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Alle Beiträge von: Jan Brill [janbrill]
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... vielleicht bringt das hier Klarheit. Offenbar beabsichtigt die Bundesrepublik ein Opt-Out, nach einer Vorschrift, die es noch gar nicht gibt. Verordnung 1178/2011 soll wohl geändert werden. Noch schnell bis April.
"Was für ein Chaos" - oder hatte ich das schon erwähnt?
Zitat BMVBW:
Sehr geehrter Herr Brill,
seitens der Bundesregierung wurde ein opt-out nach der Verordnung (EU)
Nr. 1178/2011 bislang nicht beantragt. Seitens BMVBS wurde zusammen mit
dem Luftfahrt-Bundesamt jedoch die Notwendigkeit erkannt, das von der
Kommission im Rahmen einer Änderung der Verordnung 1178/2011
angekündigte grundsätzliche opt-out für ein Jahr zumindest teilweise
nutzen zu wollen. Dies wird jedoch erst noch offiziell beantragt, sobald
die Änderung zur Verordnung 1178/2011 im Amtsblatt der EU erschienen
ist. Über die restlichen opt-out Möglichkeiten wird im Rahmen des
Konzepts zur Anwendung der Verordnung 1178/2011 entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Herr Erb,
danke für die Info. Was genau hat D beantragt aus dem Menu? Auch den Artikel 12(4) "Third Country"?
Stellt sich die Frage wie's dann bei Flügen im Ausland mit Third-Country-Lizenz ist. Ich bin mir da unsicher:
1) Einerseits können z.B. die Spanier sagen: "Was interessiert uns die deutsche Ausnahme?"
2) Andererseits kann ein deutscher n-reg Pilot sagen: "Ich würde ja gerne, aber mein Land hat noch kein EASA-FCL, daher kann ich noch gar keine FCL-Lizenz herzeigen."
Würde dann unter (2) zu der interessanten Situation führen, dass z.B. ein deutscher n-reg-Pilot in Spanien anders behandelt wird als ein Österreicher mit n-reg (wenn AT EASA-FCL früher einführt).
Deshalb: Was ein Chaos!!!
Gibt's dazu irgendwelche Guidance unseres weisen Gesetzgebers?
viele Grüße
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Dann empfehle ich mal die Lektüre des Artikel 12 der EU-Verordnung 1178/2011. Darin ist gereglt, welche Bestimmungen die Mitgliedsstaaten bis wann verzögern dürfen.
Genau. Welche Optionenen nun gewählt wurden haben wir das BMVBS schon vor zwei Tagen gefragt. Großes Rätselraten allenthalben, auch bei der Kommission, wo ja der Opt-out gemeldet sein muss.
Was ein Chaos.
MfG
jb [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Wie regeln die USA/FAA das?
Ähnlich wie die Bundesrepublik vorher auch. 65 auf Domestic-Flügen.
MfG
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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... jo, da haben Sie eigentlich Recht.
MfG
jb [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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11. Januar 2012 Jan Brill
Leserreise: Afrika 2011 die DVD
Afrika Leserreise 2011 - Die DVD ist da! Sehen Sie hier online eine Vorschau
Beim Debriefing der Afrika-Crews am 3. Oktober in Portoroz war Premiere, jetzt ist der Film zu Leserreise 2011 nach Afrika und Mauritius endlich auch als DVD zu haben. Wieder einmal glühten in der Redaktion die Macs und wir konnten TV-Sprecher Holger Douglas als Stimme des Films gewinnen. Und natürlich können Sie hier gleich online eine Vorschau auf den Film ansehen!
Erleben Sie die Reise der 12 Flugzeuge von Europa über Arabien nach Ostafrika, Ruanda und über das Okawango-Delta bis ans Kap. Folgen Sie den Crews auf Safari und begleiten Sie die Piloten im Cockpit bei spannenden Anflügen in der Serengeti und in Botswana. Sehen Sie auf der Rückreise das Inselparadies Mauritius und lassen Sie sich auf den Märkten und im Stone Town von Sansibar verzaubern.
Erleben Sie die Highlights, Schwierigkeiten und das Teamwork in dieser Dokumentation, mit vielen Interviews, Flugaufnahmen und natürlich Bildern der Natur- und Tierwelt Afrikas.
Abonnenten von Pilot und Flugzeug erhalten die DVD zum vergünstigten Preis von 19,90 Euro. Für Nicht-Abonnenten kostet die DVD 24,99 Euro, zu bestellen im Online-Shop.
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Moin,
Stimmt genau mit den Kosten. Wir haben sowohl 2008/2009 wie auch jetzt diverse Möglichkeiten durchgerechnet, teils mit erheblichen Herstellerrabatten für Neuflugzeuge. Ergebnis: No Way (leider).
Nach unseren Rechnungen ist ein älterer Mogas-tauglicher IFR-Viersitzer (egal ob AA5A, C172P o.ä.) im Preis zwischen 200 und 500 Stunden jährlicher Nutzung nicht zu schlagen. Am nächsten dran kommt eine umgerüstete Centurion 172er mit 135 PS, aber auch die ist teurer.
Unscheduled Maintenance hat sich in der Lisa-Praxis schlichtweg nicht als erheblich erwiesen.
Das Ziel des Lisa-Projekts ist eben nicht auf der Preis-Stufe weiter raufzufallen, sondern zu zeigen, dass auch Echo-Fliegerei mit moderatem Komfort und Schönwetter-IFR-Tauglichkeit noch bezahlbar sein kann.
Warum? Weil die überwiegende Mehrzahl unserer Leser genau in diesem Segment beheimatet ist.
Wer mehr Power/Leistung/Komfort und Allwettertauglichkeit haben möchte, der findet auf der exponentiellen €€€/Capability-Kurve reichlich Angebote. Wo man hier seinen persönlichen Kompromiss-Punkt ansiedelt hängt natürlich von Vorlieben und Finanzmitteln ab.
Wir wollen auf dieser Kurve am unteren Ende eben einen fixen Datenpunkt setzen.
viele Grüße,
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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9. Januar 2012 Jan Brill
Routing: Luxussteuer Italien
Italien bedroht Flugzeughalter und fliegende Besucher mit absurder Luxussteuer
Italien droht zur No-Go-Area für die Allgemeine Luftfahrt zu werden. Eine Luxussteuer bedroht nicht nur Flugzeughalter im Land selbst, sondern ist nach dem Wortlaut des "Gesetzes zur Rettung Italiens" auch auf alle nichtgewerblichen Flugzeughalter anwendbar, deren Maschinen sich länger als 48 Stunden auf italienischem Staatsgebiet befinden. Kosten - knapp 3.000 Euro für eine C172 und über 16.000 Euro für z.B. unsere Cheyenne. Und das jährlich! Das Gesetz ist in Kraft, es fehlen jedoch noch die Ausführungsbestimmungen. Was das in der Praxis bedeuten mag ist noch völlig unklar. Adieu (oder besser: ciao) Reisefreiheit in der EU. Die Sache ist so absurd, dass wir es zunächst nicht glauben konnten.
 | © Philipp Tiemann | Da wir des Amts-Italienischen leider nicht mächtig sind waren wir für das Verständnis dieses Gesetzes auf die Mithilfe zahlreicher Leser in Italien angewiesen. Herzlichen Dank an dieser Stelle für die Unterstützung!
In der Redaktion von Pilot und Flugzeug teilen wir die Fassungslosigkeit des Autors und auch die Bewertung: Geplante Reisen nach Italien sollte man zumindest erst einmal verschieben, wenn nicht absagen. Im Februar sollen die Durchführungsbestimmungen für das Gesetz fertiggestellt sein. Dann wissen wir, ob Italien tatsächlich zur No-Go-Area für fliegende Besucher wird.
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Lieber Herr L.D.,
ich freue mich, dass Sie hier durchaus selbstkritisch Erfahrungen mitteilen. Noch mehr würde ich mich allerdings darüber freuen, wenn Sie dies – wie die anderen auch – unter Ihrem Klarnamen tun würden.
Kurz zu dem geschilderten Fall: Ich möchte nicht über die beschriebene kritische Situation urteilen, jedoch Ihre beiden angegebenen Handlungsoptionen ergänzen. Sie schreiben (verkürzt) von zwei Optionen:
1. request lower (ging nicht) oder
2. cancel IFR und 90° weg vom Kurs runter.
Warum nicht:
3. "Declaring emergency due to ice, descending to 4.000 ft on present heading."
Emergency Priority gibt Ihnen die Möglichkeit von Freigaben und Rules of the Air abzuweichen. Sie entlässt auch ATC aus der Verantwortung für z.B. MRVA. Ist ein sehr sinnvolles Tool.
Eine rechtzeitige Emergeny hätte ATC die Möglichkeit gegeben entsprechend vor Ihnen und um Sie herum aufzuräumen. Ich habe bislang zweimal EMER erklärt. Einmal war die Situation ohne mein Zutun wegen eines Defekts (Triebwerksausfall) entstanden, das andere Mal wegen Wetters (Rotor: Keine Einhaltung der Flughöhe möglich). Niemand kam da im Nachhinein und hat doofe Fragen gestellt, obwohl ich mit besserer Ortskenntnis und Überlegung zumindest die zweite Situation sicher hätte vermeiden können.
MfG
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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KORREKTUR:
Ich möchte kurz auf das Thema der Diskussion, nämlich die ital. NoGo-Steuer zurückkommen und meine Aussage vom Montag, 13:38 Uhr korrigieren:
Die Steuer hat nach aktuellen Informationen Gesetzeskraft, der Staatspräsident hat das Gesetz unterzeichnet, es wurde am 27.12.2011 veröffentlicht und trat am 28.12.2011 in Kraft. Ich bitte den Irrtum zu entschuldigen.
Es fehlt indes noch an Ausführungsbestimmungen, was jedoch am Gesetz selbst nichts ändert.
Es bleibt also nichts anderes übrig, als momentan von Reisen mit dem Flugzeug nach Italien dringend abzuraten.
Die Gefahr, aus welchem Grund auch immer (Technik, Wetter, Infrastruktur) die 48 h Grenze zu überschreiten ist groß. Schade. Auch Aufenthalte zu Wartung und Instandhaltung sind nach meinem Verständnis betroffen und damit äußerst riskant.
MfG
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Herr Schmidt,
das wäre tatsächlich der GA-GAU (gen. "Gagau"). Italien wäre damit defacto ein No-Go.
Wir verfolgen die Sache seit einigen Wochen, nach unseren Informationen ist diese Steuer bislang jedoch noch nicht in Kraft, da der Staatspräsident das Gesetz noch nicht unterzeichnet hat. Im Moment versucht die italienische GA-Szene fieberhaft die Sache abzuwenden. Wenn die Steuer tatsächlich rechtswirksam wird, müssten wir die Leser vor einem Flug nach Italien dringend warnen.
Allein die Drohung einer solchen "Steuer" zeigt aber schon Wirkung. Wir haben aus diesem Grund den für 2012 geplanten Adria-Rundflug nach Norden verlegt. Umsatzeinbuße für die anvisierten ital. Hotels: Ca. 35.000 Euro.
viele Grüße
Jan Brill
KORREKTUR, Mittwoch 4.1.2012 23:30 Uhr: Nach aktuellen Informationen ist das Gesetz in Kraft. Siehe hier. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Was ist denn bitte an der Altersbeschränkung neu?
Dass die Möglichkeit der Ausübung der Rechte nach §127 LuftPersV unter EASA Part FCL nicht mehr gegeben ist:
§127 LuftPersV besagt:
"Der Inhaber einer in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Berufs- oder Verkehrspilotenlizenz oder der Inhaber einer Lizenz gemäß § 46 Abs. 5 darf nach Vollendung des 60. Lebensjahres bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres die Rechte seiner Lizenz auch in Luftfahrzeugen mit einer Mindestbesatzung von einem Piloten bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Fluggästen, Post oder Fracht, beschränkt auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ausüben. [...]"
MfG
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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31. Dezember 2011 Jan Brill
Luftrecht: Das Jahr 2011
Annus horribilis
Das Ende von Fürsti, ein Nein des EUGH zur Mineralölsteuerbefreiung im Werksverkehr und natürlich das Defaco-Aus für den Flugbetrieb mit US-Lizenzen in Europa. Dazu das erzwungene Aus für CPL-Piloten über 60 Jahren. Wenn es ein Katastrophenjahr für die AL in Deutschland gab, dann war es 2011. Da gibt es leider gar nichts zu beschönigen. Wir können am Sylvesterabend also herzhaft feiern, dass dieses Jahr endlich vorbei ist. Man muss schon Pressesprecher eines Flugzeugherstellers sein, um mit Formulierungen wie der Abwärtstrend verlangsamt sich dem zurückliegenden Jahr etwas Positives abzugewinnen.
Zumindest einen Hoffnungsschimmer gibt es aber: Der NPA 2011-16 der Arbeitsgruppe FCL.008 zur Vereinfachung des europäischen IFR ist eine rundheraus positive, ja sogar hervorragende Entwicklung. Die erste für die GA hilfreiche Initiative der EASA seit ihrer Gründung im Jahr 2002.
Die im Anriss genannten Rückschläge sind dabei nur eine kleine Auswahl. Man könnte im Rückblick auf 2011 ein ganzes Heft füllen:
- Die österreichische Flugabgabe, oder besser deren absurde Abrechnungsform, ist für Flugzeuge über zwei Tonnen nach wie vor in Kraft. Sie müssen also erstmal einen österreichischen Steuerberater engagieren, bevor Sie nach Graz, Salzburg oder Wien fliegen.
- Die weltfremden EU-Sicherheitsanforderungen an gewerbliche Flugbetriebe sorgen täglich für erzwungene Illegalität im Bedarfsflugverkehr und kafkaeske Zustände an den GA-Terminals.
- Die handfeste Bedrohung, die von den Regeln nach EASA Part OPS ausgehen und insbesondere die private zweimotorige Turbinenfliegerei mit quasi-gewerblichen Anforderungen zu erdrücken droht.
- Die enormen EASA-Gebühren, die Haltern aus absoluten Routinegenehmigungen und Vorgängen nach Part M erwachsen.
- Das EASA-Aus für CPL-Piloten zwischen 60 und 65 Jahren im Single-Pilot-Betrieb - auch auf nationaler Ebene - in Verbindung mit dem Rentenanpassungsgesetz führt zu erzwungener Erwerbslosigkeit ohne jede Absicherung.
- Und die 2011 verlorengegangene Auseinandersetzung um die ZUP wäre uns bei Pilot und Flugzeug in früheren Jahren viele Seiten wert gewesen. Im jetzigen Bemühen unsere Leser im tobenden Shitstorm der EU-Regeln wenigstens halbwegs auf dem Laufenden zu halten, müssen wir das Thema aber einfach fallenlassen.
Dabei ist inzwischen jede Stufe der GA-Leiter betroffen. Der Vereinspilot mit nationaler Lizenz weiß nicht, ob und wie er nach Part FCL noch fliegen darf. Seinem Fluglehrer mit nationaler Lehrberechtigung geht’s genauso. Der PPL-Pilot, der mit US-Lizenz seit Jahren sicher am Flugbetrieb teilnimmt, muss nach dem 8. April 2012 eine EASA-Lizenz neu erwerben, und sich – je nach Lizenzstufe – nicht nur praktisch prüfen lassen, das wäre ja noch in Ordnung, sondern auch hunderte Stunden Theorie absitzen. Schlechterdings unmöglich, wenn man auch noch das Geld für die Fliegerei verdienen muss.
Der brav JAR-lizensierte King-Air-Pilot im gewerblichen Flugbetrieb, der als CRI neue Kollegen ausbildet, muss um seinen Job fürchten, denn CRIs dürfen nach dem 8. April nicht mehr auf solchen Flugzeugen lehren. Das darf dann nur ein TRI(SPA). Der Ballonpilot darf nach seinem 60. Geburtstag keine Rundflüge gegen Entgelt mehr machen und die Vereine dürfen keine Flugtage mehr mit Rundflügen abhalten, das zählt nämlich jetzt als gewerblicher Flugbetrieb!
Immerhin, die deutsche und europäische AOPA hat mit dem NPA 2011-16 einen Erfolg erzielt. Und das ist kein Abwehrerfolg, der Entwurf zur IFR-Vereinfachung wäre ein Riesenschritt zur Verbesserung der Sicherheit und Nutzbarkeit in Europa – wenn er Realität wird!
Es bleibt aber festzuhalten: Der überwiegende Teil der Bedrohungen kommt von der europäischen Bühne.
Und was machen wir? Wir leisten uns nicht nur eine national zersplitterte Interessensvertretung nach „Luftsport“ und „GA“, nein, wir machen den gleichen Fehler in Europa. Nationale Interessensvertretungen duplizieren Strukturen, sind gegeneinander auszuspielen und büßen Effektivität ein.
Wie schlimm muss es eigentlich werden, bevor wir hinten anstellen, ob wir Segelflieger, Motorflieger, UL-Piloten oder sonstwas sind, und unsere Organisationen und Bemühungen endlich bündeln?
Trotz dieses leider düsteren Resmümees für 2011 wünschen wir unseren Lesern ein gutes, gesundes und sicheres neues Jahr 2012. Es kann nur besser werden!
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23. Dezember 2011 Jan Brill
Leserflugzeug-Lisa: Betriebskosten 2011
Lisa Kosten: Drei Jahre und 1.300 Stunden
Am 7. November ist Lisa in Aschaffenburg zur geplanten Triebwerks-Grundüberholung angetreten. Seit Beginn des Projekts Leserflugzeug hat die kleine Grumman mehr als 1.300 Stunden absolviert den überwiegenden Teil davon mit Mogas. Zeit, finanziell und betrieblich Bilanz zu ziehen und auch für das Jahr 2011 die Frage zu beantworten: Was hat der Betrieb des kleinen Schönwetter-IFR-Viersitzers tatsächlich gekostet? Und: Wie gehts mit dem Projekt Leserflugzeug weiter?
Verraten dürfen wir hier bereits: Lisa bekommt eine Schwester!
...

Lisa in Tannkosh (EDMT). Die kleine Grumman hat seit ihrer Vorstellung im April 2009 mehr als 1.300 Stunden im Charterbetrieb mit knapp 200 verschiedenen Piloten absolviert ... | Mehrmals wurde uns in den letzten Wochen die Frage gestellt, ob die Triebwerksgrundüberholung jetzt im November in irgendeinem Zusammenhang zum Mogas-Betrieb stünde. Antwort: Nein.
Bis zum letzten Tag vor der GÜ arbeitete der wackere O320-E2G problemlos und vor allem ohne Auffälligkeiten. Wir hatten das Triebwerk mit etwas über 900 Stunden im Februar 2009 gekauft, jetzt zählt der Motor knapp 2.300 Stunden Laufzeit, also 15% TBO-Überschreitung. Da kann man nicht sagen, wir wären zu früh dran. Zumal ein Ausfall irgendwann in der Saison uns finanziell sehr viel schwerer treffen würde als irgendein Zinsvorteil durch eine um ein Jahr hinausgezögerte GÜ.
Jetzt im November und Dezember zu überholen ist für uns günstig, da dies erfahrungsgemäß die am schwächsten gebuchte Zeit für Lisa ist. Wir haben dadurch – wie ein privater Halter auch – die Möglichkeit, die günstigste und geeignetste Methode der Triebwerkserneuerung auszuwählen, ohne wegen ein paar Wochen weniger Downtime zu einem teureren Tauschtriebwerk greifen zu müssen.
Wir haben uns also nicht für einen Austausch, sondern für eine Grundüberholung unseres Triebwerks entschieden. Wenn man einen guten Motor hat, möchte man ihn auch behalten. Schon bei den beiden IO-320 unserer Twin Comanche hatten wir uns aus diesem Grund im Jahr 2004 für eine GÜ statt für einen Tausch entschieden. Man weiß dann, was man hat.
Der Auftrag zur Grundüberholung ist an die belgische Firma LOMA gegangen. Wir haben eine Grundüberholung mit neuen Zylindern und Aggregaten beauftragt. Der Propeller ist ca. 1.000 Stunden alt, da müssen wir im Moment nichts machen.
Ein günstiger Preis von 14.350,00 Euro netto, eine Umlaufzeit von drei bis vier Wochen und gute Referenzen der Werft in Aschaffenburg gaben den Ausschlag. Den Ein- und Ausbau des Triebwerks erledigt Spessart Air Service in EDFC, also die Werft, die sich auch in den letzten drei Jahren um Lisa gekümmert hat. Der Motorträger wird ebenfalls überholt (Sandstrahlen, Rissprüfung, Pulverbeschichtung), nach 34 Jahren dürfte das nicht übertrieben sein – Kosten dafür: 650 Euro netto. Ein- und Ausbau, neue Shock-Mounts und Verbrauchsmaterialien hat die Werft für 2.370 Euro angeboten. Insgesamt rechnen wir für die Maßnahme also mit Kosten von 17.370 Euro netto plus Transport von und nach Belgien.
Inzwischen ist der Motor befundet, die Kurbelwelle muss zur Bearbeitung in die USA, was die Fertigstellung bis in den Januar verzögert. Einen detaillierten Report über die Grundüberholung werden wir nachreichen, wenn das Triebwerk seine Arbeit wieder aufgenommen hat.
Nochmal zum Thema Mogas: Wie schon in den letzten beiden Jahren hatten wir angesichts von mehr als 80% Mogas-Betrieb absolut keinen Befund am Triebwerk. In Zahlen heißt das: Von den 10.449 Litern Kraftstoff, die von Januar bis November 2011 durch den Vergaser des Lycoming O320-E2G flossen, waren 1.829 Liter (17,5%) verbleites Avgas und der Rest von 8.620 Litern ganz normales bleifreies Superbenzin mit geringem Methanol-Anteil (=Mogas). Das entspricht inetwa dem Anteil und der Gesamtmenge der letzten Jahre.

... Besonders großen Anklang findet der Mogas-taugliche Viersitzer als IFR-Übungsplattform. Ca. 40% seiner Flugzeit absolvierte das voll nach deutschem IFR-Standard ausgerüstete Flugzeug zwischen Zweibrücken, Mannheim und Baden-Baden bei der In-Übung-Haltung von Instrumentenflug-Piloten. |
Entweder hat der alte O320 das noch nicht mitbekommen oder es ist ihm fürchterlich egal. Jedenfalls hatten wir in den zurückliegenden 1.300 Stunden keinerlei Befund am Motor. Wir hatten keine Korrosion im Treibstoffsystem, keinen Dreck im Filter oder Vergaser, keine schwankende Kompression, keine Ventilprobleme und auch keine auffälligen Zündkerzen oder Ablagerungen. Nichts. Nada. Nothing. Ein einziges Mal in 1.300 Stunden (im ersten Jahr) schlug ein Magnettest fehl, weil Bleiablagerungen eine Zündkerze kurzgeschlossen hatten, und in den letzten ca. 200 Stunden ist der Ölverbrauch von 1 Liter pro ca. 40 Stunden auf 1 Liter pro 15 Stunden angestiegen, was aber bei einem Triebwerk kurz vor oder nach der TBO absolut zu erwarten ist.
Halten wir also fest: Während wir uns sonst im Laufe der letzten drei Jahre einmal durch alle mechanischen Komponenten getauscht haben (Bremsen, Türschlösser, Starter, Alternator, Magnete, Vakuumpumpe, Kreisel), hat der Lycomo-Saurus in diesem Umlauf absolut keine Zicken gemacht. Bei aller Lästerei über die Traktorentechnik der 1950er-Jahre muss man diesen Umstand einfach mal zur Kenntnis nehmen.
Nutzung und Verbrauch
Seit unserer letzten Betrachtung der Lisa-Kosten im Herbst 2010 war die Grumman von November 2010 bis November 2011 exakt 457 Stunden im Betrieb (Motorlaufzeit). Das entspricht auf fünf Stunden genau der Nutzung im Jahr davor und auch (hochgerechnet auf die Monate ab April) im ersten Jahr. Die Lisa-Nutzung hat sich also auf rund 450 Stunden pro Jahr eingependelt. Nicht schlecht für ein Flugzeug, für das uns 2009 prophezeit wurde: „Das alte Ding – da will doch eh’ keiner mit fliegen.“
Wie in den letzten Jahren auch war Lisa höchstens drei oder viel Mal auf großer Fahrt. Zwei Touren nach Schweden und einmal nach Italien. Ansonsten blieb die Grumman in Deutschland und den angrenzenden Ländern. Ausflüge an die Nordsee stellten den Großteil des Wochenendbetriebs dar, schätzungsweise knapp 40% ihrer Flugzeit verbrachte Lisa mit Übung für IFR-Piloten und IFR-Checkflügen (JAR und FAA). Das ist folgerichtig, denn der nächste voll Single-Pilot zugelassene und mit Zweiachs Autopilot nach deutscher FSAV und RNAV ausgerüstete IFR-Trainer kostet in Egelsbach schon knapp doppelt so viel! Die Anflüge in Mannheim, Zweibrücken, Baden-Baden und Schwäbisch Hall kann Lisa inzwischen auswendig und alleine fliegen.
Mehrere Trainingslager und viele Flüge kreuz und quer durch Deutschland rundeten das Nutzungsprofil ab. Die Spanne der Lisa-Piloten reichte auch in diesem Jahr vom absoluten PPL-Neuling bis zum Lufthansa-Kapitän. Günstiges Fliegen mit einem gut ausgerüsteten Soft-IFR-Viersitzer findet auf allen Erfahrungsstufen Anklang.
In den Monaten Januar bis November 2011 flog Lisa insgesamt 391 Stunden. Bei den bereits ermittelten 10.449 Litern Kraftstoff ergibt das einen Verbrauch von 27 Litern pro Stunde, exakt so viel wie im letzten Jahr (welch Wunder!). Mehr als 30 Liter braucht ein privater Halter für ein solches Flugzeug also in keinem Fall zu veranschlagen.
Kosten

Zweimal Schweden, einmal Italien. Ansonsten blieb Lisa in Deutschland und den Nachbarländern. 457 Stunden war die Maschine im letzten Jahr in Betrieb, das entspricht ziemlich genau den Zahlen der letzten zwei Jahre ... |
Für die Kosten betrachten wir wieder den Zeitraum von Januar bis November. Wie immer müssen wir die Betrachtung auf zwei Ebenen vollziehen: Die rein betriebliche Ebene: Was kostet der Flieger? Und die kaufmännische Ebene aus unserer Sicht als gewinnorientierter Vercharter: Decken die Einnahmen die Kosten und was bleibt hängen? Wie immer betrachten wir im Folgenden die reinen Nettobeträge, also Einnahmen und Kosten ohne Mehrwertsteuer.
Kommen wir als Erstes zu den Kosten: Diese summieren sich aus den Fixkosten und den variablen Betriebskosten. Die Fixkosten bestehend aus Versicherung, Trust und Zinsen belaufen sich auf 3.033 Euro plus 1.410 Euro Zinsen. Das ist etwas günstiger als im letzten Jahr, da uns VFS Grümmer eine etwas günstigere Police anbieten konnte. Gesamt also 4.443 Euro Fixkosten.
Die Hangarierung rechnen wir traditionell immer zu den variablen Kosten, da Lisa ja oft auswärts nächtigt und in EDFE nur die tatsächlich anfallenden Übernachtungen in der Halle berechnet werden. Ein privater Halter, der sein Flugzeugprojekt auf Basis unserer Daten durchkalkuliert sollte die Hangarierung oder Unterstellung eher zu den Fixkosten hinzurechnen.
Die variablen Kosten laufen auf dem Konto 6533 auf. Von Treibstoff über Putzmittel, Gebühren, Starterkabel, Hangarierung und natürlich Rücklage kommt hier alles rein, was im Zusammenhang mit dem Betrieb der Grumman steht. Was wir nicht ausfakturieren, ist unsere Arbeitsleistung, die würde ein privater Halter ja vermutlich auch nicht in Rechnung stellen.
Saldo: 42.996 Euro. Macht also plus der Fixkosten 47.439 Euro bis zum 7.11.2011.Geteilt durch 391 Flugstunden ergibt das einen Stundenpreis von 121 Euro pro Stunde. Das sind vier Euro mehr als im letzten Jahr, was sich leicht durch die gestiegenen Treibstoffkosten erklären lässt.
Wohlgemerkt, die 121 Euro pro Stunde sind inklusive fast aller Gebühren für Landung, ATC etc. Das ist der Preis, der für das System GA-IFR-Flugzeug bei guter Auslastung wirklich und ehrlich anzusetzen ist. Eigentlich günstig – oder?
Was haben wir verdient?
Kommen wir zur betriebswirtschaftlichen Betrachtung. Eingenommen haben wir 49.899 Euro. Ouch! Das liegt nur hauchdünn über den Kosten. Darin enthalten sind die Einnahmen aus den 100 Euro pro Stunde und den 41,18 Euro pro Tag sowie die anfallenden ATC-Gebühren, die wir natürlich direkt an die Piloten weiterverrechnen.

... Die typische Nutzung besteht neben IFR- und VFR-Übungs- und Checkflügen aus Trips an Alpen und Nordsee mit im Schnitt knapp zwei Stunden Leg-Länge. Der durchschnittliche Verbrauch lag bei 27 Litern pro Stunde, davon wurden 83% Mogas getankt. |
Für eine realistische Betrachtung müssen wir allerdings noch zwei Faktoren mit einbeziehen: Wir selber haben Lisa im gegebenen Zeitraum 17,8 Stunden und sechs Tage genutzt. Darin sind zwei Messebesuche und zwei „Dienstflüge“ der Anzeigenredaktion enthalten sowie drei Flüge um Piloten zur Abholung der Cheyenne zu bringen. Diese schlagen mit 1.780 plus 247 = 2.027 Euro zu Buche.
Außerdem erstatten wir ja bei Auswärts-Betankungen nur den Treibstoffpreis der Heimat-Mogastankstelle in EDFZ. Im Konto 6533 ist aber immer der volle Preis enthalten. Die Differenz bleibt bei uns (freilich, nachdem wir 19% Ust. darauf abgeführt haben!).
Macht nochmal 649,50 Euro zu unseren Gunsten. Wie in den letzten Jahren auch tankten die Kunden damit auswärts sehr preissbewusst, nämlich im Schnitt nur 16 Cent teurer als in Mainz.
Es bleiben 2011 also 4.191,50 Euro für den Verlag hängen, etwas mehr als im letzten Jahr, aber kaum genug, um eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Abschreibung zu decken.
Unschärfe und Fehlerquellen in der Betrachtung
Fehlerquellen in der Betrachtung ergeben sich vor allem bei den Gebühren. Gebühren, die nicht über uns abgerechnet wurden, also vom Kunden vor Ort bar bezahlt wurden, sind in den 121 Euro Stundenpreis nicht enthalten. Der Löwenanteil der Landungen und Anflüge findet aber auf Plätzen statt, deren Gebührenkonten über uns laufen. Rechnet man vielleicht 50 Landungen a 15 Euro, die wir so verpassen, verändert dies das Bild lediglich um 1,91 Euro pro Stunde.
Auch Tankrechnungen, die uns nicht vorgelegt werden finden keinen Eingang in die Verbrauchsbetrachtung. Angesichts der happigen Beträge schätzen wir diese Dunkelziffer aber als gering ein.
Da wir Jahr für Jahr in etwa die gleichen Werte bei Verbrauch, Kosten und Wartung ermitteln, erscheinen uns die Daten inzwischen als sehr belastbar. Bleibt natürlich die Frage nach dem projizierten Wiederverkaufswert, also ob unser Einkauf und Wertverlust richtig kalkuliert wurden.
Mit – wie beim Kauf – 1.100 Stunden Restlaufzeit auf dem Triebwerk und Glascockpit müssten wir im Moment bei einem Verkauf 42.210 Euro erzielen, um unsere Kosten zu decken. Lisa steht allerdings nicht zum Verkauf ...
Wartung und Rücklagen
Mit den hier angestellten Betrachtungen wissen wir allerdings noch nicht, ob wir wirklich kostendeckend fliegen, denn wir haben noch nicht erörtert, ob die Rücklagen von 41,10 Euro pro Stunde, die wir bilden, auch wirklich die Instandhaltungskosten abdecken. Die Triebwerksgrundüberholung bietet eine gute Gelegenheit, dies zu überprüfen.
2011 bot wartungsmäßig kaum Überraschungen. Ein defekter Alternator (600 Euro) und ein kaputtes Türschloss (ca. 300 Euro) und der Auspuff (1.800 Euro) war alles, was es außerplanmäßig nennenswert zu schrauben gab. Eine Schönheitsreparatur im Herbst 2010 (Lackarbeiten, Radschuh und andere Beauty-Items, ca. 3.000 Euro) fand erst 2011 Eingang in die Buchhaltung. Ansonsten bewegten sich Jahresnachprüfung und 100er-Kontrollen immer um 1.000 Euro.
Zumindest der veranschlagte Preis für die Triebwerks GÜ abzüglich der beim Kauf bereits abgeflogenen Stunden (ca. 900) sollte also auf dem Rücklagenkonto vorhanden sein. Bei 2.280 Stunden tatsächlicher Laufzeit und 17.370 Euro Überholkosten wären die 900 Stunden also 6.857 Euro wert. Auf dem Rücklagenkonto müssten folglich mindestens 17.370 - 6.857 = 10.513 Euro liegen. Und das tun sie. 21.216 Euro weist das Konto 3951 am 1.11. aus, wir haben nach der Triebwerks GÜ also noch gut 10.000 Euro „übrig“.
Nein – nicht ganz: Abziehen müssen wir noch 1.300 * 1,60 Euro = 2.080 Euro für das Wing-Live-Service Limit der geklebten Grumman von 12.500 Stunden und 3 * 1.000 Euro jährlichen Wertverlust.
Es bleibt also realistisch ein Polster von ca. 5.000 Euro für Unerwartetes auf dem Rücklagenkonto. Das ist ok für ein Flugzeug dieser Klasse, aber kein Grund, übermütig zu werden.
Ausblick
Mit einem Kraftstoffpreis von 1,22 Euro und einer Obergrenze von 1,50 Euro netto hatten wir im Frühjahr 2009 das Projekt Lisa begonnen und kalkuliert. Diese Preise sind Geschichte! Inzwischen zahlen wir in EDFZ 1,69 Euro pro Liter und müssen eine Obergrenze von 1,85 Euro annehmen. Verantwortlich dafür ist nicht nur der allgemein gestiegene Kraftstoffpreis, sondern auch die Tatsache, dass sich Egelsbach leider weigert, uns die Stationierung eines Mogas-Tankanhängers in EDFE zu erlauben oder selber Mogas anzubieten. In Kombination bedeutet das pro Stunde Mehrkosten von 12,70 Euro und für die Anwohner rund um Egelsbach natürlich eine Vielzahl unnützer Tankflüge von und nach EDFZ, aber offensichtlich will die HFG das so.
Der einzige Grund, weshalb uns das Projekt finanziell noch nicht um die Ohren geflogen ist, ist, dass wir uns auch in einem anderen Parameter mächtig getäuscht haben. Nämlich im Anklang, den Lisa bei den Kunden finden würde, insbesondere in der Anzahl der verkauften Tage. Unsere Projektion 2009 endete am obersten Rand mit 140 verkauften Tagen. Eine wild-optimistische Größe, wie wir damals dachten. Gerechnet haben wir mit bestenfalls 120 Tagen. Verkauft haben wir im Betrachtungszeitraum 2011 aber schon 192 Tage! Die Differenz (2.964 Euro) deckt zwar nicht die treibstoff-bedingten Mehrkosten (4.965 Euro) ab, lindert den Effekt aber erheblich.
Veränderungen für 2011 - Good News, Bad News
Trotzdem wird es 2011 einige wesentliche Änderungen im Lisa-Projekt geben. Wir haben zweimal Good-News, einmal Bad-News und einen Hoffnungsschimmer im Programm:
Erst die Bad News: Es wird ab 2012 eine moderate Preiserhöhung geben. Zwar nicht im vollen Umfang der gestiegenen Kraftstoffpreise, aber doch um 8,5% auf 129 Euro pro Stunde inkl. MwSt. Der Tagespreis von 49 Euro bleibt unverändert. Grund dafür ist nicht nur der Sprit, sondern auch die Mehrkosten, die uns durch die neuen EASA-Regeln (FAA-Lizenzkiller) entstehen. Siehe dazu den Hoffnungsschimmer am Ende.

Zweimal verschoben, jetzt ist es soweit! Direkt im Anschluss an die Motorgrundüberholung bekommt Lisa das Honeywell KFD-840 Glascockpit. Bei einem Flugzeug, das so viel für IFR-Übung und -Prüfung eingesetzt wird, ist ein Cockpit mit zeitgemäßem HSI unserer Ansicht nach mehr als angebracht. | Good News Nr. 1: Lisa bekommt ein Glascockpit. Ja, jetzt wirklich! Bereits 2009 versprochem dann verschoben und nochmal verschoben ist der Einbau des Honeywell Apex Edge KFD840 jetzt fest für die Woche nach der Triebwerks-GÜ terminiert. Das Gerät liegt bereits in Straubing. Angesichts der Tatsache, dass Lisa umfangreich zur IFR-Übung eingesetzt wird, erscheint uns ein modernes Glasscockpit mit zeitgemäßem HSI als eine sinnvolle Ergänzung und Hilfe.
Good News Nr. 2: Lisa bekommt im Frühjahr 2012 eine Schwester! Wir sind zurzeit dabei, auf dem US-Markt eine weitere gut erhaltene AA5A zu suchen und genau wie Lisa ausrüsten zu lassen. Das Flugzeug wird ebenfalls Mogas-tauglich und in Berlin-Schönhagen (EDAZ) stationiert. Dort wird „Lisa Berlin“ vom Team rund um Klaus Jürgen Schwahn betreut werden. Ein Checkout auf „Lisa Frankfurt“ ist selbstverständlich auch auf „Lisa Berlin“ gültig und umgekehrt. Wir hatten eigentlich gehofft, dass sich angesichts der exzellenten Auslastung und der 100% offenen Zahlen ein engagierter Unternehmer findet, der das Projekt eines preisgünstigen Mogas-IFR-Viersitzers aufgreift und in die Breite trägt, da dies aber nicht passiert ist, werden wir das Lisa-Konzept ganz allmählich selber skalieren.
Fliegen ist zwar teuer, muss aber nicht unerschwinglich sein. Neue Flieger, Glas und Luxus sind zwar schön, dürfen aber nicht dazu führen, dass wir uns allmählich selber aus der GA herauspreisen. Pilot und Flugzeug möchte mit Lisa nicht nur im Langzeit-Versuch zeigen, was ein simples Personal-Airplane wirklich kostet, wir wollen auch zeigen, dass IFR, moderne Avionik und moderate Reisetauglichkeit zu einem bezahlbaren Preis zu haben sind.
Nach Prüfung zahlreicher Optionen sind wir der Ansicht, dass auch 2012 ein kleiner Mogas-Viersitzer mit Schönwetter-IFR-Tauglichkeit den mit Abstand besten „Bang for the Buck“ für die Masse der GA-Piloten darstellt. Mit „Lisa Berlin“ wollen wir zunächst einmal herausfinden, ob das, was in Frankfurt gut läuft, auch in anderen Gegenden Anklang findet.
Der Hoffnungsschimmer: Zusammen mit einer renommierten Anwaltskanzlei prüfen wir derzeit diverse Modelle, die es unseren Kunden erlauben würden, auch nach Inkrafttreten der politisch borniert-chauvinistischen EASA-Regeln im April 2012 weiterhin mit US-Lizenzen auf Lisa zu fliegen. Dazu müssen wir den Begriff des Operators nach Artikel 4(1)(c) der Basic Regulation 216/2008 juristisch abklopfen und ausfüllen. Das können wir als Jura-Enduser in der Redaktion freilich nicht allein, dazu brauchen wir professionelle Schützenhilfe – und das kostet Geld. Ob und mit welchem Aufwand das gelingt, können wir zurzeit noch nicht sagen. Eine wie auch immer geartete Lösung oder Abgrenzung des Problems wäre aber sicher nicht nur im Interesse unserer Lisa-Kunden.
Gelingt dies nicht, oder nicht mit ausreichender Sicherheit, würden wir die beiden Lisa-Flugzeuge deutsch zulassen. Auch das ist nicht ganz kostenlos. Wir arbeiten aber mit Hochdruck daran, dass Lisa und ihre Schwester auch weiterhin die Flagge der größten, sichersten und erfolgreichsten GA-Nation der Welt führen können.
Buchungskonten für Lisa-Kosten:
Rechungen und Arbeitsberichte Wartung:
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22. Dezember 2011 Jan Brill
Magazin: Termine 2012
Termine 2012: Flyout, Seminare und Maxreisen
Auch im kommenden Jahr wird Pilot und Flugzeug wieder sehr viel mehr tun, als nur über die Fliegerei zu schreiben. In vielfältiger Form laden wir unsere Leser ein mit uns zu neuen Horizonten aufzubrechen, den Spaß an der Fliegerei zu teilen und sich fortzubilden. Hier die wichtigsten Termine für 2012.
Flyout 2012
Der Flyout wird uns im nächsten Jahr nach Norwegen führen. Wir fliegen die majestätische Küste hinauf bis mindestens zu den Lofoten und dann wahrscheinlich auf der schwedischen Seite wieder herunter. Ein landschaftlicher und fliegerischer Hochgenuss, den wir wegen der Witterung in den Hochsommer gelegt haben.
Termin: Samstag, den 30. Juni 2012 bis zum Sonntag, den 8. Juli 2012.
Das freiwillige Vorbereitungsbriefing findet sieben Wochen vorher, am Samstag den 12. Mai 2012 in Egelsbach statt.
Anmerkung: Eine andere geplante Variante des Flyouts nach Sizilien haben wir wegen einer sich anbahnenden Steuerproblematik für Besucherflugzeuge in Italien verworfen. Wir wollen da keinerlei Risiko für uns oder die Teilnehmer eingehen, hoffen aber dies in den nächsten Jahren noch einmal aufgreifen zu können.
EASA-Seminar im Frühjahr
Das angekündigte Seminar zu den neuen EASA-Lizenzen und den damit verbundenen Umstellungen findet am
Samstag, den 24. März 2012
in Egelsbach statt. Das Seminar richtet sich an Inhaber von nationalen Lizenzen, JAR-Lizenzen und an Nutzer von US-Lizenzen in Europa. Schwerpunkt werden PPL-Lizenzen für Flugzeuge sein (keine Hubschrauber, Segelflug, Ballone etc.). Wir werden auf dem Seminar die wichtigsten Änderungen für Motorflug-Piloten behandeln und ausführlich erklären. Um auch auf Fragen und Einzelthemen eingehen zu können haben wir die Teilnehmerzahl auf 35 beschränkt.
Hinweis: Es wird auf dem Seminar noch nicht möglich sein alle kritischen Fragen bei der Einführung von EASA Part-FCL abschliessend zu beantworten. Beispiel: Was passiert mit nationalen PPLs ohne CVFR? Was begründet einen "Operator" nach Basic-Regulation? Diese wichtigen Fragen werden im März durch die Behörden noch nicht festgelegt sein. Wir wollen jedoch zeitig auf die Veränderungen hinweisen und die Piloten für die kommenden Probleme sensibilisieren.
Maxreisen im Sommer
Für die Cheyenne haben wir und einige interessierte Kunden in 2012 noch zwei weitere Reisen definiert.
Himalaya und Indochina: Fliegen Sie mit der Cheyenne von Deutschland über Iran, Dubai und Indien zum Himalaya nach Kathmandu. Sehen Sie den Everest aus dem Cockpit und erleben Sie Nepal. Die weitere Route führt Sie dann über Rangoon nach Thailand. Sie fliegen als Pilot Flying unter der sach- und ortskundigen Anleitung von Safety-Pilot Arnim Stief eine abwechslungsreiche und aufregend exotische Route.
Aufregend und exotisch sind dabei allerdings nur Ihre Erlebnisse am Boden. Denn Sie fliegen mit Airliner-Safety, reichlich Performance und zwei Turbinen an Orte und Flughäfen, die Ihr Safety-Pilot sehr gut kennt. Hin- und Rückflug werden von zwei unterschiedlichen Crews geflogen.
Hinflug: 29.4. bis 16.5.2012 (ausgebucht).
Rückflug ab Bangkok: 17.5. bis 2.6.2012 (ausgebucht).
Oshkosh 2012: Den Flug – oder besser die Pilgerfahrt – über den Nordatlantik zum AirVenture nach Oshkosh braucht man nicht mehr lange zu beschreiben. Sie erleben Island und Grönland, Sie fliegen die legendären Flugplätze am Eiskap an und Sie landen selber in Oshkosh, auf dem AirVenture, angeleitet durch einen kundigen Safety-Piloten, der Ihnen natürlich nicht nur in fliegerischen Dingen, sondern auch bei Logistik, Einreise und auf dem AirVenture selbst gerne weiterhilft den Mega-Flieger-Event mit mehr als 500.000 Besuchern zu navigieren.
Bei Interesse an einem dieser Trips rufen Sie uns am besten an, um Ihre Vorstellungen und Wünsche zu diskutieren: 06103 8314 193. Denn wir machen nur Vorschläge. Sie sind der Pilot – Sie bestimmen, wo’s hin geht!
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... die Rechtslage, wie sie bis zum 8.4.2012 gilt ist hier unter Punkt (3) beschrieben. Ersetze "Lisa" durch "meine n-regestrierte Pitts S1". Diese Anforderungen ergeben sich rein aus US-amerikanischem Luftrecht.
Die Rechtslage nach dem 8.4.2012 muss man wie folgt um die Anforderungen der EASA erweitern:
Falls der Operator des Flugzeugs in der EU ansässig oder niedergelassen ist, benötigt man zusätzlich zu den o.g. Punkten:
1) Eine JAR- oder EASA-Lizenz, mit der man berechtigt wäre das Flugzeug zu fliegen, wenn es EASA-zugelassen wäre.
2) Die JAR- oder EASA-Lizenz muss "current" sein, also mit aktuellem Checkflug etc.
Dies deckt nur die Fluglizenz-Seite ab. Hat nichts mit den Einflug- bzw. Betriebsgenehmigungen für nicht ICAO-konform zugelassene LFZ zu tun, was Herr Kraus richtig beschreibt.
viele Grüße
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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30. November 2011 Jan Brill
Magazin: Weihnachtsaktion iPad Jeppesen
Weihnachtsaktion: Zwei Apple iPad mit Jeppesen Mobile TC VFR-Anflugkarten zu gewinnen!
Abonnieren oder schenken Sie Pilot und Flugzeug und gewinnen Sie einen von zwei Apple iPad2 mit Jeppesen VFR-Euro-Coverage! Das Apple iPad ist die mit Abstand ausgereifteste und beste Cockpit-EFB-Hardware, die wir kennen. Mit Jeppesen Mobile TC gibt es seit Sommer 2010 auch die Software zur Darstellung von IFR- und VFR-Terminal Charts dafür. In den USA ist das System inzwischen auch für den gewerblichen Betrieb zugelassen (siehe Pilot und Flugzeug Ausgabe 2011/10), große Airlines bestellen tausende der Geräte. Mit anderen Worten: Das iPad wird zum Defacto-Standard im Bereich der Electronic Flight Bags (EFBs).
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24. November 2011 Jan Brill
Behörden: JAR-Buerokratie
Die Kosten der Harmonie Die alltägliche Schädigung der Berufspiloten und Fluglehrer
Europa steht kurz davor, zum zweiten Mal in zehn Jahren sein komplettes Lizenz- und Zulassungssystem in der Luftfahrt umzustellen. Während die erste Harmonisierung nach JAR offenkundig nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat, soll nun unter der Flagge der EASA erneut Harmonie produziert werden. Pilot und Flugzeug berichtete in den letzten Jahren umfangreich über die Risiken und Probleme, die von den neuen EASA-Regeln ausgehen. Allein die verwaltungstechnische Umstellung des Lizenzsystems verursacht enorme Kosten, nicht nur in der Behörde, sondern vor allem auch bei den Bürgern. Unmittelbar spürbar werden diese Kosten der Harmonisierung für Lizenzinhaber, die mit ihrer Qualifikation Geld verdienen wollen oder müssen. Also für Berufspiloten und Fluglehrer.

Bürokratie in Deutschland um das Jahr 1720. | Wir zeigen in den folgenden zwei Beispielen, dass selbst knapp zehn Jahre nach der Umstellung auf JAR noch lange nicht alle Probleme und Unklarheiten beseitigt sind. Die Kosten solcher Amts-Verwirrung tauchen freilich in keinem „regulatory impact assessment report“ auf.
Wer beruflich in die Fliegerei einsteigen möchte, also mit Fliegen Geld verdienen will, der hat es nicht leicht. Eine teure Ausbildung und ständig zwischen mies und ganz mies wechselnde Einstellungschancen für Piloten mit wenig Flugerfahrung auf Turbine oder Jet. Berufseinsteiger gehen daher – oft mit sehr viel Engagement – eine Vielzahl von Wegen, um zu einem Lebensunterhalt und vor allem zu der dringend benötigten Flugerfahrung zu kommen.
Das Letzte, was ein junger Mensch, der gerade mal 100.000 Euro und mehr in seine Ausbildung investiert hat, in dieser schwierigen Phase gebrauchen kann, ist eine Behörde, die ihm – sei es aus Unwissenheit, Trägheit oder einfach nur im Rechtsirrtum – Steine in den Weg legt. Leider geschieht genau dies aber viel zu oft. Schuld daran ist auch ein Gemisch aus nationalem und JAR-basiertem Vorschriftenwerk, das sich selbst knapp zehn Jahre nach seiner Einführung in vielen Punkten als sensationell unpraktisch und unbeherrschbar erweist.
Wer glaubt, mit der Einführung eines dritten Vorschriften-Sediments gemäß EASA-FCL würde sich dies verbessern, der gehört zu den ganz harten Optimisten.
Fluglehrer ausgebremst
Einer der Wege, als Berufseinsteiger zu Branchen-Kontakten, Flugerfahrung und einem Lebensunterhalt zu kommen, ist die Tätigkeit als Fluglehrer.
Wer diesen Weg gehen möchte, muss zwar nach der Ausbildung zu CPL oder ATPL noch mal rund 10.000 Euro für die Zusatzausbildung zum FI in die Hand nehmen, hat aber neben der Chance, fliegend sein Geld zu verdienen, auch einen möglichen Pluspunkt bei der späteren Jobsuche im Lebenslauf.
Nach JAR-FCL 1.325 sind die Rechte eines frisch gebackenen FI jedoch zunächst eingeschränkt. Vereinfacht ausgedrückt darf er die ersten 100 Stunden nur Grundausbildung zum PPL(A) und Nachtflugausbildung durchführen, und das auch nur unter Aufsicht eines erfahrenen Fluglehrers. Das ist happig. 100 Stunden Basic-Training in einer 152er oder DA20 zu absolvieren dauert ein Weilchen.
„Macht nichts“, dachte sich Andreas S. Er hatte nach seinem frozen ATPL den FI drangehängt und mit der Motorflugschule Egelsbach auch prompt einen Arbeitgeber gefunden, der ihn als sogenannten „FI rp“ (Flight Instructor restricted privileges) einstellen wollte.
Die Motorflugschule Egelsbach führt als Registered Facility eben genau Grund- und Nachtflugausbildung durch, also exakt das, was Andreas S. lehren muss.
Entsprechend groß war die Überraschung, als die über die Schule aufsichtführende Behörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, mitteilte, Herr S. könne seine Anwärterzeit gar nicht dort erledigen, denn bei der Motorflugschule handele es sich um eine Registered Facility und nicht um eine FTO (Flight Training Organisation). Im Übrigen sei man in Darmstadt gar nicht zuständig, da sowohl die Lizenz des Bewerbers als auch die des aufsichtführenden Fluglehrers in Braunschweig geführt werde.
Weitere Nachfragen in Darmstadt wurden mit Hörer-Auflegen und Klingelnlassen bedacht. Es folgte ein kafkaeskes Pingpong-Spiel zwischen Braunschweig und Darmstadt, das für Andreas S. kein Ergebnis brachte. Nirgendwo in JAR-FCL 1.325 steht freilich, dass die 100 Stunden Ausbildung nur an einer FTO und nicht an einer genehmigten RF erledigt werden dürfen. Die Behörde hatte diese Einschränkung schlicht und einfach erfunden. Bemerkenswert auch, dass man das im Nachbar-Bundesland Rheinland-Pfalz ganz anders sah. Selbstverständlich konnte Andreas S. nur 19 NM von Egelsbach entfernt dort in einer Registered Facility seine 100 Stunden Ausbildung absolvieren. Willkürlicher können Vorschriften kaum ausgelegt werden.
Der unerreichbare CRI
Kaum weniger bizarr ist der Fall von Christine R. Auch sie hatte bei einer großen Flugschule den FI gemacht, um ihre Chancen beim Berufseinstieg in der Fliegerei zu verbessern. Da FI-Anwärter (FI rp) keine Übungsflüge abnehmen dürfen, stellte sie den Antrag auf Ausstellung einer Klassen-Lehrberechtigung (CRI). Ein sehr sinnvolles Vorgehen, denn auf diese Art wird der FI rp gleich fliegerisch produktiv. Ihre Flugschule, die auch CRI ausbilden darf, bestätigte ihr ausdrücklich, im FI-Kurs alle Inhalte des CRI abgedeckt zu haben. Weiterhin umfasst die Prüfung zum FI selbstverständlich sämtliche Themen des sehr viel niedriger aufgehängten CRI.
Jetzt stellte sich jedoch das LBA quer. Eine Ausstellung des CRI nach Besuch eines FI-Lehrgangs ginge gar nicht. Was denn noch fehle, wollte Christine R. gern wissen. Das Amt war jedoch nicht in der Lage, zu sagen, was denn nun eigentlich noch zu machen sei für den CRI. Mal war es die Prüfung, mal war es die CRI-Theorie. Ein rechtsmittelfähiger Bescheid mit konkreten Gründen, gegen die man hätte vorgehen können, erging auch nicht.
Wieder wurde Monate lang amtliches Pingpong gespielt. Diesmal zwischen Sachbearbeiter und Referatsleiter beim LBA. Viel Zeit verstrich, während der Frau R. gern in ihrem fliegerischen Umfeld als CRI aktiv geworden wäre. Irgendwann schaltete sich der Ausbildungsleiter der Flugschule ein. Weitere Monate vergingen. Insgesamt viermal stellte Frau R. den Antrag mit unterschiedlichen Bestätigungen und Anlagen. Irgendwann, ganz plötzlich, eine E-Mail:
[...] die neu ausgestellte Lizenz mit der von Ihnen beantragten Lehrberechtigung CRI (SPA) müsste Ihnen in diesen Tagen zugehen.
Warum nicht gleich so?
Es gab mal eine Zeit, da konnte man einfach in die LuftPersV schauen und lesen, was man darf und nicht darf mit seiner Lizenz. Dann sollte alles harmonischer werden. Und am 8. April 2012 harmonisieren wir wieder ...
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An die Doppelt-Seher: Einmal forced (shift) reload der Seite sollte das Problem beheben.
viele Grüße
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich würde umgehend eines abschließen, wenn diese bescheuerten Werbegeschenke oder Abschlussprämien nicht wären. Da fühle ich mich immer als Konsument beleidigt.
Sie müssen ja kein Begrüßungsgeschenk nehmen. Keine Sorge wir zwingen Ihnen das nicht auf. ;-)
Besonders die Jeppesen-Karten werden aber gern und viel genommen und sind jetzt von Neu-Abonnenten schon vielfach für 2012 vorbestellt.
viele Grüße aus KMYF,
Jan brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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1. November 2011 Jan Brill
Routing: Afrika Kurztrip mit Max
Cheyenne-Ausflug im Januar: Wer kommt mit nach Afrika? Zwei Kurztrips zu den fliegerischen Highlights
Angeregt durch den Oshkosh-Quickie im Sommer hatten uns interessierte Leser vorgeschlagen, einen ähnlichen Kurztrip mit der Cheyenne nach Afrika anzubieten. Gesagt getan! Am 3. Januar und am 27. Januar haben Sie die Möglichkeit, für zwölf bis 14 Tage selber die fliegerischen und landschaftlichen Highlights Afrikas zu erleben. Aus dem Cockpit einer afrika-erfahrenen Turboprop heraus ...

Auf den beiden Kurztrips mit der Cheyenne nach Afrika sind noch Plätze verfügbar. Ab 3. Janur oder ab 27. Januar haben Sie die Chance den Kontinent unter fachkundiger Anleitung fliegerisch aus dem Cockpit heraus zu erleben. | Max, unsere Cheyenne I, ist nämlich Mitte Januar zur Safari in Botswana und Namibia verabredet und zu vergeben sind noch Plätze auf dem Hin- und auf dem Rückweg. Diese beiden Trips sind je nach Lust und Laune zwölf bis 14 Tage lang und führen Sie zu den schönsten Stationen der Leserreise 2011!
Der Hinweg beginnt am 3. Januar. Sie fliegen zuerst über die Türkei nach Luxor, wo Sie ein oder zwei Tage Aufenthalt haben, um das Tal der Könige zu bewundern und dann weiter mit einem Tankstopp in Karthoum nach Kilimanjaro zu fliegen. Dank Jetfuel und zwei PT6-Turbinen erledigen Sie das entspannt, flott, und ohne Avgas-Sorgen. Von Kilimanjaro aus geht es weiter nach Seronera ins Herz der Serengeti, wo Sie mehrere Tage verweilen, bevor Sie nach Kigali fliegen und die sagenhaften Berggorillas im Norden Ruandas aus der Nähe erleben. Ein weiterer Flugtag mit zwei Legs bringt Sie nach Maun in Botswana, ins Okawango-Delta, wo Sie mit Max direkt und bequem zu den Lodges im Delta anreisen können.
Der letzte Flugtag führt Sie dann in die landschaftliche Schönheit Namibias, von wo es, wenn Sie sich sattgesehen haben, mit der Linie zurück nach Deutschland geht.
Der Rückweg beginnt am 27. Januar in Windhoek und führt über die selben Stationen, nur eben in umgekehrter Reihenfolge.
Sie fliegen auf dieser Reise selber die robuste und komfortable Cheyenne I als Pilot Flying, angeleitet durch unseren afrika-erfahrenen Fluglehrer und ATPL-Piloten Arnim Stief.
Für die Cheyenne ist es bereits die sechste Afrika-Tour in zwei Jahren, die Locations und angesteuerten Flughäfen sind uns bekannt und vertraut. 
Über Luxor und Kilimanjaro führt Sie die Route nach Seronera, ins Herz der Serengeti. |
Für den Hinweg ab dem 3. Januar sind noch ein bis zwei Plätze verfügbar, der Rückweg ab dem 27. Januar ist noch weitgehend frei, gerne können Sie die Rückreise also auch als Familienurlaub oder mit Freunden planen und nach Ihren Wünschen anpassen.
Die Kosten belaufen sich inklusive aller Betriebskosten des Flugzeugs, Permissions und Gebühren auf 9.900 Euro pro Person für entweder Hin- oder Rückweg (30 Stunden Flugzeit) bei drei Personen.
Hinzu kommen lediglich Hotels, Verpflegung und Ihr Rück- bzw. Hinflug nach Windhoek mit der Linie. Falls Sie die höchste Hotelkategorie wählen, (wozu wir raten) sollten Sie mit 200 Euro pro Nacht rechnen. Lassen Sie also dieses Jahr doch einfach mal die Ski in den Weihnachtsferien stehen und nehmen Sie die Safariklamotten mit! Afrika unter kundiger und erfahrener Anleitung selber als Pilot aus dem Cockpit heraus zu erleben, ist eine Chance die Sie nutzen sollten! Wenn Sie Interesse haben, mailen Sie uns oder rufen Sie uns direkt an: 06103 8314 188 / Jan.Brill@pilotundflugzeug.de
Routenplan (1): 3.-15. Januar 2012
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Lieber Herr Höck,
danke für die Mini-Historie der Cheyenne. Eine kleine Korrektur: Soweit ich weiß gab's die Ier immer schon mit Tip Tanks. Mir ist gar keine Ier bekannt, die keine Tips hat.
Weiter oben schreiben Sie:
Die IIer ist relativ giftig bei low speed und single engine.
Was genau meinen Sie mit "giftig" und "low speed". Ich frage aus echtem Interesse, denn auch mich beschäftigt der Unfall sehr, ohne dass ich freilich auch nur eine Vermutung hätte.
Ich empfinde nach ca. 400 Stunden und zwei Jahren die Cheyenne als extrem simpel zu fliegen (nicht unbedingt simpel zu bedienen, da viele Knöpfe und teils recht un-ergonomisch, aber in der reinen Fliegerei ausgesprochen tempramentsarm und beruhigend langweilig). Solange man dem Flugzeug seine Speed lässt.
Bei uns heisst das im SE-Flug immer, immer at or above blueline. Nicht redline.
Würde mich über Anregungen zu diesem Thema von PA31/42 Fliegern freuen, ohne einen Bezug zum Unfall versteht sich.
Also: Wann/warum ist die Cheyenne innerhalb ihres zugelassenen Envelopes zickig (zickig = überrascht den Piloten) ?
viele Grüße,
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Das kann doch nur schon vor dem Flug so gewesen sein, weil ich kaum annehmen kann, dass ein Pilot einen Stecker eines Headsets anschliesst, ohne ihn benutzen zu wollen.
Womöglich wollte der vorherhige Pilot einen ordentlichen Flieger hinterlassen und hat deshalb die Headsets wieder eingestöpselt?
Zweifeln können Sie natürlich soviel und so lange Sie wollen. Die Fakten bleiben:
1. Pilot meldet Problem im Headset: "Umgebungsgeräusche extrem laut"
2. In der Meldung der Luftaufsicht wird kaum verständlicher Funk ("miserabel") festgehalten.
3. Problem endet als in EDFZ alle Headsets abgezogen und nur eines über Klinke eingesteckt wird (habe ich am Telefon im Laufe des "Telefonsupports" so miterlebt).
4. Ich kann das eigentliche Problem am Abend reproduzieren
5. Die Werft kann das Problem am nächsten Tag reproduzieren.
Was um alles in der Welt ist daran unglaubwürdig?
Wenn bei der ganzen Aktion nicht auch das PTT kaputt gegangen wäre (da Versorgungsspannung über PTT Kanal) würde ich Ihnen ja sagen: "probieren Sie's aus".
MfG
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Jan Brill, Die Geschichte mit dem verquiekten Intercom des Piloten ist leider ein bisschen unglaubwürdig.
Sie schreiben ohne Kenntnis der Details und unterstellen dem Betroffenen "Ungalubwürdigkeit". Das finde ich reichlich unverschämt.
Die vorher fliegende Crew hatte eigene Headsets über Klinkenstecker genutzt. Das ist sicher. Beim "Rückbau" wurde dann der Stecker verdreht eingesteckt. Das ist meine Vermutung.
Ich habe am Abend desselben Tages das Flugzeug zur Werft geflogen. Das Fehlerbild liess sich da einwandfrei reproduzieren.
Auch die Werft war am nächsten Tag in der Lage das Fehlerbild zu reproduzieren. Einfach anrufen und Fakten checken bevor Sie einen Piloten der Falschaussage bezichtigen: 06026 6066.
Wenn Ihnen das "neu", "erstaunlich" oder "ungewöhnlich" vorkommt kann ich das verstehen. Mir war bis dahin auch nicht klar das sowas geht. Mit "unglaubwürdig" unterstellen Sie aber Lüge oder Irrtum.
MfG
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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31. Oktober 2011 Jan Brill
Luftrecht: EDFE Anzeige
EDFE: Teilerfolg für angezeigten Lisa-Piloten Gericht lässt viele Fragen offen
Der Fall eines Lisa-Piloten, der von der Luftaufsicht Egelsbach angezeigt worden war, sorgte im letzten Jahr für einiges Aufsehen. Nicht nur wegen der gelinde ausgedrückt etwas überraschenden Art der Anzeige (die Luftaufsicht Egelsbach hatte zu keinem Zeitpunkt den Piloten zur Rede gestellt oder uns als Halter informiert, die Anzeige kam out of the blue), sondern auch wegen des nicht unbedingt dramatischen Sachverhalts.
Der Pilot Stefan Beinkämpen war nämlich nicht etwa kreuz und quer durch den geschäftigen Frankfurter Luftraum geflogen – im Gegenteil: Während er mit einem nachgewiesenen Problem in der Funkanlage kämpfte, hatte er sich um ganze 800 Meter bei der Abflugstrecke vertan und dann den Pflichtmeldepunkt JULIETT um 1.700 Meter verfehlt. Er war dabei weder in den Gegenverkehr über Delta gekommen noch hatte er die Frankfurter Kontrollzone verletzt oder den Luftraum Charlie angekratzt.
Mit einem technischen Problem kämpfend hatte er sich im Abflug außerhalb der Platzrunde und des Luftraums Delta um ca. 25 Sekunden Wegstrecke verflogen. Ein Sachverhalt, welcher der Luftaufsicht Egelsbach nicht etwa ein klärendes Gespräch, eine schriftliche Belehrung oder eine Ermahnung wert war, nein, der Sachverhalt wurde durch den in EDFE beschäftigten BfL Rudolf Ewert gleich und ohne Rücksprache mit dem Piloten zur Anzeige gebracht. Vorgeworfen wurde dem Piloten durch Ewert u.a. ein
„... vollkommen wirrer Abflug, PIC bedarf dringend gründlicher Belehrung über Verfahren für EDFE.“
Wahrscheinlich war dies der Grund, weshalb die Flugleitung Egelsbach weder den Piloten (der nur kurze Zeit später wieder zum Platz zurückkehrte) noch den am Platz ansässigen und bekannten Halter informierte, und stattdessen den Vorgang an den RP gab. Jeder, der sich mit Safety-Management-Systemen, Qualitätssicherung und Sicherheitskultur auskennt, weiß schließlich, dass ein formaler bürokratischer Strafverfolgungsprozess mit Abstand der beste Weg ist, um fehlendes Wissen zu vermitteln, Fehler zu analysieren und die Kommunikation zu verbessern!
Aus der inzwischen erheblich angewachsenen Akte, die Pilot und Flugzeug vorliegt, ergibt sich der weitere Weg dieses Vorgangs durch die Behörden. Er landete zunächst bei Dorothy van Cleef vom Regierungspräsidium Darmstadt. Diese vertrat die Ansicht, dass es sich um eine Verletzung eines Flugverfahrens nach § 27a LuftVO handeln würde, da die Verletzung in einer Kontrollzone stattgefunden hätte (was schonmal schlicht unrichtig ist). Sie überwies den Vorgang an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, welches solche Verstöße ahndet, nicht jedoch, ohne die Kollegen in Langen in ihrem Schreiben explizit darauf hinzuweisen, dass es sich bei der N26292 um das
„Redaktionsflugzeug der Fachzeitschrift Pilot und Flugzeug namens Lisa“
handelt. Auch das war unrichtig, die kleine IFR-Grumman N26292 wird zwar durch Pilot und Flugzeug betrieben, jedoch als Leserflugzeug unseren Kunden zur Verfügung gestellt. Die Wahrscheinlichkeit, in der N26292 ein Redaktionsmitglied dieses Magazins anzutreffen, sind verhältnismäßig gering.
Die Behörden scheuten dabei keinerlei Mühe: Es wurde eine Umschrift des Funkverkehrs auf Egelsbach Info angefertigt und ein Radarplot erstellt. Mit diesen Informationen ausgestattet ging nun Herr Thomas Strubel vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ans Werk und fertigte einen Ordnungswidrigkeitsbescheid an. Vorgeworfen wurde dem Piloten Beinkämpen
a) auf Grund nicht ordnungsgemäßer Flugvorbereitung
b) nach dem Start von der Startbahn 27 gegen 09:45 Uhr UTC ohne entsprechende Flugverkehrskontrollfreigabe vom vorgeschriebenen Flugverfahren abwichen, in dem Sie über Weiterstadt flogen und nicht – wie vorgeschrieben – westlich entlang der A5 östlich an Weiterstadt vorbei flogen und im weiteren Flugverlauf über Griesheim flogen und nicht – wie vorgeschrieben – unmittelbar südlich von Weiterstadt (über dem Möbelhaus Segmüller) auf Kurs über Grund von 245° (mw) den Pflichtmeldepunkt JULIETT ansteuerten.
Durch Ihr Flugverhalten belästigten Sie
c) die Anwohnerschaft der Städte Weiterstadt und Griesheim [...] mehr als nach den Umständen unvermeidbar mit Fluglärm, da Sie diese bewohnten Gebiete in einer Höhe von 1.200 bis 1.300 Fuß überflogen haben.
Strubel sah darin einen Verstoß gegen §3a (Flugvorbereitung), §27a LuftVO (Flugverfahren) und §1 Abs 1 (Allgemein).
Zu Unrecht, meinte Pilot Beinkämpen und legte gegen den Bescheid Widerspruch ein. Offenbar etwas überrascht, forderte Strubel den Beschuldigten ein zweites Mal auf, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, was er – wie beim ersten Mal – inhaltlich wie folgt tat: Er hatte ein Funkproblem, konnte Egelsbach Info so gut wie nicht verstehen, wollte sich unter Berücksichtigung der Luftraumstruktur aus der Zone der größten Verkehrsdichte heraushalten und hatte während des Abfluges angesichts eines krächzenden und fortwährend knackenden Intercoms auch genug zu tun, sodass ein Abweichen um weniger als eine halbe Minute außerhalb der Platzrunde keinen schuldhaften Verstoß darstelle.
Nach mehreren Monaten Bedenkzeit kam Strubel dann zu dem Ergebnis, dass keine Rechtfertigungsgründe vorlägen, und fertigte den Bußgeldbescheid erneut aus: 600 Euro plus 30 Euro Gebühren. Nicht mehr enthalten war nun allerdings der Vorwurf der mangelhaften Flugvorbereitung nach § 3 LuftVO, es ging nur noch um Belästigung nach § 1 und Abweichen vom Flugverfahren nach § 27a.
Verhandlung in Langen am 18. Oktober 2011

Der tatsächliche Abflug des beschuldigten Lisa-Piloten Stefan Beinkämpen (rot) im Vergleich zum Wegpunkt JULIETT und eines (fast) vorschriftsmäßigen Anfluges (grün). Während Beinkämpen versuchte, das Problem im Intercom zu lösen, wich er über Weiterstadt um 700 m von der Soll-Flugstrecke ab und verfehlte den Wegpunkt JULIETT um 1.720 m. Er verletzte jedoch weder den Luftraum C noch die Frankfurter Kontrollzone und blieb während des Trouble-Shootings auch weit genug weg von der Anflugstrecke über DELTA. Anmerkung: Ganz optimal ist auch der grüne Soll-Flugweg nicht. Der Pilot fliegt ein paar Meter zu weit östlich die Autobahn hinab und dreht ca. 400 Meter zu früh auf die 245° nach JULIETT. Falls das Bundesaufsichtsamt oder die Luftaufsicht dies aber noch ahnden möchten sorry, das Datum des Referenz-Fluges ist uns leider nicht mehr bekannt ... |
Am 18. Oktober 2011 kam es also zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Langen.
Vollkommen unstrittig waren die Fakten des Vorfalls. Weder bestritt Pilot Beinkämpen die Abweichung von 800 und dann 1.700 Metern von der Ideallinie noch bestritt die Behörde, dass es ein erhebliches Funkproblem gegeben habe.
Sehr stark auseinander gingen die Meinungen jedoch bei der Bewertung der Fakten. Angetreten war das Amt mit drei Vertretern, Herrn Thomas Strubel selbst, Frau Kerstin Rosenlacher und Herrn Gerstenfeld. Eine fast stoische Ruhe ist dem Beschuldigten und seinem Anwalt Dr. Janßen, selber langähriger IFR-Pilot, hoch anzurechnen angesichts der abwechselnd flapsigen und durchaus giftigen Außerungen der Behörde. Selbst als Gerstenfeld den Beschuldigten, der gerade versuchte, eine Auskunft über die Toleranzen bei solchen VFR-Verfahren zu erhalten, als „renitent“ beschimpfte (offenbar die schlimmste aller Verhaltensweisen, die der Bürger gegenüber einer Behörde an den Tag legen kann) blieb dieser gelassen.
Im Rechtsgespräch waren Rosenlacher, Gerstenfeld und Strubel dann keineswegs verlegen, dem Beschuldigten zahlreiche Hinweise zur Flugdurchführung zu geben, die teilweise doch erheblich von der üblichen Lehrmeinung und den einschlägigen ICAO-Standards abwichen. Pilot und Flugzeug wollte deshalb vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wissen, über welche fliegerische Qualifikation die Behördenvertreter verfügen.
Eine entsprechende Presseanfrage wurde wie folgt beantwortet:
Für die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes im fliegerischen Bereich sind fundierte Kenntnisse erforderlich, jedoch keine Luftfahrerscheine.
Selbstverständlich werden diese fliegerischen Belange bei der rechtlichen Beurteilung durch Angehörige des BAF mit ausreichender fliegerischer Qualifikation berücksichtigt.
Von einer Veröffentlichung der Namen einzelner Beschäftigten des BAF bitten wir abzusehen.
Wir können also nur vermuten, dass es sich zumindest bei Herrn Gerstenfeld und Frau Rosenlacher um Nicht-Piloten handelt. Umso erstaunlicher waren die doch sehr praxisbezogenen Einlassungen der beiden. Beispiele:
Auf die Frage, wie genau denn ein solches Flugverfahren einzuhalten sei, antwortete der vermutliche Nicht-Pilot Gerstenfeld: „Ganz genau.“ Die vermutliche Nicht-Pilotin Frau Rosenlacher präzisierte: „Sie sehen doch die Autobahn vor sich, da können Sie doch entlang fliegen!“
Insbesondere die Einlassungen des Beschuldigten, er habe ein Funkproblem gehabt, wollte der vermutliche Nicht-Pilot Herr Gerstenfeld ganz und gar nicht gelten lassen. Dann hätte er zum nächsten Flugplatz fliegen müssen behauptete er. Dafür gebe es Vorschriften: „Der nächste Flugplatz war Egelsbach.“ Auch der Richter (und Nicht-Pilot) gab jetzt Flugtipps: Weiterstadt sei ja auch näher gewesen als Mainz, wo Beinkämpen dann landete und das Funkproblem vorerst löste. Man mag es dem Richter nachsehen, dass er den seit Jahren geschlossenen Flugplatz Weiterstadt als „geeignet“ ansah, vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hätten wir uns aber mehr erwartet.
Tatsächlich wollte der vermutliche Nicht-Pilot Gerstenfeld dem Piloten hier weißmachen, er hätte mit Funkausfall sofort nach Egelsbach zurückfliegen müssen. Ein Verhalten, das der geltenden Gesetzeslage diametral entgegensteht, denn NfL I-275_08 in der Fassung vom 8.12.2008 sieht vor [Unterstreichung durch die Redaktion]:
(2) Richtet sich der Flug nach den Sichtflugregeln und hat Hörbereitschaft zu halten oder ist zur Schaltung eines Codes verpflichtet, hat der Luftfahrzeugführer:
1. Code 7600 zu schalten, sofern möglich; und
2. den Flug unter Sichtwetterbedingungen fortzusetzen; und
3. auf dem nächstgelegenen geeigneten Flugplatz zu landen; und
4. der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle schnellstmöglich die Landezeit zu übermitteln.
(3) Ein Luftfahrzeug darf nach Sichtflugregeln nur in eine Kontrollzone einfliegen, wenn der Luftfahrzeugführer vorher eine entsprechende Flugver- kehrskontrollfreigabe erhalten hat oder eine Landung auf einem Flugplatz innerhalb der Kontrollzone, aus flugbetrieblichen Gründen unumgänglich wird.
Der verkehrsreiche Flugplatz Egelsbach ist ganz sicher nicht geeignet für eine Landung mit Funkausfall. Zudem hätte das von Herrn Gerstenfeld verlangte Verfahren zu einem Verstoß nach Absatz (3) der NfL geführt, denn als das Funkproblem festgestellt war, befand sich das Flugzeug schon weit außerhalb der Kontrollzone Sektor Egelsbach und unumgänglich war die Landung dort angesichts guten Wetters keinesfalls.
Auch die weiteren Praxisvorschläge von Herrn Gerstenfeld darf man getrost als erstaunlich bezeichnen: Hätte Beinkämpen (außerhalb der Kontrollzone) von der veröffentlichten Strecke abweichen wollen, hätte er zuvor eine Freigabe durch Frankfurt Turm einholen müssen erklärte er den staunenden Anwesenden. Der Leser stelle sich das für einen Moment vor:
- „Frankfurt Tower this is N26292“
- „92 is a Grumman AA5 VFR from Egelsbach to Mainz, just left Egelsbach CTR-Sektor to the south, request clearance to pass JULIETT 1.500 meters to the east of the published fix.“
Wenn Sie nach dieser Aktion wenigstens noch den Taufschein behalten dürfen, isses eigentlich gut gelaufen für Sie.
Sehr ausweichend wurde das Amt jedoch bei der Frage der Toleranzen. Ob denn ein VFR-Pilot nur mit Karte und Kompass bewaffnet wirklich mit einer höheren Genauigkeit fliegen müsste als ein IFR-Pilot auf einer Standardabflugstrecke mit musterzugelassener und nachgeprüfter IFR-RNAV-Avionik? Gerstenfeld bejahte dies, freilich ohne jedwede gesetzliche Grundlage dafür anzuführen. Wie genau, das wollte er dann aber doch nicht ausführen.
Noch packender war die Konstruktion, mit der das Amt überhaupt auf einen Verstoß nach §27a kam. Die Vorschrift ist nämlich nur mit einigen Klimmzügen anwendbar. Sie besagt:
Soweit die zuständige Flugverkehrskontrollstelle keine Flugverkehrskontrollfreigabe nach § 26 Abs. 2 Satz 2 erteilt, hat der Luftfahrzeugführer bei Flügen innerhalb von Kontrollzonen, bei An- und Abflügen zu und von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle und bei Flügen nach Instrumentenflugregeln die vorgeschriebenen Flugverfahren zu befolgen.
Halten wir also fest, um welche Art von Flügen es hier überhaupt geht:
1. Bei Flügen innerhalb von Kontrollzonen. Das war hier nicht der Fall, da die Abweichung unstrittig außerhalb des Sektors Egelsbach stattfand.
2. Bei An- und Abflügen zu und von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle. Das war hier ebenfalls nicht der Fall, Egelsbach hat keine Flugverkehrskontrollstelle, sondern eine Infostelle, ein Unterschied, der dem Gesetzgeber einen eigenen expliziten Hinweis im Anflugblatt wert ist: „Am Verkehrslandeplatz Egelsbach wird kein Flugverkehrskontrolldienst, sondern Flugplatzinformationsdienst (EGELSBACH INFO) durchgeführt.“
3. Bei Flügen nach Instrumentenflugregeln. Nicht einmal das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hatte das behauptet.
Drei Kriterien und null Treffer mag der aufmerksame Leser für den § 27a hier festhalten. Trotzdem vertraten die Vertreter des Amts hier die Auffassung, dass der Absatz (1) irgendwie doch anzuwenden sei, obwohl die Abweichung vom festgelegten Verfahren unstrittig nicht in einer Kontrollzone stattfand, der Flugweg aber aus/in eine Kontrollzone führte und so die Rechtsvorschrift aus der Kontrollzone irgendwie (magisch) auch in den unkontrollierten Luftraum ausstrahle (etwa so wie bei einer Ampel, die ja – wie jeder weiß – irgendwie und ein bisschen auch für die nächste unbeschilderte Kreuzung gilt).
Das Überraschende: Der Richter folgte dieser Auslegung! Er könne sich mit einer OWI nach § 27a „durchaus anfreunden“, gab er bereits vor Abschluss der Beweisaufnahme zum Besten.
Gericht kassiert Lärm-Vorwürfe
Nicht anfreunden konnte sich der Richter jedoch mit dem Vorwurf der Lärmbelästigung nach § 1 LuftVO. Angesichts der Tatsache, dass keine Verletzung der Sicherheitsmindesthöhe (1.000 ft über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600 Metern) vorlag und ein Flug von Aschaffenburg nach Mainz ungestraft in 1.300 ft über eben jene Gebiete fliegen durfte, war die Strafbarkeit ein und derselben Handlung nur in Abhängigkeit vom Startflugplatz für den Richter dann doch etwas zu dick aufgetragen.
Im Ergebnis kassierte er in seinem Urteil den Vorwurf nach § 1 LuftVO und reduzierte das Bußgeld um 200 Euro, was dem Beschuldigten – außer der gerichtlichen Feststellung, dass das Ganze also definitiv nichts mit Lärmschutz zu tun hat – finanziell freilich gar nichts bringt, da er trotzdem die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Um finanzielle Aspekte ging es Stefan Beinkämpen allerdings sowieso nicht. Der Pilot, der selber längere Zeit als BfL an einer Infostelle gearbeitet hat, versprach sich vielmehr die Klärung dreier wesentlicher Fragen.
1. Kann eine Rechtsvorschrift, die sich ausdrücklich auf Flüge „innerhalb von Kontrollzonen“ bezieht, auch zur Ahndung von Abweichungen außerhalb von Kontrollzonen herangezogen werden? Nach Meinung des Amtsgerichts Langen: Aber klar doch!
2. Was sind eigentlich die Toleranzen bei solchen VFR-Verfahren außerhalb der Platzrunde?
3. Welchen Entscheidungsspielraum hat ein Pilot, der unmittelbar nach dem Start mit einem zwar nicht bedrohlichen, aber sehr hinderlichen technischen Problem konfrontiert wird?
Auf die Fragen zwei und drei blieben sowohl das Amtsgericht wie auch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung eine Antwort schuldig. Daher hat Stefan Beinkämpen nun Rechtsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt.
Insbesondere die Frage der Toleranzen wurde vom Gericht nicht weiter vertieft. Behördenvertreter und vermutlicher Nicht-Pilot Gerstenfelder verstieg sich nur einmal zu der Aussage: „100 Meter wären ja ok, 800 Meter aber eben nicht mehr.“ Auf welche Rechtsvorschrift oder technische Betrachtung er sich bei dieser Festlegung stützt, bleibt rätselhaft.
Fazit
Bleibt die Frage nach dem Funkproblem: Diese ist schnell beantwortet: Einer der Bose-Strecker für die aktiven Headsets war verdreht eingesteckt (Copilotenseite, während des Fluges unbesetzt). Dies führte zu einem Kurzschluss im Intercom, was eine Verstärkung der Umgebungsgeräusche mit sich brachte und so bei lauter werdendem Motorgeräusch den Funk gänzlich unverständlich werden ließ. Der Kurzschluss führte auch zu einer Beschädigung des PTT-Knopfes. Wir konnten beide Fehler am Abend reproduzieren, der entstandene Schaden am PTT wurde am folgenden Tag umgehend in der Werft behoben. In einem Rundschreiben an alle Lisa-Piloten informierten wir zudem die Nutzer über das auch uns bis dahin nicht bekannte Fehlerbild bei verdrehtem Bose-Stecker, außerdem brachten wir über den Buchsen entsprechende Hinweisschilder im Flugzeug an.

Die Original-Meldung von der Luftaufsicht Egelsbach an das Regierungspräsidium Darmstadt. Bemerkenswert ist, dass BfL Rudolf Ewert ausdrücklich vermerkt, der Funk sei miserabel (Funkproblem, das Pilot Beinkämpen zu lösen versuchte) und der Pilot bedürfe dringend einer Belehrung zu den Verfahren. Anstatt diese Belehrung dann aber auszusprechen oder wenigstens den Halter des Flugzeugs in Kenntnis zu setzen, gibt er den Vorgang an die Behörde, wo Dorothy van Cleef sofort in der Akte vermerkt, es handele sich um das Redaktionsflugzeug der Fachzeitschrift Pilot und Flugzeug namens Lisa was falsch ist. Dass Ewert durchaus auch Alternativen gehabt hätte, zeigt das Formular selbst. Von der Möglichkeit einer mündlichen Ermahnung machte er offenbar bewusst keinen Gebrauch, und das obwohl der Pilot schon nach kurzer Zeit nach Egelsbach zurückkehrte. |
Es ist aus unserer Sicht nachvollziehbar, dass ein Pilot, der kurz nach dem Start überraschend von einem kreischenden und pfeifenden Intercom terrorisiert wird, nach Erreichen der Sicherheitsmindesthöhe (und Verlassen der Platzrunde) versucht, umgehend das Problem zu lösen! Dazu musste sich der Pilot ganz auf die rechte Seite lehnen und den mechanisch verklemmte Bose-Stecker mit erheblichem Kraftaufwand aus der Buchse lösen. All das, während es der Pilot erfolgreich vermeidet, den Luftraum Charlie oder die Frankfurter Kontrollzone zu verletzen und zudem auch von weiterem an- und abfliegenden Verkehr frei bleibt.
Ein Vorgang, bei dem eine Abweichung von 25 bis 28 Sekunden von der Idealfluglinie durchaus möglich ist.
Die Argumentation des Bundesaufsichtsamts, hier sozusagen digital einen Funkausfall mit 7600er Code und allem Drum und Dran erklären zu müssen, um erst dann von der VFR-Abflugstrecke abweichen zu dürfen, kann nur von Leuten stammen, die wenig bis gar keine Erfahrung als Flugzeugführer haben.
Noch unverständlicher als die vollkommen praxisfreie Haltung des BAF ist uns jedoch das Verhalten der Luftaufsicht Egelsbach. Um Himmels Willen! Es hat keine Gefährdung gegeben, keine Luftraumverletzung und keine Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe. Lediglich eine Abweichung von weniger als einer halben Minute Flugstrecke von der Ideallinie und das auch noch weit außerhalb der Platzrunde und des Kontrollzonensektors!
Jeder macht beim Fliegen irgendwann Fehler. Den meisten Piloten – den Autor inbegriffen – unterlaufen bei jedem Flug gleich mehrere Ungenauigkeiten. Wer aber in Egelsbach fliegt, sollte auf der Hut sein. Selbst geringfügige Fehler oder Abweichungen werden – wie dieser Fall zeigt – nicht zwischen Flugleitung und Flugbesatzungen thematisiert, sondern hinterrücks zur Anzeige gebracht. Ein unter Safety-Management-Gesichtspunkten weniger produktives Klima ist kaum noch vorstellbar.
Pilot und Flugzeug hatte den Flugplatzbetreiber HFG zu diesem Thema um eine Stellungnahme gebeten. Insbesondere die Frage, inwieweit die hier zutage getretenen Defizite in der Kommunikation zwischen Luftaufsicht und Nutzern Auswirkungen auf die Sicherheit am Verkehrslandeplatz hat, wäre möglicherweise ja auch für die fliegende Öffentlichkeit von Interesse.
Die HFG weist jedoch jegliche Zuständigkeit von sich:
Bei dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt handelt es sich nach unserem Verstaendnis um eine Angelegenheit zwischen LFZ-Fuehrer und Luftaufsicht. Eine disziplinarische Weisung der HFG an einen Beauftragten fuer Luftaufsicht ist weder denkbar noch machbar, das werden Sie nachvollziehen koennen. Auf die von Ihnen im Betreff angestimmte „Kommunikationskultur in Egelsbach“ werden wir also auch keinen Bezug nehmen koennen.
Gleichwohl werden wir die Luftaufsicht mit Ihrem Vortrag befassen und um Kommentierung bitten.
Als Beleg verweist die HFG auf ein Merkblatt des Regierungspräsidiums Darmstadt, in dem geschrieben steht:
Bei der Wahrnehmung dieser öffentlich-rechtlichen Befugnisse ist der BfL (als Behördenvertreter!) ausschließlich an das Gesetz sowie an die Weisungen der beauftragenden Stelle- hier RP Darmstadt gebunden. Weisungsbefugnisse des Flugplatzunternehmers ihm gegenüber gibt es dagegen nicht.
Eine Kommentierung der offenbar völlig autonom agierenden und in keinerlei Kommunikationsprozesse eingebundenen Luftaufsicht Egelsbach haben wir jedoch auch nach mehr als einem Jahr nicht erhalten.
Es gibt in Egelsbach auch kein Safety Management System. Ein solches würde u.a. genau für einen solchen Fall Kommunikationswege und Verfahren festlegen. Jeder Betreiber einer kleinen Twin-Turboprop muss das nach dem Willen der EASA gemäß Part-ORO in Kürze haben. Ein Flugplatz mit jährlich mehr als 30.000 Starts jedoch nicht! (Stand: DESTATIS Fachserie 8 Reihe 6.2, 2010)
Genug geschimpft. Blicken wir in die Zukunft. Wir wünschen uns, dass Ungenauigkeiten, Verstöße und Missverständnisse, die in Egelsbach zutage treten, zunächst zwischen Flugleitung und Flugbesatzung erörtert werden. Möglichst direkt, wenn das nicht möglich ist, telefonisch. Das läuft bei der DFS so („Bitte rufen Sie nach der Landung diese Nummer an“), das läuft bei der FAA so („Please give me a phonecall after shutdown“). Das ist grundlegendstes Safety Management.
Das heißt natürlich nicht, dass jeder Mist ungeahndet bleiben muss. Gravierende oder wiederholte Verstöße oder notorisch uneinsichtige Piloten sollten selbstverständlich der Behörde zur Kenntnis gebracht werden. Der Luftraum ist nicht der Wilde Westen und Piloten sind über Strafe nicht erhaben. Safety geht aber vor Strafe und daher fordern wir, dass zunächst einmal ein Gespräch geführt oder wenigstens gesucht wird. Auch in Egelsbach.
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