Bitte jetzt keine Nebenkriegsschauplätze zum Thema manifestieren. Rechtfertigender Notstand ist von mir falsch gewählt.
Die EASA hat eine Liste aller medical assessor veröffentlicht: https://www.easa.europa.eu/en/domains/aircrew-and-medical/medical hier etwas tiefer Downloads suchen und finden, und dann auf Downloads PDF List of Medical Assessors of NAAs drücken.
In der Rubrik 12 stehen 10 Ärzte, welche für das LBA L6 zuarbeiten. Ich habe mit einigen telefoniert. Deren Aufgabe ist medizinische Empfehlungen an das LBA auszustellen. Bemerkenswert ist, dass zumindest einer dieser 10 Ärzte schon aufgegeben hat, so wurde mir am Telefon gesagt. Aber mit einen dieser 10 ist es mir gelungen, auch wenn ich deren Mittagspause zeitlich etwas verkürzt habe - entschuldigung - Hintergrundinformationen zu erfragen. Antwort, das Luftfahrtbundesamt ist personell unterbesetzt, so deren Erklärung zu diesen langen Wartezeiten bei Verweisungen oder Konsultationen. Meine nächste Frage, dann transferiert dieser Pilot seine Lizenz und das medical einfach in einen anderen EU Staat. Dann müssen die vollständigen flugmedizinischen Akten von dem Luftfahrtbundesamt vorhanden sein und übermittelt werden. Frage, wenn diese Akten aber nicht vollständig sind, egal aus welche Gründe? Meine Antwort, dann muss eben bei dem neuen Lizenzstaat komplett neu flugmedizinisch untersucht werden, wo ist aus ärztlicher Seite das Problem? Aus deren verbalen Reaktion habe ich dann die ersten Unsicherheiten erkannt, bzw. naja, warum soll das auch nicht so gehen?
Darum dreht es sich. Wenn flugmedizinische Akten nicht vollständig für ein Transfer der flugmedizinische Akten vorhanden sind, dann muss eben darauf verzichtet werden und bei dem neuen Lizenzstaat das volle flugmedizinische Untersuchungsprogramm durchgezogen werden. Irgend wo lagern die flugmedizinische Akten, und wenn das LBA personell unterbesetzt ist, und dann diese Unterbesetzung für lange Wartezeiten zu verantworten sind, dann erklärt man der neuen Lizenzbehörde die personelle Unterbesetzung im LBA, und dass man mit der Klasse 1 eine Familie zu ernähren hat. ( so eine Art Rechfertigung der Vorgehensweise. )
Dann wurde ich am Telefon noch aufmerksam gemacht, dass die EU 1178/2011 nicht von der EASA, sondern vom EU Parlament kommt. Viel Vergnügen bei Ihrer Änderung, so deren letzte Worte.
Ein bischen komme ich mir vor wie ein Soldat im Schützengraben, welcher sich aus einen nahezu festbetonierten Stellungskampf Meter um Meter der gegnerischen Front, trotz Kugelhagel, vorarbeitet.
Es gibt ein europäisches flugmedizinisches Archiv. EAMR https://www.easa.europa.eu/en/domains/aircrew-and-medical/medical/european-aero-medical-repository
Dieses Archiv ist das Ergebnis einer gründlichen Analyse der Germanwingabsturz 2015.