ein freundlicher Herr der Bezirksregierung Düsseldorf sagte mir im vertraulichen Gespräch: Fliegen nur mit FAA Lizenz ist nach Einführung der neuen Gesetzgebung nur eine OWI, und keine Straftat. Es gäbe ja eine Lizenz, nur eben eine ungültige.
Bei allem Respekt für die Bezirksregierung Düsseldorf - aber wie kommt der Mann denn auf das schmale Brett?? Die N-Lizenz ist natürlich nicht ungültig. Sie ist aber für EU-Operator allein nicht mehr ausreichend. So jedenfalls die abenteuerliche Konstruktion der EU. Und mit der muss man sich halt leider befassen. Und ob das jetzt Straftat oder OWI ist, ist eher nachrangig. Teuer wird's eh und gegroundet ist man so oder so, wenn das auffliegt.
Also zunächst einmal ist die Einführung dieser Gesetze verschoben. Nicht nur bei uns in D, sondern wohl auch in allen anderen Staaten der EU.
Sorry - aber: Wo steht das? Schweiz z.B. wird nur mit ein paar Monaten Verspätung einführen. Jedes Land, das die Einführung verschiebt muss dies der Kommission mitteilen. Nichts dergleichen ist bislang erfolgt. Nichtmal von Deutschland.
Ich möchte hier wirklich nicht schwarzmalen. Persönlich würde ich am 9.4.2012 in der Situation auch in meinen Flieger steigen. Ich möchte lediglich klar machen, dass man ab dem 8.4. als n-reg-only Lizenzinhaber ein nicht unerhebliches Risiko eingeht, solange man in der EU angesiedelt ist.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es bis April 2014 irgendwelche flächigen Kontrollen der Behörden diesbezüglich gibt. Behördenvertreter mit denen ich gesprochen habe sagen sogar das Gegenteil: Man will davon erstmal die Finger lassen. Zumindest bis 2014. Das Thema ist bei den Behörden ebenfalls nicht gerade beliebt, auch wegen der Auswirkungen auf ICAO.
Aber bitte beachten: Es genügt ein frustrierter Heini. Muss nichtmal bei der Behörde sein. Ein Freak, der es eh schon lange auf "die n-regs" oder "die Amis" abgesehen hatte. Für die Anzeige genügt ein Zweizeiler. Dann geht der Fall seinen Gang... und am Ende entscheiden hochqualifizierte Super-Fach-Richter beim AG Langen oder VG Braunschweig. Und wie genau die einen solch komplizierten Fall prüfen und werten... naja - ich wollte ja nicht schwarzmalen.
MfG
Jan Brill