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7. Januar 2012: Von Flieger Max Loitfelder an berndludwig
Bernd,

die Empfehlung, das Gesetz einfach zu ignorieren wäre keine gute: Die Flughäfen sind per Gesetz zur Meldung an das Finanzamt verpflichtet, dieses wendet sich dann direkt an den Halter wenn kein Fiskalvertreter benannt wurde.
Ich vertrete nun schon einige deutsche Lfz-Halter auch hier aus dem Forum (die Info von Jan Brill im Editorial, dass man dazu einen teuren Steuerberater braucht ist gottlob nicht korrekt), manche davon hatten bereits Kontakt mit dem Finanzamt das sich nach deren Vertreter in Ö erkundigte.

LG,

Markus

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