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41 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Transferieren von Pilotenlizenz und Medical  
14. Oktober 2025 15:11 Uhr: Von Horst Metzig 

Neugierigerweise habe ich heute Vormittag mit einer Landesluftfahrtbehörde telefoniert und gebeten, mich mit dem Sachbearbeiter für Lizenztransfer zu verbinden. Dann habe ich meine Frage in etwa so gestellt: Ein Pilot steht in der Konsultationswarteschleide des Luftfahrtbundesamt. Weil dieser Pilot auch nach mehrmaligen Anfragen zum Sachstand seiner medical Konsultation keine Reaktion des LBA bekam und nicht länger warten möchte. ( Die früheren Seefahrer um 1450 mussten auch lange auf Land in Sicht warten, als diese mit dem Segelschiff den Pazifik durchqueren wollten, in Unwissenheit der gerorafischen Lage.) Anders ist es heute mit diesen wartenden Piloten, dieser stellt bei dem seiner Wahl anderen EU Land einen Transferantrag. Die Antwort des Sachbearbeiters war in etwa folgendermassen, das ist die freie Wahl eines jeden Piloten und er braucht dazu keine Erklärung abgeben. Also einmal einen Antrag auf Lizenztransfer stellen und zum zweiten einen Antrag auf Medicaltransfer. Seine Antwort, das sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Der Sachbearbeiter des gewählten Staats wendet sich dann an die Lizenzbehörde, bei Privatpiloten ohne IFR sind es die Landesluftfahrtbehörden. Bei der Situationsfrage eines in der LBA Warteschleife befindlichen medicals konnte der Landesluftfahrtbehördensachbearbeiter nur antworten, das liegt nicht in mein Verantwortungsbereich, aber es sei einen Versuch Wert, einfach und trotz in der LBA - Warteschleife befindlichen medicals diesen medicaltransfer zu stellen.

Was hat dieser vorläufig gegroundete Pilot ansonsten generell zu befürchten? Wenn die Lizenzbehörde des gewählten Staat dem Piloten fragt, wo sein gültiges medical ist, so gibt dieser Pilot an, sein medical ist wegen einer medizinischen Konsultation bei dem LBA, und das reagiert nicht. Diesen ganzen Vorgang dokumentieren und an die EASA senden, ich kann gegebenenfalls den Flugmediziner der EASA dann auch vertraulich benennen, welcher gezielt angeschrieben und informiert wird.

Wenn selbst der Sachbearbeiter dieser Landesluftfahrtbehörde in Kenntnis der LBA Sachlage zu mir am Telefon sagt, dann probiere es einfach mal, dann ich nicht allein mit meiner hier angesagten Vorgehensweise.

Es gibt das Sprichwort:" Keine Veränderung ohne Leidensdruck". Das hat auch einen flugmedizinischen Hintergrund, näheres bitte hier bei Prof. Dr. med. Google nachlesen: https://www.google.com/search?client=firefox-b-e&q=keine+Ver%C3%A4nderung+ohne+Leidensdruck

https://organisationsberatung.net/leidensdruck/

14. Oktober 2025 20:11 Uhr: Von Bernd M___ an Horst Metzig Bewertung: +3.00 [3]

Leider ganz klar: während laufendem Konsultationsverfahren ist ein Transfer nicht möglich.
Du musst das Konsultationsverfahren erst abbrechen, dann kann der Transfer starten.

Aber: für den Transfer ist nach EASA ein medizinisches Gutachten der abgebenden Lizenzbehörde notwendig - und tata - d.h. der gleiche völlig überabreitete Mediziner beim LBA Ref. L6 ist notwendig.

Aus aktuell (2024/2025) eigener Erfahrung.

Konsultation: 5 Monate beim LBA.

Der am nächsten Tag eingereichten Transfer-Antrag: 5 Monate für das medizinische Gutachten vom LBA.

Aber auch in die Überlegung mit einbringen:

Wenn du vom LBA als untauglich eingestuft wirst, ist KEIN Transfer mehr möglich.

14. Oktober 2025 20:24 Uhr: Von Horst Metzig an Bernd M___ Bewertung: -1.00 [1]

Gestern habe ich in Köln mit einen Mediziner der EASA telefoniert, es geht genau um diesen Vorgang, dass wegen der besonderen Situation bei dem LBA das ganze Verfahren nach dem Grundsatz rechtfertigender Notstand, eben auch umgangen werden soll. Wenn das LBA die medizinische Akten verschlampt hat, oder nicht herausgibt, dann möchte ich bei der EASA erreichen, dass eine kompette neue Untersuchung in dem neuen Lizenzstaat, aber eben ohne Zuarbeit des LBA, durchgeführt wird.

Bei mein Telefongespräch mit dem Mediziner der EASA habe ich etwas den Eindruck während mein Gespräch bekommen, die wissen noch nicht vollumfänglich von der schleppenden Arbeitsweise des LBA. Dennoch war dieser EASA Mediziner dankbar, wenn ich Informationen und Erfahrungsberichte liefere.

Von meiner Logik des Gehirnverstand verstehe ich nicht, warum unbedingt die Akten früherer Untersuchungen medizinisch existentiell sein müssen? Natürlich können vorhandene medizinische Befunde den Untersuchungsablauf beschleunigen, aber die Fliegerärzte des anderen EU Land müssen sich nicht darauf festlegen, weil die ihre eigenen Untersuchungen machen. Ich habe das alles selber in Tschechien erlebt, als ich meine medizinische Akte aus Deutschland von einen Gutachter aus Fürstenfeldbruck vorgelegt hatte, der betreffende Arzt im tschechischen flugmedizinischen Zentrum las die Zeilen durch, ja in Tschechien verstehen einige auch Deutsch, dann sagte der zu mir, das waren militärische Untersuchungen, die sind besonders streng. Wir machen unsere eigenen Untersuchungen und bilden unseren eigenen Eindruck. So habe ich das ganze verstanden. Diese Überlegungen bezogen sich bei mir auf Klasse 2 und LAPL, nicht auf Wehrfliegerverwenungsfähigkeit.

14. Oktober 2025 20:51 Uhr: Von Bernd M___ an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]

ARA.GEN.360
Wechsel der zuständigen Behörde
A)
Beantragt ein Lizenzinhaber einen Wechsel der zuständigen Behörde ..., ersucht die zuständige Behörde, die den Antrag erhält, unverzüglich die zuständige Behörde des Lizenzinhabers, Folgendes unverzüglich zu übermitteln:
1. eine Verifizierung der Lizenz;
2. Kopien der von dieser zuständigen Behörde nach Punkt ARA.GEN.220 und Punkt ARA.MED.150 aufbewahrten medizinischen Aufzeichnungen des Lizenzinhabers. Die medizinischen Aufzeichnungen müssen nach Anhang IV (Teil-MED) Punkt MED.A.015 übermittelt werden und eine vom medizinisch sachverständigen überprüfte und unterzeichnete Zusammenfassung der einschlägigen Krankengeschichte des Antragstellers enthalten.
(gibt es in verschiedenen Formulierungen aber in der Summe kommt es aufs Gleiche raus)

Ob du es verstehst und/oder für sinnvoll hältst ist eine Sache (die ich persönlich absolut nachvollziehen kann) - es ist aber leider EU Gesetz.

14. Oktober 2025 21:25 Uhr: Von Horst Metzig an Bernd M___ Bewertung: -3.00 [3]

Alles richtig und schön, auch gut so, aber wenn das LBA eine Verweigerungshaltung einnimmt, dann subsumiere ich die Rechtslage auch unter Berücksichtigung der EU 1178/2011 als Basis einer neuen Rechtsgrundlage nach dem Grundsatz eines rechtfertigenden Notstand. ( inzwischen habe ich durch private E Mails Informationen betroffener Berufspiloten bekommen, woraus ich eindeutig eine Blockadehaltung seitens des LBA Abteilung Flugmedizin gesichert annehmen muss.

Im Sinne einer Zwecktheorie ( Schönke/Schröder § 34 RN 46 ) ist das Verhalten, das Umgehen einer blockadehaltungsführenden Behörde nur dann eine Rechtfertigung, wenn das Verhalten des Notstandtäters, hier in Personalunsion eines Piloten, dessen Akten von einer Behörde zurück gehalten werden, wenn auch nach den anerkannten Wertvorstellungen der Allgemeinheit als eine sachgemässe und dem Recht entsprechende Lösung der Konfliktslage erscheint. Das ist zwar eine Rechtstheorie aus dem Strafrecht, ich denke dass diese Rechtstheorie auch im Verwaltungsrecht analog Anwendung finden kann.

Aus dem Juristendeutsch übersetzt bedeutet das meiner Ansicht, wenn eine Behörde Akten eines Piloten zurück hält, dazu noch ohne Rechtsgrundlage und einer Erklärung, dann ist es in der Wertvorstellung der Allgemeinheit auch angebracht, hier die EASA Regelwerke aus EU 1178/2011 zu brechen, indem die neue Lizenzbehörde nicht mehr an diese Vorgehensweise aus EU 1178/2011 gehalten ist, und dem transferierenden Piloten auch ohne Aktenzusendung neue Akten anlegt und Lizenzen ausstellt.

14. Oktober 2025 23:08 Uhr: Von Sven Walter an Horst Metzig Bewertung: +4.00 [4]

Völliger Humbug.

Aber vielleicht magst du dich mal bei der Fernuni Hagen einschreiben, so dass du nur dort die Dozenten nervst mit "brillianten" Notstandsinterpretationen jenseits von Recht und Vernunft.

14. Oktober 2025 23:49 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter Bewertung: -1.00 [1]

Wieso...einige coronaimpfmittel hatten ja auch eine notfallzulassung...geh mal zum lba und sag, du willst eine notfallzulassung f einen kolben...weils den originalhersteller nicht mehr gibt...so schnell haben die noch kein erschießungskommando aus L6- mitarbeitern rekrutiert...

15. Oktober 2025 07:19 Uhr: Von Chris _____ an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
15. Oktober 2025 10:19 Uhr: Von Bernd M___ an Chris _____

Das LBA blockiert ja nicht - es verzögert es.
Das sind nun mal juristisch zwei völllig unterschiedliche Sachverhalte.
Wer das in einem Topf wirft hat halt juristisch wenig Ahnung von was er redet.
Aber ich bin hier raus - das bringt hier keinen auch nur 1 cm weiter.

15. Oktober 2025 10:39 Uhr: Von Sven Walter an Chris _____ Bewertung: +4.00 [4]

Moin Chris, ich werden den fundamentalen Blödsinn des strafrechtlichen Notstandes nicht aufwerten durch einen Kommentar (das ist so hanebüchen, dass ich nicht mal deine Nachfrage sachlich umfangreich beantworten werden...). Nina Coppik hat dazu Abstractum und Langform hier veröffentlicht. Wenn du einen Strafrechtskommentar zu § 34 StGB konsultieren magst, bitte, dann verschwende deine Lebenszeit so.

Verwaltungsrecht und Staatshaftungsrecht sind die Materien, um die es hier geht.

Ich wollte Horst nicht erst auf eine Recherche zum Paragraph Rechtsbeugung schicken. Da soll er lieber ernsthaft studieren, Zeit hat er ja, beharrlich ist er auch, da werden ihm die dafür bezahlten Fachleute die Grenzen der eigenen Denke aufzeigen.

15. Oktober 2025 10:54 Uhr: Von Manni Fold an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Hast du für "suits" geschrieben?

15. Oktober 2025 11:02 Uhr: Von Sven Walter an Manni Fold

Nein. Trotz teils sehr guter Darsteller (hab nur Ausschnitte gesehen) eine Seifenoper. Und ich kenne die qualitativen Grenzen meiner Schreibe.

15. Oktober 2025 11:07 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

na.....

15. Oktober 2025 14:02 Uhr: Von Peter Meier an Bernd M___ Bewertung: +2.00 [3]

"und eine vom medizinisch sachverständigen überprüfte und unterzeichnete Zusammenfassung der einschlägigen Krankengeschichte des Antragstellers enthalten."

Das ist die größte Schwachstelle für den aktuell vom LBA blockierten Lizenztransfer ohne gültiges Medical. Der gleiche "Sachverständige" (alleine hier von "Sachverstand" beim LBA zu sprechen widerspricht sich), der den Bewerber vorher "abgesägt" hat, schwärzt ihn nun bei der beantragenden neuen Behörde an.

15. Oktober 2025 14:28 Uhr: Von Chris _____ an Sven Walter Bewertung: +4.00 [4]

@Sven: Horsts Punkt war einfach, kann die EASA eine solche Blockadehaltung nicht irgendwie umgehen. Kann man darauf nicht sachlich antworten? Und wenn man das nicht will, kann man sich den persönlichen Angriff nicht auch einfach sparen?

Und @Bernd: der Unterschied zwischen Blockieren und Verzögern mag dir "juristisch" groß erscheinen, in der Lebenswirklichkeit ist er das nicht. Wärst du betroffen, würdest du das sehr schnell genauso sehen.

Ich vermisse ein gewisses Wohlwollen, oder Gesprächskultur, zwischen uns Foristen. Das war schon mal besser. (War aber auch schon mal schlimmer).

15. Oktober 2025 17:08 Uhr: Von Bernd M___ an Chris _____

Wenn du aufmerksam gelesen hättest, wäre dir nicht entgangen, das ich betroffen war.
5 Monate sinnlos gegrounded und weiter 5 Monate Verzögerung im Transfer.

15. Oktober 2025 22:07 Uhr: Von Sven Walter an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

@Sven: Horsts Punkt war einfach, kann die EASA eine solche Blockadehaltung nicht irgendwie umgehen. Kann man darauf nicht sachlich antworten? Und wenn man das nicht will, kann man sich den persönlichen Angriff nicht auch einfach sparen?

Chris - ich habe nicht auf seinen oberen Eingangsbeitrag geantwortet, sondern sein Pamphlet zum Thema strafrechtlicher Notstand.

Das ist ungefähr so, als ob du mir als Physiker erklären würdest, dass kinetische Energie die Formel m mal g mal h hat. Also: Völliger Humbug. Das ist sachlich. Wenn ich ganz ehrlich bin, ist sein Beitrag zum Strafecht aber, um im physikalischen Bild zu bleiben, dass Wasser bei ISA bei 35°C kocht.

Sein Anruf bei einem Sachbearbeiter mag das Wasser trüber oder heller machen, das kann gerne jeder für sich bewerten. Der Beitrag zu § 34 StGB in Verbindung mit der VO 1178 ist kompletter Blödsinn. Vollkommen. Ohne andere mögliche Wertung. Wirklich, so wie eine Umkehrkurvendiskussion beim Flameout eines Starfighters 100 Fuß AGL, 3 sek nach dem Start. Bei einer Gleitzahl von 4,5 (das ist jetzt aus dem Kopf).

15. Oktober 2025 23:00 Uhr: Von Willi Fundermann an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Die F104 musste bei Motorausfall mit 18000ft/min (!) sinken, um die notwendige Minimumspeed zu halten. Deshalb war den Luftwaffenpiloten befohlen, bei Enginefailure - egal in welcher Höhe - zwingend auszusteigen. Einmot halt.

15. Oktober 2025 23:34 Uhr: Von Horst Metzig an Sven Walter Bewertung: +0.00 [2]

Wasser kocht auch bei 35 Grad bei entsprechenden Atmosphärendruck. Der intellektuelle Atmosphärendruck im Zusammenhang Medical bei dem LBA L6 ist oberhalb 5000 Meter.

Durch Mittelsleute habe ich meine Rechtstheorie an die ehemalige Justitiarin des LBA weiter leiten lassen. Mal sehen, was die daraus macht. Es ist immerhin eine Idee oberhalb der Flughöhe 5000 Meter, ohne unter Sauerstoffmangel zu leiden.

Meine Gedanken haben sich darauf ausgerichtet, angesichts der Auswüchse des LBA L6 sich nicht weiter an Vorgaben 1178/2011 zu halten, sondern bei einen anderen EASA Mitgliedstaat eine komplett neue flugmedizinische Untersuchung eingeleitet durchzuführen. Das mag zwar nicht den Vorschriften entsprechen bei einer Verweisung/Konsultation, aber wenn das LBA L6 nicht richtig im zeitlichen Rahmen arbeitet, ist es wohl im Rechtsempfinden eines durchschnittlichen Bürgers erlaubt, Sonderwege zu gehen.

Anmerkung, die Flugmedizin soll nicht umgangen werden, aber in einen anderen Staat richten sich die Fliegerärzte an innerstaatlicher Vorgehensweise im Rahmen der EU 1178/2011.

Flugmedizin sollte Flugmedizin bleiben, und nicht einer Art von Behördenbremswirkung unterliegen.

16. Oktober 2025 00:27 Uhr: Von Sven Walter an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]

a) Hast du Nina Coppiks PDFs komplett gelesen? Einfache Frage, ja oder nein?

b) Deswegen schrieb ich "ISA".

c) Durch Mittelsleute habe ich meine Rechtstheorie an die ehemalige Justitiarin des LBA weiter leiten lassen. Mal sehen, was die daraus macht. Es ist immerhin eine Idee oberhalb der Flughöhe 5000 Meter, ohne unter Sauerstoffmangel zu leiden. Ja was solle die ehemalige Justitiarin des LBA mit dieser "Rechtstheorie" damit machen... hoffentlich Ablage Blau. Oder eine schöne Glosse.

Horst, ich habe hier eine ganze Wand voll spannender Fliegerliteratur. Auch eine mit juristischer Fachliteratur. In keinem einzigen Buch wirst du dort irgendwas zum Thema "de lege lata" finden, aber du kannst Eingaben "de lege ferenda" gerne konstruktiv machen, für Köln & Brüssel. Konstruktiv, nicht als Laie Rechtstheorien neu erfinden, die nix weiter sind als absurde Auslegung von Normen.

Jeder Jurastudent in der 3. Woche des ersten Semesters würde dir das bestätigen. Da wir gerade Mitte Oktober haben, die Thermik eher in Namibia zu finden ist und du dich vielleicht noch irgendwo einschreiben kannst, bitte tue es. Den Ehrgeiz hast du ja offenkundig. Bitte nutze Bücher, keine eigenen kreativen Ableitungen.

16. Oktober 2025 10:42 Uhr: Von Peter Meier an Sven Walter Bewertung: +1.33 [7]

"Horst, ich habe hier eine ganze Wand voll spannender Fliegerliteratur. Auch eine mit juristischer Fachliteratur..."

Offensichtlich ohne Nutzen für andere. Dann sollte man sich zurückhalten, anderen zu diffamieren, die zumindest einen Exkurs wagen, während du alles besser weißt, nur dass weder LBA, noch BMV noch VG Braunschweig von deinem wunderbaren Wissen bisher wussten.

16. Oktober 2025 12:38 Uhr: Von Markus S. an Peter Meier

Typisches Problem beim Sven. Oh waia jetzt ballert er gleich wieder. ;-)

16. Oktober 2025 14:14 Uhr: Von Sven Walter an Peter Meier

Offensichtlich ohne Nutzen für andere. Dann sollte man sich zurückhalten, anderen zu diffamieren, die zumindest einen Exkurs wagen, während du alles besser weißt, nur dass weder LBA, noch BMV noch VG Braunschweig von deinem wunderbaren Wissen bisher wussten.

Gegenfrage: Hast du die über 200 Seiten von Nina Coppik gelesen? Nein? § 34 StGB ein einziges mal durchgelesen? Nein?

Das, was das LBA, das Verkehrsministerium und das VG Braunschweig machen ist skandalös, zum Kotzen, furchtbar. Aber es hat nix mit rechtfertigendem Notstand zu tun, wenn man sich dagegen wehren will. Das ist kein diffamieren, das ist nüchternes Runterbrechen. Frag jede einzelne Volljuristin und jeden einzelnen Volljuristen hier im Forum, wir haben mehrere, auch stille Mitleserinnen und Mitleser. Wir reden hier von den ersten 3 Wochen des Studiums nur stinknormalem Lesen der Vorschrift.

Du kannst es auch konstruktiv-positiv sehen: Horst kann gerne anfangen, die ganze Wand zu lesen. Damit er selbst drauf kommt. Damit er was mit seiner (offenkundig zu?) umfangreichen Freizeit anfängt.

Peter, Markus, lest die 217 (?) Seiten von Nina Coppik. Dann urteilt. Offenbar sind manche Menschen äußerst dünnhäutig, wenn sie wissentlich mit wenig Fakten und ganz viel Haltung und Meinung durchs Leben wandeln.

16. Oktober 2025 14:27 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter

Hast du oben nicht geschrieben...ich kenne die qualitativen grenzen meiner schreibe? Da fehlt aber manchmal das svengütesiegel...

16. Oktober 2025 14:40 Uhr: Von Sven Walter an ingo fuhrmeister Bewertung: +2.00 [2]

Wenn du in einem x-beliebigen Forumsbeitrag literarische Güte suchst, haben du und ich wohl unterschiedliche Ansprüche an die Qualität von Literatur. Das hier ist ein Stammtisch, keine Drehbuchfabrik für erfolgreiche Fernsehserien.


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