical: Eigenerklärung und Sehtest beim Optiker für nichtgewerblichen Flugbetrieb.



... und hier für die etwas mutigeren Aus-der-Schachtel-Denker:

13. Infrastruktur: Alternative zu Lande- und Anfluggebühren für die GA. Einführung einer neuen europaweiten Steuer auf Flugkraftstoff für nichtgewerliche Flüge nach US-Vorbild und zweckgebundene Zuweisung der Mittel an die öffentlichen Flugplätze. Das spart Zeit ("Wo kann ich hier die Landegebühr bezahlen?"), spart den Flugplätzen Kosten (keine Kasse muss besetzt werden) und ermuntert zu Training und Übung. Die EASA kann ja gerne diesen Infrastrukturtopf verwalten.
Flugplätze, die sich aus dem Topf bedienen dürfen kann keine Einzelentgelte mehr kassieren.

14. Infrastruktur: Kein Handlingzwang für nichtgewerblichen Flugbetrieb. Verpflichtung für öffentliche Flugplätze ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten, dass es Piloten erlaubt auch ohne Escorte die 50 Meter vom Flugzeug zum Gate zu laufen.

15. Mehrere Competent Authorities: Standardaufgaben wie die Austellung von Lizenzen, Eintragung und Zulassung von Flugzeugen und Genehmigung von Flugbetrieben und Schulen können auch durch europaweit und direkt von der EASA lizensierte Dienstleistungsunternehmen erfolgen (wie z.B. DEKRA im Straßenverkehr).

...

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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Nebel und Alkohol
16. März 2012: Von Jan Brill an Willi Fundermann
... danke für die Korrektur.


MfG
Jan Brill
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Pilot und Flugzeug Artikel
15. März 2012 Jan Brill

Flugbetrieb: King Air Unfall in Egelsbach


Nebel und Alkohol

Auf vielfachen Wunsch unserer Leser stellen wir den Artikel aus der Januar-Ausgabe zum Flugunfall einer King Air F90 am 7. Dezember 2009 in Egelsbach online. Insbesondere im zweiten Teil enthält der Text wichtige Informationen zur Gelände- und Hindernissituation in EDFE, die eine anfliegende Besatzung unserer Ansicht nach unbedingt kennen sollte. Wir wollen durch die Online-Veröffentlichung dieses Artikels jedoch keinesfalls behaupten oder nahelegen, der Unfall vom 1. März 2012 wäre auf die gleichen oder auf ähnliche Ursachen und Faktoren zurückzuführen (Artikel als PDF).

Die in Egelsbach (EDFE) beheimatete King Air F90 war um kurz nach drei Uhr Lokalzeit in Bremen mit dem Ziel Egelsbach gestartet. An Bord waren drei Personen. Vorn links der 61 Jahre alte Halter, der als Pilot in Command fungierte, rechts ein ebenfalls King Air gerateter Pilot (56 Jahre), der den Funkverkehr durchführte, und hinten ein weiterer Passagier. Die drei Männer waren am Morgen des gleichen Tages in EDFE aufgebrochen und zunächst nach Hamburg und dann weiter nach Bremen geflogen.


Unfallstelle 1,8 NM vor der Schwelle zur Piste 27. Die Unfallstelle ist 620 ft hoch (mit Bäumen 700 ft) der Platz liegt auf 385 ft MSL.
© BFU 
Das Flugzeug führte den sogenannten HPA-Anflug, einen (damals) über drei Wegpunkte geführten Sichtanflug, durch, der praktisch aus einem sehr langen Endanflug von Aschaffenburg direkt zur Piste 27 besteht. Um 16:13 meldete die Crew der King Air „Victor Mike Charlie“, also Sichtflugbedingungen. Die King Air war zu diesem Zeitpunkt noch knapp 3.000 ft MSL hoch und vollzug unmittelbar danach den Flugregelwechsel von IFR nach VFR.

Es folgte ein relativ steiler Sinkflug und die Aufforderung an die Crew, das Passieren von 1.500 ft zu melden (= Verlassen des Luftraum C Frankfurt). 5,5 NM von der Schwelle entfernt zeichnete das Radar eine Höhe der King Air von 1.800 ft MSL auf, das sind gut 1.400 ft über dem Flugplatz, das alles bei einer Groundspeed (schwacher Wind) von 180 Knoten. Um 16:15:06 Uhr Lokalzeit passierte die King Air 1.500 ft und setzte den Einleitungsanruf an Egelsbach Info ab. Dieser wurde von der Flugleitung mit einem Hinweis auf eine seitliche Ablage von der Anfluggrundlinie und der Meldung „Lights and Flashes are on“ beantwortet.

Die Wetterlage am Platz wurde mit 5 km Sicht, few 500, scattered 1.000 und broken 25.000 ft sowie 6°/6° aufgezeichnet. Unmittelbar im Osten aber, also in dem Sektor aus dem die King Air anflog, lag eine Nebelbank mit aufliegenden Untergrenzen und einer Dicke von ca. 100 bis 200 Fuß. Die Besatzungsmitglieder des in Egelsbach stationierten Polizeihubschraubers beschrieben die Wetterlage zum Zeitpunkt des Absturzes wie folgt:

[...] Am Platz selbst waren die Sichtflugbedingungen völlig unproblematisch, nach Süden war keine relevante Bewölkung sichtbar. Nach Osten hin begann unmittelbar nach Überfliegen des Gewerbegebietes Egelsbach und der Bundesstraße 3 aber eine ausgedehnte Nebellage. [...] Die Lage begann unmittelbar in Baumwipfelhöhe und war geschätzt ca. 100 bis 200 Fuß mächtig. Sie verhinderte völlig die Sicht nach Osten. [...] Dies war nur im langsamsten Schwebeflug unmittelbar über den Baumwipfeln möglich. Die Sichtweite betrug im Wechsel zwischen 50 und maximal ca. 150 Metern. Um den Hubschrauber und darüber befand sich die besagte Nebelschicht. Durch diese konnte man kurzzeitig nach oben blaue Flecken erkennen, im Großen und Ganzen war sie aber kompakt und geschlossen. [...]

Solche Bedingungen mit kleinräumig sehr scharf abgegrenzten Unterschieden bei Sicht und Untergrenze sind insbesondere im Winter typisch für den Flugplatz Egelsbach. Jeder dort längere Zeit im Winter tätige Pilot kennt sie.

Um 16:16:03 Uhr meldete die Flugleitung an die King Air „coming up on center line“, was von der King Air mit dem Rufzeichen bestätigt wurde, anschließend meldete der Flugleiter „You are now on center line“, was von der Besatzung ebenfalls bestätigt wurde. Zu diesem Zeitpunkt war das Flugzeug gemäß Radar noch 800 bis 900 ft MSL hoch. Der Flugplatz Egelsbach ist 385 ft hoch, das Gelände steigt im östlichen Anflugsektor auf bis zu 700 ft an.

Zwei Sekunden nach der letzten Bestätigung durch die King Air forderte die Flugleitung die Besatzung auf: „Check your altitude.“ Die Radardaten zeigten 700 ft Höhe an, was in etwa der Höhe der Baumwipfel an der Unfallstelle entsprach. Danach gab es keine weiteren Radaraufzeichnungen von der King Air mehr. Weitere Funksprüche der Flugleitung wurden auch nicht mehr beantwortet.

Die Alarmierung der Rettungskräfte erfolgte um 16:38 Uhr durch die Flugleitung Egelsbach. In einem Waldstück 1,8 NM östlich des Flugplatzes wurde das brennende Wrack gefunden. Zwei der Insassen kamen beim Aufprall ums Leben, der dritte starb an Rauchgasvergiftung. Das Wrack wies einen sehr hohen Zerstörungsgrad auf, die Leichen konnten wegen des Feuers erst am nächsten Morgen geborgen werden.


Untersuchung


Das Unfallflugzeug vom Typ King Air F90.
© aviation-friends-hamburg-forum.de 
Außer der Anflugrichtung und dem Betriebszustand der Triebwerke ließ das stark zerstörte Wrack kaum Rückschlüsse zu. Die King Air flog beim Aufprall mit einem Track von ca. 259 Grad, was etwa dem Endanflugkurs zur Piste 27 (265°) entspricht. Die Triebwerke gaben Schub ab. Hinweise auf eine technische Störung fanden sich nicht. Eine Untersuchung von GPS-Empfänger oder ein Ablesen der Instrumente war nicht mehr möglich. Ein etwaig auf Standard-Einstellung 1013 hpa belassener Höhenmesser hätte angesichts des aktuellen QNHs von 1012 hpa aber auch nur eine Abweichung von 27 ft zur Folge gehabt.

Die Untersuchungen der BFU konzentrierten sich folglich auf die betrieblichen Aspekte und die Obduktion der Besatzung. Die beiden vorne sitzenden PPL-Piloten waren ausgebildete King-Air-Flieger mit gültiger Musterberechtigung (Type Rating) für die BE90. Der links sitzende 61-jährige PIC verfügte über eine Gesamtflugerfahrung von 2.200 Stunden, war in den letzten 90 Tagen ca. 16 Stunden mit der King Air geflogen und besaß zusätzlich noch Musterberechtigungen für die PA31/42 und C525. Sein letzter Checkflug auf der BE90 lag gerade mal drei Wochen zurück. Allerdings war sein PPL selbst fünf Wochen zuvor abgelaufen. Es fehlte die ZUP, die freilich auf die fliegerische Qualifikation eines Piloten denkbar wenig Einfluss hat.

Auch der rechts sitzende 56 Jahre alte PPL-Pilot, der den Funkverkehr durchführte und von der BFU als Passagier bezeichnet wird, besaß ein BE90 Rating. Über seine Flugerfahrung macht die BFU keine Angaben. Er hatte die Musterberechtigung ein halbes Jahr zuvor erworben.

Über das Flugzeug selbst gab es wenig zu berichten, außer der Tatsache, dass der BFU vom zuständigen Werftbetrieb zwei Nachprüfscheine vorgelegt wurden. Zunächst einer mit Gültigkeit bis Oktober 2009 und dann einer mit Gültigkeit bis Dezember 2009. Die BFU schreibt dazu:

Nach Zeugenanhörungen im oben genannten Betrieb wurde ein zweiter Nachprüfschein von diesem an die BFU ausgehändigt mit Ablaufdatum Dezember 2009. Da der zweite Nachprüfschein erst nach den Zeugenanhörungen im LTB an die BFU übergeben wurde, bestehen Zweifel an dessen Gültigkeit. Welcher Schein letztendlich Gültigkeit hatte, ließ sich nicht zweifelsfrei ermitteln.
Es ergaben sich jedoch keinerlei Hinweise auf technische Mängel an der Turboprop.

Aufschlussreicher war die Obduktion der drei Insassen. Zunächst wurde am PIC eine Konzentration eines Anti-Parkinson-Mittels und eines weiteren Mittels (Levodopa und Amantadin) festgestellt. Die exakte Konzentration und damit womöglich Leistungsminderung ließ sich jedoch nicht mehr so ohne Weiteres bestimmen:

Die toxikologischen Befunde müssen allerdings vorsichtig interpretiert werden. Ein möglicher Einfluss der thermischen Belastung oder anderer Faktoren auf die postmortale Verteilung von Amantadin kann nicht ausgeschlossen werden, insbesondere da, wie oben angeführt, das Konzentrationsverhältnis von Blut zu Leber nicht mit vergleichbaren Fällen übereinstimmt. Bei der gemessenen Leberkonzentration wären deutlich geringere Konzentrationen im Blut zu erwarten, die dann im therapeutischen Bereich liegen würden.

Anders verhielt es sich bei der Untersuchung auf Alkohol. Beim Piloten wurde ein Blutalkoholgehalt von 0,25 Promille festgestellt, beim Copiloten von 0,21 Promille und beim Passagier von 0,41 Promille. Aufschlussreich dabei: Aufgrund des Konzentrationsverhältnisses zwischen Blut und Urin konnte ermittelt werden, dass der Blutalkoholgehalt von einem „geringen aber aktuellen Konsum“ innerhalb der letzten 30 Minuten vor dem Tod herrührte. Mit anderen Worten: Es handelte sich nicht um das Glas Wein oder das Bier zum Mittagessen. Alle drei Insassen hatten auf dem Flug von Bremen nach Egelsbach geringe Mengen Alkohol zu sich genommen.


Betriebliche Aspekte: Das Anflugverfahren


Damaliges HPA-Anflugverfahren in Egels­bach.
© HFG / DFS 
Der Anflug nach Egelsbach von Osten her wurde über das HPA-Verfahren durchgeführt, mit dem große und schnelle Flugzeuge anstatt über die Platzrunde in einem langen Endanflug zur Piste 27 geführt werden. Damals gültig waren drei Wegpunkte: Hotel 1, Hotel 2 und Hotel 3.

Das Verfahren begann am Wegpunkt Hotel 1, ca. 2 NM nördlich des Flugplatzes Aschaffenburg, und führte mit 265° (M) zu Wegpunkt Hotel 2, der genau auf der Grenze zwischen der östlichen Untergrenze des Luftraum C von 3.500 ft und dem westlichen Bereich mit 1.500 ft Untergrenze lag, und dann weiter zum optionalen Wegpunkt Hotel 3, von dem aus noch ca. 4 NM zur Schwelle 27 zurückzulegen waren.

In einer nicht zur AIP gehörigen Veröffentlichung des Flugplatzes Egelsbach, einer Art Briefingmappe für anfliegende Besatzungen: „Frankfurt-Egelsbach Operations for High Performance Aircraft / How to get there and away again“, die seit Februar 2008 auf der Internetseite des Flugplatzes zum Download bereitstand, wurde auch das Sinkflugprofil für diese Segmente erläutert. Für den Weg von Hotel 2 bis zur Schwelle gab die Veröffentlichung einen Sinkfluggradienten von 150 ft/NM an. Der Wert ist jedoch falsch. Er wäre richtig, wenn Egelsbach auf MSL läge. Egelsbach liegt jedoch 385 ft hoch. Daher führt der angegebene Gradient etwa 4 NM vor der Schwelle in den Boden.

Für den Unfall dürfte dieser Umstand jedoch ohne Bedeutung gewesen sein, denn der Anflugweg der King Air war ohnehin sehr viel steiler als der in der Veröffentlichung empfohlene Sinkfluggradient. Die Veröffentlichung wurde seitens des Fluglatzbetreibers in der Folge zunächst geändert und inzwischen komplett zurückgezogen.


Beurteilung


Übersicht über den Flugplatz von West nach Ost. Der Anstieg im Gelände im Final zur Piste 27 ist mit bloßem Auge kaum erkennbar.
© HFG 
Der von der BFU rekonstruierte Anflugweg der King Air zeigt lateral einen durchgängig zu weit nördlich angelegten Flugweg und vertikal ab der IFR-Cancellation ca. über Hotel 2 einen Sinkflug von zunächst 275 ft/NM, also etwa 1.000 ft/min. Danach wurde die Fluggeschwindigkeit bei Erreichen von 1.400 ft deutlich von 190 auf 140 Knoten verlangsamt. Der letzte Abschnitt des Sinkflugs begann hinter dem Punkt Hotel 3 und führte von 1.400 ft bis zur Unfallstelle auf ca. 700 ft Höhe. Auf dem ca. eine Meile langen Teilstück vom Beginn des Sinkflugs bis zur Unfallstelle sank die King Air bei 130 Knoten radarermittelter Groundspeed also mit rund 1.400 ft/min.

Das im BFU-Bericht dargestellte Vertikalprofil deckt sich hier nach unserer Interpretation nicht exakt mit den Radardaten, da der Flugweg von Hotel 3 zur Unfallstelle im Vertikalprofil als mehr oder minder kontinuierlicher Sinkflug dargestellt ist und die Phase des Geschwindigkeitsabbaus in 1.400 ft nicht berücksichtigt wird. Der Sinkflug aus 1.400 ft begann erst knapp 2,8 NM vor der Schwelle bzw. 1 NM vor der Unfallstelle und nicht – wie im Vertikalprofil dargestellt – vier Meilen von der Piste entfernt.

Aus der seitlichen Ablage heraus kann man auch schließen, dass für den Anflug keine Navigationshilfen wie das Platz-NDB oder GPS genutzt wurden.

Zur Leistungsfähigkeit der Besatzung hält die BFU fest:

Resultierend aus dem Alkohol- und Medikamenteneinfluss kann durchaus von Unkonzentriertheit und Verminderung der Leistungsfähigkeit ausgegangen werden, wie auch in der NfL II 24/98 beschrieben wird.
Das Situationsbewusstsein des Piloten während des Anfluges war zumindest in Bezug auf die Flughöhe und Entfernung zum Flugplatz unzureichend. Die Gründe hierfür liegen mit hoher Wahrscheinlichkeit im Konsum von Alkohol und daraus resultierendem Blutalkoholgehalt von 0,25 0/00.


Die verschiedenen Anflugprofile auf dem damaligen HPA-Verfahren. Der vom Flugplatzunternehmer in der Broschüre vorgeschlagene Weg (cyan) führt in den Boden. Die King Air folgte diesem Vorschlag aber ohnehin nicht (rot).
© BFU 
Die Ermittler führen am Ende folgende Ursachen und Faktoren auf:

Der Unfall ist auf den Sinkflug im Endanflug, der in eine Nebelschicht und in Hindernisse führte, zurückzuführen.
Zum Unfall haben beigetragen:
  • eine zu hohe Sinkgeschwindigkeit,
  • eine durch Alkoholeinfluss begünstigte verminderte Leistungsfähigkeit und unzureichendes Situationsbewusstsein,
  • dass kein visueller Kontakt zur PAPI oder zum Flugplatz bestand,
  • dass die verfügbaren Navigationshilfen an Bord nicht ausreichend oder gar nicht genutzt wurden.


Kommentar

Alkohol beim Fliegen gehört zu den gerne totgeschwiegenen Themen sowohl in der gewerblichen wie auch in der privaten Luftfahrt.
§1 Abs. 3 LuftVO hält dazu klipp und klar fest:

Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeugs oder sonst als Mitglied der Besatzung behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen und nicht als anderes Besatzungsmitglied tätig sein.

EU-OPS 1 1.085(d) macht‘s für den gewerblichen Verkehr ähnlich und schreibt vor, dass ein Besatzungsmitglied nicht tätig werden darf:
  1. während es unter dem Einfluss irgendeines berauschenden Mittels oder Medikaments steht, das seine Fähigkeiten in sicherheitsgefährdender Weise beeinträchtigen könnte,
  2. nach einem Tieftauchgang, außer wenn danach ein angemessener Zeitraum verstrichen ist,
  3. nach einer Blutspende, außer wenn danach ein angemessener Zeitraum verstrichen ist,
  4. wenn die geltenden medizinischen Anforderungen nicht erfüllt sind oder wenn es daran zweifelt, die ihm über- tragenen Aufgaben erfüllen zu können, oder
  5. wenn es weiß oder vermutet, dass es so ermüdet ist oder sich derart unwohl fühlt, dass der Flug gefährdet werden kann.

Die früher mal in JAR-OPS 1 festgelegten und vielen Piloten noch bekannten Werte von 0,2 Promille und acht Stunden (Bottle to Throttle) sind durch den Allgemeinen Passus (1) ersetzt worden.

Ein wichtiger und oft vergessener Aspekt, den die Vorgängerbehörde der BFU bereits im Jahr 1982 herausgearbeitet hat, wird in diesem Bericht nochmals zitiert:

Nach Erkenntnissen der internationalen Flugmedizin tritt bei einem Blutalkoholgehalt von 0,2 0/00 bereits ein messbare, bei 0,35 0/00 eine deutliche Leistungsbeeinträchtigung der Luftfahrzeugführer ein. Bei 0,5 0/00 ist bereits eine absolute Fluguntauglichkeit anzunehmen. Der Gefahrenwert von 0,2 0/00 ist für den Luftfahrzeugführer, der sich im dreidimensionalen Raum bewegt, vergleichbar mit den 0,8 0/00 für den sich auf dem Boden bewegenden Kraftfahrer.

Der niedrigere Wert für den Luftfahrzeugführer ergibt sich aus den erhöhten Anforderungen beim Fliegen wie u.a: Verarbeitung zusätzlicher Sinneseindrücke (z. B. Gleichgewichtsbeeinträchtigungen oder sonstige Beschleunigungseffekte), Koordination von Steuerbewegungen in mehreren Achsen, Interpretation der angezeigten Messwerte der Flugüberwachungs- und Navigationsinstrumente usw. [...] Bereits bei Flügen über 15 Minuten Dauer treten Ermüdungseffekte auf, die die Leistungsfähigkeit des Luftfahrzeugführers neben der unmittelbaren Beeinträchtigung durch den Alkohol noch weiter verschlechtern.

Aufgrund der erhöhten Anforderungen vor allem an die Verarbeitung von Sinneseindrücken wirkt sich Alkohol im Cockpit sehr viel schneller aus als im normalen zweidimensionalen Leben oder im Auto.





  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu LBA groundet n-registrierte Experimentals und Homebuilts in Deutschland
13. März 2012: Von Jan Brill an Peter Wertz
Eintschuldigen Sie den Anglizismus, als Gridlock bezeichnet man eine gegenseitige Blockade im Strassenverkehr, bei der sich keiner der Verkehrsteilnehmer mehr bewegen kann.

MfG
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]

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