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19. Januar 2012: Von Jan Brill an RotorHead
Dann empfehle ich mal die Lektüre des Artikel 12 der EU-Verordnung 1178/2011. Darin ist gereglt, welche Bestimmungen die Mitgliedsstaaten bis wann verzögern dürfen.


Genau. Welche Optionenen nun gewählt wurden haben wir das BMVBS schon vor zwei Tagen gefragt. Großes Rätselraten allenthalben, auch bei der Kommission, wo ja der Opt-out gemeldet sein muss.

Was ein Chaos.

MfG
jb

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