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KORREKTUR:
Ich möchte kurz auf das Thema der Diskussion, nämlich die ital. NoGo-Steuer zurückkommen und meine Aussage vom Montag, 13:38 Uhr korrigieren:
Die Steuer hat nach aktuellen Informationen Gesetzeskraft, der Staatspräsident hat das Gesetz unterzeichnet, es wurde am 27.12.2011 veröffentlicht und trat am 28.12.2011 in Kraft. Ich bitte den Irrtum zu entschuldigen.
Es fehlt indes noch an Ausführungsbestimmungen, was jedoch am Gesetz selbst nichts ändert.
Es bleibt also nichts anderes übrig, als momentan von Reisen mit dem Flugzeug nach Italien dringend abzuraten.
Die Gefahr, aus welchem Grund auch immer (Technik, Wetter, Infrastruktur) die 48 h Grenze zu überschreiten ist groß. Schade. Auch Aufenthalte zu Wartung und Instandhaltung sind nach meinem Verständnis betroffen und damit äußerst riskant.
MfG
Jan Brill
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Man darf nicht vergessen, das es bestimmt bald "Handling Agents" geben wird, die einem "helfen" wollen, lehnt man diese Hilfe ab, kann es teuer werden.
Ähnliche Erfahrungen hatte ein Filmteam auf Sizilien gemacht. Nach diese "Fee" gab es auf einmal keinen Ärger mehr, alle Türen gingen "auf" und man konnte drehen. Ein Schelm, wer da Böses bei denkt...
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Und wie würde das in der Praxis mit dem Inkasso aussehen? Wenn ich innerhalb der 48-Stunden-Frist mehrere Flughäfen in bella Italia angeflogen habe?
Ab wann gelten die 48 Stunden? Nach der ersten Landung in Italien - oder kumulierte Gesamtaufenthaltszeit während des Jahres?
Bezahlt man bei jenem Flugplatz, wo die Gesamtzeit überschritten wird? Bekommt man von den Behörden rückwirkend einen Bescheid?
Mir scheint dieses Gesetz samt Durchführungsbestimmungen höchst unausgegoren und reparaturbedürftig.
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Zwei Jungs in Uniform, Schwarze Ray Ban und massive Colts an knabenhafter Hüfte werden einem auf dem Vorfeld geparkten Alfa Romeo mit der Aufschrift "Guardia di Finanza" entsteigen und all diese Fragen unmittelbar zu ihren eigenen Gunsten entscheiden. Und dann geht es weiter: Bargeldzahlungen in Italien sind mittlerweile auf max. 999 EUR beschränkt, und -selbst wenn Du Dich zahlungswillig erklärst- wird man Deine Kreditkarte nicht belasten können mangels Kreditkartenterminal und Dir Ketten mit riesigen Vorhaengeschloessern an die Props hängen.. Auf meiner Europakarte ist mittlerweile der Stiefel einfach nur noch weiß...
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Othmar -- so weit und so konsequent denken Parlamentarier nicht. Die schreiben nur ihre ungefähren Vorstellungen ins Gesetz. Dann kommen die Bürokraten und widmen sich den Durchführungsverordnungen. Die sind das eigentlich Interessante und werde wohl noch etwas Zeit benötigen. Hoffen wir, dass sie beim Schreiben derselben merken, dass das keine so gute Idee war und die Sache stecken.
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@achimha:
Zu hoffen waere es ja, aber scheint mir doch recht optimistisch. Falls es demnaechst doch mal jemand "wagt" waere ein kurzer Erfahrungsbericht natuerlich sehr hilfreich. Bleibt zu hoffen, dass es "oesterreichisch" gehandhabt wird (allerdings fuer alle Gewichtsklassen...). Ich war einige Wochen nach Einfuehrung der oesterreichischen Flugabgabe (und vor der expliziten Ausnahme von<2t) mit PA28 in Salzburg und dort hat sich ausdruecklich niemand dafuer interessiert. Aussage eines GAT-Mitarbeiters: "Wir wissen offiziell von nichts, also muessen sie auch nichts bezahlen."
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Hat eigentlich jemand schon Erfahrungen in Österreich gesammelt, wenn man mit einem Flugzeug über
2 to aber ohne Passagiere in Innsbruck oder Klagenfurt landet ohne einen Fiskalvertreter benannt zu
haben? Ich kam in der Vergangenheit auf diese Plätze pro Jahr je 1 - 2 mal, aber immer ohne Pax,
bestenfalls war mein Hund gelegentlich dabei. Der teilt nämlich im Gegensatz zu meiner Familie meine
Flugbegeisterung mit mir. Im letzten Jahr habe ich Österreich einfach gestrichen, denn für 1 - 2 Flüge
ist die Sache mit dem Fiskalvertreter ja einfach nur eine Zumutung.
Jetzt wird es allerdings schon langsam eng von Bayern aus, wenn auch Italien als Destination ausfällt.
Aber nicht nur für Reisen mit dem Flugzeug, wenn ich das am Anfang richtig verstanden habe, fällt die
Luxussteuer auch für Autos über 250 hp an. Das meine hat leider 262 hp. Also können wir Italien als
Urlaubsland streichen. Ich werde erst mal das Hotel Hermitage auf Elba verständigen, daß die sonst
üblichen zwei einwöchigen Aufenthalte pro Jahr dieses Jahr leider ausfallen müssen. Mal sehen, was
die Hotelbetreiber davon halten werden.
Bernd Ludwig
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Moment, soll das heißen, das dieses Gesetz auf für in D zugelassene PKW´s gilt, die sich länger als 48 Stunden in Italien aufhalten? Wenn ja, ist dieses Land völlig beschweuert. Dann werde ich das Hotel in Bardolina sofort stonieren und wieder mallorca buchen, dort sind Fincas sehr preiswert zu haben und es gibt keine Neidsteuer.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Bernd,
die Empfehlung, das Gesetz einfach zu ignorieren wäre keine gute: Die Flughäfen sind per Gesetz zur Meldung an das Finanzamt verpflichtet, dieses wendet sich dann direkt an den Halter wenn kein Fiskalvertreter benannt wurde. Ich vertrete nun schon einige deutsche Lfz-Halter auch hier aus dem Forum (die Info von Jan Brill im Editorial, dass man dazu einen teuren Steuerberater braucht ist gottlob nicht korrekt), manche davon hatten bereits Kontakt mit dem Finanzamt das sich nach deren Vertreter in Ö erkundigte.
LG,
Markus
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Constantin,
siehe mein posting weiter oben. Die Abflugdaten MÜSSEN per Gesetz vom Airport gemeldet werden, auch wenn der Halter selbst nichts unternimmt.
LG,
Markus
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Hallo zusammen
Das hier steckt wohl dahinter.
https://www.telegraph.co.uk/finance/financialcrisis/8995142/Italian-ski-resort-lays-bare-tax-evasion.html
Nun gilt es wohl, dass man die Italienische Regierung dazu bringt, erstens mal die Ausländer mit ihren Fliegern in Ruhe zu lassen und zweitens diejenigen zu kriegen, um die es wirklich geht und nicht einfach per Giesskanne alle dem Generalverdacht zu unterstellen. Dann kommen wir wohl irgendwo hin.
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Dann besteht ja Hoffnung für uns! Wenn die Lamborghini-Porsche-Ferrari-Steuereintreiber erst einmal unsere typische Cessna 172 von ihnen sehen (und riechen), dann bekommen sie Mitleid und die Steuer ist vom Tisch!
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ich sehe da leider keine Verbesserung für Boots- und Flugzeugbenutzer,die mehr als 48 Stunden im Land bleiben wollen. Gilt diese Regelung eigentlich jetzt auch für PKW´s mit mehr als 250 PS, die nicht in Italien gemeldet sind und länger als 48 Stunden auf Italiens Boden sind oder nicht?
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https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,807533,00.html
Solange die uns Ausländer in Ruhe lassen, bin ich für die Steuer :-)
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Hallo,
in Italien ist die Besteuerung von im Ausland zugelassenen Flugzeugen
wieder geändert worden. Die Aufenthaltsdauer ab der die Steuer fällig wird
beträgt jetzt 45 Tage und nicht wie vorher 48 Stunden. Die Steuer wurde auch
für Flugzeuge und Helikopter unter 4.000 kg gesenkt.
Eine neue Passagiersteuer für Airtaxis wurde hingegen eingeführt, mit 100
€/Passagier bis zu 1.500 km und 200 €/Passagier über 1.500 km Flugstrecke.
Im italienischen Wortlaut :
Aeromobili, tassazione
(articolo 3-quater).
L'articolo aggiuntivo 3-quater interviene in tema di tassazione di aeromobili
privati. Viene introdotta l'imposta erariale sui voli dei passeggeri di
aerotaxi, dovuta per ciascun passeggero e all'effettuazione di ciascuna tratta,
in misura pari a euro 100 in caso di tragitto non superiore a 1.500 chilometri
e a euro 200 in caso di tragitto superiore a 1.500 chilometri. L'imposta è a
carico del passeggero ed è versata dal vettore. Viene ridotto il valore
dell'imposta per kg per gli aeroplani fino a 4.000 kg e per gli elicotteri.
L'esenzione dall'imposta viene estesa agli aeromobili storici (immatricolati
per la prima volta da oltre 40 anni), agli aeromobili di costruzione amatoriale
e agli apparecchi per il volo da diporto o sportivo. L'applicazione
dell'imposta riguarda gli aeromobili non immatricolati nel Registro Aeronautico
Nazionale tenuto dall'Enac, la cui sosta nel territorio italiano si protragga
oltre 45 giorni in via continuativa (in luogo delle 48 ore attualmente
previste), indicando per essi una particolare disciplina. Viene demandata alla
Guardia di finanza e alle autorità aeroportuali la vigilanza sul corretto assolvimento
degli obblighi previsti dall'articolo.
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... danke für die Info, können Sie mir sagen ob dies bereits rechtskräftig verabschiedet ist?
MfG
Jan Brill
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Die Verordnung wurde von Senat und Abgeordnetenhaus verabschiedet. Es fehlt noch die Veröffentlichung im offiziellen Amtsblatt ( voraussichtlich bis zum 1.5.2012 )
MfG
Jens Kröger
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siehe AOPA Italien www.aopa.it
Die Änderungen sind lt. AOPA Italien gestern, also am 24.April 2012, vom Senat ratifiziert worden. Einzelheiten jetzt auch in Englisch auf der AOPA Seite.
mfG norbert schaefer
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Es ist zu befürchten, dass die meisten Italiener solch konfiskatorische Gebühren als real(istisch) betrachten, orientieren sie sich doch mehr oder weniger an ihren unverschämten Autobahnmautsätzen.
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