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15. März 2012 Jan Brill
Flugbetrieb: King Air Unfall in Egelsbach
Nebel und Alkohol
Auf vielfachen Wunsch unserer Leser stellen wir den Artikel aus der Januar-Ausgabe zum Flugunfall einer King Air F90 am 7. Dezember 2009 in Egelsbach online. Insbesondere im zweiten Teil enthält der Text wichtige Informationen zur Gelände- und Hindernissituation in EDFE, die eine anfliegende Besatzung unserer Ansicht nach unbedingt kennen sollte. Wir wollen durch die Online-Veröffentlichung dieses Artikels jedoch keinesfalls behaupten oder nahelegen, der Unfall vom 1. März 2012 wäre auf die gleichen oder auf ähnliche Ursachen und Faktoren zurückzuführen (Artikel als PDF).
Die in Egelsbach (EDFE) beheimatete King Air F90 war um kurz nach drei Uhr Lokalzeit in Bremen mit dem Ziel Egelsbach gestartet. An Bord waren drei Personen. Vorn links der 61 Jahre alte Halter, der als Pilot in Command fungierte, rechts ein ebenfalls King Air gerateter Pilot (56 Jahre), der den Funkverkehr durchführte, und hinten ein weiterer Passagier. Die drei Männer waren am Morgen des gleichen Tages in EDFE aufgebrochen und zunächst nach Hamburg und dann weiter nach Bremen geflogen.

Unfallstelle 1,8 NM vor der Schwelle zur Piste 27. Die Unfallstelle ist 620 ft hoch (mit Bäumen 700 ft) der Platz liegt auf 385 ft MSL. | © BFU |
Das Flugzeug führte den sogenannten HPA-Anflug, einen (damals) über drei Wegpunkte geführten Sichtanflug, durch, der praktisch aus einem sehr langen Endanflug von Aschaffenburg direkt zur Piste 27 besteht. Um 16:13 meldete die Crew der King Air „Victor Mike Charlie“, also Sichtflugbedingungen. Die King Air war zu diesem Zeitpunkt noch knapp 3.000 ft MSL hoch und vollzug unmittelbar danach den Flugregelwechsel von IFR nach VFR.
Es folgte ein relativ steiler Sinkflug und die Aufforderung an die Crew, das Passieren von 1.500 ft zu melden (= Verlassen des Luftraum C Frankfurt). 5,5 NM von der Schwelle entfernt zeichnete das Radar eine Höhe der King Air von 1.800 ft MSL auf, das sind gut 1.400 ft über dem Flugplatz, das alles bei einer Groundspeed (schwacher Wind) von 180 Knoten. Um 16:15:06 Uhr Lokalzeit passierte die King Air 1.500 ft und setzte den Einleitungsanruf an Egelsbach Info ab. Dieser wurde von der Flugleitung mit einem Hinweis auf eine seitliche Ablage von der Anfluggrundlinie und der Meldung „Lights and Flashes are on“ beantwortet.
Die Wetterlage am Platz wurde mit 5 km Sicht, few 500, scattered 1.000 und broken 25.000 ft sowie 6°/6° aufgezeichnet. Unmittelbar im Osten aber, also in dem Sektor aus dem die King Air anflog, lag eine Nebelbank mit aufliegenden Untergrenzen und einer Dicke von ca. 100 bis 200 Fuß. Die Besatzungsmitglieder des in Egelsbach stationierten Polizeihubschraubers beschrieben die Wetterlage zum Zeitpunkt des Absturzes wie folgt:
[...] Am Platz selbst waren die Sichtflugbedingungen völlig unproblematisch, nach Süden war keine relevante Bewölkung sichtbar. Nach Osten hin begann unmittelbar nach Überfliegen des Gewerbegebietes Egelsbach und der Bundesstraße 3 aber eine ausgedehnte Nebellage. [...] Die Lage begann unmittelbar in Baumwipfelhöhe und war geschätzt ca. 100 bis 200 Fuß mächtig. Sie verhinderte völlig die Sicht nach Osten. [...] Dies war nur im langsamsten Schwebeflug unmittelbar über den Baumwipfeln möglich. Die Sichtweite betrug im Wechsel zwischen 50 und maximal ca. 150 Metern. Um den Hubschrauber und darüber befand sich die besagte Nebelschicht. Durch diese konnte man kurzzeitig nach oben blaue Flecken erkennen, im Großen und Ganzen war sie aber kompakt und geschlossen. [...]
Solche Bedingungen mit kleinräumig sehr scharf abgegrenzten Unterschieden bei Sicht und Untergrenze sind insbesondere im Winter typisch für den Flugplatz Egelsbach. Jeder dort längere Zeit im Winter tätige Pilot kennt sie.
Um 16:16:03 Uhr meldete die Flugleitung an die King Air „coming up on center line“, was von der King Air mit dem Rufzeichen bestätigt wurde, anschließend meldete der Flugleiter „You are now on center line“, was von der Besatzung ebenfalls bestätigt wurde. Zu diesem Zeitpunkt war das Flugzeug gemäß Radar noch 800 bis 900 ft MSL hoch. Der Flugplatz Egelsbach ist 385 ft hoch, das Gelände steigt im östlichen Anflugsektor auf bis zu 700 ft an.
Zwei Sekunden nach der letzten Bestätigung durch die King Air forderte die Flugleitung die Besatzung auf: „Check your altitude.“ Die Radardaten zeigten 700 ft Höhe an, was in etwa der Höhe der Baumwipfel an der Unfallstelle entsprach. Danach gab es keine weiteren Radaraufzeichnungen von der King Air mehr. Weitere Funksprüche der Flugleitung wurden auch nicht mehr beantwortet.
Die Alarmierung der Rettungskräfte erfolgte um 16:38 Uhr durch die Flugleitung Egelsbach. In einem Waldstück 1,8 NM östlich des Flugplatzes wurde das brennende Wrack gefunden. Zwei der Insassen kamen beim Aufprall ums Leben, der dritte starb an Rauchgasvergiftung. Das Wrack wies einen sehr hohen Zerstörungsgrad auf, die Leichen konnten wegen des Feuers erst am nächsten Morgen geborgen werden.
Untersuchung

Das Unfallflugzeug vom Typ King Air F90. | © aviation-friends-hamburg-forum.de |
Außer der Anflugrichtung und dem Betriebszustand der Triebwerke ließ das stark zerstörte Wrack kaum Rückschlüsse zu. Die King Air flog beim Aufprall mit einem Track von ca. 259 Grad, was etwa dem Endanflugkurs zur Piste 27 (265°) entspricht. Die Triebwerke gaben Schub ab. Hinweise auf eine technische Störung fanden sich nicht. Eine Untersuchung von GPS-Empfänger oder ein Ablesen der Instrumente war nicht mehr möglich. Ein etwaig auf Standard-Einstellung 1013 hpa belassener Höhenmesser hätte angesichts des aktuellen QNHs von 1012 hpa aber auch nur eine Abweichung von 27 ft zur Folge gehabt.
Die Untersuchungen der BFU konzentrierten sich folglich auf die betrieblichen Aspekte und die Obduktion der Besatzung. Die beiden vorne sitzenden PPL-Piloten waren ausgebildete King-Air-Flieger mit gültiger Musterberechtigung (Type Rating) für die BE90. Der links sitzende 61-jährige PIC verfügte über eine Gesamtflugerfahrung von 2.200 Stunden, war in den letzten 90 Tagen ca. 16 Stunden mit der King Air geflogen und besaß zusätzlich noch Musterberechtigungen für die PA31/42 und C525. Sein letzter Checkflug auf der BE90 lag gerade mal drei Wochen zurück. Allerdings war sein PPL selbst fünf Wochen zuvor abgelaufen. Es fehlte die ZUP, die freilich auf die fliegerische Qualifikation eines Piloten denkbar wenig Einfluss hat.
Auch der rechts sitzende 56 Jahre alte PPL-Pilot, der den Funkverkehr durchführte und von der BFU als Passagier bezeichnet wird, besaß ein BE90 Rating. Über seine Flugerfahrung macht die BFU keine Angaben. Er hatte die Musterberechtigung ein halbes Jahr zuvor erworben.
Über das Flugzeug selbst gab es wenig zu berichten, außer der Tatsache, dass der BFU vom zuständigen Werftbetrieb zwei Nachprüfscheine vorgelegt wurden. Zunächst einer mit Gültigkeit bis Oktober 2009 und dann einer mit Gültigkeit bis Dezember 2009. Die BFU schreibt dazu:
Nach Zeugenanhörungen im oben genannten Betrieb wurde ein zweiter Nachprüfschein von diesem an die BFU ausgehändigt mit Ablaufdatum Dezember 2009. Da der zweite Nachprüfschein erst nach den Zeugenanhörungen im LTB an die BFU übergeben wurde, bestehen Zweifel an dessen Gültigkeit. Welcher Schein letztendlich Gültigkeit hatte, ließ sich nicht zweifelsfrei ermitteln.
Es ergaben sich jedoch keinerlei Hinweise auf technische Mängel an der Turboprop.
Aufschlussreicher war die Obduktion der drei Insassen. Zunächst wurde am PIC eine Konzentration eines Anti-Parkinson-Mittels und eines weiteren Mittels (Levodopa und Amantadin) festgestellt. Die exakte Konzentration und damit womöglich Leistungsminderung ließ sich jedoch nicht mehr so ohne Weiteres bestimmen:
Die toxikologischen Befunde müssen allerdings vorsichtig interpretiert werden. Ein möglicher Einfluss der thermischen Belastung oder anderer Faktoren auf die postmortale Verteilung von Amantadin kann nicht ausgeschlossen werden, insbesondere da, wie oben angeführt, das Konzentrationsverhältnis von Blut zu Leber nicht mit vergleichbaren Fällen übereinstimmt. Bei der gemessenen Leberkonzentration wären deutlich geringere Konzentrationen im Blut zu erwarten, die dann im therapeutischen Bereich liegen würden.
Anders verhielt es sich bei der Untersuchung auf Alkohol. Beim Piloten wurde ein Blutalkoholgehalt von 0,25 Promille festgestellt, beim Copiloten von 0,21 Promille und beim Passagier von 0,41 Promille. Aufschlussreich dabei: Aufgrund des Konzentrationsverhältnisses zwischen Blut und Urin konnte ermittelt werden, dass der Blutalkoholgehalt von einem „geringen aber aktuellen Konsum“ innerhalb der letzten 30 Minuten vor dem Tod herrührte. Mit anderen Worten: Es handelte sich nicht um das Glas Wein oder das Bier zum Mittagessen. Alle drei Insassen hatten auf dem Flug von Bremen nach Egelsbach geringe Mengen Alkohol zu sich genommen.
Betriebliche Aspekte: Das Anflugverfahren

Damaliges HPA-Anflugverfahren in Egelsbach. | © HFG / DFS |
Der Anflug nach Egelsbach von Osten her wurde über das HPA-Verfahren durchgeführt, mit dem große und schnelle Flugzeuge anstatt über die Platzrunde in einem langen Endanflug zur Piste 27 geführt werden. Damals gültig waren drei Wegpunkte: Hotel 1, Hotel 2 und Hotel 3.
Das Verfahren begann am Wegpunkt Hotel 1, ca. 2 NM nördlich des Flugplatzes Aschaffenburg, und führte mit 265° (M) zu Wegpunkt Hotel 2, der genau auf der Grenze zwischen der östlichen Untergrenze des Luftraum C von 3.500 ft und dem westlichen Bereich mit 1.500 ft Untergrenze lag, und dann weiter zum optionalen Wegpunkt Hotel 3, von dem aus noch ca. 4 NM zur Schwelle 27 zurückzulegen waren.
In einer nicht zur AIP gehörigen Veröffentlichung des Flugplatzes Egelsbach, einer Art Briefingmappe für anfliegende Besatzungen: „Frankfurt-Egelsbach Operations for High Performance Aircraft / How to get there and away again“, die seit Februar 2008 auf der Internetseite des Flugplatzes zum Download bereitstand, wurde auch das Sinkflugprofil für diese Segmente erläutert. Für den Weg von Hotel 2 bis zur Schwelle gab die Veröffentlichung einen Sinkfluggradienten von 150 ft/NM an. Der Wert ist jedoch falsch. Er wäre richtig, wenn Egelsbach auf MSL läge. Egelsbach liegt jedoch 385 ft hoch. Daher führt der angegebene Gradient etwa 4 NM vor der Schwelle in den Boden.
Für den Unfall dürfte dieser Umstand jedoch ohne Bedeutung gewesen sein, denn der Anflugweg der King Air war ohnehin sehr viel steiler als der in der Veröffentlichung empfohlene Sinkfluggradient. Die Veröffentlichung wurde seitens des Fluglatzbetreibers in der Folge zunächst geändert und inzwischen komplett zurückgezogen.
Beurteilung

Übersicht über den Flugplatz von West nach Ost. Der Anstieg im Gelände im Final zur Piste 27 ist mit bloßem Auge kaum erkennbar. | © HFG |
Der von der BFU rekonstruierte Anflugweg der King Air zeigt lateral einen durchgängig zu weit nördlich angelegten Flugweg und vertikal ab der IFR-Cancellation ca. über Hotel 2 einen Sinkflug von zunächst 275 ft/NM, also etwa 1.000 ft/min. Danach wurde die Fluggeschwindigkeit bei Erreichen von 1.400 ft deutlich von 190 auf 140 Knoten verlangsamt. Der letzte Abschnitt des Sinkflugs begann hinter dem Punkt Hotel 3 und führte von 1.400 ft bis zur Unfallstelle auf ca. 700 ft Höhe. Auf dem ca. eine Meile langen Teilstück vom Beginn des Sinkflugs bis zur Unfallstelle sank die King Air bei 130 Knoten radarermittelter Groundspeed also mit rund 1.400 ft/min.
Das im BFU-Bericht dargestellte Vertikalprofil deckt sich hier nach unserer Interpretation nicht exakt mit den Radardaten, da der Flugweg von Hotel 3 zur Unfallstelle im Vertikalprofil als mehr oder minder kontinuierlicher Sinkflug dargestellt ist und die Phase des Geschwindigkeitsabbaus in 1.400 ft nicht berücksichtigt wird. Der Sinkflug aus 1.400 ft begann erst knapp 2,8 NM vor der Schwelle bzw. 1 NM vor der Unfallstelle und nicht – wie im Vertikalprofil dargestellt – vier Meilen von der Piste entfernt.
Aus der seitlichen Ablage heraus kann man auch schließen, dass für den Anflug keine Navigationshilfen wie das Platz-NDB oder GPS genutzt wurden.
Zur Leistungsfähigkeit der Besatzung hält die BFU fest:
Resultierend aus dem Alkohol- und Medikamenteneinfluss kann durchaus von Unkonzentriertheit und Verminderung der Leistungsfähigkeit ausgegangen werden, wie auch in der NfL II 24/98 beschrieben wird.
Das Situationsbewusstsein des Piloten während des Anfluges war zumindest in Bezug auf die Flughöhe und Entfernung zum Flugplatz unzureichend. Die Gründe hierfür liegen mit hoher Wahrscheinlichkeit im Konsum von Alkohol und daraus resultierendem Blutalkoholgehalt von 0,25 0/00.

Die verschiedenen Anflugprofile auf dem damaligen HPA-Verfahren. Der vom Flugplatzunternehmer in der Broschüre vorgeschlagene Weg (cyan) führt in den Boden. Die King Air folgte diesem Vorschlag aber ohnehin nicht (rot). | © BFU | Die Ermittler führen am Ende folgende Ursachen und Faktoren auf:
Der Unfall ist auf den Sinkflug im Endanflug, der in eine Nebelschicht und in Hindernisse führte, zurückzuführen.
Zum Unfall haben beigetragen:
- eine zu hohe Sinkgeschwindigkeit,
- eine durch Alkoholeinfluss begünstigte verminderte Leistungsfähigkeit und unzureichendes Situationsbewusstsein,
- dass kein visueller Kontakt zur PAPI oder zum Flugplatz bestand,
- dass die verfügbaren Navigationshilfen an Bord nicht ausreichend oder gar nicht genutzt wurden.
Kommentar
Alkohol beim Fliegen gehört zu den gerne totgeschwiegenen Themen sowohl in der gewerblichen wie auch in der privaten Luftfahrt.
§1 Abs. 3 LuftVO hält dazu klipp und klar fest:
Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeugs oder sonst als Mitglied der Besatzung behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen und nicht als anderes Besatzungsmitglied tätig sein.
EU-OPS 1 1.085(d) macht‘s für den gewerblichen Verkehr ähnlich und schreibt vor, dass ein Besatzungsmitglied nicht tätig werden darf:
- während es unter dem Einfluss irgendeines berauschenden Mittels oder Medikaments steht, das seine Fähigkeiten in sicherheitsgefährdender Weise beeinträchtigen könnte,
- nach einem Tieftauchgang, außer wenn danach ein angemessener Zeitraum verstrichen ist,
- nach einer Blutspende, außer wenn danach ein angemessener Zeitraum verstrichen ist,
- wenn die geltenden medizinischen Anforderungen nicht erfüllt sind oder wenn es daran zweifelt, die ihm über- tragenen Aufgaben erfüllen zu können, oder
- wenn es weiß oder vermutet, dass es so ermüdet ist oder sich derart unwohl fühlt, dass der Flug gefährdet werden kann.
Die früher mal in JAR-OPS 1 festgelegten und vielen Piloten noch bekannten Werte von 0,2 Promille und acht Stunden (Bottle to Throttle) sind durch den Allgemeinen Passus (1) ersetzt worden.
Ein wichtiger und oft vergessener Aspekt, den die Vorgängerbehörde der BFU bereits im Jahr 1982 herausgearbeitet hat, wird in diesem Bericht nochmals zitiert:
Nach Erkenntnissen der internationalen Flugmedizin tritt bei einem Blutalkoholgehalt von 0,2 0/00 bereits ein messbare, bei 0,35 0/00 eine deutliche Leistungsbeeinträchtigung der Luftfahrzeugführer ein. Bei 0,5 0/00 ist bereits eine absolute Fluguntauglichkeit anzunehmen. Der Gefahrenwert von 0,2 0/00 ist für den Luftfahrzeugführer, der sich im dreidimensionalen Raum bewegt, vergleichbar mit den 0,8 0/00 für den sich auf dem Boden bewegenden Kraftfahrer.
Der niedrigere Wert für den Luftfahrzeugführer ergibt sich aus den erhöhten Anforderungen beim Fliegen wie u.a: Verarbeitung zusätzlicher Sinneseindrücke (z. B. Gleichgewichtsbeeinträchtigungen oder sonstige Beschleunigungseffekte), Koordination von Steuerbewegungen in mehreren Achsen, Interpretation der angezeigten Messwerte der Flugüberwachungs- und Navigationsinstrumente usw. [...] Bereits bei Flügen über 15 Minuten Dauer treten Ermüdungseffekte auf, die die Leistungsfähigkeit des Luftfahrzeugführers neben der unmittelbaren Beeinträchtigung durch den Alkohol noch weiter verschlechtern.
Aufgrund der erhöhten Anforderungen vor allem an die Verarbeitung von Sinneseindrücken wirkt sich Alkohol im Cockpit sehr viel schneller aus als im normalen zweidimensionalen Leben oder im Auto.
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Eintschuldigen Sie den Anglizismus, als Gridlock bezeichnet man eine gegenseitige Blockade im Strassenverkehr, bei der sich keiner der Verkehrsteilnehmer mehr bewegen kann.
MfG
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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12. März 2012 Jan Brill
Flugbetrieb: N registrierte Experimentals in Deutschland
LBA groundet n-registrierte Experimentals und Homebuilts in Deutschland
Seit Jahrebsginn mussten Halter von n-registrierten Experimentals und Homebuilts in Deutschland schlechte Nachrichten aus Braunschweig hinnehmen. Die normalerweise routinemäßig erteilte Einflugerlaubnis für diese Flugzeuge wurde vom LBA abgelehnt. Grund sind offenbar zwischenbehördliche Missverständnisse zwischen FAA und LBA.

Experimentals und Homebuilts wie diese Glasair I erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Bislang war der Betrieb auf Basis jährlicher Einfluggenehmigungen problemlos möglich, nun ist diese Flugzeugklasse aber offenbar zwischen die Mühlen von FAA und LBA geraten. | © Lone Mountain Aircraft | Betroffen sind Halter von Flugzeugen mit eingeschränkter, also einer nicht ICAO-konformen, Verkehrszulassung . Dies sind vor allem Experimentals und Homebuilts. Da diese Flugzeuge nicht nach ICAO-Standards zugelassen sind, sind sie auch nicht durch die allgemeine Verkehrserlaubnis nach §1(c)(5) LuftVG und dem ICAO-Abkommen abgedeckt.
Diese Maschinen benötigen eine individuelle Einfluggenehmigung nach §2(7) LuftVG und das jährlich, übrigens auch für jedes andere Land in der EU. Diese Einfluggenehmigung wurde in Deutschland in der Vergangenheit problemlos erteilt, wenn auch manchmal mit Auflagen versehen.
Nun ist es offenbar zu einem bürokratischen Girdlock zwischen FAA und LBA gekommen. Die FAA hat dem LBA auf Anfrage mitgeteilt, dass sie für n-registrierte Luftfahrzeuge, die dauerhaft in Deutschland stationiert sind, keine oder nur eine eingeschränkte flugbetriebliche und technische Aufsicht übernimmt. Den Haltern wurde daraufhin vom LBA mitgeteilt:
Um eine Einflugerlaubnis erteilen zu können benötigen wir von Ihnen eine Bestätigung der FAA, dass für Ihr Luftfahrzeug die Aufsicht für den beantragten Zeitraum übernommen wird.
Dem Leser dieser Zeilen kommt zunächst einmal der Gedanke: Wenn eine Behörde ein Problem sucht, dann findet sie auch eines!
Bei genauerem Hinsehen stellen sich jedoch noch eine Anzahl weiterer Fragen. Zunächst wäre da die Frage in wieweit sich diese Situation von der Situation in der Vergangenheit unterscheidet. Wir haben nachgefragt und das LBA antwortete Pilot und Flugzeug dahingehend, dass die FAA offenbar tatsächlich ihre Aufsichtstätigkeit für diese Flugzeuge seit Jahresbeginn reduziert hat.
Dann stellt sich die Frage wie bei kurzzeitigen Aufenthalten von Experimentals (z.B. zu Messen) vorgegangen wird. Das LBA wird ja wohl kaum den Dreamliner oder die neueste Cirrus von ILA oder AERO aussperren. Hier antwortete das Luftfahrtbundesamt, dass kurzzeitige Genehmigungen weiterhin erteilt würden.
Schließlich wollten wir noch wissen, ob die Aufsicht nicht durch die FAA an das LBA delegiert werden kann. Dies ist nach Auskunft aus Braunschweig nicht möglich.
Für die Halter von Experimentals und Homebuilts sieht es also im Moment tatsächlich düster aus. Etwas Hoffnung macht die Behörde jedoch, indem sie mitteilt:
Das LBA steht mit der amerikanischen FAA in Kontakt, um die Einzelheiten der aus Sicht der USA eingeschränkten Aufsichtstätigkeiten der FAA in Deutschland zu klären.
Halter solcher Flugzeuge, die im Moment ihre Einfluggenehmigung verlängern müssen, sind also vorerst gegroundet und müssen sich auf einen erheblichen Wertverlust ihrer Flugzeuge einstellen.
Empfehlen kann man den Betroffenen im Moment nur, über US-AOPA und EAA druck auf die FAA auszuüben, denn – solange das LBA von seiner Position nicht abrückt und auch einen geringeren Umfang der betrieblichen Aufsicht akzeptiert oder selbst ausübt – kann augenscheinlich nur die FAA die Situation auflösen.
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Also: Termine mit Ressortleitern von Magazinen, Tageszeitungen oder größeren Medien machen, hingehen, erklären, Gratis-Seminare für die Redakteure anbieten. Expertise bereitstellen. Handouts verteilen, Begriffe klären (IFR, VFR, "Keinflugzeug", Hobby-Flieger, etc.). Man muss den anderen schon Ernst nehmen, wenn man etwas verändern will. Und darum geht's doch, oder?
Hallo Herr Hinrichs,
den Artikel beurteilen wir offensichtlich sehr verschieden, aber Ihre Anregung greife ich gerne auf. Wenn Sie ein paar Kollegen zusammentrommeln, bin ich gerne bereit während der AERO in Friedrichshafen (18.-21. April) ein dreistündiges Seminar zu halten. Vorschlag:
1) Die AL, das unbekannte Wesen: Betriebsarten, Infrastruktur und Nutzung der Allgemeinen Luftfahrt (45 min)
2) Lizenzen und Ausbildung: "Hobbypilot" oder "Flugkapitän" ? (45 min)
3) Unfälle: Untersuchungen, Methoden und der Unterschied zwischen Schuld und Grund. Mit Beispielen. (60 min)
Danach Rundgang auf der AERO.
Themen können wir gern noch anpassen. Bin für Vorschläge ganz ohr.
MfG
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Danke Herr Brill! Auch wenn Ihr äußerst lesenswerter Artikel solche Pamphlete wohl auch zukünftig nicht vermeiden kann.
Hallo Herr Schenk,
ob man solche Artikel verhindern kann oder soll weiss ich nicht, ich kann Ihnen aber versichern, dass die Kritik nicht verhallt. Nach einem E-Mail-Austausch und Telefonat mit Herrn Kwasniewski wird es morgen vielleicht sogar ein klärendes Gespräch mit einer oder mehreren Quellen für diesen Artikel geben. Bin mal gespannt.
MfG
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Oder sich klar und unmissverständlich auszudrücken. Das gehört zum Handwerkszeug eines Journalisten...
Da habe ich aber schon bessere Rückzüge gesehen. Freut mich ja, dass Sie sich hier neu angemeldet haben, gerne auch zum Zwecke der Kritik. Aber bitte ... ich schreibe 2.200 Worte mit heftiger und teils sehr polemischer Kritik und alles was Sie finden ist der Umstand, dass Sie einen langen aber recht eindeutigen Satz nicht verstanden haben?
C'mon - there's gotta be more than that!
MfG
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Dass es im Schuhbeck’s (das übrigens vor Ort kaum jemand “Check-Inn” nennt), “Fasanenbrust im Brotmantel” gibt, erfahre ich nach zwei Jahrzehnten Flugpraxis in Egelsbach und bestimmt Hunderten von Essen mit Freunden, Kunden und Kollegen im Schuhbeck’s übrigens erst von Ihnen. "
und nun?
Ja was den nun? Notwendiger Zwischenschritt zwischen Copy und Paste ist eben auch noch lesen und verstehen.
MfG
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Willkommen im Forum Herr Schnelle.
Was mich aber misstrauisch macht: Es gibt die Fasanenbrust im Brotmantel beim Schubecks in Egelsbach [...]. Zu haben für 22,50 Euro Genauso heißt das Restaurant nun mal Schubecks Check Inn.
Habe ich was anderes behauptet? Zitat bitte.
MfG
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Lieber Herr Roscher,
danke für den Hinweis auf die VC.
Ich wäre allerdings vorsichtig damit, jemandem eine vorsätzliche, fahrlässige oder grob-fahrlässige Mittäterschaft an diesem sagenhaften Spiegel-Artikel zu unterstellen.
Ich habe für die Gegenrede oben einige Quellen des Herrn Kwasniewski debrieft (ist ja recht leicht zu erkennen mit wem er gesprochen hat). Diese, darunter auch wirkliche Presse-Profis, haben einhellig und entsetzt darüber berichtet im Gespräch mit dem Journalisten Dinge ganz anders bzw. exakt gegenteilig dargestellt zu haben.
Es ist also zumindest möglich, dass auch Herr Handwerg hier quasi Kwasniewski'd wurde.
MfG
Jan Brill
UPDATE 13.3.2012, 09:05 Uhr:
Der Autor des o.g. Artikels, Nicolai Kwasniewski, hat sich in Telefonaten und E-Mails intensiv mit unserer Kritik befasst und dem Vorwurf der Quellenverfälschung vehement widersprochen. Der Vorwurf der unrichtigen Quellenwiedergabe scheint den Spiegel-Journalisten dabei deutlich mehr zu treffen als die fachlichen Fehler des Artikels oder die flächige Abneigung unter den Fachleuten gegen den hämischen Unterton des Texts.
Zumindest für die VC konnte der Autor dabei die gemachten Zitate belegen. Den Vorwurf diese Quelle verfälscht zu haben möchten wir daher nicht mehr erheben und haben ihn aus dem Post oben gestrichen. Wir müssen vielmehr mit Bedauern festhalten, dass die VC offenbar hinter den im Artikel zitierten Aussagen steht.
Ein anberaumtes klärendes Gespräch zwischen dem Spiegel-Autor und der Pressestelle der HFG zur Frage der Quellentreue kam indes nicht zustande. Spiegel-Autor Kwasniewski behauptet auch diese Quelle unverfälscht verwendet zu haben. Die Pressestelle sieht das anders. Dieser Widerspruch muss also vorerst unaufgeklärt bleiben.
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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6. März 2012 Jan Brill
Flugbetrieb: Flugunfall Egelsbach Medienreplik
Fasanenbrust im Brotmantel: Nicolai Kwasniewski vom Spiegel Online erhält unseren Preis für das abscheulichste Stück Luftfahrtjournalismus
Qualitativ verbesserungswürdige Zeitungsartikel in der allgemeinen Presse zum Thema Flugunfälle sind wir bei Pilot und Flugzeug gewohnt. Sätze wie die Experten des LBA rätseln noch über die Unfallursache [2 Stunden nach dem Ereignis] scheinen zu den unausrottbaren Textbausteinen in den Schreibstuben von Zeitungen und Presseagenturen zu gehören. Da muss man durch. Pessimisten werden angesichts solcher Texte zu allgemeinen Medienskeptikern, Optimisten hoffen, dass die Ressourcen für die Recherche dann eben in wichtigere Themen fließen. Ab und an wird es aber auch der Redaktion von Pilot und Flugzeug zu bunt. Im Jahr 2006 wiesen wir SZ-Journalist Lenz Jacobsen und sein gefährliches Gewusel in die Schranken, im Jahr 2010 intervenierten wir bei mehreren TV-Redaktionen wegen der teils abstrusen Berichterstattung zur Aschewolke (der Bayrische Rundfunk schaltete beim A320 im Sichtflug nämlich die Instrumente ab, und da bekommen selbst wir es mit der Angst).
Bei schlimmen Flugunfällen hielt womöglich ein gewisser Respekt vor den Toten und deren Angehörigen die Affekt-Schreiber bislang wenigstens halbwegs auf Abstand. Es überwog uninformiertes aber harmloses Gebabbel von Kleinflugzeugen, Rätseln und möglichen Pilotenfehlern.
Nicolai Kwasniewski vom Spiegel Online hat nun auch diese Barriere gerissen. Ausgerechnet die Wirtschaftsredaktion veröffentlichte anlässlich des Unfalls einer CE750 in Egelsbach am 1. März 2012 einen Text, bei dessen Lektüre man sich unwillkürlich fragt: Was rauchen die eigentlich?

Die Wirtschaftsredaktion des Spiegel Online hat zugeschlagen. | Der Text legt dem interessierten Leser nicht nur nahe warum der Unfall passierte (würde die BFU sicher interessieren!), sondern nutzt das so flott erklärte Unfallgeschehen auch als Hintergrund zu einem Parforceritt durch beinahe sämtliche Klischees der Geschäftsfliegerei.
Ein Sprachbild aus dem Artikel aufgreifend möchten wir dem Autor daher die “Goldene Fasanenbrust im Brotmantel” verleihen. Ein Jury-Preis, den wir in unregelmäßigen Abständen und aus gegebenem Anlass für besondere Verdienste im Kampf gegen Logik, intellektuelle Aufrichtigkeit und sprachliche Genauigkeit verleihen.
Lesen Sie hier unser Anschreiben an den Preisträger:
Sehr geehrter Herr Kwasniewski,
Ihr Artikel “ Der Todesflughafen von Warren Buffett”, erschienen im Spiegel Online vom 5. März 2012, enthält mehrere sprachliche und fachliche Widersprüche und Fehler, die wir als Fachmagazin für die Privat- und Geschäftsfliegerei in Deutschland nicht ohne Gegenrede stehen lassen können.
Zunächst einmal der Titel: Mit der Bezeichnung “Todesflughafen” suggerieren Sie dem Leser eine gewisse Unausweichlichkeit des Schreckens. Etwa wie ein Todesritt oder eine Todesfahrt. Um dies zu belegen, müssten Sie anführen, dass Egelsbach eine gemessen an den Verkehrszahlen höhere Unfallrate aufweist als andere Verkehrsanlagen dieser Kategorie und dass diese erhöhte Rate in einem kausalen Zusammenhang mit dem Flugplatz oder dem Platzverkehr steht. Diesen Nachweis bleiben Sie schuldig.
Auch der Zusatz “von Warren Buffet” ist zumindest irreführend. Eine Investmentgesellschaft, an der Mr. Buffett zu rund einem Viertel beteiligt ist (Berkshire Hathaway), besitzt ein Unternehmen (Net Jets Inc.), dessen Tochtergesellschaft (NetJets Transportes Aéreos, S.A.), Mehrheitsgesellschafter einer deutschen Flugplatzbetriebsgesellschaft (HFG) ist. Die Vorstellung Mr. Buffett hätte direkt irgendetwas mit dem Flugplatz Egelsbach zu tun, würde von Omaha aus die Geschicke am Flugplatz in Südhessen lenken, ist – das wissen Sie – absurd.
Über den Anriss wollen wir hier nicht weiter Zeit verlieren, als erfahrener Journalist wissen Sie so gut wie wir, was dieser ist und bezwecken soll.
Im ersten Absatz des Artikeltexts rekapitulieren Sie die wesentlichen Agentur- und Pressemeldungen zu diesem Unfall. Auch wenn Sie diese sprachlich nach unserer Auffassung in unzulässiger Weise aufpeppen, gelingt Ihnen die Reproduktion doch ohne größere sachliche Fehler. Den Allgemeinplatz “Ein Unglück, das möglicherweise hätte verhindert werden können” können Sie sich jedoch nicht verkneifen. Mir ist übrigens kein Unfall in der Geschichte der zivilen Luftfahrt bekannt, welcher unausweichlich oder schicksalhaft gewesen wäre.
Mangels eigener Recherche zum Thema müssen Sie im nächsten Absatz die Bildzeitung zitieren. Sie tun dies geschickt, indem Sie den Inhalt der Bild-Meldung vom 3.3.2012 infrage stellen, jedoch nur, um diese inhaltlich vollständig zu zitieren. Dass Sie sich auf die Bild stützen lässt den Leser hoffen, der Rest des Artikels hält das versprochene Niveau jedoch leider nicht.
Im nächsten Absatz erklären Sie:
Sicher ist dagegen, dass Egelsbach, der größte regionale Flughafen Deutschlands, [...] vor allem bei Managern und Prominenten sehr beliebt ist. So beliebt, dass mittlerweile 80.000 Starts und Landungen stattfinden und die wohlhabenden Kunden das Risiko in Kauf nehmen, auf einem Flugplatz zu landen, der als einer der gefährlichsten in Europa gilt, auch weil ihm ein sogenanntes Instrumentenlandesystem (ILS) fehlt.
Damit verdrehen Sie die Tatsachen in unzulässiger Weise. Tatsächlich haben die Gesamt-Verkehrszahlen in Egelsbach seit dem Einstieg von NetJets abgenommen. Dass Egelsbach als einer der gefährlichsten Flugplätze Deutschlands “gilt” ist mir übrigens neu. Wer sagt das?
Bei wem gilt Egelsbach als gefährlich? Dieser Satz ist eine klassische Kolportage, der Nebensatz “auch weil ihm ein sogenanntes Instrumentenlandesystem (ILS) fehlt” hingegen ist ein Angriff auf die Logik und die Arithmetik. Sind die angeblich erhöhten Unfallzahlen in Egelsbach auf das Fehlen eines ILS zurückzuführen? Und könnten Sie mir die entsprechende Sicherheitsempfehlung der BFU angeben?
Niemand hat in der Vergangenheit lautstärker für die Einführung eines Instrumenten- Ab- und Anflugverfahrens in Egelsbach gekämpft als dieses Magazin. Aber bitte auf der Basis von Fakten. Ja, ein Instrumentenanflugverfahren erhöht die Sicherheit und die Nutzbarkeit unzweifelhaft. Aber ob es am Unfallgeschehen seit 2003 etwas geändert hätte, diesen Beweis bleiben Sie schuldig. Sie liefern noch nicht einmal Hinweise.
Unfälle zu instrumentalisieren ist nicht nur schäbig – das wäre noch zu verschmerzen. Unfälle zu instrumentalisieren verstellt vor allem den Blick auf die tatsächlichen Ursachen. Und das ist unsafe.
Ihr nun folgender Schwank von Mr. Buffett, der in Egelsbach zwischengelandet ist und dem der Flugplatz so gut gefiel, dass er ihn sich gleich gekauft hat, entzieht sich leider jeglicher inhaltlichen Auseinandersetzung, denn er ist zumindest nach unseren Informationen frei erfunden. Laut Pressestelle der HFG war Herr Buffett noch nie in Egelsbach. Und selbst wenn – glauben Sie ernsthaft, der Chef einer knapp 170 Milliarden Dollar schweren Investmentfirma micro-managed die Akquisitionen einer Tochtergesellschaft auf diesem Level?
Sie fahren fort:
Erst im Juni 2010 starb beim Absturz eines Sportflugzeugs in der Nähe des Flugplatzes ein 54-Jähriger, im Dezember 2009 stürzten drei Geschäftsleute mit einem zweimotorigen Kleinflugzeug ab - unweit der jetzigen Unfallstelle und ebenfalls im Nebel. Insgesamt stürzten seit 2003 fünf Flugzeuge ab - zehn Menschen kamen ums Leben, weit mehr als an Verkehrsflughäfen vergleichbarer Größe.
Der Unfall im Jahr 2010 kann selbst mit Ihrer journalistischen Gabe zur Erzählung nicht auf ein fehlendes ILS zurückgeführt werden. Er hat mit dem Artikel und dem Unfallgeschehen am 1. März schlicht nichts zu tun. Wenn Sie sich damit befasst hätten, dann wäre Ihnen das auch klar: Komplett andere Flugzeugklasse, andere Flugphase, andere Sicht-, Licht- und Wetterbedingungen.
Auch beim Unfall 2009 sind m.E. zumindest Zweifel angebracht ob dieser durch ein Instrumentenanflugverfahren hätte verhindert werden können. Über diese Differenzierungen und Unsicherheiten lassen Sie Ihre Leser aber leider im Unklaren. Das ist unredlich.
Dann aber vergleichen Sie die Unfallzahlen ab 2003 (fünf) am Verkehrslandeplatz Egelsbach mit denen anderer Verkehrsflughäfen. Dieser Vergleich ist unsinnig, da sich die Verkehrsarten an den von Ihnen zum Vergleich herangezogenen Infrastrukturanlagen maßgeblich voneinander unterscheiden.
Um es etwas einfacher auszudrücken: Die vergleichen in klassischer Weise Äpfel mit Birnen. Und jeder, der den Grundkurs Luftrecht besucht hat, erkennt das sofort und lacht sich über Ihren Vergleich kaputt.
Dann folgen Stimmen der Anwohner und eine Zustandsbeschreibung des Verkehrs während der IAA. Letztere kann ich aus eigener Erfahrung (wir betreiben ein Unternehmen mit Flugbetrieb in Egelsbach) nicht bestätigen.
Auf der Suche nach der "Wirtschaftselite"
Im folgenden Absatz beschreiben Sie zutreffend einen Vorteil des Flugplatzes. Einfache Infrastruktur und vergleichsweise günstige Kosten. Die von Ihnen bemühte “Wirtschaftselite” treffe ich in Egelsbach aber selten an. Eher kleine und mittelständische Unternehmer und ganz normale Bürger, deren Leidenschaft das Fliegen ist.
Dass es im Schuhbeck’s (das übrigens vor Ort kaum jemand “Check-Inn” nennt), “Fasanenbrust im Brotmantel” gibt, erfahre ich nach zwei Jahrzehnten Flugpraxis in Egelsbach und bestimmt Hunderten von Essen mit Freunden, Kunden und Kollegen im Schuhbeck’s übrigens erst von Ihnen.
Ich denke vielen meiner Kollegen Flugplatznutzer wird es da ähnlich gehen. Üblich sind Pizza und Salat. Und die Gäste dort sind neben den wartenden Crews zumindest am Wochenende vor allem Familien, die sich am Flugbetrieb mit – vornehmlich – einmotorigen Propellermaschinen gar nicht sattsehen können.
Ihre Beschreibung kann ich nur als eine Karikatur lesen, offensichtlich brauchen Sie aber die Fasanenbrust als Einstimmung des Lesers auf die nun folgende Kaffeefahrt durch die Klassenkampf-Klischees.
In Ihrem Absatz “Stützpunkt für Buffetts fliegende Büros” beschreiben Sie dann einen Zustand, der vielleicht den kühnsten Wunschträumen der Geschäftsleitung in Egelsbach entspricht. Von einer Stationierung der NetJets-Flotte in Egelsbach kann nämlich wirklich und wahrhaftig keine Rede sein. Dies zu behaupten ist ganz einfach unwahr.
Im Abschnitt “Business-Piloten unter Druck” stellen Sie dann eine Reihe von Behauptungen auf, ohne auch nur den Versuch zu unternehmen diese durch Belege, Untersuchungen oder wenigstens Zitate zu untermauern.
Dass es beim Sichtanflug keine klaren und hinterher nachvollziehbaren Abbruchkriterien gibt, auf die sich eine Flugbesatzung berufen könnte, ist der einzige Aspekt in Ihrem Artikel, der fachlich zumindest nicht von der Hand zu weisen ist.
Ähnlich wie in Samedan sehen sich hier Besatzungen, die sonst “by the numbers” landen (oder eben nicht landen) mit unklaren Kriterien und Bedingungen konfrontiert, die letztlich nur aus dem Cockpit heraus zu beurteilen sind. Der Druck entsteht jedoch nach meiner Erfahrung nicht durch J. Bruce Ismay, der zur Eile mahnt, sondern ganz automatisch durch die Praxis: “Vor uns und hinter uns sind doch auch Maschinen gelandet.” Das sagt man sich natürlich auch als Pilot. Klare No-Go-Kriterien, auf die sich eine Besatzung berufen kann und muss, wären hier vermutlich hilfreich. Leider führen Sie diesen thematisch vielversprechenden Ansatz jedoch nicht weiter. Stattdessen schreiben Sie:
Sicher ist aber, dass die Landung mit einem Instrumentenlandesystem (ILS) auch bei schlechtem Wetter möglich gewesen wäre.
Darf ich fragen: Woher wissen Sie das? Ein ILS, oder ein anderes Instrumentenanflugverfahren, wie es in Egelsbach möglich wäre, senkt die Wetterminima nur. Ein Allwetter-Landesystem sucht die Branche nach wie vor vergebens (nein, auch CAT-IIIc geht nicht immer!).
Im letzten Abschnitt kehren Sie dann zum eigentlichen Tenor Ihres Artikels zurück:
Wann der defizitäre Airport das plant, ist allerdings vollkommen unklar. Und so werden wohl auch künftig die verwöhnten Elitepassagiere in ihren Privatjets in Egelsbach größere Risiken eingehen als jeder Economy-Class-Passagier im nahen Frankfurt am Main. Aber die bekommen dafür ja auch keine Fasanenbrust im Brotmantel.
Dieser Satz streift die Grenze zur Schadenfreude. Was veranlasst Sie solche Sätze zu verfassen? Unsere Redaktion steht im Kontakt mit der Familie eines Besatzungsmitglieds. Glauben Sie, der Mann, der eine junge Familie in den USA hinterlässt, hat sich einen Dreck um die “Fasanenbrust im Brotmantel” geschert?
Am 1. März 2012 kurz vor 19 Uhr Ortszeit sind in der Gemarkung Egelsbach fünf Menschen ums Leben gekommen. Ich habe in meiner Arbeit erlebt, wie Menschen in den USA oder Kanada bei einem Flugunfall in ihrer Umgebung Anteil am Tod wildfremder Personen nehmen. Gehen Sie mal nach Halifax oder nach Sioux City. Glauben Sie dort fragt auch nur ein Mensch ob die zu Tode gekommenen wildfremden Unfallopfer nun Hamburger oder Kaviar gegessen haben?
Dieser Tenor Ihres Artikels widert mich an.
Herr Kwasniewski, Sie nehmen den Unfalltod von fünf Menschen als Anlass und Hintergrund für ein tagespolitisches Rührstück und versäumen es vor lauter Weltanschauung Ihre Leser über den Unfall oder dessen Hintergründe zu informieren.
Aber das wissen Sie natürlich. Sie sind ja lange genug im Geschäft.
Ihr Auftrag und ihre Absicht war es ja nicht über den Flugunfall zu informieren. Dann hätten Sie Hintergründe zum Werksflugbetrieb und zur CE750 liefern oder drei Jahre warten müssen, bis wir durch die bewundernswerte Arbeit der Unfallermittler von BFU und NTSB die Ursache und die beitragende Faktoren kennen.
Ihr Auftrag und Ihre Absicht war es auch nicht, über die Verhältnisse in Egelsbach zu berichten. Dann hätten Sie gefragt, wieso ein Flugplatz mit so vielen Starts und Landungen defizitär ist. Dann hätten Sie herausgefunden, dass ein Instrumenten-Abflug als Allererstes für das wirtschaftliche Überleben des Platzes wichtig ist. Dann hätten Sie herausgefunden wie, wann und in welchen Grenzen ein Instrumenten-Anflug die Sicherheit und die Nutzbarkeit erhöht. Dann hätten Sie in Erfahrung bringen können, wieso in Deutschland die Genehmigungen selbst für einfachste Instrumentenanflüge oft Jahre oder sogar Jahrzehnte dauern.
Ihr Auftrag und Ihre Absicht war es noch viel weniger, das Verhältnis zwischen den Flugplätzen Egelsbach und Frankfurt zu untersuchen. Dann hätten Sie Ihren Lesern etwas von Slot-Zeiten, FHKD und den Zuständen am Frankfurter GAT berichten können.
All das erfordert mühsame Recherche, das Einarbeiten in fremde Themen, in kryptische Abkürzungen und viele Gespräche, bei denen man herausfinden muss, wen man zitiert, wen man als Background nutzt und wen man lieber gar nicht verwendet.
Aber all das konnten Sie sich sparen. Ihr Auftrag und Ihre Absicht war es, eine weltanschauliche Räuberpistole zu verfassen. Und das ist Ihnen gelungen.
Daher verleiht Ihnen die Redaktion der Zeitschrift Pilot und Flugzeug die Goldene Fasanenbrust im Brotmantel.
Sie haben sich nach unserer Auffassung durch diesen Artikel nachhaltige Verdienste im Kampf gegen Logik, intellektuelle Aufrichtigkeit und sprachliche Genauigkeit erworben. Zudem haben Sie das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zum Privat-, Werks- und Bedarfsluftverkehr um Längen zurückgeworfen. Auch dies möchten wir mit unserer Preisverleihung würdigen.
Herzliche Grüße,
Jan Brill
Berufspilot
Chefredakteur Pilot und Flugzeug
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Heute morgen beim ersten Kaffee mal wieder in den Spiegel geschaut und - wie immer - habe ich mich fast verschluckt:
Ja, das Ding ist wirklich unterste Schublade. Wir arbeiten im Moment gerade an einer Replik.
MfG
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hi Guido,
schöner Anflug. Und nicht viel Platz. Ich bin vor vielen Jahren DXR damals von FRG aus mit der PA30 immer mal wieder zum Üben angeflogen. Auch nachts. Erinnere mich dunkel (buchstäblich).
Frage: Wenn ich in USA nachts einen unbekannten VFR-Platz anfliege, habe ich das mal so gelernt: Midfield-Crossing, ggf. Low-Pass, dann Pattern und Landung. Das geht in EDFE leider nicht.
Gerade vor Kurzem Ende Nov. hatte ich ein paarmal mit der Cheyenne das Vergnügen kleine unbekannte Plätze in Midwest USA nachts allein VFR anzufliegen, nämlich auf der Suche nach Lisa II. Wetter war allerdings CAVOK (die große Hochdruckwetterlage in der Woche vor Thanksgiving).
Trotz bester Sichten - wie Du beschreibst - aber eine unangenehme Sache, besonders wenn rundherum keine Bebauung/Straße/Kontur zu sehen ist.
Wie macht Ihr das gewerblich? Geht Ihr nachts auf unbekannte VFR-Plätze? Mit was?
Wenn es sich bei dem Unfall um eine US-Crew gehandelt hat, könnte ich mir vorstellen, dass das Egelsbacher HPA-Verfahren (erzwungener langer flacher Straight-in) für einen fremden Platz zumindest ungewohnt für die Crew war. Wo/warum macht man sonst nachts einen solchen VFR-Direktanflug ohne Midfield oder Pattern?
viele Grüße
Jan
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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... ja, inzwischen sehe ich die Flugspur auch nicht mehr. Was das soll erschliesst sich mir allerdings nicht. In jedem Käseblatt sind die rauchenden Trümmer zu sehen, aber die reinen Daten werden rausgenommen? Habe mal bei Caspar nachgefragt.
MfG
Jan Brill
P.S. Habe zwar kein Screenshot gemacht, aber die wichtigsten Daten notiert:
- südl. Eppertshausen: 2.500 ft, 202 kts (das ist etwa 1 NM südl. Y1).
- kurz vor Straße L3317: 1.500 ft, 192 kts (das ist ca. 3,8 NM Endanflug)
- danach soweit erkennbar in Speed und VS kontinuierlicher Sinkflug auf 701 ft.
BITTE BEACHTEN: Das sind Daten der Lärmschutzorganisation umwelthaus.org, die ADSB-Transponderdaten aufzeichnet und auf eine Website stellt. Wir wissen nicht wie exakt diese Daten sind und in wieweit der Flugweg geglättet, interpoliert oder gefiltert wurde. Die Organisation hat auf unsere Anfragen zur Art der Datenerhebung und Weiterverarbeitung nicht geantwortet. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Vorsicht! Instrumentenverfahren - egal auf Basis welcher Technologie - erhöhen zweifellos die Sicherheit und ganz bestimmt die Nutzbarkeit von Flugplätzen.
Aber: Bitte nicht den gleichen rhetorischen Humbug betreiben wie Kernkraftgegner, Warmgläubige, Flugplatzgegner oder ähnliche Angst-Farmer: Es gibt m.E. nicht den geringsten Hinweis, dass ein Anflugverfahren im vorliegenden Fall oder auch im Fall 2009 etwas geändert hätte. Grund: Im vorliegenden Fall wissen wir nämlich noch genau gar nix über Ursachen und Faktoren und im Fall 2009 spielte sich das gesamte relevante Unfall- und Wettergeschehen unterhalb jeglicher IFR-Verfahrensminima für einen Anflug in EDFE ab. Also Vorsicht. IFR-Verfahren in EDFE: 100% JA. Aber nicht auf dem Buckel eines womöglich ganz anders gelagerten Unglücks.
Wer an Daten zu dem Flug interessiert ist findet eine Flugspuraufzeichnug hier:
Einfach mit Replay den 1.3. ab 18:50 (Ortszeit) ablaufen lassen. Die N288CX erscheint unten rechts. Wahrscheinlich handelt es sich um die ADSB-Daten (Mode-S enhanced surveillance). Wir wissen also nicht ob die Höhe barometrisch oder GPS ist und ob die Speed GS, IAS oder TAS repräsentiert und in wieweit der Flugweg geglättet, interpoliert oder gefiltert wurde. Interessant ist die Darstellung aber allemal, vor allem wenn man die Lärmkarte mal neben die Sichtanflugkarte 39-1 hält (ob diese überhaupt anzuwenden wäre ist schon strittig, SS+30 war 17:48, der Unfall um 17:56).
Nach dieser Darstellung fliegt die Maschine etwas südlich von Y1 noch 2.500 ft hoch ins Final und sinkt dann eher gleichmäßig auf die Unfallstelle in 700 ft.
Einer Interpretation der Daten möchte ich mich hier enthalten.
viele Grüße
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Liebe Forumsteilnehmer,
bitte den Herrn Erst-Poster am Leben lassen. Auch wenn das Eröffnungsposting vielleicht nicht ganz glücklich ist und (wie so häufig in Diskussionen) den gedanklichen Fehler enthält aus einer Koinzidenz eine Kausalität abzuleiten.
Für den Hinweis auf den Unfall war ich jedenfalls dankbar, habe auch erst durch das Posting davon erfahren.
Und zum Fact-Check: Jeder, der in EDFE fliegt, weiss, dass ein METAR in EDDF noch lange nichts über die Bedingungen in EDFE aussagt, da die Wetterbedingungen vor allem bei Nebellagen kleinräumig und schnell wechselnd sind; und dass 0,25 Promille zwar unvernünftig und unzulässig sind aber eben auch nicht "besoffen" machen ( BFU: "gering dosierter aktueller Konsum").
viele Grüße
Jan Brill
P.S. Hier die Daten für EDFE ( Quelle):
EDFE 011550Z 03005KT 8000 SCT008 10/08 Q1025
EDFE 011650Z 01005KT 8000 FEW008 09/08 Q1025
EDFE 011720Z 03003KT 4000 BR FEW008 09/08 Q1025
EDFE 011750Z AUTO 03003KT //// // /// 08/07 Q1025
EDFE 011850Z AUTO 04004KT //// R27/0275N // /// 08/08 Q1025
EDFE 011950Z AUTO 01003KT //// R27/1600VP2000U // /// 07/07 Q1025
Lisa ist gegen 1730 Z bei noch guten Sichtflugbedingungen auf der 09 gelandet: Zitat Crew: "Da gab es örtlich schon einen ganz dünnen Layer zwischen 500 und 700 ft GND, aber Sichten über 8 km, und zu dem Zeitpunkt war noch kein Bodennebel."
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Habe in den letzten Jahren zwei Flieger über AIC gekauft. Beides mal keine Probleme. Val Brasel hat alles pünktlich erledigt.
MfG
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Herr Springer,
meine kleine Beispielrechnung deckt in der Tat nur die technisch-physikalischen Aspekte ab. Ob Benzin oder Kerosin teurer ist, das ist Politik, denn der Preisunterschied wird im wesentlichen durch Abgaben erzeugt, die von Land zu Land stark unterschiedlich ausfallen.
Und ob dann Avgas oder Mogas, Jetfuel oder Diesel getankt wird, wie dieses jeweils besteuert ist (mit oder ohne Mineralölsteuer), und ob man dann den Händler pro Masse oder pro Volumen zahlt, dass sind Variablen, die ich gar nicht abdecken wollte, da sie sich eben von Land zu Land und von Operator zu Operator so stark unterscheiden, dass hier beinahe jedes gewünschte Ergebnis "errechenbar" ist.
Für ein Flugzeug halte ich den Verbrauch pro Masseneinheit für interessanter, da dieser das Verhältnis von Payload zu Range bestimmt. Als Endverbraucher zahlt man freilich den Sprit meist in Volumeneinheiten weil diese am Point of Sale einfacher zu messen sind. Großabnehmer zahlen dagegen pro Masse. Motorenhersteller rechnen m.W. den spezifischen Verbrauch immer in Masse. Daher meine Rechnung auch in Masseneinheiten.
viele Grüße,
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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ein freundlicher Herr der Bezirksregierung Düsseldorf sagte mir im vertraulichen Gespräch: Fliegen nur mit FAA Lizenz ist nach Einführung der neuen Gesetzgebung nur eine OWI, und keine Straftat. Es gäbe ja eine Lizenz, nur eben eine ungültige.
Bei allem Respekt für die Bezirksregierung Düsseldorf - aber wie kommt der Mann denn auf das schmale Brett?? Die N-Lizenz ist natürlich nicht ungültig. Sie ist aber für EU-Operator allein nicht mehr ausreichend. So jedenfalls die abenteuerliche Konstruktion der EU. Und mit der muss man sich halt leider befassen. Und ob das jetzt Straftat oder OWI ist, ist eher nachrangig. Teuer wird's eh und gegroundet ist man so oder so, wenn das auffliegt.
Also zunächst einmal ist die Einführung dieser Gesetze verschoben. Nicht nur bei uns in D, sondern wohl auch in allen anderen Staaten der EU.
Sorry - aber: Wo steht das? Schweiz z.B. wird nur mit ein paar Monaten Verspätung einführen. Jedes Land, das die Einführung verschiebt muss dies der Kommission mitteilen. Nichts dergleichen ist bislang erfolgt. Nichtmal von Deutschland.
Ich möchte hier wirklich nicht schwarzmalen. Persönlich würde ich am 9.4.2012 in der Situation auch in meinen Flieger steigen. Ich möchte lediglich klar machen, dass man ab dem 8.4. als n-reg-only Lizenzinhaber ein nicht unerhebliches Risiko eingeht, solange man in der EU angesiedelt ist.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es bis April 2014 irgendwelche flächigen Kontrollen der Behörden diesbezüglich gibt. Behördenvertreter mit denen ich gesprochen habe sagen sogar das Gegenteil: Man will davon erstmal die Finger lassen. Zumindest bis 2014. Das Thema ist bei den Behörden ebenfalls nicht gerade beliebt, auch wegen der Auswirkungen auf ICAO.
Aber bitte beachten: Es genügt ein frustrierter Heini. Muss nichtmal bei der Behörde sein. Ein Freak, der es eh schon lange auf "die n-regs" oder "die Amis" abgesehen hatte. Für die Anzeige genügt ein Zweizeiler. Dann geht der Fall seinen Gang... und am Ende entscheiden hochqualifizierte Super-Fach-Richter beim AG Langen oder VG Braunschweig. Und wie genau die einen solch komplizierten Fall prüfen und werten... naja - ich wollte ja nicht schwarzmalen.
MfG
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Das Optimierungspotenzial, das durch Kraftstoffersparnis erzielt werden kann ist schnell quantifiziert:
Nehmen wir den Centurion 2.0, sicher eines der modernsten und sparsamsten Flugzeugtriebwerke überhaupt. Bei Best Economy und 71 kW Leistungsabgabe (75%) ein spezifischer Verbrauch von 214 g/kWh. [ Quelle]
Dann den O320-E2G unserer Lisa. Vergasermotor ohne Turbo mit Zufallszündung und Voodoo-Gemischregulierung. Also keinesfalls sonderlich optimiert. Bei 84 kW Leistungsabgabe (75%) 261 g/kWh [Quelle: Lycoming Operations Manual 60297-16 Stand March 1973].
Vergessen wir für einen Moment, dass der Lycomosaurus 16 PS mehr abgibt, es geht uns ja um den spezifischen Verbrauch im optimalen Arbeitsbereich (und zwar bitte als Masse und nicht als Volumen!!). Und diese Werte sind im Vergleich durchaus aussagekräftig. 261 vs. 214 Gramm pro kW pro Stunde. Also rund 18%.
That's it. Mit allem technischen Aufwand und auf der Höhe der Kunst sind 18% Ersparnis drin.
Das ist nicht nichts, aber es ist verflucht wenig, wenn man über 18% Treibstoffersparnis die Entwicklungskosten des Herstellers sowie die höheren Instandhaltungskosten decken muss und dem Halter noch einen Kostenvorteil bieten will.
Ein modernes Triebwerk bietet sicherlich noch mehr Vorteile:
- Einhebelbedienung
- Jetfuel-Tauglichkeit
- Ruhigerer Lauf.
Aber diese finanziell zu quantifizieren ist kaum möglich.
Um erfolgreich zu sein braucht ein neuer Flugmotor also zwei wesentliche Eigenschaften:
- Er muss sich rechnen. Für den Hersteller und für den Halter.
- Der Hersteller muss das "Vendor-Risk" des Halters klein halten. Bedeutet: Hinter dem Hersteller muss ein Konzept oder ein Name stehen, der dem Halter den Rückschluss erlaubt, dass er auf die absehbare Nutzungsdauer Produktunterstützung zu vorhersehbaren Preisen erhält.
Dieses Vendor-Risk ist m.E. sogar noch kritischer als der Kostenvorteil. Persönlich wäre ich durchaus bereit für die Vorteile eines Diesels auch ein paar Euro mehr pro Stunde zu zahlen.
Vendor-Risk ist aber ein Killer. Nach Porsche, SMA, TAE etc. weiss jeder, was mit einem herstellergebundenen Flugmotor auf der Kostenseite passiert, wenn der Hersteller crasht. Dabei muss ein Käufer nicht nur seine eigene Nutzungsdauer überschauen (z.B. "ich fliege noch 10 Jahre..."), sondern die Nutzungsdauer des gesamten Flugzeugs, denn diese schlägt direkt auf den Wiederverkaufswert durch. Also mal locker 30 Jahre und mehr!!!
Auch die Eisen-Saurier sind nicht frei von Vendor-Risk. Es gibt zwar eine Anzahl Hersteller, die OEM-Teile für Lycoming und Conti anbieten, aber hier heisst das Risiko Treibstoffverfügbarkeit.
Also: Entweder die Flugzeuge werden deutlich billiger, sodass man wirklich sagen kann "10 Jahre, dann in die Tonne", oder die Motorenhersteller werden langlebiger oder die Käufer werden risikobereiter oder es bleibt alles beim Alten.
Wer möchte das Rätsel knacken?
viele Grüße
Jan Brill
2012-02-15 14:05: Rechnung korrigiert. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Herr Schmucker,
recherchiert haben wir schon, am Ende läuft es aber auf ein paar recht simple Argumente raus, die jedoch teils spezifisch für unsere Vercharterung sind:
- G500/600: Wunderschön, aber für uns zu teuer, vor allem da auch Garmin GPS/COM erforderlich werden.
- Aspen: Recht einfache Umrüstung, aber nach meinem subjektiven Empfinden in der Bedienung zu komplex, vor allem für eine Vercharterungsmaschine. Wir haben über 200 ausgecheckte Lisa-Piloten, von denen ca. 80 das Flugzeug regelmäßig nutzen. Da kann es gar nicht einfach genug sein, ganz besonders bei den primären Systemen.
- KFD840: Preis vergleichbar mit Aspen, dabei aber m.E. wesentlich bessere Übersichtlichkeit und einfacher zu bedienen. Außerdem steht Honeywell dahinter, das lässt bei der Standfestigkeit der Hardware hoffen.
Die Einbaukosten variieren stark, je nach aktueller Konfiguration und Zustand der installierten Avionik. Lisa I hatte ja 2009 ein neues Panel bekommen, bei dem die Nachrüstung mit KFD840 schon eingeplant wurde. Ist also untypisch.
Wenn Lisa II im April fertig wird, haben wir einen besseren Eckwert für einen Panel-Neubau.
viele Grüße,
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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UPDATE 9.2.2012: LOMA droht Pilot und Flugzeug mit Anwalt und Klage
Dass das Verhältnis zwischen Überholbetrieb und Kunde manchmal im Laufe der Zeit etwas einsäuert, ist ja nichts außergewöhnliches, aber dass der Zoff schon losgeht bevor auch nur die erste Beanstandung auftritt, das ist schon etwas Besonderes.
LOMA fühlt sich durch unsere Berichterstattung offenbar nicht sehr geschmeichelt und droht mit Klage. Dabei hatten wir niemals behauptet, LOMA sei allein Schuld an der Verzögerung. Wir hatten lediglich die widersprüchlichen Aussagen von LOMA und ECI gegenübergestellt und unserer Verwunderung darüber Ausdruck gegeben, dass LOMA den Status der kritischen Teile offenbar nicht ein einziges Mal nachgefragt hatte.
Folgende E-Mail erreichte das Redaktionsbüro heute Nachmittag:
In reference to your publication 'Lisa is back' on your website from Pilot und Flugzeug,
I hereby must point out to you that some of your writings are not correct!
I do understand your frustration in accordance with the waiting for delivery of your engine.
This situation did occur because ECI did not tell us immediately that your crankshaft was rejected.
In fact, it was rejected on 20 december 2011 as you can see on the red tag in attachement.
Our parts arrived at ECI on friday the 16th of december see attachements.
So the parts could not have been inspected or rejected at the 14th of december!! (As you mentioned incorrectly on your add!)
At that time, ECI was having a change of management and therefor our new contact person at ECI did forgot to mention the rejected parts to us!
And you can also see the estimated time of return of the goods 01-15-12 (more specific 15 january 2012)
After that Loma-Air was closed for Christmas holidays from the 23th of december untill the 2nd of january.
Back to service on the 3th of january 2012. We only did know that it was rejected upon arrival of the goods and we contacted you immediately and called ECI to complain about this!
What I don't understand is the fact that you write this on your website looking as it was our fault.
And even more, that you didn't ever talked about it with us!
We are very friendly to all our customers and we always try to give them the best service and organisation!
I regret that ECI has forgotten to mention this in accordance to your engine.
If we did knew this before, we would have finished your engine much sooner!
Loma-Air is well known all over Europe for the good quality and service and I regret such publications as yours since we didn't make any mistake!!!
However, I must request that you remove all pictures and our name from this add before
Otherwise I have no other option than to contact my lawyer and the comission of privacy.
Thank You for understanding!
Unsere Antwort:
An,
First off, I have contacted ECI on Jan. 24 to voice my disappointment with the lack of information towards LOMA. I was informed that LOMA was notified by Dec. 14th. I have good notes for the call so it should be no problem to retrace exactly what has been said.
Second, I do not represent this as LOMAs fault. I clearly state that I'm faced with two conflicting and incoherent statements and do not claim to know who is right or which version of events is correct. I merely state that that the customer is left holding the bag, which is - undeniably - true.
Thirdly, I voiced my puzzlement, that LOMA did apparently not follow up on the status of such a part until the box came back to Belgium. Puzzlement is, I think, a very polite way to put my sentiment.
Fourth, I did try to raise the problem with you when I was at your facility, but was told to come back later, because everyone was out to lunch.
As a result, I see no reasons to retract or change any part of our coverage about this experience. As a General Aviation Magazine we have been informing our readers about our experiences for more than 30 years. A request to remove either your company name or any picture of our own engine on grounds of "privacy" is – as your lawyer will tell you tomorrow - risible.
If you would like to pick a fight and drag this through the german courts - be my guest. Sue a paying customer. I'm sure this is going to be very well received by other prospective clients.
My suggestion: Let's hope that the engine serves our customers well (as before the OH). That would be the best advertisement for LOMA. Putting on about 400 hrs a year we shall soon see the quality of your work.
P.S. Our exchange will of course be published as a follow-up on our coverage.
kindest regards,
Jan Brill
Managing Editor - Pilot und Flugzeug [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Lieber Herr Brill, darf ich fragen, ob LOMA eine Laufzeitgarantie gibt? Beste Grüße, LD PS: Preise sind ohne MWSt., oder?
Hallo,
Ja, Preise sind ohne MwSt.
LOMA wirbt mit einer "2 years full warranty". Das wären bei Lisa knappe 1.000 Stunden. Ehrlich gesagt habe ich aber in den letzten 10-15 Jahren gelernt sowas nicht allzu ernst zu nehmen. Im Zweifelsfall können Sie sich die Warranty in die Haare schmieren - im Piston-Bereich ziemlich egal bei welchem Hersteller. LOMA droht übrigens schon jetzt uns zu verklagen, wegen der obigen Berichterstattung...
viele Grüße
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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interessant wäre auch zu erfahren, was der ganze "Spaß" gekostet hat.
... das ist schnell beantwortet: Im Moment (alles ohne Ust.):
Grundüberholung nach Herstellerangaben mit neuen Originalzylindern und neuen Aggregaten: EUR 14.350,-
Rissprüfung und Reparatur Motorträger: EUR 650,-
Transport nach Belgien: 650,-
Reparatur Gehäuse EUR 1.900,-
Neue Kurbelwelle: EUR 3.500,-
Abholung Belgien: Eigenleistung (700 km)
Ein- und Ausbau sowie Kleinteile und Shockmounts: Noch nicht fakturiert, aber für 2.370,- Euro angeboten.
Summe: EUR 23.420,-
Geht man davon aus, dass der Motor auch wieder 2.300 Stunden tut und dann den selben Wartungsumfang benötigt (unwahrscheinlich, dass KW nur 2.300 hrs hält), dann kommen wir auf 10,- Euro pro Stunde. Mit den geschätzten 7,50 Euro waren wir also zu optimistisch, dafür mit den 12,- Euro "unscheduled Maintenance" zu pessimistisch. Im Ergebnis haben wir faktisch ein neues Triebwerk (nur Typenschild ist noch original) aber auch unsere Rücklagen weitgehend aufgebraucht. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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9. Februar 2012 Jan Brill
Luftrecht: Part FCL
EASA-FCL soll verschoben werden Aber den 8. April 2012 können Sie trotzdem nicht aus dem Kalender streichen
Nicht nur Piloten sind offenbar entsetzt und überfordert mit dem, was die EU uns als neues Lizenzierungswesen für Luftfahrtpersonal (EASA Part FCL) aufgetischt hat. Auch staatliche Stellen beginnen nur wenige Jahre nachdem Pilot und Flugzeug erstmals umfangreich darüber berichtete , die Folgen der direkt geltenden EU-Verordnung abzuschätzen, und kommen zu dem Ergebnis: Geht gar nicht!
Erhebliche Probleme entstehen ab 8. April 2012 für die Inhaber von in Deutschland ausgestellten ICAO-Lizenzen sowie von FAA-Lizenzen.

Deutscher Luftfahrerschein, ausgestellt nach den Richtlinien der ICAO. Mit diesem können Sie zwar in der ganzen Welt rumfliegen, aber anderen EASA-Ländern ist die Frage ob dieser ab dem 8.4.2012 noch zu gebrauchen ist, unklar. | Dummerweise ist der EASA Part-FCL keine „EU-Richtlinie“, deren Umsetzung man schneller oder behutsamer in Angriff nehmen kann. EASA Part FCL ist direkt geltendes Gemeinschaftsrecht. Der Güterzug rollt also, und zwar momentan ohne Bremsen.
Gemäß Artikel 12 der EU-Verordnung 1178/2011, die den Part FCL beinhaltet, kann ein Staat nur in einer Handvoll von Einzelaspekten die Einführung des Part FCL verschieben. Diese Einzelaspekte sind (vereinfacht ausgedrückt) die Überführung nationaler Berechtigungen in Part-FCL-Berechtigungen und die Einführung der durch Part FCL völlig neu geschaffenen Lizenzen und Berechtigungen (Sie haben doch nicht wirklich geglaubt, die EASA würde einfach nur JAR in ein Gesetz umwandeln – oder?). Im Einzelnen sind diese verschiebbaren Teilvorschriften:
- Lizenzen für Senkrechtstarter, Luftschiffe, Ballone und Segelflugzeuge, bis 08.04.2015.
- Der neue LAPL, bis 08.04.2015.
- Kunstflug-, Schlepp-, Bergflug- und Testflugberechtigung, bis 08.04.2015.
- Multicrew Cooperation Instructor für Hubschrauber, bis 08.04.2015.
- Flight Test Instructor, bis 08.04.2015
- Umwandlung von Nicht-JAR-FCL-Lizenzen bis 08.04.2014.
- Anwendung auf Piloten mit Drittland-Lizenzen und Drittland-Medicals (also der viel diskutierte N-reg Hammer), bis 08.04.2014.
- Medical für LAPL, bis 08.04.2015.
- Medical für Kabinenbesatzungen, bis 08.04.2014.
Mehr Verschiebungen und Ausnahmen lässt die EU-Verordnung nicht zu. Trotzdem gab das BMVBS kurz nach Neujahr bekannt, man wolle den kompletten Part FCL mindestens um ein Jahr verschieben. „How so?“ – fragten wir uns bei Pilot und Flugzeug?
Die Antwort des BMVBS auf unsere Anfrage lässt aufhorchen:
[...] Seitens BMVBS wurde zusammen mit dem Luftfahrt-Bundesamt [...] die Notwendigkeit erkannt, das von der Kommission im Rahmen einer Änderung der Verordnung 1178/2011 angekündigte grundsätzliche opt-out für ein Jahr zumindest teilweise nutzen zu wollen. Dies wird jedoch erst noch offiziell beantragt, sobald die Änderung zur Verordnung 1178/2011 im Amtsblatt der EU erschienen ist. Über die restlichen opt-out Möglichkeiten wird im Rahmen des Konzepts zur Anwendung der Verordnung 1178/2011 entschieden.
Bedeutet: Die EU-Verordnung muss nun – in aller Eile – abgeändert werden, um Zeit zu gewinnen, um dann herauszufinden, wo die Verordnung noch geändert werden muss. Drei Gedanken drängen sich auf: Entweder hat man beim zuständigen deutschen Ministerium die letzten paar Jahre komplett geschlafen oder das Feedback der Ministerien stieß bei der EASA auf genauso taube Ohren wie das Feedback der Betroffenen, oder man hat beim deutschen Ministerium den Fortgang der englischsprachigen Gesetzgebung (Commitology) genauso wenig nachvollziehen können wie 99% der Piloten in Europa.
Probleme für Inhaber von ICAO-Lizenzen
Probleme tun sich damit vor allem für Inhaber von nationalen Lizenzen und von ICAO-Lizenzen auf. Die Situation ist vertrackt: Inhaber einer ganz ordentlich in Deutschland ausgestellten ICAO-Lizenz, egal ob PPL, CPL oder ATPL, sitzen plötzlich in einem Boot mit den Inhabern von FAA-Lizenzen.
Der Grund ist dieser: Der inzwischen wohl den meisten Lesern auswendig bekannte und hinreichend verfluchte Artikel 4(1)(c) der Basic Regulation 216/2008 benennt als den Anwendungsbereich der Verordnung u.a.:
Luftfahrzeuge, die in einem Drittland registriert sind und von einem Betreiber eingesetzt werden, über den ein Mitgliedstaat die Betriebsaufsicht ausübt, oder von einem Betreiber, der in der Gemeinschaft niedergelassen oder ansässig ist, auf Strecken in die, innerhalb der oder aus der Gemeinschaft eingesetzt werden [...]
und legt im darauffolgenden Absatz 2 fest:
Personen, die mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen im Sinne von Absatz 1
Buchstabe b, c oder d befasst sind, müssen dieser Verordnung nachkommen.
Das ist alles nichts Neues. Das steht seit dem 20. Februar 2008 in dieser Verordnung, ebenfalls als direkt geltendes Recht. Bislang allerdings war dieser Abschnitt 2 ohne Bedeutung, da es keine Lizenzvorschriften gab, die dieser Verordnung entsprechen.
Nun gibt es die – vielleicht nicht in Deutschland, aber in anderen EU-Ländern, welche den Part-FCL zum 8.4.2012 einführen. Und es ergibt sich daraus die interessante Frage, ob man eigentlich nach dem 8.4.2012 noch legal ins Ausland fliegen kann.
Für Inhaber von Lizenzen, die nach JAR ausgestellt wurden, ist diese Frage schnell beantwortet: Ja. Denn Artikel 4(1) des Part FCL legt fest, dass JAR-Lizenzen als „gemäß dieser Verordnung ausgestellt“ anzusehen sind. Also keine Probleme, wenn Sie in Spanien, England oder Polen in einen Rampcheck kommen.
Was aber machen Inhaber von in Deutschland ausgestellten Pilotenlizenzen, die nicht nach JAR, sondern nach den Richtlinien der ICAO ausgestellt wurden? Was machen Inhaber einer FAA-Pilotenlizenz, wenn sie nach dem 8. April 2012 in Spanien, England oder Polen in einen Rampcheck kommen (vorausgesetzt diese Länder haben Part FCL dann schon eingeführt)?
Zwei mögliche Ansätze:
1. Die z.B. spanische Behörde könnte sagen: „Was interessiert uns eine deutsche Ausnahme? Wir haben seit 8. April Part-FCL, das Gesetz dazu gibt’s seit 2008, und da steht klipp und klar drin: Ihr braucht eine Part-FCL Lizenz!“
2. Der deutsche Pilot mit deutscher ICAO- oder US-amerikanischer FAA-Lizenz könnte sagen: „Ich würde Euch ja gerne eine Part-FCL-Lizenz zeigen, nur kann meine Behörde noch keine Ausstellen, egal, was ich tue.“
Für den Ansatz Nr. 1 spricht zunächst mal der gesunde Menschenverstand und die Tatsache, dass eine kontrollierende Behörde wahrscheinlich immer geneigter ist, nach bekannten, eigenen Gesetzen zu entscheiden, als spezielle Umstände im Herkunftsland des Piloten irgendwie mitzuberücksichtigen.
Für Sichtweise Nr. 2 spricht, dass der Bürger der geforderten Rechtsnorm schlichtweg nicht entsprechen kann. Egal, was er tut. Sicher – er könnte eine JAR-Lizenz erwerben. Falls aber unser Pilot die Vorschriften des Part-FCL nutzen möchte oder muss, um zu einer Part-FCL-Lizenz zu kommen (z.B. die Validierung nach Anhang III), ist ihm diese Möglichkeit definitiv verbaut.
Wenn unser spanischer Rampchecker den deutschen Piloten jetzt fliegen lässt, dann wäre er in der absurden Situation, dass er einen österreichischen Piloten (dessen Land Part FCL vielleicht schon eingeführt hat) mit exakt der gleichen Lizenzlage anders behandeln muss. Sie sehen das Problem?
Jede normale, praxisorientierte Behörde würde jetzt einen „Letter of Interpretation“ schreiben. Darin steht dann entweder, dass sich die Frage, ob ein Pilot den Anforderungen des 4(1)(c) genügt, nach dem Implementierungsstand seines Heimatlandes richtet oder eben nach dem Stand des Landes, in dem er sich befindet (was nicht nur eine FAA-Lizenz, sondern auch die deutsche ICAO-Lizenz im EU-Ausland de facto wertlos machen würde und jeglichen ICAO-Grundsätzen entgegenstünde).
Die EASA tut nichts dergleichen. Sie lässt die Bürger voll ins Risiko laufen. Auslandsflüge werden zum Jura-Quiz.
War der Sinn der ganzen EU-Vereinheitlichung nicht einmal gewesen, den freien Waren- und Personenverkehr in der Gemeinschaft zu ermöglichen?
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Ich biete hiermit den 22. Februar um 10 Uhr an, und würde mich gerne an dem grundsätzlichen Agenda-Vorschlag von Herrn Wolf orientieren
Hallo Herr Erb,
ich bin dabei.
MfG
Jan Brill [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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