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Alle Beiträge von: Jan Brill [janbrill]


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Pilot und Flugzeug Artikel
12. März 2012 Jan Brill

Flugbetrieb: N registrierte Experimentals in Deutschland


LBA groundet n-registrierte Experimentals und Homebuilts in Deutschland

Seit Jahrebsginn mussten Halter von n-registrierten Experimentals und Homebuilts in Deutschland schlechte Nachrichten aus Braunschweig hinnehmen. Die normalerweise routinemäßig erteilte Einflugerlaubnis für diese Flugzeuge wurde vom LBA abgelehnt. Grund sind offenbar zwischenbehördliche Missverständnisse zwischen FAA und LBA.


Experimentals und Homebuilts wie diese Glasair I erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Bislang war der Betrieb auf Basis jährlicher Einfluggenehmigungen problemlos möglich, nun ist diese Flugzeugklasse aber offenbar zwischen die Mühlen von FAA und LBA geraten.
© Lone Mountain Aircraft 
Betroffen sind Halter von Flugzeugen mit eingeschränkter, also einer nicht ICAO-konformen,
Verkehrszulassung. Dies sind vor allem Experimentals und Homebuilts. Da diese Flugzeuge nicht nach ICAO-Standards zugelassen sind, sind sie auch nicht durch die allgemeine Verkehrserlaubnis nach §1(c)(5) LuftVG und dem ICAO-Abkommen abgedeckt.

Diese Maschinen benötigen eine individuelle Einfluggenehmigung nach §2(7) LuftVG und das jährlich, übrigens auch für jedes andere Land in der EU. Diese Einfluggenehmigung wurde in Deutschland in der Vergangenheit problemlos erteilt, wenn auch manchmal mit Auflagen versehen.

Nun ist es offenbar zu einem bürokratischen Girdlock zwischen FAA und LBA gekommen. Die FAA hat dem LBA auf Anfrage mitgeteilt, dass sie für n-registrierte Luftfahrzeuge, die dauerhaft in Deutschland stationiert sind, keine oder nur eine eingeschränkte flugbetriebliche und technische Aufsicht übernimmt. Den Haltern wurde daraufhin vom LBA mitgeteilt:

Um eine Einflugerlaubnis erteilen zu können benötigen wir von Ihnen eine Bestätigung der FAA, dass für Ihr Luftfahrzeug die Aufsicht für den beantragten Zeitraum übernommen wird.

Dem Leser dieser Zeilen kommt zunächst einmal der Gedanke: Wenn eine Behörde ein Problem sucht, dann findet sie auch eines!

Bei genauerem Hinsehen stellen sich jedoch noch eine Anzahl weiterer Fragen. Zunächst wäre da die Frage in wieweit sich diese Situation von der Situation in der Vergangenheit unterscheidet. Wir haben nachgefragt und das LBA antwortete Pilot und Flugzeug dahingehend, dass die FAA offenbar tatsächlich ihre Aufsichtstätigkeit für diese Flugzeuge seit Jahresbeginn reduziert hat.

Dann stellt sich die Frage wie bei kurzzeitigen Aufenthalten von Experimentals (z.B. zu Messen) vorgegangen wird. Das LBA wird ja wohl kaum den Dreamliner oder die neueste Cirrus von ILA oder AERO aussperren. Hier antwortete das Luftfahrtbundesamt, dass kurzzeitige Genehmigungen weiterhin erteilt würden.

Schließlich wollten wir noch wissen, ob die Aufsicht nicht durch die FAA an das LBA delegiert werden kann. Dies ist nach Auskunft aus Braunschweig nicht möglich.

Für die Halter von Experimentals und Homebuilts sieht es also im Moment tatsächlich düster aus. Etwas Hoffnung macht die Behörde jedoch, indem sie mitteilt:

Das LBA steht mit der amerikanischen FAA in Kontakt, um die Einzelheiten der aus Sicht der USA eingeschränkten Aufsichtstätigkeiten der FAA in Deutschland zu klären.

Halter solcher Flugzeuge, die im Moment ihre Einfluggenehmigung verlängern müssen, sind also vorerst gegroundet und müssen sich auf einen erheblichen Wertverlust ihrer Flugzeuge einstellen.
Empfehlen kann man den Betroffenen im Moment nur, über US-AOPA und EAA druck auf die FAA auszuüben, denn – solange das LBA von seiner Position nicht abrückt und auch einen geringeren Umfang der betrieblichen Aufsicht akzeptiert oder selbst ausübt – kann augenscheinlich nur die FAA die Situation auflösen.


  
 
 






Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Fasanenbrust im Brotmantel: Nicolai Kwasniewski vom Spiegel Online erhält unseren Preis für das abscheulichste Stück Luftfahrtjournalismus
7. März 2012: Von Jan Brill an Der Hamburger
Also: Termine mit Ressortleitern von Magazinen, Tageszeitungen oder größeren Medien machen, hingehen, erklären, Gratis-Seminare für die Redakteure anbieten. Expertise bereitstellen. Handouts verteilen, Begriffe klären (IFR, VFR, "Keinflugzeug", Hobby-Flieger, etc.). Man muss den anderen schon Ernst nehmen, wenn man etwas verändern will. Und darum geht's doch, oder?

Hallo Herr Hinrichs,

den Artikel beurteilen wir offensichtlich sehr verschieden, aber Ihre Anregung greife ich gerne auf. Wenn Sie ein paar Kollegen zusammentrommeln, bin ich gerne bereit während der AERO in Friedrichshafen (18.-21. April) ein dreistündiges Seminar zu halten. Vorschlag:

1) Die AL, das unbekannte Wesen: Betriebsarten, Infrastruktur und Nutzung der Allgemeinen Luftfahrt (45 min)

2) Lizenzen und Ausbildung: "Hobbypilot" oder "Flugkapitän" ? (45 min)

3) Unfälle: Untersuchungen, Methoden und der Unterschied zwischen Schuld und Grund. Mit Beispielen. (60 min)

Danach Rundgang auf der AERO.


Themen können wir gern noch anpassen. Bin für Vorschläge ganz ohr.


MfG
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Fasanenbrust im Brotmantel: Nicolai Kwasniewski vom Spiegel Online erhält unseren Preis für das abscheulichste Stück Luftfahrtjournalismus
7. März 2012: Von Jan Brill an Jens-Albert Schenk
Danke Herr Brill! Auch wenn Ihr äußerst lesenswerter Artikel solche Pamphlete wohl auch zukünftig nicht vermeiden kann.


Hallo Herr Schenk,

ob man solche Artikel verhindern kann oder soll weiss ich nicht, ich kann Ihnen aber versichern, dass die Kritik nicht verhallt. Nach einem E-Mail-Austausch und Telefonat mit Herrn Kwasniewski wird es morgen vielleicht sogar ein klärendes Gespräch mit einer oder mehreren Quellen für diesen Artikel geben. Bin mal gespannt.

MfG
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Fasanenbrust im Brotmantel: Nicolai Kwasniewski vom Spiegel Online erhält unseren Preis für das abscheulichste Stück Luftfahrtjournalismus
7. März 2012: Von Jan Brill an Mick Schnelle
Oder sich klar und unmissverständlich auszudrücken. Das gehört zum Handwerkszeug eines Journalisten...


Da habe ich aber schon bessere Rückzüge gesehen. Freut mich ja, dass Sie sich hier neu angemeldet haben, gerne auch zum Zwecke der Kritik. Aber bitte ... ich schreibe 2.200 Worte mit heftiger und teils sehr polemischer Kritik und alles was Sie finden ist der Umstand, dass Sie einen langen aber recht eindeutigen Satz nicht verstanden haben?

C'mon - there's gotta be more than that!

MfG
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Fasanenbrust im Brotmantel: Nicolai Kwasniewski vom Spiegel Online erhält unseren Preis für das abscheulichste Stück Luftfahrtjournalismus
7. März 2012: Von Jan Brill an Mick Schnelle
"Dass es im Schuhbeck’s (das übrigens vor Ort kaum jemand “Check-Inn” nennt), “Fasanenbrust im Brotmantel” gibt, erfahre ich nach zwei Jahrzehnten Flugpraxis in Egelsbach und bestimmt Hunderten von Essen mit Freunden, Kunden und Kollegen im Schuhbeck’s übrigens erst von Ihnen. "

und nun?


Ja was den nun? Notwendiger Zwischenschritt zwischen Copy und Paste ist eben auch noch lesen und verstehen.

MfG
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Fasanenbrust im Brotmantel: Nicolai Kwasniewski vom Spiegel Online erhält unseren Preis für das abscheulichste Stück Luftfahrtjournalismus
7. März 2012: Von Jan Brill an Mick Schnelle
Willkommen im Forum Herr Schnelle.

Was mich aber misstrauisch macht: Es gibt die Fasanenbrust im Brotmantel beim Schubecks in Egelsbach [...]. Zu haben für 22,50 Euro Genauso heißt das Restaurant nun mal Schubecks Check Inn.

Habe ich was anderes behauptet? Zitat bitte.


MfG
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Fasanenbrust im Brotmantel: Nicolai Kwasniewski vom Spiegel Online erhält unseren Preis für das abscheulichste Stück Luftfahrtjournalismus
6. März 2012: Von Jan Brill an Kai-Olav Roscher
Lieber Herr Roscher,

danke für den Hinweis auf die VC.

Ich wäre allerdings vorsichtig damit, jemandem eine vorsätzliche, fahrlässige oder grob-fahrlässige Mittäterschaft an diesem sagenhaften Spiegel-Artikel zu unterstellen.

Ich habe für die Gegenrede oben einige Quellen des Herrn Kwasniewski debrieft (ist ja recht leicht zu erkennen mit wem er gesprochen hat). Diese, darunter auch wirkliche Presse-Profis, haben einhellig und entsetzt darüber berichtet im Gespräch mit dem Journalisten Dinge ganz anders bzw. exakt gegenteilig dargestellt zu haben.

Es ist also zumindest möglich, dass auch Herr Handwerg hier quasi Kwasniewski'd wurde.

MfG
Jan Brill


UPDATE 13.3.2012, 09:05 Uhr:

Der Autor des o.g. Artikels, Nicolai Kwasniewski, hat sich in Telefonaten und E-Mails intensiv mit unserer Kritik befasst und dem Vorwurf der Quellenverfälschung vehement widersprochen. Der Vorwurf der unrichtigen Quellenwiedergabe scheint den Spiegel-Journalisten dabei deutlich mehr zu treffen als die fachlichen Fehler des Artikels oder die flächige Abneigung unter den Fachleuten gegen den hämischen Unterton des Texts.

Zumindest für die VC konnte der Autor dabei die gemachten Zitate belegen. Den Vorwurf diese Quelle verfälscht zu haben möchten wir daher nicht mehr erheben und haben ihn aus dem Post oben gestrichen. Wir müssen vielmehr mit Bedauern festhalten, dass die VC offenbar hinter den im Artikel zitierten Aussagen steht.

Ein anberaumtes klärendes Gespräch zwischen dem Spiegel-Autor und der Pressestelle der HFG zur Frage der Quellentreue kam indes nicht zustande. Spiegel-Autor Kwasniewski behauptet auch diese Quelle unverfälscht verwendet zu haben. Die Pressestelle sieht das anders. Dieser Widerspruch muss also vorerst unaufgeklärt bleiben.

Jan Brill

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel
6. März 2012 Jan Brill

Flugbetrieb: Flugunfall Egelsbach Medienreplik


Fasanenbrust im Brotmantel: Nicolai Kwasniewski vom Spiegel Online erhält unseren Preis für das abscheulichste Stück Luftfahrtjournalismus

Qualitativ verbesserungswürdige Zeitungsartikel in der allgemeinen Presse zum Thema Flugunfälle sind wir bei Pilot und Flugzeug gewohnt. Sätze wie “die Experten des LBA rätseln noch über die Unfallursache [2 Stunden nach dem Ereignis]” scheinen zu den unausrottbaren Textbausteinen in den Schreibstuben von Zeitungen und Presseagenturen zu gehören. Da muss man durch. Pessimisten werden angesichts solcher Texte zu allgemeinen Medienskeptikern, Optimisten hoffen, dass die Ressourcen für die Recherche dann eben in wichtigere Themen fließen. Ab und an wird es aber auch der Redaktion von Pilot und Flugzeug zu bunt. Im Jahr 2006 wiesen wir SZ-Journalist Lenz Jacobsen und sein “gefährliches Gewusel” in die Schranken, im Jahr 2010 intervenierten wir bei mehreren TV-Redaktionen wegen der teils abstrusen Berichterstattung zur Aschewolke (der Bayrische Rundfunk schaltete beim A320 im Sichtflug nämlich die “Instrumente ab”, und da bekommen selbst wir es mit der Angst). Bei schlimmen Flugunfällen hielt womöglich ein gewisser Respekt vor den Toten und deren Angehörigen die Affekt-Schreiber bislang wenigstens halbwegs auf Abstand. Es überwog uninformiertes aber harmloses Gebabbel von Kleinflugzeugen, Rätseln und “möglichen Pilotenfehlern”. Nicolai Kwasniewski vom Spiegel Online hat nun auch diese Barriere gerissen. Ausgerechnet die Wirtschaftsredaktion veröffentlichte anlässlich des Unfalls einer CE750 in Egelsbach am 1. März 2012 einen Text, bei dessen Lektüre man sich unwillkürlich fragt: “Was rauchen die eigentlich?”


Die Wirtschaftsredaktion des Spiegel Online hat zugeschlagen.
Der Text legt dem interessierten Leser nicht nur nahe warum der Unfall passierte (würde die BFU sicher interessieren!), sondern nutzt das so flott erklärte Unfallgeschehen auch als Hintergrund zu einem Parforceritt durch beinahe sämtliche Klischees der Geschäftsfliegerei.

Ein Sprachbild aus dem Artikel aufgreifend möchten wir dem Autor daher die “Goldene Fasanenbrust im Brotmantel” verleihen. Ein Jury-Preis, den wir in unregelmäßigen Abständen und aus gegebenem Anlass für besondere Verdienste im Kampf gegen Logik, intellektuelle Aufrichtigkeit und sprachliche Genauigkeit verleihen.

Lesen Sie hier unser Anschreiben an den Preisträger:


Sehr geehrter Herr Kwasniewski,

Ihr Artikel “Der Todesflughafen von Warren Buffett”, erschienen im Spiegel Online vom 5. März 2012, enthält mehrere sprachliche und fachliche Widersprüche und Fehler, die wir als Fachmagazin für die Privat- und Geschäftsfliegerei in Deutschland nicht ohne Gegenrede stehen lassen können.

Zunächst einmal der Titel: Mit der Bezeichnung “Todesflughafen” suggerieren Sie dem Leser eine gewisse Unausweichlichkeit des Schreckens. Etwa wie ein Todesritt oder eine Todesfahrt. Um dies zu belegen, müssten Sie anführen, dass Egelsbach eine gemessen an den Verkehrszahlen höhere Unfallrate aufweist als andere Verkehrsanlagen dieser Kategorie und dass diese erhöhte Rate in einem kausalen Zusammenhang mit dem Flugplatz oder dem Platzverkehr steht. Diesen Nachweis bleiben Sie schuldig.

Auch der Zusatz “von Warren Buffet” ist zumindest irreführend. Eine Investmentgesellschaft, an der Mr. Buffett zu rund einem Viertel beteiligt ist (Berkshire Hathaway), besitzt ein Unternehmen (Net Jets Inc.), dessen Tochtergesellschaft (NetJets Transportes Aéreos, S.A.), Mehrheitsgesellschafter einer deutschen Flugplatzbetriebsgesellschaft (HFG) ist. Die Vorstellung Mr. Buffett hätte direkt irgendetwas mit dem Flugplatz Egelsbach zu tun, würde von Omaha aus die Geschicke am Flugplatz in Südhessen lenken, ist – das wissen Sie – absurd.

Über den Anriss wollen wir hier nicht weiter Zeit verlieren, als erfahrener Journalist wissen Sie so gut wie wir, was dieser ist und bezwecken soll.

Im ersten Absatz des Artikeltexts rekapitulieren Sie die wesentlichen Agentur- und Pressemeldungen zu diesem Unfall. Auch wenn Sie diese sprachlich nach unserer Auffassung in unzulässiger Weise aufpeppen, gelingt Ihnen die Reproduktion doch ohne größere sachliche Fehler. Den Allgemeinplatz “Ein Unglück, das möglicherweise hätte verhindert werden können” können Sie sich jedoch nicht verkneifen. Mir ist übrigens kein Unfall in der Geschichte der zivilen Luftfahrt bekannt, welcher unausweichlich oder schicksalhaft gewesen wäre.

Mangels eigener Recherche zum Thema müssen Sie im nächsten Absatz die Bildzeitung zitieren. Sie tun dies geschickt, indem Sie den Inhalt der Bild-Meldung vom 3.3.2012 infrage stellen, jedoch nur, um diese inhaltlich vollständig zu zitieren. Dass Sie sich auf die Bild stützen lässt den Leser hoffen, der Rest des Artikels hält das versprochene Niveau jedoch leider nicht.


Im nächsten Absatz erklären Sie:

Sicher ist dagegen, dass Egelsbach, der größte regionale Flughafen Deutschlands, [...] vor allem bei Managern und Prominenten sehr beliebt ist. So beliebt, dass mittlerweile 80.000 Starts und Landungen stattfinden und die wohlhabenden Kunden das Risiko in Kauf nehmen, auf einem Flugplatz zu landen, der als einer der gefährlichsten in Europa gilt, auch weil ihm ein sogenanntes Instrumentenlandesystem (ILS) fehlt.

Damit verdrehen Sie die Tatsachen in unzulässiger Weise. Tatsächlich haben die Gesamt-Verkehrszahlen in Egelsbach seit dem Einstieg von NetJets abgenommen. Dass Egelsbach als einer der gefährlichsten Flugplätze Deutschlands “gilt” ist mir übrigens neu. Wer sagt das?
Bei wem gilt Egelsbach als gefährlich? Dieser Satz ist eine klassische Kolportage, der Nebensatz “auch weil ihm ein sogenanntes Instrumentenlandesystem (ILS) fehlt” hingegen ist ein Angriff auf die Logik und die Arithmetik. Sind die angeblich erhöhten Unfallzahlen in Egelsbach auf das Fehlen eines ILS zurückzuführen? Und könnten Sie mir die entsprechende Sicherheitsempfehlung der BFU angeben?

Niemand hat in der Vergangenheit lautstärker für die Einführung eines Instrumenten- Ab- und Anflugverfahrens in Egelsbach gekämpft als dieses Magazin. Aber bitte auf der Basis von Fakten. Ja, ein Instrumentenanflugverfahren erhöht die Sicherheit und die Nutzbarkeit unzweifelhaft. Aber ob es am Unfallgeschehen seit 2003 etwas geändert hätte, diesen Beweis bleiben Sie schuldig. Sie liefern noch nicht einmal Hinweise.
Unfälle zu instrumentalisieren ist nicht nur schäbig – das wäre noch zu verschmerzen. Unfälle zu instrumentalisieren verstellt vor allem den Blick auf die tatsächlichen Ursachen. Und das ist unsafe.

Ihr nun folgender Schwank von Mr. Buffett, der in Egelsbach zwischengelandet ist und dem der Flugplatz so gut gefiel, dass er ihn sich gleich gekauft hat, entzieht sich leider jeglicher inhaltlichen Auseinandersetzung, denn er ist zumindest nach unseren Informationen frei erfunden. Laut Pressestelle der HFG war Herr Buffett noch nie in Egelsbach. Und selbst wenn – glauben Sie ernsthaft, der Chef einer knapp 170 Milliarden Dollar schweren Investmentfirma micro-managed die Akquisitionen einer Tochtergesellschaft auf diesem Level?


Sie fahren fort:

Erst im Juni 2010 starb beim Absturz eines Sportflugzeugs in der Nähe des Flugplatzes ein 54-Jähriger, im Dezember 2009 stürzten drei Geschäftsleute mit einem zweimotorigen Kleinflugzeug ab - unweit der jetzigen Unfallstelle und ebenfalls im Nebel. Insgesamt stürzten seit 2003 fünf Flugzeuge ab - zehn Menschen kamen ums Leben, weit mehr als an Verkehrsflughäfen vergleichbarer Größe.

Der Unfall im Jahr 2010 kann selbst mit Ihrer journalistischen Gabe zur Erzählung nicht auf ein fehlendes ILS zurückgeführt werden. Er hat mit dem Artikel und dem Unfallgeschehen am 1. März schlicht nichts zu tun. Wenn Sie sich damit befasst hätten, dann wäre Ihnen das auch klar: Komplett andere Flugzeugklasse, andere Flugphase, andere Sicht-, Licht- und Wetterbedingungen.

Auch beim Unfall 2009 sind m.E. zumindest Zweifel angebracht ob dieser durch ein Instrumentenanflugverfahren hätte verhindert werden können. Über diese Differenzierungen und Unsicherheiten lassen Sie Ihre Leser aber leider im Unklaren. Das ist unredlich.

Dann aber vergleichen Sie die Unfallzahlen ab 2003 (fünf) am Verkehrslandeplatz Egelsbach mit denen anderer Verkehrsflughäfen. Dieser Vergleich ist unsinnig, da sich die Verkehrsarten an den von Ihnen zum Vergleich herangezogenen Infrastrukturanlagen maßgeblich voneinander unterscheiden.
Um es etwas einfacher auszudrücken: Die vergleichen in klassischer Weise Äpfel mit Birnen. Und jeder, der den Grundkurs Luftrecht besucht hat, erkennt das sofort und lacht sich über Ihren Vergleich kaputt.

Dann folgen Stimmen der Anwohner und eine Zustandsbeschreibung des Verkehrs während der IAA. Letztere kann ich aus eigener Erfahrung (wir betreiben ein Unternehmen mit Flugbetrieb in Egelsbach) nicht bestätigen.


Auf der Suche nach der "Wirtschaftselite"

Im folgenden Absatz beschreiben Sie zutreffend einen Vorteil des Flugplatzes. Einfache Infrastruktur und vergleichsweise günstige Kosten. Die von Ihnen bemühte “Wirtschaftselite” treffe ich in Egelsbach aber selten an. Eher kleine und mittelständische Unternehmer und ganz normale Bürger, deren Leidenschaft das Fliegen ist.

Dass es im Schuhbeck’s (das übrigens vor Ort kaum jemand “Check-Inn” nennt), “Fasanenbrust im Brotmantel” gibt, erfahre ich nach zwei Jahrzehnten Flugpraxis in Egelsbach und bestimmt Hunderten von Essen mit Freunden, Kunden und Kollegen im Schuhbeck’s übrigens erst von Ihnen.
Ich denke vielen meiner Kollegen Flugplatznutzer wird es da ähnlich gehen. Üblich sind Pizza und Salat. Und die Gäste dort sind neben den wartenden Crews zumindest am Wochenende vor allem Familien, die sich am Flugbetrieb mit – vornehmlich – einmotorigen Propellermaschinen gar nicht sattsehen können.

Ihre Beschreibung kann ich nur als eine Karikatur lesen, offensichtlich brauchen Sie aber die Fasanenbrust als Einstimmung des Lesers auf die nun folgende Kaffeefahrt durch die Klassenkampf-Klischees.


In Ihrem Absatz “Stützpunkt für Buffetts fliegende Büros” beschreiben Sie dann einen Zustand, der vielleicht den kühnsten Wunschträumen der Geschäftsleitung in Egelsbach entspricht. Von einer Stationierung der NetJets-Flotte in Egelsbach kann nämlich wirklich und wahrhaftig keine Rede sein. Dies zu behaupten ist ganz einfach unwahr.


Im Abschnitt “Business-Piloten unter Druck” stellen Sie dann eine Reihe von Behauptungen auf, ohne auch nur den Versuch zu unternehmen diese durch Belege, Untersuchungen oder wenigstens Zitate zu untermauern.

Dass es beim Sichtanflug keine klaren und hinterher nachvollziehbaren Abbruchkriterien gibt, auf die sich eine Flugbesatzung berufen könnte, ist der einzige Aspekt in Ihrem Artikel, der fachlich zumindest nicht von der Hand zu weisen ist.
Ähnlich wie in Samedan sehen sich hier Besatzungen, die sonst “by the numbers” landen (oder eben nicht landen) mit unklaren Kriterien und Bedingungen konfrontiert, die letztlich nur aus dem Cockpit heraus zu beurteilen sind. Der Druck entsteht jedoch nach meiner Erfahrung nicht durch J. Bruce Ismay, der zur Eile mahnt, sondern ganz automatisch durch die Praxis: “Vor uns und hinter uns sind doch auch Maschinen gelandet.” Das sagt man sich natürlich auch als Pilot. Klare No-Go-Kriterien, auf die sich eine Besatzung berufen kann und muss, wären hier vermutlich hilfreich. Leider führen Sie diesen thematisch vielversprechenden Ansatz jedoch nicht weiter. Stattdessen schreiben Sie:

Sicher ist aber, dass die Landung mit einem Instrumentenlandesystem (ILS) auch bei schlechtem Wetter möglich gewesen wäre.

Darf ich fragen: Woher wissen Sie das? Ein ILS, oder ein anderes Instrumentenanflugverfahren, wie es in Egelsbach möglich wäre, senkt die Wetterminima nur. Ein Allwetter-Landesystem sucht die Branche nach wie vor vergebens (nein, auch CAT-IIIc geht nicht immer!).


Im letzten Abschnitt kehren Sie dann zum eigentlichen Tenor Ihres Artikels zurück:

Wann der defizitäre Airport das plant, ist allerdings vollkommen unklar. Und so werden wohl auch künftig die verwöhnten Elitepassagiere in ihren Privatjets in Egelsbach größere Risiken eingehen als jeder Economy-Class-Passagier im nahen Frankfurt am Main. Aber die bekommen dafür ja auch keine Fasanenbrust im Brotmantel.

Dieser Satz streift die Grenze zur Schadenfreude. Was veranlasst Sie solche Sätze zu verfassen? Unsere Redaktion steht im Kontakt mit der Familie eines Besatzungsmitglieds. Glauben Sie, der Mann, der eine junge Familie in den USA hinterlässt, hat sich einen Dreck um die “Fasanenbrust im Brotmantel” geschert?

Am 1. März 2012 kurz vor 19 Uhr Ortszeit sind in der Gemarkung Egelsbach fünf Menschen ums Leben gekommen. Ich habe in meiner Arbeit erlebt, wie Menschen in den USA oder Kanada bei einem Flugunfall in ihrer Umgebung Anteil am Tod wildfremder Personen nehmen. Gehen Sie mal nach Halifax oder nach Sioux City. Glauben Sie dort fragt auch nur ein Mensch ob die zu Tode gekommenen wildfremden Unfallopfer nun Hamburger oder Kaviar gegessen haben?

Dieser Tenor Ihres Artikels widert mich an.

Herr Kwasniewski, Sie nehmen den Unfalltod von fünf Menschen als Anlass und Hintergrund für ein tagespolitisches Rührstück und versäumen es vor lauter Weltanschauung Ihre Leser über den Unfall oder dessen Hintergründe zu informieren.

Aber das wissen Sie natürlich. Sie sind ja lange genug im Geschäft.

Ihr Auftrag und ihre Absicht war es ja nicht über den Flugunfall zu informieren. Dann hätten Sie Hintergründe zum Werksflugbetrieb und zur CE750 liefern oder drei Jahre warten müssen, bis wir durch die bewundernswerte Arbeit der Unfallermittler von BFU und NTSB die Ursache und die beitragende Faktoren kennen.

Ihr Auftrag und Ihre Absicht war es auch nicht, über die Verhältnisse in Egelsbach zu berichten. Dann hätten Sie gefragt, wieso ein Flugplatz mit so vielen Starts und Landungen defizitär ist. Dann hätten Sie herausgefunden, dass ein Instrumenten-Abflug als Allererstes für das wirtschaftliche Überleben des Platzes wichtig ist. Dann hätten Sie herausgefunden wie, wann und in welchen Grenzen ein Instrumenten-Anflug die Sicherheit und die Nutzbarkeit erhöht. Dann hätten Sie in Erfahrung bringen können, wieso in Deutschland die Genehmigungen selbst für einfachste Instrumentenanflüge oft Jahre oder sogar Jahrzehnte dauern.

Ihr Auftrag und Ihre Absicht war es noch viel weniger, das Verhältnis zwischen den Flugplätzen Egelsbach und Frankfurt zu untersuchen. Dann hätten Sie Ihren Lesern etwas von Slot-Zeiten, FHKD und den Zuständen am Frankfurter GAT berichten können.

All das erfordert mühsame Recherche, das Einarbeiten in fremde Themen, in kryptische Abkürzungen und viele Gespräche, bei denen man herausfinden muss, wen man zitiert, wen man als Background nutzt und wen man lieber gar nicht verwendet.


Aber all das konnten Sie sich sparen. Ihr Auftrag und Ihre Absicht war es, eine weltanschauliche Räuberpistole zu verfassen. Und das ist Ihnen gelungen.


Daher verleiht Ihnen die Redaktion der Zeitschrift Pilot und Flugzeug die Goldene Fasanenbrust im Brotmantel.
Sie haben sich nach unserer Auffassung durch diesen Artikel nachhaltige Verdienste im Kampf gegen Logik, intellektuelle Aufrichtigkeit und sprachliche Genauigkeit erworben. Zudem haben Sie das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zum Privat-, Werks- und Bedarfsluftverkehr um Längen zurückgeworfen. Auch dies möchten wir mit unserer Preisverleihung würdigen.


Herzliche Grüße,

Jan Brill
Berufspilot
Chefredakteur Pilot und Flugzeug




  
 
 






Sonstiges | Beitrag zu Wieder ein Unfall in Egelsbach
6. März 2012: Von Jan Brill an T. Pott
Heute morgen beim ersten Kaffee mal wieder in den Spiegel geschaut und - wie immer - habe ich mich fast verschluckt:

Ja, das Ding ist wirklich unterste Schublade. Wir arbeiten im Moment gerade an einer Replik.

MfG
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Wieder ein Unfall in Egelsbach
3. März 2012: Von Jan Brill an Guido Warnecke
Hi Guido,

schöner Anflug. Und nicht viel Platz. Ich bin vor vielen Jahren DXR damals von FRG aus mit der PA30 immer mal wieder zum Üben angeflogen. Auch nachts. Erinnere mich dunkel (buchstäblich).

Frage: Wenn ich in USA nachts einen unbekannten VFR-Platz anfliege, habe ich das mal so gelernt: Midfield-Crossing, ggf. Low-Pass, dann Pattern und Landung. Das geht in EDFE leider nicht.

Gerade vor Kurzem Ende Nov. hatte ich ein paarmal mit der Cheyenne das Vergnügen kleine unbekannte Plätze in Midwest USA nachts allein VFR anzufliegen, nämlich auf der Suche nach Lisa II. Wetter war allerdings CAVOK (die große Hochdruckwetterlage in der Woche vor Thanksgiving).
Trotz bester Sichten - wie Du beschreibst - aber eine unangenehme Sache, besonders wenn rundherum keine Bebauung/Straße/Kontur zu sehen ist.

Wie macht Ihr das gewerblich? Geht Ihr nachts auf unbekannte VFR-Plätze? Mit was?

Wenn es sich bei dem Unfall um eine US-Crew gehandelt hat, könnte ich mir vorstellen, dass das Egelsbacher HPA-Verfahren (erzwungener langer flacher Straight-in) für einen fremden Platz zumindest ungewohnt für die Crew war. Wo/warum macht man sonst nachts einen solchen VFR-Direktanflug ohne Midfield oder Pattern?

viele Grüße
Jan
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Wieder ein Unfall in Egelsbach
2. März 2012: Von Jan Brill an Michael Schmidt
... ja, inzwischen sehe ich die Flugspur auch nicht mehr. Was das soll erschliesst sich mir allerdings nicht. In jedem Käseblatt sind die rauchenden Trümmer zu sehen, aber die reinen Daten werden rausgenommen? Habe mal bei Caspar nachgefragt.

MfG
Jan Brill

P.S. Habe zwar kein Screenshot gemacht, aber die wichtigsten Daten notiert:

- südl. Eppertshausen: 2.500 ft, 202 kts (das ist etwa 1 NM südl. Y1).
- kurz vor Straße L3317: 1.500 ft, 192 kts (das ist ca. 3,8 NM Endanflug)
- danach soweit erkennbar in Speed und VS kontinuierlicher Sinkflug auf 701 ft.

BITTE BEACHTEN: Das sind Daten der Lärmschutzorganisation umwelthaus.org, die ADSB-Transponderdaten aufzeichnet und auf eine Website stellt. Wir wissen nicht wie exakt diese Daten sind und in wieweit der Flugweg geglättet, interpoliert oder gefiltert wurde. Die Organisation hat auf unsere Anfragen zur Art der Datenerhebung und Weiterverarbeitung nicht geantwortet.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Wieder ein Unfall in Egelsbach
2. März 2012: Von Jan Brill an B. Quax F.

Vorsicht! Instrumentenverfahren - egal auf Basis welcher Technologie - erhöhen zweifellos die Sicherheit und ganz bestimmt die Nutzbarkeit von Flugplätzen.

Aber: Bitte nicht den gleichen rhetorischen Humbug betreiben wie Kernkraftgegner, Warmgläubige, Flugplatzgegner oder ähnliche Angst-Farmer: Es gibt m.E. nicht den geringsten Hinweis, dass ein Anflugverfahren im vorliegenden Fall oder auch im Fall 2009 etwas geändert hätte. Grund: Im vorliegenden Fall wissen wir nämlich noch genau gar nix über Ursachen und Faktoren und im Fall 2009 spielte sich das gesamte relevante Unfall- und Wettergeschehen unterhalb jeglicher IFR-Verfahrensminima für einen Anflug in EDFE ab. Also Vorsicht. IFR-Verfahren in EDFE: 100% JA. Aber nicht auf dem Buckel eines womöglich ganz anders gelagerten Unglücks.

Wer an Daten zu dem Flug interessiert ist findet eine Flugspuraufzeichnug hier:


Einfach mit Replay den 1.3. ab 18:50 (Ortszeit) ablaufen lassen. Die N288CX erscheint unten rechts. Wahrscheinlich handelt es sich um die ADSB-Daten (Mode-S enhanced surveillance). Wir wissen also nicht ob die Höhe barometrisch oder GPS ist und ob die Speed GS, IAS oder TAS repräsentiert und in wieweit der Flugweg geglättet, interpoliert oder gefiltert wurde. Interessant ist die Darstellung aber allemal, vor allem wenn man die Lärmkarte mal neben die Sichtanflugkarte 39-1 hält (ob diese überhaupt anzuwenden wäre ist schon strittig, SS+30 war 17:48, der Unfall um 17:56).

Nach dieser Darstellung fliegt die Maschine etwas südlich von Y1 noch 2.500 ft hoch ins Final und sinkt dann eher gleichmäßig auf die Unfallstelle in 700 ft.

Einer Interpretation der Daten möchte ich mich hier enthalten.

viele Grüße
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Wieder ein Unfall in Egelsbach
1. März 2012: Von Jan Brill an reiner jäger

Liebe Forumsteilnehmer,

bitte den Herrn Erst-Poster am Leben lassen. Auch wenn das Eröffnungsposting vielleicht nicht ganz glücklich ist und (wie so häufig in Diskussionen) den gedanklichen Fehler enthält aus einer Koinzidenz eine Kausalität abzuleiten.

Für den Hinweis auf den Unfall war ich jedenfalls dankbar, habe auch erst durch das Posting davon erfahren.

Und zum Fact-Check: Jeder, der in EDFE fliegt, weiss, dass ein METAR in EDDF noch lange nichts über die Bedingungen in EDFE aussagt, da die Wetterbedingungen vor allem bei Nebellagen kleinräumig und schnell wechselnd sind; und dass 0,25 Promille zwar unvernünftig und unzulässig sind aber eben auch nicht "besoffen" machen (BFU: "gering dosierter aktueller Konsum").

viele Grüße
Jan Brill


P.S. Hier die Daten für EDFE (Quelle):

EDFE 011550Z 03005KT 8000 SCT008 10/08 Q1025
EDFE 011650Z 01005KT 8000 FEW008 09/08 Q1025
EDFE 011720Z 03003KT 4000 BR FEW008 09/08 Q1025
EDFE 011750Z AUTO 03003KT //// // /// 08/07 Q1025
EDFE 011850Z AUTO 04004KT //// R27/0275N // /// 08/08 Q1025
EDFE 011950Z AUTO 01003KT //// R27/1600VP2000U // /// 07/07 Q1025
Lisa ist gegen 1730 Z bei noch guten Sichtflugbedingungen auf der 09 gelandet: Zitat Crew: "Da gab es örtlich schon einen ganz dünnen Layer zwischen 500 und 700 ft GND, aber Sichten über 8 km, und zu dem Zeitpunkt war noch kein Bodennebel."

Hinweis: Das sind nur Daten. Nothing more. Ob das auch Ursachen oder Faktoren sind erfahren wir in ein paar Jahren von den Leuten, die sich mit sowas auskennen.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Flugzeugkauf | Beitrag zu AIC Escrow Services
16. Februar 2012: Von Jan Brill an Friso Roozen
Habe in den letzten Jahren zwei Flieger über AIC gekauft. Beides mal keine Probleme. Val Brasel hat alles pünktlich erledigt.

MfG
Jan Brill
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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Lisa is back!
15. Februar 2012: Von Jan Brill an Sönke Springer
Hallo Herr Springer,

meine kleine Beispielrechnung deckt in der Tat nur die technisch-physikalischen Aspekte ab. Ob Benzin oder Kerosin teurer ist, das ist Politik, denn der Preisunterschied wird im wesentlichen durch Abgaben erzeugt, die von Land zu Land stark unterschiedlich ausfallen.

Und ob dann Avgas oder Mogas, Jetfuel oder Diesel getankt wird, wie dieses jeweils besteuert ist (mit oder ohne Mineralölsteuer), und ob man dann den Händler pro Masse oder pro Volumen zahlt, dass sind Variablen, die ich gar nicht abdecken wollte, da sie sich eben von Land zu Land und von Operator zu Operator so stark unterscheiden, dass hier beinahe jedes gewünschte Ergebnis "errechenbar" ist.

Für ein Flugzeug halte ich den Verbrauch pro Masseneinheit für interessanter, da dieser das Verhältnis von Payload zu Range bestimmt. Als Endverbraucher zahlt man freilich den Sprit meist in Volumeneinheiten weil diese am Point of Sale einfacher zu messen sind. Großabnehmer zahlen dagegen pro Masse. Motorenhersteller rechnen m.W. den spezifischen Verbrauch immer in Masse. Daher meine Rechnung auch in Masseneinheiten.

viele Grüße,
Jan Brill


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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu EASA-FCL soll verschoben werden – Aber den 8. April 2012 können Sie trotzdem nicht aus dem Kalender streichen
15. Februar 2012: Von Jan Brill an Thore L.
ein freundlicher Herr der Bezirksregierung Düsseldorf sagte mir im vertraulichen Gespräch: Fliegen nur mit FAA Lizenz ist nach Einführung der neuen Gesetzgebung nur eine OWI, und keine Straftat. Es gäbe ja eine Lizenz, nur eben eine ungültige.


Bei allem Respekt für die Bezirksregierung Düsseldorf - aber wie kommt der Mann denn auf das schmale Brett?? Die N-Lizenz ist natürlich nicht ungültig. Sie ist aber für EU-Operator allein nicht mehr ausreichend. So jedenfalls die abenteuerliche Konstruktion der EU. Und mit der muss man sich halt leider befassen. Und ob das jetzt Straftat oder OWI ist, ist eher nachrangig. Teuer wird's eh und gegroundet ist man so oder so, wenn das auffliegt.


Also zunächst einmal ist die Einführung dieser Gesetze verschoben. Nicht nur bei uns in D, sondern wohl auch in allen anderen Staaten der EU.

Sorry - aber: Wo steht das? Schweiz z.B. wird nur mit ein paar Monaten Verspätung einführen. Jedes Land, das die Einführung verschiebt muss dies der Kommission mitteilen. Nichts dergleichen ist bislang erfolgt. Nichtmal von Deutschland.


Ich möchte hier wirklich nicht schwarzmalen. Persönlich würde ich am 9.4.2012 in der Situation auch in meinen Flieger steigen. Ich möchte lediglich klar machen, dass man ab dem 8.4. als n-reg-only Lizenzinhaber ein nicht unerhebliches Risiko eingeht, solange man in der EU angesiedelt ist.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es bis April 2014 irgendwelche flächigen Kontrollen der Behörden diesbezüglich gibt. Behördenvertreter mit denen ich gesprochen habe sagen sogar das Gegenteil: Man will davon erstmal die Finger lassen. Zumindest bis 2014. Das Thema ist bei den Behörden ebenfalls nicht gerade beliebt, auch wegen der Auswirkungen auf ICAO.

Aber bitte beachten: Es genügt ein frustrierter Heini. Muss nichtmal bei der Behörde sein. Ein Freak, der es eh schon lange auf "die n-regs" oder "die Amis" abgesehen hatte. Für die Anzeige genügt ein Zweizeiler. Dann geht der Fall seinen Gang... und am Ende entscheiden hochqualifizierte Super-Fach-Richter beim AG Langen oder VG Braunschweig. Und wie genau die einen solch komplizierten Fall prüfen und werten... naja - ich wollte ja nicht schwarzmalen.

MfG
Jan Brill


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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Lisa is back!
15. Februar 2012: Von Jan Brill an Lutz D.
Das Optimierungspotenzial, das durch Kraftstoffersparnis erzielt werden kann ist schnell quantifiziert:

Nehmen wir den Centurion 2.0, sicher eines der modernsten und sparsamsten Flugzeugtriebwerke überhaupt. Bei Best Economy und 71 kW Leistungsabgabe (75%) ein spezifischer Verbrauch von 214 g/kWh. [Quelle]

Dann den O320-E2G unserer Lisa. Vergasermotor ohne Turbo mit Zufallszündung und Voodoo-Gemischregulierung. Also keinesfalls sonderlich optimiert. Bei 84 kW Leistungsabgabe (75%) 261 g/kWh [Quelle: Lycoming Operations Manual 60297-16 Stand March 1973].

Vergessen wir für einen Moment, dass der Lycomosaurus 16 PS mehr abgibt, es geht uns ja um den spezifischen Verbrauch im optimalen Arbeitsbereich (und zwar bitte als Masse und nicht als Volumen!!). Und diese Werte sind im Vergleich durchaus aussagekräftig. 261 vs. 214 Gramm pro kW pro Stunde. Also rund 18%.

That's it. Mit allem technischen Aufwand und auf der Höhe der Kunst sind 18% Ersparnis drin.

Das ist nicht nichts, aber es ist verflucht wenig, wenn man über 18% Treibstoffersparnis die Entwicklungskosten des Herstellers sowie die höheren Instandhaltungskosten decken muss und dem Halter noch einen Kostenvorteil bieten will.

Ein modernes Triebwerk bietet sicherlich noch mehr Vorteile:
- Einhebelbedienung
- Jetfuel-Tauglichkeit
- Ruhigerer Lauf.
Aber diese finanziell zu quantifizieren ist kaum möglich.

Um erfolgreich zu sein braucht ein neuer Flugmotor also zwei wesentliche Eigenschaften:
  1. Er muss sich rechnen. Für den Hersteller und für den Halter.

  2. Der Hersteller muss das "Vendor-Risk" des Halters klein halten. Bedeutet: Hinter dem Hersteller muss ein Konzept oder ein Name stehen, der dem Halter den Rückschluss erlaubt, dass er auf die absehbare Nutzungsdauer Produktunterstützung zu vorhersehbaren Preisen erhält.
Dieses Vendor-Risk ist m.E. sogar noch kritischer als der Kostenvorteil. Persönlich wäre ich durchaus bereit für die Vorteile eines Diesels auch ein paar Euro mehr pro Stunde zu zahlen.

Vendor-Risk ist aber ein Killer. Nach Porsche, SMA, TAE etc. weiss jeder, was mit einem herstellergebundenen Flugmotor auf der Kostenseite passiert, wenn der Hersteller crasht. Dabei muss ein Käufer nicht nur seine eigene Nutzungsdauer überschauen (z.B. "ich fliege noch 10 Jahre..."), sondern die Nutzungsdauer des gesamten Flugzeugs, denn diese schlägt direkt auf den Wiederverkaufswert durch. Also mal locker 30 Jahre und mehr!!!

Auch die Eisen-Saurier sind nicht frei von Vendor-Risk. Es gibt zwar eine Anzahl Hersteller, die OEM-Teile für Lycoming und Conti anbieten, aber hier heisst das Risiko Treibstoffverfügbarkeit.

Also: Entweder die Flugzeuge werden deutlich billiger, sodass man wirklich sagen kann "10 Jahre, dann in die Tonne", oder die Motorenhersteller werden langlebiger oder die Käufer werden risikobereiter oder es bleibt alles beim Alten.


Wer möchte das Rätsel knacken?

viele Grüße
Jan Brill

2012-02-15 14:05: Rechnung korrigiert.
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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Lisa is back!
14. Februar 2012: Von Jan Brill an Martin Schmucker

Hallo Herr Schmucker,

recherchiert haben wir schon, am Ende läuft es aber auf ein paar recht simple Argumente raus, die jedoch teils spezifisch für unsere Vercharterung sind:

- G500/600: Wunderschön, aber für uns zu teuer, vor allem da auch Garmin GPS/COM erforderlich werden.

- Aspen: Recht einfache Umrüstung, aber nach meinem subjektiven Empfinden in der Bedienung zu komplex, vor allem für eine Vercharterungsmaschine. Wir haben über 200 ausgecheckte Lisa-Piloten, von denen ca. 80 das Flugzeug regelmäßig nutzen. Da kann es gar nicht einfach genug sein, ganz besonders bei den primären Systemen.

- KFD840: Preis vergleichbar mit Aspen, dabei aber m.E. wesentlich bessere Übersichtlichkeit und einfacher zu bedienen. Außerdem steht Honeywell dahinter, das lässt bei der Standfestigkeit der Hardware hoffen.

Die Einbaukosten variieren stark, je nach aktueller Konfiguration und Zustand der installierten Avionik. Lisa I hatte ja 2009 ein neues Panel bekommen, bei dem die Nachrüstung mit KFD840 schon eingeplant wurde. Ist also untypisch.

Wenn Lisa II im April fertig wird, haben wir einen besseren Eckwert für einen Panel-Neubau.

viele Grüße,
Jan Brill
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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Lisa is back!
9. Februar 2012: Von Jan Brill an Jan Brill
UPDATE 9.2.2012: LOMA droht Pilot und Flugzeug mit Anwalt und Klage


Dass das Verhältnis zwischen Überholbetrieb und Kunde manchmal im Laufe der Zeit etwas einsäuert, ist ja nichts außergewöhnliches, aber dass der Zoff schon losgeht bevor auch nur die erste Beanstandung auftritt, das ist schon etwas Besonderes.

LOMA fühlt sich durch unsere Berichterstattung offenbar nicht sehr geschmeichelt und droht mit Klage. Dabei hatten wir niemals behauptet, LOMA sei allein Schuld an der Verzögerung. Wir hatten lediglich die widersprüchlichen Aussagen von LOMA und ECI gegenübergestellt und unserer Verwunderung darüber Ausdruck gegeben, dass LOMA den Status der kritischen Teile offenbar nicht ein einziges Mal nachgefragt hatte.

Folgende E-Mail erreichte das Redaktionsbüro heute Nachmittag:


Dear Mr. Jan Bril,
In reference to your publication 'Lisa is back' on your website from Pilot und Flugzeug,
I hereby must point out to you that some of your writings are not correct!
I do understand your frustration in accordance with the waiting for delivery of your engine.
This situation did occur because ECI did not tell us immediately that your crankshaft was rejected.
In fact, it was rejected on 20 december 2011 as you can see on the red tag in attachement.
Our parts arrived at ECI on friday the 16th of december see attachements.
So the parts could not have been inspected or rejected at the 14th of december!! (As you mentioned incorrectly on your add!)
At that time, ECI was having a change of management and therefor our new contact person at ECI did forgot to mention the rejected parts to us!
And you can also see the estimated time of return of the goods 01-15-12 (more specific 15 january 2012)
After that Loma-Air was closed for Christmas holidays from the 23th of december untill the 2nd of january.
Back to service on the 3th of january 2012. We only did know that it was rejected upon arrival of the goods and we contacted you immediately and called ECI to complain about this!
What I don't understand is the fact that you write this on your website looking as it was our fault.
And even more, that you didn't ever talked about it with us!
We are very friendly to all our customers and we always try to give them the best service and organisation!
I regret that ECI has forgotten to mention this in accordance to your engine.
If we did knew this before, we would have finished your engine much sooner!
Loma-Air is well known all over Europe for the good quality and service and I regret such publications as yours since we didn't make any mistake!!!
However, I must request that you remove all pictures and our name from this add before
noontime 10 feb. 2012!
Otherwise I have no other option than to contact my lawyer and the comission of privacy.
Thank You for understanding!
Kind Regards,
An Swiggers

LOMA-AIR bvba
Herentalsesteenweg 10
2220 Heist op den Berg
Belgium


Unsere Antwort:

An,

First off, I have contacted ECI on Jan. 24 to voice my disappointment with the lack of information towards LOMA. I was informed that LOMA was notified by Dec. 14th. I have good notes for the call so it should be no problem to retrace exactly what has been said.

Second, I do not represent this as LOMAs fault. I clearly state that I'm faced with two conflicting and incoherent statements and do not claim to know who is right or which version of events is correct. I merely state that that the customer is left holding the bag, which is - undeniably - true.

Thirdly, I voiced my puzzlement, that LOMA did apparently not follow up on the status of such a part until the box came back to Belgium. Puzzlement is, I think, a very polite way to put my sentiment.

Fourth, I did try to raise the problem with you when I was at your facility, but was told to come back later, because everyone was out to lunch.


As a result, I see no reasons to retract or change any part of our coverage about this experience. As a General Aviation Magazine we have been informing our readers about our experiences for more than 30 years. A request to remove either your company name or any picture of our own engine on grounds of "privacy" is – as your lawyer will tell you tomorrow - risible.

If you would like to pick a fight and drag this through the german courts - be my guest. Sue a paying customer. I'm sure this is going to be very well received by other prospective clients.

My suggestion: Let's hope that the engine serves our customers well (as before the OH). That would be the best advertisement for LOMA. Putting on about 400 hrs a year we shall soon see the quality of your work.


P.S. Our exchange will of course be published as a follow-up on our coverage.


kindest regards,
Jan Brill
Managing Editor - Pilot und Flugzeug
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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Lisa is back!
9. Februar 2012: Von Jan Brill an Lutz D.
Lieber Herr Brill, darf ich fragen, ob LOMA eine Laufzeitgarantie gibt? Beste Grüße, LD PS: Preise sind ohne MWSt., oder?

Hallo,

Ja, Preise sind ohne MwSt.

LOMA wirbt mit einer "2 years full warranty". Das wären bei Lisa knappe 1.000 Stunden. Ehrlich gesagt habe ich aber in den letzten 10-15 Jahren gelernt sowas nicht allzu ernst zu nehmen. Im Zweifelsfall können Sie sich die Warranty in die Haare schmieren - im Piston-Bereich ziemlich egal bei welchem Hersteller.
LOMA droht übrigens schon jetzt uns zu verklagen, wegen der obigen Berichterstattung...

viele Grüße
Jan Brill

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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Lisa is back!
9. Februar 2012: Von Jan Brill an Andreas Ruth
interessant wäre auch zu erfahren, was der ganze "Spaß" gekostet hat.

... das ist schnell beantwortet: Im Moment (alles ohne Ust.):

Grundüberholung nach Herstellerangaben mit neuen Originalzylindern und neuen Aggregaten: EUR 14.350,-
Rissprüfung und Reparatur Motorträger: EUR 650,-
Transport nach Belgien: 650,-
Reparatur Gehäuse EUR 1.900,-
Neue Kurbelwelle: EUR 3.500,-
Abholung Belgien: Eigenleistung (700 km)
Ein- und Ausbau sowie Kleinteile und Shockmounts: Noch nicht fakturiert, aber für 2.370,- Euro angeboten.

Summe: EUR 23.420,-


Geht man davon aus, dass der Motor auch wieder 2.300 Stunden tut und dann den selben Wartungsumfang benötigt (unwahrscheinlich, dass KW nur 2.300 hrs hält), dann kommen wir auf 10,- Euro pro Stunde. Mit den geschätzten 7,50 Euro waren wir also zu optimistisch, dafür mit den 12,- Euro "unscheduled Maintenance" zu pessimistisch. Im Ergebnis haben wir faktisch ein neues Triebwerk (nur Typenschild ist noch original) aber auch unsere Rücklagen weitgehend aufgebraucht.
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Pilot und Flugzeug Artikel
9. Februar 2012 Jan Brill

Luftrecht: Part FCL


EASA-FCL soll verschoben werden – Aber den 8. April 2012 können Sie trotzdem nicht aus dem Kalender streichen

Nicht nur Piloten sind offenbar entsetzt und überfordert mit dem, was die EU uns als neues Lizenzierungswesen für Luftfahrtpersonal (EASA Part FCL) aufgetischt hat. Auch staatliche Stellen beginnen – nur wenige Jahre nachdem Pilot und Flugzeug erstmals umfangreich darüber berichtete –, die Folgen der direkt geltenden EU-Verordnung abzuschätzen, und kommen zu dem Ergebnis: Geht gar nicht! Erhebliche Probleme entstehen ab 8. April 2012 für die Inhaber von in Deutschland ausgestellten ICAO-Lizenzen sowie von FAA-Lizenzen.


Deutscher Luftfahrerschein, ausgestellt nach den Richtlinien der ICAO. Mit diesem können Sie zwar in der ganzen Welt rumfliegen, aber anderen EASA-Ländern ist die Frage ob dieser ab dem 8.4.2012 noch zu gebrauchen ist, unklar.
Dummerweise ist der EASA Part-FCL keine „EU-Richtlinie“, deren Umsetzung man schneller oder behutsamer in Angriff nehmen kann. EASA Part FCL ist direkt geltendes Gemeinschaftsrecht. Der Güterzug rollt also, und zwar momentan ohne Bremsen.

Gemäß Artikel 12 der EU-Verordnung 1178/2011, die den Part FCL beinhaltet, kann ein Staat nur in einer Handvoll von Einzelaspekten die Einführung des Part FCL verschieben. Diese Einzelaspekte sind (vereinfacht ausgedrückt) die Überführung nationaler Berechtigungen in Part-FCL-Berechtigungen und die Einführung der durch Part FCL völlig neu geschaffenen Lizenzen und Berechtigungen (Sie haben doch nicht wirklich geglaubt, die EASA würde einfach nur JAR in ein Gesetz umwandeln – oder?). Im Einzelnen sind diese verschiebbaren Teilvorschriften:
  • Lizenzen für Senkrechtstarter, Luftschiffe, Ballone und Segelflugzeuge, bis 08.04.2015.
  • Der neue LAPL, bis 08.04.2015.
  • Kunstflug-, Schlepp-, Bergflug- und Testflugberechtigung, bis 08.04.2015.
  • Multicrew Cooperation Instructor für Hubschrauber, bis 08.04.2015.
  • Flight Test Instructor, bis 08.04.2015
  • Umwandlung von Nicht-JAR-FCL-Lizenzen bis 08.04.2014.
  • Anwendung auf Piloten mit Drittland-Lizenzen und Drittland-Medicals (also der viel diskutierte N-reg Hammer), bis 08.04.2014.
  • Medical für LAPL, bis 08.04.2015.
  • Medical für Kabinenbesatzungen, bis 08.04.2014.
Mehr Verschiebungen und Ausnahmen lässt die EU-Verordnung nicht zu. Trotzdem gab das BMVBS kurz nach Neujahr bekannt, man wolle den kompletten Part FCL mindestens um ein Jahr verschieben. „How so?“ – fragten wir uns bei Pilot und Flugzeug?

Die Antwort des BMVBS auf unsere Anfrage lässt aufhorchen:

[...] Seitens BMVBS wurde zusammen mit dem Luftfahrt-Bundesamt [...] die Notwendigkeit erkannt, das von der Kommission im Rahmen einer Änderung der Verordnung 1178/2011 angekündigte grundsätzliche opt-out für ein Jahr zumindest teilweise nutzen zu wollen. Dies wird jedoch erst noch offiziell beantragt, sobald die Änderung zur Verordnung 1178/2011 im Amtsblatt der EU erschienen ist. Über die restlichen opt-out Möglichkeiten wird im Rahmen des Konzepts zur Anwendung der Verordnung 1178/2011 entschieden.

Bedeutet: Die EU-Verordnung muss nun – in aller Eile – abgeändert werden, um Zeit zu gewinnen, um dann herauszufinden, wo die Verordnung noch geändert werden muss. Drei Gedanken drängen sich auf: Entweder hat man beim zuständigen deutschen Ministerium die letzten paar Jahre komplett geschlafen oder das Feedback der Ministerien stieß bei der EASA auf genauso taube Ohren wie das Feedback der Betroffenen, oder man hat beim deutschen Ministerium den Fortgang der englischsprachigen Gesetzgebung (Commitology) genauso wenig nachvollziehen können wie 99% der Piloten in Europa.


Probleme für Inhaber von ICAO-Lizenzen

Probleme tun sich damit vor allem für Inhaber von nationalen Lizenzen und von ICAO-Lizenzen auf. Die Situation ist vertrackt: Inhaber einer ganz ordentlich in Deutschland ausgestellten ICAO-Lizenz, egal ob PPL, CPL oder ATPL, sitzen plötzlich in einem Boot mit den Inhabern von FAA-Lizenzen.

Der Grund ist dieser: Der inzwischen wohl den meisten Lesern auswendig bekannte und hinreichend verfluchte Artikel 4(1)(c) der Basic Regulation 216/2008 benennt als den Anwendungsbereich der Verordnung u.a.:

Luftfahrzeuge, die in einem Drittland registriert sind und von einem Betreiber eingesetzt werden, über den ein Mitgliedstaat die Betriebsaufsicht ausübt, oder von einem Betreiber, der in der Gemeinschaft niedergelassen oder ansässig ist, auf Strecken in die, innerhalb der oder aus der Gemeinschaft eingesetzt werden [...]

und legt im darauffolgenden Absatz 2 fest:

Personen, die mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen im Sinne von Absatz 1
Buchstabe b, c oder d befasst sind, müssen dieser Verordnung nachkommen.

Das ist alles nichts Neues. Das steht seit dem 20. Februar 2008 in dieser Verordnung, ebenfalls als direkt geltendes Recht. Bislang allerdings war dieser Abschnitt 2 ohne Bedeutung, da es keine Lizenzvorschriften gab, die dieser Verordnung entsprechen.

Nun gibt es die – vielleicht nicht in Deutschland, aber in anderen EU-Ländern, welche den Part-FCL zum 8.4.2012 einführen. Und es ergibt sich daraus die interessante Frage, ob man eigentlich nach dem 8.4.2012 noch legal ins Ausland fliegen kann.

Für Inhaber von Lizenzen, die nach JAR ausgestellt wurden, ist diese Frage schnell beantwortet: Ja. Denn Artikel 4(1) des Part FCL legt fest, dass JAR-Lizenzen als „gemäß dieser Verordnung ausgestellt“ anzusehen sind. Also keine Probleme, wenn Sie in Spanien, England oder Polen in einen Rampcheck kommen.

Was aber machen Inhaber von in Deutschland ausgestellten Pilotenlizenzen, die nicht nach JAR, sondern nach den Richtlinien der ICAO ausgestellt wurden? Was machen Inhaber einer FAA-Pilotenlizenz, wenn sie nach dem 8. April 2012 in Spanien, England oder Polen in einen Rampcheck kommen (vorausgesetzt diese Länder haben Part FCL dann schon eingeführt)?

Zwei mögliche Ansätze:

1. Die z.B. spanische Behörde könnte sagen: „Was interessiert uns eine deutsche Ausnahme? Wir haben seit 8. April Part-FCL, das Gesetz dazu gibt’s seit 2008, und da steht klipp und klar drin: Ihr braucht eine Part-FCL Lizenz!“

2. Der deutsche Pilot mit deutscher ICAO- oder US-amerikanischer FAA-Lizenz könnte sagen: „Ich würde Euch ja gerne eine Part-FCL-Lizenz zeigen, nur kann meine Behörde noch keine Ausstellen, egal, was ich tue.“

Für den Ansatz Nr. 1 spricht zunächst mal der gesunde Menschenverstand und die Tatsache, dass eine kontrollierende Behörde wahrscheinlich immer geneigter ist, nach bekannten, eigenen Gesetzen zu entscheiden, als spezielle Umstände im Herkunftsland des Piloten irgendwie mitzuberücksichtigen.

Für Sichtweise Nr. 2 spricht, dass der Bürger der geforderten Rechtsnorm schlichtweg nicht entsprechen kann. Egal, was er tut. Sicher – er könnte eine JAR-Lizenz erwerben. Falls aber unser Pilot die Vorschriften des Part-FCL nutzen möchte oder muss, um zu einer Part-FCL-Lizenz zu kommen (z.B. die Validierung nach Anhang III), ist ihm diese Möglichkeit definitiv verbaut.

Wenn unser spanischer Rampchecker den deutschen Piloten jetzt fliegen lässt, dann wäre er in der absurden Situation, dass er einen österreichischen Piloten (dessen Land Part FCL vielleicht schon eingeführt hat) mit exakt der gleichen Lizenzlage anders behandeln muss. Sie sehen das Problem?

Jede normale, praxisorientierte Behörde würde jetzt einen „Letter of Interpretation“ schreiben. Darin steht dann entweder, dass sich die Frage, ob ein Pilot den Anforderungen des 4(1)(c) genügt, nach dem Implementierungsstand seines Heimatlandes richtet oder eben nach dem Stand des Landes, in dem er sich befindet (was nicht nur eine FAA-Lizenz, sondern auch die deutsche ICAO-Lizenz im EU-Ausland de facto wertlos machen würde und jeglichen ICAO-Grundsätzen entgegenstünde).

Die EASA tut nichts dergleichen. Sie lässt die Bürger voll ins Risiko laufen. Auslandsflüge werden zum Jura-Quiz.

War der Sinn der ganzen EU-Vereinheitlichung nicht einmal gewesen, den freien Waren- und Personenverkehr in der Gemeinschaft zu ermöglichen?


  
 
 






Sonstiges | Beitrag zu GA in der Öffentlichkeit
7. Februar 2012: Von Jan Brill an Michael Erb
Ich biete hiermit den 22. Februar um 10 Uhr an, und würde mich gerne an dem grundsätzlichen Agenda-Vorschlag von Herrn Wolf orientieren

Hallo Herr Erb,

ich bin dabei.

MfG
Jan Brill
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Pilot und Flugzeug Artikel
7. Februar 2012 Jan Brill

Leserflugzeug-Lisa: Triebwerks-Grundueberholung


Lisa is back!

Das Leserflugzeug hat die Triebwerks-Grundüberholung überstanden. Gute drei Monate dauerte die Maßnahme. Leider war diese Zeit nicht ganz frei von Überraschungen. Nun steht ist Lisa jedoch wieder einsatzbereit in Egelsbach und freut sich bei diesem schönen Winterwetter auf neue Flugabenteuer (ja, die Heizung funktioniert prima!).


Wieder einsatzbereit: Lisa ist nach drei Monaten Motorüberholung wieder in Egelsbach eingezogen und freut sich auf neue Abenteuer.
Seit unserem letzten Bericht Ende November zu den Lisa-Kosten und der Grundüberholung hat sich das Bild leider etwas verändert. Kaum war die frohe Botschaft ("alles ok, Motor ist in der ersten Dezemberwoche fertig") im Druck, kam die eine zweite Mail des Überholungsbetriebs LOMA. Man habe sich leider getäuscht, Gehäuse und Kurbelwelle müssten zur Instandsetzung zu ECI in die USA. Mehrkosten 3.400 Euro, Dauer sechs bis acht Wochen.

Alternativ hätte die Möglichkeit bestanden, die Kurbelwelle (neu) und das Gehäuse (gebraucht) auszutauschen, dann wäre Lisa pünktlich in der ersten Dezemberwoche fertig geworden, allerdings hätte die neue Kurbelwelle gegenüber der Instandsetzung gute 2.000 Euro zusätzlich gekostet.

Wir entschieden uns für die günstigere Alternative, mit der längeren Wartezeit, da kaum anzunehmen war, dass Lisa in den nassen und kalten Wintermonaten die Mehrkosten von 2.000 Euro hätte einfliegen können.


Enttäuschung über LOMA und ECI


Einladen des Triebwerks zur Expressfahrt nach Aschaffenburg. Dank des schnellen Einbaus stand Lisa nur zwei Tage später schon wieder den Kunden zur Verfügung.
Als es dann endlich Ende Januar hieß die reparierten Komponenten seien unterwegs, und das Paket bei LOMA geöffnet wurde, kam allerdings die große Enttäuschung: Die Kurbelwelle sei "rejected", also nicht mehr reparabel, stand auf dem Packzettel. "Warum erfahren wir das erst jetzt?", war unsere leicht entsetzte Frage. Jetzt haben wir den Preis der neuen Kurbelwelle mit der Wartezeit einer reparierten plus der entgangenen Flugzeit – SUPER!!!

LOMA wies jede Verantwortung von sich und behauptete von ECI nicht über den Reject informiert worden zu sein. Wir riefen bei ECI an, um uns über die fehlende Information zu beschweren, erfuhren dort aber, dass LOMA schon am 14. Dezember über den Reject in Kenntnis gesetzt worden sei. Zwei Betriebe schieben sich gegenseitig die Schuld zu, und der Halter schaut und staunt.

Es sind diese ganz einfachen Versäumnisse von Kommunikation und Organisation, die eine Überholung so nervtötend machen. Warum LOMA den Status eines solch wichtigen Teils nicht wenigstens einmal telefonisch abfragt, ist uns schleierhaft.


Spessart Air bügelt es aus

Auch dass das Triebwerk dann endlich fertig war, erfuhren wir nur auf Anfrage am Dienstag den 31. Januar. Von LOMA sind wir bezüglich der Kommunikation wirklich schwer enttäuscht.

Unverzüglich holten wir nächsten Tag, den Eisenklumpen in Belgien ab. In absoluter Rekordzeit baute Spessart Air dann das Triebwerk ein, sodass Lisa am Samstag endlich wieder die Arbeit aufnehmen konnte.


Einlaufphase


Das neues Triebwerk an seinem Arbeitsplatz. Mit der Kommunikation und Organisation bei LOMA waren wir alles andere als zufrieden. Wir hoffen nun, dass die eigentliche Arbeit gründlicher erledigt wurde.
Wir hoffen sehr, dass die technische Arbeit von LOMA besser ist als die Organisation und die Kommunikation des Unternehmens. Für die Einlaufphase des Triebwerks bitten wir unsere Piloten, zu beachten:

  1. Betankung: Wie immer. Mogas ist ausdrücklich OK.
  2. Leistungseinstellung: Bitte mit hoher Leistung, also 75%, fliegen wenn möglich. Dies dient dazu, die Kolbenringe zu "setzen".
  3. Ölsorte: Bitte ausschließlich das im Kofferraum liegende unlegierte 80er Öl verwenden (Einlauföl).
  4. Ölverbrauch: Dieser kann in der Einlaufphase stark schwanken. Bitte sorgfältig prüfen und kalt nicht unter 6 qts fallen lassen.
Die Einlaufphase dauert ca. 25 Stunden oder bis sich der Ölverbrauch stabilisiert hat.


Änderungen auch in der Abrechnung

Auch bei der Abrechnung des Leserflugzeugs hat sich einiges getan. Zusammen mit der Preiserhöhung auf 129 Euro, die wir aus den bekannten Gründen unseren Kunden leider zumuten mussten, haben wir natürlich auch versucht, unsere Kosten zu senken und den Verwaltungsaufwand weiter zu minimieren. Dies ist auch deshalb notwendig, da mit Lisa II, die bereits gekauft ist und die im April in Berlin Schönhagen ihren Dienst aufnehmen wird, der Abrechnungsaufwand nicht weniger wird.

Seit dem 1.1.2012 rechnen wir Lisa-Zeiten mit Hilfe des Tracking-Systems auf zwei Dezimalstellen genau ab. Dies bedeutet für unsere Kunden eine sehr viel genauere Zeiterfassung der Betriebszeit und kein 6-Minuten Hobbs-Lotto mehr.

Auch Landegebühren an den Konto-Flugplätzen werden jetzt direkt auf Basis der Tracking-Daten abgerechnet. Dies erspart uns in der Abrechnung enorm viel Zeit, da die Zuordnung nicht mehr manuell vorgenommen werden muss, und es erlaubt darüber hinaus eine minutengenaue Angabe der Landung auf der Rechnung und somit eine bessere Kontrolle der Richtigkeit der in Rechnung gestellten Flugplatz-Gebühr.

Wir bitten die Piloten jedoch die Hobbs-Liste trotzdem wie gehabt weiterzuführen. Sie dient als Backup und zur Gegenkontrolle. Die Flugdaten mit allen Landungen und Nachtzeit-Berechnung finden Sie hier online:


Piloten können dort die Flüge, für die sie eine Tagesreservierung hatten, direkt abrufen. Dazu müssen sie sich mit der Kundennummer einloggen. Die Flüge können dann als KML, PDF oder auch als import-fähige Textdatei (z.B. für LogTen Pro) exportiert werden.


Ausblick

Vom 13. bis zum 23. Februar ist Lisa zum Einbau des Glascockpits in Straubing. Über eventuell erforderliche Einweisungen ins Honeywell KFD840 informieren wir dann entsprechend.

Nutzen Sie also die Gelegenheit in dieser Woche und fliegen Sie bei diesem schönen Winterwetter noch einmal Lisa mit "Steam Gauges" ...


  
 
 






IFR & ATC | Beitrag zu Verschiebung EASA-FCL in DE
20. Januar 2012: Von Jan Brill an Olaf Musch

Hallo Herr Musch,

das ist eine gute Idee, hatten wir für Lisa tatsächlich mal versucht, spätestens in der neunten Dimension der Matrize und nach der 20. Fußnote gehen einem die Nerven durch, jedenfalls wenn man noch Currency und die Gültigkeit des Medicals (nicht ICAO-konforme Laufzeiten) mit einbezieht.

Mit anderen Worten: Von einigen klaren Fällen abgesehen, wird es zunehmend unmöglich zu bestimmen ob man eigentlich legal fliegt, jedenfalls, wenn Lizenz, Flugzeug und Pilot nicht aus demselben Staat stammen.

Hier ein besonders schönes Beispiel aus unserem Gruselkabinet (sind alles echte Fälle - you can't make this stuff up):


- Pilot/Flugzeughalter hat ICAO-konforme nationale deutsche Lizenz, jedoch ohne CVFR.

- Pilot/Flugzeughalter hat sich vor Jahren in ein kleines zweisitziges amerikanisches Oldtimer-Flugzeug verguckt, dieses gekauft und restauriert.

- Flugzeug ist in D nicht zulassbar, da TC nie validiert wurde. Flugzeug blieb also N-reg.

- Pilot/Flugzeughalter hat nie eine US-Lizenz besessen, weiss gar nicht wie das aussieht. Er fliegt das Flugzeug nach FAR 61.3 auf Basis seiner deutschen Lizenz.

– Damit kann er zwar nur in Deutschland fliegen, macht aber nix, er poliert das gute Stück sowieso lieber und fliegt eigentlich nur zu einer Handvoll Oldtimer-Treffen im Jahr.

[Sind Sie noch da? Jetzt kommts...]

- Ab 8. April ist Schluss mit der Sache. Grund: Nach dem Artikel 4(1)(c) Basic Regulation muss er als EU-Operator nach "diesem Part" Lizensiert sein. Ist er aber nicht. Er ist auch nicht nach JAR lizensiert. Also Ende.


Ergebnis: Er dürfte das Flugzeug fliegen, wenn es D-reg wäre. Ohne Probleme. Sofort. Er darf es aber von EU-Seite her nicht fliegen, weil es N-reg ist...

Any questions?


MfG
Jan Brill
[Beitrag im Zusammenhang lesen]

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